Neue Rheinische Zeitung. Nr. 282. Köln, 26. April 1849.Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. N 282. Köln, Donnerstag den 26. April. 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. - Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. - Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. - Nur frankirte Briefe werden angenommen. - Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Der ungarische Kampf). Beusberg. (Die Katze der Gerechtigkeit. Berlin. (Das Budget des Auswärtigen. - Klatsch. - Kammersitzungen. Sonnenburg. Urtheil gegen Steuerverweigerer). Breslau. (Die Demokraten. - Die Presse. - Schütte). Von der Weichsel. (Brief eines Landwehrmannes). Dresden (Erste Kammer) Schleswig-Holstein. (Aufschluß über die Kriegführung). München. (v. d. Pforten. - Die Kammerauflösung bevorstehend. Wien. (Der englische Gesandte abgereist. - Aus Ungarn). Stuttgart. (Die Reichsverfassungs-Haupt- und Staats-Aktion. Frankfurt. (Camphausen dankt ab. - N.-B.). Polen. Lemberg. (Die polnischen Emigranten). Italien. (Die Lage Piemonts). Turin. (Radetzkis Friedensbedingungen). Piacenza. (Der neue Herzog. Florenz. (Deputation nach Gaeta. - Vorrücken der Oestreicher. - Insurektion in Livorno. Von der neapol. Gränze. (Die Demokratie in der Armee. Neapel. (Gerücht aus Catania). Venedig. (Kriegspläne). Französische Republik: Paris. (Ledru-Rollin und Delamarre. - Vermischtes. - Nationalversammlung.) Deutschland. * Köln, 25. April. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 317 Bensberg, 20. April. Nicht nur der Adel, die Geistlichkeit und die Bureaukratie saugen das Volk aus; die "Gerechtigkeit" selbst schleicht wie eine giftige Schlange im Lande umher. Folgende Rechnung eines Notars wird dieses bekunden:
Ab für Theilungskosten:
Es waren fünf Erben, welche die Theilung, weil sich ein Minorenner unter ihnen befand, gerichtlich vollziehen mußten. Noch eine Theilung und die Katze der Gerechtigkeit hat den gangen Käs verschlungen. NB. Die Prozedur wurde nur in einer Instanz, am Landgerichte, betrieben. * Berlin, 23. April. Aus dem preußischen Budget für das Jahr 1849 ersehen wir, welche Masse von Staatsgeldern für unnütze Gesandtschaften verschleudert wird, wie die Steuerzahlenden bluten müssen, damit eine gottbegnadete diplomatische Raubritterschaar in den Hauptstädten der europäischen Reiche nicht blos ein fideles, sondern auch ein glänzendes Leben führen könne. Zugleich lehrt uns auch das Budget, wie wenig andererseits für Konsular-Agenten, für die Zwecke des Handels und der Industrie gethan wird. Natürlich! Da das unnütze Gesandschaftspersonal jährlich so ungeheure Summen verschlingt, so ist für nützliche Konsularagenten nicht viel übrig. Preußen hat im Ganzen nur 11 Konsularagenten, die zusammen 36,350 Thlr. kosten. An folgenden Orten befinden sich jene 11 Konsular-Agenten: 1) Alexandrien mit 5000 Thlr. 2) Amsterdam mit 1500 Thlr. 3) Antwerpen mit 3600 Thlr. 4) Galatz mit 3600 Thlr. 5) Hamburg mit 1500 Thlr. 6) Jerusalem (!!!!) mit 3240 Thlr. 7) London mit 1800 Thlr. 8) New-York mit 500 Thlr. 9) Rio de Janeiro mit 2000 Thlr. 10) Syrien mit 5400 Thlr. 11) Warschau mit 8210 Thlr. 36350 Thlr. Damit vergleiche man nachstehende Liste der preußischen Gesandtschaften und der ungeheuern Summen, die sie jährlich aus unsere Taschen zu schlucken bekommen: Von den 28 Gesandtschaften nehmen London, Petersburg und Paris das Meiste in Anspruch. Es kosten nämlich: 1) London 39,850 Thlr. 2) Petersburg 37,900 Thlr. 3) Paris 31,100 Thlr. Hierauf folgen zunächst: 4) Konstantinopel 26,900 Thlr. 5) Wien 25,400 Thlr. 6) Frankfurt a. M. 22,800 Thlr. (Der Gesandte selbst bezieht 18,000 Thlr.) 7) Washington 20,000 Thlr. 8) Madrid 16,500 Thlr. 9) Haag 15,500 Thlr. 10) Neapel 13,850 Thlr. 11) Stockholm 13,000 Thlr. 12) Rom 12,550 Thlr. 13) Turin 11,970 Thlr. 14) Brüssel 11,500 Thlr. 15) Hannover 11,000 Thlr. 16), 17) und 18) Kopenhagen, Schweiz und München, jede mit 10,800 Thlr. 19) Dresden 9,800 Thlr. 20) Stuttgart 8,800 Thlr. 21) und 22) Mexiko und Rio de Ja- neiro, jede mit 8,400 Thlr. 23), 24) und 25) Hamburg, Athen und Lissabon, jede mit 5,800 Thlr. 26), 27) und 28) Kassel, Karlsruhe und Darmstadt, jede mit 4,600 Thlr. Außerdem ist in dem Etat noch "zur Bestreitung aller amtlichen Ausgaben bei den Gesandtschaften" ein Posten mit 55,000 Thlr. ausgeworfen. Die Gesandtschaften in den deutschen Plätzen kosten zusammen 74,000 Thlr. (Kassel, Karlsruhe, Darmstadt, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München). Die Gesammtausgaben für die Gesandtschaften und Konsulate betragen pro 1849: 500,170 Thlr. Es ist dies der bedeutendste Theil des auswärtigen Ministeriums, welches inclusive der genannten Summe 664,480 Thlr. absorbirt. Der Chef dieses Ministeriums bezieht außer seinem Gehalt von 10,000 Thlr. noch 6000 Thlr. Repräsentationsgelder, ist also der am höchsten besoldete Minister, da für den Ministerpräsidenten nur 10,000 Thlr. ausgesetzt sind. Hat freilich der Letztere außerdem noch ein Portefeuille, so stellt sich die Rechnung günstiger für ihn. X Berlin, 23. April. Die Kommission für das Justizwesen hat über die dringenden Anträge, betreffend die Amnestirung der seit dem 18. März 1848 verübten politischen Verbrechen und Vergehen, durch den Abgeordneten Parrisius Bericht erstattet. Die Majorität der Kommission ist der Ansicht, "daß zu dem Erlasse, einer Amnestie dringende Veranlassung vorhanden ist und erachtet den jetzigen Zeitpunkt für angemessen zum Erlasse des vorgeschlagenen Gesetzes." Die Justiz-Kommission empfiehlt daher folgenden Gesetzvorschlag zur Annahme: §. 1. Alle wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen eingeleiteten gerichtlichen, militärgerichtlichen, ehrengerichtlichen und Disziplina-Untersuchungen und Voruntersuchungen werden niedergeschlagen. §. 2. Wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen findet keine gerichtliche, militärgerichtliche oder Disziplinar-Untersuchung weiter Statt. Unter den Fachkommissionen der zweiten Kammer zeichnet sich die Justizkommission durch die Liberalität ihrer Majorität aus. Daher kam es denn auch, daß die Rechte darauf drang und es durchsetzte, der Schulze'sche Antrag, auf Publikation der Grundrechte, solle der Verfassungs-Revisions-Kommission überwiesen werden, welche auf Verwerfung dieses Antrages in ihrem durch den Abgeordneten Binke ausgearbeiteten Bericht anträgt. Die Justiz-Kommission hingegen hat die Anträge auf Amnestie befürwortet. In kurzer Zeit wird die Einbringung eines Gesetzes von Elsner und Genossen, die schlesischen Weberverhältnisse betreffend, erwartet. Wir bemerken bei dieser Gelegenheit, daß der Verein zur Milderung des Nothstandes der schlesischen Weber, welcher im vorigen Jahre hier begründet wurde, an deren Spitze sich die Herren v. Strampf, Viebahn u. s. w. befinden, welche im vergangenen Sommer die Abgeordneten Elsner und Milde zugezogen hatten, vor einigen Tagen seine Schlußsitzung hielt. Es sind im Laufe beinahe eines Jahres 534 Thlr., eingekommen, diese aber nicht, wie es geschehen mußte, im Dezember, der Zeit der größten Bedürfnisse, vertheilt, sondern bis jetzt in der hochlöblichen Vereinskasse behalten worden. Die hungernden Weber werden den Herren des Vereins auch nicht für diese Vorsicht allzu dankbar sein. Elsner konnte, nachdem die Nationalversammlung vertrieben worden, nichts für die schleunige Vertheilung thun. Es liegt ein Antrag von Moritz und Genossen vor uns, die Kammer wolle zwei Gesetzentwürfen: 1) zu einem Grundsteuergesetz für die gesammte Monarchie, 2) zu einem transitorischen Gesetz über die Aufhebung der Grundsteuerbefreiungen, nach vorgängiger Berichterstattung der Finanzkommission ihre Zustimmung geben. Der erste Gesetzentwurf enthält 50 §§. Der §. 1 lautet: "Alle Grundstücke im Staate, welche einen Ertrag gewähren, sind der Grundsteuer unterworfen." Ausgenommen sind im: §. 2. 1) Die Grundstücke, welche zum öffentlichen Gebrauche bestimmt sind; Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. N 282. Köln, Donnerstag den 26. April. 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau. Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Der ungarische Kampf). Beusberg. (Die Katze der Gerechtigkeit. Berlin. (Das Budget des Auswärtigen. ‒ Klatsch. ‒ Kammersitzungen. Sonnenburg. Urtheil gegen Steuerverweigerer). Breslau. (Die Demokraten. ‒ Die Presse. ‒ Schütte). Von der Weichsel. (Brief eines Landwehrmannes). Dresden (Erste Kammer) Schleswig-Holstein. (Aufschluß über die Kriegführung). München. (v. d. Pforten. ‒ Die Kammerauflösung bevorstehend. Wien. (Der englische Gesandte abgereist. ‒ Aus Ungarn). Stuttgart. (Die Reichsverfassungs-Haupt- und Staats-Aktion. Frankfurt. (Camphausen dankt ab. ‒ N.-B.). Polen. Lemberg. (Die polnischen Emigranten). Italien. (Die Lage Piemonts). Turin. 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Ab für Theilungskosten:
Es waren fünf Erben, welche die Theilung, weil sich ein Minorenner unter ihnen befand, gerichtlich vollziehen mußten. Noch eine Theilung und die Katze der Gerechtigkeit hat den gangen Käs verschlungen. NB. Die Prozedur wurde nur in einer Instanz, am Landgerichte, betrieben. * Berlin, 23. April. Aus dem preußischen Budget für das Jahr 1849 ersehen wir, welche Masse von Staatsgeldern für unnütze Gesandtschaften verschleudert wird, wie die Steuerzahlenden bluten müssen, damit eine gottbegnadete diplomatische Raubritterschaar in den Hauptstädten der europäischen Reiche nicht blos ein fideles, sondern auch ein glänzendes Leben führen könne. Zugleich lehrt uns auch das Budget, wie wenig andererseits für Konsular-Agenten, für die Zwecke des Handels und der Industrie gethan wird. Natürlich! Da das unnütze Gesandschaftspersonal jährlich so ungeheure Summen verschlingt, so ist für nützliche Konsularagenten nicht viel übrig. Preußen hat im Ganzen nur 11 Konsularagenten, die zusammen 36,350 Thlr. kosten. An folgenden Orten befinden sich jene 11 Konsular-Agenten: 1) Alexandrien mit 5000 Thlr. 2) Amsterdam mit 1500 Thlr. 3) Antwerpen mit 3600 Thlr. 4) Galatz mit 3600 Thlr. 5) Hamburg mit 1500 Thlr. 6) Jerusalem (!!!!) mit 3240 Thlr. 7) London mit 1800 Thlr. 8) New-York mit 500 Thlr. 9) Rio de Janeiro mit 2000 Thlr. 10) Syrien mit 5400 Thlr. 11) Warschau mit 8210 Thlr. 36350 Thlr. Damit vergleiche man nachstehende Liste der preußischen Gesandtschaften und der ungeheuern Summen, die sie jährlich aus unsere Taschen zu schlucken bekommen: Von den 28 Gesandtschaften nehmen London, Petersburg und Paris das Meiste in Anspruch. Es kosten nämlich: 1) London 39,850 Thlr. 2) Petersburg 37,900 Thlr. 3) Paris 31,100 Thlr. Hierauf folgen zunächst: 4) Konstantinopel 26,900 Thlr. 5) Wien 25,400 Thlr. 6) Frankfurt a. M. 22,800 Thlr. (Der Gesandte selbst bezieht 18,000 Thlr.) 7) Washington 20,000 Thlr. 8) Madrid 16,500 Thlr. 9) Haag 15,500 Thlr. 10) Neapel 13,850 Thlr. 11) Stockholm 13,000 Thlr. 12) Rom 12,550 Thlr. 13) Turin 11,970 Thlr. 14) Brüssel 11,500 Thlr. 15) Hannover 11,000 Thlr. 16), 17) und 18) Kopenhagen, Schweiz und München, jede mit 10,800 Thlr. 19) Dresden 9,800 Thlr. 20) Stuttgart 8,800 Thlr. 21) und 22) Mexiko und Rio de Ja- neiro, jede mit 8,400 Thlr. 23), 24) und 25) Hamburg, Athen und Lissabon, jede mit 5,800 Thlr. 26), 27) und 28) Kassel, Karlsruhe und Darmstadt, jede mit 4,600 Thlr. Außerdem ist in dem Etat noch „zur Bestreitung aller amtlichen Ausgaben bei den Gesandtschaften“ ein Posten mit 55,000 Thlr. ausgeworfen. Die Gesandtschaften in den deutschen Plätzen kosten zusammen 74,000 Thlr. (Kassel, Karlsruhe, Darmstadt, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München). Die Gesammtausgaben für die Gesandtschaften und Konsulate betragen pro 1849: 500,170 Thlr. Es ist dies der bedeutendste Theil des auswärtigen Ministeriums, welches inclusive der genannten Summe 664,480 Thlr. absorbirt. Der Chef dieses Ministeriums bezieht außer seinem Gehalt von 10,000 Thlr. noch 6000 Thlr. Repräsentationsgelder, ist also der am höchsten besoldete Minister, da für den Ministerpräsidenten nur 10,000 Thlr. ausgesetzt sind. Hat freilich der Letztere außerdem noch ein Portefeuille, so stellt sich die Rechnung günstiger für ihn. X Berlin, 23. April. Die Kommission für das Justizwesen hat über die dringenden Anträge, betreffend die Amnestirung der seit dem 18. März 1848 verübten politischen Verbrechen und Vergehen, durch den Abgeordneten Parrisius Bericht erstattet. Die Majorität der Kommission ist der Ansicht, „daß zu dem Erlasse, einer Amnestie dringende Veranlassung vorhanden ist und erachtet den jetzigen Zeitpunkt für angemessen zum Erlasse des vorgeschlagenen Gesetzes.“ Die Justiz-Kommission empfiehlt daher folgenden Gesetzvorschlag zur Annahme: §. 1. Alle wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen eingeleiteten gerichtlichen, militärgerichtlichen, ehrengerichtlichen und Disziplina-Untersuchungen und Voruntersuchungen werden niedergeschlagen. §. 2. Wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen findet keine gerichtliche, militärgerichtliche oder Disziplinar-Untersuchung weiter Statt. Unter den Fachkommissionen der zweiten Kammer zeichnet sich die Justizkommission durch die Liberalität ihrer Majorität aus. Daher kam es denn auch, daß die Rechte darauf drang und es durchsetzte, der Schulze'sche Antrag, auf Publikation der Grundrechte, solle der Verfassungs-Revisions-Kommission überwiesen werden, welche auf Verwerfung dieses Antrages in ihrem durch den Abgeordneten Binke ausgearbeiteten Bericht anträgt. Die Justiz-Kommission hingegen hat die Anträge auf Amnestie befürwortet. In kurzer Zeit wird die Einbringung eines Gesetzes von Elsner und Genossen, die schlesischen Weberverhältnisse betreffend, erwartet. Wir bemerken bei dieser Gelegenheit, daß der Verein zur Milderung des Nothstandes der schlesischen Weber, welcher im vorigen Jahre hier begründet wurde, an deren Spitze sich die Herren v. Strampf, Viebahn u. s. w. befinden, welche im vergangenen Sommer die Abgeordneten Elsner und Milde zugezogen hatten, vor einigen Tagen seine Schlußsitzung hielt. Es sind im Laufe beinahe eines Jahres 534 Thlr., eingekommen, diese aber nicht, wie es geschehen mußte, im Dezember, der Zeit der größten Bedürfnisse, vertheilt, sondern bis jetzt in der hochlöblichen Vereinskasse behalten worden. Die hungernden Weber werden den Herren des Vereins auch nicht für diese Vorsicht allzu dankbar sein. Elsner konnte, nachdem die Nationalversammlung vertrieben worden, nichts für die schleunige Vertheilung thun. Es liegt ein Antrag von Moritz und Genossen vor uns, die Kammer wolle zwei Gesetzentwürfen: 1) zu einem Grundsteuergesetz für die gesammte Monarchie, 2) zu einem transitorischen Gesetz über die Aufhebung der Grundsteuerbefreiungen, nach vorgängiger Berichterstattung der Finanzkommission ihre Zustimmung geben. Der erste Gesetzentwurf enthält 50 §§. Der §. 1 lautet: „Alle Grundstücke im Staate, welche einen Ertrag gewähren, sind der Grundsteuer unterworfen.“ Ausgenommen sind im: §. 2. 1) Die Grundstücke, welche zum öffentlichen Gebrauche bestimmt sind; <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="1589"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>N 282. Köln, Donnerstag den 26. 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(Kassel, Karlsruhe, Darmstadt, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München). Die Gesammtausgaben für die Gesandtschaften und Konsulate betragen pro 1849: 500,170 Thlr. Es ist dies der bedeutendste Theil des auswärtigen Ministeriums, welches inclusive der genannten Summe 664,480 Thlr. absorbirt. Der Chef dieses Ministeriums bezieht außer seinem Gehalt von 10,000 Thlr. noch 6000 Thlr. Repräsentationsgelder, ist also der am höchsten besoldete Minister, da für den Ministerpräsidenten nur 10,000 Thlr. ausgesetzt sind. Hat freilich der Letztere außerdem noch ein Portefeuille, so stellt sich die Rechnung günstiger für ihn.</p> </div> <div xml:id="ar282_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Berlin, 23. April.</head> <p>Die Kommission für das Justizwesen hat über die dringenden Anträge, betreffend die Amnestirung der seit dem 18. März 1848 verübten politischen Verbrechen und Vergehen, durch den Abgeordneten Parrisius Bericht erstattet. Die Majorität der Kommission ist der Ansicht, „daß zu dem Erlasse, einer Amnestie dringende Veranlassung vorhanden ist und erachtet den jetzigen Zeitpunkt für angemessen zum Erlasse des vorgeschlagenen Gesetzes.“</p> <p>Die Justiz-Kommission empfiehlt daher folgenden Gesetzvorschlag zur Annahme:</p> <p>§. 1. Alle wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen eingeleiteten gerichtlichen, militärgerichtlichen, ehrengerichtlichen und Disziplina-Untersuchungen und Voruntersuchungen werden niedergeschlagen.</p> <p>§. 2. Wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen findet keine gerichtliche, militärgerichtliche oder Disziplinar-Untersuchung weiter Statt.</p> <p>Unter den Fachkommissionen der zweiten Kammer zeichnet sich die Justizkommission durch die Liberalität ihrer Majorität aus. Daher kam es denn auch, daß die Rechte darauf drang und es durchsetzte, der Schulze'sche Antrag, auf Publikation der Grundrechte, solle der Verfassungs-Revisions-Kommission überwiesen werden, welche auf Verwerfung dieses Antrages in ihrem durch den Abgeordneten Binke ausgearbeiteten Bericht anträgt. Die Justiz-Kommission hingegen hat die Anträge auf Amnestie befürwortet.</p> <p>In kurzer Zeit wird die Einbringung eines Gesetzes von Elsner und Genossen, die schlesischen Weberverhältnisse betreffend, erwartet. Wir bemerken bei dieser Gelegenheit, daß der Verein zur Milderung des Nothstandes der schlesischen Weber, welcher im vorigen Jahre hier begründet wurde, an deren Spitze sich die Herren v. Strampf, Viebahn u. s. w. befinden, welche im vergangenen Sommer die Abgeordneten Elsner und Milde zugezogen hatten, vor einigen Tagen seine Schlußsitzung hielt. Es sind im Laufe beinahe eines Jahres 534 Thlr., eingekommen, diese aber nicht, wie es geschehen mußte, im Dezember, der Zeit der größten Bedürfnisse, vertheilt, sondern bis jetzt in der hochlöblichen Vereinskasse behalten worden. Die hungernden Weber werden den Herren des Vereins auch nicht für diese Vorsicht allzu dankbar sein. Elsner konnte, nachdem die Nationalversammlung vertrieben worden, nichts für die schleunige Vertheilung thun.</p> <p>Es liegt ein Antrag von Moritz und Genossen vor uns, die Kammer wolle zwei Gesetzentwürfen:</p> <p>1) zu einem Grundsteuergesetz für die gesammte Monarchie,</p> <p>2) zu einem transitorischen Gesetz über die Aufhebung der Grundsteuerbefreiungen, nach vorgängiger Berichterstattung der Finanzkommission ihre Zustimmung geben.</p> <p>Der erste Gesetzentwurf enthält 50 §§. Der §. 1 lautet: „Alle Grundstücke im Staate, welche einen Ertrag gewähren, sind der Grundsteuer unterworfen.“ Ausgenommen sind im: §. 2. 1) Die Grundstücke, welche zum öffentlichen Gebrauche bestimmt sind; </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1589/0001]
Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. N 282. Köln, Donnerstag den 26. April. 1849. Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.
Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.
Uebersicht. Deutschland. Köln. (Der ungarische Kampf). Beusberg. (Die Katze der Gerechtigkeit. Berlin. (Das Budget des Auswärtigen. ‒ Klatsch. ‒ Kammersitzungen. Sonnenburg. Urtheil gegen Steuerverweigerer). Breslau. (Die Demokraten. ‒ Die Presse. ‒ Schütte). Von der Weichsel. (Brief eines Landwehrmannes). Dresden (Erste Kammer) Schleswig-Holstein. (Aufschluß über die Kriegführung). München. (v. d. Pforten. ‒ Die Kammerauflösung bevorstehend. Wien. (Der englische Gesandte abgereist. ‒ Aus Ungarn). Stuttgart. (Die Reichsverfassungs-Haupt- und Staats-Aktion. Frankfurt. (Camphausen dankt ab. ‒ N.-B.).
Polen. Lemberg. (Die polnischen Emigranten).
Italien. (Die Lage Piemonts). Turin. (Radetzkis Friedensbedingungen). Piacenza. (Der neue Herzog. Florenz. (Deputation nach Gaëta. ‒ Vorrücken der Oestreicher. ‒ Insurektion in Livorno. Von der neapol. Gränze. (Die Demokratie in der Armee. Neapel. (Gerücht aus Catania). Venedig. (Kriegspläne).
Französische Republik: Paris. (Ledru-Rollin und Delamarre. ‒ Vermischtes. ‒ Nationalversammlung.)
Deutschland. * Köln, 25. April. _ 317 Bensberg, 20. April. Nicht nur der Adel, die Geistlichkeit und die Bureaukratie saugen das Volk aus; die „Gerechtigkeit“ selbst schleicht wie eine giftige Schlange im Lande umher.
Folgende Rechnung eines Notars wird dieses bekunden:
„Die Immobilien verkauft zu 1016 Thlr. 20 Sgr. - Pfg.
Das Schlaggeld beträgt 84 Thlr. 21 Sgr. 8 Pfg.
1101 Thlr. 11 Sgr. 8 Pfg.
Ab für Theilungskosten:
Für Advokat N. 211 Thlr. 22 Sgr. 7
Für Advokat N. 50 Thlr. 12 Sgr. 5
Für Advokat N. 32 Thlr. 17 Sgr. 9
Für Advokat N. 52 Thlr. 9 Sgr. 3
Expertengebühren 32 Thlr. 29 Sgr. 10
Verkaufskosten 43 Thlr. 17 Sgr. 9
Empfangsgebühren 6 Thlr. - Sgr. -
429 Thlr. 19 Sgr. 6 Pfg.
Es bleiben noch 671 Thlr. 22 Sgr. 2 Pfg.
Es waren fünf Erben, welche die Theilung, weil sich ein Minorenner unter ihnen befand, gerichtlich vollziehen mußten. Noch eine Theilung und die Katze der Gerechtigkeit hat den gangen Käs verschlungen.
NB. Die Prozedur wurde nur in einer Instanz, am Landgerichte, betrieben.
* Berlin, 23. April. Aus dem preußischen Budget für das Jahr 1849 ersehen wir, welche Masse von Staatsgeldern für unnütze Gesandtschaften verschleudert wird, wie die Steuerzahlenden bluten müssen, damit eine gottbegnadete diplomatische Raubritterschaar in den Hauptstädten der europäischen Reiche nicht blos ein fideles, sondern auch ein glänzendes Leben führen könne. Zugleich lehrt uns auch das Budget, wie wenig andererseits für Konsular-Agenten, für die Zwecke des Handels und der Industrie gethan wird. Natürlich! Da das unnütze Gesandschaftspersonal jährlich so ungeheure Summen verschlingt, so ist für nützliche Konsularagenten nicht viel übrig. Preußen hat im Ganzen nur 11 Konsularagenten, die zusammen 36,350 Thlr. kosten. An folgenden Orten befinden sich jene 11 Konsular-Agenten:
1) Alexandrien mit 5000 Thlr.
2) Amsterdam mit 1500 Thlr.
3) Antwerpen mit 3600 Thlr.
4) Galatz mit 3600 Thlr.
5) Hamburg mit 1500 Thlr.
6) Jerusalem (!!!!) mit 3240 Thlr.
7) London mit 1800 Thlr.
8) New-York mit 500 Thlr.
9) Rio de Janeiro mit 2000 Thlr.
10) Syrien mit 5400 Thlr.
11) Warschau mit 8210 Thlr.
36350 Thlr.
Damit vergleiche man nachstehende Liste der preußischen Gesandtschaften und der ungeheuern Summen, die sie jährlich aus unsere Taschen zu schlucken bekommen:
Von den 28 Gesandtschaften nehmen London, Petersburg und Paris das Meiste in Anspruch. Es kosten nämlich:
1) London 39,850 Thlr.
2) Petersburg 37,900 Thlr.
3) Paris 31,100 Thlr.
Hierauf folgen zunächst:
4) Konstantinopel 26,900 Thlr.
5) Wien 25,400 Thlr.
6) Frankfurt a. M. 22,800 Thlr.
(Der Gesandte selbst bezieht 18,000 Thlr.)
7) Washington 20,000 Thlr.
8) Madrid 16,500 Thlr.
9) Haag 15,500 Thlr.
10) Neapel 13,850 Thlr.
11) Stockholm 13,000 Thlr.
12) Rom 12,550 Thlr.
13) Turin 11,970 Thlr.
14) Brüssel 11,500 Thlr.
15) Hannover 11,000 Thlr.
16), 17) und 18) Kopenhagen, Schweiz
und München, jede mit 10,800 Thlr.
19) Dresden 9,800 Thlr.
20) Stuttgart 8,800 Thlr.
21) und 22) Mexiko und Rio de Ja-
neiro, jede mit 8,400 Thlr.
23), 24) und 25) Hamburg, Athen und
Lissabon, jede mit 5,800 Thlr.
26), 27) und 28) Kassel, Karlsruhe und
Darmstadt, jede mit 4,600 Thlr.
Außerdem ist in dem Etat noch „zur Bestreitung aller amtlichen Ausgaben bei den Gesandtschaften“ ein Posten mit 55,000 Thlr. ausgeworfen.
Die Gesandtschaften in den deutschen Plätzen kosten zusammen 74,000 Thlr. (Kassel, Karlsruhe, Darmstadt, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München). Die Gesammtausgaben für die Gesandtschaften und Konsulate betragen pro 1849: 500,170 Thlr. Es ist dies der bedeutendste Theil des auswärtigen Ministeriums, welches inclusive der genannten Summe 664,480 Thlr. absorbirt. Der Chef dieses Ministeriums bezieht außer seinem Gehalt von 10,000 Thlr. noch 6000 Thlr. Repräsentationsgelder, ist also der am höchsten besoldete Minister, da für den Ministerpräsidenten nur 10,000 Thlr. ausgesetzt sind. Hat freilich der Letztere außerdem noch ein Portefeuille, so stellt sich die Rechnung günstiger für ihn.
X Berlin, 23. April. Die Kommission für das Justizwesen hat über die dringenden Anträge, betreffend die Amnestirung der seit dem 18. März 1848 verübten politischen Verbrechen und Vergehen, durch den Abgeordneten Parrisius Bericht erstattet. Die Majorität der Kommission ist der Ansicht, „daß zu dem Erlasse, einer Amnestie dringende Veranlassung vorhanden ist und erachtet den jetzigen Zeitpunkt für angemessen zum Erlasse des vorgeschlagenen Gesetzes.“
Die Justiz-Kommission empfiehlt daher folgenden Gesetzvorschlag zur Annahme:
§. 1. Alle wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen eingeleiteten gerichtlichen, militärgerichtlichen, ehrengerichtlichen und Disziplina-Untersuchungen und Voruntersuchungen werden niedergeschlagen.
§. 2. Wegen politischer, in der Zeit vom 18. März 1848 bis 26. Februar 1849 verübter Verbrechen und Vergehen findet keine gerichtliche, militärgerichtliche oder Disziplinar-Untersuchung weiter Statt.
Unter den Fachkommissionen der zweiten Kammer zeichnet sich die Justizkommission durch die Liberalität ihrer Majorität aus. Daher kam es denn auch, daß die Rechte darauf drang und es durchsetzte, der Schulze'sche Antrag, auf Publikation der Grundrechte, solle der Verfassungs-Revisions-Kommission überwiesen werden, welche auf Verwerfung dieses Antrages in ihrem durch den Abgeordneten Binke ausgearbeiteten Bericht anträgt. Die Justiz-Kommission hingegen hat die Anträge auf Amnestie befürwortet.
In kurzer Zeit wird die Einbringung eines Gesetzes von Elsner und Genossen, die schlesischen Weberverhältnisse betreffend, erwartet. Wir bemerken bei dieser Gelegenheit, daß der Verein zur Milderung des Nothstandes der schlesischen Weber, welcher im vorigen Jahre hier begründet wurde, an deren Spitze sich die Herren v. Strampf, Viebahn u. s. w. befinden, welche im vergangenen Sommer die Abgeordneten Elsner und Milde zugezogen hatten, vor einigen Tagen seine Schlußsitzung hielt. Es sind im Laufe beinahe eines Jahres 534 Thlr., eingekommen, diese aber nicht, wie es geschehen mußte, im Dezember, der Zeit der größten Bedürfnisse, vertheilt, sondern bis jetzt in der hochlöblichen Vereinskasse behalten worden. Die hungernden Weber werden den Herren des Vereins auch nicht für diese Vorsicht allzu dankbar sein. Elsner konnte, nachdem die Nationalversammlung vertrieben worden, nichts für die schleunige Vertheilung thun.
Es liegt ein Antrag von Moritz und Genossen vor uns, die Kammer wolle zwei Gesetzentwürfen:
1) zu einem Grundsteuergesetz für die gesammte Monarchie,
2) zu einem transitorischen Gesetz über die Aufhebung der Grundsteuerbefreiungen, nach vorgängiger Berichterstattung der Finanzkommission ihre Zustimmung geben.
Der erste Gesetzentwurf enthält 50 §§. Der §. 1 lautet: „Alle Grundstücke im Staate, welche einen Ertrag gewähren, sind der Grundsteuer unterworfen.“ Ausgenommen sind im: §. 2. 1) Die Grundstücke, welche zum öffentlichen Gebrauche bestimmt sind;
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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