Neue Rheinische Zeitung. Nr. 282. Köln, 26. April 1849.2) alle Brücken, Kunststraßen etc. Die Höhe des als Grundsteuer aufzubringenden Prozentsatzes wird alljährlich b dem Staatshaushalt durch ein Gesetz bestimmt (§. 4). Der Grundsteuerkataster soll den Eigenthümer, Flächeninhalt und Reinertrag nachweisen (§. 5). §§. 10 - 14 bringen die Grundsätze, welchen bei der Abschätzung gefolgt werden soll; der Kataster soll periodisch revidirt werden (§. 15). Neuentstehende Ländereien bleiben noch 2 Jahre nach ihrer Entstehung unbesteuert (§. 17). Die Katasterdokumente werden bei der Katasterkommission des Bezirks aufbewahrt (§. 21). Die Leitung des gesammten Katasterwesens wird einem Kommissarius des Finanzministers übertragen (§. 29). Die Grundsteuer ist in den ersten 6 Tagen jeden Monats mit einem Zwölftheil des Jahresbetrags fällig (§. 35). Steuerlaß §. 40. Transitorische Bestimmungen §§. 41 - 50. Die Motive stützen sich besonders auf die Arbeiten der Nationalversammlung. Die Central-Kommission der ersten Kammer, für Begutachtung des Plakatgesetzes hat erklärt, daß es dasselbe jetzt nur als eine Vorlage der zweiten Kammer ansehen könne und sich durch die Regierungsvorlage nicht werde stören lassen. - Die Berathungen der Verfassungs-Revisions-Kommission dieser Kammer sollen wunderbarer Weise einen nicht so absolutistischen Geist athmen, wie erwartet wurde. Lächerlich bleibt es aber doch, daß bei der Berathung über die Freiheitsrechte Leue und Rosenkranz der Kommission als Sachverständige beigegeben wurde. Von den sieben Abgeordneten der äußersten Linken, welche gegen den Antrag des Hrn. Rodbertus stimmten, wird in diesen Tagen ein motivirtes Separatvotum erscheinen. Als am 18. März d. J. in der Landsbergerstraße der Versuch gemacht wurde, eine Barrikade zu bauen, waren die Offiziere des dort aufgestellten Detaschements unvorsichtig genug, nicht gleich Feuer kommandiren zu lassen. Es erregte diese unzeitige Humanität den Zorn Wrangel's, und es folgte bald der famose Tagesbefehl, Die 5 Offiziere aber sind nun vor ein Kriegsgericht gestellt und sämmtlich zu längerm und kürzerm Festungsarrest verurtheilt. Man kann aus dieser Thatsache schließen, welchen Erwartungen das Reichsheer unter dem preußischen Kaiserthum sich hingeben kann. Sitzung der zweiten Kammer. Präsident Grabow eröffnet die Sitzung um 11 1/2 Uhr. Der Abg. Seeger, dem ein sechswöchentlicher Urlaub verweigert wurde, legt sein Mandat nieder. Minister Manteuffel: durch eine königl. Ordre vom 20. d. M. bin ich ermächtigt der Kammer ein Gesetz die Ablösung der Lasten und ein Gesetz die Errichtung von Rentenbanken zu überreichen. - Die Kammer beschließt diese Gesetz Entwürfe der vereinigten Justiz- und Agrar-Commission zur Berichterstattung zu überweisen. Keller und Genossen stellen den dringlichen Antrag, daß Niemand mehr zu einer faktischen oder persönlichen Bemerkung das Wort gestattet werde. - Dieser Antrag findet hinreichende Unterstützung. Bucher interpellirt den Minister wegen der vom preußischen General-Consul in London gegebenen falschen Nachricht, daß der Waffenstillstand mit Dänemark bis zum 15. April verlängert sei, während die Feindseligkeiten schon am 3. April begannen, wodurch für die den Seehandel treibenden Provinzen, besonders Pommern, große Nachtheile entstanden. Der Interpellant geht näher auf die bei dieser Gelegenheit befolgte Politik ein, erinnert an die Wildenbrughsche Note vom vorigen Jahre und an das Gerücht, daß die Unterhandlungen in London nur zum Scheine, dagegen die eigentlichen unter dem Protektorat Rußlands geführt werden. Minister Arnim antwortet, daß das erwähnte Gerücht unbegründet sei, und daß er sogleich nachdem er die vom Londoner General-Consul irrthümlich verbreitete Nachricht empfangen, dieselbe sofort im Staatsanzeiger berichtigte. Schneider (Westfalen) interpellirt den Kriegsminister, wesholb die westfälischen Landwehrbataillone nach Schleswig geschickt worden, warum verheirathete Männer einberufen worden, während die jungen Männer der Linie ruhig in den Garnisonen liegen. Er erzählt mit welchem Widerwillen die Landwehr die Elbe überschritten und wie gemein sich der kommandirende General dabei benommen. Der Interpellant sagt, daß er sehr gut weiß, daß seine Worte nichts nützen, denn wir leben nur in einem Constitutionellen Schwindelstaate, aber se ne Wähler, welche diese Ueberzeugung noch nicht zu haben scheinen, drängen in ihn diese Sache zur Sprache zu bringen. - Der Kriegsminister antwortet wie gewöhnlich. Von der Unzufriedenheit oder Widersetzlichkeit der Landwehr wisse er nichts, weil ihm der kommandirende General keine Berichte darüber gesandt habe. Ueber die Anrede desselben könne er auch keine Auskunft geben, da die Anreden der Generale im Felde noch nicht stenographirt werden. - Herr interpellirt den Minister des Innern, wegen der ungesetzlichen Abnahme der Gewehre der Bürgerwehr in seiner Kreisstadt Wetzlar. - Manteuffel antwortet, daß er schon im März eine Eingabe über diese Sache erhalten und sofort die Regierung zu Coblenz um Berichterstattung darüber ersucht habe, welche aber bis heute trotz wiederholter Erinnerung noch nicht geantwortet habe. - Alsdann kommt man zum Clubgesetz. Statt § 12 wird folgendes Amendement von Wentzel (Ratibor) angenommen: "Von allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel hat der Unternehmer, Ordner, Leiter oder derjenige, der den Platz dazu einräumt, mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit derselben, Anzeige bei der Ortspolizei-Behörde zu machen, welche darüber sofort eine Bescheinigung zu ertheilen hat. - Die Bestimmungen der §§ 2 - 6 finden auf alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Anwendung." Statt § 13 wird folgender Entwurf der Kommission angenommen: "Die Ortspolizei-Behörde ist befugt, jede Versammlung unter freiem Himmel bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu verbieten." Abg. Pape stellt das Amendement: "Dies Verbot muß schriftlich abgefaßt und motivirt sein" - Grabow erklärt, daß dies Amendement verworfen sei. Dies veranlaßt vielfache Protestationen von Seiten der Linken, da diese behauptet, daß wenigstens eine Zählung bei dem zweifelhaften Resultat hätte vorgenommen werden müssen. Die Linke sei eben so stark als die Rechte. Aber Ehren-Grabow stützt sich auf die Geschäftsordnung: er habe mit Uebereinstimmung der beiden Sekretäre erklärt, daß das Amendement verworfen sei und dabei müsse es bleiben - Der Zusatz: "Das Verbot muß schriftlich abgefaßt sein" wird mit 323 gegen 3 Stimmen angenommen. D'Ester erklärt, daß man von der Linken jetzt die namentliche Abstimmung verlangt habe, damit zu konstatiren sei, ob sie vorher bei der zweifelhaften Abstimmung die Majorität gehabt hätten oder nicht. Dierschke stellt nun einen neuen Zusatz-Paragraphen: "Die schriftliche Verfügung der Polizeibehörde muß die Gründe des Verbots enthalten," welcher nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 166 verworfen wird. - §. 14. "Während der ganzen Dauer der Sitzungs-Periode beider Kammern der Volksvertretung dürfen innerhalb der Entfernung von fünf Meilen von dem Orte des Sitzes derselben Versammlungen unter freiem Himmel nicht stattfinden." Es werden Amendements gestellt, statt "5 Meilen" nur "2 Meilen" und 1/2 Meile zu setzen. Es wird zuerst über "5 Meilen" abgestimmt und verworfen. "Zwei Meilen" mit 173 gegen 152 Stimmen angenommen. Der so amendirte §. wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 146 Stimmen angenommen. (Schluß der Sitzung.) Sitzung der ersten Kammer. Ministerpräsident Brandenburg: Ich habe mir das Wort erbeten, um der hohen Kammer eine Mittheilung zu machen über die Art und Weise, in welcher sich die Reg. Sr. Maj. des Königs zu der in Frankfurt votirten Reichsverfassung zu stellen beabsichtigt. Bevor ich dies thue, halte ich es für meine Pflicht, sowohl vor der hohen Kammer und in eben so hohem Grade vor dem Staatsministerium die Gründe anzugeben, weshalb es mir nicht möglich gewesen ist, schon bei der am Freitag hier stattgefundenen Interpellation die Erklärung des Ministeriums abzugeben. An demselben Tage waren dem Ministerium Mittheilungen von Frankfurt verheißen. Diese sind auch im Laufe des Tages eingegangen und haben uns veranlaßt, sie am Abend desselben Tages in Berathung zu nehmen. In Folge der Konferenz, die im Staatsministerium stattgefunden hat, ist der Beschluß gefaßt worden, welcher bei Gelegenheit des Antrags der zweiten Kammer dem Ministerium zu der Erklärung Veranlassung gegeben hat, von welcher diese hohe Kammer vielleicht Nachricht erhalten haben wird. Dies ist der Grund gewesen, weshalb es mir nicht möglich war, am Freitage in dem Umfange zu antworten, wie ich es wohl gewünscht hatte. Ich werde mir nunmehr erlauben, der hohen Kammer die Mittheilung zu verlesen, die ich ihr zu machen habe. (Er verliest die vorgestern in der 2. Kammer abgegebene Erklärung.) Ich erlaube mir, hinzuzufügen, daß die Regierungen, welche ihre Erklärungen in Frankfurt nicht abgegeben haben, in der Zwischenzeit von uns aufgefordert sind, sie ebenfalls abzugeben, namentlich die Regierungen der königlichen Hofe, die sämmtlich mit ihren Erklärungen noch im Rückstande waren. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß auf diesem Wege das Werk trotz allen Schwierigkeiten, die darin liegen, zu einem glücklichen, dem gesammten deutschen Vaterlande segensreichen Ende gebracht werden wird. Graf Dyyrns Antrag, die Instruktionen Camphausens, die Antwort auf die östreichische Rote und alle Papiere die deutsche Frage betreffend vorzulegen, wird nicht als dringlich anerkannt und deshalb zurückgezogen. Dagegen wird die Dringlichkeit anerkannt bei folgenden Antragen: 1. v. Ammon und Genossen: Eine Kommission von 15 Mitgliedern zu ernennen, um die deutsche Verfassung in ihrem ganzen Umfange zu erwägen, sich genau zu informiren, schleunigst der Kammer Bericht zu erstatten und die geeigneten Anträge zu stellen. 2. Hansemann und Genossen: Dieser Kommission die Reichsverfassung mit seinen (!) Anmerkungen zur Erwägung übergeben zu wollen. 3. Graf I[unleserliches Material]enplitz und Genossen: 1. Daß dieselbe Kommission Bericht erstatte, welche Bestimmungen der Reichsverfassung für Preußens Heil und Selbstständigkeit bedenklich erscheinen; 2. eine Adresse an den König zu richten, die Krone anzunehmen, wenn die National-Versammlung damit einverstanden sei, daß a. der König die Krone übernimmt am 1. Mai nach den Grundsätzen der Verfassung vom 28. März, b. die National-Versammlung wird aufgelöst und der Reichstag zusammenberufen; c die Revision wird durch einfache Majorität beider Häuser herbeigeführt, d nach der Revision erfolgt die Vereidigung, e. erst d[unleserliches Material]em nimmt das Oberhaupt den Kaisertitel an, f. bis dahin gehen die Reichsgesetze den Landesgesetzen nicht vor, g. auf dem ersten Reichstage soll auch das Wahlgesetz angemessen revidirt werden. Nach dem Bericht der Petitionskommission wird die Sitzung geschlossen. Sonnenburg N. M., 16. April. Heute wurde dem Superintendenten Schmutter, der sich an der Steuerverweigerung betheiligt zu haben, beschuldigt worden, das Erkenntniß der ersten Instanz zu Frankfurt a. O. publizirt, nach welchem er einjährige Festungshaft, Kassation als Superintendent und Ober-Prediger und Verlust der National-Kokarde als Strafe leiden soll. (N. Z.) 61 Breslau, 21. April. Die Mufti-Ordre, durch welche unsere Bürgerwehr auf sechs Monate suspendirt bleiben soll, hat dieselbe blos veranlaßt, den Magistrat zu veranlassen, die Zurücknahme der Ordre zu veranlassen; der gewöhnliche deutsch-chinesische Revolutionsweg zu großen Thaten. Dazu hat Hansemanns konstitutioneller ex-rheinpreußischer Bourgeoisschlamm, der sich nun an der Spree veredelt, vor ein Paar Tagen behauptet, die Breslauer Bürgerwehr habe überwiegend doch nur aus Gesindel bestanden. Im deutschen Volksvereine sagte neulich ein gewisser Friedmann: "Die Partei der Republik um jeden Preis ist jedenfalls sehr klein. (Von früher bekannte Redensart). Ihr Organ ist die Neue Rheinische Zeitung, welche mit der Neuen Preußischen ein Zwillingspaar bildet, wie einst Esau und Jakob. Sie hat auch Ludwig Simon der Reichssimonie angeschuldigt. Mit dieser Art und Weise von Kritik, welche statt an Thatsachen an Personen haften bleibt (die Thatsachen der Personen sind so erbärmlich, daß man die Personen der Thatsachen dafür etwas berücksichtigen muß), kann ich mich nicht befreunden, und der größte Theil des deutschen Volks steht ihr ferne. Es hält an der Verfassung und an den Kaiser!" Sie sehen, der Bourgeoisgamin macht überall dieselben Phrasen der Feigheit und Gemeinheit. Er findet indeß hier noch wenig Verehrer, Verachtung und Fußtritte sind seine Erndte. Darum wird auch dieser Volksverein wenig besucht. Besser wäre es allerdings, das Bewußtsein des Proletariats und der Bourgeoisie wäre stärker zum Durchbruch gekommen, als es der Fall ist. Es ist z. B. lächerlich, daß ein verkümmerter Kleinbürger, wenn und so lange er noch einen Dreier in der Tasche fühlt, nicht zum Gesindel gehören will, wie man das Proletariat hier nennt und es wird noch eine geraume Zeit dauern, bis er sich mit dem eigentlichen Volk in ein denkendes Proletariat verwandelt. Genug aber, daß einstweilen weder Reden noch die Gotteserbärmlichkeitsblättchen der Herren Bourgeois hier viel Anklang finden. Ihre Zeitung trifft noch immer so unregelmäßig hier ein, daß ich sie nochmals darauf aufmerksam machen muß. Ich erhielt nämlich eine Nummer 24 Stunden früher, als alle andere Abonnenten. Als vor einigen Tagen jemand auf Proudhons "Peuple" abonniren wollte, erklärte die Post, daß sie für dies Blatt keine Bestellung annehmen könne. Es ist sehr mißlich, daß wir im Grunde hier kein demokratisches Blatt besitzen. Die Oderzeitung macht blos äußerst zaghafte Geschäfte in der Demokratie, bis sie wieder ultramontane machen kann. Man sieht es auf den ersten Blick, daß die Pfuscherei ihr zuwider ist, wenn man das tägliche Register durchgeht, welches sie an der Stelle der Leitartikel gepflanzt hat, und wenn man auf den Mangel aller demokratischen Citate achtet. In den letzten Tagen beschäftigte sich dieselbe gar mit Biographien des uckermärkischen Dreigestirns von Arnim und fährt fort, an die ewige Heiligkeit des östreichischen Kaiserstaats zu glauben. Gebricht es den hiesigen Demokraten an Macht oder an Willen, sich der Redaktion dieses Blattes zu bemächtigen? Vor einiger Zeit habe ich Ihnen prophezeit, die Habsburger würden den Windischgrätz noch als Hochverräther behandeln. Es scheint jetzt einzutreffen. Die Habsburger sind von jeher Scheusale gewesen, die auch ihre Erretter erwürgt haben. Jetzt schieben sie den Nichterfolg des ungarischen Kriegs einem Manne in die Schuhe, der die Verhältnisse des Landes jedenfalls besser zu würdigen weiß, als der gemeine Metzger Welden. Windischgrätz hat richtig erkannt, daß die brutale Bewältigung der Magyaren für Oestreich allein eine Unmöglichkeit geworden ist. Er hat nur gezaudert, weil die Natur ihn zaudern hieß, ja er würde auf eine politisch-kluge Pazifikation eingegangen sein. Wir werden in einigen Tagen sehen, daß der brutale Mörder Welden noch viel weniger ausrichtet, als Windischgrätz und die Magyaren sich über diese Umänderung im Kommando der östreichischen Armee nur freuen können. Es stellt sich nun klar heraus, daß die Bourgeoisie des Westens mit dem Absolutismus des Ostens eng verbrüdert ist, darum hängt für die Freiheit alles vom Siege der Magyaren und vom Siege des französischen Proletariats ab. Wenn die Berliner Demokratie, wie allgemein verlautet, sich in der That den schleichenden Schürzenritter Schütte zur Zeitungsleitung ihrer Angelegenheit von Hinkeldey aufoctroyiren läßt, so verdient sie Ruthenstreiche. Der Belagerungszustand ist nicht länger haltbar, und da sollen die Bauchredner an der Spree doch begreifen, daß Hinkeldey, um ihre erste wilde fougue zu filtriren, schon vorher ein polizeimäßig organisirtes demokratisches Organ in Bereitschaft halten muß, welches er durch Schütte den Bauchrednern vorhalten läßt. Das ist Schütte's Aufgabe und Rolle. Ich könnte Ihnen überdies einige Dutzend elende Renomagen auftischen, die der demokratische Kumpan hier hinterlassen und womit er Mädels in den Bierkellern und blöde Demokraten interessirt hat. So suchte der zukünftige Redakteur der Berliner Spreedemokratie z. B. hier überall das Gerücht zu verbreiten, als habe die Erzherzogin Sophie so gewaltig nach seiner Berühmtheit geschmachtet, daß sie den Jelachich habe fahren lassen, um des großen Agitators zu genießen. Als Wiens Bevölkerung kämpfte, hielt Held Schütte sich mit dem Korrespondenten der Indepeudance auf einem schußfernen Boden auf, wovon sie die Heldenthaten, mit denen der Windischgrätzisch-Hinkeldey'sche Demagoge hier herumgeprahlt hat, ganz gemüthlich aus der Vogelperspektive mit Fernröhren beäugelten. Wie es heißt, sind hier Befehle angekommen, die schlesischen Festungen zu armiren. Von der Weichsel, 19. April. Unter diesem Datum theilt die "N. Z." aus dem Briefe eines Landwehrmannes Folgendes mit: "Ein Wehrmann hatte seinem Offizier die Waffen vor die Füße geworfen. Am folgenden Tage (Sonnabend, den 7. April) ließ der Major, ein eifriges Mitglied des Preußenvereins, unsere Kompagnie einen Kreis schließen. "Sollte Einer von Euch, Kameraden, so dumm sein, zu glauben, daß ohne Gesetz und Ordnung die Welt bestehen könne, der trete vor!" - Keine Antwort. - "Wehrmann Sch.! Sie haben sich gegen die Kriegsgesetze vergangen, treten Sie vor! Sie klagen über Bestechungen. Wer ist bestochen? Sprechen Sie sich deutlich aus!" - Sch. tritt vor, klagt über die Begünstigung der Reichen, sagt, die Familien der Armen litten Noth, die Reichen könnten schon eher fertig werden, aber sie seien alle entlassen u. s. w. - "Sie werden nach der Strenge der Gesetze bestraft werden!" - (Murren in der Kompagnie.) "Unteroffiziere, Front! Melden Sie Jeden, der muckst! " - (Stärkeres Murren.) "Nun, Kameraden, ich denke, Ihr werdet nichts dagegen einzuwenden haben. Das Gesetz müssen wir aufrecht erhalten. Wenn ich heute oder morgen abginge, so könnte ich dem Manne seine Strafe erlassen. Aber da ich noch länger mit Euch zusammen zu bleiben denke, so ist mir das nicht möglich. Seid ihr zufrieden?" - (Einige wenige Stimmen: "Ja"; die große Mehrzahl zischt.) "Nun, Euer Ja freut mich. Ich hoffe, daß wir gute Freunde bleiben werden. - Ganzes Bataillon, kehrt! rechts und links schwenkt! Marsch!" - Nun wurde exercirt und nachher in's Quartier gegangen, wo mehrere von denen, die "Ja" gerufen hatten, von ihren Kameraden Prügel bekamen. Sonntag früh wurde dem Major eine mit zahlreichen Unterschriften bedeckte Adresse übergeben, in welcher das Verlangen gestellt war, es solle der Angeklagte nicht vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Sonntag Mittag wurde das kriegsrechtliche Verfahren beseitigt und dem Manne nur zwei Tage Arrest zuerkannt. Zugleich wurde uus eröffnet, daß dieser Beschluß schon vor dem Empfange der Adresse beschlossen sei. - Medizin ist bitter, aber - sie hilft. Der Herr Kompagnie-Chef ist seitdem der beste Mann von der Welt geworden. Er hat sogar die deutsche Kokarde angelegt und nennt uns nur Kameraden. Es mag vorkommen, was da will, er ist immer zufrieden. Beim Ausmarsch brachte der Major zuerst das herkömmliche Hurrah aus, das aber nur einen schwachen Wiederhall fand. Darauf aber ertönte ein donnerndes, unendliches dreimaliges Hurrah auf die zurückbleibenden Frauen und Kinder. - W. sagte mir, wir würden bei den Geschützen exerziren. Nun auch gut! Wer weiß, gegen wen ich noch einmal die Kanonen zu richten habe." Dresden, 21 April. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer war der Bericht über das wegen Blum's Ermordung erlassene Dekret an der Tagesordnung. Das Dekret besagt, daß die Regierung auf die von den Kammern gestellten Anträge zur Zeit Bedenken trage, hauptsächliche Entschließung zu fassen. Der Ausschuß dagegen (Ref. Heubner) beantragt: 1) Beharren auf den früheren Anträgen; 2) Erklärung, daß die Kammer in der Verzögerung der Ausführung dieser Beschlüsse ein die Ehre und Selbstständigkeit des Sächsischen Volkes gefährdendes Regierungssystem und eine Unverträglichkeit mit den Bedingungen erblicke, unter denen allein die Kammern mit der Staatsregierung zum Wohle des Vaterlandes fortzuwirken im Stande sind; 3) Beitritt zum Beschlusse der zweiten Kammer, daß die Regierung von der dermaligen Volksvertretung eine Genehmigung der Verausgabung des Aufwandes für die fortgesetzte Könneritz'sche Gesandtschaft aus der Staatskasse nicht zu erwarten habe. Minister v. Beust: Die Regierung hätte sich auf die Verfassungsurkunde, welche die Schranken für die Kammern bezeichnet, beziehen können. Bei dem Antrage, der Regierung ein Mißtrauensvotum zu geben, werde sie der Discussion nicht beiwohnen (verläßt den Saal). Der Ausschußantrag 1 wird gegen 1 Stimme, 2 gegen 4 und 3 gegen 1 Stimme angenommen. 15 Schleswig-Holstein, 22. April. Das, was schon fast zehnmal in den hiesigen Blättern als Thatsache gemeldet und eben so oft widerrufen, ist endlich geschehen: die Avantgarde ist in Jütland eingerückt. Sieht man sich aber die Details an, so wird dadurch nur unsere gestrige Behauptung, daß Verrath im Spiele sei, bestätigt. Als der Waffenstillstand gekündigt war und der Krieg seinen Anfang nahm, hatte unsere Regierung endlich dem Drängen unserer Seifensieder-Versammlung nachgegeben, und Küstenvertheidigungen anlegen lassen. Das war aber auch Alles für den Augenblick - armirt wurden sie erst, nachdem der Krieg schon 14 Tage gedauert, und unsere uns aufoctroyirte Statthalterschaft sah, daß sie, ohne gar zu handgreiflichen Verrath, nicht länger mit der Armirung zögern dürfe. Als Bonin, der diktatorische, nämlich gesehen, daß die Dänen vorläufig noch keine Lust zu einem Besuch in Eckernförde oder Kiel hätten, hat er endlich die Erlaubniß gegeben! Aber wie?? Wäre z. B. beim Eckernförder Kampf keine Waffenruhe von einigen Stunden eingetreten, so hätten die Batterien die Flaggen streichen und sich an die Dänen übergeben müssen; denn hauptsächlich in der Südbatterie trat schon Mangel an Munition ein. Zum Glück kam während der Waffenruhe Munition von Rendsburg. Man hatte ferner die schleswig-holsteinische Armee längere Zeit ziemlich weit vorgeschoben, ohne einen genügenden Rückhalt an den Truppen des vorm. heiligen römischen Reichs zu haben. Die Absicht war die: man wußte, daß die Dänen mit 30,000 Mann an der Gränze standen. Die schleswig-holsteinische Armee konnte 16,000 Mann stark sein. Man wußte ferner, daß diese Armee sich später nicht zum Werkzeug eines gottbegnadeten Schurkenstreichs hergeben würde; man mußte sie also schlagen und desorganisiren lassen. Man führt daher nur sehr schwache Abtheilungen derselben einzeln gegen den Feind. So z. B. jetzt beim Einmarsch in Jutland; hier schickt man das 1ste und 2te Jägerkorps, zusammen aus 1700 kampffähigen Soldaten bestehend, mit dem 9ten Bataillon, 800 M. stark, gegen 4 - 5 Bataillone und 4 Schwadronen Husaren Dänen, also 2500 Mann gegen mindestens 4000 Mann Dänen zweier Waffengattungen. Diese müssen dazu eine feindliche Stadt, Kolding, die von der dänischen Macht besetzt, nehmen. Selbstverständlich haben sich die Danen zurückgezogen, als sie sich, ohne selbst großen Verlust zu leiden, nicht mehr halten konnten; man ist auf diese Weise doch wenigstens 30 an Todten und 90 an Verwundeten von diesem Demokratengesindel los geworden, von denen, wie ein gewisser, uns Schleswig-Holsteinern aufoctroyirter General sagt, hoffentlich noch recht Viele zu Krüppeln geschossen werden. Wenn wir nun noch hinzufügen, daß das 2te Jägerkorps und 9te Bataillon durchgehends aus Republikanern besteht, bei denen z. B. das Lied: "Fürsten zum Land hinaus" nicht selten gesungen wird, und das 1ste Jä 2) alle Brücken, Kunststraßen etc. Die Höhe des als Grundsteuer aufzubringenden Prozentsatzes wird alljährlich b dem Staatshaushalt durch ein Gesetz bestimmt (§. 4). Der Grundsteuerkataster soll den Eigenthümer, Flächeninhalt und Reinertrag nachweisen (§. 5). §§. 10 - 14 bringen die Grundsätze, welchen bei der Abschätzung gefolgt werden soll; der Kataster soll periodisch revidirt werden (§. 15). Neuentstehende Ländereien bleiben noch 2 Jahre nach ihrer Entstehung unbesteuert (§. 17). Die Katasterdokumente werden bei der Katasterkommission des Bezirks aufbewahrt (§. 21). Die Leitung des gesammten Katasterwesens wird einem Kommissarius des Finanzministers übertragen (§. 29). Die Grundsteuer ist in den ersten 6 Tagen jeden Monats mit einem Zwölftheil des Jahresbetrags fällig (§. 35). Steuerlaß §. 40. Transitorische Bestimmungen §§. 41 - 50. Die Motive stützen sich besonders auf die Arbeiten der Nationalversammlung. Die Central-Kommission der ersten Kammer, für Begutachtung des Plakatgesetzes hat erklärt, daß es dasselbe jetzt nur als eine Vorlage der zweiten Kammer ansehen könne und sich durch die Regierungsvorlage nicht werde stören lassen. ‒ Die Berathungen der Verfassungs-Revisions-Kommission dieser Kammer sollen wunderbarer Weise einen nicht so absolutistischen Geist athmen, wie erwartet wurde. Lächerlich bleibt es aber doch, daß bei der Berathung über die Freiheitsrechte Leue und Rosenkranz der Kommission als Sachverständige beigegeben wurde. Von den sieben Abgeordneten der äußersten Linken, welche gegen den Antrag des Hrn. Rodbertus stimmten, wird in diesen Tagen ein motivirtes Separatvotum erscheinen. Als am 18. März d. J. in der Landsbergerstraße der Versuch gemacht wurde, eine Barrikade zu bauen, waren die Offiziere des dort aufgestellten Detaschements unvorsichtig genug, nicht gleich Feuer kommandiren zu lassen. Es erregte diese unzeitige Humanität den Zorn Wrangel's, und es folgte bald der famose Tagesbefehl, Die 5 Offiziere aber sind nun vor ein Kriegsgericht gestellt und sämmtlich zu längerm und kürzerm Festungsarrest verurtheilt. Man kann aus dieser Thatsache schließen, welchen Erwartungen das Reichsheer unter dem preußischen Kaiserthum sich hingeben kann. Sitzung der zweiten Kammer. Präsident Grabow eröffnet die Sitzung um 11 1/2 Uhr. Der Abg. Seeger, dem ein sechswöchentlicher Urlaub verweigert wurde, legt sein Mandat nieder. Minister Manteuffel: durch eine königl. Ordre vom 20. d. M. bin ich ermächtigt der Kammer ein Gesetz die Ablösung der Lasten und ein Gesetz die Errichtung von Rentenbanken zu überreichen. ‒ Die Kammer beschließt diese Gesetz Entwürfe der vereinigten Justiz- und Agrar-Commission zur Berichterstattung zu überweisen. Keller und Genossen stellen den dringlichen Antrag, daß Niemand mehr zu einer faktischen oder persönlichen Bemerkung das Wort gestattet werde. ‒ Dieser Antrag findet hinreichende Unterstützung. Bucher interpellirt den Minister wegen der vom preußischen General-Consul in London gegebenen falschen Nachricht, daß der Waffenstillstand mit Dänemark bis zum 15. April verlängert sei, während die Feindseligkeiten schon am 3. April begannen, wodurch für die den Seehandel treibenden Provinzen, besonders Pommern, große Nachtheile entstanden. Der Interpellant geht näher auf die bei dieser Gelegenheit befolgte Politik ein, erinnert an die Wildenbrughsche Note vom vorigen Jahre und an das Gerücht, daß die Unterhandlungen in London nur zum Scheine, dagegen die eigentlichen unter dem Protektorat Rußlands geführt werden. Minister Arnim antwortet, daß das erwähnte Gerücht unbegründet sei, und daß er sogleich nachdem er die vom Londoner General-Consul irrthümlich verbreitete Nachricht empfangen, dieselbe sofort im Staatsanzeiger berichtigte. Schneider (Westfalen) interpellirt den Kriegsminister, wesholb die westfälischen Landwehrbataillone nach Schleswig geschickt worden, warum verheirathete Männer einberufen worden, während die jungen Männer der Linie ruhig in den Garnisonen liegen. Er erzählt mit welchem Widerwillen die Landwehr die Elbe überschritten und wie gemein sich der kommandirende General dabei benommen. Der Interpellant sagt, daß er sehr gut weiß, daß seine Worte nichts nützen, denn wir leben nur in einem Constitutionellen Schwindelstaate, aber se ne Wähler, welche diese Ueberzeugung noch nicht zu haben scheinen, drängen in ihn diese Sache zur Sprache zu bringen. ‒ Der Kriegsminister antwortet wie gewöhnlich. Von der Unzufriedenheit oder Widersetzlichkeit der Landwehr wisse er nichts, weil ihm der kommandirende General keine Berichte darüber gesandt habe. Ueber die Anrede desselben könne er auch keine Auskunft geben, da die Anreden der Generale im Felde noch nicht stenographirt werden. ‒ Herr interpellirt den Minister des Innern, wegen der ungesetzlichen Abnahme der Gewehre der Bürgerwehr in seiner Kreisstadt Wetzlar. ‒ Manteuffel antwortet, daß er schon im März eine Eingabe über diese Sache erhalten und sofort die Regierung zu Coblenz um Berichterstattung darüber ersucht habe, welche aber bis heute trotz wiederholter Erinnerung noch nicht geantwortet habe. ‒ Alsdann kommt man zum Clubgesetz. Statt § 12 wird folgendes Amendement von Wentzel (Ratibor) angenommen: „Von allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel hat der Unternehmer, Ordner, Leiter oder derjenige, der den Platz dazu einräumt, mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit derselben, Anzeige bei der Ortspolizei-Behörde zu machen, welche darüber sofort eine Bescheinigung zu ertheilen hat. ‒ Die Bestimmungen der §§ 2 - 6 finden auf alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Anwendung.“ Statt § 13 wird folgender Entwurf der Kommission angenommen: „Die Ortspolizei-Behörde ist befugt, jede Versammlung unter freiem Himmel bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu verbieten.“ Abg. Pape stellt das Amendement: „Dies Verbot muß schriftlich abgefaßt und motivirt sein“ ‒ Grabow erklärt, daß dies Amendement verworfen sei. Dies veranlaßt vielfache Protestationen von Seiten der Linken, da diese behauptet, daß wenigstens eine Zählung bei dem zweifelhaften Resultat hätte vorgenommen werden müssen. Die Linke sei eben so stark als die Rechte. Aber Ehren-Grabow stützt sich auf die Geschäftsordnung: er habe mit Uebereinstimmung der beiden Sekretäre erklärt, daß das Amendement verworfen sei und dabei müsse es bleiben ‒ Der Zusatz: „Das Verbot muß schriftlich abgefaßt sein“ wird mit 323 gegen 3 Stimmen angenommen. D'Ester erklärt, daß man von der Linken jetzt die namentliche Abstimmung verlangt habe, damit zu konstatiren sei, ob sie vorher bei der zweifelhaften Abstimmung die Majorität gehabt hätten oder nicht. Dierschke stellt nun einen neuen Zusatz-Paragraphen: „Die schriftliche Verfügung der Polizeibehörde muß die Gründe des Verbots enthalten,“ welcher nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 166 verworfen wird. ‒ §. 14. „Während der ganzen Dauer der Sitzungs-Periode beider Kammern der Volksvertretung dürfen innerhalb der Entfernung von fünf Meilen von dem Orte des Sitzes derselben Versammlungen unter freiem Himmel nicht stattfinden.“ Es werden Amendements gestellt, statt „5 Meilen“ nur „2 Meilen“ und 1/2 Meile zu setzen. Es wird zuerst über „5 Meilen“ abgestimmt und verworfen. „Zwei Meilen“ mit 173 gegen 152 Stimmen angenommen. Der so amendirte §. wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 146 Stimmen angenommen. (Schluß der Sitzung.) Sitzung der ersten Kammer. Ministerpräsident Brandenburg: Ich habe mir das Wort erbeten, um der hohen Kammer eine Mittheilung zu machen über die Art und Weise, in welcher sich die Reg. Sr. Maj. des Königs zu der in Frankfurt votirten Reichsverfassung zu stellen beabsichtigt. Bevor ich dies thue, halte ich es für meine Pflicht, sowohl vor der hohen Kammer und in eben so hohem Grade vor dem Staatsministerium die Gründe anzugeben, weshalb es mir nicht möglich gewesen ist, schon bei der am Freitag hier stattgefundenen Interpellation die Erklärung des Ministeriums abzugeben. An demselben Tage waren dem Ministerium Mittheilungen von Frankfurt verheißen. Diese sind auch im Laufe des Tages eingegangen und haben uns veranlaßt, sie am Abend desselben Tages in Berathung zu nehmen. In Folge der Konferenz, die im Staatsministerium stattgefunden hat, ist der Beschluß gefaßt worden, welcher bei Gelegenheit des Antrags der zweiten Kammer dem Ministerium zu der Erklärung Veranlassung gegeben hat, von welcher diese hohe Kammer vielleicht Nachricht erhalten haben wird. Dies ist der Grund gewesen, weshalb es mir nicht möglich war, am Freitage in dem Umfange zu antworten, wie ich es wohl gewünscht hatte. Ich werde mir nunmehr erlauben, der hohen Kammer die Mittheilung zu verlesen, die ich ihr zu machen habe. (Er verliest die vorgestern in der 2. Kammer abgegebene Erklärung.) Ich erlaube mir, hinzuzufügen, daß die Regierungen, welche ihre Erklärungen in Frankfurt nicht abgegeben haben, in der Zwischenzeit von uns aufgefordert sind, sie ebenfalls abzugeben, namentlich die Regierungen der königlichen Hofe, die sämmtlich mit ihren Erklärungen noch im Rückstande waren. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß auf diesem Wege das Werk trotz allen Schwierigkeiten, die darin liegen, zu einem glücklichen, dem gesammten deutschen Vaterlande segensreichen Ende gebracht werden wird. Graf Dyyrns Antrag, die Instruktionen Camphausens, die Antwort auf die östreichische Rote und alle Papiere die deutsche Frage betreffend vorzulegen, wird nicht als dringlich anerkannt und deshalb zurückgezogen. Dagegen wird die Dringlichkeit anerkannt bei folgenden Antragen: 1. v. Ammon und Genossen: Eine Kommission von 15 Mitgliedern zu ernennen, um die deutsche Verfassung in ihrem ganzen Umfange zu erwägen, sich genau zu informiren, schleunigst der Kammer Bericht zu erstatten und die geeigneten Anträge zu stellen. 2. Hansemann und Genossen: Dieser Kommission die Reichsverfassung mit seinen (!) Anmerkungen zur Erwägung übergeben zu wollen. 3. Graf I[unleserliches Material]enplitz und Genossen: 1. Daß dieselbe Kommission Bericht erstatte, welche Bestimmungen der Reichsverfassung für Preußens Heil und Selbstständigkeit bedenklich erscheinen; 2. eine Adresse an den König zu richten, die Krone anzunehmen, wenn die National-Versammlung damit einverstanden sei, daß a. der König die Krone übernimmt am 1. Mai nach den Grundsätzen der Verfassung vom 28. März, b. die National-Versammlung wird aufgelöst und der Reichstag zusammenberufen; c die Revision wird durch einfache Majorität beider Häuser herbeigeführt, d nach der Revision erfolgt die Vereidigung, e. erst d[unleserliches Material]em nimmt das Oberhaupt den Kaisertitel an, f. bis dahin gehen die Reichsgesetze den Landesgesetzen nicht vor, g. auf dem ersten Reichstage soll auch das Wahlgesetz angemessen revidirt werden. Nach dem Bericht der Petitionskommission wird die Sitzung geschlossen. Sonnenburg N. M., 16. April. Heute wurde dem Superintendenten Schmutter, der sich an der Steuerverweigerung betheiligt zu haben, beschuldigt worden, das Erkenntniß der ersten Instanz zu Frankfurt a. O. publizirt, nach welchem er einjährige Festungshaft, Kassation als Superintendent und Ober-Prediger und Verlust der National-Kokarde als Strafe leiden soll. (N. Z.) 61 Breslau, 21. April. Die Mufti-Ordre, durch welche unsere Bürgerwehr auf sechs Monate suspendirt bleiben soll, hat dieselbe blos veranlaßt, den Magistrat zu veranlassen, die Zurücknahme der Ordre zu veranlassen; der gewöhnliche deutsch-chinesische Revolutionsweg zu großen Thaten. Dazu hat Hansemanns konstitutioneller ex-rheinpreußischer Bourgeoisschlamm, der sich nun an der Spree veredelt, vor ein Paar Tagen behauptet, die Breslauer Bürgerwehr habe überwiegend doch nur aus Gesindel bestanden. Im deutschen Volksvereine sagte neulich ein gewisser Friedmann: „Die Partei der Republik um jeden Preis ist jedenfalls sehr klein. (Von früher bekannte Redensart). Ihr Organ ist die Neue Rheinische Zeitung, welche mit der Neuen Preußischen ein Zwillingspaar bildet, wie einst Esau und Jakob. Sie hat auch Ludwig Simon der Reichssimonie angeschuldigt. Mit dieser Art und Weise von Kritik, welche statt an Thatsachen an Personen haften bleibt (die Thatsachen der Personen sind so erbärmlich, daß man die Personen der Thatsachen dafür etwas berücksichtigen muß), kann ich mich nicht befreunden, und der größte Theil des deutschen Volks steht ihr ferne. Es hält an der Verfassung und an den Kaiser!“ Sie sehen, der Bourgeoisgamin macht überall dieselben Phrasen der Feigheit und Gemeinheit. Er findet indeß hier noch wenig Verehrer, Verachtung und Fußtritte sind seine Erndte. Darum wird auch dieser Volksverein wenig besucht. Besser wäre es allerdings, das Bewußtsein des Proletariats und der Bourgeoisie wäre stärker zum Durchbruch gekommen, als es der Fall ist. Es ist z. B. lächerlich, daß ein verkümmerter Kleinbürger, wenn und so lange er noch einen Dreier in der Tasche fühlt, nicht zum Gesindel gehören will, wie man das Proletariat hier nennt und es wird noch eine geraume Zeit dauern, bis er sich mit dem eigentlichen Volk in ein denkendes Proletariat verwandelt. Genug aber, daß einstweilen weder Reden noch die Gotteserbärmlichkeitsblättchen der Herren Bourgeois hier viel Anklang finden. Ihre Zeitung trifft noch immer so unregelmäßig hier ein, daß ich sie nochmals darauf aufmerksam machen muß. Ich erhielt nämlich eine Nummer 24 Stunden früher, als alle andere Abonnenten. Als vor einigen Tagen jemand auf Proudhons „Peuple“ abonniren wollte, erklärte die Post, daß sie für dies Blatt keine Bestellung annehmen könne. Es ist sehr mißlich, daß wir im Grunde hier kein demokratisches Blatt besitzen. Die Oderzeitung macht blos äußerst zaghafte Geschäfte in der Demokratie, bis sie wieder ultramontane machen kann. Man sieht es auf den ersten Blick, daß die Pfuscherei ihr zuwider ist, wenn man das tägliche Register durchgeht, welches sie an der Stelle der Leitartikel gepflanzt hat, und wenn man auf den Mangel aller demokratischen Citate achtet. In den letzten Tagen beschäftigte sich dieselbe gar mit Biographien des uckermärkischen Dreigestirns von Arnim und fährt fort, an die ewige Heiligkeit des östreichischen Kaiserstaats zu glauben. Gebricht es den hiesigen Demokraten an Macht oder an Willen, sich der Redaktion dieses Blattes zu bemächtigen? Vor einiger Zeit habe ich Ihnen prophezeit, die Habsburger würden den Windischgrätz noch als Hochverräther behandeln. Es scheint jetzt einzutreffen. Die Habsburger sind von jeher Scheusale gewesen, die auch ihre Erretter erwürgt haben. Jetzt schieben sie den Nichterfolg des ungarischen Kriegs einem Manne in die Schuhe, der die Verhältnisse des Landes jedenfalls besser zu würdigen weiß, als der gemeine Metzger Welden. Windischgrätz hat richtig erkannt, daß die brutale Bewältigung der Magyaren für Oestreich allein eine Unmöglichkeit geworden ist. Er hat nur gezaudert, weil die Natur ihn zaudern hieß, ja er würde auf eine politisch-kluge Pazifikation eingegangen sein. Wir werden in einigen Tagen sehen, daß der brutale Mörder Welden noch viel weniger ausrichtet, als Windischgrätz und die Magyaren sich über diese Umänderung im Kommando der östreichischen Armee nur freuen können. Es stellt sich nun klar heraus, daß die Bourgeoisie des Westens mit dem Absolutismus des Ostens eng verbrüdert ist, darum hängt für die Freiheit alles vom Siege der Magyaren und vom Siege des französischen Proletariats ab. Wenn die Berliner Demokratie, wie allgemein verlautet, sich in der That den schleichenden Schürzenritter Schütte zur Zeitungsleitung ihrer Angelegenheit von Hinkeldey aufoctroyiren läßt, so verdient sie Ruthenstreiche. Der Belagerungszustand ist nicht länger haltbar, und da sollen die Bauchredner an der Spree doch begreifen, daß Hinkeldey, um ihre erste wilde fougue zu filtriren, schon vorher ein polizeimäßig organisirtes demokratisches Organ in Bereitschaft halten muß, welches er durch Schütte den Bauchrednern vorhalten läßt. Das ist Schütte's Aufgabe und Rolle. Ich könnte Ihnen überdies einige Dutzend elende Renomagen auftischen, die der demokratische Kumpan hier hinterlassen und womit er Mädels in den Bierkellern und blöde Demokraten interessirt hat. So suchte der zukünftige Redakteur der Berliner Spreedemokratie z. B. hier überall das Gerücht zu verbreiten, als habe die Erzherzogin Sophie so gewaltig nach seiner Berühmtheit geschmachtet, daß sie den Jelachich habe fahren lassen, um des großen Agitators zu genießen. Als Wiens Bevölkerung kämpfte, hielt Held Schütte sich mit dem Korrespondenten der Indépeudance auf einem schußfernen Boden auf, wovon sie die Heldenthaten, mit denen der Windischgrätzisch-Hinkeldey'sche Demagoge hier herumgeprahlt hat, ganz gemüthlich aus der Vogelperspektive mit Fernröhren beäugelten. Wie es heißt, sind hier Befehle angekommen, die schlesischen Festungen zu armiren. Von der Weichsel, 19. April. Unter diesem Datum theilt die „N. Z.“ aus dem Briefe eines Landwehrmannes Folgendes mit: „Ein Wehrmann hatte seinem Offizier die Waffen vor die Füße geworfen. Am folgenden Tage (Sonnabend, den 7. April) ließ der Major, ein eifriges Mitglied des Preußenvereins, unsere Kompagnie einen Kreis schließen. „Sollte Einer von Euch, Kameraden, so dumm sein, zu glauben, daß ohne Gesetz und Ordnung die Welt bestehen könne, der trete vor!“ ‒ Keine Antwort. ‒ „Wehrmann Sch.! Sie haben sich gegen die Kriegsgesetze vergangen, treten Sie vor! Sie klagen über Bestechungen. Wer ist bestochen? Sprechen Sie sich deutlich aus!“ ‒ Sch. tritt vor, klagt über die Begünstigung der Reichen, sagt, die Familien der Armen litten Noth, die Reichen könnten schon eher fertig werden, aber sie seien alle entlassen u. s. w. ‒ „Sie werden nach der Strenge der Gesetze bestraft werden!“ ‒ (Murren in der Kompagnie.) „Unteroffiziere, Front! Melden Sie Jeden, der muckst! “ ‒ (Stärkeres Murren.) „Nun, Kameraden, ich denke, Ihr werdet nichts dagegen einzuwenden haben. Das Gesetz müssen wir aufrecht erhalten. Wenn ich heute oder morgen abginge, so könnte ich dem Manne seine Strafe erlassen. Aber da ich noch länger mit Euch zusammen zu bleiben denke, so ist mir das nicht möglich. Seid ihr zufrieden?“ ‒ (Einige wenige Stimmen: „Ja“; die große Mehrzahl zischt.) „Nun, Euer Ja freut mich. Ich hoffe, daß wir gute Freunde bleiben werden. ‒ Ganzes Bataillon, kehrt! rechts und links schwenkt! Marsch!“ ‒ Nun wurde exercirt und nachher in's Quartier gegangen, wo mehrere von denen, die „Ja“ gerufen hatten, von ihren Kameraden Prügel bekamen. Sonntag früh wurde dem Major eine mit zahlreichen Unterschriften bedeckte Adresse übergeben, in welcher das Verlangen gestellt war, es solle der Angeklagte nicht vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Sonntag Mittag wurde das kriegsrechtliche Verfahren beseitigt und dem Manne nur zwei Tage Arrest zuerkannt. Zugleich wurde uus eröffnet, daß dieser Beschluß schon vor dem Empfange der Adresse beschlossen sei. ‒ Medizin ist bitter, aber ‒ sie hilft. Der Herr Kompagnie-Chef ist seitdem der beste Mann von der Welt geworden. Er hat sogar die deutsche Kokarde angelegt und nennt uns nur Kameraden. Es mag vorkommen, was da will, er ist immer zufrieden. Beim Ausmarsch brachte der Major zuerst das herkömmliche Hurrah aus, das aber nur einen schwachen Wiederhall fand. Darauf aber ertönte ein donnerndes, unendliches dreimaliges Hurrah auf die zurückbleibenden Frauen und Kinder. ‒ W. sagte mir, wir würden bei den Geschützen exerziren. Nun auch gut! Wer weiß, gegen wen ich noch einmal die Kanonen zu richten habe.“ Dresden, 21 April. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer war der Bericht über das wegen Blum's Ermordung erlassene Dekret an der Tagesordnung. Das Dekret besagt, daß die Regierung auf die von den Kammern gestellten Anträge zur Zeit Bedenken trage, hauptsächliche Entschließung zu fassen. Der Ausschuß dagegen (Ref. Heubner) beantragt: 1) Beharren auf den früheren Anträgen; 2) Erklärung, daß die Kammer in der Verzögerung der Ausführung dieser Beschlüsse ein die Ehre und Selbstständigkeit des Sächsischen Volkes gefährdendes Regierungssystem und eine Unverträglichkeit mit den Bedingungen erblicke, unter denen allein die Kammern mit der Staatsregierung zum Wohle des Vaterlandes fortzuwirken im Stande sind; 3) Beitritt zum Beschlusse der zweiten Kammer, daß die Regierung von der dermaligen Volksvertretung eine Genehmigung der Verausgabung des Aufwandes für die fortgesetzte Könneritz'sche Gesandtschaft aus der Staatskasse nicht zu erwarten habe. Minister v. Beust: Die Regierung hätte sich auf die Verfassungsurkunde, welche die Schranken für die Kammern bezeichnet, beziehen können. Bei dem Antrage, der Regierung ein Mißtrauensvotum zu geben, werde sie der Discussion nicht beiwohnen (verläßt den Saal). Der Ausschußantrag 1 wird gegen 1 Stimme, 2 gegen 4 und 3 gegen 1 Stimme angenommen. 15 Schleswig-Holstein, 22. April. Das, was schon fast zehnmal in den hiesigen Blättern als Thatsache gemeldet und eben so oft widerrufen, ist endlich geschehen: die Avantgarde ist in Jütland eingerückt. Sieht man sich aber die Details an, so wird dadurch nur unsere gestrige Behauptung, daß Verrath im Spiele sei, bestätigt. Als der Waffenstillstand gekündigt war und der Krieg seinen Anfang nahm, hatte unsere Regierung endlich dem Drängen unserer Seifensieder-Versammlung nachgegeben, und Küstenvertheidigungen anlegen lassen. Das war aber auch Alles für den Augenblick ‒ armirt wurden sie erst, nachdem der Krieg schon 14 Tage gedauert, und unsere uns aufoctroyirte Statthalterschaft sah, daß sie, ohne gar zu handgreiflichen Verrath, nicht länger mit der Armirung zögern dürfe. Als Bonin, der diktatorische, nämlich gesehen, daß die Dänen vorläufig noch keine Lust zu einem Besuch in Eckernförde oder Kiel hätten, hat er endlich die Erlaubniß gegeben! Aber wie?? Wäre z. B. beim Eckernförder Kampf keine Waffenruhe von einigen Stunden eingetreten, so hätten die Batterien die Flaggen streichen und sich an die Dänen übergeben müssen; denn hauptsächlich in der Südbatterie trat schon Mangel an Munition ein. Zum Glück kam während der Waffenruhe Munition von Rendsburg. Man hatte ferner die schleswig-holsteinische Armee längere Zeit ziemlich weit vorgeschoben, ohne einen genügenden Rückhalt an den Truppen des vorm. heiligen römischen Reichs zu haben. Die Absicht war die: man wußte, daß die Dänen mit 30,000 Mann an der Gränze standen. Die schleswig-holsteinische Armee konnte 16,000 Mann stark sein. Man wußte ferner, daß diese Armee sich später nicht zum Werkzeug eines gottbegnadeten Schurkenstreichs hergeben würde; man mußte sie also schlagen und desorganisiren lassen. Man führt daher nur sehr schwache Abtheilungen derselben einzeln gegen den Feind. So z. B. jetzt beim Einmarsch in Jutland; hier schickt man das 1ste und 2te Jägerkorps, zusammen aus 1700 kampffähigen Soldaten bestehend, mit dem 9ten Bataillon, 800 M. stark, gegen 4 - 5 Bataillone und 4 Schwadronen Husaren Dänen, also 2500 Mann gegen mindestens 4000 Mann Dänen zweier Waffengattungen. Diese müssen dazu eine feindliche Stadt, Kolding, die von der dänischen Macht besetzt, nehmen. Selbstverständlich haben sich die Danen zurückgezogen, als sie sich, ohne selbst großen Verlust zu leiden, nicht mehr halten konnten; man ist auf diese Weise doch wenigstens 30 an Todten und 90 an Verwundeten von diesem Demokratengesindel los geworden, von denen, wie ein gewisser, uns Schleswig-Holsteinern aufoctroyirter General sagt, hoffentlich noch recht Viele zu Krüppeln geschossen werden. Wenn wir nun noch hinzufügen, daß das 2te Jägerkorps und 9te Bataillon durchgehends aus Republikanern besteht, bei denen z. B. das Lied: „Fürsten zum Land hinaus“ nicht selten gesungen wird, und das 1ste Jä <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar282_004" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="1590"/> 2) alle Brücken, Kunststraßen etc. Die Höhe des als Grundsteuer aufzubringenden Prozentsatzes wird alljährlich b dem Staatshaushalt durch ein Gesetz bestimmt (§. 4). Der Grundsteuerkataster soll den Eigenthümer, Flächeninhalt und Reinertrag nachweisen (§. 5). §§. 10 - 14 bringen die Grundsätze, welchen bei der Abschätzung gefolgt werden soll; der Kataster soll periodisch revidirt werden (§. 15). Neuentstehende Ländereien bleiben noch 2 Jahre nach ihrer Entstehung unbesteuert (§. 17). Die Katasterdokumente werden bei der Katasterkommission des Bezirks aufbewahrt (§. 21). Die Leitung des gesammten Katasterwesens wird einem Kommissarius des Finanzministers übertragen (§. 29). Die Grundsteuer ist in den ersten 6 Tagen jeden Monats mit einem Zwölftheil des Jahresbetrags fällig (§. 35). Steuerlaß §. 40. Transitorische Bestimmungen §§. 41 - 50. Die Motive stützen sich besonders auf die Arbeiten der Nationalversammlung.</p> <p>Die Central-Kommission der ersten Kammer, für Begutachtung des Plakatgesetzes hat erklärt, daß es dasselbe jetzt nur als eine Vorlage der zweiten Kammer ansehen könne und sich durch die Regierungsvorlage nicht werde stören lassen. ‒ Die Berathungen der Verfassungs-Revisions-Kommission dieser Kammer sollen wunderbarer Weise einen nicht so absolutistischen Geist athmen, wie erwartet wurde. Lächerlich bleibt es aber doch, daß bei der Berathung über die Freiheitsrechte Leue und Rosenkranz der Kommission als Sachverständige beigegeben wurde.</p> <p>Von den sieben Abgeordneten der äußersten Linken, welche gegen den Antrag des Hrn. Rodbertus stimmten, wird in diesen Tagen ein motivirtes Separatvotum erscheinen.</p> <p>Als am 18. März d. J. in der Landsbergerstraße der Versuch gemacht wurde, eine Barrikade zu bauen, waren die Offiziere des dort aufgestellten Detaschements unvorsichtig genug, nicht gleich Feuer kommandiren zu lassen. Es erregte diese unzeitige Humanität den Zorn Wrangel's, und es folgte bald der famose Tagesbefehl, Die 5 Offiziere aber sind nun vor ein Kriegsgericht gestellt und sämmtlich zu längerm und kürzerm Festungsarrest verurtheilt. Man kann aus dieser Thatsache schließen, welchen Erwartungen das Reichsheer unter dem preußischen Kaiserthum sich hingeben kann.</p> <p> <hi rendition="#b">Sitzung der zweiten Kammer.</hi> </p> <p>Präsident <hi rendition="#g">Grabow</hi> eröffnet die Sitzung um 11 1/2 Uhr. Der Abg. Seeger, dem ein sechswöchentlicher Urlaub verweigert wurde, legt sein Mandat nieder.</p> <p>Minister <hi rendition="#g">Manteuffel:</hi> durch eine königl. Ordre vom 20. d. M. bin ich ermächtigt der Kammer ein Gesetz die Ablösung der Lasten und ein Gesetz die Errichtung von Rentenbanken zu überreichen. ‒ Die Kammer beschließt diese Gesetz Entwürfe der vereinigten Justiz- und Agrar-Commission zur Berichterstattung zu überweisen.</p> <p><hi rendition="#g">Keller</hi> und Genossen stellen den dringlichen Antrag, daß Niemand mehr zu einer faktischen oder persönlichen Bemerkung das Wort gestattet werde. ‒ Dieser Antrag findet hinreichende Unterstützung.</p> <p><hi rendition="#g">Bucher</hi> interpellirt den Minister wegen der vom preußischen General-Consul in London gegebenen falschen Nachricht, daß der Waffenstillstand mit Dänemark bis zum 15. April verlängert sei, während die Feindseligkeiten schon am 3. April begannen, wodurch für die den Seehandel treibenden Provinzen, besonders Pommern, große Nachtheile entstanden. Der Interpellant geht näher auf die bei dieser Gelegenheit befolgte Politik ein, erinnert an die Wildenbrughsche Note vom vorigen Jahre und an das Gerücht, daß die Unterhandlungen in London nur zum Scheine, dagegen die eigentlichen unter dem Protektorat Rußlands geführt werden.</p> <p>Minister <hi rendition="#g">Arnim</hi> antwortet, daß das erwähnte Gerücht unbegründet sei, und daß er sogleich nachdem er die vom Londoner General-Consul irrthümlich verbreitete Nachricht empfangen, dieselbe sofort im Staatsanzeiger berichtigte.</p> <p><hi rendition="#g">Schneider</hi> (Westfalen) interpellirt den Kriegsminister, wesholb die westfälischen Landwehrbataillone nach Schleswig geschickt worden, warum verheirathete Männer einberufen worden, während die jungen Männer der Linie ruhig in den Garnisonen liegen. Er erzählt mit welchem Widerwillen die Landwehr die Elbe überschritten und wie gemein sich der kommandirende General dabei benommen. Der Interpellant sagt, daß er sehr gut weiß, daß seine Worte nichts nützen, denn wir leben nur in einem Constitutionellen Schwindelstaate, aber se ne Wähler, welche diese Ueberzeugung noch nicht zu haben scheinen, drängen in ihn diese Sache zur Sprache zu bringen. ‒</p> <p>Der Kriegsminister antwortet wie gewöhnlich. Von der Unzufriedenheit oder Widersetzlichkeit der Landwehr wisse er nichts, weil ihm der kommandirende General keine Berichte darüber gesandt habe. Ueber die Anrede desselben könne er auch keine Auskunft geben, da die Anreden der Generale im Felde noch nicht stenographirt werden. ‒</p> <p><hi rendition="#g">Herr</hi> interpellirt den Minister des Innern, wegen der ungesetzlichen Abnahme der Gewehre der Bürgerwehr in seiner Kreisstadt Wetzlar. ‒</p> <p><hi rendition="#g">Manteuffel</hi> antwortet, daß er schon im März eine Eingabe über diese Sache erhalten und sofort die Regierung zu Coblenz um Berichterstattung darüber ersucht habe, welche aber bis heute trotz wiederholter Erinnerung noch nicht geantwortet habe. ‒</p> <p>Alsdann kommt man zum Clubgesetz. Statt § 12 wird folgendes Amendement von Wentzel (Ratibor) angenommen:</p> <p>„Von allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel hat der Unternehmer, Ordner, Leiter oder derjenige, der den Platz dazu einräumt, mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit derselben, Anzeige bei der Ortspolizei-Behörde zu machen, welche darüber sofort eine Bescheinigung zu ertheilen hat. ‒ Die Bestimmungen der §§ 2 - 6 finden auf alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Anwendung.“</p> <p>Statt § 13 wird folgender Entwurf der Kommission angenommen:</p> <p>„Die Ortspolizei-Behörde ist befugt, jede Versammlung unter freiem Himmel bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu verbieten.“</p> <p>Abg. <hi rendition="#g">Pape</hi> stellt das Amendement: „Dies Verbot muß schriftlich abgefaßt und motivirt sein“ ‒ Grabow erklärt, daß dies Amendement verworfen sei. Dies veranlaßt vielfache Protestationen von Seiten der Linken, da diese behauptet, daß wenigstens eine Zählung bei dem zweifelhaften Resultat hätte vorgenommen werden müssen. Die Linke sei eben so stark als die Rechte. Aber Ehren-Grabow stützt sich auf die Geschäftsordnung: er habe mit Uebereinstimmung der beiden Sekretäre erklärt, daß das Amendement verworfen sei und dabei müsse es bleiben ‒</p> <p>Der Zusatz: „Das Verbot muß schriftlich abgefaßt sein“ wird mit 323 gegen 3 Stimmen angenommen.</p> <p><hi rendition="#g">D'Ester</hi> erklärt, daß man von der Linken jetzt die namentliche Abstimmung verlangt habe, damit zu konstatiren sei, ob sie vorher bei der zweifelhaften Abstimmung die Majorität gehabt hätten oder nicht.</p> <p>Dierschke stellt nun einen neuen Zusatz-Paragraphen:</p> <p>„Die schriftliche Verfügung der Polizeibehörde muß die Gründe des Verbots enthalten,“ welcher nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 166 <hi rendition="#g">verworfen</hi> wird. ‒</p> <p>§. 14. „Während der ganzen Dauer der Sitzungs-Periode beider Kammern der Volksvertretung dürfen innerhalb der Entfernung von <hi rendition="#g">fünf</hi> Meilen von dem Orte des Sitzes derselben Versammlungen unter freiem Himmel nicht stattfinden.“</p> <p>Es werden Amendements gestellt, statt „5 Meilen“ nur „2 Meilen“ und 1/2 Meile zu setzen. Es wird zuerst über „5 Meilen“ abgestimmt und verworfen. „Zwei Meilen“ mit 173 gegen 152 Stimmen angenommen. Der so amendirte §. wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 146 Stimmen <hi rendition="#g">angenommen.</hi> </p> <p>(Schluß der Sitzung.)</p> <p> <hi rendition="#b">Sitzung der ersten Kammer.</hi> </p> <p><hi rendition="#g">Ministerpräsident Brandenburg:</hi> Ich habe mir das Wort erbeten, um der hohen Kammer eine Mittheilung zu machen über die Art und Weise, in welcher sich die Reg. Sr. Maj. des Königs zu der in Frankfurt votirten Reichsverfassung zu stellen beabsichtigt. Bevor ich dies thue, halte ich es für meine Pflicht, sowohl vor der hohen Kammer und in eben so hohem Grade vor dem Staatsministerium die Gründe anzugeben, weshalb es mir nicht möglich gewesen ist, schon bei der am Freitag hier stattgefundenen Interpellation die Erklärung des Ministeriums abzugeben. An demselben Tage waren dem Ministerium Mittheilungen von Frankfurt verheißen. Diese sind auch im Laufe des Tages eingegangen und haben uns veranlaßt, sie am Abend desselben Tages in Berathung zu nehmen. In Folge der Konferenz, die im Staatsministerium stattgefunden hat, ist der Beschluß gefaßt worden, welcher bei Gelegenheit des Antrags der zweiten Kammer dem Ministerium zu der Erklärung Veranlassung gegeben hat, von welcher diese hohe Kammer vielleicht Nachricht erhalten haben wird. Dies ist der Grund gewesen, weshalb es mir nicht möglich war, am Freitage in dem Umfange zu antworten, wie ich es wohl gewünscht hatte. Ich werde mir nunmehr erlauben, der hohen Kammer die Mittheilung zu verlesen, die ich ihr zu machen habe.</p> <p>(Er verliest die vorgestern in der 2. Kammer abgegebene Erklärung.) Ich erlaube mir, hinzuzufügen, daß die Regierungen, welche ihre Erklärungen in Frankfurt nicht abgegeben haben, in der Zwischenzeit von uns aufgefordert sind, sie ebenfalls abzugeben, namentlich die Regierungen der königlichen Hofe, die sämmtlich mit ihren Erklärungen noch im Rückstande waren.</p> <p>Wir geben uns der Hoffnung hin, daß auf diesem Wege das Werk trotz allen Schwierigkeiten, die darin liegen, zu einem glücklichen, dem gesammten deutschen Vaterlande segensreichen Ende gebracht werden wird.</p> <p>Graf Dyyrns Antrag, die Instruktionen Camphausens, die Antwort auf die östreichische Rote und alle Papiere die deutsche Frage betreffend vorzulegen, wird nicht als dringlich anerkannt und deshalb zurückgezogen.</p> <p>Dagegen wird die Dringlichkeit anerkannt bei folgenden Antragen:</p> <p>1. v. Ammon und Genossen:</p> <p>Eine Kommission von 15 Mitgliedern zu ernennen, um die deutsche Verfassung in ihrem ganzen Umfange zu erwägen, sich genau zu informiren, schleunigst der Kammer Bericht zu erstatten und die geeigneten Anträge zu stellen.</p> <p>2. Hansemann und Genossen:</p> <p>Dieser Kommission die Reichsverfassung mit seinen (!) Anmerkungen zur Erwägung übergeben zu wollen.</p> <p>3. Graf I<gap reason="illegible"/>enplitz und Genossen:</p> <p>1. Daß dieselbe Kommission Bericht erstatte, welche Bestimmungen der Reichsverfassung für Preußens Heil und Selbstständigkeit bedenklich erscheinen;</p> <p>2. eine Adresse an den König zu richten, die Krone anzunehmen, wenn die National-Versammlung damit einverstanden sei, daß</p> <p>a. der König die Krone übernimmt am 1. Mai nach den Grundsätzen der Verfassung vom 28. März,</p> <p>b. die National-Versammlung wird aufgelöst und der Reichstag zusammenberufen;</p> <p>c die Revision wird durch einfache Majorität beider Häuser herbeigeführt,</p> <p>d nach der Revision erfolgt die Vereidigung,</p> <p>e. erst d<gap reason="illegible"/>em nimmt das Oberhaupt den Kaisertitel an,</p> <p>f. bis dahin gehen die Reichsgesetze den Landesgesetzen nicht vor,</p> <p>g. auf dem ersten Reichstage soll auch das Wahlgesetz angemessen revidirt werden.</p> <p>Nach dem Bericht der Petitionskommission wird die Sitzung geschlossen.</p> </div> <div xml:id="ar282_007" type="jArticle"> <head>Sonnenburg N. M., 16. April.</head> <p>Heute wurde dem Superintendenten Schmutter, der sich an der Steuerverweigerung betheiligt zu haben, beschuldigt worden, das Erkenntniß der ersten Instanz zu Frankfurt a. O. publizirt, nach welchem er einjährige Festungshaft, Kassation als Superintendent und Ober-Prediger und Verlust der National-Kokarde als Strafe leiden soll.</p> <bibl>(N. Z.)</bibl> </div> <div xml:id="ar282_008" type="jArticle"> <head><bibl><author>61</author></bibl> Breslau, 21. April.</head> <p>Die Mufti-Ordre, durch welche unsere Bürgerwehr auf sechs Monate suspendirt bleiben soll, hat dieselbe blos veranlaßt, den Magistrat zu veranlassen, die Zurücknahme der Ordre zu veranlassen; der gewöhnliche deutsch-chinesische Revolutionsweg zu großen Thaten. Dazu hat Hansemanns konstitutioneller ex-rheinpreußischer Bourgeoisschlamm, der sich nun an der Spree veredelt, vor ein Paar Tagen behauptet, die Breslauer Bürgerwehr habe überwiegend doch nur aus Gesindel bestanden. Im deutschen Volksvereine sagte neulich ein gewisser Friedmann: „Die Partei der Republik um jeden Preis ist jedenfalls sehr klein. (Von früher bekannte Redensart). Ihr Organ ist die Neue Rheinische Zeitung, welche mit der Neuen Preußischen ein Zwillingspaar bildet, wie einst Esau und Jakob. Sie hat auch Ludwig Simon der Reichssimonie angeschuldigt. Mit dieser Art und Weise von Kritik, welche statt an Thatsachen an Personen haften bleibt (die Thatsachen der Personen sind so erbärmlich, daß man die Personen der Thatsachen dafür etwas berücksichtigen muß), kann ich mich nicht befreunden, und der größte Theil des deutschen Volks steht ihr ferne. Es hält an der Verfassung und an den <hi rendition="#g">Kaiser!</hi>“ Sie sehen, der Bourgeoisgamin macht überall dieselben Phrasen der Feigheit und Gemeinheit. Er findet indeß hier noch wenig Verehrer, Verachtung und Fußtritte sind seine Erndte. Darum wird auch dieser Volksverein wenig besucht. Besser wäre es allerdings, das Bewußtsein des Proletariats und der Bourgeoisie wäre stärker zum Durchbruch gekommen, als es der Fall ist. Es ist z. B. lächerlich, daß ein verkümmerter Kleinbürger, wenn und so lange er noch einen Dreier in der Tasche fühlt, nicht zum <hi rendition="#g">Gesindel</hi> gehören will, wie man das Proletariat hier nennt und es wird noch eine geraume Zeit dauern, bis er sich mit dem eigentlichen Volk in ein <hi rendition="#g">denkendes</hi> Proletariat verwandelt. Genug aber, daß einstweilen weder Reden noch die Gotteserbärmlichkeitsblättchen der Herren Bourgeois hier viel Anklang finden. Ihre Zeitung trifft noch immer so unregelmäßig hier ein, daß ich sie nochmals darauf aufmerksam machen muß. Ich erhielt nämlich eine Nummer 24 Stunden früher, als alle andere Abonnenten. Als vor einigen Tagen jemand auf Proudhons „Peuple“ abonniren wollte, erklärte die Post, daß sie für dies Blatt keine Bestellung annehmen könne.</p> <p>Es ist sehr mißlich, daß wir im Grunde hier kein demokratisches Blatt besitzen. Die Oderzeitung macht blos äußerst zaghafte Geschäfte in der Demokratie, bis sie wieder ultramontane machen kann. Man sieht es auf den ersten Blick, daß die Pfuscherei ihr zuwider ist, wenn man das tägliche Register durchgeht, welches sie an der Stelle der Leitartikel gepflanzt hat, und wenn man auf den Mangel aller demokratischen Citate achtet. In den letzten Tagen beschäftigte sich dieselbe gar mit Biographien des uckermärkischen Dreigestirns von Arnim und fährt fort, an die ewige Heiligkeit des östreichischen Kaiserstaats zu glauben. Gebricht es den hiesigen Demokraten an Macht oder an Willen, sich der Redaktion dieses Blattes zu bemächtigen?</p> <p>Vor einiger Zeit habe ich Ihnen prophezeit, die Habsburger würden den Windischgrätz noch als Hochverräther behandeln. Es scheint jetzt einzutreffen. Die Habsburger sind von jeher Scheusale gewesen, die auch ihre Erretter erwürgt haben. Jetzt schieben sie den Nichterfolg des ungarischen Kriegs einem Manne in die Schuhe, der die Verhältnisse des Landes jedenfalls besser zu würdigen weiß, als der gemeine Metzger Welden. Windischgrätz hat richtig erkannt, daß die brutale Bewältigung der Magyaren für Oestreich allein eine Unmöglichkeit geworden ist. Er hat nur gezaudert, weil die Natur ihn zaudern hieß, ja er würde auf eine politisch-kluge Pazifikation eingegangen sein. Wir werden in einigen Tagen sehen, daß der brutale Mörder Welden noch viel weniger ausrichtet, als Windischgrätz und die Magyaren sich über diese Umänderung im Kommando der östreichischen Armee nur freuen können. Es stellt sich nun klar heraus, daß die Bourgeoisie des Westens mit dem Absolutismus des Ostens eng verbrüdert ist, darum hängt für die Freiheit alles vom Siege der Magyaren und vom Siege des französischen Proletariats ab.</p> <p>Wenn die Berliner Demokratie, wie allgemein verlautet, sich in der That den schleichenden Schürzenritter <hi rendition="#g">Schütte</hi> zur Zeitungsleitung ihrer Angelegenheit von <hi rendition="#g">Hinkeldey</hi> aufoctroyiren läßt, so verdient sie Ruthenstreiche. Der Belagerungszustand ist nicht länger haltbar, und da sollen die Bauchredner an der Spree doch begreifen, daß Hinkeldey, um ihre erste wilde fougue zu filtriren, schon vorher ein polizeimäßig organisirtes demokratisches Organ in Bereitschaft halten muß, welches er durch Schütte den Bauchrednern vorhalten läßt. Das ist Schütte's Aufgabe und Rolle. Ich könnte Ihnen überdies einige Dutzend elende Renomagen auftischen, die der demokratische Kumpan hier hinterlassen und womit er Mädels in den Bierkellern und blöde Demokraten interessirt hat. So suchte der zukünftige Redakteur der Berliner Spreedemokratie z. B. hier überall das Gerücht zu verbreiten, als habe die Erzherzogin Sophie so gewaltig nach seiner Berühmtheit geschmachtet, daß sie den Jelachich habe fahren lassen, um des großen Agitators zu genießen. Als Wiens Bevölkerung kämpfte, hielt Held Schütte sich mit dem Korrespondenten der Indépeudance auf einem schußfernen Boden auf, wovon sie die Heldenthaten, mit denen der Windischgrätzisch-Hinkeldey'sche Demagoge hier herumgeprahlt hat, ganz gemüthlich aus der Vogelperspektive mit Fernröhren beäugelten.</p> <p>Wie es heißt, sind hier Befehle angekommen, die schlesischen Festungen zu armiren.</p> </div> <div xml:id="ar282_009" type="jArticle"> <head>Von der Weichsel, 19. April.</head> <p>Unter diesem Datum theilt die „N. Z.“ aus dem Briefe eines Landwehrmannes Folgendes mit:</p> <p>„Ein Wehrmann hatte seinem Offizier die Waffen vor die Füße geworfen. Am folgenden Tage (Sonnabend, den 7. April) ließ der Major, ein eifriges Mitglied des Preußenvereins, unsere Kompagnie einen Kreis schließen. „Sollte Einer von Euch, Kameraden, so dumm sein, zu glauben, daß ohne Gesetz und Ordnung die Welt bestehen könne, der trete vor!“ ‒ Keine Antwort. ‒ „Wehrmann Sch.! Sie haben sich gegen die Kriegsgesetze vergangen, treten Sie vor! Sie klagen über Bestechungen. Wer ist bestochen? Sprechen Sie sich deutlich aus!“ ‒ Sch. tritt vor, klagt über die Begünstigung der Reichen, sagt, die Familien der Armen litten Noth, die Reichen könnten schon eher fertig werden, aber sie seien alle entlassen u. s. w. ‒ „Sie werden nach der Strenge der Gesetze bestraft werden!“ ‒ (Murren in der Kompagnie.) „Unteroffiziere, Front! Melden Sie Jeden, der muckst! “ ‒ (Stärkeres Murren.) „Nun, Kameraden, ich denke, Ihr werdet nichts dagegen einzuwenden haben. Das Gesetz müssen wir aufrecht erhalten. Wenn ich heute oder morgen abginge, so könnte ich dem Manne seine Strafe erlassen. Aber da ich noch länger mit Euch zusammen zu bleiben denke, so ist mir das nicht möglich. Seid ihr zufrieden?“ ‒ (Einige wenige Stimmen: „Ja“; die große Mehrzahl zischt.) „Nun, Euer Ja freut mich. Ich hoffe, daß wir gute Freunde bleiben werden. ‒ Ganzes Bataillon, kehrt! rechts und links schwenkt! Marsch!“ ‒ Nun wurde exercirt und nachher in's Quartier gegangen, wo mehrere von denen, die „Ja“ gerufen hatten, von ihren Kameraden Prügel bekamen. Sonntag früh wurde dem Major eine mit zahlreichen Unterschriften bedeckte Adresse übergeben, in welcher das Verlangen gestellt war, es solle der Angeklagte nicht vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Sonntag Mittag wurde das kriegsrechtliche Verfahren beseitigt und dem Manne nur zwei Tage Arrest zuerkannt. Zugleich wurde uus eröffnet, daß dieser Beschluß schon vor dem Empfange der Adresse beschlossen sei. ‒ Medizin ist bitter, aber ‒ sie hilft. Der Herr Kompagnie-Chef ist seitdem der beste Mann von der Welt geworden. Er hat sogar die deutsche Kokarde angelegt und nennt uns nur Kameraden.</p> <p>Es mag vorkommen, was da will, er ist immer zufrieden. Beim Ausmarsch brachte der Major zuerst das herkömmliche Hurrah aus, das aber nur einen schwachen Wiederhall fand. Darauf aber ertönte ein donnerndes, unendliches dreimaliges Hurrah auf die zurückbleibenden Frauen und Kinder. ‒ W. sagte mir, wir würden bei den Geschützen exerziren. Nun auch gut! Wer weiß, gegen wen ich noch einmal die Kanonen zu richten habe.“</p> </div> <div xml:id="ar282_010" type="jArticle"> <head>Dresden, 21 April.</head> <p>In der heutigen Sitzung der ersten Kammer war der Bericht über das wegen Blum's Ermordung erlassene Dekret an der Tagesordnung. Das Dekret besagt, daß die Regierung auf die von den Kammern gestellten Anträge zur Zeit Bedenken trage, hauptsächliche Entschließung zu fassen. Der Ausschuß dagegen (Ref. Heubner) beantragt:</p> <p>1) Beharren auf den früheren Anträgen;</p> <p>2) Erklärung, daß die Kammer in der Verzögerung der Ausführung dieser Beschlüsse ein die Ehre und Selbstständigkeit des Sächsischen Volkes gefährdendes Regierungssystem und eine Unverträglichkeit mit den Bedingungen erblicke, unter denen allein die Kammern mit der Staatsregierung zum Wohle des Vaterlandes fortzuwirken im Stande sind;</p> <p>3) Beitritt zum Beschlusse der zweiten Kammer, daß die Regierung von der dermaligen Volksvertretung eine Genehmigung der Verausgabung des Aufwandes für die fortgesetzte Könneritz'sche Gesandtschaft aus der Staatskasse nicht zu erwarten habe. Minister v. Beust: Die Regierung hätte sich auf die Verfassungsurkunde, welche die Schranken für die Kammern bezeichnet, beziehen können. Bei dem Antrage, der Regierung ein Mißtrauensvotum zu geben, werde sie der Discussion nicht beiwohnen (verläßt den Saal). Der Ausschußantrag 1 wird gegen 1 Stimme, 2 gegen 4 und 3 gegen 1 Stimme angenommen.</p> </div> <div xml:id="ar282_011" type="jArticle"> <head><bibl><author>15</author></bibl> Schleswig-Holstein, 22. April.</head> <p>Das, was schon fast zehnmal in den hiesigen Blättern als Thatsache gemeldet und eben so oft widerrufen, ist <hi rendition="#g">endlich</hi> geschehen: die Avantgarde ist in Jütland eingerückt. Sieht man sich aber die Details an, so wird dadurch nur unsere gestrige Behauptung, daß Verrath im Spiele sei, bestätigt.</p> <p>Als der Waffenstillstand gekündigt war und der Krieg seinen Anfang nahm, hatte unsere Regierung endlich dem Drängen unserer Seifensieder-Versammlung nachgegeben, und Küstenvertheidigungen anlegen lassen. Das war aber auch Alles für den Augenblick ‒ armirt wurden sie erst, nachdem der Krieg schon 14 Tage gedauert, und unsere uns aufoctroyirte Statthalterschaft sah, daß sie, ohne gar zu handgreiflichen Verrath, nicht länger mit der Armirung zögern dürfe. Als Bonin, der diktatorische, nämlich gesehen, daß die Dänen vorläufig noch keine Lust zu einem Besuch in Eckernförde oder Kiel hätten, hat er endlich die Erlaubniß gegeben! Aber wie?? Wäre z. B. beim Eckernförder Kampf keine Waffenruhe von einigen Stunden eingetreten, so hätten die Batterien die Flaggen streichen und sich an die Dänen übergeben müssen; denn hauptsächlich in der Südbatterie trat schon Mangel an Munition ein. Zum Glück kam während der Waffenruhe Munition von Rendsburg.</p> <p>Man hatte ferner die schleswig-holsteinische Armee längere Zeit ziemlich weit vorgeschoben, ohne einen genügenden Rückhalt an den Truppen des vorm. heiligen römischen Reichs zu haben. Die Absicht war die: man wußte, daß die Dänen mit 30,000 Mann an der Gränze standen. Die schleswig-holsteinische Armee konnte 16,000 Mann stark sein. Man wußte ferner, daß diese Armee sich später nicht zum Werkzeug eines gottbegnadeten Schurkenstreichs hergeben würde; man mußte sie also schlagen und desorganisiren lassen. Man führt daher nur sehr schwache Abtheilungen derselben einzeln gegen den Feind. So z. B. jetzt beim Einmarsch in Jutland; hier schickt man das 1ste und 2te Jägerkorps, zusammen aus 1700 kampffähigen Soldaten bestehend, mit dem 9ten Bataillon, 800 M. stark, gegen 4 - 5 Bataillone und 4 Schwadronen Husaren Dänen, also 2500 Mann gegen mindestens 4000 Mann Dänen zweier Waffengattungen. Diese müssen dazu eine feindliche Stadt, Kolding, die von der dänischen Macht besetzt, nehmen. Selbstverständlich haben sich die Danen zurückgezogen, als sie sich, ohne selbst großen Verlust zu leiden, nicht mehr halten konnten; man ist auf diese Weise doch wenigstens 30 an Todten und 90 an Verwundeten von diesem Demokratengesindel los geworden, von denen, wie ein gewisser, uns Schleswig-Holsteinern aufoctroyirter General sagt, hoffentlich noch recht Viele zu Krüppeln geschossen werden. Wenn wir nun noch hinzufügen, daß das 2te Jägerkorps und 9te Bataillon <hi rendition="#g">durchgehends aus Republikanern</hi> besteht, bei denen z. B. das Lied: „Fürsten zum Land hinaus“ nicht selten gesungen wird, und das 1ste Jä </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1590/0002]
2) alle Brücken, Kunststraßen etc. Die Höhe des als Grundsteuer aufzubringenden Prozentsatzes wird alljährlich b dem Staatshaushalt durch ein Gesetz bestimmt (§. 4). Der Grundsteuerkataster soll den Eigenthümer, Flächeninhalt und Reinertrag nachweisen (§. 5). §§. 10 - 14 bringen die Grundsätze, welchen bei der Abschätzung gefolgt werden soll; der Kataster soll periodisch revidirt werden (§. 15). Neuentstehende Ländereien bleiben noch 2 Jahre nach ihrer Entstehung unbesteuert (§. 17). Die Katasterdokumente werden bei der Katasterkommission des Bezirks aufbewahrt (§. 21). Die Leitung des gesammten Katasterwesens wird einem Kommissarius des Finanzministers übertragen (§. 29). Die Grundsteuer ist in den ersten 6 Tagen jeden Monats mit einem Zwölftheil des Jahresbetrags fällig (§. 35). Steuerlaß §. 40. Transitorische Bestimmungen §§. 41 - 50. Die Motive stützen sich besonders auf die Arbeiten der Nationalversammlung.
Die Central-Kommission der ersten Kammer, für Begutachtung des Plakatgesetzes hat erklärt, daß es dasselbe jetzt nur als eine Vorlage der zweiten Kammer ansehen könne und sich durch die Regierungsvorlage nicht werde stören lassen. ‒ Die Berathungen der Verfassungs-Revisions-Kommission dieser Kammer sollen wunderbarer Weise einen nicht so absolutistischen Geist athmen, wie erwartet wurde. Lächerlich bleibt es aber doch, daß bei der Berathung über die Freiheitsrechte Leue und Rosenkranz der Kommission als Sachverständige beigegeben wurde.
Von den sieben Abgeordneten der äußersten Linken, welche gegen den Antrag des Hrn. Rodbertus stimmten, wird in diesen Tagen ein motivirtes Separatvotum erscheinen.
Als am 18. März d. J. in der Landsbergerstraße der Versuch gemacht wurde, eine Barrikade zu bauen, waren die Offiziere des dort aufgestellten Detaschements unvorsichtig genug, nicht gleich Feuer kommandiren zu lassen. Es erregte diese unzeitige Humanität den Zorn Wrangel's, und es folgte bald der famose Tagesbefehl, Die 5 Offiziere aber sind nun vor ein Kriegsgericht gestellt und sämmtlich zu längerm und kürzerm Festungsarrest verurtheilt. Man kann aus dieser Thatsache schließen, welchen Erwartungen das Reichsheer unter dem preußischen Kaiserthum sich hingeben kann.
Sitzung der zweiten Kammer.
Präsident Grabow eröffnet die Sitzung um 11 1/2 Uhr. Der Abg. Seeger, dem ein sechswöchentlicher Urlaub verweigert wurde, legt sein Mandat nieder.
Minister Manteuffel: durch eine königl. Ordre vom 20. d. M. bin ich ermächtigt der Kammer ein Gesetz die Ablösung der Lasten und ein Gesetz die Errichtung von Rentenbanken zu überreichen. ‒ Die Kammer beschließt diese Gesetz Entwürfe der vereinigten Justiz- und Agrar-Commission zur Berichterstattung zu überweisen.
Keller und Genossen stellen den dringlichen Antrag, daß Niemand mehr zu einer faktischen oder persönlichen Bemerkung das Wort gestattet werde. ‒ Dieser Antrag findet hinreichende Unterstützung.
Bucher interpellirt den Minister wegen der vom preußischen General-Consul in London gegebenen falschen Nachricht, daß der Waffenstillstand mit Dänemark bis zum 15. April verlängert sei, während die Feindseligkeiten schon am 3. April begannen, wodurch für die den Seehandel treibenden Provinzen, besonders Pommern, große Nachtheile entstanden. Der Interpellant geht näher auf die bei dieser Gelegenheit befolgte Politik ein, erinnert an die Wildenbrughsche Note vom vorigen Jahre und an das Gerücht, daß die Unterhandlungen in London nur zum Scheine, dagegen die eigentlichen unter dem Protektorat Rußlands geführt werden.
Minister Arnim antwortet, daß das erwähnte Gerücht unbegründet sei, und daß er sogleich nachdem er die vom Londoner General-Consul irrthümlich verbreitete Nachricht empfangen, dieselbe sofort im Staatsanzeiger berichtigte.
Schneider (Westfalen) interpellirt den Kriegsminister, wesholb die westfälischen Landwehrbataillone nach Schleswig geschickt worden, warum verheirathete Männer einberufen worden, während die jungen Männer der Linie ruhig in den Garnisonen liegen. Er erzählt mit welchem Widerwillen die Landwehr die Elbe überschritten und wie gemein sich der kommandirende General dabei benommen. Der Interpellant sagt, daß er sehr gut weiß, daß seine Worte nichts nützen, denn wir leben nur in einem Constitutionellen Schwindelstaate, aber se ne Wähler, welche diese Ueberzeugung noch nicht zu haben scheinen, drängen in ihn diese Sache zur Sprache zu bringen. ‒
Der Kriegsminister antwortet wie gewöhnlich. Von der Unzufriedenheit oder Widersetzlichkeit der Landwehr wisse er nichts, weil ihm der kommandirende General keine Berichte darüber gesandt habe. Ueber die Anrede desselben könne er auch keine Auskunft geben, da die Anreden der Generale im Felde noch nicht stenographirt werden. ‒
Herr interpellirt den Minister des Innern, wegen der ungesetzlichen Abnahme der Gewehre der Bürgerwehr in seiner Kreisstadt Wetzlar. ‒
Manteuffel antwortet, daß er schon im März eine Eingabe über diese Sache erhalten und sofort die Regierung zu Coblenz um Berichterstattung darüber ersucht habe, welche aber bis heute trotz wiederholter Erinnerung noch nicht geantwortet habe. ‒
Alsdann kommt man zum Clubgesetz. Statt § 12 wird folgendes Amendement von Wentzel (Ratibor) angenommen:
„Von allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel hat der Unternehmer, Ordner, Leiter oder derjenige, der den Platz dazu einräumt, mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit derselben, Anzeige bei der Ortspolizei-Behörde zu machen, welche darüber sofort eine Bescheinigung zu ertheilen hat. ‒ Die Bestimmungen der §§ 2 - 6 finden auf alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Anwendung.“
Statt § 13 wird folgender Entwurf der Kommission angenommen:
„Die Ortspolizei-Behörde ist befugt, jede Versammlung unter freiem Himmel bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu verbieten.“
Abg. Pape stellt das Amendement: „Dies Verbot muß schriftlich abgefaßt und motivirt sein“ ‒ Grabow erklärt, daß dies Amendement verworfen sei. Dies veranlaßt vielfache Protestationen von Seiten der Linken, da diese behauptet, daß wenigstens eine Zählung bei dem zweifelhaften Resultat hätte vorgenommen werden müssen. Die Linke sei eben so stark als die Rechte. Aber Ehren-Grabow stützt sich auf die Geschäftsordnung: er habe mit Uebereinstimmung der beiden Sekretäre erklärt, daß das Amendement verworfen sei und dabei müsse es bleiben ‒
Der Zusatz: „Das Verbot muß schriftlich abgefaßt sein“ wird mit 323 gegen 3 Stimmen angenommen.
D'Ester erklärt, daß man von der Linken jetzt die namentliche Abstimmung verlangt habe, damit zu konstatiren sei, ob sie vorher bei der zweifelhaften Abstimmung die Majorität gehabt hätten oder nicht.
Dierschke stellt nun einen neuen Zusatz-Paragraphen:
„Die schriftliche Verfügung der Polizeibehörde muß die Gründe des Verbots enthalten,“ welcher nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 166 verworfen wird. ‒
§. 14. „Während der ganzen Dauer der Sitzungs-Periode beider Kammern der Volksvertretung dürfen innerhalb der Entfernung von fünf Meilen von dem Orte des Sitzes derselben Versammlungen unter freiem Himmel nicht stattfinden.“
Es werden Amendements gestellt, statt „5 Meilen“ nur „2 Meilen“ und 1/2 Meile zu setzen. Es wird zuerst über „5 Meilen“ abgestimmt und verworfen. „Zwei Meilen“ mit 173 gegen 152 Stimmen angenommen. Der so amendirte §. wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 146 Stimmen angenommen.
(Schluß der Sitzung.)
Sitzung der ersten Kammer.
Ministerpräsident Brandenburg: Ich habe mir das Wort erbeten, um der hohen Kammer eine Mittheilung zu machen über die Art und Weise, in welcher sich die Reg. Sr. Maj. des Königs zu der in Frankfurt votirten Reichsverfassung zu stellen beabsichtigt. Bevor ich dies thue, halte ich es für meine Pflicht, sowohl vor der hohen Kammer und in eben so hohem Grade vor dem Staatsministerium die Gründe anzugeben, weshalb es mir nicht möglich gewesen ist, schon bei der am Freitag hier stattgefundenen Interpellation die Erklärung des Ministeriums abzugeben. An demselben Tage waren dem Ministerium Mittheilungen von Frankfurt verheißen. Diese sind auch im Laufe des Tages eingegangen und haben uns veranlaßt, sie am Abend desselben Tages in Berathung zu nehmen. In Folge der Konferenz, die im Staatsministerium stattgefunden hat, ist der Beschluß gefaßt worden, welcher bei Gelegenheit des Antrags der zweiten Kammer dem Ministerium zu der Erklärung Veranlassung gegeben hat, von welcher diese hohe Kammer vielleicht Nachricht erhalten haben wird. Dies ist der Grund gewesen, weshalb es mir nicht möglich war, am Freitage in dem Umfange zu antworten, wie ich es wohl gewünscht hatte. Ich werde mir nunmehr erlauben, der hohen Kammer die Mittheilung zu verlesen, die ich ihr zu machen habe.
(Er verliest die vorgestern in der 2. Kammer abgegebene Erklärung.) Ich erlaube mir, hinzuzufügen, daß die Regierungen, welche ihre Erklärungen in Frankfurt nicht abgegeben haben, in der Zwischenzeit von uns aufgefordert sind, sie ebenfalls abzugeben, namentlich die Regierungen der königlichen Hofe, die sämmtlich mit ihren Erklärungen noch im Rückstande waren.
Wir geben uns der Hoffnung hin, daß auf diesem Wege das Werk trotz allen Schwierigkeiten, die darin liegen, zu einem glücklichen, dem gesammten deutschen Vaterlande segensreichen Ende gebracht werden wird.
Graf Dyyrns Antrag, die Instruktionen Camphausens, die Antwort auf die östreichische Rote und alle Papiere die deutsche Frage betreffend vorzulegen, wird nicht als dringlich anerkannt und deshalb zurückgezogen.
Dagegen wird die Dringlichkeit anerkannt bei folgenden Antragen:
1. v. Ammon und Genossen:
Eine Kommission von 15 Mitgliedern zu ernennen, um die deutsche Verfassung in ihrem ganzen Umfange zu erwägen, sich genau zu informiren, schleunigst der Kammer Bericht zu erstatten und die geeigneten Anträge zu stellen.
2. Hansemann und Genossen:
Dieser Kommission die Reichsverfassung mit seinen (!) Anmerkungen zur Erwägung übergeben zu wollen.
3. Graf I_ enplitz und Genossen:
1. Daß dieselbe Kommission Bericht erstatte, welche Bestimmungen der Reichsverfassung für Preußens Heil und Selbstständigkeit bedenklich erscheinen;
2. eine Adresse an den König zu richten, die Krone anzunehmen, wenn die National-Versammlung damit einverstanden sei, daß
a. der König die Krone übernimmt am 1. Mai nach den Grundsätzen der Verfassung vom 28. März,
b. die National-Versammlung wird aufgelöst und der Reichstag zusammenberufen;
c die Revision wird durch einfache Majorität beider Häuser herbeigeführt,
d nach der Revision erfolgt die Vereidigung,
e. erst d_ em nimmt das Oberhaupt den Kaisertitel an,
f. bis dahin gehen die Reichsgesetze den Landesgesetzen nicht vor,
g. auf dem ersten Reichstage soll auch das Wahlgesetz angemessen revidirt werden.
Nach dem Bericht der Petitionskommission wird die Sitzung geschlossen.
Sonnenburg N. M., 16. April. Heute wurde dem Superintendenten Schmutter, der sich an der Steuerverweigerung betheiligt zu haben, beschuldigt worden, das Erkenntniß der ersten Instanz zu Frankfurt a. O. publizirt, nach welchem er einjährige Festungshaft, Kassation als Superintendent und Ober-Prediger und Verlust der National-Kokarde als Strafe leiden soll.
(N. Z.) 61 Breslau, 21. April. Die Mufti-Ordre, durch welche unsere Bürgerwehr auf sechs Monate suspendirt bleiben soll, hat dieselbe blos veranlaßt, den Magistrat zu veranlassen, die Zurücknahme der Ordre zu veranlassen; der gewöhnliche deutsch-chinesische Revolutionsweg zu großen Thaten. Dazu hat Hansemanns konstitutioneller ex-rheinpreußischer Bourgeoisschlamm, der sich nun an der Spree veredelt, vor ein Paar Tagen behauptet, die Breslauer Bürgerwehr habe überwiegend doch nur aus Gesindel bestanden. Im deutschen Volksvereine sagte neulich ein gewisser Friedmann: „Die Partei der Republik um jeden Preis ist jedenfalls sehr klein. (Von früher bekannte Redensart). Ihr Organ ist die Neue Rheinische Zeitung, welche mit der Neuen Preußischen ein Zwillingspaar bildet, wie einst Esau und Jakob. Sie hat auch Ludwig Simon der Reichssimonie angeschuldigt. Mit dieser Art und Weise von Kritik, welche statt an Thatsachen an Personen haften bleibt (die Thatsachen der Personen sind so erbärmlich, daß man die Personen der Thatsachen dafür etwas berücksichtigen muß), kann ich mich nicht befreunden, und der größte Theil des deutschen Volks steht ihr ferne. Es hält an der Verfassung und an den Kaiser!“ Sie sehen, der Bourgeoisgamin macht überall dieselben Phrasen der Feigheit und Gemeinheit. Er findet indeß hier noch wenig Verehrer, Verachtung und Fußtritte sind seine Erndte. Darum wird auch dieser Volksverein wenig besucht. Besser wäre es allerdings, das Bewußtsein des Proletariats und der Bourgeoisie wäre stärker zum Durchbruch gekommen, als es der Fall ist. Es ist z. B. lächerlich, daß ein verkümmerter Kleinbürger, wenn und so lange er noch einen Dreier in der Tasche fühlt, nicht zum Gesindel gehören will, wie man das Proletariat hier nennt und es wird noch eine geraume Zeit dauern, bis er sich mit dem eigentlichen Volk in ein denkendes Proletariat verwandelt. Genug aber, daß einstweilen weder Reden noch die Gotteserbärmlichkeitsblättchen der Herren Bourgeois hier viel Anklang finden. Ihre Zeitung trifft noch immer so unregelmäßig hier ein, daß ich sie nochmals darauf aufmerksam machen muß. Ich erhielt nämlich eine Nummer 24 Stunden früher, als alle andere Abonnenten. Als vor einigen Tagen jemand auf Proudhons „Peuple“ abonniren wollte, erklärte die Post, daß sie für dies Blatt keine Bestellung annehmen könne.
Es ist sehr mißlich, daß wir im Grunde hier kein demokratisches Blatt besitzen. Die Oderzeitung macht blos äußerst zaghafte Geschäfte in der Demokratie, bis sie wieder ultramontane machen kann. Man sieht es auf den ersten Blick, daß die Pfuscherei ihr zuwider ist, wenn man das tägliche Register durchgeht, welches sie an der Stelle der Leitartikel gepflanzt hat, und wenn man auf den Mangel aller demokratischen Citate achtet. In den letzten Tagen beschäftigte sich dieselbe gar mit Biographien des uckermärkischen Dreigestirns von Arnim und fährt fort, an die ewige Heiligkeit des östreichischen Kaiserstaats zu glauben. Gebricht es den hiesigen Demokraten an Macht oder an Willen, sich der Redaktion dieses Blattes zu bemächtigen?
Vor einiger Zeit habe ich Ihnen prophezeit, die Habsburger würden den Windischgrätz noch als Hochverräther behandeln. Es scheint jetzt einzutreffen. Die Habsburger sind von jeher Scheusale gewesen, die auch ihre Erretter erwürgt haben. Jetzt schieben sie den Nichterfolg des ungarischen Kriegs einem Manne in die Schuhe, der die Verhältnisse des Landes jedenfalls besser zu würdigen weiß, als der gemeine Metzger Welden. Windischgrätz hat richtig erkannt, daß die brutale Bewältigung der Magyaren für Oestreich allein eine Unmöglichkeit geworden ist. Er hat nur gezaudert, weil die Natur ihn zaudern hieß, ja er würde auf eine politisch-kluge Pazifikation eingegangen sein. Wir werden in einigen Tagen sehen, daß der brutale Mörder Welden noch viel weniger ausrichtet, als Windischgrätz und die Magyaren sich über diese Umänderung im Kommando der östreichischen Armee nur freuen können. Es stellt sich nun klar heraus, daß die Bourgeoisie des Westens mit dem Absolutismus des Ostens eng verbrüdert ist, darum hängt für die Freiheit alles vom Siege der Magyaren und vom Siege des französischen Proletariats ab.
Wenn die Berliner Demokratie, wie allgemein verlautet, sich in der That den schleichenden Schürzenritter Schütte zur Zeitungsleitung ihrer Angelegenheit von Hinkeldey aufoctroyiren läßt, so verdient sie Ruthenstreiche. Der Belagerungszustand ist nicht länger haltbar, und da sollen die Bauchredner an der Spree doch begreifen, daß Hinkeldey, um ihre erste wilde fougue zu filtriren, schon vorher ein polizeimäßig organisirtes demokratisches Organ in Bereitschaft halten muß, welches er durch Schütte den Bauchrednern vorhalten läßt. Das ist Schütte's Aufgabe und Rolle. Ich könnte Ihnen überdies einige Dutzend elende Renomagen auftischen, die der demokratische Kumpan hier hinterlassen und womit er Mädels in den Bierkellern und blöde Demokraten interessirt hat. So suchte der zukünftige Redakteur der Berliner Spreedemokratie z. B. hier überall das Gerücht zu verbreiten, als habe die Erzherzogin Sophie so gewaltig nach seiner Berühmtheit geschmachtet, daß sie den Jelachich habe fahren lassen, um des großen Agitators zu genießen. Als Wiens Bevölkerung kämpfte, hielt Held Schütte sich mit dem Korrespondenten der Indépeudance auf einem schußfernen Boden auf, wovon sie die Heldenthaten, mit denen der Windischgrätzisch-Hinkeldey'sche Demagoge hier herumgeprahlt hat, ganz gemüthlich aus der Vogelperspektive mit Fernröhren beäugelten.
Wie es heißt, sind hier Befehle angekommen, die schlesischen Festungen zu armiren.
Von der Weichsel, 19. April. Unter diesem Datum theilt die „N. Z.“ aus dem Briefe eines Landwehrmannes Folgendes mit:
„Ein Wehrmann hatte seinem Offizier die Waffen vor die Füße geworfen. Am folgenden Tage (Sonnabend, den 7. April) ließ der Major, ein eifriges Mitglied des Preußenvereins, unsere Kompagnie einen Kreis schließen. „Sollte Einer von Euch, Kameraden, so dumm sein, zu glauben, daß ohne Gesetz und Ordnung die Welt bestehen könne, der trete vor!“ ‒ Keine Antwort. ‒ „Wehrmann Sch.! Sie haben sich gegen die Kriegsgesetze vergangen, treten Sie vor! Sie klagen über Bestechungen. Wer ist bestochen? Sprechen Sie sich deutlich aus!“ ‒ Sch. tritt vor, klagt über die Begünstigung der Reichen, sagt, die Familien der Armen litten Noth, die Reichen könnten schon eher fertig werden, aber sie seien alle entlassen u. s. w. ‒ „Sie werden nach der Strenge der Gesetze bestraft werden!“ ‒ (Murren in der Kompagnie.) „Unteroffiziere, Front! Melden Sie Jeden, der muckst! “ ‒ (Stärkeres Murren.) „Nun, Kameraden, ich denke, Ihr werdet nichts dagegen einzuwenden haben. Das Gesetz müssen wir aufrecht erhalten. Wenn ich heute oder morgen abginge, so könnte ich dem Manne seine Strafe erlassen. Aber da ich noch länger mit Euch zusammen zu bleiben denke, so ist mir das nicht möglich. Seid ihr zufrieden?“ ‒ (Einige wenige Stimmen: „Ja“; die große Mehrzahl zischt.) „Nun, Euer Ja freut mich. Ich hoffe, daß wir gute Freunde bleiben werden. ‒ Ganzes Bataillon, kehrt! rechts und links schwenkt! Marsch!“ ‒ Nun wurde exercirt und nachher in's Quartier gegangen, wo mehrere von denen, die „Ja“ gerufen hatten, von ihren Kameraden Prügel bekamen. Sonntag früh wurde dem Major eine mit zahlreichen Unterschriften bedeckte Adresse übergeben, in welcher das Verlangen gestellt war, es solle der Angeklagte nicht vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Sonntag Mittag wurde das kriegsrechtliche Verfahren beseitigt und dem Manne nur zwei Tage Arrest zuerkannt. Zugleich wurde uus eröffnet, daß dieser Beschluß schon vor dem Empfange der Adresse beschlossen sei. ‒ Medizin ist bitter, aber ‒ sie hilft. Der Herr Kompagnie-Chef ist seitdem der beste Mann von der Welt geworden. Er hat sogar die deutsche Kokarde angelegt und nennt uns nur Kameraden.
Es mag vorkommen, was da will, er ist immer zufrieden. Beim Ausmarsch brachte der Major zuerst das herkömmliche Hurrah aus, das aber nur einen schwachen Wiederhall fand. Darauf aber ertönte ein donnerndes, unendliches dreimaliges Hurrah auf die zurückbleibenden Frauen und Kinder. ‒ W. sagte mir, wir würden bei den Geschützen exerziren. Nun auch gut! Wer weiß, gegen wen ich noch einmal die Kanonen zu richten habe.“
Dresden, 21 April. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer war der Bericht über das wegen Blum's Ermordung erlassene Dekret an der Tagesordnung. Das Dekret besagt, daß die Regierung auf die von den Kammern gestellten Anträge zur Zeit Bedenken trage, hauptsächliche Entschließung zu fassen. Der Ausschuß dagegen (Ref. Heubner) beantragt:
1) Beharren auf den früheren Anträgen;
2) Erklärung, daß die Kammer in der Verzögerung der Ausführung dieser Beschlüsse ein die Ehre und Selbstständigkeit des Sächsischen Volkes gefährdendes Regierungssystem und eine Unverträglichkeit mit den Bedingungen erblicke, unter denen allein die Kammern mit der Staatsregierung zum Wohle des Vaterlandes fortzuwirken im Stande sind;
3) Beitritt zum Beschlusse der zweiten Kammer, daß die Regierung von der dermaligen Volksvertretung eine Genehmigung der Verausgabung des Aufwandes für die fortgesetzte Könneritz'sche Gesandtschaft aus der Staatskasse nicht zu erwarten habe. Minister v. Beust: Die Regierung hätte sich auf die Verfassungsurkunde, welche die Schranken für die Kammern bezeichnet, beziehen können. Bei dem Antrage, der Regierung ein Mißtrauensvotum zu geben, werde sie der Discussion nicht beiwohnen (verläßt den Saal). Der Ausschußantrag 1 wird gegen 1 Stimme, 2 gegen 4 und 3 gegen 1 Stimme angenommen.
15 Schleswig-Holstein, 22. April. Das, was schon fast zehnmal in den hiesigen Blättern als Thatsache gemeldet und eben so oft widerrufen, ist endlich geschehen: die Avantgarde ist in Jütland eingerückt. Sieht man sich aber die Details an, so wird dadurch nur unsere gestrige Behauptung, daß Verrath im Spiele sei, bestätigt.
Als der Waffenstillstand gekündigt war und der Krieg seinen Anfang nahm, hatte unsere Regierung endlich dem Drängen unserer Seifensieder-Versammlung nachgegeben, und Küstenvertheidigungen anlegen lassen. Das war aber auch Alles für den Augenblick ‒ armirt wurden sie erst, nachdem der Krieg schon 14 Tage gedauert, und unsere uns aufoctroyirte Statthalterschaft sah, daß sie, ohne gar zu handgreiflichen Verrath, nicht länger mit der Armirung zögern dürfe. Als Bonin, der diktatorische, nämlich gesehen, daß die Dänen vorläufig noch keine Lust zu einem Besuch in Eckernförde oder Kiel hätten, hat er endlich die Erlaubniß gegeben! Aber wie?? Wäre z. B. beim Eckernförder Kampf keine Waffenruhe von einigen Stunden eingetreten, so hätten die Batterien die Flaggen streichen und sich an die Dänen übergeben müssen; denn hauptsächlich in der Südbatterie trat schon Mangel an Munition ein. Zum Glück kam während der Waffenruhe Munition von Rendsburg.
Man hatte ferner die schleswig-holsteinische Armee längere Zeit ziemlich weit vorgeschoben, ohne einen genügenden Rückhalt an den Truppen des vorm. heiligen römischen Reichs zu haben. Die Absicht war die: man wußte, daß die Dänen mit 30,000 Mann an der Gränze standen. Die schleswig-holsteinische Armee konnte 16,000 Mann stark sein. Man wußte ferner, daß diese Armee sich später nicht zum Werkzeug eines gottbegnadeten Schurkenstreichs hergeben würde; man mußte sie also schlagen und desorganisiren lassen. Man führt daher nur sehr schwache Abtheilungen derselben einzeln gegen den Feind. So z. B. jetzt beim Einmarsch in Jutland; hier schickt man das 1ste und 2te Jägerkorps, zusammen aus 1700 kampffähigen Soldaten bestehend, mit dem 9ten Bataillon, 800 M. stark, gegen 4 - 5 Bataillone und 4 Schwadronen Husaren Dänen, also 2500 Mann gegen mindestens 4000 Mann Dänen zweier Waffengattungen. Diese müssen dazu eine feindliche Stadt, Kolding, die von der dänischen Macht besetzt, nehmen. Selbstverständlich haben sich die Danen zurückgezogen, als sie sich, ohne selbst großen Verlust zu leiden, nicht mehr halten konnten; man ist auf diese Weise doch wenigstens 30 an Todten und 90 an Verwundeten von diesem Demokratengesindel los geworden, von denen, wie ein gewisser, uns Schleswig-Holsteinern aufoctroyirter General sagt, hoffentlich noch recht Viele zu Krüppeln geschossen werden. Wenn wir nun noch hinzufügen, daß das 2te Jägerkorps und 9te Bataillon durchgehends aus Republikanern besteht, bei denen z. B. das Lied: „Fürsten zum Land hinaus“ nicht selten gesungen wird, und das 1ste Jä
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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