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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 282. Köln, 26. April 1849. Beilage.

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Beilage zu Nr. 282 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Donnerstag, 26. April 1849.
[Französische Republik]

laut Beschlüsse der provisorischen Regierung vom 4. März und 27. April 1848

Die Regierung schlägt 90,000,000 Fr., sage neunzig Millionen Fr., in zehnjährigen Raten zahlbar, vor, welche unter die verschiedenen Kolonien vertheilt werden sollen.

Der Ausschuß schlägt dagegen vor, den Pflanzern 6 Millionen Fr. in 3pCt. Renten und 5 Millionen baar sofort zu zahlen, damit die Arbeit nicht ganz ersticke und es den schwarzen Sclaven nicht ebenso ergehe wie den weißen.

Passy, Finanzminister, tritt den Ansichten des Ausschusses bei; er hält den Vorschlag für heilsam. (Zur Abstimmung!)

Goudchaux (der Immerwährende) beantragt 5pCt. statt 3pCt. Renten; wahrscheinlich weil jetzt das Hauptgeschäft in 5pCt. gemacht wird.

Dieser Antrag geht durch.

Die Vertheilung wird durch Artikel in folgender Weise festgestellt:

Rente.
Martiniqueerhält1507885Fr.80Cent.
Guadeloupeerhält1947164Fr.85Cent.
Guyaneerhält372571Fr.88Cent.
Reunion (Bourbon)erhält2055200Fr.25Cent.
Senegalerhält105503Fr.41Cent.
Nossibe u. St. Marieerhält11673Fr.81Cent.
6000000Fr.-Cent.
Baar.
Martiniqueerhält1507885Fr.80Cent.
Guadeloupeerhält1947164Fr.85Cent.
Guyaneerhält372571Fr.88Cent.
Reunion (Bourbon)erhält2055200Fr.25Cent.
Senegalerhält105503Fr.41Cent.
Rossibe u. St. Marieerhält11673Fr.81Cent.
6000000Fr.-Cent.

Diese Entschädigungssätze werden angenommen und eine dritte Lesung des Entwurfs entschieden.

Die Versammlung geht zu den Loireminen über.

Lacrosse, Bauminister, hält die National-Versammlung über die Minenfrage noch nicht gehörig unterrichtet und beantragt nochmalige Prüfung des Entwurfs in den Abtheilungen.

Dies geschieht, der Antrag geht an die Abtheilungen mit der Dringlichkeitsweisung zurück.

Die Versammlung genehmigt demnächst die verlangten 500,000 Fr. gegen die Cholera.

Inmittelst ratifizirt die Versammlung die Schiffahrts- und Freihandelsverträge mit Guatemala, Costa-Rica und St. Domingo.

Eine lebhafte Debatte entspinnt sich über die Regulirung der Tagesordnung. Man wünscht die Majoratsfrage zu erledigen. Majorate unter er Republik!

Vallette erklärt die Sache dringend.

Marrast will zur Abstimmung schreiten.

Deslongrais: Wir sind nich beschlußfähig!

Die Versammlung trennt sich um 6 Uhr.

Redakteur en chef Karl Marx.

Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiter-Verein hat gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verbande der rheinisch-demokratischen Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Ueberzeugung veranlaßt worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen für die Interessen der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des Volks wenig Ersprießliches von daher zu erwarten steht.

Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeiter-Vereine.

Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiter-Verein als erste Maßregel die Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämmtliche Arbeiter-Vereine der Rheinprovinz und Westphalens für nothwendig erachtet und zu Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die zur Erreichung obigen Zwecks erforderlichen Schritte zu veranlassen.

Der provisorische Ausschuß ladet nun sämmtliche Arbeiter- und alle andern Vereine, die ohne bisher diesen Namen zu führen, doch den Grundsätzen der sozialen Demokratie mit Entschiedenheit anhängen, zur Beschickung eines Provinzialkongresses auf den ersten Sonntag im nächsten Monat (6.Mai) hiermit ein.

Gegenstände der Tagesordnung werden sein:

1) Organisation der rheinisch-westphälischen Arbeitervereine;

2) Wahl von Deputirten für den im Monat Juni zu Leipzig stattfindenden allgemeinen Kongreß sämmtlicher deutschen Arbeitervereine;

3) Erörterung und Feststellung der den Deputirten für den Kongreß in Leipzig mitzugebenden Anträge.

Die zum hiesigen Vorkongreß erwählten Deputirten werden ersucht, sich mit ihren Vollmachten versehen spätestens am 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, hier bei Simons im Kranz am Altenmarkt, zu melden.

Köln, den 24. April 1849.

C. Marx (abwesend). W. Wolff. C. Schapper. F. Anneke. C. J. Esser. Otts.

NB. Briefliche Mittheilungen werden erbeten unter der Adresse Carl Schapper, Präsident des Arbeitervereins, Unter Hutmacher Nro. 17.

Deutz, den 23. April 1849.

Heute ist an den Minister Herrn Manteuffel folgende Petition abgegangen:

Die Unterzeichneten, Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz, fühlen sich verpflichtet, Sie, Herr Minister zu bitten, veranlassen zu wollen, daß die Wahl des 2. Abgeordneten zur II. Kammer für den Landkreis Köln und den Kreis Mülheim an Stelle der cassirten Wahl des Anton Gladbach bald vorgenommen werde. - Abgesehen davon, daß die Unterzeichneten dafür halten, daß der Vornahme jener Wahl nichts mehr entgegen stehe, glauben dieselben es in ihrem Interesse, daß bei der bevorstehenden Berathung über die Anlage einer steinernen Brücke zur Verbindung der Rheinufer zwischen Köln und Deutz die Vertretung eine möglichst vollständige sei. -

An den Minister des Innern Herrn von Manteuffel zu Berlin.

Der Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz.

(Folgen die Unterschriften.)

Neueste Nachrichten.
* Stuttgart, 23. April.

Der würtemberger Landesvater hat an seine geliebten Unterthanen eine Ansprache erlassen, worin er sie durch die Versicherung beruhigt, daß auch er zu Opfern bereit, und von Liebe zur deutschen Einigkeit, wie irgend Einer, entbrannt sei. Das Volk möge sich nur noch eine kurze Zeit, bis zur Vereinbarung der Regierungen, gedulden!

Frankfurt, 24. April.

Herr von Radowitz ist durch den Telegraphen nach Berlin berufen. Er hat vor seiner Abreise eine Unterredung mit Herrn von Gagern gehabt und demselben versichert, er werde dem Könige von Preußen zur unbedingten Annahme der Reichsverfassung rathen.

(D. Z.)

Nr. 72790.

Auszug aus dem im Secretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.

Nr. 10500.

Heute den zwanzigsten Oktober achtzehn hundert acht und vierzig erschien in der Kanzlei des Königlichen Landgerichtes in Köln unter der Assistenz des Advokat-Anwaltes Fusser, der Advokat Götz als Bevollmächtigter des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, kraft Vollmacht unter Privat-Unterschrift d. d. zwanzigsten Oktober achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Acte beigeheftet ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem ihm assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift, das von dem Notar Claisen am zwanzigsten August achtzehn hundert acht und vierzig aufgenommenen Actes, wodurch sein Mandant Maximilian Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grund und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz kauflich, acquirirt hat.

Ein Auszug aus diesem Kaufacte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zu Grunde gelegten Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Secretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzig hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienzsaale des hiesigen Königlichen Landgerichtes angeheftet worden.

Worüber dieser Act aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Compocenten mit dem Landgerichts-Secretär unterzeichnet worden ist. - Stempel fünfzehn Sgr.

Köln, wie oben.

Gz. Fusser, Götz.

Gz. Mockel.

Der Stempel von fünfzehn Sgr. ist cassirt worden.

Nr. 5294. Empfangen zehn Sgr.

Köln, den 24. Oktober 1800 acht und vierzig:

Königl. Haupt-Steuer-Amt.

Für inländische Gegenstände.

Gez. Kerckhof.

Vollmacht

Endesunterzeichneter bevollmächtigt den in Köln wohnenden Advocaten Franz Götz, das durch die Artikel 2181 bis 2196 vorgeschriebene Verfahren Behufs Reinigung von gesetzlichen, gerichtlichen und vertragsmäßigen Hypotheken, des noch beschriebenen Grundstücks anzustellen.

Beschreibung des zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Stellen von den Erben Schmitz.

Gez. Max Krings.

Für gleichlautenden Auszug

Der Landgerichts-Secretär Mockel.

Heute den neunzehnten April achtzehnhundert neun und vierzig.

Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advokaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher, - dem Königl. Oberprokurator Herrn John zu Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit demselben persönlich, welcher wir auf Ersuchen das Original dieses Actes visirte, das von dem Königl. Landgerichts-Secretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herren Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim am Rhein wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Königlichen Landgerichtspräsident Herrn Geheimen Justizrath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonnanz, nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsraths-Gutachtens vom neunten May - ersten Juni 1800 sieben - hierbei abschriftlich insinuirt.

Sodann habe ich dem Königlichen Oberprokurator Hrn. John erklärt, daß Requirent, da ihm Diejenigen Namens welcher wegen gesetzlicher von der Eintragung unabhängigen Hypotheken, Eintragungen genommen werden können, nicht bekannt sind, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel 683 der Civil-Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen werde bekannt machen lassen.

Abschrift wie vorbesagt und dieses Actes ließ ich dem Königl. Oberprokurator Herrn John, sprechend wie gesagt, zurück.

Mockel.

Visirt und Abschrift vorstehenden Actes nebst in demselben bezogenen Anlagen zugestellt erhalten.

Köln, den 19. April 1849.

John.

Heute den zwanzigsten April achtzehn hundert neun und vierzig.

Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advocaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher;

1) dem Karl Theodor Schmitz, Zimmermeister, in Köln wohnend, in seiner Eigenschaft als Curator der emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, diese ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in seiner Wohnung, sprechend mit dessen Magd Gertrud Kaltenborn; und

2) dieser emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in ihrer Wohnung, sprechend mit deren Mutter,

jedem besonders, das von dem Königl. Landgerichtssecretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herrn Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vorderen Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten. Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Landgerichtspräsident Herrn Geheimer Justiz-Rath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonanz - nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches zu ihrer Kenntnißnahme abschriftlich insinuirt und nebst Abschrift dieses Aktes zugestellt und zurückgelassen.

Mockel.

Ein Flügel von Streicher aus Wien.

Der Kasten von Ahorn mit einem zweisitzigen Stuhl, worin die Noten aufbewahrt werden, und im ganzen so gutgehalten, das nichts zu wünschen übrig läßt hat 1600 Gulden gekostet, wird zu 140 Thlr. gegeben, und der Platz von 7 Fuß hat um ihn zu stellen, hat er den vierfachen Werth.

I. P. Hospelt, Höhle.

Kendall'sche Seifen-Parfümeriefabrik.

(H. Pohlen) Hochstraße Nr. 146.

Harte Haushaltungsseife a Sgr. 3 1/4 per Pfd. 10 Pfd. für 1 Thlr. Wohlriechende Seifen a 4 1/2, 5, 6, 9 & 11 Sgr. per Pfd.

Betreffend die Verlegung der hiesigen Rheinbrücke.

Versammlung heute Mittwoch den 25. dieses, Abends 7 Uhr, bei Herrn Halin in der Börse.

Stiftungsfest der demokratischen Gesellschaft.

Samstag den 28. April, Abends 8 Uhr, feiert die demokratische Gesellschaft in Köln ihr Stiftungsfest im Dickopf'schen Saale.

Eintrittskarten zu 2 1/2 Sgr. sind bis Samstag Nachmittag 4 Uhr zu haben bei Dickopf in der Komödienstraße; Gebrüder Josty an Columba; Werner an der Rechtschule; Jüsgen im Stern auf der Hochstraße; Kothes am Alten Markt Nr. 69 und bei Hackhausen in der Herzogstraße Nr. 4. Die Karte ist gut für ein Glas Bier. Damen frei

An der Kasse, die um 7 Uhr geöffnet wird, kostet die Karte 5 Sgr.

Janus.

Lebens- und Pensions-Versicherungs-Gesellschaft in Hamburg Grund-Kapital: Eine Million Mark Banko.

Die Gesellschaft versichert sowohl gesunde als nicht gesunde Leben unter den liberalsten Bedingungen.

Sie gestattet vierteljährige und monatliche Zahlungen.

Um ein Kapital von Tausend Thalern zu versichern, sind monatlich nur zu entrichten, wenn der Versichernde beim Eintritt alt ist:

25.30.35.40.50 Jahre.
1 Thlr. 20 1/2 Sgr.1 Thlr. 27 1/2 Sgr.2 Thlr. 6 Sgr.2 Thlr. 16 1/2 Sgr.3 Thlr. 12 1/2 Sgr.

Je früher Jemand beitritt, je billiger ist die Versicherung, da die Prämie des ersten Jahres für die ganze Dauer der Versicherung gleich bleibt.

Bei Leibrenten und Pensions-Versicherungen gewährt die Gesellschaft ausgedehntere Vortheile als sonst üblich.

Prospekte und Antragsformulare unentgeldlich bei Franz Saart,

Haupt-Agent des "Janus", Maria-Ablaß-Platz Nr. 6 in Köln.

Neue Berliner Hagel-Versicherungs-Gesellschaft.

Beim Beginn der Versicherungs-Periode beehrt sich diese Gesellschaft, das landwirthschaftliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß sie gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlung Statt finden kann, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden übernimmt und den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trifft, nach erfolgter Feststellung gleich baar vergütet.

Für das laufende Jahr sind die Prämien für die Rheinprovinz, mit Ausnahme der Kreise Düsseldorf und Elberfeld (die für Halm- und Hülsenfrüchte 1 pCt. zahlen), wie folgt erniedrigt:

FürHalm- und Hülsenfrüchte5/6pCt.
FürKartoffeln1/2pCt.
FürOelgewächse1 1/4pCt.
FürHandelsgewächse2 1/2pCt.

Im Regierungsbezirk Köln wird beim Unterzeichneten, so wie bei den bereits genannten Agenten jede nähere Auskunft über das Geschäft bereitwilligst ertheilt und sind daselbst die erforderlichen Antrags-Formulare u. s. w. zu haben:

Köln, im April 1849.

C. Blanckarts, Hauptagent,

Hochstraße, unter Pfannenschläger Nr. 26.

Für Auswanderer nach Galveston in Texas. Die ersten Tage im Monat Mai d. J. habe ich noch einen schönen Dreimaster, nach Galveston in Texas, wo noch mehrere Personen und Familien zu billigen Preisen fortkommen können. Dieses ist das letzte Schiff nach Galveston vor August d. J., und hat kein anderer Hafen noch ein Schiff im Mai dahin, der Abschluß kann mit und ohne Beköstigung geschehen.

Auf frankirte Anfrage ertheilt das Nahere

Düsseldorf, den 18. April 1849.

Das Haupt-Büreau für Auswanderer:

A. E. Gerhardt,

Bilkerstraße Nr. 1029.

Herr Beigeordnete Sonoree hat in der Sitzung des Stadtrathes vom 12. d. M. die Ausführung der Werftmauer an der Trankgasse verdächtigt. Wenn wir nun schon gewohnt sind, daß über alle Ausführungen unseres Stadtbaumeisters von gewisser Seite gerne hämische Bemerkungen gemacht werden, so können die ausführenden Maurermeister es doch nicht ruhig zusehen, wie durch den ausgesprochenen Tadel sie ebenfalls in ein nachtheiliges Licht gestellt werden. Herr Sonoree hat entweder über diese Mauer ein fremdes Urtheil zu dem Seinigen gemacht, oder er hat selbst geurtheilt. Im ersteren Falle ist er dupirt und im zweiten Falle hat er seiner Befähigung ein Zeugniß ausgestellt.

Wer die Wirksamkeit des Herrn Sonoree kennt, muß erstaunen, daß es einem Manne, der als Technicker so viel Mißgeschick, wie kein Technicker des Landes hatte, gelingen konnte, in eine solche Stellung, wie die eines Beigeordneten für das Städtische Bauwesen, zu kommen Wir erinnern nur an Bensberg, wo über seine Qualifikation für immer der Stab gebrochen ist.

Nach dem Vorstehenden, dem wir noch Vieles zusetzen könnten, scheint der Antrag des Gemeindeverordneten Klein, daß im Stadtrath ein Baukenner zugezogen werde, so oft Bausachen vorkommen, vollständig gerechtfertigt.

Das Bauwesen, welches der Bürgerschaft so enorme Summen kostet, ist leider im Stadtrathe zu wenig vertreten und der einzige Techniker (Zimmermeister und Stadtrath Baudewin) durch wohlbekannten Einfluß aus allen Kommissionen, in welchen technische Angelegenheiten verhandelt werden, herausbugsirt worden. Auf diese Weise hat Herr Sonoree freie Hand bekommen, um im Stadtrathe oder in den Kommissionen sein Genie nach seiner Weise und zu seinen Zwecken leuchten zu lassen.

H. Esser, Maurermeister.
G. Bergh, Maurermeister.
J. Landmann jun. Maurermeister.

Pflichtgemäß attestirt hiermit die Maurermeister-Innung die gute Ausführung der Mauer am Frankenwerft.

Der Vorstand derselben.

Beilage zu Nr. 282 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Donnerstag, 26. April 1849.
[Französische Republik]

laut Beschlüsse der provisorischen Regierung vom 4. März und 27. April 1848

Die Regierung schlägt 90,000,000 Fr., sage neunzig Millionen Fr., in zehnjährigen Raten zahlbar, vor, welche unter die verschiedenen Kolonien vertheilt werden sollen.

Der Ausschuß schlägt dagegen vor, den Pflanzern 6 Millionen Fr. in 3pCt. Renten und 5 Millionen baar sofort zu zahlen, damit die Arbeit nicht ganz ersticke und es den schwarzen Sclaven nicht ebenso ergehe wie den weißen.

Passy, Finanzminister, tritt den Ansichten des Ausschusses bei; er hält den Vorschlag für heilsam. (Zur Abstimmung!)

Goudchaux (der Immerwährende) beantragt 5pCt. statt 3pCt. Renten; wahrscheinlich weil jetzt das Hauptgeschäft in 5pCt. gemacht wird.

Dieser Antrag geht durch.

Die Vertheilung wird durch Artikel in folgender Weise festgestellt:

Rente.
Martiniqueerhält1507885Fr.80Cent.
Guadeloupeerhält1947164Fr.85Cent.
Guyaneerhält372571Fr.88Cent.
Reunion (Bourbon)erhält2055200Fr.25Cent.
Senegalerhält105503Fr.41Cent.
Nossibé u. St. Marieerhält11673Fr.81Cent.
6000000Fr.Cent.
Baar.
Martiniqueerhält1507885Fr.80Cent.
Guadeloupeerhält1947164Fr.85Cent.
Guyaneerhält372571Fr.88Cent.
Reunion (Bourbon)erhält2055200Fr.25Cent.
Senegalerhält105503Fr.41Cent.
Rossibé u. St. Marieerhält11673Fr.81Cent.
6000000Fr.Cent.

Diese Entschädigungssätze werden angenommen und eine dritte Lesung des Entwurfs entschieden.

Die Versammlung geht zu den Loireminen über.

Lacrosse, Bauminister, hält die National-Versammlung über die Minenfrage noch nicht gehörig unterrichtet und beantragt nochmalige Prüfung des Entwurfs in den Abtheilungen.

Dies geschieht, der Antrag geht an die Abtheilungen mit der Dringlichkeitsweisung zurück.

Die Versammlung genehmigt demnächst die verlangten 500,000 Fr. gegen die Cholera.

Inmittelst ratifizirt die Versammlung die Schiffahrts- und Freihandelsverträge mit Guatemala, Costa-Rica und St. Domingo.

Eine lebhafte Debatte entspinnt sich über die Regulirung der Tagesordnung. Man wünscht die Majoratsfrage zu erledigen. Majorate unter er Republik!

Vallette erklärt die Sache dringend.

Marrast will zur Abstimmung schreiten.

Deslongrais: Wir sind nich beschlußfähig!

Die Versammlung trennt sich um 6 Uhr.

Redakteur en chef Karl Marx.

Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiter-Verein hat gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verbande der rheinisch-demokratischen Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Ueberzeugung veranlaßt worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen für die Interessen der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des Volks wenig Ersprießliches von daher zu erwarten steht.

Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeiter-Vereine.

Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiter-Verein als erste Maßregel die Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämmtliche Arbeiter-Vereine der Rheinprovinz und Westphalens für nothwendig erachtet und zu Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die zur Erreichung obigen Zwecks erforderlichen Schritte zu veranlassen.

Der provisorische Ausschuß ladet nun sämmtliche Arbeiter- und alle andern Vereine, die ohne bisher diesen Namen zu führen, doch den Grundsätzen der sozialen Demokratie mit Entschiedenheit anhängen, zur Beschickung eines Provinzialkongresses auf den ersten Sonntag im nächsten Monat (6.Mai) hiermit ein.

Gegenstände der Tagesordnung werden sein:

1) Organisation der rheinisch-westphälischen Arbeitervereine;

2) Wahl von Deputirten für den im Monat Juni zu Leipzig stattfindenden allgemeinen Kongreß sämmtlicher deutschen Arbeitervereine;

3) Erörterung und Feststellung der den Deputirten für den Kongreß in Leipzig mitzugebenden Anträge.

Die zum hiesigen Vorkongreß erwählten Deputirten werden ersucht, sich mit ihren Vollmachten versehen spätestens am 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, hier bei Simons im Kranz am Altenmarkt, zu melden.

Köln, den 24. April 1849.

C. Marx (abwesend). W. Wolff. C. Schapper. F. Anneke. C. J. Esser. Otts.

NB. Briefliche Mittheilungen werden erbeten unter der Adresse Carl Schapper, Präsident des Arbeitervereins, Unter Hutmacher Nro. 17.

Deutz, den 23. April 1849.

Heute ist an den Minister Herrn Manteuffel folgende Petition abgegangen:

Die Unterzeichneten, Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz, fühlen sich verpflichtet, Sie, Herr Minister zu bitten, veranlassen zu wollen, daß die Wahl des 2. Abgeordneten zur II. Kammer für den Landkreis Köln und den Kreis Mülheim an Stelle der cassirten Wahl des Anton Gladbach bald vorgenommen werde. ‒ Abgesehen davon, daß die Unterzeichneten dafür halten, daß der Vornahme jener Wahl nichts mehr entgegen stehe, glauben dieselben es in ihrem Interesse, daß bei der bevorstehenden Berathung über die Anlage einer steinernen Brücke zur Verbindung der Rheinufer zwischen Köln und Deutz die Vertretung eine möglichst vollständige sei. ‒

An den Minister des Innern Herrn von Manteuffel zu Berlin.

Der Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz.

(Folgen die Unterschriften.)

Neueste Nachrichten.
* Stuttgart, 23. April.

Der würtemberger Landesvater hat an seine geliebten Unterthanen eine Ansprache erlassen, worin er sie durch die Versicherung beruhigt, daß auch er zu Opfern bereit, und von Liebe zur deutschen Einigkeit, wie irgend Einer, entbrannt sei. Das Volk möge sich nur noch eine kurze Zeit, bis zur Vereinbarung der Regierungen, gedulden!

Frankfurt, 24. April.

Herr von Radowitz ist durch den Telegraphen nach Berlin berufen. Er hat vor seiner Abreise eine Unterredung mit Herrn von Gagern gehabt und demselben versichert, er werde dem Könige von Preußen zur unbedingten Annahme der Reichsverfassung rathen.

(D. Z.)

Nr. 72790.

Auszug aus dem im Secretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.

Nr. 10500.

Heute den zwanzigsten Oktober achtzehn hundert acht und vierzig erschien in der Kanzlei des Königlichen Landgerichtes in Köln unter der Assistenz des Advokat-Anwaltes Fusser, der Advokat Götz als Bevollmächtigter des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, kraft Vollmacht unter Privat-Unterschrift d. d. zwanzigsten Oktober achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Acte beigeheftet ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem ihm assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift, das von dem Notar Claisen am zwanzigsten August achtzehn hundert acht und vierzig aufgenommenen Actes, wodurch sein Mandant Maximilian Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grund und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz kauflich, acquirirt hat.

Ein Auszug aus diesem Kaufacte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zu Grunde gelegten Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Secretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzig hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienzsaale des hiesigen Königlichen Landgerichtes angeheftet worden.

Worüber dieser Act aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Compocenten mit dem Landgerichts-Secretär unterzeichnet worden ist. ‒ Stempel fünfzehn Sgr.

Köln, wie oben.

Gz. Fusser, Götz.

Gz. Mockel.

Der Stempel von fünfzehn Sgr. ist cassirt worden.

Nr. 5294. Empfangen zehn Sgr.

Köln, den 24. Oktober 1800 acht und vierzig:

Königl. Haupt-Steuer-Amt.

Für inländische Gegenstände.

Gez. Kerckhof.

Vollmacht

Endesunterzeichneter bevollmächtigt den in Köln wohnenden Advocaten Franz Götz, das durch die Artikel 2181 bis 2196 vorgeschriebene Verfahren Behufs Reinigung von gesetzlichen, gerichtlichen und vertragsmäßigen Hypotheken, des noch beschriebenen Grundstücks anzustellen.

Beschreibung des zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Stellen von den Erben Schmitz.

Gez. Max Krings.

Für gleichlautenden Auszug

Der Landgerichts-Secretär Mockel.

Heute den neunzehnten April achtzehnhundert neun und vierzig.

Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advokaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher, ‒ dem Königl. Oberprokurator Herrn John zu Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit demselben persönlich, welcher wir auf Ersuchen das Original dieses Actes visirte, das von dem Königl. Landgerichts-Secretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herren Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim am Rhein wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Königlichen Landgerichtspräsident Herrn Geheimen Justizrath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonnanz, nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsraths-Gutachtens vom neunten May ‒ ersten Juni 1800 sieben ‒ hierbei abschriftlich insinuirt.

Sodann habe ich dem Königlichen Oberprokurator Hrn. John erklärt, daß Requirent, da ihm Diejenigen Namens welcher wegen gesetzlicher von der Eintragung unabhängigen Hypotheken, Eintragungen genommen werden können, nicht bekannt sind, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel 683 der Civil-Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen werde bekannt machen lassen.

Abschrift wie vorbesagt und dieses Actes ließ ich dem Königl. Oberprokurator Herrn John, sprechend wie gesagt, zurück.

Mockel.

Visirt und Abschrift vorstehenden Actes nebst in demselben bezogenen Anlagen zugestellt erhalten.

Köln, den 19. April 1849.

John.

Heute den zwanzigsten April achtzehn hundert neun und vierzig.

Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advocaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher;

1) dem Karl Theodor Schmitz, Zimmermeister, in Köln wohnend, in seiner Eigenschaft als Curator der emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, diese ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in seiner Wohnung, sprechend mit dessen Magd Gertrud Kaltenborn; und

2) dieser emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in ihrer Wohnung, sprechend mit deren Mutter,

jedem besonders, das von dem Königl. Landgerichtssecretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herrn Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vorderen Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten. Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Landgerichtspräsident Herrn Geheimer Justiz-Rath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonanz ‒ nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches zu ihrer Kenntnißnahme abschriftlich insinuirt und nebst Abschrift dieses Aktes zugestellt und zurückgelassen.

Mockel.

Ein Flügel von Streicher aus Wien.

Der Kasten von Ahorn mit einem zweisitzigen Stuhl, worin die Noten aufbewahrt werden, und im ganzen so gutgehalten, das nichts zu wünschen übrig läßt hat 1600 Gulden gekostet, wird zu 140 Thlr. gegeben, und der Platz von 7 Fuß hat um ihn zu stellen, hat er den vierfachen Werth.

I. P. Hospelt, Höhle.

Kendall'sche Seifen-Parfümeriefabrik.

(H. Pohlen) Hochstraße Nr. 146.

Harte Haushaltungsseife à Sgr. 3 1/4 per Pfd. 10 Pfd. für 1 Thlr. Wohlriechende Seifen à 4 1/2, 5, 6, 9 & 11 Sgr. per Pfd.

Betreffend die Verlegung der hiesigen Rheinbrücke.

Versammlung heute Mittwoch den 25. dieses, Abends 7 Uhr, bei Herrn Halin in der Börse.

Stiftungsfest der demokratischen Gesellschaft.

Samstag den 28. April, Abends 8 Uhr, feiert die demokratische Gesellschaft in Köln ihr Stiftungsfest im Dickopf'schen Saale.

Eintrittskarten zu 2 1/2 Sgr. sind bis Samstag Nachmittag 4 Uhr zu haben bei Dickopf in der Komödienstraße; Gebrüder Josty an Columba; Werner an der Rechtschule; Jüsgen im Stern auf der Hochstraße; Kothes am Alten Markt Nr. 69 und bei Hackhausen in der Herzogstraße Nr. 4. Die Karte ist gut für ein Glas Bier. Damen frei

An der Kasse, die um 7 Uhr geöffnet wird, kostet die Karte 5 Sgr.

Janus.

Lebens- und Pensions-Versicherungs-Gesellschaft in Hamburg Grund-Kapital: Eine Million Mark Banko.

Die Gesellschaft versichert sowohl gesunde als nicht gesunde Leben unter den liberalsten Bedingungen.

Sie gestattet vierteljährige und monatliche Zahlungen.

Um ein Kapital von Tausend Thalern zu versichern, sind monatlich nur zu entrichten, wenn der Versichernde beim Eintritt alt ist:

25.30.35.40.50 Jahre.
1 Thlr. 20 1/2 Sgr.1 Thlr. 27 1/2 Sgr.2 Thlr. 6 Sgr.2 Thlr. 16 1/2 Sgr.3 Thlr. 12 1/2 Sgr.

Je früher Jemand beitritt, je billiger ist die Versicherung, da die Prämie des ersten Jahres für die ganze Dauer der Versicherung gleich bleibt.

Bei Leibrenten und Pensions-Versicherungen gewährt die Gesellschaft ausgedehntere Vortheile als sonst üblich.

Prospekte und Antragsformulare unentgeldlich bei Franz Saart,

Haupt-Agent des „Janus“, Maria-Ablaß-Platz Nr. 6 in Köln.

Neue Berliner Hagel-Versicherungs-Gesellschaft.

Beim Beginn der Versicherungs-Periode beehrt sich diese Gesellschaft, das landwirthschaftliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß sie gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlung Statt finden kann, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden übernimmt und den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trifft, nach erfolgter Feststellung gleich baar vergütet.

Für das laufende Jahr sind die Prämien für die Rheinprovinz, mit Ausnahme der Kreise Düsseldorf und Elberfeld (die für Halm- und Hülsenfrüchte 1 pCt. zahlen), wie folgt erniedrigt:

FürHalm- und Hülsenfrüchte5/6pCt.
FürKartoffeln1/2pCt.
FürOelgewächse1 1/4pCt.
FürHandelsgewächse2 1/2pCt.

Im Regierungsbezirk Köln wird beim Unterzeichneten, so wie bei den bereits genannten Agenten jede nähere Auskunft über das Geschäft bereitwilligst ertheilt und sind daselbst die erforderlichen Antrags-Formulare u. s. w. zu haben:

Köln, im April 1849.

C. Blanckarts, Hauptagent,

Hochstraße, unter Pfannenschläger Nr. 26.

Für Auswanderer nach Galveston in Texas. Die ersten Tage im Monat Mai d. J. habe ich noch einen schönen Dreimaster, nach Galveston in Texas, wo noch mehrere Personen und Familien zu billigen Preisen fortkommen können. Dieses ist das letzte Schiff nach Galveston vor August d. J., und hat kein anderer Hafen noch ein Schiff im Mai dahin, der Abschluß kann mit und ohne Beköstigung geschehen.

Auf frankirte Anfrage ertheilt das Nahere

Düsseldorf, den 18. April 1849.

Das Haupt-Büreau für Auswanderer:

A. E. Gerhardt,

Bilkerstraße Nr. 1029.

Herr Beigeordnete Sonorée hat in der Sitzung des Stadtrathes vom 12. d. M. die Ausführung der Werftmauer an der Trankgasse verdächtigt. Wenn wir nun schon gewohnt sind, daß über alle Ausführungen unseres Stadtbaumeisters von gewisser Seite gerne hämische Bemerkungen gemacht werden, so können die ausführenden Maurermeister es doch nicht ruhig zusehen, wie durch den ausgesprochenen Tadel sie ebenfalls in ein nachtheiliges Licht gestellt werden. Herr Sonorée hat entweder über diese Mauer ein fremdes Urtheil zu dem Seinigen gemacht, oder er hat selbst geurtheilt. Im ersteren Falle ist er dupirt und im zweiten Falle hat er seiner Befähigung ein Zeugniß ausgestellt.

Wer die Wirksamkeit des Herrn Sonorée kennt, muß erstaunen, daß es einem Manne, der als Technicker so viel Mißgeschick, wie kein Technicker des Landes hatte, gelingen konnte, in eine solche Stellung, wie die eines Beigeordneten für das Städtische Bauwesen, zu kommen Wir erinnern nur an Bensberg, wo über seine Qualifikation für immer der Stab gebrochen ist.

Nach dem Vorstehenden, dem wir noch Vieles zusetzen könnten, scheint der Antrag des Gemeindeverordneten Klein, daß im Stadtrath ein Baukenner zugezogen werde, so oft Bausachen vorkommen, vollständig gerechtfertigt.

Das Bauwesen, welches der Bürgerschaft so enorme Summen kostet, ist leider im Stadtrathe zu wenig vertreten und der einzige Techniker (Zimmermeister und Stadtrath Baudewin) durch wohlbekannten Einfluß aus allen Kommissionen, in welchen technische Angelegenheiten verhandelt werden, herausbugsirt worden. Auf diese Weise hat Herr Sonorée freie Hand bekommen, um im Stadtrathe oder in den Kommissionen sein Genie nach seiner Weise und zu seinen Zwecken leuchten zu lassen.

H. Esser, Maurermeister.
G. Bergh, Maurermeister.
J. Landmann jun. Maurermeister.

Pflichtgemäß attestirt hiermit die Maurermeister-Innung die gute Ausführung der Mauer am Frankenwerft.

Der Vorstand derselben.

<TEI>
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      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 282 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
        <docImprint>
          <docDate>Donnerstag, 26. April 1849.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
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    <body>
      <div n="1">
        <head>[Französische Republik]</head>
        <div xml:id="ar282b_001" type="jArticle">
          <p>laut Beschlüsse der provisorischen Regierung vom 4. März und 27. April 1848</p>
          <p>Die Regierung schlägt 90,000,000 Fr., sage neunzig Millionen Fr., in zehnjährigen Raten zahlbar, vor, welche unter die verschiedenen Kolonien vertheilt werden sollen.</p>
          <p>Der Ausschuß schlägt dagegen vor, den Pflanzern 6 Millionen Fr. in 3pCt. Renten und 5 Millionen baar sofort zu zahlen, damit die Arbeit nicht ganz ersticke und es den schwarzen Sclaven nicht ebenso ergehe wie den weißen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Passy,</hi> Finanzminister, tritt den Ansichten des Ausschusses bei; er hält den Vorschlag für heilsam. (Zur Abstimmung!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Goudchaux</hi> (der Immerwährende) beantragt 5pCt. statt 3pCt. Renten; wahrscheinlich weil jetzt das Hauptgeschäft in 5pCt. gemacht wird.</p>
          <p>Dieser Antrag geht durch.</p>
          <p>Die Vertheilung wird durch Artikel in folgender Weise festgestellt:</p>
          <table>
            <head>Rente.</head>
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          <p>Diese Entschädigungssätze werden angenommen und eine dritte Lesung des Entwurfs entschieden.</p>
          <p>Die Versammlung geht zu den Loireminen über.</p>
          <p><hi rendition="#g">Lacrosse,</hi> Bauminister, hält die National-Versammlung über die Minenfrage noch nicht gehörig unterrichtet und beantragt nochmalige Prüfung des Entwurfs in den Abtheilungen.</p>
          <p>Dies geschieht, der Antrag geht an die Abtheilungen mit der Dringlichkeitsweisung zurück.</p>
          <p>Die Versammlung genehmigt demnächst die verlangten 500,000 Fr. gegen die Cholera.</p>
          <p>Inmittelst ratifizirt die Versammlung die Schiffahrts- und Freihandelsverträge mit Guatemala, Costa-Rica und St. Domingo.</p>
          <p>Eine lebhafte Debatte entspinnt sich über die Regulirung der Tagesordnung. Man wünscht die Majoratsfrage zu erledigen. Majorate unter er Republik!</p>
          <p><hi rendition="#g">Vallette</hi> erklärt die Sache dringend.</p>
          <p><hi rendition="#g">Marrast</hi> will zur Abstimmung schreiten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Deslongrais:</hi> Wir sind nich beschlußfähig!</p>
          <p>Die Versammlung trennt sich um 6 Uhr.</p>
          <div>
            <bibl>Redakteur en chef <editor>Karl Marx.</editor>                   </bibl>
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        </div>
      </div>
      <div type="jReadersLetters" n="1">
        <div xml:id="ar282b_002" type="jArticle">
          <p>Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiter-Verein hat gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verbande der rheinisch-demokratischen Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Ueberzeugung veranlaßt worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen für die Interessen der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des Volks wenig Ersprießliches von daher zu erwarten steht.</p>
          <p>Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeiter-Vereine.</p>
          <p>Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiter-Verein als erste Maßregel die Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämmtliche Arbeiter-Vereine der Rheinprovinz und Westphalens für nothwendig erachtet und zu Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die zur Erreichung obigen Zwecks erforderlichen Schritte zu veranlassen.</p>
          <p>Der provisorische Ausschuß ladet nun sämmtliche Arbeiter- und alle andern Vereine, die ohne bisher diesen Namen zu führen, doch <hi rendition="#g">den Grundsätzen der sozialen Demokratie mit Entschiedenheit anhängen,</hi> zur Beschickung eines Provinzialkongresses auf den ersten Sonntag im nächsten Monat <hi rendition="#b">(6.Mai)</hi> hiermit ein.</p>
          <p>Gegenstände der Tagesordnung werden sein:</p>
          <p>1) Organisation der rheinisch-westphälischen Arbeitervereine;</p>
          <p>2) Wahl von Deputirten für den im Monat Juni zu Leipzig stattfindenden allgemeinen Kongreß sämmtlicher deutschen Arbeitervereine;</p>
          <p>3) Erörterung und Feststellung der den Deputirten für den Kongreß in Leipzig mitzugebenden Anträge.</p>
          <p>Die zum hiesigen Vorkongreß erwählten Deputirten werden ersucht, sich mit ihren Vollmachten versehen spätestens am 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, hier bei <hi rendition="#g">Simons</hi> im Kranz am Altenmarkt, zu melden.</p>
          <p>Köln, den 24. April 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">C. Marx</hi> (abwesend). <hi rendition="#g">W. Wolff. C. Schapper. F. Anneke. C. J. Esser. Otts.</hi> </p>
          <p>NB. Briefliche Mittheilungen werden erbeten unter der Adresse <hi rendition="#g">Carl Schapper,</hi> Präsident des Arbeitervereins, Unter Hutmacher Nro. 17.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar282b_003" type="jArticle">
          <head>Deutz, den 23. April 1849.</head>
          <p>Heute ist an den Minister Herrn Manteuffel folgende Petition abgegangen:</p>
          <p>Die Unterzeichneten, Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz, fühlen sich verpflichtet, Sie, Herr Minister zu bitten, veranlassen zu wollen, daß die Wahl des 2. Abgeordneten zur II. Kammer für den Landkreis Köln und den Kreis Mülheim an Stelle der cassirten Wahl des Anton Gladbach bald vorgenommen werde. &#x2012; Abgesehen davon, daß die Unterzeichneten dafür halten, daß der Vornahme jener Wahl nichts mehr entgegen stehe, glauben dieselben es in ihrem Interesse, daß bei der bevorstehenden Berathung über die Anlage einer steinernen Brücke zur Verbindung der Rheinufer zwischen Köln und Deutz die Vertretung eine möglichst vollständige sei. &#x2012;</p>
          <p>An den Minister des Innern Herrn von Manteuffel zu Berlin.</p>
          <p>Der Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz.</p>
          <p>(Folgen die Unterschriften.)</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Neueste Nachrichten.</head>
        <div xml:id="ar282b_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Stuttgart, 23. April.</head>
          <p>Der würtemberger Landesvater hat an seine geliebten Unterthanen eine Ansprache erlassen, worin er sie durch die Versicherung beruhigt, daß auch er zu Opfern bereit, und von Liebe zur deutschen Einigkeit, wie irgend Einer, entbrannt sei. Das Volk möge sich nur noch eine kurze Zeit, bis zur Vereinbarung der Regierungen, gedulden!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar282b_005" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 24. April.</head>
          <p>Herr von Radowitz ist durch den Telegraphen nach Berlin berufen. Er hat vor seiner Abreise eine Unterredung mit Herrn von Gagern gehabt und demselben versichert, er werde dem Könige von Preußen zur unbedingten Annahme der Reichsverfassung rathen.</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <div type="jAn">
          <p>Nr. 72790.</p>
          <p>Auszug aus dem im Secretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Nr. 10500.</p>
          <p>Heute den zwanzigsten Oktober achtzehn hundert acht und vierzig erschien in der Kanzlei des Königlichen Landgerichtes in Köln unter der Assistenz des Advokat-Anwaltes Fusser, der Advokat Götz als Bevollmächtigter des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, kraft Vollmacht unter Privat-Unterschrift d. d. zwanzigsten Oktober achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Acte beigeheftet ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem ihm assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift, das von dem Notar Claisen am zwanzigsten August achtzehn hundert acht und vierzig aufgenommenen Actes, wodurch sein Mandant Maximilian Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grund und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz kauflich, acquirirt hat.</p>
          <p>Ein Auszug aus diesem Kaufacte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zu Grunde gelegten Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Secretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzig hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienzsaale des hiesigen Königlichen Landgerichtes angeheftet worden.</p>
          <p>Worüber dieser Act aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Compocenten mit dem Landgerichts-Secretär unterzeichnet worden ist. &#x2012; Stempel fünfzehn Sgr.</p>
          <p>Köln, wie oben.</p>
          <p>Gz. Fusser, Götz.</p>
          <p>Gz. Mockel.</p>
          <p>Der Stempel von fünfzehn Sgr. ist cassirt worden.</p>
          <p>Nr. 5294. Empfangen zehn Sgr.</p>
          <p>Köln, den 24. Oktober 1800 acht und vierzig:</p>
          <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt.</p>
          <p>Für inländische Gegenstände.</p>
          <p>Gez. Kerckhof.</p>
          <p>Vollmacht</p>
          <p>Endesunterzeichneter bevollmächtigt den in Köln wohnenden Advocaten Franz Götz, das durch die Artikel 2181 bis 2196 vorgeschriebene Verfahren Behufs Reinigung von gesetzlichen, gerichtlichen und vertragsmäßigen Hypotheken, des noch beschriebenen Grundstücks anzustellen.</p>
          <p>Beschreibung des zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Stellen von den Erben Schmitz.</p>
          <p>Gez. Max Krings.</p>
          <p>Für gleichlautenden Auszug</p>
          <p>Der Landgerichts-Secretär Mockel.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Heute den neunzehnten April achtzehnhundert neun und vierzig.</p>
          <p>Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advokaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher, &#x2012; dem Königl. Oberprokurator Herrn John zu Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit demselben persönlich, welcher wir auf Ersuchen das Original dieses Actes visirte, das von dem Königl. Landgerichts-Secretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herren Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim am Rhein wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Königlichen Landgerichtspräsident Herrn Geheimen Justizrath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonnanz, nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsraths-Gutachtens vom neunten May &#x2012; ersten Juni 1800 sieben &#x2012; hierbei abschriftlich insinuirt.</p>
          <p>Sodann habe ich dem Königlichen Oberprokurator Hrn. John erklärt, daß Requirent, da ihm Diejenigen Namens welcher wegen gesetzlicher von der Eintragung unabhängigen Hypotheken, Eintragungen genommen werden können, nicht bekannt sind, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel 683 der Civil-Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen werde bekannt machen lassen.</p>
          <p>Abschrift wie vorbesagt und dieses Actes ließ ich dem Königl. Oberprokurator Herrn John, sprechend wie gesagt, zurück.</p>
          <p>Mockel.</p>
          <p>Visirt und Abschrift vorstehenden Actes nebst in demselben bezogenen Anlagen zugestellt erhalten.</p>
          <p>Köln, den 19. April 1849.</p>
          <p>John.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Heute den zwanzigsten April achtzehn hundert neun und vierzig.</p>
          <p>Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advocaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher;</p>
          <p>1) dem Karl Theodor Schmitz, Zimmermeister, in Köln wohnend, in seiner Eigenschaft als Curator der emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, diese ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in seiner Wohnung, sprechend mit dessen Magd Gertrud Kaltenborn; und</p>
          <p>2) dieser emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in ihrer Wohnung, sprechend mit deren Mutter,</p>
          <p>jedem besonders, das von dem Königl. Landgerichtssecretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herrn Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vorderen Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten. Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Landgerichtspräsident Herrn Geheimer Justiz-Rath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonanz &#x2012; nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches zu ihrer Kenntnißnahme abschriftlich insinuirt und nebst Abschrift dieses Aktes zugestellt und zurückgelassen.</p>
          <p>Mockel.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein Flügel von Streicher aus Wien.</p>
          <p>Der Kasten von Ahorn mit einem zweisitzigen Stuhl, worin die Noten aufbewahrt werden, und im ganzen so gutgehalten, das nichts zu wünschen übrig läßt hat 1600 Gulden gekostet, wird zu 140 Thlr. gegeben, und der Platz von 7 Fuß hat um ihn zu stellen, hat er den vierfachen Werth.</p>
          <p>I. P. Hospelt, Höhle.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Kendall'sche Seifen-Parfümeriefabrik.</p>
          <p>(H. Pohlen) Hochstraße Nr. 146.</p>
          <p>Harte Haushaltungsseife à Sgr. 3 1/4 per Pfd. 10 Pfd. für 1 Thlr. Wohlriechende Seifen à 4 1/2, 5, 6, 9 &amp; 11 Sgr. per Pfd.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Betreffend die Verlegung der hiesigen Rheinbrücke.</p>
          <p>Versammlung heute Mittwoch den 25. dieses, Abends 7 Uhr, bei Herrn Halin in der Börse.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Stiftungsfest der demokratischen Gesellschaft.</p>
          <p>Samstag den 28. April, Abends 8 Uhr, feiert die demokratische Gesellschaft in Köln ihr Stiftungsfest im Dickopf'schen Saale.</p>
          <p>Eintrittskarten zu 2 1/2 Sgr. sind bis Samstag Nachmittag 4 Uhr zu haben bei Dickopf in der Komödienstraße; Gebrüder Josty an Columba; Werner an der Rechtschule; Jüsgen im Stern auf der Hochstraße; Kothes am Alten Markt Nr. 69 und bei Hackhausen in der Herzogstraße Nr. 4. Die Karte ist gut für ein Glas Bier. Damen frei</p>
          <p>An der Kasse, die um 7 Uhr geöffnet wird, kostet die Karte 5 Sgr.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Janus.</p>
          <p>Lebens- und Pensions-Versicherungs-Gesellschaft in Hamburg Grund-Kapital: Eine Million Mark Banko.</p>
          <p>Die Gesellschaft versichert sowohl gesunde als nicht gesunde Leben unter den liberalsten Bedingungen.</p>
          <p>Sie gestattet vierteljährige und monatliche Zahlungen.</p>
          <p>Um ein Kapital von Tausend Thalern zu versichern, sind monatlich nur zu entrichten, wenn der Versichernde beim Eintritt alt ist:</p>
          <table>
            <row>
              <cell>25.</cell>
              <cell>30.</cell>
              <cell>35.</cell>
              <cell>40.</cell>
              <cell>50 Jahre.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>1 Thlr. 20 1/2 Sgr.</cell>
              <cell>1 Thlr. 27 1/2 Sgr.</cell>
              <cell>2 Thlr. 6 Sgr.</cell>
              <cell>2 Thlr. 16 1/2 Sgr.</cell>
              <cell>3 Thlr. 12 1/2 Sgr.</cell>
            </row>
          </table>
          <p>Je früher Jemand beitritt, je billiger ist die Versicherung, da die Prämie des ersten Jahres für die ganze Dauer der Versicherung gleich bleibt.</p>
          <p>Bei Leibrenten und Pensions-Versicherungen gewährt die Gesellschaft ausgedehntere Vortheile als sonst üblich.</p>
          <p>Prospekte und Antragsformulare unentgeldlich bei Franz Saart,</p>
          <p>Haupt-Agent des &#x201E;Janus&#x201C;, Maria-Ablaß-Platz Nr. 6 in Köln.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Neue Berliner Hagel-Versicherungs-Gesellschaft.</p>
          <p>Beim Beginn der Versicherungs-Periode beehrt sich diese Gesellschaft, das landwirthschaftliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß sie gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlung Statt finden kann, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden übernimmt und den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trifft, nach erfolgter Feststellung gleich baar vergütet.</p>
          <p>Für das laufende Jahr sind die Prämien für die Rheinprovinz, mit Ausnahme der Kreise Düsseldorf und Elberfeld (die für Halm- und Hülsenfrüchte 1 pCt. zahlen), wie folgt erniedrigt:</p>
          <table>
            <row>
              <cell>Für</cell>
              <cell>Halm- und Hülsenfrüchte</cell>
              <cell>5/6</cell>
              <cell>pCt.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>Für</cell>
              <cell>Kartoffeln</cell>
              <cell>1/2</cell>
              <cell>pCt.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>Für</cell>
              <cell>Oelgewächse</cell>
              <cell>1 1/4</cell>
              <cell>pCt.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>Für</cell>
              <cell>Handelsgewächse</cell>
              <cell>2 1/2</cell>
              <cell>pCt.</cell>
            </row>
          </table>
          <p>Im Regierungsbezirk Köln wird beim Unterzeichneten, so wie bei den bereits genannten Agenten jede nähere Auskunft über das Geschäft bereitwilligst ertheilt und sind daselbst die erforderlichen Antrags-Formulare u. s. w. zu haben:</p>
          <p>Köln, im April 1849.</p>
          <p>C. Blanckarts, Hauptagent,</p>
          <p>Hochstraße, unter Pfannenschläger Nr. 26.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Für Auswanderer nach Galveston in Texas. Die ersten Tage im Monat Mai d. J. habe ich noch einen schönen Dreimaster, nach Galveston in Texas, wo noch mehrere Personen und Familien zu billigen Preisen fortkommen können. Dieses ist das letzte Schiff nach Galveston vor August d. J., und hat kein anderer Hafen noch ein Schiff im Mai dahin, der Abschluß kann mit und ohne Beköstigung geschehen.</p>
          <p>Auf frankirte Anfrage ertheilt das Nahere</p>
          <p>Düsseldorf, den 18. April 1849.</p>
          <p>Das Haupt-Büreau für Auswanderer:</p>
          <p>A. E. Gerhardt,</p>
          <p>Bilkerstraße Nr. 1029.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Herr Beigeordnete Sonorée hat in der Sitzung des Stadtrathes vom 12. d. M. die Ausführung der Werftmauer an der Trankgasse verdächtigt. Wenn wir nun schon gewohnt sind, daß über alle Ausführungen unseres Stadtbaumeisters von gewisser Seite gerne hämische Bemerkungen gemacht werden, so können die ausführenden Maurermeister es doch nicht ruhig zusehen, wie durch den ausgesprochenen Tadel sie ebenfalls in ein nachtheiliges Licht gestellt werden. Herr Sonorée hat entweder über diese Mauer ein fremdes Urtheil zu dem Seinigen gemacht, oder er hat selbst geurtheilt. Im ersteren Falle ist er dupirt und im zweiten Falle hat er seiner Befähigung ein Zeugniß ausgestellt.</p>
          <p>Wer die Wirksamkeit des Herrn Sonorée kennt, muß erstaunen, daß es einem Manne, der als Technicker so viel Mißgeschick, wie kein Technicker des Landes hatte, gelingen konnte, in eine solche Stellung, wie die eines Beigeordneten für das Städtische Bauwesen, zu kommen Wir erinnern nur an Bensberg, wo über seine Qualifikation für immer der Stab gebrochen ist.</p>
          <p>Nach dem Vorstehenden, dem wir noch Vieles zusetzen könnten, scheint der Antrag des Gemeindeverordneten Klein, daß im Stadtrath ein Baukenner zugezogen werde, so oft Bausachen vorkommen, vollständig gerechtfertigt.</p>
          <p>Das Bauwesen, welches der Bürgerschaft so enorme Summen kostet, ist leider im Stadtrathe zu wenig vertreten und der einzige Techniker (Zimmermeister und Stadtrath Baudewin) durch wohlbekannten Einfluß aus allen Kommissionen, in welchen technische Angelegenheiten verhandelt werden, herausbugsirt worden. Auf diese Weise hat Herr Sonorée freie Hand bekommen, um im Stadtrathe oder in den Kommissionen sein Genie nach seiner Weise und zu seinen Zwecken leuchten zu lassen.</p>
          <p>H. Esser, Maurermeister.<lb/>
G. Bergh, Maurermeister.<lb/>
J. Landmann jun. Maurermeister.</p>
          <p>Pflichtgemäß attestirt hiermit die Maurermeister-Innung die gute Ausführung der Mauer am Frankenwerft.</p>
          <p>Der Vorstand derselben.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1593/0001] Beilage zu Nr. 282 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Donnerstag, 26. April 1849. [Französische Republik] laut Beschlüsse der provisorischen Regierung vom 4. März und 27. April 1848 Die Regierung schlägt 90,000,000 Fr., sage neunzig Millionen Fr., in zehnjährigen Raten zahlbar, vor, welche unter die verschiedenen Kolonien vertheilt werden sollen. Der Ausschuß schlägt dagegen vor, den Pflanzern 6 Millionen Fr. in 3pCt. Renten und 5 Millionen baar sofort zu zahlen, damit die Arbeit nicht ganz ersticke und es den schwarzen Sclaven nicht ebenso ergehe wie den weißen. Passy, Finanzminister, tritt den Ansichten des Ausschusses bei; er hält den Vorschlag für heilsam. (Zur Abstimmung!) Goudchaux (der Immerwährende) beantragt 5pCt. statt 3pCt. Renten; wahrscheinlich weil jetzt das Hauptgeschäft in 5pCt. gemacht wird. Dieser Antrag geht durch. Die Vertheilung wird durch Artikel in folgender Weise festgestellt: Rente. Martinique erhält 1507885 Fr. 80 Cent. Guadeloupe erhält 1947164 Fr. 85 Cent. Guyane erhält 372571 Fr. 88 Cent. Reunion (Bourbon) erhält 2055200 Fr. 25 Cent. Senegal erhält 105503 Fr. 41 Cent. Nossibé u. St. Marie erhält 11673 Fr. 81 Cent. 6000000 Fr. ‒ Cent. Baar. Martinique erhält 1507885 Fr. 80 Cent. Guadeloupe erhält 1947164 Fr. 85 Cent. Guyane erhält 372571 Fr. 88 Cent. Reunion (Bourbon) erhält 2055200 Fr. 25 Cent. Senegal erhält 105503 Fr. 41 Cent. Rossibé u. St. Marie erhält 11673 Fr. 81 Cent. 6000000 Fr. ‒ Cent. Diese Entschädigungssätze werden angenommen und eine dritte Lesung des Entwurfs entschieden. Die Versammlung geht zu den Loireminen über. Lacrosse, Bauminister, hält die National-Versammlung über die Minenfrage noch nicht gehörig unterrichtet und beantragt nochmalige Prüfung des Entwurfs in den Abtheilungen. Dies geschieht, der Antrag geht an die Abtheilungen mit der Dringlichkeitsweisung zurück. Die Versammlung genehmigt demnächst die verlangten 500,000 Fr. gegen die Cholera. Inmittelst ratifizirt die Versammlung die Schiffahrts- und Freihandelsverträge mit Guatemala, Costa-Rica und St. Domingo. Eine lebhafte Debatte entspinnt sich über die Regulirung der Tagesordnung. Man wünscht die Majoratsfrage zu erledigen. Majorate unter er Republik! Vallette erklärt die Sache dringend. Marrast will zur Abstimmung schreiten. Deslongrais: Wir sind nich beschlußfähig! Die Versammlung trennt sich um 6 Uhr. Redakteur en chef Karl Marx. Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiter-Verein hat gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verbande der rheinisch-demokratischen Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Ueberzeugung veranlaßt worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen für die Interessen der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des Volks wenig Ersprießliches von daher zu erwarten steht. Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeiter-Vereine. Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiter-Verein als erste Maßregel die Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämmtliche Arbeiter-Vereine der Rheinprovinz und Westphalens für nothwendig erachtet und zu Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die zur Erreichung obigen Zwecks erforderlichen Schritte zu veranlassen. Der provisorische Ausschuß ladet nun sämmtliche Arbeiter- und alle andern Vereine, die ohne bisher diesen Namen zu führen, doch den Grundsätzen der sozialen Demokratie mit Entschiedenheit anhängen, zur Beschickung eines Provinzialkongresses auf den ersten Sonntag im nächsten Monat (6.Mai) hiermit ein. Gegenstände der Tagesordnung werden sein: 1) Organisation der rheinisch-westphälischen Arbeitervereine; 2) Wahl von Deputirten für den im Monat Juni zu Leipzig stattfindenden allgemeinen Kongreß sämmtlicher deutschen Arbeitervereine; 3) Erörterung und Feststellung der den Deputirten für den Kongreß in Leipzig mitzugebenden Anträge. Die zum hiesigen Vorkongreß erwählten Deputirten werden ersucht, sich mit ihren Vollmachten versehen spätestens am 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, hier bei Simons im Kranz am Altenmarkt, zu melden. Köln, den 24. April 1849. C. Marx (abwesend). W. Wolff. C. Schapper. F. Anneke. C. J. Esser. Otts. NB. Briefliche Mittheilungen werden erbeten unter der Adresse Carl Schapper, Präsident des Arbeitervereins, Unter Hutmacher Nro. 17. Deutz, den 23. April 1849. Heute ist an den Minister Herrn Manteuffel folgende Petition abgegangen: Die Unterzeichneten, Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz, fühlen sich verpflichtet, Sie, Herr Minister zu bitten, veranlassen zu wollen, daß die Wahl des 2. Abgeordneten zur II. Kammer für den Landkreis Köln und den Kreis Mülheim an Stelle der cassirten Wahl des Anton Gladbach bald vorgenommen werde. ‒ Abgesehen davon, daß die Unterzeichneten dafür halten, daß der Vornahme jener Wahl nichts mehr entgegen stehe, glauben dieselben es in ihrem Interesse, daß bei der bevorstehenden Berathung über die Anlage einer steinernen Brücke zur Verbindung der Rheinufer zwischen Köln und Deutz die Vertretung eine möglichst vollständige sei. ‒ An den Minister des Innern Herrn von Manteuffel zu Berlin. Der Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz. (Folgen die Unterschriften.) Neueste Nachrichten. * Stuttgart, 23. April. Der würtemberger Landesvater hat an seine geliebten Unterthanen eine Ansprache erlassen, worin er sie durch die Versicherung beruhigt, daß auch er zu Opfern bereit, und von Liebe zur deutschen Einigkeit, wie irgend Einer, entbrannt sei. Das Volk möge sich nur noch eine kurze Zeit, bis zur Vereinbarung der Regierungen, gedulden! Frankfurt, 24. April. Herr von Radowitz ist durch den Telegraphen nach Berlin berufen. Er hat vor seiner Abreise eine Unterredung mit Herrn von Gagern gehabt und demselben versichert, er werde dem Könige von Preußen zur unbedingten Annahme der Reichsverfassung rathen. (D. Z.) Nr. 72790. Auszug aus dem im Secretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10500. Heute den zwanzigsten Oktober achtzehn hundert acht und vierzig erschien in der Kanzlei des Königlichen Landgerichtes in Köln unter der Assistenz des Advokat-Anwaltes Fusser, der Advokat Götz als Bevollmächtigter des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, kraft Vollmacht unter Privat-Unterschrift d. d. zwanzigsten Oktober achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Acte beigeheftet ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem ihm assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift, das von dem Notar Claisen am zwanzigsten August achtzehn hundert acht und vierzig aufgenommenen Actes, wodurch sein Mandant Maximilian Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grund und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz kauflich, acquirirt hat. Ein Auszug aus diesem Kaufacte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zu Grunde gelegten Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Secretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzig hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienzsaale des hiesigen Königlichen Landgerichtes angeheftet worden. Worüber dieser Act aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Compocenten mit dem Landgerichts-Secretär unterzeichnet worden ist. ‒ Stempel fünfzehn Sgr. Köln, wie oben. Gz. Fusser, Götz. Gz. Mockel. Der Stempel von fünfzehn Sgr. ist cassirt worden. Nr. 5294. Empfangen zehn Sgr. Köln, den 24. Oktober 1800 acht und vierzig: Königl. Haupt-Steuer-Amt. Für inländische Gegenstände. Gez. Kerckhof. Vollmacht Endesunterzeichneter bevollmächtigt den in Köln wohnenden Advocaten Franz Götz, das durch die Artikel 2181 bis 2196 vorgeschriebene Verfahren Behufs Reinigung von gesetzlichen, gerichtlichen und vertragsmäßigen Hypotheken, des noch beschriebenen Grundstücks anzustellen. Beschreibung des zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Stellen von den Erben Schmitz. Gez. Max Krings. Für gleichlautenden Auszug Der Landgerichts-Secretär Mockel. Heute den neunzehnten April achtzehnhundert neun und vierzig. Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advokaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher, ‒ dem Königl. Oberprokurator Herrn John zu Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit demselben persönlich, welcher wir auf Ersuchen das Original dieses Actes visirte, das von dem Königl. Landgerichts-Secretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herren Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim am Rhein wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Königlichen Landgerichtspräsident Herrn Geheimen Justizrath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonnanz, nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsraths-Gutachtens vom neunten May ‒ ersten Juni 1800 sieben ‒ hierbei abschriftlich insinuirt. Sodann habe ich dem Königlichen Oberprokurator Hrn. John erklärt, daß Requirent, da ihm Diejenigen Namens welcher wegen gesetzlicher von der Eintragung unabhängigen Hypotheken, Eintragungen genommen werden können, nicht bekannt sind, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel 683 der Civil-Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen werde bekannt machen lassen. Abschrift wie vorbesagt und dieses Actes ließ ich dem Königl. Oberprokurator Herrn John, sprechend wie gesagt, zurück. Mockel. Visirt und Abschrift vorstehenden Actes nebst in demselben bezogenen Anlagen zugestellt erhalten. Köln, den 19. April 1849. John. Heute den zwanzigsten April achtzehn hundert neun und vierzig. Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advocaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher; 1) dem Karl Theodor Schmitz, Zimmermeister, in Köln wohnend, in seiner Eigenschaft als Curator der emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, diese ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in seiner Wohnung, sprechend mit dessen Magd Gertrud Kaltenborn; und 2) dieser emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in ihrer Wohnung, sprechend mit deren Mutter, jedem besonders, das von dem Königl. Landgerichtssecretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herrn Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vorderen Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten. Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Landgerichtspräsident Herrn Geheimer Justiz-Rath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonanz ‒ nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches zu ihrer Kenntnißnahme abschriftlich insinuirt und nebst Abschrift dieses Aktes zugestellt und zurückgelassen. Mockel. Ein Flügel von Streicher aus Wien. Der Kasten von Ahorn mit einem zweisitzigen Stuhl, worin die Noten aufbewahrt werden, und im ganzen so gutgehalten, das nichts zu wünschen übrig läßt hat 1600 Gulden gekostet, wird zu 140 Thlr. gegeben, und der Platz von 7 Fuß hat um ihn zu stellen, hat er den vierfachen Werth. I. P. Hospelt, Höhle. Kendall'sche Seifen-Parfümeriefabrik. (H. Pohlen) Hochstraße Nr. 146. Harte Haushaltungsseife à Sgr. 3 1/4 per Pfd. 10 Pfd. für 1 Thlr. Wohlriechende Seifen à 4 1/2, 5, 6, 9 & 11 Sgr. per Pfd. Betreffend die Verlegung der hiesigen Rheinbrücke. Versammlung heute Mittwoch den 25. dieses, Abends 7 Uhr, bei Herrn Halin in der Börse. Stiftungsfest der demokratischen Gesellschaft. Samstag den 28. April, Abends 8 Uhr, feiert die demokratische Gesellschaft in Köln ihr Stiftungsfest im Dickopf'schen Saale. Eintrittskarten zu 2 1/2 Sgr. sind bis Samstag Nachmittag 4 Uhr zu haben bei Dickopf in der Komödienstraße; Gebrüder Josty an Columba; Werner an der Rechtschule; Jüsgen im Stern auf der Hochstraße; Kothes am Alten Markt Nr. 69 und bei Hackhausen in der Herzogstraße Nr. 4. Die Karte ist gut für ein Glas Bier. Damen frei An der Kasse, die um 7 Uhr geöffnet wird, kostet die Karte 5 Sgr. Janus. Lebens- und Pensions-Versicherungs-Gesellschaft in Hamburg Grund-Kapital: Eine Million Mark Banko. Die Gesellschaft versichert sowohl gesunde als nicht gesunde Leben unter den liberalsten Bedingungen. Sie gestattet vierteljährige und monatliche Zahlungen. Um ein Kapital von Tausend Thalern zu versichern, sind monatlich nur zu entrichten, wenn der Versichernde beim Eintritt alt ist: 25. 30. 35. 40. 50 Jahre. 1 Thlr. 20 1/2 Sgr. 1 Thlr. 27 1/2 Sgr. 2 Thlr. 6 Sgr. 2 Thlr. 16 1/2 Sgr. 3 Thlr. 12 1/2 Sgr. Je früher Jemand beitritt, je billiger ist die Versicherung, da die Prämie des ersten Jahres für die ganze Dauer der Versicherung gleich bleibt. Bei Leibrenten und Pensions-Versicherungen gewährt die Gesellschaft ausgedehntere Vortheile als sonst üblich. Prospekte und Antragsformulare unentgeldlich bei Franz Saart, Haupt-Agent des „Janus“, Maria-Ablaß-Platz Nr. 6 in Köln. Neue Berliner Hagel-Versicherungs-Gesellschaft. Beim Beginn der Versicherungs-Periode beehrt sich diese Gesellschaft, das landwirthschaftliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß sie gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlung Statt finden kann, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden übernimmt und den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trifft, nach erfolgter Feststellung gleich baar vergütet. Für das laufende Jahr sind die Prämien für die Rheinprovinz, mit Ausnahme der Kreise Düsseldorf und Elberfeld (die für Halm- und Hülsenfrüchte 1 pCt. zahlen), wie folgt erniedrigt: Für Halm- und Hülsenfrüchte 5/6 pCt. Für Kartoffeln 1/2 pCt. Für Oelgewächse 1 1/4 pCt. Für Handelsgewächse 2 1/2 pCt. Im Regierungsbezirk Köln wird beim Unterzeichneten, so wie bei den bereits genannten Agenten jede nähere Auskunft über das Geschäft bereitwilligst ertheilt und sind daselbst die erforderlichen Antrags-Formulare u. s. w. zu haben: Köln, im April 1849. C. Blanckarts, Hauptagent, Hochstraße, unter Pfannenschläger Nr. 26. Für Auswanderer nach Galveston in Texas. Die ersten Tage im Monat Mai d. J. habe ich noch einen schönen Dreimaster, nach Galveston in Texas, wo noch mehrere Personen und Familien zu billigen Preisen fortkommen können. Dieses ist das letzte Schiff nach Galveston vor August d. J., und hat kein anderer Hafen noch ein Schiff im Mai dahin, der Abschluß kann mit und ohne Beköstigung geschehen. Auf frankirte Anfrage ertheilt das Nahere Düsseldorf, den 18. April 1849. Das Haupt-Büreau für Auswanderer: A. E. Gerhardt, Bilkerstraße Nr. 1029. Herr Beigeordnete Sonorée hat in der Sitzung des Stadtrathes vom 12. d. M. die Ausführung der Werftmauer an der Trankgasse verdächtigt. Wenn wir nun schon gewohnt sind, daß über alle Ausführungen unseres Stadtbaumeisters von gewisser Seite gerne hämische Bemerkungen gemacht werden, so können die ausführenden Maurermeister es doch nicht ruhig zusehen, wie durch den ausgesprochenen Tadel sie ebenfalls in ein nachtheiliges Licht gestellt werden. Herr Sonorée hat entweder über diese Mauer ein fremdes Urtheil zu dem Seinigen gemacht, oder er hat selbst geurtheilt. Im ersteren Falle ist er dupirt und im zweiten Falle hat er seiner Befähigung ein Zeugniß ausgestellt. Wer die Wirksamkeit des Herrn Sonorée kennt, muß erstaunen, daß es einem Manne, der als Technicker so viel Mißgeschick, wie kein Technicker des Landes hatte, gelingen konnte, in eine solche Stellung, wie die eines Beigeordneten für das Städtische Bauwesen, zu kommen Wir erinnern nur an Bensberg, wo über seine Qualifikation für immer der Stab gebrochen ist. Nach dem Vorstehenden, dem wir noch Vieles zusetzen könnten, scheint der Antrag des Gemeindeverordneten Klein, daß im Stadtrath ein Baukenner zugezogen werde, so oft Bausachen vorkommen, vollständig gerechtfertigt. Das Bauwesen, welches der Bürgerschaft so enorme Summen kostet, ist leider im Stadtrathe zu wenig vertreten und der einzige Techniker (Zimmermeister und Stadtrath Baudewin) durch wohlbekannten Einfluß aus allen Kommissionen, in welchen technische Angelegenheiten verhandelt werden, herausbugsirt worden. Auf diese Weise hat Herr Sonorée freie Hand bekommen, um im Stadtrathe oder in den Kommissionen sein Genie nach seiner Weise und zu seinen Zwecken leuchten zu lassen. H. Esser, Maurermeister. G. Bergh, Maurermeister. J. Landmann jun. Maurermeister. Pflichtgemäß attestirt hiermit die Maurermeister-Innung die gute Ausführung der Mauer am Frankenwerft. Der Vorstand derselben.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 282. Köln, 26. April 1849. Beilage, S. 1593. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz282b_1849/1>, abgerufen am 21.11.2024.