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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 292. Köln, 8. Mai 1849.

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5) Sollte insbesondere Preußen im Reichstage nicht vertreten sein, und also bis dahin weder ausdrücklich noch thatsächlich die Verfassung anerkannt haben, so tritt das Oberhaupt desjenigen Staates, welcher unter den im Staatenhause vertretenen Staaten die größte Seelenzahl hat, unter dem Titel eines Reichsstatthalters in die Rechte und Pflichten des Reichsoberhauptes ein.

6) Sobald aber die Verfassung von Preußen anerkannt ist, geht damit von selbst die Würde des Reichsoberhauptes nach Maßgabe der Verfassung § 68 ff. auf den zur Zeit der Anerkennung regierenden König von Preußen über.

7) Das Reichsoberhaupt leistet den Eid auf die Verfassung vor der Nationalversammlung und eröffnet sodann den Reichstag. Mit der Eröffnung des Reichstages ist die Nationalversammlung aufgelöst.

Ein Verbesserungsantrag von Ludwig Simon:

Die National-Versammlung beschließt in provisorischer Suspension des § 14, in Verbindung mit den §§ 191 und 193 der Reichsverfassung: 1) die Regierungen der deutschen Einzelstaaten haben sofort die Beeidigung sämmtlicher Beamten des Militär- und Civilstandes auf die Reichsgewalt in folgender Form vorzunehmen: "Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und Gehorsam der sie ausführenden Reichsgewalt," -

wird mit 244 gegen 133 Stimmen verworfen. Der Proklamation dieses Beschlusses folgt ein wüthendes Pfui-Geschrei von der Linken.

Einem dringlichen Antrag von Schlöffel, Erbe u. s. w auf öffentliche Erklärung, daß das Vaterland in Gefahr sei und das Volk sich zu bewaffnen habe, wird die Dringlichkeit abgesprochen, da auch die "honette" Linke hiervon nichts wissen will! Schlöffel zieht hierauf den Antrag zurück.

Schluß der Sitzung: 9 1/2 Uhr

Nach der "deutschen Zeitung" werden die Nationalversammelten bei ihrem Austritt aus der Paulskirche von einem "kräftigen Pfeifen und Zischen" empfangen.

Französische Republik.
12 Paris, 4. Mai.

Um das Fest der Republik zu charakterisiren, brauchen wir nur einen Blick auf die Hauptgruppe zu werfen, welche die ersten Stufen des Festaltars inne hatte. Diese Gruppe bestand aus dem Trio Napoleon, Marrast und Boulay. Napoleon saß auf einem Sessel, Marrast zu seiner Rechten und Boulay zu seiner Linken. Napoleon kam erst zu Pferde herangeritten, in der Uniform eines Generals, und an dem Altar angekommen, stieg er vom Pferde herab, grüßte den Erzbischof, und nahm den eben bezeichneten Platz ein; Marrast und Boulay, die nicht reiten können, waren zu Fuße gekommen. Nun denke man sich, diese einfältige Dreifaltigkeit an der Spitze der Republik! Wie die Bourgeoisie schäumen mußte! Louis Philipp war Handelsmann, war Kaufmann, war mit einem Worte ein tüchtiger Bourgeois, ein wahrer Bürgerkönig. Seine Minister gaben den Handelsgeschäften des Bürgerkönigs und der Bourgeois-Welt eine offizielle Sprache, verhüllten das Prosaische der Geschäfte in gewichtvolle politische Phrasen und bei den Juli-Festen oder sonstigen Feierlichkeiten hatte die ceremonielle Form immer einen materiellen Werth. Aber jetzt, was bedeutet für die Bourgeoisie die in ihrem Ideale übertroffene Eitelkeit Napoleon's? Was bedeutet für sie sein Generalsrock und sein grand cordon? Was bedeutet für sie die heute vielleicht zum letzten Mal prangende Selbstgefälligkeit des Herrn Marrast, der weiter nichts vom praktisch-bürgerlichen Leben versteht, als Domino zu spielen, die Guitarre zu handhaben und Damen zu mustern? Was endlich soll der nichtssagende Boulay sagen? Der Mann, dessen Name, als er zum ersten Male als Vice-Präsident vorgeschlagen ward, allgemeines Lachen erregte? Und dieses Trio steht jetzt an der Spitze der Verwaltung und die Bourgeoisie muß Chorus machen, und tanzen und springen und singen und Soiree's geben für Napoleon, Marrast und Boulay, und das Alles ohne eigentlichen Gewinnst, ohne wirklichen Profit. Im Gegentheile, welcher reiche Bourgeois, der mit Marrast, dem ehemaligen Journalisten Bouillotte oder Landsknecht spielt, muß nicht froh sein, einige Louisd'or gegen den ehemaligen Dominospieler zu verlieren? Und dabei weiß noch immer die Bourgeoisie nicht, wie sie an diese Leute gekommen ist; ihr Staunen ist jedes Mal neu, und ihr Aerger jedes Mal gleich groß. Die Arbeiter haben weder Staunen noch Aerger, und das ist eben der Sieg der Februar-Revolution, daß sie der Bourgeoisie das Lächerliche aufgedrungen hat, und die Bourgeoisie sich das Lächerliche gefallen lassen und der Revolution und dem Proletariat aus Furcht diese Concession machen muß.

Die Bourgeoisie nimmt Napoleon und Marrast und Barrot und die Republik hin, weil sie es nicht wagt, der Revolution keck und offen entgegenzutreten. Aber Napoleon ist nicht so dumm, und Barrot ist nicht so schlimm wie er aussieht. Marrast ist, wie wir wissen, am Vorabende seines Sturzes bereits weich geworden. Napoleon also, und sein Ministerium haben der französischen Bevölkerung eine Ueberraschung bereiten wollen. Nachdem die Amnestie in der Kammer verworfen, wollte Napoleon, nach dem Beispiele seiner Vorgänger einen sogenannten acte de Clemence, ein Akt der Güte an dem heutigen Festtage vollziehen und so hat er dann von circa 3000 verurtheilten Juni-Insurgenten 1200 amnestirt. Wo sind diese 1200? Diejenigen, deren Antizedentien größere Garantieen der Gesellschaft bieten; d. h. diejenigen, welche weniger betheiligt bei der Februar-Revolution gewesen, die vor der Februar-Revolution sich fern gehalten haben von den Arbeiterverbindungen. Denn, wenn bei Juni-Insurgenten von Antezedenten die Rede ist, so können diese sich doch nur auf Antezedentien vor der Juni-Revolution, d. h. auf das, was im Februar vorgefallen ist, erstrecken, denn die Mai-Insurgenten haben bereits ihr Contingent den Galeeren abgeliefert. Also gerade die Männer, die weniger an der Februar-Revolution betheiligt waren, sollen begnadigt werden, und auch nicht mit einem Male, sondern allmählig, in kleiner Anzahl und mit langen Zwischenräumen, weil es zu gefährlich ist, "die Männer der Revolution mit einem Male in Paris einzulassen." Die Amnestie ist unterzeichnet von Louis Napoleon. "Franzosen, man verräth Euch; Eure Ehre, Euer Ruhm - Alles ist dem Auslande verkauft... Eure Regierung hat keine Großmuth, kein Wort, keinen Charakter... Seht Ihr nicht, daß die Männer, die das Schicksal Frankreichs regieren, die Verräther von 1814 und 1815, die Meuchelmörder von Marschall N[unleserliches Material]y sind?... Seht allenthalben Verrath, Feigheit und den Einfluß von Rußland: Auf, laßt uns die Barbaren vom Kapitol verjagen!"

Auch diese Worte sind von Napoleon unterzeichnet; sie tragen das Datum von 1836; es ist die bekannte Proklamation, mit der Napoleon in Straßburg hereinbrach. Napoleon verdankt Alles, was er geworden, seinem Namen, seiner Abstammung, seiner Verwandtschaft. Wäre ein näherer Verwandter, als Louis Nappleon dagewesen, so würde dieser gewählt worden sein. Hätte der Herzog von Reichsstadt z. B. gelebt, so wäre der Herzog von Reichsstadt Präsident der Republik geworden. Da nun also Louis Napoleon weiter nichts als seine Verwandtschaftsgrade für sich hat, und da er selbst bereits gezwungen worden, einzugestehn, daß dieser Verwandtschaftsgrad seine einzige Mitgift ist, so hätte es doch der Anstand wenigstens geboten, daß auch Napoleon einmal von diesem Herzog, diesem wahren Thron- oder Präsidenten-Erben gesprochen, und wenigstens sein Bedauern geäußert über die schmähliche Art und Weise, mit welchen die Oestreicher den "wahren Napoleon II." aus dem Wege geräumt. Wenn der Neffe schon so viele Stimmen erhalten, wie wäre es erst gewesen mit dem Sohn. Und dieser undankbare Neffe spricht nie vom Sohne, und schickt den Mördern des "Sohnes" noch Hülfe, und spielt ihnen geradezu in die Hände. Dem Sohne erwacht jetzt ein Rächer in einem andern Vetter, dem Napoleon Jerome Bonaparte. Die beiden Vettern liegen sich in den Haaren. Den Napoleon Jerome Bonaparte hatte wie bereits gesagt worden, sein Vetter der Präsident Louis Napoleon vom Gesandtschaftsposten abberufen. Darüber erschienen allerhand Kommentarien in den Journalen, unter andern hieß es, daß die beiden Vettern sich in einem entrevue die größten Grobheiten gesagt hätten. Da erschien dann im offiziellen Blatte, dem Moniteur, die Erklärung des Präsidenten: Napoleon Jerome Bonaparte habe keine Audienz vom Präsidenten empfangen, und sie seien sich überhaupt auch nirgendswo begegnet. "Wenn übrigens der Präsident der Republik sich streng zeigen muß gegen alle Mitglieder seiner Familie, die sich nicht ganz strenge ihrer Schuldigkeit fügen, so bricht er deshalb nicht die Bande, durch die sie mit ihm verknüpft sind;" d. h. "Verwandte sind wir immer, Vetter und Freunde bleiben wir aber ich bin Präsident, und du bist blos etwas durch mich." Nun sind sie aber beide nur etwas, weil beide Neffen von Napoleon, weil sie beide Vetter, und keiner etwas für sich ist, weil der eine ebenso viele Ansprüche hat, Präsident zu werden, als der andere, der es geworden, und dieser andere auf diese Ansprüche, d. h. auf die bloße Vetterschaft eifersüchtig geworden. Da kommt der andere Vetter und antwortet: "Audienz! Ich habe keine Audienz von meinem Vetter verlangt; da ich aufgehört habe, Gesandte zu sein, so höre ich auch auf Vetter zu sein." Es ist dies die einzige Deutung, welche der Brief des Vetters und Ex-Gesandten Napoleon Bonaparte zuläßt. Es heißt nämlich hierin unter anderm: "Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht gesehen habe, so hat dies kein andrer Grund, als weil ich es nicht für meine Pflicht erachtet habe, seit meiner Rückkehr mich nach dem Elyseum zu begeben. Was die Phrase anbetrifft, daß der Präsident sich strenge zeigen soll gegen seine Verwandte, so hat sie auf mich keinen Bezug. Ich habe gethan, was ich das Recht und die Pflicht zu thun hatte."

Der Familienstreit hat also begonnen: der dynastische Streit ist bereits im besten Zuge. Wie Napoleon dem Cavaignac zum Trotz, so wird jetzt Joinville dem Napoleon zum Trotze von den Bauern als Kandidat der legislativen Versammlung aufgestellt. Und derselbe Mann, welcher Napoleon unterstützt hat, unterstützt jetzt den Joinville: es ist Girardin, der Rachsüchtige, für den Napoleon kein Wirkungskreis finden konnte. So unterstützt sich die Bourgeoisie gegenseitig in ihrem gegenseitigen Sturze: Glück auf!

Paris, 5. Mai.

Der Moniteur, der im Falle außerordentlicher Ereignisse zu erscheinen versprach, ist gleich National, Reform, Temps etc. nicht erschienen.

- Die Sentinelle aus Toulon vom 3. April will wissen: Oudinot sei am 30. April bis Rom gedrungen, nachdem er die Bevölkerungen hinter sich entwaffnen lassen.

Unsere gewöhnlichen Postberichte reichen nur bis zum 26. April. An diesem Tage rüstete sich das Volk von Rom noch zum Widerstande, goß Kugeln und fertigte Kartätschen. (Siehe Italien.)

- Das große Nationalfest ging, trotz des enormen Gedränges in den elysäischen Feldern, ohne alle Störung vorüber. Seit Menschengedenken erinnert man sich hier keiner ähnlichen Illumination auf Staatskosten. Am Abend war große Tafel beim Seinepräfekten Berger, der außer dem Durchlauchtigsten über 200 Beamte beiwohnten. Von Gliedern des diplomatischen Corps sahen wir nur den englischen und dänischen Gesandten beim Feste. Das Journal des Debats verräth uns nicht ohne heimliche Freude, "daß die Privat-Illuminationen nur durch ihre Seltenheit glänzten."Die Bürgerwehr rief übrigens gestern einstimmig: "Es lebe die Republik!" Das Artillerie-Corps knüpfte sogar daran: "Nieder mit Changarnier! Nieder mit den Weißen!"

-Boichot, Sergant-Major des 7. leichten Infanterie-Regiments und einer der beiden Kandidaten für die nächste Kammer, wurde gestern nach der Parade verhaftet und in das Militärgefängniß abgeführt auf allerhöchsten Spezialbefehl Changarniers. Man spricht von einer Art Militärverschwörung. Soviel ist sicher, daß im Geist der französischen Armee ein sehr bemerkenswerther Umschwung eintritt.

Auch der bekannte Abbe Chatel wurde gestern früh 4 Uhr in seiner Wohnung, Passage-Dauphine, wegen Subversiv-Propaganda unter dem Militär, verhaftet. Jeder Soldat der seinen Chefs ähnliche Denunziationen macht, erhält von seinem Oberst fünf Franken.

Chatels Verhaftung soll mit den von uns gestern gemeldeten Militärverhaftungen zu Vincennes in Verbindung stehen.

- Der Moniteur wird uns morgen mit einer ellenlangen Liste von Ordensverleihungen beim gestrigen Feste erfreuen. Unter den Bekränzten befinden sich auch Meyerbeer und der bibelfeste Hebräer Cahen, notirt mit 1500 Franken für literarisch-publizistische Verdienste jährlich.

- Dupont (Eure) ist nicht todt, sondern von seinem Choleraanfall beinah wieder genesen.

- Die Wahlpropaganda geht ihren Gang. Es fällt uns täglich eine solche Menge von Glaubensbekenntnissen in die Hände, daß ihre bloße Erwähnung einen Bogen füllen würde. Zu den Kandidaten, die in Paris direkt auftreten, gehört nun auch seit gestern Bugeaud, den übrigens die Poitiersstraße längst auf ihr Programm setzte. Flocon wird schließlich in die Reihe der demokratisch-sozialen Kandidaten aufgenommen werden. Eine Verschmelzung mehrerer demokratischen Listen steht in Aussicht.

- Der von den Ungarn aufgefangene Brief Metternichs an Windischgrätz, der aus dem "Pesthi-Hirlapi" in die pariser Blätter überging, macht großes Aufsehen. Das "Univers", sich als Organ der ambulanten Gesellschaft Jesu getroffen fühlend, erklärt ihn für eine Mystifikation, mittelst der man wohl die dummen Ungarn (un public fort ignorant), aber nicht das aufgeklärte Frankreich hinters Licht führen könne,

- Der Siecle enthält folgenden Brief:

Herr Redakteur! Ich bin erstaunt über das Dementi, das der Moniteur einem Gerücht entgegen stellt, zu abgeschmackt, um widerlegt zu werden. Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht sah, so kommt dies lediglich daher, daß ich es seit meiner Rückkehr aus Madrid nicht für nöthig fand, in das Elysee zu gehen. Die Phrase also des Moniteur, "der Präsident muß sich streng gegen alle Glieder seiner Familie zeigen, die sich nicht genau nach ihrer Pflicht richten," kann auf mich gar keine Anwendung finden; denn was ich that, that ich mit Recht und Pflicht. Ich will hier diejenigen nicht bezeichnen, die die Convenienzen verletzten; aber wenn die Minister sehnsüchtig sind, die Wahrheit kennen zu lernen, so mögen sie die Explikationen auf der Bühne der Nationalversammlung hervorrufen. Dort werde ich ihnen antworten.

Empfangen Sie die Versicherung größter Hochachtung.

Paris, 4. Mai 1849.

(gez.) Napoleon Bonaparte.

- National-Versammlung. Sitzung vom 5 Mai. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast.

In den Abtheilungen wählt man 6 Vicepräsidenten.

Subervic erläutert das letzte Protokoll über die Armeereform; die Grundidee der Errichtung einer Reserve werde darin dem Marschall Soult zugeschrieben Dies sei irrthümlich; er (Subervic) habe den ersten derartigen Vorschlag in Frankreich gemacht.

Soll berichtigt werden.

Chavoir kommt auf das Schicksal der widerrechtlich aufgelösten Offiziere in Lyon zurück. Er stattet im Namen des Petitionsausschusses Bericht über sie ab und beantragt Ueberweisung der Reklamationen an das Ministerium des Innern.

Diese Ueberweisung wird ausgesprochen.

Lecourt, neuangekommener Deputirter Pondicherys, beantragt die Ernennung von Vertretern der Republik für die Küsten Coroandels (Indien) und sonstige Kolonialreformen.

Wird verworfen.

An der Tagesordnung sind die Präfekturscandäler.

Sauvaire Barthelemy überreicht vorher seinen Bericht über den jüngsten Postvertrag zwischen der Republik und Spanien (von Lesseps geschlossen).

Soll gedruckt und vertheilt werden.

Baraguay d'Hilliers, Poitiersclubpräsident: Ich nehme das Wort gegen den neuen Entwurf des Gesetzes über Civilpensionen. Die provisorische Regierung, beweist er in langem Vortrage, sei zu rücksichtslos verfahren; sie habe alte brave Beamte abgesetzt und ins Elend geworfen. So undankbar habe sich weder die erste Republik noch das Kaiserreich und die Restauration bewiesen. (Lebhafter Widerspruch zur Linken).

Brard stellt den Antrag:

"Alle Pensionen an Präfekten, die ihnen seit dem 1. Januar 1848 verliehen wurden, sind abgeschafft etc"

Marcel Barthe bekämpft den Antrag als zu schneidend; er will ihn nur auf die entsetzten Präfekten angewandt wissen. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Er verlangt, man solle sich mit dem Ausschußantrage einer Revision der Civilgehalte begnügen etc.

Guichard, ebenfalls im Namen des Ausschusses, lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vorgefallenen Korruptionen und weist nach, daß das Gesetz vom derzeitigen Minister des Innern auf die schamloseste Weise umgangen worden. Das ehrenwerthe Glied liest zu allgemeiner Erbauung die widersprechendsten ärztlichen Atteste vor. Er unterstützt die sofortige Revision der Gesetzgebung dieses Verwaltungszweigs.

Barraguay d'Hilliers verschafft sich mit Mühe von Neuem Gehör.

Das Haus schreitet ziemlich aufgeregt zur Abstimmung über den Brardschen Vorantrag.

Derselbe wird mit 279 gegen 239 Stimmen verworfen. (Sensation).

Gaudin stellt den Antrag, wenigstens den bescholtenen Präfekten Delmas, Tourragin, Petit de Lafoue und Meunier die erschlichenen Pensionen sofort zu streichen. (Ja! Ja! Nein!)

Marcel Barthe bekämpft dies als zu unzart. Man solle keine Kategorien machen, sondern ein allgemeines Gesetz entwerfen.

Gaudins Antrag fällt durch.

Marchal beantragt:

"Die Aktenstücke aller pensionirten Präfekten seit der Februarrevolution von 1848, welche den gesetzlichen Vorschriften rücksichtlich der Pensionsansprüche nicht vollständig genügten, noch einmal durchzusehen etc.,

Goudchaux: Man solle sich nur auf die alten monarchischen Präfekten beschränken.

Marchals Antrag fällt ebenfalls durch.

Faucher, Minister des Innern: Ich sehe aus der Menge von Anträgen die feindselige Stimmung der Versammlung und trage daher zur Vermeidung von Gefahren darauf an, zur Berathung des Ausschußentwurfs zu schreiten, dem ich mich nicht widersetze. (Zur Abstimmung! Zur Abstimmung! rechts).

Dieser Ausschußentwurf, den wir neulich mittheilten und eine Revision befiehlt wird demnächst angenommen.

Marrast proklamirt Lamoriciere, Corbon, Goudchaux, Billaut und Grevy wieder in Folge der Wahlen zu Vicepräsidenten und Peupin und Perree zu Schriftführern. Auch zeigt er an, daß Dupont nicht gestorben sei etc. etc.

Die Versammlung nimmt das Kriegsbuget wieder auf.

Die Kriegsbudgetdebatte war bis Kapitel 4 gerückt Dieses Kapitel (rein administrativer Natur, z. B Personale etc.) zählt nicht weniger als 62 Artikel, die alle nacheinander durchgehen mit mehr oder weniger Reduktionen. Eine erhebliche Debatte findet nicht statt.

Die Reduktionen werden fast alle von Guerin und Bureaux de Puzy vertheidigt

Bei Kapitel 5 wird die Debatte, ohne die Gesammtabstimmung über Kapitel 4 abgebrochen.

Schluß der Sitzung.

Ungarn.
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Italien.
*

Ueber Toulon erfährt man Folgendes:

".... Der Garnisondienst in Civita-Vecchia wurde von Franzosen und Römern gemeinschaftlich versehen. Als aber Oudinot einige Gährung bemerkte, ließ er die 400 römischen Soldaten, die den Dienst versahen, entwaffnen. Am 28. April setzte er sich in Marsch gegen Rom, wo er am 29. seinen Einzug zu halten gedachte. Allein eine Brücke, welche die Römer zerstört hatten, hemmte seinen Marsch. Statt den 29. April, hoffte er deshalb erst am 30. April oder 1. Mai in Rom einzurücken. Die Unterhandlungen sind emsig. Rom will den Pabst wohl empfangen; aber nicht mehr als weltlichen Fürsten, sondern nur als geistliches Oberhaupt der katholischen Kirche.

*

Die Michelet'sche "Tribune des Peuples" vom 5. Mai erklärt auf's Bestimmteste, daß wichtige Depeschen aus Rom eingelaufen seien, welche die Natur der Expedition bedeutend ändern könnten. Sonst weiß das Blatt nichts vom Inhalt dieser Depeschen.

* Rom, 26. April.

Die Constituante hat es den Triumvirn zur heiligen Pflicht gemacht, die Republik zu retten und jede fremde Gewalt durch Gewalt zurückzustoßen. Das Volk errichtet Barrikaden und verräth die größte Entschlossenheit. Daß irgend ein Kunstschatz vernichtet oder gewisse Museen gar geplündert worden wären, ist eine elende Erdichtung östreichisch gesinnter Blätter. Aus Civita-Vecchia keine Depeschen.

* Livorno, 29. April.

Die Stadt ist immer noch voll Barrikaden und zum verzweifeltsten Widerstande entschlossen. Wie es heißt, sollen 150,000 (!) Oestreicher im Anmarsch sein. Die Juden haben 10,000, die katholischen Kaufleute 100,000 L. für Unterstützung der Freiwilligen- und Arbeiter-Corps gezeichnet.

* Neapel, 29. April.

Nach Berichten aus Palermo vom 22. war die Stadt noch nicht übergeben. Die Bourgeoisie hatte indeß eine Generalversammlung ausgeschrieben, welche aus Pfaffen, Klostergeistlichen, Offizieren der Nationalgarde, Banquiers und Boutiquiers bestand, u. die den Beschluß faßte, dem General Filangieri die Unterwerfung ohne Bedingungen anzutragen. Diese Deputation hat Palermo am 22. verlassen.

Großbritannien.
* London, 5. Mai.

Gestern Abend traf der Dämpfer "Herrmann" mit Nachrichten aus New York vom 20. April in Southampton ein. Aus Californien waren neuere im Ganzen sehr günstig lautende Nachrichten, aus Canada dagegen Berichte eingelaufen, welche die Erbitterung der britischen oder konservativen Partei nicht schwarz genug zu schildern wissen.

In der gestrigen Unterhaus-Sitzung bot wiederum eine irische Bill den Stoff zur Debatte, die sich schließlich zur Heirathsbill wandte.

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]

Nr. 72069.

Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.

Nr. 10374.

Heute den vierten August ein tausend achthundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herr Advokat-Anwalt Füßer, der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai ein tausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Mindrennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation - wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, das genannten Partheien Thomessen gemeinschaftlich zugehörige, an der Venloerstraße zu Stommeln "Gasthof" genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von Dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. - Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches im Civil-Augienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden.

Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von dem Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist.

Stempel fünfzehn Silbergroschen.

Köln, wie Eingangs.

(Gez.) Füßer. Götz. Mockel.

Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden.

Nr. 4361.

Empfangen zehn Silbergroschen.

Köln, den 25. August ein tausend achthundert acht und vierzig.

Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände.

(Gez) Kerckhof.

Vollmacht.

Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Herrn Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff das von ihm am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müller angekauften zu zu Stommeln gelegenen Hauses (zum "Gasthofe" genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc., einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzighundert drei und neunzig und ein und zwanzighundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsrathsgutachtens vom 9. Mai eintausend achthundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen.

Köln, den neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig.

(Gez.) H. J. Kamp.

Für gleichlautenden Auszug:

Der Landgerichts-Sekretär, Mockel.

Nr. 4362.

Empfangen ein Thaler zwei Sgr.

Köln, den 25. August 1848.

Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof.

Heute den zwölften April 1800 neun und vierzig.

Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herrn Füsser und Götz zu Köln, Ersterer als Anwalt beim Königl. Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach beim königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher; der früher in Bilk jetzt zu Emmerich ohne Gewerbe wohnenden Gertrud Sauset, Ehefrau des zu Stommeln wohnenden Wirthes Wilhelm Thommessen, auf dem Parket des Königl. Ober-Prokurators Herrn John zu Köln, redend mit Herrn Ober-Prokurator John selbst, beigehenden Act vom vierten August vorigen Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Hrn. Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai 1800 acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Katharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Licitation, wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln gelegene, "zum Gasthgf" genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Secretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Secretär beim Königl. Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Goetz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen.

F Wambach.

Heute den drei und zwanzigsten April achtzehnhundert neun und vierzig habe ich unterzeichneter beim dem Königlichen Land- und Stadtgerichte, jetzt Gerichts-Commissär zu Emmerich, angestellter und daselbst wohnhafter Gerichtsbote, mich, erhaltenem Auftrage gemäß, in die Wohnbehausung der hierselbst, früher zu Stommeln, wohnhaften Ehefrau Wilh. Thomessen, geborne Gertrud Sauret, begeben, um derselben einen Act des Gerichtsvollziehers Franz Wambach zu Köln vom 12. April 1849 nebst Anlage in Sachen Restaurateur Ww. Thomessen p. Herm. Quirin Faust, pto. Theilung zu insinuiren.

Ich habe die Frau Ww. Thomessen persönlich angetroffen, derselben die vorbeschriebenen Dokumente zugestellt, die sie an sich genommen und den Empfang hierunter bescheinigt hat.

Frau Thomessen.

Geschehen wie oben.

Der Gerichtsbote Horn.

Die zum Armenrechte zugelassene Sibilla Cosmann, ohne Geschäft zu Köln, Ehefrau des daselbst wohnenden Handelsmannes Lazarus Waller, hat durch Akt des Gerichtsvollziehers Engelbert Meisen zu Köln gegen ihren genannten Ehemann am 4. d. M. unter Bestellung des Advokat Lambert Hagen zu ihrem Anwalt die Klage auf Trennung der ehelichen Gütergemeinschaft bei dem Landgerichte zu Köln angestellt.

Köln, den 5. Mai 1849.

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Dies möge dem Publikum zur Warnung dienen und eine Aufforderung an die betreffende Behörde sein, diese Fälle, welche vielen Aerzten bekannt sind, untersuchen zu lassen, um die geeigneten Maßregeln zu treffen, daß derartige schauderhafte Fälle nicht wieder vorkommen können.

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Näheres wegen den ermäßigten Frachten ertheilt der Agent Albert Heimann Friedrich-Wilhelmstraße Nro 4.

Köln, den 7. Mai 1849.

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Ankunft der Passagiere in Amsterdam am nächsten Tage um 2 Uhr Mittags. Näheres über die ermässigten Frachten für Passagiere und Güter ettheilt:

Die Agentur, Friedrich-Wilhelm-Strasse Nro. 6-8.

Köln, den 30. März 1849.

Das vom Staat errichtete und von den Landesständen garantirte badische Staats-Eisenbahn-Anlehen von 14,000,000 Gulden ist rückzahlbar durch Gewinne von 14mal 50,000, 54mal 40,000, 12mal 35,000, 23mal 15,000, 2mal 12,000, 55mal 10,000. - Die geringste Prämie ist fl. 42. Die nächste Verloosung findet am 31. Mai 1849 statt, und sind hierzu beim unterzeichneten Handlungshaus Originalloose für alle Ziehungen gültig a 18 1/2 Thlr. und für die bevorstehende allein a 1 Thlr. zu erhalten. Dieses solide Anlehen kann Jedem empfohlen werden, der Fortuna auf billige Art versuchen will.

Julius Stiebel, jun. Banquier.

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Bekanntmachung.

Mittwoch den neunten Mai 1849, Vormittags eilf Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, eine Hobelbank, verschiedene Hausmobilien und Küchengeräthe öffentlich gegen baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Brochhausen.

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Makulaturpapier.

Circa 500 Pfd. sind billig abzugeben. Bescheid bei der Expedition d. Ztg.

Ein junger Mann, der im Speditions-Geschäft erfahren und sofort eintreten kann, findet unter billigen Ansprüchen in einer Stadt Westfalens sogleich ein Engagement.

Franco Offerten sub Littera L. W. an die Expedition dieses Blattes.

Englischer Hof empfiehlt einem reisenden Publikum bestens

Köln im Mai 1849.

H. J. Thibus.

Täglich großer Maifischfang von Gebr. Wattler am Thürmchen.

Gartenwirthschaft Scheiben und Vogelschießen nebst vorzüglichem Lagerbier, empfiehlt Joseph Frings, "im Bart" Brand Nro. 1.

Feinster Emmenthaler Schweizerkäse in ganzen und halben Laeben, Alter holländischer Käse,
Beste Bamberger Pflaumen, per 20 Pfd. 1 Thlr.,
Butter in Fäßchen von 60 Pfd.,
Feinstes Provencer-Oel, billigst bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45.

Rheinisches Volks-Fest in der Mailust zu Deutz heute Dienstag den 8. Mai bei Anwesenheit der Vertreter der ganzen Rheinprovinz große Garten-Harmonie Abends großer Frei-Ball.

In Erwägung, daß Deutz die einzige Stadt in der Rheinprovinz ist, worin die Bürgerwehr noch im Besitze ihrer Waffen, und in Erwägung, daß dieselbe wie bisheran auch forthin, sich stark sagt, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten ohne einmal selbst unter die Waffen zu treten, wird Deutz als der geeignetste Platz anempfohlen, von wo aus man (ohne alle Selbstgefahr) den Belagerungszustand von Köln am besten zu beobachten Gelegenheit hat.

Das Fest-Comite und Sicherheits-Ausschuß.

Alle fertig geriebene Oelfarben bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45.

Herausgeber: St. Naut. Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.

5) Sollte insbesondere Preußen im Reichstage nicht vertreten sein, und also bis dahin weder ausdrücklich noch thatsächlich die Verfassung anerkannt haben, so tritt das Oberhaupt desjenigen Staates, welcher unter den im Staatenhause vertretenen Staaten die größte Seelenzahl hat, unter dem Titel eines Reichsstatthalters in die Rechte und Pflichten des Reichsoberhauptes ein.

6) Sobald aber die Verfassung von Preußen anerkannt ist, geht damit von selbst die Würde des Reichsoberhauptes nach Maßgabe der Verfassung § 68 ff. auf den zur Zeit der Anerkennung regierenden König von Preußen über.

7) Das Reichsoberhaupt leistet den Eid auf die Verfassung vor der Nationalversammlung und eröffnet sodann den Reichstag. Mit der Eröffnung des Reichstages ist die Nationalversammlung aufgelöst.

Ein Verbesserungsantrag von Ludwig Simon:

Die National-Versammlung beschließt in provisorischer Suspension des § 14, in Verbindung mit den §§ 191 und 193 der Reichsverfassung: 1) die Regierungen der deutschen Einzelstaaten haben sofort die Beeidigung sämmtlicher Beamten des Militär- und Civilstandes auf die Reichsgewalt in folgender Form vorzunehmen: „Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und Gehorsam der sie ausführenden Reichsgewalt,“ ‒

wird mit 244 gegen 133 Stimmen verworfen. Der Proklamation dieses Beschlusses folgt ein wüthendes Pfui-Geschrei von der Linken.

Einem dringlichen Antrag von Schlöffel, Erbe u. s. w auf öffentliche Erklärung, daß das Vaterland in Gefahr sei und das Volk sich zu bewaffnen habe, wird die Dringlichkeit abgesprochen, da auch die „honette“ Linke hiervon nichts wissen will! Schlöffel zieht hierauf den Antrag zurück.

Schluß der Sitzung: 9 1/2 Uhr

Nach der „deutschen Zeitung“ werden die Nationalversammelten bei ihrem Austritt aus der Paulskirche von einem „kräftigen Pfeifen und Zischen“ empfangen.

Französische Republik.
12 Paris, 4. Mai.

Um das Fest der Republik zu charakterisiren, brauchen wir nur einen Blick auf die Hauptgruppe zu werfen, welche die ersten Stufen des Festaltars inne hatte. Diese Gruppe bestand aus dem Trio Napoleon, Marrast und Boulay. Napoleon saß auf einem Sessel, Marrast zu seiner Rechten und Boulay zu seiner Linken. Napoleon kam erst zu Pferde herangeritten, in der Uniform eines Generals, und an dem Altar angekommen, stieg er vom Pferde herab, grüßte den Erzbischof, und nahm den eben bezeichneten Platz ein; Marrast und Boulay, die nicht reiten können, waren zu Fuße gekommen. Nun denke man sich, diese einfältige Dreifaltigkeit an der Spitze der Republik! Wie die Bourgeoisie schäumen mußte! Louis Philipp war Handelsmann, war Kaufmann, war mit einem Worte ein tüchtiger Bourgeois, ein wahrer Bürgerkönig. Seine Minister gaben den Handelsgeschäften des Bürgerkönigs und der Bourgeois-Welt eine offizielle Sprache, verhüllten das Prosaische der Geschäfte in gewichtvolle politische Phrasen und bei den Juli-Festen oder sonstigen Feierlichkeiten hatte die ceremonielle Form immer einen materiellen Werth. Aber jetzt, was bedeutet für die Bourgeoisie die in ihrem Ideale übertroffene Eitelkeit Napoleon's? Was bedeutet für sie sein Generalsrock und sein grand cordon? Was bedeutet für sie die heute vielleicht zum letzten Mal prangende Selbstgefälligkeit des Herrn Marrast, der weiter nichts vom praktisch-bürgerlichen Leben versteht, als Domino zu spielen, die Guitarre zu handhaben und Damen zu mustern? Was endlich soll der nichtssagende Boulay sagen? Der Mann, dessen Name, als er zum ersten Male als Vice-Präsident vorgeschlagen ward, allgemeines Lachen erregte? Und dieses Trio steht jetzt an der Spitze der Verwaltung und die Bourgeoisie muß Chorus machen, und tanzen und springen und singen und Soirée's geben für Napoleon, Marrast und Boulay, und das Alles ohne eigentlichen Gewinnst, ohne wirklichen Profit. Im Gegentheile, welcher reiche Bourgeois, der mit Marrast, dem ehemaligen Journalisten Bouillotte oder Landsknecht spielt, muß nicht froh sein, einige Louisd'or gegen den ehemaligen Dominospieler zu verlieren? Und dabei weiß noch immer die Bourgeoisie nicht, wie sie an diese Leute gekommen ist; ihr Staunen ist jedes Mal neu, und ihr Aerger jedes Mal gleich groß. Die Arbeiter haben weder Staunen noch Aerger, und das ist eben der Sieg der Februar-Revolution, daß sie der Bourgeoisie das Lächerliche aufgedrungen hat, und die Bourgeoisie sich das Lächerliche gefallen lassen und der Revolution und dem Proletariat aus Furcht diese Concession machen muß.

Die Bourgeoisie nimmt Napoleon und Marrast und Barrot und die Republik hin, weil sie es nicht wagt, der Revolution keck und offen entgegenzutreten. Aber Napoleon ist nicht so dumm, und Barrot ist nicht so schlimm wie er aussieht. Marrast ist, wie wir wissen, am Vorabende seines Sturzes bereits weich geworden. Napoleon also, und sein Ministerium haben der französischen Bevölkerung eine Ueberraschung bereiten wollen. Nachdem die Amnestie in der Kammer verworfen, wollte Napoleon, nach dem Beispiele seiner Vorgänger einen sogenannten acte de Clemence, ein Akt der Güte an dem heutigen Festtage vollziehen und so hat er dann von circa 3000 verurtheilten Juni-Insurgenten 1200 amnestirt. Wo sind diese 1200? Diejenigen, deren Antizedentien größere Garantieen der Gesellschaft bieten; d. h. diejenigen, welche weniger betheiligt bei der Februar-Revolution gewesen, die vor der Februar-Revolution sich fern gehalten haben von den Arbeiterverbindungen. Denn, wenn bei Juni-Insurgenten von Antezedenten die Rede ist, so können diese sich doch nur auf Antezedentien vor der Juni-Revolution, d. h. auf das, was im Februar vorgefallen ist, erstrecken, denn die Mai-Insurgenten haben bereits ihr Contingent den Galeeren abgeliefert. Also gerade die Männer, die weniger an der Februar-Revolution betheiligt waren, sollen begnadigt werden, und auch nicht mit einem Male, sondern allmählig, in kleiner Anzahl und mit langen Zwischenräumen, weil es zu gefährlich ist, „die Männer der Revolution mit einem Male in Paris einzulassen.“ Die Amnestie ist unterzeichnet von Louis Napoleon. „Franzosen, man verräth Euch; Eure Ehre, Euer Ruhm ‒ Alles ist dem Auslande verkauft… Eure Regierung hat keine Großmuth, kein Wort, keinen Charakter… Seht Ihr nicht, daß die Männer, die das Schicksal Frankreichs regieren, die Verräther von 1814 und 1815, die Meuchelmörder von Marschall N[unleserliches Material]y sind?… Seht allenthalben Verrath, Feigheit und den Einfluß von Rußland: Auf, laßt uns die Barbaren vom Kapitol verjagen!“

Auch diese Worte sind von Napoleon unterzeichnet; sie tragen das Datum von 1836; es ist die bekannte Proklamation, mit der Napoleon in Straßburg hereinbrach. Napoleon verdankt Alles, was er geworden, seinem Namen, seiner Abstammung, seiner Verwandtschaft. Wäre ein näherer Verwandter, als Louis Nappleon dagewesen, so würde dieser gewählt worden sein. Hätte der Herzog von Reichsstadt z. B. gelebt, so wäre der Herzog von Reichsstadt Präsident der Republik geworden. Da nun also Louis Napoleon weiter nichts als seine Verwandtschaftsgrade für sich hat, und da er selbst bereits gezwungen worden, einzugestehn, daß dieser Verwandtschaftsgrad seine einzige Mitgift ist, so hätte es doch der Anstand wenigstens geboten, daß auch Napoleon einmal von diesem Herzog, diesem wahren Thron- oder Präsidenten-Erben gesprochen, und wenigstens sein Bedauern geäußert über die schmähliche Art und Weise, mit welchen die Oestreicher den „wahren Napoleon II.“ aus dem Wege geräumt. Wenn der Neffe schon so viele Stimmen erhalten, wie wäre es erst gewesen mit dem Sohn. Und dieser undankbare Neffe spricht nie vom Sohne, und schickt den Mördern des „Sohnes“ noch Hülfe, und spielt ihnen geradezu in die Hände. Dem Sohne erwacht jetzt ein Rächer in einem andern Vetter, dem Napoleon Jerome Bonaparte. Die beiden Vettern liegen sich in den Haaren. Den Napoleon Jerome Bonaparte hatte wie bereits gesagt worden, sein Vetter der Präsident Louis Napoleon vom Gesandtschaftsposten abberufen. Darüber erschienen allerhand Kommentarien in den Journalen, unter andern hieß es, daß die beiden Vettern sich in einem entrevue die größten Grobheiten gesagt hätten. Da erschien dann im offiziellen Blatte, dem Moniteur, die Erklärung des Präsidenten: Napoleon Jerome Bonaparte habe keine Audienz vom Präsidenten empfangen, und sie seien sich überhaupt auch nirgendswo begegnet. „Wenn übrigens der Präsident der Republik sich streng zeigen muß gegen alle Mitglieder seiner Familie, die sich nicht ganz strenge ihrer Schuldigkeit fügen, so bricht er deshalb nicht die Bande, durch die sie mit ihm verknüpft sind;“ d. h. „Verwandte sind wir immer, Vetter und Freunde bleiben wir aber ich bin Präsident, und du bist blos etwas durch mich.“ Nun sind sie aber beide nur etwas, weil beide Neffen von Napoleon, weil sie beide Vetter, und keiner etwas für sich ist, weil der eine ebenso viele Ansprüche hat, Präsident zu werden, als der andere, der es geworden, und dieser andere auf diese Ansprüche, d. h. auf die bloße Vetterschaft eifersüchtig geworden. Da kommt der andere Vetter und antwortet: „Audienz! Ich habe keine Audienz von meinem Vetter verlangt; da ich aufgehört habe, Gesandte zu sein, so höre ich auch auf Vetter zu sein.“ Es ist dies die einzige Deutung, welche der Brief des Vetters und Ex-Gesandten Napoleon Bonaparte zuläßt. Es heißt nämlich hierin unter anderm: „Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht gesehen habe, so hat dies kein andrer Grund, als weil ich es nicht für meine Pflicht erachtet habe, seit meiner Rückkehr mich nach dem Elyseum zu begeben. Was die Phrase anbetrifft, daß der Präsident sich strenge zeigen soll gegen seine Verwandte, so hat sie auf mich keinen Bezug. Ich habe gethan, was ich das Recht und die Pflicht zu thun hatte.“

Der Familienstreit hat also begonnen: der dynastische Streit ist bereits im besten Zuge. Wie Napoleon dem Cavaignac zum Trotz, so wird jetzt Joinville dem Napoleon zum Trotze von den Bauern als Kandidat der legislativen Versammlung aufgestellt. Und derselbe Mann, welcher Napoleon unterstützt hat, unterstützt jetzt den Joinville: es ist Girardin, der Rachsüchtige, für den Napoleon kein Wirkungskreis finden konnte. So unterstützt sich die Bourgeoisie gegenseitig in ihrem gegenseitigen Sturze: Glück auf!

Paris, 5. Mai.

Der Moniteur, der im Falle außerordentlicher Ereignisse zu erscheinen versprach, ist gleich National, Reform, Temps etc. nicht erschienen.

‒ Die Sentinelle aus Toulon vom 3. April will wissen: Oudinot sei am 30. April bis Rom gedrungen, nachdem er die Bevölkerungen hinter sich entwaffnen lassen.

Unsere gewöhnlichen Postberichte reichen nur bis zum 26. April. An diesem Tage rüstete sich das Volk von Rom noch zum Widerstande, goß Kugeln und fertigte Kartätschen. (Siehe Italien.)

‒ Das große Nationalfest ging, trotz des enormen Gedränges in den elysäischen Feldern, ohne alle Störung vorüber. Seit Menschengedenken erinnert man sich hier keiner ähnlichen Illumination auf Staatskosten. Am Abend war große Tafel beim Seinepräfekten Berger, der außer dem Durchlauchtigsten über 200 Beamte beiwohnten. Von Gliedern des diplomatischen Corps sahen wir nur den englischen und dänischen Gesandten beim Feste. Das Journal des Debats verräth uns nicht ohne heimliche Freude, „daß die Privat-Illuminationen nur durch ihre Seltenheit glänzten.“Die Bürgerwehr rief übrigens gestern einstimmig: „Es lebe die Republik!“ Das Artillerie-Corps knüpfte sogar daran: „Nieder mit Changarnier! Nieder mit den Weißen!“

‒Boichot, Sergant-Major des 7. leichten Infanterie-Regiments und einer der beiden Kandidaten für die nächste Kammer, wurde gestern nach der Parade verhaftet und in das Militärgefängniß abgeführt auf allerhöchsten Spezialbefehl Changarniers. Man spricht von einer Art Militärverschwörung. Soviel ist sicher, daß im Geist der französischen Armee ein sehr bemerkenswerther Umschwung eintritt.

Auch der bekannte Abbé Chatel wurde gestern früh 4 Uhr in seiner Wohnung, Passage-Dauphine, wegen Subversiv-Propaganda unter dem Militär, verhaftet. Jeder Soldat der seinen Chefs ähnliche Denunziationen macht, erhält von seinem Oberst fünf Franken.

Chatels Verhaftung soll mit den von uns gestern gemeldeten Militärverhaftungen zu Vincennes in Verbindung stehen.

‒ Der Moniteur wird uns morgen mit einer ellenlangen Liste von Ordensverleihungen beim gestrigen Feste erfreuen. Unter den Bekränzten befinden sich auch Meyerbeer und der bibelfeste Hebräer Cahen, notirt mit 1500 Franken für literarisch-publizistische Verdienste jährlich.

‒ Dupont (Eure) ist nicht todt, sondern von seinem Choleraanfall beinah wieder genesen.

‒ Die Wahlpropaganda geht ihren Gang. Es fällt uns täglich eine solche Menge von Glaubensbekenntnissen in die Hände, daß ihre bloße Erwähnung einen Bogen füllen würde. Zu den Kandidaten, die in Paris direkt auftreten, gehört nun auch seit gestern Bugeaud, den übrigens die Poitiersstraße längst auf ihr Programm setzte. Flocon wird schließlich in die Reihe der demokratisch-sozialen Kandidaten aufgenommen werden. Eine Verschmelzung mehrerer demokratischen Listen steht in Aussicht.

‒ Der von den Ungarn aufgefangene Brief Metternichs an Windischgrätz, der aus dem „Pesthi-Hirlapi“ in die pariser Blätter überging, macht großes Aufsehen. Das „Univers“, sich als Organ der ambulanten Gesellschaft Jesu getroffen fühlend, erklärt ihn für eine Mystifikation, mittelst der man wohl die dummen Ungarn (un public fort ignorant), aber nicht das aufgeklärte Frankreich hinters Licht führen könne,

‒ Der Siêcle enthält folgenden Brief:

Herr Redakteur! Ich bin erstaunt über das Dementi, das der Moniteur einem Gerücht entgegen stellt, zu abgeschmackt, um widerlegt zu werden. Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht sah, so kommt dies lediglich daher, daß ich es seit meiner Rückkehr aus Madrid nicht für nöthig fand, in das Elysée zu gehen. Die Phrase also des Moniteur, „der Präsident muß sich streng gegen alle Glieder seiner Familie zeigen, die sich nicht genau nach ihrer Pflicht richten,“ kann auf mich gar keine Anwendung finden; denn was ich that, that ich mit Recht und Pflicht. Ich will hier diejenigen nicht bezeichnen, die die Convenienzen verletzten; aber wenn die Minister sehnsüchtig sind, die Wahrheit kennen zu lernen, so mögen sie die Explikationen auf der Bühne der Nationalversammlung hervorrufen. Dort werde ich ihnen antworten.

Empfangen Sie die Versicherung größter Hochachtung.

Paris, 4. Mai 1849.

(gez.) Napoleon Bonaparte.

National-Versammlung. Sitzung vom 5 Mai. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast.

In den Abtheilungen wählt man 6 Vicepräsidenten.

Subervic erläutert das letzte Protokoll über die Armeereform; die Grundidee der Errichtung einer Reserve werde darin dem Marschall Soult zugeschrieben Dies sei irrthümlich; er (Subervic) habe den ersten derartigen Vorschlag in Frankreich gemacht.

Soll berichtigt werden.

Chavoir kommt auf das Schicksal der widerrechtlich aufgelösten Offiziere in Lyon zurück. Er stattet im Namen des Petitionsausschusses Bericht über sie ab und beantragt Ueberweisung der Reklamationen an das Ministerium des Innern.

Diese Ueberweisung wird ausgesprochen.

Lecourt, neuangekommener Deputirter Pondicherys, beantragt die Ernennung von Vertretern der Republik für die Küsten Coroandels (Indien) und sonstige Kolonialreformen.

Wird verworfen.

An der Tagesordnung sind die Präfekturscandäler.

Sauvaire Barthelemy überreicht vorher seinen Bericht über den jüngsten Postvertrag zwischen der Republik und Spanien (von Lesseps geschlossen).

Soll gedruckt und vertheilt werden.

Baraguay d'Hilliers, Poitiersclubpräsident: Ich nehme das Wort gegen den neuen Entwurf des Gesetzes über Civilpensionen. Die provisorische Regierung, beweist er in langem Vortrage, sei zu rücksichtslos verfahren; sie habe alte brave Beamte abgesetzt und ins Elend geworfen. So undankbar habe sich weder die erste Republik noch das Kaiserreich und die Restauration bewiesen. (Lebhafter Widerspruch zur Linken).

Brard stellt den Antrag:

„Alle Pensionen an Präfekten, die ihnen seit dem 1. Januar 1848 verliehen wurden, sind abgeschafft etc“

Marcel Barthe bekämpft den Antrag als zu schneidend; er will ihn nur auf die entsetzten Präfekten angewandt wissen. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Er verlangt, man solle sich mit dem Ausschußantrage einer Revision der Civilgehalte begnügen etc.

Guichard, ebenfalls im Namen des Ausschusses, lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vorgefallenen Korruptionen und weist nach, daß das Gesetz vom derzeitigen Minister des Innern auf die schamloseste Weise umgangen worden. Das ehrenwerthe Glied liest zu allgemeiner Erbauung die widersprechendsten ärztlichen Atteste vor. Er unterstützt die sofortige Revision der Gesetzgebung dieses Verwaltungszweigs.

Barraguay d'Hilliers verschafft sich mit Mühe von Neuem Gehör.

Das Haus schreitet ziemlich aufgeregt zur Abstimmung über den Brardschen Vorantrag.

Derselbe wird mit 279 gegen 239 Stimmen verworfen. (Sensation).

Gaudin stellt den Antrag, wenigstens den bescholtenen Präfekten Delmas, Tourragin, Petit de Lafoue und Meunier die erschlichenen Pensionen sofort zu streichen. (Ja! Ja! Nein!)

Marcel Barthe bekämpft dies als zu unzart. Man solle keine Kategorien machen, sondern ein allgemeines Gesetz entwerfen.

Gaudins Antrag fällt durch.

Marchal beantragt:

„Die Aktenstücke aller pensionirten Präfekten seit der Februarrevolution von 1848, welche den gesetzlichen Vorschriften rücksichtlich der Pensionsansprüche nicht vollständig genügten, noch einmal durchzusehen etc.,

Goudchaux: Man solle sich nur auf die alten monarchischen Präfekten beschränken.

Marchals Antrag fällt ebenfalls durch.

Faucher, Minister des Innern: Ich sehe aus der Menge von Anträgen die feindselige Stimmung der Versammlung und trage daher zur Vermeidung von Gefahren darauf an, zur Berathung des Ausschußentwurfs zu schreiten, dem ich mich nicht widersetze. (Zur Abstimmung! Zur Abstimmung! rechts).

Dieser Ausschußentwurf, den wir neulich mittheilten und eine Revision befiehlt wird demnächst angenommen.

Marrast proklamirt Lamoriciere, Corbon, Goudchaux, Billaut und Grevy wieder in Folge der Wahlen zu Vicepräsidenten und Peupin und Perree zu Schriftführern. Auch zeigt er an, daß Dupont nicht gestorben sei etc. etc.

Die Versammlung nimmt das Kriegsbuget wieder auf.

Die Kriegsbudgetdebatte war bis Kapitel 4 gerückt Dieses Kapitel (rein administrativer Natur, z. B Personale etc.) zählt nicht weniger als 62 Artikel, die alle nacheinander durchgehen mit mehr oder weniger Reduktionen. Eine erhebliche Debatte findet nicht statt.

Die Reduktionen werden fast alle von Guerin und Bureaux de Puzy vertheidigt

Bei Kapitel 5 wird die Debatte, ohne die Gesammtabstimmung über Kapitel 4 abgebrochen.

Schluß der Sitzung.

Ungarn.
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Italien.
*

Ueber Toulon erfährt man Folgendes:

„‥‥ Der Garnisondienst in Civita-Vecchia wurde von Franzosen und Römern gemeinschaftlich versehen. Als aber Oudinot einige Gährung bemerkte, ließ er die 400 römischen Soldaten, die den Dienst versahen, entwaffnen. Am 28. April setzte er sich in Marsch gegen Rom, wo er am 29. seinen Einzug zu halten gedachte. Allein eine Brücke, welche die Römer zerstört hatten, hemmte seinen Marsch. Statt den 29. April, hoffte er deshalb erst am 30. April oder 1. Mai in Rom einzurücken. Die Unterhandlungen sind emsig. Rom will den Pabst wohl empfangen; aber nicht mehr als weltlichen Fürsten, sondern nur als geistliches Oberhaupt der katholischen Kirche.

*

Die Michelet'sche „Tribune des Peuples“ vom 5. Mai erklärt auf's Bestimmteste, daß wichtige Depeschen aus Rom eingelaufen seien, welche die Natur der Expedition bedeutend ändern könnten. Sonst weiß das Blatt nichts vom Inhalt dieser Depeschen.

* Rom, 26. April.

Die Constituante hat es den Triumvirn zur heiligen Pflicht gemacht, die Republik zu retten und jede fremde Gewalt durch Gewalt zurückzustoßen. Das Volk errichtet Barrikaden und verräth die größte Entschlossenheit. Daß irgend ein Kunstschatz vernichtet oder gewisse Museen gar geplündert worden wären, ist eine elende Erdichtung östreichisch gesinnter Blätter. Aus Civita-Vecchia keine Depeschen.

* Livorno, 29. April.

Die Stadt ist immer noch voll Barrikaden und zum verzweifeltsten Widerstande entschlossen. Wie es heißt, sollen 150,000 (!) Oestreicher im Anmarsch sein. Die Juden haben 10,000, die katholischen Kaufleute 100,000 L. für Unterstützung der Freiwilligen- und Arbeiter-Corps gezeichnet.

* Neapel, 29. April.

Nach Berichten aus Palermo vom 22. war die Stadt noch nicht übergeben. Die Bourgeoisie hatte indeß eine Generalversammlung ausgeschrieben, welche aus Pfaffen, Klostergeistlichen, Offizieren der Nationalgarde, Banquiers und Boutiquiers bestand, u. die den Beschluß faßte, dem General Filangieri die Unterwerfung ohne Bedingungen anzutragen. Diese Deputation hat Palermo am 22. verlassen.

Großbritannien.
* London, 5. Mai.

Gestern Abend traf der Dämpfer „Herrmann“ mit Nachrichten aus New York vom 20. April in Southampton ein. Aus Californien waren neuere im Ganzen sehr günstig lautende Nachrichten, aus Canada dagegen Berichte eingelaufen, welche die Erbitterung der britischen oder konservativen Partei nicht schwarz genug zu schildern wissen.

In der gestrigen Unterhaus-Sitzung bot wiederum eine irische Bill den Stoff zur Debatte, die sich schließlich zur Heirathsbill wandte.

Meteorologische Beobachtungen. [irrelevantes Material]
Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]

Nr. 72069.

Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.

Nr. 10374.

Heute den vierten August ein tausend achthundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herr Advokat-Anwalt Füßer, der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai ein tausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Mindrennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation ‒ wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, das genannten Partheien Thomessen gemeinschaftlich zugehörige, an der Venloerstraße zu Stommeln „Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von Dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. ‒ Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches im Civil-Augienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden.

Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von dem Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist.

Stempel fünfzehn Silbergroschen.

Köln, wie Eingangs.

(Gez.) Füßer. Götz. Mockel.

Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden.

Nr. 4361.

Empfangen zehn Silbergroschen.

Köln, den 25. August ein tausend achthundert acht und vierzig.

Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände.

(Gez) Kerckhof.

Vollmacht.

Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Herrn Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff das von ihm am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müller angekauften zu zu Stommeln gelegenen Hauses (zum „Gasthofe“ genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc., einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzighundert drei und neunzig und ein und zwanzighundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsrathsgutachtens vom 9. Mai eintausend achthundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen.

Köln, den neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig.

(Gez.) H. J. Kamp.

Für gleichlautenden Auszug:

Der Landgerichts-Sekretär, Mockel.

Nr. 4362.

Empfangen ein Thaler zwei Sgr.

Köln, den 25. August 1848.

Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof.

Heute den zwölften April 1800 neun und vierzig.

Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herrn Füsser und Götz zu Köln, Ersterer als Anwalt beim Königl. Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach beim königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher; der früher in Bilk jetzt zu Emmerich ohne Gewerbe wohnenden Gertrud Sauset, Ehefrau des zu Stommeln wohnenden Wirthes Wilhelm Thommessen, auf dem Parket des Königl. Ober-Prokurators Herrn John zu Köln, redend mit Herrn Ober-Prokurator John selbst, beigehenden Act vom vierten August vorigen Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Hrn. Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai 1800 acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Katharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Licitation, wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln gelegene, „zum Gasthgf“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Secretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Secretär beim Königl. Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Goetz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen.

F Wambach.

Heute den drei und zwanzigsten April achtzehnhundert neun und vierzig habe ich unterzeichneter beim dem Königlichen Land- und Stadtgerichte, jetzt Gerichts-Commissär zu Emmerich, angestellter und daselbst wohnhafter Gerichtsbote, mich, erhaltenem Auftrage gemäß, in die Wohnbehausung der hierselbst, früher zu Stommeln, wohnhaften Ehefrau Wilh. Thomessen, geborne Gertrud Sauret, begeben, um derselben einen Act des Gerichtsvollziehers Franz Wambach zu Köln vom 12. April 1849 nebst Anlage in Sachen Restaurateur Ww. Thomessen p. Herm. Quirin Faust, pto. Theilung zu insinuiren.

Ich habe die Frau Ww. Thomessen persönlich angetroffen, derselben die vorbeschriebenen Dokumente zugestellt, die sie an sich genommen und den Empfang hierunter bescheinigt hat.

Frau Thomessen.

Geschehen wie oben.

Der Gerichtsbote Horn.

Die zum Armenrechte zugelassene Sibilla Cosmann, ohne Geschäft zu Köln, Ehefrau des daselbst wohnenden Handelsmannes Lazarus Waller, hat durch Akt des Gerichtsvollziehers Engelbert Meisen zu Köln gegen ihren genannten Ehemann am 4. d. M. unter Bestellung des Advokat Lambert Hagen zu ihrem Anwalt die Klage auf Trennung der ehelichen Gütergemeinschaft bei dem Landgerichte zu Köln angestellt.

Köln, den 5. Mai 1849.

Für die Richtigkeit des Auszuges:

Hagen, Adv.-Anw.

In der F. C. Eisen'schen Sortiments- Buch- und Kunsthandlung, Friedrich-Wilhelmstraße Nr. 2 ‒ in Köln ist vorräthig:

Der politisch-humoristisch-satyrische Traumdeuter. Ein unentbehrlicher Rathgeber für Demokraten, Reaktionäre und Republikaner.

Preis 2 1/2 Sgr.

Im Belagerungszustand veröffentlichte. Verlag von Louis Hirschfeld in Berlin.

Ein Wundarzt hiesiger Stadt hat vor einigen Monaten Kinder und ältere Personen geimpft und diese Impfung auf eine solche unerhört nachläßige Weise vorgenommen, daß mehrere achtbare Personen und Kinder sich eine giftige und vielleicht unheilbare Krankheit zugezogen haben.

Dies möge dem Publikum zur Warnung dienen und eine Aufforderung an die betreffende Behörde sein, diese Fälle, welche vielen Aerzten bekannt sind, untersuchen zu lassen, um die geeigneten Maßregeln zu treffen, daß derartige schauderhafte Fälle nicht wieder vorkommen können.

Agentur-Gesuch für ein lucratives Geschäft, welches in allen deutschen Ländern ohne Fonds betrieben werden kann. Die Provision ist 33 1/3 pCt., und wird nur ausgebreitete Bekanntschaft und Realität verlangt, besonders Bewohnern kleiner Orte anzuempfehlen. ‒ Anmeldungen unter B. L. Nr. 4, Post restant franco, Frankfurt a. M. werden erbeten.

Drei durcheinandergehende schöne möblirte Zimmer sind zu vermiethen. Kreuzgasse 15.

Niederländische Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Vom 17. April ab fahren die Schiffe von Köln: Morgens um 4 Uhr täglich, außer Donnerstag und Samstag.

In einem Tage über Nymegen nach Rotterdam.
In einem Tage über Arnheim nach Amsterdam.
(resp. im Anschluß an den vorletzten 4 3/4 Uhr Eisenbahnzug von Arnheim nach Amsterdam).

außer Sonntag und Dienstag

Nachts um 1 Uhr täglich, direkt nach Mannheim und Ludwigshafen. Der „Batavier“ fährt jeden Dienstag von Rotterdam nach London;
fährt jeden Sonntag von London nach Rotterdam.

Bei direkten Einschreibungen betragen die ermäßigten Preise von Köln bis London:
Große Cajütte (Chief Cabin) Thlr. 8 17 Sgr.
Vorkajütte (Fore Cabin) Thlr. 5 4 Sgr.

Nähere Auskunft wegen Passagiere und Güter ertheilt der Agent Albert Heimann, Friedrich-Wilhelmstraße Nro. 4.

Niederl. Dampfschifffahrt-Gesellschaft.

In Ladung nach Mannheim, Mainz etc. das Dampfboot Stadt Düsseldorf. Abfahrt 9-10 dieses.

Näheres wegen den ermäßigten Frachten ertheilt der Agent Albert Heimann Friedrich-Wilhelmstraße Nro 4.

Köln, den 7. Mai 1849.

Rhein- und Yssel-Dampfschifffahrt.

Von Köln nach Düsseldorf, Wesel, Emmerich, Arnheim, Doesborgh, Zütphen, Deventer, Zwolle, Kampen u. Amsterdam, in Verbindung nach Hull, London und Hamburg, jeden Sonntag, Dienstag und Freitag, Abends 8 Uhr.

Ankunft der Passagiere in Amsterdam am nächsten Tage um 2 Uhr Mittags. Näheres über die ermässigten Frachten für Passagiere und Güter ettheilt:

Die Agentur, Friedrich-Wilhelm-Strasse Nro. 6-8.

Köln, den 30. März 1849.

Das vom Staat errichtete und von den Landesständen garantirte badische Staats-Eisenbahn-Anlehen von 14,000,000 Gulden ist rückzahlbar durch Gewinne von 14mal 50,000, 54mal 40,000, 12mal 35,000, 23mal 15,000, 2mal 12,000, 55mal 10,000. ‒ Die geringste Prämie ist fl. 42. Die nächste Verloosung findet am 31. Mai 1849 statt, und sind hierzu beim unterzeichneten Handlungshaus Originalloose für alle Ziehungen gültig à 18 1/2 Thlr. und für die bevorstehende allein à 1 Thlr. zu erhalten. Dieses solide Anlehen kann Jedem empfohlen werden, der Fortuna auf billige Art versuchen will.

Julius Stiebel, jun. Banquier.

Bureau: WOLLGRABEN in FRANKFURT A. M.

Solide Männer, die eine Agentur zu übernehmen gesonnen sind, erhalten einen annehmbaren Rabatt.

Bekanntmachung.

Mittwoch den neunten Mai 1849, Vormittags eilf Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, eine Hobelbank, verschiedene Hausmobilien und Küchengeräthe öffentlich gegen baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Brochhausen.

Ein der schönsten Monstranzen gothische Arbeit, 2 Fuß hoch, von Messing im Feuer vergoldet und von den ersten Kennern als eine der schönsten und besten Arbeiten, welche bis jetzt gefertigt anerkannt worden ist, von demselben Stoff ist auch ein Kreuz zu haben bei J. P. Hospelt, Höhle 35.

Makulaturpapier.

Circa 500 Pfd. sind billig abzugeben. Bescheid bei der Expedition d. Ztg.

Ein junger Mann, der im Speditions-Geschäft erfahren und sofort eintreten kann, findet unter billigen Ansprüchen in einer Stadt Westfalens sogleich ein Engagement.

Franco Offerten sub Littera L. W. an die Expedition dieses Blattes.

Englischer Hof empfiehlt einem reisenden Publikum bestens

Köln im Mai 1849.

H. J. Thibus.

Täglich großer Maifischfang von Gebr. Wattler am Thürmchen.

Gartenwirthschaft Scheiben und Vogelschießen nebst vorzüglichem Lagerbier, empfiehlt Joseph Frings, „im Bart“ Brand Nro. 1.

Feinster Emmenthaler Schweizerkäse in ganzen und halben Laeben, Alter holländischer Käse,
Beste Bamberger Pflaumen, per 20 Pfd. 1 Thlr.,
Butter in Fäßchen von 60 Pfd.,
Feinstes Provencer-Oel, billigst bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45.

Rheinisches Volks-Fest in der Mailust zu Deutz heute Dienstag den 8. Mai bei Anwesenheit der Vertreter der ganzen Rheinprovinz große Garten-Harmonie Abends großer Frei-Ball.

In Erwägung, daß Deutz die einzige Stadt in der Rheinprovinz ist, worin die Bürgerwehr noch im Besitze ihrer Waffen, und in Erwägung, daß dieselbe wie bisheran auch forthin, sich stark sagt, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten ohne einmal selbst unter die Waffen zu treten, wird Deutz als der geeignetste Platz anempfohlen, von wo aus man (ohne alle Selbstgefahr) den Belagerungszustand von Köln am besten zu beobachten Gelegenheit hat.

Das Fest-Comite und Sicherheits-Ausschuß.

Alle fertig geriebene Oelfarben bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45.

Herausgeber: St. Naut. Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.

<TEI>
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          <pb facs="#f0003" n="1657"/>
          <p>5) Sollte insbesondere Preußen im Reichstage nicht vertreten sein, und also bis dahin weder ausdrücklich noch thatsächlich die Verfassung anerkannt haben, so tritt das Oberhaupt desjenigen Staates, welcher unter den im Staatenhause vertretenen Staaten die größte Seelenzahl hat, unter dem Titel eines Reichsstatthalters in die Rechte und Pflichten des Reichsoberhauptes ein.</p>
          <p>6) Sobald aber die Verfassung von Preußen anerkannt ist, geht damit von selbst die Würde des Reichsoberhauptes nach Maßgabe der Verfassung § 68 ff. auf den zur Zeit der Anerkennung regierenden König von Preußen über.</p>
          <p>7) Das Reichsoberhaupt leistet den Eid auf die Verfassung vor der Nationalversammlung und eröffnet sodann den Reichstag. Mit der Eröffnung des Reichstages ist die Nationalversammlung aufgelöst.</p>
          <p>Ein Verbesserungsantrag von Ludwig <hi rendition="#g">Simon:</hi> </p>
          <p>Die National-Versammlung beschließt in provisorischer Suspension des § 14, in Verbindung mit den §§ 191 und 193 der Reichsverfassung: 1) die Regierungen der deutschen Einzelstaaten haben sofort die Beeidigung sämmtlicher Beamten des Militär- und Civilstandes auf die Reichsgewalt in folgender Form vorzunehmen: &#x201E;Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und Gehorsam der sie ausführenden Reichsgewalt,&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>wird mit 244 gegen 133 Stimmen <hi rendition="#g">verworfen.</hi> Der Proklamation dieses Beschlusses folgt ein wüthendes Pfui-Geschrei von der Linken.</p>
          <p>Einem dringlichen Antrag von <hi rendition="#g">Schlöffel, Erbe u. s. w</hi> auf öffentliche Erklärung, daß das Vaterland in Gefahr sei und das Volk sich zu bewaffnen habe, wird die <hi rendition="#g">Dringlichkeit</hi> abgesprochen, da auch die &#x201E;honette&#x201C; Linke hiervon nichts wissen will! Schlöffel zieht hierauf den Antrag zurück.</p>
          <p>Schluß der Sitzung: 9 1/2 Uhr</p>
          <p>Nach der &#x201E;deutschen Zeitung&#x201C; werden die Nationalversammelten bei ihrem Austritt aus der Paulskirche von einem &#x201E;kräftigen Pfeifen und Zischen&#x201C; empfangen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Französische Republik.</head>
        <div xml:id="ar292_017" type="jArticle">
          <head><bibl><author>12</author></bibl> Paris, 4. Mai.</head>
          <p>Um das Fest der Republik zu charakterisiren, brauchen wir nur einen Blick auf die Hauptgruppe zu werfen, welche die ersten Stufen des Festaltars inne hatte. Diese Gruppe bestand aus dem Trio Napoleon, Marrast und Boulay. Napoleon saß auf einem Sessel, Marrast zu seiner Rechten und Boulay zu seiner Linken. Napoleon kam erst zu Pferde herangeritten, in der Uniform eines Generals, und an dem Altar angekommen, stieg er vom Pferde herab, grüßte den Erzbischof, und nahm den eben bezeichneten Platz ein; Marrast und Boulay, die nicht reiten können, waren zu Fuße gekommen. Nun denke man sich, diese einfältige Dreifaltigkeit an der Spitze der Republik! Wie die Bourgeoisie schäumen mußte! Louis Philipp war Handelsmann, war Kaufmann, war mit einem Worte ein tüchtiger Bourgeois, ein wahrer Bürgerkönig. Seine Minister gaben den Handelsgeschäften des Bürgerkönigs und der Bourgeois-Welt eine offizielle Sprache, verhüllten das Prosaische der Geschäfte in gewichtvolle politische Phrasen und bei den Juli-Festen oder sonstigen Feierlichkeiten hatte die ceremonielle Form immer einen materiellen Werth. Aber jetzt, was bedeutet für die Bourgeoisie die in ihrem Ideale übertroffene Eitelkeit Napoleon's? Was bedeutet für sie sein Generalsrock und sein grand cordon? Was bedeutet für sie die heute vielleicht zum letzten Mal prangende Selbstgefälligkeit des Herrn Marrast, der weiter nichts vom praktisch-bürgerlichen Leben versteht, als Domino zu spielen, die Guitarre zu handhaben und Damen zu mustern? Was endlich soll der nichtssagende Boulay sagen? Der Mann, dessen Name, als er zum ersten Male als Vice-Präsident vorgeschlagen ward, allgemeines Lachen erregte? Und dieses Trio steht jetzt an der Spitze der Verwaltung und die Bourgeoisie muß Chorus machen, und tanzen und springen und singen und Soirée's geben für Napoleon, Marrast und Boulay, und das Alles ohne eigentlichen Gewinnst, ohne wirklichen Profit. Im Gegentheile, welcher reiche Bourgeois, der mit Marrast, dem ehemaligen Journalisten Bouillotte oder Landsknecht spielt, muß nicht froh sein, einige Louisd'or gegen den ehemaligen Dominospieler zu verlieren? Und dabei weiß noch immer die Bourgeoisie nicht, wie sie an diese Leute gekommen ist; ihr Staunen ist jedes Mal neu, und ihr Aerger jedes Mal gleich groß. Die Arbeiter haben weder Staunen noch Aerger, und das ist eben der Sieg der Februar-Revolution, daß sie der Bourgeoisie das Lächerliche aufgedrungen hat, und die Bourgeoisie sich das Lächerliche gefallen lassen und der Revolution und dem Proletariat aus Furcht diese Concession machen muß.</p>
          <p>Die Bourgeoisie nimmt Napoleon und Marrast und Barrot und die Republik hin, weil sie es nicht wagt, der Revolution keck und offen entgegenzutreten. Aber Napoleon ist nicht so dumm, und Barrot ist nicht so schlimm wie er aussieht. Marrast ist, wie wir wissen, am Vorabende seines Sturzes bereits weich geworden. Napoleon also, und sein Ministerium haben der französischen Bevölkerung eine Ueberraschung bereiten wollen. Nachdem die Amnestie in der Kammer verworfen, wollte Napoleon, nach dem Beispiele seiner Vorgänger einen sogenannten acte de Clemence, ein Akt der Güte an dem heutigen Festtage vollziehen und so hat er dann von circa 3000 verurtheilten Juni-Insurgenten 1200 amnestirt. Wo sind diese 1200? Diejenigen, deren Antizedentien größere Garantieen der Gesellschaft bieten; d. h. diejenigen, welche weniger betheiligt bei der Februar-Revolution gewesen, die vor der Februar-Revolution sich fern gehalten haben von den Arbeiterverbindungen. Denn, wenn bei Juni-Insurgenten von Antezedenten die Rede ist, so können diese sich doch nur auf Antezedentien vor der Juni-Revolution, d. h. auf das, was im Februar vorgefallen ist, erstrecken, denn die Mai-Insurgenten haben bereits ihr Contingent den Galeeren abgeliefert. Also gerade die Männer, die weniger an der Februar-Revolution betheiligt waren, sollen begnadigt werden, und auch nicht mit einem Male, sondern allmählig, in kleiner Anzahl und mit langen Zwischenräumen, weil es zu gefährlich ist, &#x201E;die Männer der Revolution mit einem Male in Paris einzulassen.&#x201C; Die Amnestie ist unterzeichnet von Louis Napoleon. &#x201E;Franzosen, man verräth Euch; Eure Ehre, Euer Ruhm &#x2012; Alles ist dem Auslande verkauft&#x2026; Eure Regierung hat keine Großmuth, kein Wort, keinen Charakter&#x2026; Seht Ihr nicht, daß die Männer, die das Schicksal Frankreichs regieren, die Verräther von 1814 und 1815, die Meuchelmörder von Marschall N<gap reason="illegible"/>y sind?&#x2026; Seht allenthalben Verrath, Feigheit und den Einfluß von Rußland: Auf, laßt uns die Barbaren vom Kapitol verjagen!&#x201C;</p>
          <p>Auch diese Worte sind von Napoleon unterzeichnet; sie tragen das Datum von 1836; es ist die bekannte Proklamation, mit der Napoleon in Straßburg hereinbrach. Napoleon verdankt Alles, was er geworden, seinem Namen, seiner Abstammung, seiner Verwandtschaft. Wäre ein näherer Verwandter, als Louis Nappleon dagewesen, so würde dieser gewählt worden sein. Hätte der Herzog von Reichsstadt z. B. gelebt, so wäre der Herzog von Reichsstadt Präsident der Republik geworden. Da nun also Louis Napoleon weiter nichts als seine Verwandtschaftsgrade für sich hat, und da er selbst bereits gezwungen worden, einzugestehn, daß dieser Verwandtschaftsgrad seine einzige Mitgift ist, so hätte es doch der Anstand wenigstens geboten, daß auch Napoleon einmal von diesem Herzog, diesem wahren Thron- oder Präsidenten-Erben gesprochen, und wenigstens sein Bedauern geäußert über die schmähliche Art und Weise, mit welchen die Oestreicher den &#x201E;wahren Napoleon II.&#x201C; aus dem Wege geräumt. Wenn der Neffe schon so viele Stimmen erhalten, wie wäre es erst gewesen mit dem Sohn. Und dieser undankbare Neffe spricht nie vom Sohne, und schickt den Mördern des &#x201E;Sohnes&#x201C; noch Hülfe, und spielt ihnen geradezu in die Hände. Dem Sohne erwacht jetzt ein Rächer in einem andern Vetter, dem Napoleon Jerome Bonaparte. Die beiden Vettern liegen sich in den Haaren. Den Napoleon Jerome Bonaparte hatte wie bereits gesagt worden, sein Vetter der Präsident Louis Napoleon vom Gesandtschaftsposten abberufen. Darüber erschienen allerhand Kommentarien in den Journalen, unter andern hieß es, daß die beiden Vettern sich in einem entrevue die größten Grobheiten gesagt hätten. Da erschien dann im offiziellen Blatte, dem Moniteur, die Erklärung des Präsidenten: Napoleon Jerome Bonaparte habe keine Audienz vom Präsidenten empfangen, und sie seien sich überhaupt auch nirgendswo begegnet. &#x201E;Wenn übrigens der Präsident der Republik sich streng zeigen muß gegen alle Mitglieder seiner Familie, die sich nicht ganz strenge ihrer Schuldigkeit fügen, so bricht er deshalb nicht die Bande, durch die sie mit ihm verknüpft sind;&#x201C; d. h. &#x201E;Verwandte sind wir immer, Vetter und Freunde bleiben wir aber ich bin Präsident, und du bist blos etwas durch mich.&#x201C; Nun sind sie aber beide nur etwas, weil beide Neffen von Napoleon, weil sie beide Vetter, und keiner etwas für sich ist, weil der eine ebenso viele Ansprüche hat, Präsident zu werden, als der andere, der es geworden, und dieser andere auf diese Ansprüche, d. h. auf die bloße Vetterschaft eifersüchtig geworden. Da kommt der andere Vetter und antwortet: &#x201E;Audienz! Ich habe keine Audienz von meinem Vetter verlangt; da ich aufgehört habe, Gesandte zu sein, so höre ich auch auf Vetter zu sein.&#x201C; Es ist dies die einzige Deutung, welche der Brief des Vetters und Ex-Gesandten Napoleon Bonaparte zuläßt. Es heißt nämlich hierin unter anderm: &#x201E;Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht gesehen habe, so hat dies kein andrer Grund, als weil ich es nicht für meine Pflicht erachtet habe, seit meiner Rückkehr mich nach dem Elyseum zu begeben. Was die Phrase anbetrifft, daß der Präsident sich strenge zeigen soll gegen seine Verwandte, so hat sie auf mich keinen Bezug. Ich habe gethan, was ich das Recht und die Pflicht zu thun hatte.&#x201C;</p>
          <p>Der Familienstreit hat also begonnen: der dynastische Streit ist bereits im besten Zuge. Wie Napoleon dem Cavaignac zum Trotz, so wird jetzt Joinville dem Napoleon zum Trotze von den Bauern als Kandidat der legislativen Versammlung aufgestellt. Und derselbe Mann, welcher Napoleon unterstützt hat, unterstützt jetzt den Joinville: es ist Girardin, der Rachsüchtige, für den Napoleon kein Wirkungskreis finden konnte. So unterstützt sich die Bourgeoisie gegenseitig in ihrem gegenseitigen Sturze: Glück auf!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292_018" type="jArticle">
          <head>Paris, 5. Mai.</head>
          <p>Der Moniteur, der im Falle außerordentlicher Ereignisse zu erscheinen versprach, ist gleich National, Reform, Temps etc. nicht erschienen.</p>
          <p>&#x2012; Die Sentinelle aus Toulon vom 3. April will wissen: Oudinot sei am 30. April bis Rom gedrungen, nachdem er die Bevölkerungen hinter sich entwaffnen lassen.</p>
          <p>Unsere gewöhnlichen Postberichte reichen nur bis zum 26. April. An diesem Tage rüstete sich das Volk von Rom noch zum Widerstande, goß Kugeln und fertigte Kartätschen. (Siehe Italien.)</p>
          <p>&#x2012; Das große Nationalfest ging, trotz des enormen Gedränges in den elysäischen Feldern, ohne alle Störung vorüber. Seit Menschengedenken erinnert man sich hier keiner ähnlichen Illumination auf Staatskosten. Am Abend war große Tafel beim Seinepräfekten Berger, der außer dem Durchlauchtigsten über 200 Beamte beiwohnten. Von Gliedern des diplomatischen Corps sahen wir nur den englischen und dänischen Gesandten beim Feste. Das Journal des Debats verräth uns nicht ohne heimliche Freude, &#x201E;daß die Privat-Illuminationen nur durch ihre Seltenheit glänzten.&#x201C;Die Bürgerwehr rief übrigens gestern einstimmig: &#x201E;Es lebe die Republik!&#x201C; Das Artillerie-Corps knüpfte sogar daran: &#x201E;Nieder mit Changarnier! Nieder mit den Weißen!&#x201C;</p>
          <p>&#x2012;Boichot, Sergant-Major des 7. leichten Infanterie-Regiments und einer der beiden Kandidaten für die nächste Kammer, wurde gestern nach der Parade verhaftet und in das Militärgefängniß abgeführt auf allerhöchsten Spezialbefehl Changarniers. Man spricht von einer Art Militärverschwörung. Soviel ist sicher, daß im Geist der französischen Armee ein sehr bemerkenswerther Umschwung eintritt.</p>
          <p>Auch der bekannte Abbé Chatel wurde gestern früh 4 Uhr in seiner Wohnung, Passage-Dauphine, wegen Subversiv-Propaganda unter dem Militär, verhaftet. Jeder Soldat der seinen Chefs ähnliche Denunziationen macht, erhält von seinem Oberst fünf Franken.</p>
          <p>Chatels Verhaftung soll mit den von uns gestern gemeldeten Militärverhaftungen zu Vincennes in Verbindung stehen.</p>
          <p>&#x2012; Der Moniteur wird uns morgen mit einer ellenlangen Liste von Ordensverleihungen beim gestrigen Feste erfreuen. Unter den Bekränzten befinden sich auch Meyerbeer und der bibelfeste Hebräer Cahen, notirt mit 1500 Franken für literarisch-publizistische Verdienste jährlich.</p>
          <p>&#x2012; Dupont (Eure) ist nicht todt, sondern von seinem Choleraanfall beinah wieder genesen.</p>
          <p>&#x2012; Die Wahlpropaganda geht ihren Gang. Es fällt uns täglich eine solche Menge von Glaubensbekenntnissen in die Hände, daß ihre bloße Erwähnung einen Bogen füllen würde. Zu den Kandidaten, die in Paris direkt auftreten, gehört nun auch seit gestern Bugeaud, den übrigens die Poitiersstraße längst auf ihr Programm setzte. Flocon wird schließlich in die Reihe der demokratisch-sozialen Kandidaten aufgenommen werden. Eine Verschmelzung mehrerer demokratischen Listen steht in Aussicht.</p>
          <p>&#x2012; Der von den Ungarn aufgefangene Brief Metternichs an Windischgrätz, der aus dem &#x201E;Pesthi-Hirlapi&#x201C; in die pariser Blätter überging, macht großes Aufsehen. Das &#x201E;Univers&#x201C;, sich als Organ der ambulanten Gesellschaft Jesu getroffen fühlend, erklärt ihn für eine Mystifikation, mittelst der man wohl die dummen Ungarn (un public fort ignorant), aber nicht das aufgeklärte Frankreich hinters Licht führen könne,</p>
          <p>&#x2012; Der Siêcle enthält folgenden Brief:</p>
          <p>Herr Redakteur! Ich bin erstaunt über das Dementi, das der Moniteur einem Gerücht entgegen stellt, zu abgeschmackt, um widerlegt zu werden. Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht sah, so kommt dies lediglich daher, daß ich es seit meiner Rückkehr aus Madrid nicht für nöthig fand, in das Elysée zu gehen. Die Phrase also des Moniteur, &#x201E;der Präsident muß sich streng gegen alle Glieder seiner Familie zeigen, die sich nicht genau nach ihrer Pflicht richten,&#x201C; kann auf mich gar keine Anwendung finden; denn was ich that, that ich mit Recht und Pflicht. Ich will hier diejenigen nicht bezeichnen, die die Convenienzen verletzten; aber wenn die Minister sehnsüchtig sind, die Wahrheit kennen zu lernen, so mögen sie die Explikationen auf der Bühne der Nationalversammlung hervorrufen. Dort werde ich ihnen antworten.</p>
          <p>Empfangen Sie die Versicherung größter Hochachtung.</p>
          <p>Paris, 4. Mai 1849.</p>
          <p>(gez.) Napoleon Bonaparte.</p>
          <p>&#x2012; <hi rendition="#g">National-Versammlung.</hi> Sitzung vom 5 Mai. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast.</p>
          <p>In den Abtheilungen wählt man 6 Vicepräsidenten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Subervic</hi> erläutert das letzte Protokoll über die Armeereform; die Grundidee der Errichtung einer Reserve werde darin dem Marschall Soult zugeschrieben Dies sei irrthümlich; er (Subervic) habe den ersten derartigen Vorschlag in Frankreich gemacht.</p>
          <p>Soll berichtigt werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Chavoir</hi> kommt auf das Schicksal der widerrechtlich aufgelösten Offiziere in Lyon zurück. Er stattet im Namen des Petitionsausschusses Bericht über sie ab und beantragt Ueberweisung der Reklamationen an das Ministerium des Innern.</p>
          <p>Diese Ueberweisung wird ausgesprochen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Lecourt,</hi> neuangekommener Deputirter Pondicherys, beantragt die Ernennung von Vertretern der Republik für die Küsten Coroandels (Indien) und sonstige Kolonialreformen.</p>
          <p>Wird verworfen.</p>
          <p>An der Tagesordnung sind die Präfekturscandäler.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sauvaire Barthelemy</hi> überreicht vorher seinen Bericht über den jüngsten Postvertrag zwischen der Republik und Spanien (von Lesseps geschlossen).</p>
          <p>Soll gedruckt und vertheilt werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Baraguay d'Hilliers,</hi> Poitiersclubpräsident: Ich nehme das Wort gegen den neuen Entwurf des Gesetzes über Civilpensionen. Die provisorische Regierung, beweist er in langem Vortrage, sei zu rücksichtslos verfahren; sie habe alte brave Beamte abgesetzt und ins Elend geworfen. So undankbar habe sich weder die erste Republik noch das Kaiserreich und die Restauration bewiesen. (Lebhafter Widerspruch zur Linken).</p>
          <p><hi rendition="#g">Brard</hi> stellt den Antrag:</p>
          <p>&#x201E;Alle Pensionen an Präfekten, die ihnen seit dem 1. Januar 1848 verliehen wurden, sind abgeschafft etc&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Marcel Barthe</hi> bekämpft den Antrag als zu schneidend; er will ihn nur auf die entsetzten Präfekten angewandt wissen. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Er verlangt, man solle sich mit dem Ausschußantrage einer Revision der Civilgehalte begnügen etc.</p>
          <p><hi rendition="#g">Guichard,</hi> ebenfalls im Namen des Ausschusses, lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vorgefallenen Korruptionen und weist nach, daß das Gesetz vom derzeitigen Minister des Innern auf die schamloseste Weise umgangen worden. Das ehrenwerthe Glied liest zu allgemeiner Erbauung die widersprechendsten ärztlichen Atteste vor. Er unterstützt die sofortige Revision der Gesetzgebung dieses Verwaltungszweigs.</p>
          <p><hi rendition="#g">Barraguay d'Hilliers</hi> verschafft sich mit Mühe von Neuem Gehör.</p>
          <p>Das Haus schreitet ziemlich aufgeregt zur Abstimmung über den Brardschen Vorantrag.</p>
          <p>Derselbe wird mit 279 gegen 239 Stimmen verworfen. (Sensation).</p>
          <p><hi rendition="#g">Gaudin</hi> stellt den Antrag, wenigstens den bescholtenen Präfekten Delmas, Tourragin, Petit de Lafoue und Meunier die erschlichenen Pensionen sofort zu streichen. (Ja! Ja! Nein!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Marcel Barthe</hi> bekämpft dies als zu unzart. Man solle keine Kategorien machen, sondern ein allgemeines Gesetz entwerfen.</p>
          <p>Gaudins Antrag fällt durch.</p>
          <p><hi rendition="#g">Marchal</hi> beantragt:</p>
          <p>&#x201E;Die Aktenstücke aller pensionirten Präfekten seit der Februarrevolution von 1848, welche den gesetzlichen Vorschriften rücksichtlich der Pensionsansprüche nicht vollständig genügten, noch einmal durchzusehen etc.,</p>
          <p><hi rendition="#g">Goudchaux:</hi> Man solle sich nur auf die alten monarchischen Präfekten beschränken.</p>
          <p>Marchals Antrag fällt ebenfalls durch.</p>
          <p><hi rendition="#g">Faucher,</hi> Minister des Innern: Ich sehe aus der Menge von Anträgen die feindselige Stimmung der Versammlung und trage daher zur Vermeidung von Gefahren darauf an, zur Berathung des Ausschußentwurfs zu schreiten, dem ich mich nicht widersetze. (Zur Abstimmung! Zur Abstimmung! rechts).</p>
          <p>Dieser Ausschußentwurf, den wir neulich mittheilten und eine Revision befiehlt wird demnächst angenommen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Marrast</hi> proklamirt Lamoriciere, Corbon, Goudchaux, Billaut und Grevy wieder in Folge der Wahlen zu Vicepräsidenten und Peupin und Perree zu Schriftführern. Auch zeigt er an, daß Dupont nicht gestorben sei etc. etc.</p>
          <p>Die Versammlung nimmt das Kriegsbuget wieder auf.</p>
          <p>Die Kriegsbudgetdebatte war bis Kapitel 4 gerückt Dieses Kapitel (rein administrativer Natur, z. B Personale etc.) zählt nicht weniger als 62 Artikel, die alle nacheinander durchgehen mit mehr oder weniger Reduktionen. Eine erhebliche Debatte findet nicht statt.</p>
          <p>Die Reduktionen werden fast alle von Guerin und Bureaux de Puzy vertheidigt</p>
          <p>Bei Kapitel 5 wird die Debatte, ohne die Gesammtabstimmung über Kapitel 4 abgebrochen.</p>
          <p>Schluß der Sitzung.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar292_019_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatze, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar292_020" type="jArticle">
          <bibl>
            <author>*</author>
          </bibl>
          <p>Ueber Toulon erfährt man Folgendes:</p>
          <p>&#x201E;&#x2025;&#x2025; Der Garnisondienst in Civita-Vecchia wurde von Franzosen und Römern gemeinschaftlich versehen. Als aber Oudinot einige Gährung bemerkte, ließ er die 400 römischen Soldaten, die den Dienst versahen, entwaffnen. Am 28. April setzte er sich in Marsch gegen Rom, wo er am 29. seinen Einzug zu halten gedachte. Allein eine Brücke, welche die Römer zerstört hatten, hemmte seinen Marsch. Statt den 29. April, hoffte er deshalb erst am 30. April oder 1. Mai in Rom einzurücken. Die Unterhandlungen sind emsig. Rom will den Pabst wohl empfangen; aber nicht mehr als weltlichen Fürsten, sondern nur als geistliches Oberhaupt der katholischen Kirche.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292_021" type="jArticle">
          <bibl>
            <author>*</author>
          </bibl>
          <p>Die Michelet'sche &#x201E;Tribune des Peuples&#x201C; vom 5. Mai erklärt auf's Bestimmteste, daß wichtige Depeschen aus Rom eingelaufen seien, welche die Natur der Expedition bedeutend ändern könnten. Sonst weiß das Blatt nichts vom Inhalt dieser Depeschen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292_022" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Rom, 26. April.</head>
          <p>Die Constituante hat es den Triumvirn zur heiligen Pflicht gemacht, die Republik zu retten und jede fremde Gewalt durch Gewalt zurückzustoßen. Das Volk errichtet Barrikaden und verräth die größte Entschlossenheit. Daß irgend ein Kunstschatz vernichtet oder gewisse Museen gar geplündert worden wären, ist eine elende Erdichtung östreichisch gesinnter Blätter. Aus Civita-Vecchia keine Depeschen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292_023" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Livorno, 29. April.</head>
          <p>Die Stadt ist immer noch voll Barrikaden und zum verzweifeltsten Widerstande entschlossen. Wie es heißt, sollen 150,000 (!) Oestreicher im Anmarsch sein. Die Juden haben 10,000, die katholischen Kaufleute 100,000 L. für Unterstützung der Freiwilligen- und Arbeiter-Corps gezeichnet.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar292_024" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Neapel, 29. April.</head>
          <p>Nach Berichten aus Palermo vom 22. war die Stadt noch nicht übergeben. Die Bourgeoisie hatte indeß eine Generalversammlung ausgeschrieben, welche aus Pfaffen, Klostergeistlichen, Offizieren der Nationalgarde, Banquiers und Boutiquiers bestand, u. die den Beschluß faßte, dem General Filangieri die Unterwerfung ohne Bedingungen anzutragen. Diese Deputation hat Palermo am 22. verlassen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Großbritannien.</head>
        <div xml:id="ar292_025" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> London, 5. Mai.</head>
          <p>Gestern Abend traf der Dämpfer &#x201E;Herrmann&#x201C; mit Nachrichten aus New York vom 20. April in Southampton ein. Aus Californien waren neuere im Ganzen sehr günstig lautende Nachrichten, aus Canada dagegen Berichte eingelaufen, welche die Erbitterung der britischen oder konservativen Partei nicht schwarz genug zu schildern wissen.</p>
          <p>In der gestrigen <hi rendition="#g">Unter</hi>haus-Sitzung bot wiederum eine irische Bill den Stoff zur Debatte, die sich schließlich zur Heirathsbill wandte.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Meteorologische Beobachtungen.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handelsnachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <div type="jAn">
          <p>Nr. 72069.</p>
          <p>Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.</p>
          <p>Nr. 10374.</p>
          <p>Heute den vierten August ein tausend achthundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herr Advokat-Anwalt Füßer, der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai ein tausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Mindrennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation &#x2012; wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, das genannten Partheien Thomessen gemeinschaftlich zugehörige, an der Venloerstraße zu Stommeln &#x201E;Gasthof&#x201C; genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von Dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. &#x2012; Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches im Civil-Augienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden.</p>
          <p>Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von dem Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist.</p>
          <p>Stempel fünfzehn Silbergroschen.</p>
          <p>Köln, wie Eingangs.</p>
          <p>(Gez.) <hi rendition="#g">Füßer. Götz. Mockel.</hi> </p>
          <p>Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden.</p>
          <p>Nr. 4361.</p>
          <p>Empfangen zehn Silbergroschen.</p>
          <p>Köln, den 25. August ein tausend achthundert acht und vierzig.</p>
          <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände.</p>
          <p>(Gez) <hi rendition="#g">Kerckhof.</hi> </p>
          <p> <hi rendition="#g">Vollmacht.</hi> </p>
          <p>Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Herrn Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff das von ihm am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müller angekauften zu zu Stommeln gelegenen Hauses (zum &#x201E;Gasthofe&#x201C; genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc., einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzighundert drei und neunzig und ein und zwanzighundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsrathsgutachtens vom 9. Mai eintausend achthundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen.</p>
          <p>Köln, den neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig.</p>
          <p>(Gez.) <hi rendition="#g">H. J. Kamp.</hi> </p>
          <p>Für gleichlautenden Auszug:</p>
          <p>Der Landgerichts-Sekretär, <hi rendition="#g">Mockel.</hi> </p>
          <p>Nr. 4362.</p>
          <p>Empfangen ein Thaler zwei Sgr.</p>
          <p>Köln, den 25. August 1848.</p>
          <p>Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände <hi rendition="#g">Kerckhof.</hi> </p>
          <p>Heute den zwölften April 1800 neun und vierzig.</p>
          <p>Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herrn Füsser und Götz zu Köln, Ersterer als Anwalt beim Königl. Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach beim königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher; der früher in Bilk jetzt zu Emmerich ohne Gewerbe wohnenden Gertrud Sauset, Ehefrau des zu Stommeln wohnenden Wirthes Wilhelm Thommessen, auf dem Parket des Königl. Ober-Prokurators Herrn John zu Köln, redend mit Herrn Ober-Prokurator John selbst, beigehenden Act vom vierten August vorigen Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Hrn. Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai 1800 acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Katharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Licitation, wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln gelegene, &#x201E;zum Gasthgf&#x201C; genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Secretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Secretär beim Königl. Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Goetz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen.</p>
          <p> <hi rendition="#g">F Wambach.</hi> </p>
          <p>Heute den drei und zwanzigsten April achtzehnhundert neun und vierzig habe ich unterzeichneter beim dem Königlichen Land- und Stadtgerichte, jetzt Gerichts-Commissär zu Emmerich, angestellter und daselbst wohnhafter Gerichtsbote, mich, erhaltenem Auftrage gemäß, in die Wohnbehausung der hierselbst, früher zu Stommeln, wohnhaften Ehefrau Wilh. Thomessen, geborne Gertrud Sauret, begeben, um derselben einen Act des Gerichtsvollziehers Franz Wambach zu Köln vom 12. April 1849 nebst Anlage in Sachen Restaurateur Ww. Thomessen p. Herm. Quirin Faust, pto. Theilung zu insinuiren.</p>
          <p>Ich habe die Frau Ww. Thomessen persönlich angetroffen, derselben die vorbeschriebenen Dokumente zugestellt, die sie an sich genommen und den Empfang hierunter bescheinigt hat.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Frau Thomessen.</hi> </p>
          <p>Geschehen wie oben.</p>
          <p>Der Gerichtsbote <hi rendition="#g">Horn.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die zum Armenrechte zugelassene Sibilla Cosmann, ohne Geschäft zu Köln, Ehefrau des daselbst wohnenden Handelsmannes Lazarus Waller, hat durch Akt des Gerichtsvollziehers Engelbert Meisen zu Köln gegen ihren genannten Ehemann am 4. d. M. unter Bestellung des Advokat Lambert Hagen zu ihrem Anwalt die Klage auf Trennung der ehelichen Gütergemeinschaft bei dem Landgerichte zu Köln angestellt.</p>
          <p>Köln, den 5. Mai 1849.</p>
          <p>Für die Richtigkeit des Auszuges:</p>
          <p>Hagen, Adv.-Anw.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>In der F. C. Eisen'schen Sortiments- Buch- und Kunsthandlung, Friedrich-Wilhelmstraße Nr. 2 &#x2012; in Köln ist vorräthig:</p>
          <p>Der politisch-humoristisch-satyrische Traumdeuter. Ein unentbehrlicher Rathgeber für Demokraten, Reaktionäre und Republikaner.</p>
          <p>Preis 2 1/2 Sgr.</p>
          <p>Im Belagerungszustand veröffentlichte. Verlag von Louis Hirschfeld in Berlin.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein Wundarzt hiesiger Stadt hat vor einigen Monaten Kinder und ältere Personen geimpft und diese Impfung auf eine solche unerhört nachläßige Weise vorgenommen, daß mehrere achtbare Personen und Kinder sich eine giftige und vielleicht unheilbare Krankheit zugezogen haben.</p>
          <p>Dies möge dem Publikum zur Warnung dienen und eine Aufforderung an die betreffende Behörde sein, diese Fälle, welche vielen Aerzten bekannt sind, untersuchen zu lassen, um die geeigneten Maßregeln zu treffen, daß derartige schauderhafte Fälle nicht wieder vorkommen können.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Agentur-Gesuch für ein lucratives Geschäft, welches in allen deutschen Ländern ohne Fonds betrieben werden kann. Die Provision ist 33 1/3 pCt., und wird nur ausgebreitete Bekanntschaft und Realität verlangt, besonders Bewohnern kleiner Orte anzuempfehlen. &#x2012; Anmeldungen unter B. L. Nr. 4, Post restant franco, Frankfurt a. M. werden erbeten.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Drei durcheinandergehende schöne möblirte Zimmer sind zu vermiethen. Kreuzgasse 15.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Niederländische Dampfschifffahrts-Gesellschaft.</p>
          <p>Vom 17. April ab fahren die Schiffe von Köln: Morgens um 4 Uhr täglich, außer Donnerstag und Samstag.</p>
          <p>In einem Tage über Nymegen nach Rotterdam.<lb/>
In einem Tage über Arnheim nach Amsterdam.<lb/>
(resp. im Anschluß an den vorletzten 4 3/4 Uhr Eisenbahnzug von Arnheim nach Amsterdam).</p>
          <p>außer Sonntag und Dienstag</p>
          <p>Nachts um 1 Uhr täglich, direkt nach Mannheim und Ludwigshafen. Der &#x201E;Batavier&#x201C; fährt jeden Dienstag von Rotterdam nach London;<lb/>
fährt jeden Sonntag von London nach Rotterdam.</p>
          <p>Bei direkten Einschreibungen betragen die ermäßigten Preise von Köln bis London:<lb/>
Große Cajütte (Chief Cabin) Thlr. 8 17 Sgr.<lb/>
Vorkajütte (Fore Cabin) Thlr. 5 4 Sgr.</p>
          <p>Nähere Auskunft wegen Passagiere und Güter ertheilt der Agent Albert Heimann, Friedrich-Wilhelmstraße Nro. 4.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Niederl. Dampfschifffahrt-Gesellschaft.</p>
          <p>In Ladung nach Mannheim, Mainz etc. das Dampfboot Stadt Düsseldorf. Abfahrt 9-10 dieses.</p>
          <p>Näheres wegen den ermäßigten Frachten ertheilt der Agent Albert Heimann Friedrich-Wilhelmstraße Nro 4.</p>
          <p>Köln, den 7. Mai 1849.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Rhein- und Yssel-Dampfschifffahrt.</p>
          <p>Von Köln nach Düsseldorf, Wesel, Emmerich, Arnheim, Doesborgh, Zütphen, Deventer, Zwolle, Kampen u. Amsterdam, in Verbindung nach Hull, London und Hamburg, jeden Sonntag, Dienstag und Freitag, Abends 8 Uhr.</p>
          <p>Ankunft der Passagiere in Amsterdam am nächsten Tage um 2 Uhr Mittags. Näheres über die ermässigten Frachten für Passagiere und Güter ettheilt:</p>
          <p>Die Agentur, Friedrich-Wilhelm-Strasse Nro. 6-8.</p>
          <p>Köln, den 30. März 1849.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Das vom Staat errichtete und von den Landesständen garantirte badische Staats-Eisenbahn-Anlehen von 14,000,000 Gulden ist rückzahlbar durch Gewinne von 14mal 50,000, 54mal 40,000, 12mal 35,000, 23mal 15,000, 2mal 12,000, 55mal 10,000. &#x2012; Die geringste Prämie ist fl. 42. Die nächste Verloosung findet am 31. Mai 1849 statt, und sind hierzu beim unterzeichneten Handlungshaus Originalloose für alle Ziehungen gültig à 18 1/2 Thlr. und für die bevorstehende allein à 1 Thlr. zu erhalten. Dieses solide Anlehen kann Jedem empfohlen werden, der Fortuna auf billige Art versuchen will.</p>
          <p>Julius Stiebel, jun. Banquier.</p>
          <p>Bureau: WOLLGRABEN in FRANKFURT A. M.</p>
          <p>Solide Männer, die eine Agentur zu übernehmen gesonnen sind, erhalten einen annehmbaren Rabatt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Mittwoch den neunten Mai 1849, Vormittags eilf Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, eine Hobelbank, verschiedene Hausmobilien und Küchengeräthe öffentlich gegen baare Zahlung versteigert werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, Brochhausen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein der schönsten Monstranzen gothische Arbeit, 2 Fuß hoch, von Messing im Feuer vergoldet und von den ersten Kennern als eine der schönsten und besten Arbeiten, welche bis jetzt gefertigt anerkannt worden ist, von demselben Stoff ist auch ein Kreuz zu haben bei J. P. Hospelt, Höhle 35.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Makulaturpapier.</p>
          <p>Circa 500 Pfd. sind billig abzugeben. Bescheid bei der Expedition d. Ztg.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein junger Mann, der im Speditions-Geschäft erfahren und sofort eintreten kann, findet unter billigen Ansprüchen in einer Stadt Westfalens sogleich ein Engagement.</p>
          <p>Franco Offerten sub Littera L. W. an die Expedition dieses Blattes.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Englischer Hof empfiehlt einem reisenden Publikum bestens</p>
          <p>Köln im Mai 1849.</p>
          <p>H. J. Thibus.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Täglich großer Maifischfang von Gebr. Wattler am Thürmchen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gartenwirthschaft Scheiben und Vogelschießen nebst vorzüglichem Lagerbier, empfiehlt Joseph Frings, &#x201E;im Bart&#x201C; Brand Nro. 1.</p>
        </div>
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          <p>Feinster Emmenthaler Schweizerkäse in ganzen und halben Laeben, Alter holländischer Käse,<lb/>
Beste Bamberger Pflaumen, per 20 Pfd. 1 Thlr.,<lb/>
Butter in Fäßchen von 60 Pfd.,<lb/>
Feinstes Provencer-Oel, billigst bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45.</p>
        </div>
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          <p>Rheinisches Volks-Fest in der Mailust zu Deutz heute Dienstag den 8. Mai bei Anwesenheit der Vertreter der ganzen Rheinprovinz große Garten-Harmonie Abends großer Frei-Ball.</p>
          <p>In Erwägung, daß Deutz die einzige Stadt in der Rheinprovinz ist, worin die Bürgerwehr noch im Besitze ihrer Waffen, und in Erwägung, daß dieselbe wie bisheran auch forthin, sich stark sagt, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten ohne einmal selbst unter die Waffen zu treten, wird Deutz als der geeignetste Platz anempfohlen, von wo aus man (ohne alle Selbstgefahr) den Belagerungszustand von Köln am besten zu beobachten Gelegenheit hat.</p>
          <p>Das Fest-Comite und Sicherheits-Ausschuß.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Alle fertig geriebene Oelfarben bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45.</p>
        </div>
      </div>
      <div type="imprint">
        <p>Herausgeber: St. Naut. Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.</p>
      </div>
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</TEI>
[1657/0003] 5) Sollte insbesondere Preußen im Reichstage nicht vertreten sein, und also bis dahin weder ausdrücklich noch thatsächlich die Verfassung anerkannt haben, so tritt das Oberhaupt desjenigen Staates, welcher unter den im Staatenhause vertretenen Staaten die größte Seelenzahl hat, unter dem Titel eines Reichsstatthalters in die Rechte und Pflichten des Reichsoberhauptes ein. 6) Sobald aber die Verfassung von Preußen anerkannt ist, geht damit von selbst die Würde des Reichsoberhauptes nach Maßgabe der Verfassung § 68 ff. auf den zur Zeit der Anerkennung regierenden König von Preußen über. 7) Das Reichsoberhaupt leistet den Eid auf die Verfassung vor der Nationalversammlung und eröffnet sodann den Reichstag. Mit der Eröffnung des Reichstages ist die Nationalversammlung aufgelöst. Ein Verbesserungsantrag von Ludwig Simon: Die National-Versammlung beschließt in provisorischer Suspension des § 14, in Verbindung mit den §§ 191 und 193 der Reichsverfassung: 1) die Regierungen der deutschen Einzelstaaten haben sofort die Beeidigung sämmtlicher Beamten des Militär- und Civilstandes auf die Reichsgewalt in folgender Form vorzunehmen: „Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und Gehorsam der sie ausführenden Reichsgewalt,“ ‒ wird mit 244 gegen 133 Stimmen verworfen. Der Proklamation dieses Beschlusses folgt ein wüthendes Pfui-Geschrei von der Linken. Einem dringlichen Antrag von Schlöffel, Erbe u. s. w auf öffentliche Erklärung, daß das Vaterland in Gefahr sei und das Volk sich zu bewaffnen habe, wird die Dringlichkeit abgesprochen, da auch die „honette“ Linke hiervon nichts wissen will! Schlöffel zieht hierauf den Antrag zurück. Schluß der Sitzung: 9 1/2 Uhr Nach der „deutschen Zeitung“ werden die Nationalversammelten bei ihrem Austritt aus der Paulskirche von einem „kräftigen Pfeifen und Zischen“ empfangen. Französische Republik. 12 Paris, 4. Mai. Um das Fest der Republik zu charakterisiren, brauchen wir nur einen Blick auf die Hauptgruppe zu werfen, welche die ersten Stufen des Festaltars inne hatte. Diese Gruppe bestand aus dem Trio Napoleon, Marrast und Boulay. Napoleon saß auf einem Sessel, Marrast zu seiner Rechten und Boulay zu seiner Linken. Napoleon kam erst zu Pferde herangeritten, in der Uniform eines Generals, und an dem Altar angekommen, stieg er vom Pferde herab, grüßte den Erzbischof, und nahm den eben bezeichneten Platz ein; Marrast und Boulay, die nicht reiten können, waren zu Fuße gekommen. Nun denke man sich, diese einfältige Dreifaltigkeit an der Spitze der Republik! Wie die Bourgeoisie schäumen mußte! Louis Philipp war Handelsmann, war Kaufmann, war mit einem Worte ein tüchtiger Bourgeois, ein wahrer Bürgerkönig. Seine Minister gaben den Handelsgeschäften des Bürgerkönigs und der Bourgeois-Welt eine offizielle Sprache, verhüllten das Prosaische der Geschäfte in gewichtvolle politische Phrasen und bei den Juli-Festen oder sonstigen Feierlichkeiten hatte die ceremonielle Form immer einen materiellen Werth. Aber jetzt, was bedeutet für die Bourgeoisie die in ihrem Ideale übertroffene Eitelkeit Napoleon's? Was bedeutet für sie sein Generalsrock und sein grand cordon? Was bedeutet für sie die heute vielleicht zum letzten Mal prangende Selbstgefälligkeit des Herrn Marrast, der weiter nichts vom praktisch-bürgerlichen Leben versteht, als Domino zu spielen, die Guitarre zu handhaben und Damen zu mustern? Was endlich soll der nichtssagende Boulay sagen? Der Mann, dessen Name, als er zum ersten Male als Vice-Präsident vorgeschlagen ward, allgemeines Lachen erregte? Und dieses Trio steht jetzt an der Spitze der Verwaltung und die Bourgeoisie muß Chorus machen, und tanzen und springen und singen und Soirée's geben für Napoleon, Marrast und Boulay, und das Alles ohne eigentlichen Gewinnst, ohne wirklichen Profit. Im Gegentheile, welcher reiche Bourgeois, der mit Marrast, dem ehemaligen Journalisten Bouillotte oder Landsknecht spielt, muß nicht froh sein, einige Louisd'or gegen den ehemaligen Dominospieler zu verlieren? Und dabei weiß noch immer die Bourgeoisie nicht, wie sie an diese Leute gekommen ist; ihr Staunen ist jedes Mal neu, und ihr Aerger jedes Mal gleich groß. Die Arbeiter haben weder Staunen noch Aerger, und das ist eben der Sieg der Februar-Revolution, daß sie der Bourgeoisie das Lächerliche aufgedrungen hat, und die Bourgeoisie sich das Lächerliche gefallen lassen und der Revolution und dem Proletariat aus Furcht diese Concession machen muß. Die Bourgeoisie nimmt Napoleon und Marrast und Barrot und die Republik hin, weil sie es nicht wagt, der Revolution keck und offen entgegenzutreten. Aber Napoleon ist nicht so dumm, und Barrot ist nicht so schlimm wie er aussieht. Marrast ist, wie wir wissen, am Vorabende seines Sturzes bereits weich geworden. Napoleon also, und sein Ministerium haben der französischen Bevölkerung eine Ueberraschung bereiten wollen. Nachdem die Amnestie in der Kammer verworfen, wollte Napoleon, nach dem Beispiele seiner Vorgänger einen sogenannten acte de Clemence, ein Akt der Güte an dem heutigen Festtage vollziehen und so hat er dann von circa 3000 verurtheilten Juni-Insurgenten 1200 amnestirt. Wo sind diese 1200? Diejenigen, deren Antizedentien größere Garantieen der Gesellschaft bieten; d. h. diejenigen, welche weniger betheiligt bei der Februar-Revolution gewesen, die vor der Februar-Revolution sich fern gehalten haben von den Arbeiterverbindungen. Denn, wenn bei Juni-Insurgenten von Antezedenten die Rede ist, so können diese sich doch nur auf Antezedentien vor der Juni-Revolution, d. h. auf das, was im Februar vorgefallen ist, erstrecken, denn die Mai-Insurgenten haben bereits ihr Contingent den Galeeren abgeliefert. Also gerade die Männer, die weniger an der Februar-Revolution betheiligt waren, sollen begnadigt werden, und auch nicht mit einem Male, sondern allmählig, in kleiner Anzahl und mit langen Zwischenräumen, weil es zu gefährlich ist, „die Männer der Revolution mit einem Male in Paris einzulassen.“ Die Amnestie ist unterzeichnet von Louis Napoleon. „Franzosen, man verräth Euch; Eure Ehre, Euer Ruhm ‒ Alles ist dem Auslande verkauft… Eure Regierung hat keine Großmuth, kein Wort, keinen Charakter… Seht Ihr nicht, daß die Männer, die das Schicksal Frankreichs regieren, die Verräther von 1814 und 1815, die Meuchelmörder von Marschall N_ y sind?… Seht allenthalben Verrath, Feigheit und den Einfluß von Rußland: Auf, laßt uns die Barbaren vom Kapitol verjagen!“ Auch diese Worte sind von Napoleon unterzeichnet; sie tragen das Datum von 1836; es ist die bekannte Proklamation, mit der Napoleon in Straßburg hereinbrach. Napoleon verdankt Alles, was er geworden, seinem Namen, seiner Abstammung, seiner Verwandtschaft. Wäre ein näherer Verwandter, als Louis Nappleon dagewesen, so würde dieser gewählt worden sein. Hätte der Herzog von Reichsstadt z. B. gelebt, so wäre der Herzog von Reichsstadt Präsident der Republik geworden. Da nun also Louis Napoleon weiter nichts als seine Verwandtschaftsgrade für sich hat, und da er selbst bereits gezwungen worden, einzugestehn, daß dieser Verwandtschaftsgrad seine einzige Mitgift ist, so hätte es doch der Anstand wenigstens geboten, daß auch Napoleon einmal von diesem Herzog, diesem wahren Thron- oder Präsidenten-Erben gesprochen, und wenigstens sein Bedauern geäußert über die schmähliche Art und Weise, mit welchen die Oestreicher den „wahren Napoleon II.“ aus dem Wege geräumt. Wenn der Neffe schon so viele Stimmen erhalten, wie wäre es erst gewesen mit dem Sohn. Und dieser undankbare Neffe spricht nie vom Sohne, und schickt den Mördern des „Sohnes“ noch Hülfe, und spielt ihnen geradezu in die Hände. Dem Sohne erwacht jetzt ein Rächer in einem andern Vetter, dem Napoleon Jerome Bonaparte. Die beiden Vettern liegen sich in den Haaren. Den Napoleon Jerome Bonaparte hatte wie bereits gesagt worden, sein Vetter der Präsident Louis Napoleon vom Gesandtschaftsposten abberufen. Darüber erschienen allerhand Kommentarien in den Journalen, unter andern hieß es, daß die beiden Vettern sich in einem entrevue die größten Grobheiten gesagt hätten. Da erschien dann im offiziellen Blatte, dem Moniteur, die Erklärung des Präsidenten: Napoleon Jerome Bonaparte habe keine Audienz vom Präsidenten empfangen, und sie seien sich überhaupt auch nirgendswo begegnet. „Wenn übrigens der Präsident der Republik sich streng zeigen muß gegen alle Mitglieder seiner Familie, die sich nicht ganz strenge ihrer Schuldigkeit fügen, so bricht er deshalb nicht die Bande, durch die sie mit ihm verknüpft sind;“ d. h. „Verwandte sind wir immer, Vetter und Freunde bleiben wir aber ich bin Präsident, und du bist blos etwas durch mich.“ Nun sind sie aber beide nur etwas, weil beide Neffen von Napoleon, weil sie beide Vetter, und keiner etwas für sich ist, weil der eine ebenso viele Ansprüche hat, Präsident zu werden, als der andere, der es geworden, und dieser andere auf diese Ansprüche, d. h. auf die bloße Vetterschaft eifersüchtig geworden. Da kommt der andere Vetter und antwortet: „Audienz! Ich habe keine Audienz von meinem Vetter verlangt; da ich aufgehört habe, Gesandte zu sein, so höre ich auch auf Vetter zu sein.“ Es ist dies die einzige Deutung, welche der Brief des Vetters und Ex-Gesandten Napoleon Bonaparte zuläßt. Es heißt nämlich hierin unter anderm: „Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht gesehen habe, so hat dies kein andrer Grund, als weil ich es nicht für meine Pflicht erachtet habe, seit meiner Rückkehr mich nach dem Elyseum zu begeben. Was die Phrase anbetrifft, daß der Präsident sich strenge zeigen soll gegen seine Verwandte, so hat sie auf mich keinen Bezug. Ich habe gethan, was ich das Recht und die Pflicht zu thun hatte.“ Der Familienstreit hat also begonnen: der dynastische Streit ist bereits im besten Zuge. Wie Napoleon dem Cavaignac zum Trotz, so wird jetzt Joinville dem Napoleon zum Trotze von den Bauern als Kandidat der legislativen Versammlung aufgestellt. Und derselbe Mann, welcher Napoleon unterstützt hat, unterstützt jetzt den Joinville: es ist Girardin, der Rachsüchtige, für den Napoleon kein Wirkungskreis finden konnte. So unterstützt sich die Bourgeoisie gegenseitig in ihrem gegenseitigen Sturze: Glück auf! Paris, 5. Mai. Der Moniteur, der im Falle außerordentlicher Ereignisse zu erscheinen versprach, ist gleich National, Reform, Temps etc. nicht erschienen. ‒ Die Sentinelle aus Toulon vom 3. April will wissen: Oudinot sei am 30. April bis Rom gedrungen, nachdem er die Bevölkerungen hinter sich entwaffnen lassen. Unsere gewöhnlichen Postberichte reichen nur bis zum 26. April. An diesem Tage rüstete sich das Volk von Rom noch zum Widerstande, goß Kugeln und fertigte Kartätschen. (Siehe Italien.) ‒ Das große Nationalfest ging, trotz des enormen Gedränges in den elysäischen Feldern, ohne alle Störung vorüber. Seit Menschengedenken erinnert man sich hier keiner ähnlichen Illumination auf Staatskosten. Am Abend war große Tafel beim Seinepräfekten Berger, der außer dem Durchlauchtigsten über 200 Beamte beiwohnten. Von Gliedern des diplomatischen Corps sahen wir nur den englischen und dänischen Gesandten beim Feste. Das Journal des Debats verräth uns nicht ohne heimliche Freude, „daß die Privat-Illuminationen nur durch ihre Seltenheit glänzten.“Die Bürgerwehr rief übrigens gestern einstimmig: „Es lebe die Republik!“ Das Artillerie-Corps knüpfte sogar daran: „Nieder mit Changarnier! Nieder mit den Weißen!“ ‒Boichot, Sergant-Major des 7. leichten Infanterie-Regiments und einer der beiden Kandidaten für die nächste Kammer, wurde gestern nach der Parade verhaftet und in das Militärgefängniß abgeführt auf allerhöchsten Spezialbefehl Changarniers. Man spricht von einer Art Militärverschwörung. Soviel ist sicher, daß im Geist der französischen Armee ein sehr bemerkenswerther Umschwung eintritt. Auch der bekannte Abbé Chatel wurde gestern früh 4 Uhr in seiner Wohnung, Passage-Dauphine, wegen Subversiv-Propaganda unter dem Militär, verhaftet. Jeder Soldat der seinen Chefs ähnliche Denunziationen macht, erhält von seinem Oberst fünf Franken. Chatels Verhaftung soll mit den von uns gestern gemeldeten Militärverhaftungen zu Vincennes in Verbindung stehen. ‒ Der Moniteur wird uns morgen mit einer ellenlangen Liste von Ordensverleihungen beim gestrigen Feste erfreuen. Unter den Bekränzten befinden sich auch Meyerbeer und der bibelfeste Hebräer Cahen, notirt mit 1500 Franken für literarisch-publizistische Verdienste jährlich. ‒ Dupont (Eure) ist nicht todt, sondern von seinem Choleraanfall beinah wieder genesen. ‒ Die Wahlpropaganda geht ihren Gang. Es fällt uns täglich eine solche Menge von Glaubensbekenntnissen in die Hände, daß ihre bloße Erwähnung einen Bogen füllen würde. Zu den Kandidaten, die in Paris direkt auftreten, gehört nun auch seit gestern Bugeaud, den übrigens die Poitiersstraße längst auf ihr Programm setzte. Flocon wird schließlich in die Reihe der demokratisch-sozialen Kandidaten aufgenommen werden. Eine Verschmelzung mehrerer demokratischen Listen steht in Aussicht. ‒ Der von den Ungarn aufgefangene Brief Metternichs an Windischgrätz, der aus dem „Pesthi-Hirlapi“ in die pariser Blätter überging, macht großes Aufsehen. Das „Univers“, sich als Organ der ambulanten Gesellschaft Jesu getroffen fühlend, erklärt ihn für eine Mystifikation, mittelst der man wohl die dummen Ungarn (un public fort ignorant), aber nicht das aufgeklärte Frankreich hinters Licht führen könne, ‒ Der Siêcle enthält folgenden Brief: Herr Redakteur! Ich bin erstaunt über das Dementi, das der Moniteur einem Gerücht entgegen stellt, zu abgeschmackt, um widerlegt zu werden. Wenn ich den Präsidenten der Republik noch nicht sah, so kommt dies lediglich daher, daß ich es seit meiner Rückkehr aus Madrid nicht für nöthig fand, in das Elysée zu gehen. Die Phrase also des Moniteur, „der Präsident muß sich streng gegen alle Glieder seiner Familie zeigen, die sich nicht genau nach ihrer Pflicht richten,“ kann auf mich gar keine Anwendung finden; denn was ich that, that ich mit Recht und Pflicht. Ich will hier diejenigen nicht bezeichnen, die die Convenienzen verletzten; aber wenn die Minister sehnsüchtig sind, die Wahrheit kennen zu lernen, so mögen sie die Explikationen auf der Bühne der Nationalversammlung hervorrufen. Dort werde ich ihnen antworten. Empfangen Sie die Versicherung größter Hochachtung. Paris, 4. Mai 1849. (gez.) Napoleon Bonaparte. ‒ National-Versammlung. Sitzung vom 5 Mai. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast. In den Abtheilungen wählt man 6 Vicepräsidenten. Subervic erläutert das letzte Protokoll über die Armeereform; die Grundidee der Errichtung einer Reserve werde darin dem Marschall Soult zugeschrieben Dies sei irrthümlich; er (Subervic) habe den ersten derartigen Vorschlag in Frankreich gemacht. Soll berichtigt werden. Chavoir kommt auf das Schicksal der widerrechtlich aufgelösten Offiziere in Lyon zurück. Er stattet im Namen des Petitionsausschusses Bericht über sie ab und beantragt Ueberweisung der Reklamationen an das Ministerium des Innern. Diese Ueberweisung wird ausgesprochen. Lecourt, neuangekommener Deputirter Pondicherys, beantragt die Ernennung von Vertretern der Republik für die Küsten Coroandels (Indien) und sonstige Kolonialreformen. Wird verworfen. An der Tagesordnung sind die Präfekturscandäler. Sauvaire Barthelemy überreicht vorher seinen Bericht über den jüngsten Postvertrag zwischen der Republik und Spanien (von Lesseps geschlossen). Soll gedruckt und vertheilt werden. Baraguay d'Hilliers, Poitiersclubpräsident: Ich nehme das Wort gegen den neuen Entwurf des Gesetzes über Civilpensionen. Die provisorische Regierung, beweist er in langem Vortrage, sei zu rücksichtslos verfahren; sie habe alte brave Beamte abgesetzt und ins Elend geworfen. So undankbar habe sich weder die erste Republik noch das Kaiserreich und die Restauration bewiesen. (Lebhafter Widerspruch zur Linken). Brard stellt den Antrag: „Alle Pensionen an Präfekten, die ihnen seit dem 1. Januar 1848 verliehen wurden, sind abgeschafft etc“ Marcel Barthe bekämpft den Antrag als zu schneidend; er will ihn nur auf die entsetzten Präfekten angewandt wissen. (Ja! Ja! Nein! Nein!) Er verlangt, man solle sich mit dem Ausschußantrage einer Revision der Civilgehalte begnügen etc. Guichard, ebenfalls im Namen des Ausschusses, lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vorgefallenen Korruptionen und weist nach, daß das Gesetz vom derzeitigen Minister des Innern auf die schamloseste Weise umgangen worden. Das ehrenwerthe Glied liest zu allgemeiner Erbauung die widersprechendsten ärztlichen Atteste vor. Er unterstützt die sofortige Revision der Gesetzgebung dieses Verwaltungszweigs. Barraguay d'Hilliers verschafft sich mit Mühe von Neuem Gehör. Das Haus schreitet ziemlich aufgeregt zur Abstimmung über den Brardschen Vorantrag. Derselbe wird mit 279 gegen 239 Stimmen verworfen. (Sensation). Gaudin stellt den Antrag, wenigstens den bescholtenen Präfekten Delmas, Tourragin, Petit de Lafoue und Meunier die erschlichenen Pensionen sofort zu streichen. (Ja! Ja! Nein!) Marcel Barthe bekämpft dies als zu unzart. Man solle keine Kategorien machen, sondern ein allgemeines Gesetz entwerfen. Gaudins Antrag fällt durch. Marchal beantragt: „Die Aktenstücke aller pensionirten Präfekten seit der Februarrevolution von 1848, welche den gesetzlichen Vorschriften rücksichtlich der Pensionsansprüche nicht vollständig genügten, noch einmal durchzusehen etc., Goudchaux: Man solle sich nur auf die alten monarchischen Präfekten beschränken. Marchals Antrag fällt ebenfalls durch. Faucher, Minister des Innern: Ich sehe aus der Menge von Anträgen die feindselige Stimmung der Versammlung und trage daher zur Vermeidung von Gefahren darauf an, zur Berathung des Ausschußentwurfs zu schreiten, dem ich mich nicht widersetze. (Zur Abstimmung! Zur Abstimmung! rechts). Dieser Ausschußentwurf, den wir neulich mittheilten und eine Revision befiehlt wird demnächst angenommen. Marrast proklamirt Lamoriciere, Corbon, Goudchaux, Billaut und Grevy wieder in Folge der Wahlen zu Vicepräsidenten und Peupin und Perree zu Schriftführern. Auch zeigt er an, daß Dupont nicht gestorben sei etc. etc. Die Versammlung nimmt das Kriegsbuget wieder auf. Die Kriegsbudgetdebatte war bis Kapitel 4 gerückt Dieses Kapitel (rein administrativer Natur, z. B Personale etc.) zählt nicht weniger als 62 Artikel, die alle nacheinander durchgehen mit mehr oder weniger Reduktionen. Eine erhebliche Debatte findet nicht statt. Die Reduktionen werden fast alle von Guerin und Bureaux de Puzy vertheidigt Bei Kapitel 5 wird die Debatte, ohne die Gesammtabstimmung über Kapitel 4 abgebrochen. Schluß der Sitzung. Ungarn. _ Italien. * Ueber Toulon erfährt man Folgendes: „‥‥ Der Garnisondienst in Civita-Vecchia wurde von Franzosen und Römern gemeinschaftlich versehen. Als aber Oudinot einige Gährung bemerkte, ließ er die 400 römischen Soldaten, die den Dienst versahen, entwaffnen. Am 28. April setzte er sich in Marsch gegen Rom, wo er am 29. seinen Einzug zu halten gedachte. Allein eine Brücke, welche die Römer zerstört hatten, hemmte seinen Marsch. Statt den 29. April, hoffte er deshalb erst am 30. April oder 1. Mai in Rom einzurücken. Die Unterhandlungen sind emsig. Rom will den Pabst wohl empfangen; aber nicht mehr als weltlichen Fürsten, sondern nur als geistliches Oberhaupt der katholischen Kirche. * Die Michelet'sche „Tribune des Peuples“ vom 5. Mai erklärt auf's Bestimmteste, daß wichtige Depeschen aus Rom eingelaufen seien, welche die Natur der Expedition bedeutend ändern könnten. Sonst weiß das Blatt nichts vom Inhalt dieser Depeschen. * Rom, 26. April. Die Constituante hat es den Triumvirn zur heiligen Pflicht gemacht, die Republik zu retten und jede fremde Gewalt durch Gewalt zurückzustoßen. Das Volk errichtet Barrikaden und verräth die größte Entschlossenheit. Daß irgend ein Kunstschatz vernichtet oder gewisse Museen gar geplündert worden wären, ist eine elende Erdichtung östreichisch gesinnter Blätter. Aus Civita-Vecchia keine Depeschen. * Livorno, 29. April. Die Stadt ist immer noch voll Barrikaden und zum verzweifeltsten Widerstande entschlossen. Wie es heißt, sollen 150,000 (!) Oestreicher im Anmarsch sein. Die Juden haben 10,000, die katholischen Kaufleute 100,000 L. für Unterstützung der Freiwilligen- und Arbeiter-Corps gezeichnet. * Neapel, 29. April. Nach Berichten aus Palermo vom 22. war die Stadt noch nicht übergeben. Die Bourgeoisie hatte indeß eine Generalversammlung ausgeschrieben, welche aus Pfaffen, Klostergeistlichen, Offizieren der Nationalgarde, Banquiers und Boutiquiers bestand, u. die den Beschluß faßte, dem General Filangieri die Unterwerfung ohne Bedingungen anzutragen. Diese Deputation hat Palermo am 22. verlassen. Großbritannien. * London, 5. Mai. Gestern Abend traf der Dämpfer „Herrmann“ mit Nachrichten aus New York vom 20. April in Southampton ein. Aus Californien waren neuere im Ganzen sehr günstig lautende Nachrichten, aus Canada dagegen Berichte eingelaufen, welche die Erbitterung der britischen oder konservativen Partei nicht schwarz genug zu schildern wissen. In der gestrigen Unterhaus-Sitzung bot wiederum eine irische Bill den Stoff zur Debatte, die sich schließlich zur Heirathsbill wandte. Meteorologische Beobachtungen. _ Handelsnachrichten. _ Nr. 72069. Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen. Nr. 10374. Heute den vierten August ein tausend achthundert acht und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, unter Assistenz des Herr Advokat-Anwalt Füßer, der zu Köln wohnende Advokat Götz, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wohnhaft in Stommeln, zufolge Vollmacht unter Privat-Unterschrift vom neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig, welche diesem Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens eine von ihm und seinem assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift des vor dem Herrn Notar Müller in Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai ein tausend achthundert acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thomessen, Kläger gegen den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Mindrennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Catharina Thomessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagte, abgehaltene Lizitation ‒ wodurch sein Mandant Hermann Joseph Kamp unter Solidarbürgschaft seines Vaters, des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln, das genannten Partheien Thomessen gemeinschaftlich zugehörige, an der Venloerstraße zu Stommeln „Gasthof“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von Dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat. ‒ Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, den Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnort der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzighundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches im Civil-Augienz-Saale des hiesigen Königlichen Landgerichts angeheftet worden. Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von dem Herrn Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist. Stempel fünfzehn Silbergroschen. Köln, wie Eingangs. (Gez.) Füßer. Götz. Mockel. Der Stempel im Betrage von fünfzehn Silbergroschen ist zu dem gegenwärtigen Akte kassirt worden. Nr. 4361. Empfangen zehn Silbergroschen. Köln, den 25. August ein tausend achthundert acht und vierzig. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände. (Gez) Kerckhof. Vollmacht. Der Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit den Herrn Advokaten Götz das Reinigungs-Verfahren, in Betreff das von ihm am achtzehnten Mai eintausend achthundert acht und vierzig, laut Akt des Notars Müller angekauften zu zu Stommeln gelegenen Hauses (zum „Gasthofe“ genannt) sammt Zubehör, Hof und Stallungen etc. etc., einzuleiten und Behufs Tilgung der darauf haftenden Hypotheken und Privilegien die in dem Artikel ein und zwanzighundert drei und neunzig und ein und zwanzighundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsrathsgutachtens vom 9. Mai eintausend achthundert sieben vorgeschriebenen Zustellungen und Anerbietungen vollziehen zu lassen. Köln, den neunzehnten Juni eintausend achthundert acht und vierzig. (Gez.) H. J. Kamp. Für gleichlautenden Auszug: Der Landgerichts-Sekretär, Mockel. Nr. 4362. Empfangen ein Thaler zwei Sgr. Köln, den 25. August 1848. Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände Kerckhof. Heute den zwölften April 1800 neun und vierzig. Auf Anstehen des zu Stommeln wohnenden Spezereihändlers Hermann Joseph Kamp, wofür die Advokaten Herrn Füsser und Götz zu Köln, Ersterer als Anwalt beim Königl. Landgerichte daselbst occupiren werden, habe ich unterzeichneter Franz Wambach beim königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender Gerichtsvollzieher; der früher in Bilk jetzt zu Emmerich ohne Gewerbe wohnenden Gertrud Sauset, Ehefrau des zu Stommeln wohnenden Wirthes Wilhelm Thommessen, auf dem Parket des Königl. Ober-Prokurators Herrn John zu Köln, redend mit Herrn Ober-Prokurator John selbst, beigehenden Act vom vierten August vorigen Jahres, welcher bekundet, daß die Hinterlegung des von dem Hrn. Notar Müller zu Köln aufgenommenen Protokolls über die am achtzehnten Mai 1800 acht und vierzig in der Theilungssache des zu Stommeln wohnenden Restaurateurs Wilhelm Thommessen Kläger, den zu Uerdingen wohnenden Kaufmann Hermann Quirin Faust, handelnd in der Eigenschaft als Nebenvormund der Minorennen Franz Julius, Maria Magdalena und Anna Katharina Thommessen, ohne Gewerbe in Stommeln, Verklagten abgehaltenen Licitation, wodurch mein Requirent unter Solidarbürgschaft seines Vaters des Ackerers Heinrich Kamp zu Stommeln gelegene, „zum Gasthgf“ genannte Haus mit allen Zubehörungen für die Summe von dreitausend siebenhundert vierzig Thaler käuflich erworben hat, auf dem Secretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens in beglaubigter Abschrift erfolgt, so wie daß die Anheftung dieses Kaufaktes im Auszuge durch den Landgerichts-Secretär beim Königl. Landgerichte zu Köln Herrn Mockel angefertigt und im Civil-Audienz-Saale des gedachten Landgerichtes angeheftet worden, abschriftlich nebst Abschrift einer auf den Advokaten Goetz zu Köln lautenden Vollmacht des Requirenten und dieses Aktes, redend wie gesagt, zugestellt und zurückgelassen. F Wambach. Heute den drei und zwanzigsten April achtzehnhundert neun und vierzig habe ich unterzeichneter beim dem Königlichen Land- und Stadtgerichte, jetzt Gerichts-Commissär zu Emmerich, angestellter und daselbst wohnhafter Gerichtsbote, mich, erhaltenem Auftrage gemäß, in die Wohnbehausung der hierselbst, früher zu Stommeln, wohnhaften Ehefrau Wilh. Thomessen, geborne Gertrud Sauret, begeben, um derselben einen Act des Gerichtsvollziehers Franz Wambach zu Köln vom 12. April 1849 nebst Anlage in Sachen Restaurateur Ww. Thomessen p. Herm. Quirin Faust, pto. Theilung zu insinuiren. Ich habe die Frau Ww. Thomessen persönlich angetroffen, derselben die vorbeschriebenen Dokumente zugestellt, die sie an sich genommen und den Empfang hierunter bescheinigt hat. Frau Thomessen. Geschehen wie oben. Der Gerichtsbote Horn. Die zum Armenrechte zugelassene Sibilla Cosmann, ohne Geschäft zu Köln, Ehefrau des daselbst wohnenden Handelsmannes Lazarus Waller, hat durch Akt des Gerichtsvollziehers Engelbert Meisen zu Köln gegen ihren genannten Ehemann am 4. d. M. unter Bestellung des Advokat Lambert Hagen zu ihrem Anwalt die Klage auf Trennung der ehelichen Gütergemeinschaft bei dem Landgerichte zu Köln angestellt. Köln, den 5. Mai 1849. Für die Richtigkeit des Auszuges: Hagen, Adv.-Anw. In der F. C. Eisen'schen Sortiments- Buch- und Kunsthandlung, Friedrich-Wilhelmstraße Nr. 2 ‒ in Köln ist vorräthig: Der politisch-humoristisch-satyrische Traumdeuter. Ein unentbehrlicher Rathgeber für Demokraten, Reaktionäre und Republikaner. Preis 2 1/2 Sgr. Im Belagerungszustand veröffentlichte. Verlag von Louis Hirschfeld in Berlin. Ein Wundarzt hiesiger Stadt hat vor einigen Monaten Kinder und ältere Personen geimpft und diese Impfung auf eine solche unerhört nachläßige Weise vorgenommen, daß mehrere achtbare Personen und Kinder sich eine giftige und vielleicht unheilbare Krankheit zugezogen haben. Dies möge dem Publikum zur Warnung dienen und eine Aufforderung an die betreffende Behörde sein, diese Fälle, welche vielen Aerzten bekannt sind, untersuchen zu lassen, um die geeigneten Maßregeln zu treffen, daß derartige schauderhafte Fälle nicht wieder vorkommen können. Agentur-Gesuch für ein lucratives Geschäft, welches in allen deutschen Ländern ohne Fonds betrieben werden kann. Die Provision ist 33 1/3 pCt., und wird nur ausgebreitete Bekanntschaft und Realität verlangt, besonders Bewohnern kleiner Orte anzuempfehlen. ‒ Anmeldungen unter B. L. Nr. 4, Post restant franco, Frankfurt a. M. werden erbeten. Drei durcheinandergehende schöne möblirte Zimmer sind zu vermiethen. Kreuzgasse 15. Niederländische Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Vom 17. April ab fahren die Schiffe von Köln: Morgens um 4 Uhr täglich, außer Donnerstag und Samstag. In einem Tage über Nymegen nach Rotterdam. In einem Tage über Arnheim nach Amsterdam. (resp. im Anschluß an den vorletzten 4 3/4 Uhr Eisenbahnzug von Arnheim nach Amsterdam). außer Sonntag und Dienstag Nachts um 1 Uhr täglich, direkt nach Mannheim und Ludwigshafen. Der „Batavier“ fährt jeden Dienstag von Rotterdam nach London; fährt jeden Sonntag von London nach Rotterdam. Bei direkten Einschreibungen betragen die ermäßigten Preise von Köln bis London: Große Cajütte (Chief Cabin) Thlr. 8 17 Sgr. Vorkajütte (Fore Cabin) Thlr. 5 4 Sgr. Nähere Auskunft wegen Passagiere und Güter ertheilt der Agent Albert Heimann, Friedrich-Wilhelmstraße Nro. 4. Niederl. Dampfschifffahrt-Gesellschaft. In Ladung nach Mannheim, Mainz etc. das Dampfboot Stadt Düsseldorf. Abfahrt 9-10 dieses. Näheres wegen den ermäßigten Frachten ertheilt der Agent Albert Heimann Friedrich-Wilhelmstraße Nro 4. Köln, den 7. Mai 1849. Rhein- und Yssel-Dampfschifffahrt. Von Köln nach Düsseldorf, Wesel, Emmerich, Arnheim, Doesborgh, Zütphen, Deventer, Zwolle, Kampen u. Amsterdam, in Verbindung nach Hull, London und Hamburg, jeden Sonntag, Dienstag und Freitag, Abends 8 Uhr. Ankunft der Passagiere in Amsterdam am nächsten Tage um 2 Uhr Mittags. Näheres über die ermässigten Frachten für Passagiere und Güter ettheilt: Die Agentur, Friedrich-Wilhelm-Strasse Nro. 6-8. Köln, den 30. März 1849. Das vom Staat errichtete und von den Landesständen garantirte badische Staats-Eisenbahn-Anlehen von 14,000,000 Gulden ist rückzahlbar durch Gewinne von 14mal 50,000, 54mal 40,000, 12mal 35,000, 23mal 15,000, 2mal 12,000, 55mal 10,000. ‒ Die geringste Prämie ist fl. 42. Die nächste Verloosung findet am 31. Mai 1849 statt, und sind hierzu beim unterzeichneten Handlungshaus Originalloose für alle Ziehungen gültig à 18 1/2 Thlr. und für die bevorstehende allein à 1 Thlr. zu erhalten. Dieses solide Anlehen kann Jedem empfohlen werden, der Fortuna auf billige Art versuchen will. Julius Stiebel, jun. Banquier. Bureau: WOLLGRABEN in FRANKFURT A. M. Solide Männer, die eine Agentur zu übernehmen gesonnen sind, erhalten einen annehmbaren Rabatt. Bekanntmachung. Mittwoch den neunten Mai 1849, Vormittags eilf Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, eine Hobelbank, verschiedene Hausmobilien und Küchengeräthe öffentlich gegen baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher, Brochhausen. Ein der schönsten Monstranzen gothische Arbeit, 2 Fuß hoch, von Messing im Feuer vergoldet und von den ersten Kennern als eine der schönsten und besten Arbeiten, welche bis jetzt gefertigt anerkannt worden ist, von demselben Stoff ist auch ein Kreuz zu haben bei J. P. Hospelt, Höhle 35. Makulaturpapier. Circa 500 Pfd. sind billig abzugeben. Bescheid bei der Expedition d. Ztg. Ein junger Mann, der im Speditions-Geschäft erfahren und sofort eintreten kann, findet unter billigen Ansprüchen in einer Stadt Westfalens sogleich ein Engagement. Franco Offerten sub Littera L. W. an die Expedition dieses Blattes. Englischer Hof empfiehlt einem reisenden Publikum bestens Köln im Mai 1849. H. J. Thibus. Täglich großer Maifischfang von Gebr. Wattler am Thürmchen. Gartenwirthschaft Scheiben und Vogelschießen nebst vorzüglichem Lagerbier, empfiehlt Joseph Frings, „im Bart“ Brand Nro. 1. Feinster Emmenthaler Schweizerkäse in ganzen und halben Laeben, Alter holländischer Käse, Beste Bamberger Pflaumen, per 20 Pfd. 1 Thlr., Butter in Fäßchen von 60 Pfd., Feinstes Provencer-Oel, billigst bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45. Rheinisches Volks-Fest in der Mailust zu Deutz heute Dienstag den 8. Mai bei Anwesenheit der Vertreter der ganzen Rheinprovinz große Garten-Harmonie Abends großer Frei-Ball. In Erwägung, daß Deutz die einzige Stadt in der Rheinprovinz ist, worin die Bürgerwehr noch im Besitze ihrer Waffen, und in Erwägung, daß dieselbe wie bisheran auch forthin, sich stark sagt, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten ohne einmal selbst unter die Waffen zu treten, wird Deutz als der geeignetste Platz anempfohlen, von wo aus man (ohne alle Selbstgefahr) den Belagerungszustand von Köln am besten zu beobachten Gelegenheit hat. Das Fest-Comite und Sicherheits-Ausschuß. Alle fertig geriebene Oelfarben bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45. Herausgeber: St. Naut. Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 292. Köln, 8. Mai 1849, S. 1657. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz292_1849/3>, abgerufen am 21.11.2024.