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Das Pfennig=Magazin für Belehrung und Unterhaltung. Dritte Folge, Dritter Jahrgang, Nr. 117. Leipzig (Sachsen), 29. März 1855.

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[Abbildung] Verreze, im Thale von Aosta in Piemont.


Die Femgerichte.
Eine Geschichte aus dem Mittelalter.
[Beginn Spaltensatz]

Dem ersten Zwecke nach, den wir bereits früher ein-
mal ( vergleiche Pfennig=Magazin, Jahrgang 1846,
Nr. 194 ) ausführlicher erörterten, war es mit der
Einrichtung der Femgerichte gar gut gemeint. Der
mächtigste Bösewicht durfte nicht hoffen, ungestraft zu
sündigen; es half ihm zu nichts, den gewöhnlichen
Richter zu bestechen oder durch falsche Zeugen und auf
[Spaltenumbruch] andere Art zu hintergehen. Er entging, wenn sein
Verbrechen ruchbar wurde, nimmer dem weitreichenden
Arme der furchtbaren Feme! Somit war denn, be-
sonders in einem Zeitalter, wo so oft Gewalt für
Recht galt, das Femgericht von den wohlthätigsten
Wirkungen und die kühnsten Frevler mußten davor
zittern.

[Ende Spaltensatz]


[Abbildung] Verreze, im Thale von Aosta in Piemont.


Die Femgerichte.
Eine Geschichte aus dem Mittelalter.
[Beginn Spaltensatz]

Dem ersten Zwecke nach, den wir bereits früher ein-
mal ( vergleiche Pfennig=Magazin, Jahrgang 1846,
Nr. 194 ) ausführlicher erörterten, war es mit der
Einrichtung der Femgerichte gar gut gemeint. Der
mächtigste Bösewicht durfte nicht hoffen, ungestraft zu
sündigen; es half ihm zu nichts, den gewöhnlichen
Richter zu bestechen oder durch falsche Zeugen und auf
[Spaltenumbruch] andere Art zu hintergehen. Er entging, wenn sein
Verbrechen ruchbar wurde, nimmer dem weitreichenden
Arme der furchtbaren Feme! Somit war denn, be-
sonders in einem Zeitalter, wo so oft Gewalt für
Recht galt, das Femgericht von den wohlthätigsten
Wirkungen und die kühnsten Frevler mußten davor
zittern.

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[100/0004] 100 [Abbildung Verreze, im Thale von Aosta in Piemont.] Die Femgerichte. Eine Geschichte aus dem Mittelalter. Dem ersten Zwecke nach, den wir bereits früher ein- mal ( vergleiche Pfennig=Magazin, Jahrgang 1846, Nr. 194 ) ausführlicher erörterten, war es mit der Einrichtung der Femgerichte gar gut gemeint. Der mächtigste Bösewicht durfte nicht hoffen, ungestraft zu sündigen; es half ihm zu nichts, den gewöhnlichen Richter zu bestechen oder durch falsche Zeugen und auf andere Art zu hintergehen. Er entging, wenn sein Verbrechen ruchbar wurde, nimmer dem weitreichenden Arme der furchtbaren Feme! Somit war denn, be- sonders in einem Zeitalter, wo so oft Gewalt für Recht galt, das Femgericht von den wohlthätigsten Wirkungen und die kühnsten Frevler mußten davor zittern.

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Zitationshilfe: Das Pfennig=Magazin für Belehrung und Unterhaltung. Dritte Folge, Dritter Jahrgang, Nr. 117. Leipzig (Sachsen), 29. März 1855, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_pfennig117_1855/4>, abgerufen am 21.11.2024.