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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii Weyhe der Bäpstischen Bischoffen. sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc.

Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung Tito. 1. der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie Rom. 1. geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben.

Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger.

Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist.

Tito. 1

Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen.

Ervvehlung der Bischoff.

Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekannten / vnd löblicher

Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii Weyhe der Bäpstischen Bischoffen. sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc.

Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung Tito. 1. der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie Rom. 1. geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben.

Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger.

Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist.

Tito. 1

Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen.

Ervvehlung der Bischoff.

Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekañten / vnd löblicher

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[18/0018] Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc. Weyhe der Bäpstischen Bischoffen. Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben. Tito. 1. Rom. 1. Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger. Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist. Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen. Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekañten / vnd löblicher

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/18>, abgerufen am 29.04.2024.