[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii Weyhe der Bäpstischen Bischoffen. sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc. Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung Tito. 1. der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie Rom. 1. geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben. Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger. Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist. Tito. 1Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen. Ervvehlung der Bischoff.Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekannten / vnd löblicher Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii Weyhe der Bäpstischen Bischoffen. sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc. Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung Tito. 1. der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie Rom. 1. geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben. Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger. Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist. Tito. 1Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen. Ervvehlung der Bischoff.Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekañten / vnd löblicher <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0018" n="18"/> <p>Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii <note place="left"><hi rendition="#i">Weyhe der Bäpstischen Bischoffen.</hi></note>sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc.</p> <p>Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung <note place="left"><hi rendition="#i">Tito. 1.</hi></note>der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie <note place="left"><hi rendition="#i">Rom. 1.</hi></note>geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben.</p> <p>Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger.</p> <p>Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist.</p> <note place="left"> <hi rendition="#i">Tito. 1</hi> </note> <p>Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen.</p> <note place="left"> <hi rendition="#i">Ervvehlung der Bischoff.</hi> </note> <p>Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekañten / vnd löblicher </p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0018]
Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc.
Weyhe der Bäpstischen Bischoffen. Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben.
Tito. 1.
Rom. 1. Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger.
Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist.
Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen.
Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekañten / vnd löblicher
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |