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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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Sitten waren / auß allen Ständen Priester vnd Leyen gewehlet würden / dazu wurden auch erfordert / zwen od drey Bischoffe auß den nechsten Städten / die dieses erwehleten Lehre anhören / vnd darnach jhn bestätigen solten. Die Versamlung mußte wehlen vnd Stimme geben / aber die erforderte Bischoffe erkündigten seine Lehre / vnd hielten darnach die Ceremonien der Bestätigung mit Aufflegung der Hende / wie gesagt ist.

Diese weise ist offt beschrieben in Cypriano / vnd sonderlich mit viel worten außgedruckt in der vierdten Epistel an Cornelium / darinn diese klare wort stehen / daß das Volck fürnemlich Gewalt habe tüchtige Priester zu erwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Dergleichen meldet Augustinus in der 110. Epistel. Item sehr viel klarer Sprüche in den Alten Concilien.

Item die Historien sind offenbar. Also ist Ambrosius zu Meyland / durch die Christliche Versamlung auß allen Ständen. Item Athanasius in Egypten / gewehlet worden.

Vnd ist in Decreten vnd Historien leicht zumercken / wie mit der zeit die erste Alte gewonheit durch den Bapst geendert ist / der die Wahl auff die Capitel Alte gevvonheit Priestor zu vveihen. allein gestellet / vnnd die Bestätigung jhm fürbehalten. Das ist nicht in der Alten Kirchen gewöhnlich gewesen / wie klar zubeweisen auß der Schrifft der Bischoffe in Orient / an den Bapst Damasum / der auch bey jhnen suchet / sie solten die Bestätigung zu Rom haben.

Dagegen antworten sie gantz ernstlich / daß sie mit dieser newen vnbillichen Beschwerung / jhre Kirchen nicht beladen wöllen / Sondern wöllen sich halten wie von der Apostel zeit / vnnd wie es im Concilio Niceno beschlossen were. Daß zu jeder zeit / so man ein Bischoff wehlet / von den nechsten Städten zwen oder drey dazu erfordert würden. Darauß klar ist / daß nicht noth ist Bestätigung deß Bapsts zusuchen. Diese Epistel findet man in Theodoreto.

Auß diesem allen ist klar / daß die Kirch gewalt hat tüchtige Personen zum Bischofflichen Ampt / das ist / zur Seelsorge zu wehlen / vnnd jhnen dz Ampt zu befehlen. Vnd ist gewöhnlich vnd löblich daß solchs geschehe / also / daß etliche Christliche vnd gelehrte Seelsorger dabey sein / vnnd jhre Lehre anhören / vnd zum zeugnuß jhnen die Hende aufflegen.

Vnnd solche Wahl der Kirchen ist gegründet in diesen folgenden vrsachen / Matth. 18. spricht Christus / Sage es der Kirchen / in diesem Text ordnet er die Kirchen Gericht / vnd gibt die höchste Gewalt der Kirchen / das ist / nicht einem stand allein / sondern Christlichen Personen auß allen Ständen /

Sitten waren / auß allen Ständen Priester vnd Leyen gewehlet würden / dazu wurden auch erfordert / zwen oď drey Bischoffe auß den nechstẽ Städten / die dieses erwehleten Lehre anhören / vnd darnach jhn bestätigen solten. Die Versamlung mußte wehlen vnd Stimme geben / aber die erforderte Bischoffe erkündigten seine Lehre / vnd hielten darnach die Ceremonien der Bestätigung mit Aufflegung der Hende / wie gesagt ist.

Diese weise ist offt beschrieben in Cypriano / vnd sonderlich mit viel worten außgedruckt in der vierdten Epistel an Cornelium / dariñ diese klare wort stehen / daß das Volck fürnemlich Gewalt habe tüchtige Priester zu erwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Dergleichen meldet Augustinus in der 110. Epistel. Item sehr viel klarer Sprüche in den Alten Concilien.

Item die Historien sind offenbar. Also ist Ambrosius zu Meyland / durch die Christliche Versamlung auß allen Ständen. Item Athanasius in Egypten / gewehlet worden.

Vnd ist in Decreten vnd Historien leicht zumercken / wie mit der zeit die erste Alte gewonheit durch den Bapst geendert ist / der die Wahl auff die Capitel Alte gevvonheit Priestor zu vveihen. allein gestellet / vnnd die Bestätigung jhm fürbehalten. Das ist nicht in der Alten Kirchen gewöhnlich gewesen / wie klar zubeweisen auß der Schrifft der Bischoffe in Orient / an den Bapst Damasum / der auch bey jhnen suchet / sie solten die Bestätigung zu Rom haben.

Dagegen antworten sie gantz ernstlich / daß sie mit dieser newen vnbillichen Beschwerung / jhre Kirchen nicht beladen wöllen / Sondern wöllen sich halten wie von der Apostel zeit / vnnd wie es im Concilio Niceno beschlossen were. Daß zu jeder zeit / so man ein Bischoff wehlet / von den nechsten Städten zwen oder drey dazu erfordert würden. Darauß klar ist / daß nicht noth ist Bestätigung deß Bapsts zusuchen. Diese Epistel findet man in Theodoreto.

Auß diesem allen ist klar / daß die Kirch gewalt hat tüchtige Personen zum Bischofflichen Ampt / das ist / zur Seelsorge zu wehlen / vnnd jhnen dz Ampt zu befehlen. Vnd ist gewöhnlich vnd löblich daß solchs geschehe / also / daß etliche Christliche vnd gelehrte Seelsorger dabey sein / vnnd jhre Lehre anhören / vnd zum zeugnuß jhnen die Hende aufflegen.

Vnnd solche Wahl der Kirchen ist gegründet in diesen folgenden vrsachen / Matth. 18. spricht Christus / Sage es der Kirchen / in diesem Text ordnet er die Kirchen Gericht / vnd gibt die höchste Gewalt der Kirchen / das ist / nicht einem stand allein / sondern Christlichen Personen auß allen Ständen /

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[19/0019] Sitten waren / auß allen Ständen Priester vnd Leyen gewehlet würden / dazu wurden auch erfordert / zwen oď drey Bischoffe auß den nechstẽ Städten / die dieses erwehleten Lehre anhören / vnd darnach jhn bestätigen solten. Die Versamlung mußte wehlen vnd Stimme geben / aber die erforderte Bischoffe erkündigten seine Lehre / vnd hielten darnach die Ceremonien der Bestätigung mit Aufflegung der Hende / wie gesagt ist. Diese weise ist offt beschrieben in Cypriano / vnd sonderlich mit viel worten außgedruckt in der vierdten Epistel an Cornelium / dariñ diese klare wort stehen / daß das Volck fürnemlich Gewalt habe tüchtige Priester zu erwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Dergleichen meldet Augustinus in der 110. Epistel. Item sehr viel klarer Sprüche in den Alten Concilien. Item die Historien sind offenbar. Also ist Ambrosius zu Meyland / durch die Christliche Versamlung auß allen Ständen. Item Athanasius in Egypten / gewehlet worden. Vnd ist in Decreten vnd Historien leicht zumercken / wie mit der zeit die erste Alte gewonheit durch den Bapst geendert ist / der die Wahl auff die Capitel allein gestellet / vnnd die Bestätigung jhm fürbehalten. Das ist nicht in der Alten Kirchen gewöhnlich gewesen / wie klar zubeweisen auß der Schrifft der Bischoffe in Orient / an den Bapst Damasum / der auch bey jhnen suchet / sie solten die Bestätigung zu Rom haben. Alte gevvonheit Priestor zu vveihen. Dagegen antworten sie gantz ernstlich / daß sie mit dieser newen vnbillichen Beschwerung / jhre Kirchen nicht beladen wöllen / Sondern wöllen sich halten wie von der Apostel zeit / vnnd wie es im Concilio Niceno beschlossen were. Daß zu jeder zeit / so man ein Bischoff wehlet / von den nechsten Städten zwen oder drey dazu erfordert würden. Darauß klar ist / daß nicht noth ist Bestätigung deß Bapsts zusuchen. Diese Epistel findet man in Theodoreto. Auß diesem allen ist klar / daß die Kirch gewalt hat tüchtige Personen zum Bischofflichen Ampt / das ist / zur Seelsorge zu wehlen / vnnd jhnen dz Ampt zu befehlen. Vnd ist gewöhnlich vnd löblich daß solchs geschehe / also / daß etliche Christliche vnd gelehrte Seelsorger dabey sein / vnnd jhre Lehre anhören / vnd zum zeugnuß jhnen die Hende aufflegen. Vnnd solche Wahl der Kirchen ist gegründet in diesen folgenden vrsachen / Matth. 18. spricht Christus / Sage es der Kirchen / in diesem Text ordnet er die Kirchen Gericht / vnd gibt die höchste Gewalt der Kirchen / das ist / nicht einem stand allein / sondern Christlichen Personen auß allen Ständen /

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/19>, abgerufen am 21.11.2024.