[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.diese sollen die Lehre richten. Darauß solget klar / daß die höchste Autoritet Personen zu setzen vnd zu entsetzen / bey der Kirchen stehe. Item in diesem Text / stehet weiter / Wo zwen oder drey in meinem Namen Matth. 18. versamlet sind / Da bin ich mitten vnter jhnen / was sie binden auff Erden / soll im Himmel gebunden sein / was sie ledig sprechen auff Erden / soll auch im Himmel ledig sein. Hie redet Christus klar von Vergebung der Sünden / vnnd stellet diesen Befehl auff die Versamlung. Darauß ist zuverstehen / daß die Kirch Gewalt hat / solches Ampt gewissen Personen zubefehlen / wie auch die Kirch nicht ohn solch Ampt sein kan / Vergebung zu verkündigen. Item / 1. Pet. 2. Ihr seydt das Königliche Priesterthumb / etc. Diese wort reden von der gantzen Kirchen / daß alle Heiligen von GOtt zu diesem Ampt gesegnet sindt / so sie von der Versamlung darzu beruffen werden. Item Ephes. 4. stehet der fürnembste Spruch vom Ampt / daß GOtt die Kirchen erbawet / vnnd Christus in Himmel gefahren sey / der Kirchen gaben zu geben / nemlich / Diener / Propheten / Apostel / Prediger / Hirten vnd Lehrer. Mit diesen worten bezeuget S. Paulus daß die Kirch ein Ministerium vnnd Ampt haben muß / wie er dabey saget / daß ein gewisse Lehre erhalten werde / vnnd mache nicht ein jeder auß eygenen Fantaseyen / ein besonder Religion / Wie die Heyden täglich newe Götzen gemacht. Wider solche vngewißheyt will GOTT daß ein Ampt vnnd Ministerium in der Kirchen sey. Vnd erhelt solches / weil dann solch Ministerium ohn zweissel von nöhten Kirche hat macht tüchtige Personen zu vvehlen. ist / sein vnd erhalten werden muß. So folgt daß die Kirch tüchtige Personen zu wehlen macht hat vnd schuldig ist / so offt vnd viel von nöthen. Als wann die Titel Bischoffe vnnd jr Anhang / Verfolger sind / vnd wöllen den Kirchen nit tüchtige Seelsorger geben. Diese erzehlte vrsachen sindt gantz gewiß / wolgegründet vnnd bestendig / nemlich / Daß die Kirche selbst tüchtige Seelsorger wehlen vnd weyhen soll vnnd muß. So die Titel Bischoffe vnnd jhr Anhang Verfolger sind. Vnnd ist hierauß klar / daß die Ordinatio so durch vnsere Kirchen vnnd Seelsorger geschicht / recht vnd Christlich ist. diese sollen die Lehre richten. Darauß solget klar / daß die höchste Autoritet Personen zu setzen vnd zu entsetzen / bey der Kirchen stehe. Item in diesem Text / stehet weiter / Wo zwen oder drey in meinem Namen Matth. 18. versamlet sind / Da bin ich mitten vnter jhnen / was sie binden auff Erden / soll im Himmel gebunden sein / was sie ledig sprechen auff Erden / soll auch im Himmel ledig sein. Hie redet Christus klar von Vergebung der Sünden / vnnd stellet diesen Befehl auff die Versamlung. Darauß ist zuverstehen / daß die Kirch Gewalt hat / solches Ampt gewissen Personen zubefehlen / wie auch die Kirch nicht ohn solch Ampt sein kan / Vergebung zu verkündigen. Item / 1. Pet. 2. Ihr seydt das Königliche Priesterthumb / etc. Diese wort reden von der gantzen Kirchen / daß alle Heiligen von GOtt zu diesem Ampt gesegnet sindt / so sie von der Versamlung darzu beruffen werden. Item Ephes. 4. stehet der fürnembste Spruch vom Ampt / daß GOtt die Kirchen erbawet / vnnd Christus in Himmel gefahren sey / der Kirchen gaben zu geben / nemlich / Diener / Propheten / Apostel / Prediger / Hirten vnd Lehrer. Mit diesen worten bezeuget S. Paulus daß die Kirch ein Ministerium vnnd Ampt haben muß / wie er dabey saget / daß ein gewisse Lehre erhalten werde / vnnd mache nicht ein jeder auß eygenen Fantaseyen / ein besonder Religion / Wie die Heyden täglich newe Götzen gemacht. Wider solche vngewißheyt will GOTT daß ein Ampt vnnd Ministerium in der Kirchen sey. Vnd erhelt solches / weil dann solch Ministerium ohn zweissel von nöhten Kirche hat macht tüchtige Personen zu vvehlen. ist / sein vnd erhalten werden muß. So folgt daß die Kirch tüchtige Personen zu wehlen macht hat vnd schuldig ist / so offt vnd viel von nöthen. Als wann die Titel Bischoffe vnnd jr Anhang / Verfolger sind / vnd wöllen den Kirchen nit tüchtige Seelsorger geben. Diese erzehlte vrsachen sindt gantz gewiß / wolgegründet vnnd bestendig / nemlich / Daß die Kirche selbst tüchtige Seelsorger wehlen vnd weyhen soll vnnd muß. So die Titel Bischoffe vnnd jhr Anhang Verfolger sind. Vnnd ist hierauß klar / daß die Ordinatio so durch vnsere Kirchen vnnd Seelsorger geschicht / recht vnd Christlich ist. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0020" n="20"/> diese sollen die Lehre richten. Darauß solget klar / daß die höchste Autoritet Personen zu setzen vnd zu entsetzen / bey der Kirchen stehe.</p> <p>Item in diesem Text / stehet weiter / Wo zwen oder drey in meinem Namen <note place="left"><hi rendition="#i">Matth. 18.</hi></note>versamlet sind / Da bin ich mitten vnter jhnen / was sie binden auff Erden / soll im Himmel gebunden sein / was sie ledig sprechen auff Erden / soll auch im Himmel ledig sein.</p> <p>Hie redet Christus klar von Vergebung der Sünden / vnnd stellet diesen Befehl auff die Versamlung. Darauß ist zuverstehen / daß die Kirch Gewalt hat / solches Ampt gewissen Personen zubefehlen / wie auch die Kirch nicht ohn solch Ampt sein kan / Vergebung zu verkündigen.</p> <p>Item / 1. Pet. 2. Ihr seydt das Königliche Priesterthumb / etc. Diese wort reden von der gantzen Kirchen / daß alle Heiligen von GOtt zu diesem Ampt gesegnet sindt / so sie von der Versamlung darzu beruffen werden.</p> <p>Item Ephes. 4. stehet der fürnembste Spruch vom Ampt / daß GOtt die Kirchen erbawet / vnnd Christus in Himmel gefahren sey / der Kirchen gaben zu geben / nemlich / Diener / Propheten / Apostel / Prediger / Hirten vnd Lehrer.</p> <p>Mit diesen worten bezeuget S. Paulus daß die Kirch ein Ministerium vnnd Ampt haben muß / wie er dabey saget / daß ein gewisse Lehre erhalten werde / vnnd mache nicht ein jeder auß eygenen Fantaseyen / ein besonder Religion / Wie die Heyden täglich newe Götzen gemacht. Wider solche vngewißheyt will GOTT daß ein Ampt vnnd Ministerium in der Kirchen sey. Vnd erhelt solches / weil dann solch Ministerium ohn zweissel von nöhten <note place="left"><hi rendition="#i">Kirche hat macht tüchtige Personen zu vvehlen.</hi></note>ist / sein vnd erhalten werden muß. So folgt daß die Kirch tüchtige Personen zu wehlen macht hat vnd schuldig ist / so offt vnd viel von nöthen. Als wann die Titel Bischoffe vnnd jr Anhang / Verfolger sind / vnd wöllen den Kirchen nit tüchtige Seelsorger geben.</p> <p>Diese erzehlte vrsachen sindt gantz gewiß / wolgegründet vnnd bestendig / nemlich / Daß die Kirche selbst tüchtige Seelsorger wehlen vnd weyhen soll vnnd muß. So die Titel Bischoffe vnnd jhr Anhang Verfolger sind. Vnnd ist hierauß klar / daß die Ordinatio so durch vnsere Kirchen vnnd Seelsorger geschicht / recht vnd Christlich ist.</p> </div> </body> </text> </TEI> [20/0020]
diese sollen die Lehre richten. Darauß solget klar / daß die höchste Autoritet Personen zu setzen vnd zu entsetzen / bey der Kirchen stehe.
Item in diesem Text / stehet weiter / Wo zwen oder drey in meinem Namen versamlet sind / Da bin ich mitten vnter jhnen / was sie binden auff Erden / soll im Himmel gebunden sein / was sie ledig sprechen auff Erden / soll auch im Himmel ledig sein.
Matth. 18. Hie redet Christus klar von Vergebung der Sünden / vnnd stellet diesen Befehl auff die Versamlung. Darauß ist zuverstehen / daß die Kirch Gewalt hat / solches Ampt gewissen Personen zubefehlen / wie auch die Kirch nicht ohn solch Ampt sein kan / Vergebung zu verkündigen.
Item / 1. Pet. 2. Ihr seydt das Königliche Priesterthumb / etc. Diese wort reden von der gantzen Kirchen / daß alle Heiligen von GOtt zu diesem Ampt gesegnet sindt / so sie von der Versamlung darzu beruffen werden.
Item Ephes. 4. stehet der fürnembste Spruch vom Ampt / daß GOtt die Kirchen erbawet / vnnd Christus in Himmel gefahren sey / der Kirchen gaben zu geben / nemlich / Diener / Propheten / Apostel / Prediger / Hirten vnd Lehrer.
Mit diesen worten bezeuget S. Paulus daß die Kirch ein Ministerium vnnd Ampt haben muß / wie er dabey saget / daß ein gewisse Lehre erhalten werde / vnnd mache nicht ein jeder auß eygenen Fantaseyen / ein besonder Religion / Wie die Heyden täglich newe Götzen gemacht. Wider solche vngewißheyt will GOTT daß ein Ampt vnnd Ministerium in der Kirchen sey. Vnd erhelt solches / weil dann solch Ministerium ohn zweissel von nöhten ist / sein vnd erhalten werden muß. So folgt daß die Kirch tüchtige Personen zu wehlen macht hat vnd schuldig ist / so offt vnd viel von nöthen. Als wann die Titel Bischoffe vnnd jr Anhang / Verfolger sind / vnd wöllen den Kirchen nit tüchtige Seelsorger geben.
Kirche hat macht tüchtige Personen zu vvehlen. Diese erzehlte vrsachen sindt gantz gewiß / wolgegründet vnnd bestendig / nemlich / Daß die Kirche selbst tüchtige Seelsorger wehlen vnd weyhen soll vnnd muß. So die Titel Bischoffe vnnd jhr Anhang Verfolger sind. Vnnd ist hierauß klar / daß die Ordinatio so durch vnsere Kirchen vnnd Seelsorger geschicht / recht vnd Christlich ist.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |