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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.

DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vnd Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.

Ibidem Tit. De ordine.

Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd

D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.

DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.

Ibidem Tit. De ordine.

Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd

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[24/0024] D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649. DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus. Ibidem Tit. De ordine. Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/24>, abgerufen am 28.04.2024.