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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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Von dem Beruff der Prediger D. Tilemanni Heßhusii Lehre vnd Bekenntnuß.

VOn der Wahl / Beruff vnd Annemung der Seelsorger vnd Kirchen Diener / lehren vnd bekennen wir / daß der Sohn Gottes Jesus Christus / da er das Predigampt gestifftet vnnd geordnet / die Gerechtigkeit vnd Gewalt Prediger zu wehlen vnnd auffzustellen / nicht der Weltlichen Oberkeit als Oberkeit / sondern seiner lieben Kirchen vnd Christlichen Gemeyne gegeben / vnd sie damit herrlichen verehret. Es sind ja die zwey Reich der Weltlichen Herrschafft / vnd deß HErrn Jesit Christi weit von einander vnterscheyden / vnnd können nicht ohne grossen Nachtheyl der Religion in einander gemischet werden. Jenes Reich ist vber Leibliche Güter / von dem ewigen Gott gestifftet. Dieses ist nach dem Fall deß Menschen / auß grosser Barmhertzigkeit Gottes / zu widerbringung der Menschen Heyl vnd Seeligkeit in Christo Jesu auffgerichtet. So nun Christus den Weltlichen Oberherrn / die Wahl der Prediger / simpliciter vnd ohne vnterscheydt vbergeben vnd befohlen / damit hette er sie zu Herrn vber sein Geystlich Reich gesetzt. Weil dann auch Augenscheinlich / daß schier alle hohe vnd nidrige Potentaten vnd Herrschafften / wenig außgenommen / nach den Rottengeystern / die Kirche / vnd bevor auß / das heilige Predigampt jmmerdar verdruckt / verfolget / vnd mit aller macht gedempfft haben / wie aller Welt Historien bezeugen / wie käme der Sohn Gottes darzu / daß er denen / die offt seine ärgste Feinde / die in dem 24. Psalm schreyen / Wer ist der König der Ehren? Soll vns der Pfaff jmmerdar reformiren? Vnnd im 2. Psalm / stracks schliessen / Lasset vns zerreissen jhre Bande / vnnd von vns werffen jhre Seyle / sein gantzes Reich / das Ampt deß Geystes / welches den Tyrannen vnleydlich vnd vnbetreglich / solte aufftragen vnnd gantz heimstellen? So möcht ich auch gern hören / mit welchem Spruch der Schrifft / die Juristen solche Frey vnd Gerechtigkeiten der Herrschafft / an Wahl vnnd Beruff der Prediger / daß sie jhres gefallens der Kirchen jhre freye Wahl nehmen / Prediger so da sagen müssen / was sie gern hören / der Gemeyne Gottes auffdringen / vnd wer jhnen nicht gefellig / vnerhörter Sachen / wider der Kirchen willen absetzen vnd vertreiben mögen / erhalten vnd erstreiten wöllen. Laß doch hören / auß welchem Propheten vnd Apostel / die freche Juristen / die newe Theologiam gestudiert haben. Andere Tyrannen / so biß her jhre Prediger verfolget vnd verjagt / haben sonst vrsache fürgewandt / damit

Von dem Beruff der Prediger D. Tilemanni Heßhusii Lehre vnd Bekeñtnuß.

VOn der Wahl / Beruff vnd Annemung der Seelsorger vnd Kirchen Diener / lehren vnd bekennen wir / daß der Sohn Gottes Jesus Christus / da er das Predigampt gestifftet vnnd geordnet / die Gerechtigkeit vnd Gewalt Prediger zu wehlen vnnd auffzustellen / nicht der Weltlichen Oberkeit als Oberkeit / sondern seiner lieben Kirchen vnd Christlichen Gemeyne gegeben / vnd sie damit herrlichen verehret. Es sind ja die zwey Reich der Weltlichen Herrschafft / vnd deß HErrn Jesit Christi weit von einander vnterscheyden / vnnd können nicht ohne grossen Nachtheyl der Religion in einander gemischet werden. Jenes Reich ist vber Leibliche Güter / von dem ewigen Gott gestifftet. Dieses ist nach dem Fall deß Menschen / auß grosser Barmhertzigkeit Gottes / zu widerbringung der Menschen Heyl vñ Seeligkeit in Christo Jesu auffgerichtet. So nun Christus den Weltlichen Oberherrn / die Wahl der Prediger / simpliciter vnd ohne vnterscheydt vbergeben vnd befohlen / damit hette er sie zu Herrn vber sein Geystlich Reich gesetzt. Weil dann auch Augenscheinlich / daß schier alle hohe vnd nidrige Potentaten vnd Herrschafften / wenig außgenommen / nach den Rottengeystern / die Kirche / vñ bevor auß / das heilige Predigampt jmmerdar verdruckt / verfolget / vnd mit aller macht gedempfft haben / wie aller Welt Historien bezeugen / wie käme der Sohn Gottes darzu / daß er denen / die offt seine ärgste Feinde / die in dem 24. Psalm schreyen / Wer ist der König der Ehren? Soll vns der Pfaff jmmerdar reformiren? Vnnd im 2. Psalm / stracks schliessen / Lasset vns zerreissen jhre Bande / vnnd von vns werffen jhre Seyle / sein gantzes Reich / das Ampt deß Geystes / welches den Tyrannen vnleydlich vnd vnbetreglich / solte aufftragen vnnd gantz heimstellen? So möcht ich auch gern hören / mit welchem Spruch der Schrifft / die Juristen solche Frey vnd Gerechtigkeiten der Herrschafft / an Wahl vnnd Beruff der Prediger / daß sie jhres gefallens der Kirchen jhre freye Wahl nehmen / Prediger so da sagen müssen / was sie gern hören / der Gemeyne Gottes auffdringen / vnd wer jhnen nicht gefellig / vnerhörter Sachen / wider der Kirchen willen absetzen vnd vertreiben mögen / erhalten vnd erstreiten wöllen. Laß doch hören / auß welchem Propheten vnd Apostel / die freche Juristen / die newe Theologiam gestudiert haben. Andere Tyrannen / so biß her jhre Prediger verfolget vnd verjagt / haben sonst vrsache fürgewandt / damit

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[48/0048] Von dem Beruff der Prediger D. Tilemanni Heßhusii Lehre vnd Bekeñtnuß. VOn der Wahl / Beruff vnd Annemung der Seelsorger vnd Kirchen Diener / lehren vnd bekennen wir / daß der Sohn Gottes Jesus Christus / da er das Predigampt gestifftet vnnd geordnet / die Gerechtigkeit vnd Gewalt Prediger zu wehlen vnnd auffzustellen / nicht der Weltlichen Oberkeit als Oberkeit / sondern seiner lieben Kirchen vnd Christlichen Gemeyne gegeben / vnd sie damit herrlichen verehret. Es sind ja die zwey Reich der Weltlichen Herrschafft / vnd deß HErrn Jesit Christi weit von einander vnterscheyden / vnnd können nicht ohne grossen Nachtheyl der Religion in einander gemischet werden. Jenes Reich ist vber Leibliche Güter / von dem ewigen Gott gestifftet. Dieses ist nach dem Fall deß Menschen / auß grosser Barmhertzigkeit Gottes / zu widerbringung der Menschen Heyl vñ Seeligkeit in Christo Jesu auffgerichtet. So nun Christus den Weltlichen Oberherrn / die Wahl der Prediger / simpliciter vnd ohne vnterscheydt vbergeben vnd befohlen / damit hette er sie zu Herrn vber sein Geystlich Reich gesetzt. Weil dann auch Augenscheinlich / daß schier alle hohe vnd nidrige Potentaten vnd Herrschafften / wenig außgenommen / nach den Rottengeystern / die Kirche / vñ bevor auß / das heilige Predigampt jmmerdar verdruckt / verfolget / vnd mit aller macht gedempfft haben / wie aller Welt Historien bezeugen / wie käme der Sohn Gottes darzu / daß er denen / die offt seine ärgste Feinde / die in dem 24. Psalm schreyen / Wer ist der König der Ehren? Soll vns der Pfaff jmmerdar reformiren? Vnnd im 2. Psalm / stracks schliessen / Lasset vns zerreissen jhre Bande / vnnd von vns werffen jhre Seyle / sein gantzes Reich / das Ampt deß Geystes / welches den Tyrannen vnleydlich vnd vnbetreglich / solte aufftragen vnnd gantz heimstellen? So möcht ich auch gern hören / mit welchem Spruch der Schrifft / die Juristen solche Frey vnd Gerechtigkeiten der Herrschafft / an Wahl vnnd Beruff der Prediger / daß sie jhres gefallens der Kirchen jhre freye Wahl nehmen / Prediger so da sagen müssen / was sie gern hören / der Gemeyne Gottes auffdringen / vnd wer jhnen nicht gefellig / vnerhörter Sachen / wider der Kirchen willen absetzen vnd vertreiben mögen / erhalten vnd erstreiten wöllen. Laß doch hören / auß welchem Propheten vnd Apostel / die freche Juristen / die newe Theologiam gestudiert haben. Andere Tyrannen / so biß her jhre Prediger verfolget vnd verjagt / haben sonst vrsache fürgewandt / damit

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/48>, abgerufen am 21.11.2024.