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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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beruffen / Abraham / Mose / Aaron / die Propheten / Aposteln / vnnd siebentzig Jünger. Der ander so durch Mittel geschicht / ist wann Gott durch Menschen / als durch Instrument vnd Mittel etliche zum Kirchenampt berufft / wie vnsere Kirchendiener beruffen sind. In d'Apostel Geschicht am 6. Cap. wird die Ordnung vnd Proceß beschrieben / welchen die Aposteln / vnd jhre Nachkommen in der Wahl vnnd Beruff der Diener gehalten haben / dann die Aposteln forderten die gantze Gemeyne zusammen / vnd befohlen jnen / daß sie Gottsfürchtige vnnd tüchtige Menner zu Kirchen Emptern wehlen sollen.

Derwegen wann man Diener wehlen vnnd beruffen will / so wird darzu erstlich erfordert der Prediger bedencken vnd Bewilligung / wie solches auß der Heiligen Schrifft zeugnussen vnd gewonheit in der alten Kirchen gehalten / offenbaret ist.

Der heilige Apostel Paulus befiehlet Tito Cap. 1. Daß er die Städte hin vnd her mit Eltesten besetzen soll. In d'Apostel Geschicht am 6. Cap. Werden siben Personen / von der Versamlung der Kirchen erwehlet / beruffen / vnd für die Aposteln gestellet / daß sie von jhnen bestätigt würden / In der Apostel geschicht am 14. Cap. wurden zu Lystra / Iconion vnd Antiochia etliche Diener von Paulo vnnd Barnaba / Prediger erwehlet vnd ordiniert.

In der 2. Timoth. 2. schreibt Paulus an Timotheum. Was du von mir gehöret hast / durch viel zeugen / daß befiehl trewen Menschen / die da tüchtig sind auch andere zu lehren. In der Kirchen Historia die man Tripartitam nennet / lib. 7. cap. 37. stehet geschrieben / Daß Petrus Bischoff zu Alexandria / an deß Athanasii Statt kommen sey / welcher jhn mit Bewilligung der Priester / Edelleut vnd gemeynem Volcks lange zuvor erwehlet hatte.

Zum andern / gehören auch die Edelleut / Patron oder Lehnherrn / wie man sie jetzt nennet / zum Beruff vnd Wahl der Diener.

Zum dritten / muß auch die Bewilligung der Bürger oder deß Gemeynen Volcks darzu kommen. Isiodorus der etwa vmb daß Jar nach Christi Geburt 630. gelebet hatt / schreibet außtrücklich / daß die Wahl eines tüchtigen Dieners / von den Predigern vnd gantzer Gemeyne geschehen soll.

Der Synodus zu Nicaea schreibet also an die Kirchen zu Alexandria / von der Wahl der Kirchendiener / es ist billich / daß jhr die Gewalt habt zuerwehlen / welchen jhr wolt / vnd derer die da wirdig sind deß Predigampts zu vbergeben.

Cyprianus schreibet also lib. 1. Epistola 4. Wir sehen daß es auß Gött-

beruffen / Abraham / Mose / Aaron / die Propheten / Aposteln / vnnd siebentzig Jünger. Der ander so durch Mittel geschicht / ist wann Gott durch Menschen / als durch Instrument vnd Mittel etliche zum Kirchenampt berufft / wie vnsere Kirchendiener beruffen sind. In d’Apostel Geschicht am 6. Cap. wird die Ordnung vnd Proceß beschrieben / welchen die Aposteln / vnd jhre Nachkommen in der Wahl vnnd Beruff der Diener gehalten haben / dañ die Aposteln forderten die gantze Gemeyne zusammen / vñ befohlen jnen / daß sie Gottsfürchtige vnnd tüchtige Menner zu Kirchen Emptern wehlen sollen.

Derwegen wann man Diener wehlen vnnd beruffen will / so wird darzu erstlich erfordert der Prediger bedencken vnd Bewilligung / wie solches auß der Heiligen Schrifft zeugnussen vnd gewonheit in der alten Kirchen gehalten / offenbaret ist.

Der heilige Apostel Paulus befiehlet Tito Cap. 1. Daß er die Städte hin vñ her mit Eltesten besetzen soll. In d’Apostel Geschicht am 6. Cap. Werden siben Personen / von der Versamlung der Kirchen erwehlet / beruffen / vnd für die Aposteln gestellet / daß sie von jhnen bestätigt würden / In der Apostel geschicht am 14. Cap. wurden zu Lystra / Iconion vnd Antiochia etliche Diener von Paulo vnnd Barnaba / Prediger erwehlet vnd ordiniert.

In der 2. Timoth. 2. schreibt Paulus an Timotheum. Was du von mir gehöret hast / durch viel zeugen / daß befiehl trewen Menschen / die da tüchtig sind auch andere zu lehren. In der Kirchen Historia die man Tripartitam nennet / lib. 7. cap. 37. stehet geschrieben / Daß Petrus Bischoff zu Alexandria / an deß Athanasii Statt kommen sey / welcher jhn mit Bewilligung der Priester / Edelleut vnd gemeynem Volcks lange zuvor erwehlet hatte.

Zum andern / gehören auch die Edelleut / Patron oder Lehnherrn / wie man sie jetzt nennet / zum Beruff vnd Wahl der Diener.

Zum dritten / muß auch die Bewilligung der Bürger oder deß Gemeynen Volcks darzu kommen. Isiodorus der etwa vmb daß Jar nach Christi Geburt 630. gelebet hatt / schreibet außtrücklich / daß die Wahl eines tüchtigen Dieners / von den Predigern vnd gantzer Gemeyne geschehen soll.

Der Synodus zu Nicaea schreibet also an die Kirchen zu Alexandria / von der Wahl der Kirchendiener / es ist billich / daß jhr die Gewalt habt zuerwehlen / welchen jhr wolt / vnd derer die da wirdig sind deß Predigampts zu vbergeben.

Cyprianus schreibet also lib. 1. Epistola 4. Wir sehen daß es auß Gött-

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[54/0054] beruffen / Abraham / Mose / Aaron / die Propheten / Aposteln / vnnd siebentzig Jünger. Der ander so durch Mittel geschicht / ist wann Gott durch Menschen / als durch Instrument vnd Mittel etliche zum Kirchenampt berufft / wie vnsere Kirchendiener beruffen sind. In d’Apostel Geschicht am 6. Cap. wird die Ordnung vnd Proceß beschrieben / welchen die Aposteln / vnd jhre Nachkommen in der Wahl vnnd Beruff der Diener gehalten haben / dañ die Aposteln forderten die gantze Gemeyne zusammen / vñ befohlen jnen / daß sie Gottsfürchtige vnnd tüchtige Menner zu Kirchen Emptern wehlen sollen. Derwegen wann man Diener wehlen vnnd beruffen will / so wird darzu erstlich erfordert der Prediger bedencken vnd Bewilligung / wie solches auß der Heiligen Schrifft zeugnussen vnd gewonheit in der alten Kirchen gehalten / offenbaret ist. Der heilige Apostel Paulus befiehlet Tito Cap. 1. Daß er die Städte hin vñ her mit Eltesten besetzen soll. In d’Apostel Geschicht am 6. Cap. Werden siben Personen / von der Versamlung der Kirchen erwehlet / beruffen / vnd für die Aposteln gestellet / daß sie von jhnen bestätigt würden / In der Apostel geschicht am 14. Cap. wurden zu Lystra / Iconion vnd Antiochia etliche Diener von Paulo vnnd Barnaba / Prediger erwehlet vnd ordiniert. In der 2. Timoth. 2. schreibt Paulus an Timotheum. Was du von mir gehöret hast / durch viel zeugen / daß befiehl trewen Menschen / die da tüchtig sind auch andere zu lehren. In der Kirchen Historia die man Tripartitam nennet / lib. 7. cap. 37. stehet geschrieben / Daß Petrus Bischoff zu Alexandria / an deß Athanasii Statt kommen sey / welcher jhn mit Bewilligung der Priester / Edelleut vnd gemeynem Volcks lange zuvor erwehlet hatte. Zum andern / gehören auch die Edelleut / Patron oder Lehnherrn / wie man sie jetzt nennet / zum Beruff vnd Wahl der Diener. Zum dritten / muß auch die Bewilligung der Bürger oder deß Gemeynen Volcks darzu kommen. Isiodorus der etwa vmb daß Jar nach Christi Geburt 630. gelebet hatt / schreibet außtrücklich / daß die Wahl eines tüchtigen Dieners / von den Predigern vnd gantzer Gemeyne geschehen soll. Der Synodus zu Nicaea schreibet also an die Kirchen zu Alexandria / von der Wahl der Kirchendiener / es ist billich / daß jhr die Gewalt habt zuerwehlen / welchen jhr wolt / vnd derer die da wirdig sind deß Predigampts zu vbergeben. Cyprianus schreibet also lib. 1. Epistola 4. Wir sehen daß es auß Gött-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/54>, abgerufen am 24.11.2024.