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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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licher Ordnung her kompt / daß ein Priester in Gegenwertigkeit der Gemeyne für jederman erwehlet / vnnd durch offentlich Vrtheyl vnd Zeugnuß wirdig vnd tüchtig bezeuget soll werden / wie der HErr Mosi befiehlet / da er sagt am 4. Buch Mose. Nim Aaron deinen Bruder vnd seinen Sohn Eleasar / vnd stelle sie auff dem Berge für die gantze Gemeyne / vnd zeuch Aaron seine Kleyder auß / vnd zeuch sie Eleasar an seinem Sohne / vnnd Aaron soll sich daselbst samlen vnd Sterben. Da befiehlet GOtt / daß der Priester für die gantze Gemeyne soll fürgestellet werden / das ist / er lehret vnnd zeyget an / daß die Bestätigung der Priester ohne vorwissen vnnd gegenwertigkeit deß Volcks nicht geschehen soll. Auff daß durch die gegenwertige Gemeyne / der Gottlosen Laster offenbaret / vnd der Frommen Tugent gerühmet werde / vnd die Bestätigung recht vnd ordentlich geschehe / als die durch alle Bewilligung vnd bedencken erkundiget ist. Welche gewonheit auch hernach in den Göttlichen Emptern gehalten wird. In der Apostel geschichte / Da Petrus die Gemeyne anredet / wie man einen Bischoff an stadt deß Verrhäters Judae ordiniren möchte Petrus (sagt der Evangelist) trat auff vnter die Jünger / es war aber die Schar zu hauffe. Wir befinden auch / daß die Aposteln solchs nicht alleine in der Bischoffe vnd Priester / sondern in der Diaconen Ordination vnd Bestätigung gehalten haben / davon gleicher gestalt in der Aposteln Geschichte geschrieben stehet / da rieffen die Zwölffe die menge der Jünger zu sammen / vnnd sprachen zu jhnen / welches gewißlich / darumb so fleissig vnd vorsichtig / wann die gantze Gemeyne versamlet / gehandelt ward / auff daß nicht etwa ein vnwirdiger zum Dienst deß Altars oder an eines Priesters stadt möge einschleichen. Darumb soll man es fleissig nach dem Befehl Gottes vnd der Aposteln brauch halten / wie es dann bey vns vnd fast in allen Landen gehalten wird / daß zu der Gemeyne / da ein Bischoff zuerwehlen jst / andere deß orths nahend gelegene Bischoffe zusammen sollen kommen / vnd in gegenwart der gantzen Gemeyne / die eines jeden Wandel vnd Leben weyß / der Bischoff soll gewehlet werden / wie wir dann sehen / daß in der Wahl Sabini vnsers Mitgesellen auch geschehen ist / daß er nach Wahl der gantzen Gemeyne vnd Rath etlicher Bischoffe so vorhanden gewesen / zum Bischoff erwehlet / vnd Hende jhm auffgelegt sind. Diß habe ich ob es gleich etwas lang ist / auß dem Cypriano darumb hieher setzen wöllen / weil nit jederman deß Cypriani Schrifften hat / vnd die Alte gewonheit Kirchendiener zu wehlen vnnd zu beruffen eygentlich darinnen vermeldet wird.

licher Ordnung her kompt / daß ein Priester in Gegenwertigkeit der Gemeyne für jederman erwehlet / vnnd durch offentlich Vrtheyl vnd Zeugnuß wirdig vnd tüchtig bezeuget soll werden / wie der HErr Mosi befiehlet / da er sagt am 4. Buch Mose. Nim Aaron deinen Bruder vnd seinen Sohn Eleasar / vnd stelle sie auff dem Berge für die gantze Gemeyne / vnd zeuch Aaron seine Kleyder auß / vnd zeuch sie Eleasar an seinem Sohne / vnnd Aaron soll sich daselbst samlen vnd Sterben. Da befiehlet GOtt / daß der Priester für die gantze Gemeyne soll fürgestellet werden / das ist / er lehret vnnd zeyget an / daß die Bestätigung der Priester ohne vorwissen vnnd gegenwertigkeit deß Volcks nicht geschehen soll. Auff daß durch die gegenwertige Gemeyne / der Gottlosen Laster offenbaret / vnd der Frommen Tugent gerühmet werde / vñ die Bestätigung recht vnd ordentlich geschehe / als die durch alle Bewilligung vnd bedencken erkundiget ist. Welche gewonheit auch hernach in den Göttlichen Emptern gehalten wird. In der Apostel geschichte / Da Petrus die Gemeyne anredet / wie man einen Bischoff an stadt deß Verrhäters Judae ordiniren möchte Petrus (sagt der Evangelist) trat auff vnter die Jünger / es war aber die Schar zu hauffe. Wir befinden auch / daß die Aposteln solchs nicht alleine in der Bischoffe vnd Priester / sondern in der Diaconen Ordination vnd Bestätigung gehalten haben / davon gleicher gestalt in der Aposteln Geschichte geschrieben stehet / da rieffen die Zwölffe die menge der Jünger zu sammen / vnnd sprachen zu jhnen / welches gewißlich / darumb so fleissig vnd vorsichtig / wann die gantze Gemeyne versamlet / gehandelt ward / auff daß nicht etwa ein vnwirdiger zum Dienst deß Altars oder an eines Priesters stadt möge einschleichen. Darumb soll man es fleissig nach dem Befehl Gottes vñ der Aposteln brauch halten / wie es dann bey vns vnd fast in allen Landen gehalten wird / daß zu der Gemeyne / da ein Bischoff zuerwehlen jst / andere deß orths nahend gelegene Bischoffe zusammen sollen kommen / vnd in gegenwart der gantzen Gemeyne / die eines jeden Wandel vnd Leben weyß / der Bischoff soll gewehlet werden / wie wir dann sehen / daß in der Wahl Sabini vnsers Mitgesellen auch geschehen ist / daß er nach Wahl der gantzen Gemeyne vnd Rath etlicher Bischoffe so vorhanden gewesen / zum Bischoff erwehlet / vnd Hende jhm auffgelegt sind. Diß habe ich ob es gleich etwas lang ist / auß dem Cypriano darumb hieher setzen wöllen / weil nit jederman deß Cypriani Schrifften hat / vnd die Alte gewonheit Kirchendiener zu wehlen vnnd zu beruffen eygentlich darinnen vermeldet wird.

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licher Ordnung her kompt / daß ein Priester in                      Gegenwertigkeit der Gemeyne für jederman erwehlet / vnnd durch offentlich                      Vrtheyl vnd Zeugnuß wirdig vnd tüchtig bezeuget soll werden / wie der HErr Mosi                      befiehlet / da er sagt am 4. Buch Mose. Nim Aaron deinen Bruder vnd seinen Sohn                      Eleasar / vnd stelle sie auff dem Berge für die gantze Gemeyne / vnd zeuch Aaron                      seine Kleyder auß / vnd zeuch sie Eleasar an seinem Sohne / vnnd Aaron soll sich                      daselbst samlen vnd Sterben. Da befiehlet GOtt / daß der Priester für die gantze                      Gemeyne soll fürgestellet werden / das ist / er lehret vnnd zeyget an / daß die                      Bestätigung der Priester ohne vorwissen vnnd gegenwertigkeit deß Volcks nicht                      geschehen soll. Auff daß durch die gegenwertige Gemeyne / der Gottlosen Laster                      offenbaret / vnd der Frommen Tugent gerühmet werde / vn&#x0303; die                      Bestätigung recht vnd ordentlich geschehe / als die durch alle Bewilligung vnd                      bedencken erkundiget ist. Welche gewonheit auch hernach in den Göttlichen                      Emptern gehalten wird. In der Apostel geschichte / Da Petrus die Gemeyne anredet                      / wie man einen Bischoff an stadt deß Verrhäters Judae ordiniren möchte Petrus                      (sagt der Evangelist) trat auff vnter die Jünger / es war aber die Schar zu                      hauffe. Wir befinden auch / daß die Aposteln solchs nicht alleine in der                      Bischoffe vnd Priester / sondern in der Diaconen Ordination vnd Bestätigung                      gehalten haben / davon gleicher gestalt in der Aposteln Geschichte geschrieben                      stehet / da rieffen die Zwölffe die menge der Jünger zu sammen / vnnd sprachen                      zu jhnen / welches gewißlich / darumb so fleissig vnd vorsichtig / wann die                      gantze Gemeyne versamlet / gehandelt ward / auff daß nicht etwa ein vnwirdiger                      zum Dienst deß Altars oder an eines Priesters stadt möge einschleichen. Darumb                      soll man es fleissig nach dem Befehl Gottes vn&#x0303; der Aposteln                      brauch halten / wie es dann bey vns vnd fast in allen Landen gehalten wird / daß                      zu der Gemeyne / da ein Bischoff zuerwehlen jst / andere deß orths nahend                      gelegene Bischoffe zusammen sollen kommen / vnd in gegenwart der gantzen Gemeyne                      / die eines jeden Wandel vnd Leben weyß / der Bischoff soll gewehlet werden /                      wie wir dann sehen / daß in der Wahl Sabini vnsers Mitgesellen auch geschehen                      ist / daß er nach Wahl der gantzen Gemeyne vnd Rath etlicher Bischoffe so                      vorhanden gewesen / zum Bischoff erwehlet / vnd Hende jhm auffgelegt sind. Diß                      habe ich ob es gleich etwas lang ist / auß dem Cypriano darumb hieher setzen                      wöllen / weil nit jederman deß Cypriani Schrifften hat / vnd die Alte gewonheit                      Kirchendiener zu wehlen vnnd zu beruffen eygentlich darinnen vermeldet wird.</p>
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[55/0055] licher Ordnung her kompt / daß ein Priester in Gegenwertigkeit der Gemeyne für jederman erwehlet / vnnd durch offentlich Vrtheyl vnd Zeugnuß wirdig vnd tüchtig bezeuget soll werden / wie der HErr Mosi befiehlet / da er sagt am 4. Buch Mose. Nim Aaron deinen Bruder vnd seinen Sohn Eleasar / vnd stelle sie auff dem Berge für die gantze Gemeyne / vnd zeuch Aaron seine Kleyder auß / vnd zeuch sie Eleasar an seinem Sohne / vnnd Aaron soll sich daselbst samlen vnd Sterben. Da befiehlet GOtt / daß der Priester für die gantze Gemeyne soll fürgestellet werden / das ist / er lehret vnnd zeyget an / daß die Bestätigung der Priester ohne vorwissen vnnd gegenwertigkeit deß Volcks nicht geschehen soll. Auff daß durch die gegenwertige Gemeyne / der Gottlosen Laster offenbaret / vnd der Frommen Tugent gerühmet werde / vñ die Bestätigung recht vnd ordentlich geschehe / als die durch alle Bewilligung vnd bedencken erkundiget ist. Welche gewonheit auch hernach in den Göttlichen Emptern gehalten wird. In der Apostel geschichte / Da Petrus die Gemeyne anredet / wie man einen Bischoff an stadt deß Verrhäters Judae ordiniren möchte Petrus (sagt der Evangelist) trat auff vnter die Jünger / es war aber die Schar zu hauffe. Wir befinden auch / daß die Aposteln solchs nicht alleine in der Bischoffe vnd Priester / sondern in der Diaconen Ordination vnd Bestätigung gehalten haben / davon gleicher gestalt in der Aposteln Geschichte geschrieben stehet / da rieffen die Zwölffe die menge der Jünger zu sammen / vnnd sprachen zu jhnen / welches gewißlich / darumb so fleissig vnd vorsichtig / wann die gantze Gemeyne versamlet / gehandelt ward / auff daß nicht etwa ein vnwirdiger zum Dienst deß Altars oder an eines Priesters stadt möge einschleichen. Darumb soll man es fleissig nach dem Befehl Gottes vñ der Aposteln brauch halten / wie es dann bey vns vnd fast in allen Landen gehalten wird / daß zu der Gemeyne / da ein Bischoff zuerwehlen jst / andere deß orths nahend gelegene Bischoffe zusammen sollen kommen / vnd in gegenwart der gantzen Gemeyne / die eines jeden Wandel vnd Leben weyß / der Bischoff soll gewehlet werden / wie wir dann sehen / daß in der Wahl Sabini vnsers Mitgesellen auch geschehen ist / daß er nach Wahl der gantzen Gemeyne vnd Rath etlicher Bischoffe so vorhanden gewesen / zum Bischoff erwehlet / vnd Hende jhm auffgelegt sind. Diß habe ich ob es gleich etwas lang ist / auß dem Cypriano darumb hieher setzen wöllen / weil nit jederman deß Cypriani Schrifften hat / vnd die Alte gewonheit Kirchendiener zu wehlen vnnd zu beruffen eygentlich darinnen vermeldet wird.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/55>, abgerufen am 14.05.2024.