[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.nichts destoweniger verehren/ und für einen gesalbten König halten. Gleichwie aber eine Feuers-Brunst nicht allezeit in grossen und herrlichen Gebäuden/ sondern vielmahls in ganz geringen Häusern zu entstehen pfleget: Also rühret auch zuweilen ein Aufstand von unächtigen Personen her/ und breitet sich dermassen aus/ daß die ganze Stadt darüber zu leschen hat. Als sich Einer mit Namen Lysander wider den Lacedämonischen König Agesilaum empörete/ hieng Er sich an Etliche Andere / lernete eine aufgesetzte Rede auswendig/ und wollte darinne/ wenn Agesilaus in die Stadt käme/ Ihme das Volk abspänstig machen. Nachdem aber Agesilaus dieses erfuhr/ und mittler Zeit Lysander starb/ wollte Er solche Oration dem Volke öffentlich ablesen lassen/ damit sie sehen möchten/ was für ein aufrührischer Mann derselbe gewesen. Es widerrieth Ihm aber solches Einer von den Vornehmsten in der Stadt/ mit Nahmen Cratides/ daß Er es um zweyer Ursachen willen nicht thun sollte: Erstlichen/ weil sie zu spitzig und hitzig/ und dadurch der gemeine Mann leichtlich zur Neuerung könte gebracht werden; Zum andern/ so wollte es sich/ weil Lysander numehro tod/ auch nicht geziemen/ daß Er wider denselben etwas vornehmen lassen sollte; In welchen beyden Stücken denn auch Agesilaus gehorchete/ und mehr auf das gemeine Wesen/ als auf die Ihm angethane Beleidigung sahe. Will man aber sich der Gefahr des Aufstandes entbreche/ so soll man denen Unterthanen die Mittel darzu benehmen/ daß sie aus Mangel derselben nicht wol darzu gelangen können. Nihil Imperio sive Monarchico, sive Aristocratico magis adversum, quam si subditis licet conventus agere, suo magis quam Principis aut Regentium nutu, gestalt man denn insonderheit dahin zu sehen hat/ daß dieselben keine Gelegenheit ohne Vorwissen ihrer Regenten nach Gefallen zusammen kommen/ und dadurch desto eher eine Zusammenverbindung zu machen Ursach haben mögen. Ie besser Aufsicht auf die Unterthanen/ ie mehr Nutzen hat man davon zu gewarten. Es ist nicht ein geringer Nutzen/ wenn Könige und Regeten auf ihre Unterthanen wohl acht haben/ damit sie ihre Güter nicht unnützlich verschwenden/ oder sonsten darbey verbotene Handthierung treiben. Die Massilienser verwiesen ihre Weissager/ welche um des schnöden Gewinstes willen ihre geweyheten Sachen herum trugen/ und dieselben verkaufften / aus der Stadt. Die zu Athen und Argos hatten auf ihre faule und nachlässige Einwohner ein scharffes Auge/ verordneten hierzu einen besondern Stadwoigt / für welchen sie ihrer Handthierung halber Rechenschafft geben musten und welcher befunden ward/ daß Er durch Wucher oder andere ungebührliche Handthierung seine Nahrung trieb/ der ward ohne Ansehen seiner Person/ oder Standes/ gleich einem Ubelthäter gestraffet. Es ist gleichsam ein Stücke der Menschlichen verderbten Natur/ daß ein Jeder gerne will müssig gehen. Der jenige aber / welcher will ruhig leben/ d[unleserliches Material] soll den Müssiggang meiden. Der weise Solon nam den trägen Bürgern ihr Gut/ beraubte sie ihres Verstandes/ und trieb sie zur Arbeit aus dem Lande. Die Florentiner hatten vordessen einen Gebrauch/ daß / wenn sie einen Menschen/ der in ihrer Stadt müssig gienge/ antraffen/ sie denselben vom Leben zum Tode brachten. Dergleichen hielte auch des Draconis Gesetze zu Athen unter Andern in sich/ damit man durch den Müssiggang nicht zum Stehlen/ oder andern verbotenen Mitteln grieffe. Da König Dionysius einsmahls gefragt ward/ ob Er müssig wäre? sprach Er: Das sey ferne! Wodurch er zu verstehen gab/ daß einem Könige nichts nachtheiligers noch schimpflichers nachgeredet werden könte/ als wenn Er sich müssig erfinden liesse/ und nicht denen Geschäfften des gemeinen Wesens obläge. Non probrum est ope- nichts destoweniger verehren/ und für einen gesalbten König halten. Gleichwie aber eine Feuers-Brunst nicht allezeit in grossen und herrlichen Gebäuden/ sondern vielmahls in ganz geringen Häusern zu entstehen pfleget: Also rühret auch zuweilen ein Aufstand von unächtigen Personen her/ und breitet sich dermassen aus/ daß die ganze Stadt darüber zu leschen hat. Als sich Einer mit Namen Lysander wider den Lacedämonischen König Agesilaum empörete/ hieng Er sich an Etliche Andere / lernete eine aufgesetzte Rede auswendig/ und wollte darinne/ wenn Agesilaus in die Stadt käme/ Ihme das Volk abspänstig machen. Nachdem aber Agesilaus dieses erfuhr/ und mittler Zeit Lysander starb/ wollte Er solche Oration dem Volke öffentlich ablesen lassen/ damit sie sehen möchten/ was für ein aufrührischer Mann derselbe gewesen. Es widerrieth Ihm aber solches Einer von den Vornehmsten in der Stadt/ mit Nahmen Cratides/ daß Er es um zweyer Ursachen willen nicht thun sollte: Erstlichen/ weil sie zu spitzig und hitzig/ und dadurch der gemeine Mann leichtlich zur Neuerung könte gebracht werden; Zum andern/ so wollte es sich/ weil Lysander numehro tod/ auch nicht geziemen/ daß Er wider denselben etwas vornehmen lassen sollte; In welchen beyden Stücken deñ auch Agesilaus gehorchete/ und mehr auf das gemeine Wesen/ als auf die Ihm angethane Beleidigung sahe. Will man aber sich der Gefahr des Aufstandes entbrechë/ so soll man denen Unterthanen die Mittel darzu benehmen/ daß sie aus Mangel derselben nicht wol darzu gelangen können. Nihil Imperio sive Monarchico, sive Aristocratico magis adversum, quàm si subditis licet conventus agere, suo magis quàm Principis aut Regentium nutu, gestalt man denn insonderheit dahin zu sehen hat/ daß dieselben keine Gelegenheit ohne Vorwissen ihrer Regenten nach Gefallen zusammen kommen/ und dadurch desto eher eine Zusammenverbindung zu machen Ursach haben mögen. Ie besser Aufsicht auf die Unterthanen/ ie mehr Nutzen hat man davon zu gewarten. Es ist nicht ein geringer Nutzen/ wenn Könige und Regëten auf ihre Unterthanen wohl acht haben/ damit sie ihre Güter nicht unnützlich verschwenden/ oder sonsten darbey verbotene Handthierung treiben. Die Massilienser verwiesen ihre Weissager/ welche um des schnödẽ Gewinstes willen ihre geweyheten Sachen herum trugen/ und dieselben verkaufften / aus der Stadt. Die zu Athen und Argos hatten auf ihre faule und nachlässige Einwohner ein scharffes Auge/ verordneten hierzu einen besondern Stadwoigt / für welchen sie ihrer Handthierung halber Rechenschafft geben musten und welcher befunden ward/ daß Er durch Wucher oder andere ungebührliche Handthierung seine Nahrung trieb/ der ward ohne Ansehen seiner Person/ oder Standes/ gleich einem Ubelthäter gestraffet. Es ist gleichsam ein Stücke der Menschlichen verderbten Natur/ daß ein Jeder gerne will müssig gehen. Der jenige aber / welcher will ruhig leben/ d[unleserliches Material] soll den Müssiggang meiden. Der weise Solon nam den trägen Bürgern ihr Gut/ beraubte sie ihres Verstandes/ und trieb sie zur Arbeit aus dem Lande. Die Florentiner hatten vordessen einen Gebrauch/ daß / wenn sie einen Menschen/ der in ihrer Stadt müssig gienge/ antraffen/ sie denselben vom Leben zum Tode brachten. Dergleichen hielte auch des Draconis Gesetze zu Athen unter Andern in sich/ damit man durch den Müssiggang nicht zum Stehlen/ oder andern verbotenen Mitteln grieffe. Da König Dionysius einsmahls gefragt ward/ ob Er müssig wäre? sprach Er: Das sey ferne! Wodurch er zu verstehen gab/ daß einem Könige nichts nachtheiligers noch schimpflichers nachgeredet werden könte/ als wenn Er sich müssig erfinden liesse/ und nicht denen Geschäfften des gemeinen Wesens obläge. Non probrum est ope- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0402" n="370"/> nichts destoweniger verehren/ und für einen gesalbten König halten. Gleichwie aber eine Feuers-Brunst nicht allezeit in grossen und herrlichen Gebäuden/ sondern vielmahls in ganz geringen Häusern zu entstehen pfleget: Also rühret auch zuweilen ein Aufstand von unächtigen Personen her/ und breitet sich dermassen aus/ daß die ganze Stadt darüber zu leschen hat. Als sich Einer mit Namen Lysander wider den Lacedämonischen König Agesilaum empörete/ hieng Er sich an Etliche Andere / lernete eine aufgesetzte Rede auswendig/ und wollte darinne/ wenn Agesilaus in die Stadt käme/ Ihme das Volk abspänstig machen. Nachdem aber Agesilaus dieses erfuhr/ und mittler Zeit Lysander starb/ wollte Er solche Oration dem Volke öffentlich ablesen lassen/ damit sie sehen möchten/ was für ein aufrührischer Mann derselbe gewesen. Es widerrieth Ihm aber solches Einer von den Vornehmsten in der Stadt/ mit Nahmen Cratides/ daß Er es um zweyer Ursachen willen nicht thun sollte: Erstlichen/ weil sie zu spitzig und hitzig/ und dadurch der gemeine Mann leichtlich zur Neuerung könte gebracht werden; Zum andern/ so wollte es sich/ weil Lysander numehro tod/ auch nicht geziemen/ daß Er wider denselben etwas vornehmen lassen sollte; In welchen beyden Stücken deñ auch Agesilaus gehorchete/ und mehr auf das gemeine Wesen/ als auf die Ihm angethane Beleidigung sahe. Will man aber sich der Gefahr des Aufstandes entbrechë/ so soll man denen Unterthanen die Mittel darzu benehmen/ daß sie aus Mangel derselben nicht wol darzu gelangen können. Nihil Imperio sive Monarchico, sive Aristocratico magis adversum, quàm si subditis licet conventus agere, suo magis quàm Principis aut Regentium nutu, gestalt man denn insonderheit dahin zu sehen hat/ daß dieselben keine Gelegenheit ohne Vorwissen ihrer Regenten nach Gefallen zusammen kommen/ und dadurch desto eher eine Zusammenverbindung zu machen Ursach haben mögen.</p> <p><note place="left">Ie besser Aufsicht auf die Unterthanen/ ie mehr Nutzen hat man davon zu gewarten.</note> Es ist nicht ein geringer Nutzen/ wenn Könige und Regëten auf ihre Unterthanen wohl acht haben/ damit sie ihre Güter nicht unnützlich verschwenden/ oder sonsten darbey verbotene Handthierung treiben. Die Massilienser verwiesen ihre Weissager/ welche um des schnödẽ Gewinstes willen ihre geweyheten Sachen herum trugen/ und dieselben verkaufften / aus der Stadt. Die zu Athen und Argos hatten auf ihre faule und nachlässige Einwohner ein scharffes Auge/ verordneten hierzu einen besondern Stadwoigt / für welchen sie ihrer Handthierung halber Rechenschafft geben musten und welcher befunden ward/ daß Er durch Wucher oder andere ungebührliche Handthierung seine Nahrung trieb/ der ward ohne Ansehen seiner Person/ oder Standes/ gleich einem Ubelthäter gestraffet. Es ist gleichsam ein Stücke der Menschlichen verderbten Natur/ daß ein Jeder gerne will müssig gehen. Der jenige aber / welcher will ruhig leben/ d<gap reason="illegible"/> soll den Müssiggang meiden. Der weise Solon nam den trägen Bürgern ihr Gut/ beraubte sie ihres Verstandes/ und trieb sie zur Arbeit aus dem Lande. Die Florentiner hatten vordessen einen Gebrauch/ daß / wenn sie einen Menschen/ der in ihrer Stadt müssig gienge/ antraffen/ sie denselben vom Leben zum Tode brachten. Dergleichen hielte auch des Draconis Gesetze zu Athen unter Andern in sich/ damit man durch den Müssiggang nicht zum Stehlen/ oder andern verbotenen Mitteln grieffe. Da König Dionysius einsmahls gefragt ward/ ob Er müssig wäre? sprach Er: Das sey ferne! Wodurch er zu verstehen gab/ daß einem Könige nichts nachtheiligers noch schimpflichers nachgeredet werden könte/ als wenn Er sich müssig erfinden liesse/ und nicht denen Geschäfften des gemeinen Wesens obläge. Non probrum est ope- </p> </div> </body> </text> </TEI> [370/0402]
nichts destoweniger verehren/ und für einen gesalbten König halten. Gleichwie aber eine Feuers-Brunst nicht allezeit in grossen und herrlichen Gebäuden/ sondern vielmahls in ganz geringen Häusern zu entstehen pfleget: Also rühret auch zuweilen ein Aufstand von unächtigen Personen her/ und breitet sich dermassen aus/ daß die ganze Stadt darüber zu leschen hat. Als sich Einer mit Namen Lysander wider den Lacedämonischen König Agesilaum empörete/ hieng Er sich an Etliche Andere / lernete eine aufgesetzte Rede auswendig/ und wollte darinne/ wenn Agesilaus in die Stadt käme/ Ihme das Volk abspänstig machen. Nachdem aber Agesilaus dieses erfuhr/ und mittler Zeit Lysander starb/ wollte Er solche Oration dem Volke öffentlich ablesen lassen/ damit sie sehen möchten/ was für ein aufrührischer Mann derselbe gewesen. Es widerrieth Ihm aber solches Einer von den Vornehmsten in der Stadt/ mit Nahmen Cratides/ daß Er es um zweyer Ursachen willen nicht thun sollte: Erstlichen/ weil sie zu spitzig und hitzig/ und dadurch der gemeine Mann leichtlich zur Neuerung könte gebracht werden; Zum andern/ so wollte es sich/ weil Lysander numehro tod/ auch nicht geziemen/ daß Er wider denselben etwas vornehmen lassen sollte; In welchen beyden Stücken deñ auch Agesilaus gehorchete/ und mehr auf das gemeine Wesen/ als auf die Ihm angethane Beleidigung sahe. Will man aber sich der Gefahr des Aufstandes entbrechë/ so soll man denen Unterthanen die Mittel darzu benehmen/ daß sie aus Mangel derselben nicht wol darzu gelangen können. Nihil Imperio sive Monarchico, sive Aristocratico magis adversum, quàm si subditis licet conventus agere, suo magis quàm Principis aut Regentium nutu, gestalt man denn insonderheit dahin zu sehen hat/ daß dieselben keine Gelegenheit ohne Vorwissen ihrer Regenten nach Gefallen zusammen kommen/ und dadurch desto eher eine Zusammenverbindung zu machen Ursach haben mögen.
Es ist nicht ein geringer Nutzen/ wenn Könige und Regëten auf ihre Unterthanen wohl acht haben/ damit sie ihre Güter nicht unnützlich verschwenden/ oder sonsten darbey verbotene Handthierung treiben. Die Massilienser verwiesen ihre Weissager/ welche um des schnödẽ Gewinstes willen ihre geweyheten Sachen herum trugen/ und dieselben verkaufften / aus der Stadt. Die zu Athen und Argos hatten auf ihre faule und nachlässige Einwohner ein scharffes Auge/ verordneten hierzu einen besondern Stadwoigt / für welchen sie ihrer Handthierung halber Rechenschafft geben musten und welcher befunden ward/ daß Er durch Wucher oder andere ungebührliche Handthierung seine Nahrung trieb/ der ward ohne Ansehen seiner Person/ oder Standes/ gleich einem Ubelthäter gestraffet. Es ist gleichsam ein Stücke der Menschlichen verderbten Natur/ daß ein Jeder gerne will müssig gehen. Der jenige aber / welcher will ruhig leben/ d_ soll den Müssiggang meiden. Der weise Solon nam den trägen Bürgern ihr Gut/ beraubte sie ihres Verstandes/ und trieb sie zur Arbeit aus dem Lande. Die Florentiner hatten vordessen einen Gebrauch/ daß / wenn sie einen Menschen/ der in ihrer Stadt müssig gienge/ antraffen/ sie denselben vom Leben zum Tode brachten. Dergleichen hielte auch des Draconis Gesetze zu Athen unter Andern in sich/ damit man durch den Müssiggang nicht zum Stehlen/ oder andern verbotenen Mitteln grieffe. Da König Dionysius einsmahls gefragt ward/ ob Er müssig wäre? sprach Er: Das sey ferne! Wodurch er zu verstehen gab/ daß einem Könige nichts nachtheiligers noch schimpflichers nachgeredet werden könte/ als wenn Er sich müssig erfinden liesse/ und nicht denen Geschäfften des gemeinen Wesens obläge. Non probrum est ope-
Ie besser Aufsicht auf die Unterthanen/ ie mehr Nutzen hat man davon zu gewarten.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |