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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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Printzen befinden sich annoch dahier. Dahier ist auch ein Frantzös. Capitain angekommen/ so wegen der flüchtigen Frantzosen etwas vorzubringen/ in Commission haben solle. Den 25. dieses seynd die Ratificationes Die Ratificationes über den Tractat der Gräntzscheidung zwischen Holland und Lüttich werden außgewechselt. über den Tractat wegen denen Gräntzscheidungen von dem Lüttig. und dieses Staats Bodem und Gebieth/ gegen einander extradirt/ und außgewechselt worden: der wegen denen Commercien stehet noch in vorhergehendem Stand. Der König von Engelland hat die Antwort/ welche dessen Endvoye in Franckreich auff sein übergebenes Memorial wegen Restitution deß Fürstenthumbs von Oranien an seinen rechtmässigen Printzen erhalten/ übel auffgenommen/ und sagt man/ daß Se. Königl. Majest. von Groß-Britannien denen Hrn. General-Staaten der vereinigten Provincien/ habe sagen lassen/ sie wolten zugleich miteinander noch einmahl in der Güte besagte Restitution begehren lassen/ und wann man sich dazu nicht verstehen wolle/ und fortfahren solches abzuschlagen/ sich in gute Positur zu stellen/ und zu Wasser und zu Land atmiren/ gleichwie Se. Majest. deß Hrn. Printzen von Oranien/ als ihres Tochtermans Interesse in handen nehmen wolten / zumahln Se. Majest. ihme versprochen/ entweder auff eine oder andere Weiß ihme wegen seines Fürstenthumbs Oranien Raison und Satisfaction zu verschaffen/ zu dem Ende Se. Maj. 20000. Mann bey Londen halten werden/ umb sich derer im fall der Noth bedienen zu können. Den 26. diß hat der Landtag der Clevisch- und Marckischen Land-Stände zu Cleve seine Endschafft erreichet/ und haben ermeldte Stände/ die geforderte 200000. Reichsthl. worunter auch die Landtags-Kosten mit begriffen accordirt. Man sagt/ daß der Hr. Bischoff von Londen nebst einigen andern qualificirten Persohnen in hiesige Lande kommen werden; Einige sagen / daß es beschehe/ zu erwarten/ wieder in Gnaden zu kommen. Andere aber umb einige vortheilhafftige Sachen zwischen der Eron Engeland und diesem Staat zu negotiiren: davon aber die Zeit ein gewisses lehren wird. Der König von Franckreich hat nun erlaubet/ daß alle Frembdlingen/ so nicht naturalisirt seynd/ abreisen mögen/ daferne sie ihre Weiber und Kinder alldorten lassen. Auch solte allen frembden Kauffleuthen/ und andern protestirenden Frembdlingen / von was Religion sie seyen/ erlaubt seyn in sein Reich/ mit ihren Weibern und Kindern/ Haußgenossen und anderen von ihrer Nation nebst ihren Gütern und Wahren/ zu kommen/ und wieder frey wie vorhin abreisen/ jedoch kein Exercitium ihrer Religion üben/ noch jemand seiner Unterthanen Hr. von Starenberg gewesener Gesandter in Franckreich langt im Haag an und thut rappoit von feiner Verrichtung. trachten zu verführen. Den 26. diß ist dieses Staats in Franckr. gewesener Envoye Hr. von Starenberg dahier zurück gelangt/ und hat gestern in Versamblung Ihrer Hochmög. von seiner Verrichtung Bericht gethan.

Printzen befinden sich annoch dahier. Dahier ist auch ein Frantzös. Capitain angekommen/ so wegen der flüchtigen Frantzosen etwas vorzubringen/ in Commission haben solle. Den 25. dieses seynd die Ratificationes Die Ratificationes über den Tractat der Gräntzscheidung zwischen Holland und Lüttich werden außgewechselt. über den Tractat wegen denen Gräntzscheidungen von dem Lüttig. und dieses Staats Bodem und Gebieth/ gegen einander extradirt/ und außgewechselt worden: der wegen denen Commercien stehet noch in vorhergehendem Stand. Der König von Engelland hat die Antwort/ welche dessen Endvoye in Franckreich auff sein übergebenes Memorial wegen Restitution deß Fürstenthumbs von Oranien an seinen rechtmässigen Printzen erhalten/ übel auffgenommen/ und sagt man/ daß Se. Königl. Majest. von Groß-Britannien denen Hrn. General-Staaten der vereinigten Provincien/ habe sagen lassen/ sie wolten zugleich miteinander noch einmahl in der Güte besagte Restitution begehren lassen/ und wann man sich dazu nicht verstehen wolle/ und fortfahren solches abzuschlagen/ sich in gute Positur zu stellen/ und zu Wasser und zu Land atmiren/ gleichwie Se. Majest. deß Hrn. Printzen von Oranien/ als ihres Tochtermans Interesse in handen nehmen wolten / zumahln Se. Majest. ihme versprochen/ entweder auff eine oder andere Weiß ihme wegen seines Fürstenthumbs Oranien Raison und Satisfaction zu verschaffen/ zu dem Ende Se. Maj. 20000. Mann bey Londen halten werden/ umb sich derer im fall der Noth bedienen zu können. Den 26. diß hat der Landtag der Clevisch- und Marckischen Land-Stände zu Cleve seine Endschafft erreichet/ und haben ermeldte Stände/ die geforderte 200000. Reichsthl. worunter auch die Landtags-Kosten mit begriffen accordirt. Man sagt/ daß der Hr. Bischoff von Londen nebst einigen andern qualificirten Persohnen in hiesige Lande kommen werden; Einige sagen / daß es beschehe/ zu erwarten/ wieder in Gnaden zu kommen. Andere aber umb einige vortheilhafftige Sachen zwischen der Eron Engeland und diesem Staat zu negotiiren: davon aber die Zeit ein gewisses lehren wird. Der König von Franckreich hat nun erlaubet/ daß alle Frembdlingen/ so nicht naturalisirt seynd/ abreisen mögen/ daferne sie ihre Weiber und Kinder alldorten lassen. Auch solte allen frembden Kauffleuthen/ und andern protestirenden Frembdlingen / von was Religion sie seyen/ erlaubt seyn in sein Reich/ mit ihren Weibern und Kindern/ Haußgenossen und anderen von ihrer Nation nebst ihren Gütern und Wahren/ zu kommen/ und wieder frey wie vorhin abreisen/ jedoch kein Exercitium ihrer Religion üben/ noch jemand seiner Unterthanen Hr. von Starenberg gewesener Gesandter in Franckreich langt im Haag an und thut rappoit von feiner Verrichtung. trachten zu verführen. Den 26. diß ist dieses Staats in Franckr. gewesener Envoye Hr. von Starenberg dahier zurück gelangt/ und hat gestern in Versamblung Ihrer Hochmög. von seiner Verrichtung Bericht gethan.

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Printzen befinden sich annoch dahier.                      Dahier ist auch ein Frantzös. Capitain angekommen/ so wegen der flüchtigen                      Frantzosen etwas vorzubringen/ in Commission haben solle. Den 25. dieses seynd                      die Ratificationes <note place="left">Die Ratificationes über den Tractat der                          Gräntzscheidung zwischen Holland und Lüttich werden außgewechselt.</note>                      über den Tractat wegen denen Gräntzscheidungen von dem Lüttig. und dieses Staats                      Bodem und Gebieth/ gegen einander extradirt/ und außgewechselt worden: der                      wegen denen Commercien stehet noch in vorhergehendem Stand. Der König von                      Engelland hat die Antwort/ welche dessen Endvoye in Franckreich auff sein                      übergebenes Memorial wegen Restitution deß Fürstenthumbs von Oranien an seinen                      rechtmässigen Printzen erhalten/ übel auffgenommen/ und sagt man/ daß Se.                      Königl. Majest. von Groß-Britannien denen Hrn. General-Staaten der vereinigten                      Provincien/ habe sagen lassen/ sie wolten zugleich miteinander noch einmahl in                      der Güte besagte Restitution begehren lassen/ und wann man sich dazu nicht                      verstehen wolle/ und fortfahren solches abzuschlagen/ sich in gute Positur zu                      stellen/ und zu Wasser und zu Land atmiren/ gleichwie Se. Majest. deß Hrn.                      Printzen von Oranien/ als ihres Tochtermans Interesse in handen nehmen wolten /                      zumahln Se. Majest. ihme versprochen/ entweder auff eine oder andere Weiß ihme                      wegen seines Fürstenthumbs Oranien Raison und Satisfaction zu verschaffen/ zu                      dem Ende Se. Maj. 20000. Mann bey Londen halten werden/ umb sich derer im fall                      der Noth bedienen zu können. Den 26. diß hat der Landtag der Clevisch- und                      Marckischen Land-Stände zu Cleve seine Endschafft erreichet/ und haben ermeldte                      Stände/ die geforderte 200000. Reichsthl. worunter auch die Landtags-Kosten mit                      begriffen accordirt. Man sagt/ daß der Hr. Bischoff von Londen nebst einigen                      andern qualificirten Persohnen in hiesige Lande kommen werden; Einige sagen /                      daß es beschehe/ zu erwarten/ wieder in Gnaden zu kommen. Andere aber umb                      einige vortheilhafftige Sachen zwischen der Eron Engeland und diesem Staat zu                      negotiiren: davon aber die Zeit ein gewisses lehren wird. Der König von                      Franckreich hat nun erlaubet/ daß alle Frembdlingen/ so nicht naturalisirt                      seynd/ abreisen mögen/ daferne sie ihre Weiber und Kinder alldorten lassen.                      Auch solte allen frembden Kauffleuthen/ und andern protestirenden Frembdlingen                     / von was Religion sie seyen/ erlaubt seyn in sein Reich/ mit ihren Weibern                      und Kindern/ Haußgenossen und anderen von ihrer Nation nebst ihren Gütern und                      Wahren/ zu kommen/ und wieder frey wie vorhin abreisen/ jedoch kein                      Exercitium ihrer Religion üben/ noch jemand seiner Unterthanen <note place="left">Hr. von Starenberg gewesener Gesandter in Franckreich langt im                          Haag an und thut rappoit von feiner Verrichtung.</note> trachten zu                      verführen. Den 26. diß ist dieses Staats in Franckr. gewesener Envoye Hr. von                      Starenberg dahier zurück gelangt/ und hat gestern in Versamblung Ihrer Hochmög.                      von seiner Verrichtung Bericht gethan.
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[126/0138] Printzen befinden sich annoch dahier. Dahier ist auch ein Frantzös. Capitain angekommen/ so wegen der flüchtigen Frantzosen etwas vorzubringen/ in Commission haben solle. Den 25. dieses seynd die Ratificationes über den Tractat wegen denen Gräntzscheidungen von dem Lüttig. und dieses Staats Bodem und Gebieth/ gegen einander extradirt/ und außgewechselt worden: der wegen denen Commercien stehet noch in vorhergehendem Stand. Der König von Engelland hat die Antwort/ welche dessen Endvoye in Franckreich auff sein übergebenes Memorial wegen Restitution deß Fürstenthumbs von Oranien an seinen rechtmässigen Printzen erhalten/ übel auffgenommen/ und sagt man/ daß Se. Königl. Majest. von Groß-Britannien denen Hrn. General-Staaten der vereinigten Provincien/ habe sagen lassen/ sie wolten zugleich miteinander noch einmahl in der Güte besagte Restitution begehren lassen/ und wann man sich dazu nicht verstehen wolle/ und fortfahren solches abzuschlagen/ sich in gute Positur zu stellen/ und zu Wasser und zu Land atmiren/ gleichwie Se. Majest. deß Hrn. Printzen von Oranien/ als ihres Tochtermans Interesse in handen nehmen wolten / zumahln Se. Majest. ihme versprochen/ entweder auff eine oder andere Weiß ihme wegen seines Fürstenthumbs Oranien Raison und Satisfaction zu verschaffen/ zu dem Ende Se. Maj. 20000. Mann bey Londen halten werden/ umb sich derer im fall der Noth bedienen zu können. Den 26. diß hat der Landtag der Clevisch- und Marckischen Land-Stände zu Cleve seine Endschafft erreichet/ und haben ermeldte Stände/ die geforderte 200000. Reichsthl. worunter auch die Landtags-Kosten mit begriffen accordirt. Man sagt/ daß der Hr. Bischoff von Londen nebst einigen andern qualificirten Persohnen in hiesige Lande kommen werden; Einige sagen / daß es beschehe/ zu erwarten/ wieder in Gnaden zu kommen. Andere aber umb einige vortheilhafftige Sachen zwischen der Eron Engeland und diesem Staat zu negotiiren: davon aber die Zeit ein gewisses lehren wird. Der König von Franckreich hat nun erlaubet/ daß alle Frembdlingen/ so nicht naturalisirt seynd/ abreisen mögen/ daferne sie ihre Weiber und Kinder alldorten lassen. Auch solte allen frembden Kauffleuthen/ und andern protestirenden Frembdlingen / von was Religion sie seyen/ erlaubt seyn in sein Reich/ mit ihren Weibern und Kindern/ Haußgenossen und anderen von ihrer Nation nebst ihren Gütern und Wahren/ zu kommen/ und wieder frey wie vorhin abreisen/ jedoch kein Exercitium ihrer Religion üben/ noch jemand seiner Unterthanen trachten zu verführen. Den 26. diß ist dieses Staats in Franckr. gewesener Envoye Hr. von Starenberg dahier zurück gelangt/ und hat gestern in Versamblung Ihrer Hochmög. von seiner Verrichtung Bericht gethan. Die Ratificationes über den Tractat der Gräntzscheidung zwischen Holland und Lüttich werden außgewechselt. Hr. von Starenberg gewesener Gesandter in Franckreich langt im Haag an und thut rappoit von feiner Verrichtung.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/138>, abgerufen am 23.11.2024.