[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].publiciren lassen/ und damit einige Trouppen nach dem Lucerner Thal abgeschickt/ umb solches den daselbst wohnenden Reformirten zu insinuiren, und die jenige/ so sich etwann widersetzen möchten / mit Gewalt zum Gehorsam Hertzog von Savoyen läst ein Edict wider die Reformirte im Lucerner Thal publiciren. zu bringen/ der Inhalt deß publicirten Edicts bestehet hierinn: Daß 1. allen Zusammenkunfften sub quocunque praetextu das Exercitium Religionis auch in privat-Häusern verbotten. 2. Daß alle Kirchen und Häuser/ in welchen sie biß anjetzo ihr Exercitium Religionis halten/ sollen niedergerissen werden 3. Daß alle Pfarrer und Schulmeister/ die sich zur Catholischen Religion nicht bequemen wollen / bey Vermeydung harter Straff innerhalb drey Tagen das Land räumen/ an deren Plätze Catholische eingesetzt werden sollen/ die jenige aber/ die zur Catholischen Religion tretten werden/ sollen nicht allein bey ihren vorigen Freyheiten verbleiben/ sondern es verspricht ihnen auch Se. Königliche Hoheit noch ein Drittheil deren Einkünfften/ so sie würcklich geniessen/ zu addiren, welche auch nach ihrem Absterben dero hinterlassene Wittiben empfangen sollen. 4. Die Kinder sollen ins künfftig von Catholischen Pfarrern getaufft/ und in derselben Religion aufferzogen werden/ welches die Eltern bey unausbleiblicher schwehrer Straff nicht verhindern/ und so sie dargegen handlen/ die Vätter fünff Jahr lang auff die Galleren verdammet/ und die Mütter mit Ruthen ausgestrichen werden sollen. 5. Confirmiren Ihr. Königl. Hoheit die Edicta, so sie den 4. Decembr. letzt-verflossenen Jahrs ausgehen lassen gegen die Frantzösische Flüchtling/ so sich aus gedachtem Königreich in diesen Staat salvirt haben. Daß auch alle Frembde von der Reformirten Religion/ so sich in diesem Land häußlichen niedergelassen/ innerhalb 14. Tagen entweder ihrer Religion abschwören/ oder bey Lebens-Straff und confiscation dero Güter hinweg ziehen sollen. Man hat ihnen erlaubt/ alles das ihrige (dannoch an Catholische) zu verkauffen/ und dafern sich keine Käuffer würden finden lassen/ will der Hof ihnen umb einen billigen Preiß dasselbe abnehmen. Mayländische Geschichten. Aus dem Hertzogthum Mayland hat man/ daß den 5. dito deß Obristen Carl Anthonio Visconte Teutsches Regiment / dann deß Grasen Pietro Francisco Visconte, und D. Annibale Lombardische Regimenter Infanteri Denen Venetianern werden einige Regimenter überlassen. in allem 3000. Mann starck ihren Marsch nach Casall fortgesetzt/ allwo sie nochmalen gemustert/ alsdann eingeschiffet/ und auff dem Pofluß nach Venedig selbiger Republic zu Diensten wider den Erbfeind abgeführt worden. Ingleichem ist deß Obristen Barnabo Maria Visconti Regiment Dragoner bey Crema gemustert/ über 500. Mann starck befunden/ und nach Venedig abgeschiffet worden. Den 30. ist ein General-Musterung aller Or- publiciren lassen/ und damit einige Trouppen nach dem Lucerner Thal abgeschickt/ umb solches den daselbst wohnenden Reformirten zu insinuiren, und die jenige/ so sich etwann widersetzen möchten / mit Gewalt zum Gehorsam Hertzog von Savoyen läst ein Edict wider die Reformirte im Lucerner Thal publiciren. zu bringen/ der Inhalt deß publicirten Edicts bestehet hierinn: Daß 1. allen Zusammenkunfften sub quocunque praetextu das Exercitium Religionis auch in privat-Häusern verbotten. 2. Daß alle Kirchen und Häuser/ in welchen sie biß anjetzo ihr Exercitium Religionis halten/ sollen niedergerissen werden 3. Daß alle Pfarrer und Schulmeister/ die sich zur Catholischen Religion nicht bequemen wollen / bey Vermeydung harter Straff innerhalb drey Tagen das Land räumen/ an deren Plätze Catholische eingesetzt werden sollen/ die jenige aber/ die zur Catholischen Religion tretten werden/ sollen nicht allein bey ihren vorigen Freyheiten verbleiben/ sondern es verspricht ihnen auch Se. Königliche Hoheit noch ein Drittheil deren Einkünfften/ so sie würcklich geniessen/ zu addiren, welche auch nach ihrem Absterben dero hinterlassene Wittiben empfangen sollen. 4. Die Kinder sollen ins künfftig von Catholischen Pfarrern getaufft/ und in derselben Religion aufferzogen werden/ welches die Eltern bey unausbleiblicher schwehrer Straff nicht verhindern/ und so sie dargegen handlen/ die Vätter fünff Jahr lang auff die Galleren verdammet/ und die Mütter mit Ruthen ausgestrichen werden sollen. 5. Confirmiren Ihr. Königl. Hoheit die Edicta, so sie den 4. Decembr. letzt-verflossenen Jahrs ausgehen lassen gegen die Frantzösische Flüchtling/ so sich aus gedachtem Königreich in diesen Staat salvirt haben. Daß auch alle Frembde von der Reformirten Religion/ so sich in diesem Land häußlichen niedergelassen/ innerhalb 14. Tagen entweder ihrer Religion abschwören/ oder bey Lebens-Straff und confiscation dero Güter hinweg ziehen sollen. Man hat ihnen erlaubt/ alles das ihrige (dannoch an Catholische) zu verkauffen/ und dafern sich keine Käuffer würden finden lassen/ will der Hof ihnen umb einen billigen Preiß dasselbe abnehmen. Mayländische Geschichten. Aus dem Hertzogthum Mayland hat man/ daß den 5. dito deß Obristen Carl Anthonio Visconte Teutsches Regiment / dann deß Grasen Pietro Francisco Visconte, und D. Annibale Lombardische Regimenter Infanteri Denen Venetianern werden einige Regimenter überlassen. in allem 3000. Mann starck ihren Marsch nach Casall fortgesetzt/ allwo sie nochmalen gemustert/ alsdann eingeschiffet/ und auff dem Pofluß nach Venedig selbiger Republic zu Diensten wider den Erbfeind abgeführt worden. Ingleichem ist deß Obristen Barnabo Maria Visconti Regiment Dragoner bey Crema gemustert/ über 500. Mann starck befunden/ und nach Venedig abgeschiffet worden. Den 30. ist ein General-Musterung aller Or- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0182" n="170"/> publiciren lassen/ und damit einige Trouppen nach dem Lucerner Thal abgeschickt/ umb solches den daselbst wohnenden Reformirten zu insinuiren, und die jenige/ so sich etwann widersetzen möchten / mit Gewalt zum Gehorsam <note place="left">Hertzog von Savoyen läst ein Edict wider die Reformirte im Lucerner Thal publiciren.</note> zu bringen/ der Inhalt deß publicirten Edicts bestehet hierinn: Daß 1. allen Zusammenkunfften sub quocunque praetextu das Exercitium Religionis auch in privat-Häusern verbotten. 2. Daß alle Kirchen und Häuser/ in welchen sie biß anjetzo ihr Exercitium Religionis halten/ sollen niedergerissen werden 3. Daß alle Pfarrer und Schulmeister/ die sich zur Catholischen Religion nicht bequemen wollen / bey Vermeydung harter Straff innerhalb drey Tagen das Land räumen/ an deren Plätze Catholische eingesetzt werden sollen/ die jenige aber/ die zur Catholischen Religion tretten werden/ sollen nicht allein bey ihren vorigen Freyheiten verbleiben/ sondern es verspricht ihnen auch Se. Königliche Hoheit noch ein Drittheil deren Einkünfften/ so sie würcklich geniessen/ zu addiren, welche auch nach ihrem Absterben dero hinterlassene Wittiben empfangen sollen. 4. Die Kinder sollen ins künfftig von Catholischen Pfarrern getaufft/ und in derselben Religion aufferzogen werden/ welches die Eltern bey unausbleiblicher schwehrer Straff nicht verhindern/ und so sie dargegen handlen/ die Vätter fünff Jahr lang auff die Galleren verdammet/ und die Mütter mit Ruthen ausgestrichen werden sollen. 5. Confirmiren Ihr. Königl. Hoheit die Edicta, so sie den 4. Decembr. letzt-verflossenen Jahrs ausgehen lassen gegen die Frantzösische Flüchtling/ so sich aus gedachtem Königreich in diesen Staat salvirt haben. Daß auch alle Frembde von der Reformirten Religion/ so sich in diesem Land häußlichen niedergelassen/ innerhalb 14. Tagen entweder ihrer Religion abschwören/ oder bey Lebens-Straff und confiscation dero Güter hinweg ziehen sollen. Man hat ihnen erlaubt/ alles das ihrige (dannoch an Catholische) zu verkauffen/ und dafern sich keine Käuffer würden finden lassen/ will der Hof ihnen umb einen billigen Preiß dasselbe abnehmen.</p> <p><note place="left">Mayländische Geschichten.</note> Aus dem Hertzogthum Mayland hat man/ daß den 5. dito deß Obristen Carl Anthonio Visconte Teutsches Regiment / dann deß Grasen Pietro Francisco Visconte, und D. Annibale Lombardische Regimenter Infanteri <note place="left">Denen Venetianern werden einige Regimenter überlassen.</note> in allem 3000. Mann starck ihren Marsch nach Casall fortgesetzt/ allwo sie nochmalen gemustert/ alsdann eingeschiffet/ und auff dem Pofluß nach Venedig selbiger Republic zu Diensten wider den Erbfeind abgeführt worden. Ingleichem ist deß Obristen Barnabo Maria Visconti Regiment Dragoner bey Crema gemustert/ über 500. Mann starck befunden/ und nach Venedig abgeschiffet worden. Den 30. ist ein General-Musterung aller Or- </p> </div> </body> </text> </TEI> [170/0182]
publiciren lassen/ und damit einige Trouppen nach dem Lucerner Thal abgeschickt/ umb solches den daselbst wohnenden Reformirten zu insinuiren, und die jenige/ so sich etwann widersetzen möchten / mit Gewalt zum Gehorsam zu bringen/ der Inhalt deß publicirten Edicts bestehet hierinn: Daß 1. allen Zusammenkunfften sub quocunque praetextu das Exercitium Religionis auch in privat-Häusern verbotten. 2. Daß alle Kirchen und Häuser/ in welchen sie biß anjetzo ihr Exercitium Religionis halten/ sollen niedergerissen werden 3. Daß alle Pfarrer und Schulmeister/ die sich zur Catholischen Religion nicht bequemen wollen / bey Vermeydung harter Straff innerhalb drey Tagen das Land räumen/ an deren Plätze Catholische eingesetzt werden sollen/ die jenige aber/ die zur Catholischen Religion tretten werden/ sollen nicht allein bey ihren vorigen Freyheiten verbleiben/ sondern es verspricht ihnen auch Se. Königliche Hoheit noch ein Drittheil deren Einkünfften/ so sie würcklich geniessen/ zu addiren, welche auch nach ihrem Absterben dero hinterlassene Wittiben empfangen sollen. 4. Die Kinder sollen ins künfftig von Catholischen Pfarrern getaufft/ und in derselben Religion aufferzogen werden/ welches die Eltern bey unausbleiblicher schwehrer Straff nicht verhindern/ und so sie dargegen handlen/ die Vätter fünff Jahr lang auff die Galleren verdammet/ und die Mütter mit Ruthen ausgestrichen werden sollen. 5. Confirmiren Ihr. Königl. Hoheit die Edicta, so sie den 4. Decembr. letzt-verflossenen Jahrs ausgehen lassen gegen die Frantzösische Flüchtling/ so sich aus gedachtem Königreich in diesen Staat salvirt haben. Daß auch alle Frembde von der Reformirten Religion/ so sich in diesem Land häußlichen niedergelassen/ innerhalb 14. Tagen entweder ihrer Religion abschwören/ oder bey Lebens-Straff und confiscation dero Güter hinweg ziehen sollen. Man hat ihnen erlaubt/ alles das ihrige (dannoch an Catholische) zu verkauffen/ und dafern sich keine Käuffer würden finden lassen/ will der Hof ihnen umb einen billigen Preiß dasselbe abnehmen.
Hertzog von Savoyen läst ein Edict wider die Reformirte im Lucerner Thal publiciren. Aus dem Hertzogthum Mayland hat man/ daß den 5. dito deß Obristen Carl Anthonio Visconte Teutsches Regiment / dann deß Grasen Pietro Francisco Visconte, und D. Annibale Lombardische Regimenter Infanteri in allem 3000. Mann starck ihren Marsch nach Casall fortgesetzt/ allwo sie nochmalen gemustert/ alsdann eingeschiffet/ und auff dem Pofluß nach Venedig selbiger Republic zu Diensten wider den Erbfeind abgeführt worden. Ingleichem ist deß Obristen Barnabo Maria Visconti Regiment Dragoner bey Crema gemustert/ über 500. Mann starck befunden/ und nach Venedig abgeschiffet worden. Den 30. ist ein General-Musterung aller Or-
Mayländische Geschichten.
Denen Venetianern werden einige Regimenter überlassen.
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