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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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gemischet hätte/ und wolte mit der Eydgenoßschafft als Nachbar leben/ aber sie solten sich auch nicht einmengen in das/ welches in seinen Landen gegen seine Unterthanen beschehe/ dieweil er dieser Oberherr seye/ und Gehorsam tzogen Antwort hierauff. geleistet haben wolle. Weilen nun weder die Abgeordnete von der Schweitz noch der Thal-Leut Deputirte bey Sr. Königlichen Hoheit [unleserliches Material]chtwas erhalten können/ als haben sich diese in defensions postur gesetzet/ von ihrer bewehrten Die Thal-Leut machen sich zur Gegerwehr gesast. Mannschafft verschiedene Detachements gemacht/ und die Päß/ dardurch man zu ihnen kommen kan/ damit besetzet/ auch Schantzen auffgeworffen; ferner haben sie/ wie man sagt/ 6. der vornehmsten Häupter der 6. Thäler/ so allhier der Religion abgeschworen/ und die Römische Catholische angenommen/ und bey ihrer Zuruckkunfft alldorten ihnen ein Accommodament/ die beeden Religionen zu vereinigen/ und Ihrer Königlichen Hoheit Befehl zu gehorsamen/ vorgeschlagen / und die grosse Gefahr/ so ihnen/ gleich wie im Jahr 1654. begegnen könte / vorgestellet/ aber nichts verfangen/ sondern weilen sie geargwohnet/ daß besagte 6. vornehmste Häupter Verständnuß mit hiesigem Hof und der Religion abgeschworen haben/ solche der Verrätherey angeklagt/ und innerhalb drey Tagen ihnen den Proceß gemacht hätten/ deme zu folg selbige als Verräther deß Vatterlandes und der Religion gehencket worden/ sie haben über dieses alle Catholische Jagen die Catholische Geistliche aus ihrem Land. Geistliche/ die Jesuiter/ Capuciner/ und andere Ordens-Personen aus ihren Dörffern verjagt/ und in dero Kirchen wider deß Hertzogs Verbott predigen lassen; als nun der Hertzog von Savoyen die Halsstärrigkeit dieser Leut vernommen/ hat er selbigen insgesamt einen Terminum peremptorium Der Pertzog setzet ihnen einen Terminum peremptorium. benennet/ biß dahin sie entweder ihre Religion changiren, oder ihre Güter verkauffen/ und aus dem Land ziehen sollen/ und zwar ist den nechst an den Gräntzen Wohnenden der 21. den andern der 23. und denen Weitentlegensten der 25. Monats-Tag Aprilis zum Ziel gesetzet worden. Läst seine Trouppen nach den Thälern warschiren/ denen er in hober Person folget. Entzwischen hat den 12. unserer und der Frantzös. Völcker Marsch nach denen Thälern seinen Anfang genommen/ und seynd täglich Trouppen dahin abmarschiret/ denen den 15. das Leib-Regiment Sr. Kön. Hoheit nebst dero Bagage auff 60. Maulthier geladen/ wie auch ein Frantzös Regiment Dragoner gefolget. Den 17. verreiste die Compagni du Guardie zu Pferd nebst etlich und 40. Mauleseln mit Kriegs-Munition beladen/ denen der Sr. Don Gabriele von Savoia nebst dem Printzen von Masserano, dem Marq. Parella und vielen Volonteurs den 19. gefolget; den 20. Nachts seynd Se. Königl. Hoheit selbsten auff der Post nach Bricherasco mit dem Frantzösischen Ambassadeur verreiset/ worauff nachdem der denen Protestanten

gemischet hätte/ und wolte mit der Eydgenoßschafft als Nachbar leben/ aber sie solten sich auch nicht einmengen in das/ welches in seinen Landen gegen seine Unterthanen beschehe/ dieweil er dieser Oberherr seye/ und Gehorsam tzogen Antwort hierauff. geleistet haben wolle. Weilen nun weder die Abgeordnete von der Schweitz noch der Thal-Leut Deputirte bey Sr. Königlichen Hoheit [unleserliches Material]chtwas erhalten können/ als haben sich diese in defensions postur gesetzet/ von ihrer bewehrten Die Thal-Leut machen sich zur Gegerwehr gesast. Mannschafft verschiedene Detachements gemacht/ und die Päß/ dardurch man zu ihnen kommen kan/ damit besetzet/ auch Schantzen auffgeworffen; ferner haben sie/ wie man sagt/ 6. der vornehmsten Häupter der 6. Thäler/ so allhier der Religion abgeschworen/ und die Römische Catholische angenommen/ und bey ihrer Zuruckkunfft alldorten ihnen ein Accommodament/ die beeden Religionen zu vereinigen/ und Ihrer Königlichen Hoheit Befehl zu gehorsamen/ vorgeschlagen / und die grosse Gefahr/ so ihnen/ gleich wie im Jahr 1654. begegnen könte / vorgestellet/ aber nichts verfangen/ sondern weilen sie geargwohnet/ daß besagte 6. vornehmste Häupter Verständnuß mit hiesigem Hof und der Religion abgeschworen haben/ solche der Verrätherey angeklagt/ und innerhalb drey Tagen ihnen den Proceß gemacht hätten/ deme zu folg selbige als Verräther deß Vatterlandes und der Religion gehencket worden/ sie haben über dieses alle Catholische Jagen die Catholische Geistliche aus ihrem Land. Geistliche/ die Jesuiter/ Capuciner/ und andere Ordens-Personen aus ihren Dörffern verjagt/ und in dero Kirchen wider deß Hertzogs Verbott predigen lassen; als nun der Hertzog von Savoyen die Halsstärrigkeit dieser Leut vernommen/ hat er selbigen insgesamt einen Terminum peremptorium Der Pertzog setzet ihnen einen Terminum peremptorium. benennet/ biß dahin sie entweder ihre Religion changiren, oder ihre Güter verkauffen/ und aus dem Land ziehen sollen/ und zwar ist den nechst an den Gräntzen Wohnenden der 21. den andern der 23. und denen Weitentlegensten der 25. Monats-Tag Aprilis zum Ziel gesetzet worden. Läst seine Trouppen nach den Thälern warschiren/ denen er in hober Person folget. Entzwischen hat den 12. unserer und der Frantzös. Völcker Marsch nach denen Thälern seinen Anfang genommen/ und seynd täglich Trouppen dahin abmarschiret/ denen den 15. das Leib-Regiment Sr. Kön. Hoheit nebst dero Bagage auff 60. Maulthier geladen/ wie auch ein Frantzös Regiment Dragoner gefolget. Den 17. verreiste die Compagni du Guardie zu Pferd nebst etlich und 40. Mauleseln mit Kriegs-Munition beladen/ denen der Sr. Don Gabriele von Savoia nebst dem Printzen von Masserano, dem Marq. Parella und vielen Volonteurs den 19. gefolget; den 20. Nachts seynd Se. Königl. Hoheit selbsten auff der Post nach Bricherasco mit dem Frantzösischen Ambassadeur verreiset/ worauff nachdem der denen Protestanten

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[265/0277] gemischet hätte/ und wolte mit der Eydgenoßschafft als Nachbar leben/ aber sie solten sich auch nicht einmengen in das/ welches in seinen Landen gegen seine Unterthanen beschehe/ dieweil er dieser Oberherr seye/ und Gehorsam geleistet haben wolle. Weilen nun weder die Abgeordnete von der Schweitz noch der Thal-Leut Deputirte bey Sr. Königlichen Hoheit _ chtwas erhalten können/ als haben sich diese in defensions postur gesetzet/ von ihrer bewehrten Mannschafft verschiedene Detachements gemacht/ und die Päß/ dardurch man zu ihnen kommen kan/ damit besetzet/ auch Schantzen auffgeworffen; ferner haben sie/ wie man sagt/ 6. der vornehmsten Häupter der 6. Thäler/ so allhier der Religion abgeschworen/ und die Römische Catholische angenommen/ und bey ihrer Zuruckkunfft alldorten ihnen ein Accommodament/ die beeden Religionen zu vereinigen/ und Ihrer Königlichen Hoheit Befehl zu gehorsamen/ vorgeschlagen / und die grosse Gefahr/ so ihnen/ gleich wie im Jahr 1654. begegnen könte / vorgestellet/ aber nichts verfangen/ sondern weilen sie geargwohnet/ daß besagte 6. vornehmste Häupter Verständnuß mit hiesigem Hof und der Religion abgeschworen haben/ solche der Verrätherey angeklagt/ und innerhalb drey Tagen ihnen den Proceß gemacht hätten/ deme zu folg selbige als Verräther deß Vatterlandes und der Religion gehencket worden/ sie haben über dieses alle Catholische Geistliche/ die Jesuiter/ Capuciner/ und andere Ordens-Personen aus ihren Dörffern verjagt/ und in dero Kirchen wider deß Hertzogs Verbott predigen lassen; als nun der Hertzog von Savoyen die Halsstärrigkeit dieser Leut vernommen/ hat er selbigen insgesamt einen Terminum peremptorium benennet/ biß dahin sie entweder ihre Religion changiren, oder ihre Güter verkauffen/ und aus dem Land ziehen sollen/ und zwar ist den nechst an den Gräntzen Wohnenden der 21. den andern der 23. und denen Weitentlegensten der 25. Monats-Tag Aprilis zum Ziel gesetzet worden. Entzwischen hat den 12. unserer und der Frantzös. Völcker Marsch nach denen Thälern seinen Anfang genommen/ und seynd täglich Trouppen dahin abmarschiret/ denen den 15. das Leib-Regiment Sr. Kön. Hoheit nebst dero Bagage auff 60. Maulthier geladen/ wie auch ein Frantzös Regiment Dragoner gefolget. Den 17. verreiste die Compagni du Guardie zu Pferd nebst etlich und 40. Mauleseln mit Kriegs-Munition beladen/ denen der Sr. Don Gabriele von Savoia nebst dem Printzen von Masserano, dem Marq. Parella und vielen Volonteurs den 19. gefolget; den 20. Nachts seynd Se. Königl. Hoheit selbsten auff der Post nach Bricherasco mit dem Frantzösischen Ambassadeur verreiset/ worauff nachdem der denen Protestanten tzogen Antwort hierauff. Die Thal-Leut machen sich zur Gegerwehr gesast. Jagen die Catholische Geistliche aus ihrem Land. Der Pertzog setzet ihnen einen Terminum peremptorium. Läst seine Trouppen nach den Thälern warschiren/ denen er in hober Person folget.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/277>, abgerufen am 24.11.2024.