Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

Bild:
<< vorherige Seite

den rechten Warheits-Grund erfahren / unterdessen wird durch Schreiben versichert/ daß die Englische Floite zum Theil zu Verwahrung ihrer Küsten/ Theils aber denen Galliotten/ im fall sie solches vonnöthen haben solten/ entgegen gehen solle; und sprengen etliche Zeitungen-Träger aus/ daß die Spannier diesen Galliotten Ordre zugeschickt haben/ in nechsten besten Posten/ wo sie sicher zu seyn vermeynen / einzulauffen/ damit sie der/ Gefahr/ wor innen sie stehen/ entgehen mögen / es ist aber dieses kein Glaubens-Articul. Das Memorial/ welches der extraordinari Engelländische Gesandte Herr Skelton den 10. dieses denen Hnn. Staaten übergeben/ ist geschehen/ weilen sie die Englische Rebellen auszurotten noch etwas tardiret/ und anvor der Hnn. General-Staaten Sentiment hierüber erwartet/ das Wellen aber der Arrest nicht gleich gefolget üdergidt der Ambassadenr ein Memorial denen Hun. Staaten. Memorial lautet wie folget: Demnach sich viel Unterthanen meines gnädigsten Königs und Herrn/ so bey der letzteren Rebellion die Hände mit im Spiel gehabt sich in diese Provintzien salvirt/ worunter ein guter Theil von dem General-Perdon Sr. Majestät außgeschlossen sind/ so hat der Unterschriebene Ordre erhalten/ Ew. Hochmög. vorzutragen/ daß Se. Maj. sich zu denenselben gäntzlich versehen/ sie werden/ in Krafft der hiebevor getroffenen Tractaten nicht allein ihren Schutz auffsagen/ sondern sie auch aus ihren Provintzien und gantzen Gebiet bannisiren.

Franckreich setzet nene Odrigk itliche Personene im Fürstenthum Oranien ein. Man sagt/ daß der Allerchristlichste König neue Obrigkeitliche Personen zu Oranien eingesetzt[unleserliches Material] habe/ ungeachtet die Stadt von langen Zeiten her freye Macht gehabt/ selbige nach ihrem Belieben zu erwehlen. Die Hnn. Staaten von Holland haben in ihrer letzten Versamblung resolvirt/ ihren Benachbarten nachzufolgen/ und haben zu diesem Ende verordnet / daß die Stadt Amsterdam und Rotterdam die Außrüstung der Kriegs-Schiffe/ so Die Hun. Staten wollen 24. Kriegschiff außrüsten. unter der Direction ihrer Admiralitäten seyen/ unverzüglich außrüsten sollen / und werden dieselben/ wie man sagt/ eine Flotte von 24. Kriegs-Schiffen noch vor den 15. Junii auffbringen/ ohne die jenige/ welche untern Commando deß Grafen von Styrum Segelfertig sind/ man ist aber wegen deß Gelds zu dieser Außrüstung noch nicht einig/ indem etliche wollen/ daß man die Intressen der Provintz Holland darzu anwenden solle/ welches in die 12. Millionen außtragen würde/ andere aber schlagen den zweyhundersten Pfenning vor.

Der Englische extraordinar-Gesandte Hr. Skelton/ und der Käyserl. Resident Hr. Crampricht sind bey dem Printzen von Oranien zur Audientz Zu Ibbenduyren[unleserliches Material] in der Graffschafft Lingen ent. gewesen. Zu Ibbenbuyren in der Graffschafft Lingen/ hat man vor etlichen Wochen einen Brunnen gefunden/ dessen Wasser treffliche Würckungen hat/ umb in- und äusserliche Schäden der Menschen zu heylen; dessen

den rechten Warheits-Grund erfahren / unterdessen wird durch Schreiben versichert/ daß die Englische Floite zum Theil zu Verwahrung ihrer Küsten/ Theils aber denen Galliotten/ im fall sie solches vonnöthen haben solten/ entgegen gehen solle; und sprengen etliche Zeitungen-Träger aus/ daß die Spannier diesen Galliotten Ordre zugeschickt haben/ in nechsten besten Posten/ wo sie sicher zu seyn vermeynen / einzulauffen/ damit sie der/ Gefahr/ wor innen sie stehen/ entgehen mögen / es ist aber dieses kein Glaubens-Articul. Das Memorial/ welches der extraordinari Engelländische Gesandte Herr Skelton den 10. dieses denen Hnn. Staaten übergeben/ ist geschehen/ weilen sie die Englische Rebellen auszurotten noch etwas tardiret/ und anvor der Hnn. General-Staaten Sentiment hierüber erwartet/ das Wellen aber der Arrest nicht gleich gefolget üdergidt der Ambassadenr ein Memorial denen Hun. Staaten. Memorial lautet wie folget: Demnach sich viel Unterthanen meines gnädigsten Königs und Herrn/ so bey der letzteren Rebellion die Hände mit im Spiel gehabt sich in diese Provintzien salvirt/ worunter ein guter Theil von dem General-Perdon Sr. Majestät außgeschlossen sind/ so hat der Unterschriebene Ordre erhalten/ Ew. Hochmög. vorzutragen/ daß Se. Maj. sich zu denenselben gäntzlich versehen/ sie werden/ in Krafft der hiebevor getroffenen Tractaten nicht allein ihren Schutz auffsagen/ sondern sie auch aus ihren Provintzien und gantzen Gebiet bannisiren.

Franckreich setzet nene Odrigk itliche Personene im Fürstenthum Oranien ein. Man sagt/ daß der Allerchristlichste König neue Obrigkeitliche Personen zu Oranien eingesetzt[unleserliches Material] habe/ ungeachtet die Stadt von langen Zeiten her freye Macht gehabt/ selbige nach ihrem Belieben zu erwehlen. Die Hnn. Staaten von Holland haben in ihrer letzten Versamblung resolvirt/ ihren Benachbarten nachzufolgen/ und haben zu diesem Ende verordnet / daß die Stadt Amsterdam und Rotterdam die Außrüstung der Kriegs-Schiffe/ so Die Hun. Staten wollen 24. Kriegschiff außrüsten. unter der Direction ihrer Admiralitäten seyen/ unverzüglich außrüsten sollen / und werden dieselben/ wie man sagt/ eine Flotte von 24. Kriegs-Schiffen noch vor den 15. Junii auffbringen/ ohne die jenige/ welche untern Commando deß Grafen von Styrum Segelfertig sind/ man ist aber wegen deß Gelds zu dieser Außrüstung noch nicht einig/ indem etliche wollen/ daß man die Intressen der Provintz Holland darzu anwenden solle/ welches in die 12. Millionen außtragen würde/ andere aber schlagen den zweyhundersten Pfenning vor.

Der Englische extraordinar-Gesandte Hr. Skelton/ und der Käyserl. Resident Hr. Crampricht sind bey dem Printzen von Oranien zur Audientz Zu Ibbenduyren[unleserliches Material] in der Graffschafft Lingen ent. gewesen. Zu Ibbenbuyren in der Graffschafft Lingen/ hat man vor etlichen Wochen einen Brunnen gefunden/ dessen Wasser treffliche Würckungen hat/ umb in- und äusserliche Schäden der Menschen zu heylen; dessen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0332" n="320"/>
den rechten Warheits-Grund erfahren /                      unterdessen wird durch Schreiben versichert/ daß die Englische Floite zum Theil                      zu Verwahrung ihrer Küsten/ Theils aber denen Galliotten/ im fall sie solches                      vonnöthen haben solten/ entgegen gehen solle; und sprengen etliche                      Zeitungen-Träger aus/ daß die Spannier diesen Galliotten Ordre zugeschickt                      haben/ in nechsten besten Posten/ wo sie sicher zu seyn vermeynen /                      einzulauffen/ damit sie der/ Gefahr/ wor innen sie stehen/ entgehen mögen /                      es ist aber dieses kein Glaubens-Articul. Das Memorial/ welches der                      extraordinari Engelländische Gesandte Herr Skelton den 10. dieses denen Hnn.                      Staaten übergeben/ ist geschehen/ weilen sie die Englische Rebellen                      auszurotten noch etwas tardiret/ und anvor der Hnn. General-Staaten Sentiment                      hierüber erwartet/ das <note place="left">Wellen aber der Arrest nicht gleich                          gefolget üdergidt der Ambassadenr ein Memorial denen Hun. Staaten.</note>                      Memorial lautet wie folget: Demnach sich viel Unterthanen meines gnädigsten                      Königs und Herrn/ so bey der letzteren Rebellion die Hände mit im Spiel gehabt                      sich in diese Provintzien salvirt/ worunter ein guter Theil von dem                      General-Perdon Sr. Majestät außgeschlossen sind/ so hat der Unterschriebene                      Ordre erhalten/ Ew. Hochmög. vorzutragen/ daß Se. Maj. sich zu denenselben                      gäntzlich versehen/ sie werden/ in Krafft der hiebevor getroffenen Tractaten                      nicht allein ihren Schutz auffsagen/ sondern sie auch aus ihren Provintzien und                      gantzen Gebiet bannisiren.</p>
        <p><note place="left">Franckreich setzet nene Odrigk itliche Personene im                          Fürstenthum Oranien ein.</note> Man sagt/ daß der Allerchristlichste König                      neue Obrigkeitliche Personen zu Oranien eingesetzt<gap reason="illegible"/> habe/ ungeachtet die                      Stadt von langen Zeiten her freye Macht gehabt/ selbige nach ihrem Belieben zu                      erwehlen. Die Hnn. Staaten von Holland haben in ihrer letzten Versamblung                      resolvirt/ ihren Benachbarten nachzufolgen/ und haben zu diesem Ende verordnet                     / daß die Stadt Amsterdam und Rotterdam die Außrüstung der Kriegs-Schiffe/ so                          <note place="left">Die Hun. Staten wollen 24. Kriegschiff außrüsten.</note>                      unter der Direction ihrer Admiralitäten seyen/ unverzüglich außrüsten sollen /                      und werden dieselben/ wie man sagt/ eine Flotte von 24. Kriegs-Schiffen noch                      vor den 15. Junii auffbringen/ ohne die jenige/ welche untern Commando deß                      Grafen von Styrum Segelfertig sind/ man ist aber wegen deß Gelds zu dieser                      Außrüstung noch nicht einig/ indem etliche wollen/ daß man die Intressen der                      Provintz Holland darzu anwenden solle/ welches in die 12. Millionen außtragen                      würde/ andere aber schlagen den zweyhundersten Pfenning vor.</p>
        <p>Der Englische extraordinar-Gesandte Hr. Skelton/ und der Käyserl. Resident Hr.                      Crampricht sind bey dem Printzen von Oranien zur Audientz <note place="left">Zu                          Ibbenduyren<gap reason="illegible"/> in der Graffschafft Lingen ent.</note> gewesen. Zu                      Ibbenbuyren in der Graffschafft Lingen/ hat man vor etlichen Wochen einen                      Brunnen gefunden/ dessen Wasser treffliche Würckungen hat/ umb in- und                      äusserliche Schäden der Menschen zu heylen; dessen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[320/0332] den rechten Warheits-Grund erfahren / unterdessen wird durch Schreiben versichert/ daß die Englische Floite zum Theil zu Verwahrung ihrer Küsten/ Theils aber denen Galliotten/ im fall sie solches vonnöthen haben solten/ entgegen gehen solle; und sprengen etliche Zeitungen-Träger aus/ daß die Spannier diesen Galliotten Ordre zugeschickt haben/ in nechsten besten Posten/ wo sie sicher zu seyn vermeynen / einzulauffen/ damit sie der/ Gefahr/ wor innen sie stehen/ entgehen mögen / es ist aber dieses kein Glaubens-Articul. Das Memorial/ welches der extraordinari Engelländische Gesandte Herr Skelton den 10. dieses denen Hnn. Staaten übergeben/ ist geschehen/ weilen sie die Englische Rebellen auszurotten noch etwas tardiret/ und anvor der Hnn. General-Staaten Sentiment hierüber erwartet/ das Memorial lautet wie folget: Demnach sich viel Unterthanen meines gnädigsten Königs und Herrn/ so bey der letzteren Rebellion die Hände mit im Spiel gehabt sich in diese Provintzien salvirt/ worunter ein guter Theil von dem General-Perdon Sr. Majestät außgeschlossen sind/ so hat der Unterschriebene Ordre erhalten/ Ew. Hochmög. vorzutragen/ daß Se. Maj. sich zu denenselben gäntzlich versehen/ sie werden/ in Krafft der hiebevor getroffenen Tractaten nicht allein ihren Schutz auffsagen/ sondern sie auch aus ihren Provintzien und gantzen Gebiet bannisiren. Wellen aber der Arrest nicht gleich gefolget üdergidt der Ambassadenr ein Memorial denen Hun. Staaten. Man sagt/ daß der Allerchristlichste König neue Obrigkeitliche Personen zu Oranien eingesetzt_ habe/ ungeachtet die Stadt von langen Zeiten her freye Macht gehabt/ selbige nach ihrem Belieben zu erwehlen. Die Hnn. Staaten von Holland haben in ihrer letzten Versamblung resolvirt/ ihren Benachbarten nachzufolgen/ und haben zu diesem Ende verordnet / daß die Stadt Amsterdam und Rotterdam die Außrüstung der Kriegs-Schiffe/ so unter der Direction ihrer Admiralitäten seyen/ unverzüglich außrüsten sollen / und werden dieselben/ wie man sagt/ eine Flotte von 24. Kriegs-Schiffen noch vor den 15. Junii auffbringen/ ohne die jenige/ welche untern Commando deß Grafen von Styrum Segelfertig sind/ man ist aber wegen deß Gelds zu dieser Außrüstung noch nicht einig/ indem etliche wollen/ daß man die Intressen der Provintz Holland darzu anwenden solle/ welches in die 12. Millionen außtragen würde/ andere aber schlagen den zweyhundersten Pfenning vor. Franckreich setzet nene Odrigk itliche Personene im Fürstenthum Oranien ein. Die Hun. Staten wollen 24. Kriegschiff außrüsten. Der Englische extraordinar-Gesandte Hr. Skelton/ und der Käyserl. Resident Hr. Crampricht sind bey dem Printzen von Oranien zur Audientz gewesen. Zu Ibbenbuyren in der Graffschafft Lingen/ hat man vor etlichen Wochen einen Brunnen gefunden/ dessen Wasser treffliche Würckungen hat/ umb in- und äusserliche Schäden der Menschen zu heylen; dessen Zu Ibbenduyren_ in der Graffschafft Lingen ent.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/332
Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/332>, abgerufen am 22.11.2024.