[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].den; die beyde Hn. Hn. reiten in höchster Bestürtzung fort/ und als sie nach Chur kommen / zeigen sie es an/ darauff sie vor dem gantzen Rath eydlich verhöret worden / daß also an der Gewißheit nit zu zweiffeln. Es sollen auch schon umb dieselbe Gegend in etlichen Tagen viele hundert Personen gestorben seyn/ wie dann dessen andere Freunde mehr/ von dar gebürtig/ sichere Nachricht bekommen haben. Die 4. Evangelische Cantons balten eine Conferentz zu Arran. Sonsten ist zu Arrau von denen 4. Evangelischen Cantons eine Conserentz gehalten worden; bey welcher ein junger Printz von Bareith/ ein Churfürstl. Brandenburg. Schreiben überlieffert hat/ dessen Inhalt/ in Versicherung der guten Zuneigung und guten Intention Sr. Churfürstl. Durchl. gegen die 4. Evangelische Cantons bestanden/ deme auch einig Placards beygeleget waren/ welche das gute Tractament und Freyheit/ so die Frantzösische geflüchtete Protestanten/ in Sr. Churfürstl. Durchl. Jurisdiction und Landen/ geniessen/ bezeugten. Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr. Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget: Durchleuchtigster Fürst und Herr sc. Die [unleserliches Material]Intereessional-Proposition der Evangelis. Eyogenoßschafft[unleserliches Material] bey dem Hertzog von Garoyen vor die verfolgte Piemonteser gebet ohne Frucht ab. DIe Recommendation und Intercessionen/ welche gesambte Evangelische Ort der Eydgenoßschafft unsere Respective gnädige Herren / für ihre Religions-Verwandte in denen Piemontischen Thälern Ew. Königl. Durchl. Unterthanen/ bey Ew. Königl. Durchl. Hrn. Praedecessoren glorwürdigsten Angedenckens zu unterschiedlichen Zeiten sowohl durch Schreiben/ als Gesandschafften interponiret/ seynd von denenselben jederzeit beliebet/ und niemahln unfruchtbahr gelassen worden. Derowegen unsre gnädige Herren auff bedaurliches vernehmen/ daß Ew. Königliche Durchl. jetzt gemeldten ihren Unterthanen/ die von vielen saeculis her genossene Religions-Freyheit zu interdiciren/ sehr starcke Gedancken gefast/ haben sie kurtz verwichener Zeit in guten Vertrauen auff Ew. Königl. Durchl. Clementz und Gütigkeit/ durch ein gründliches und bewegliches Schreiben für dieselbigen zu intercediren/ aus Christlichen Mitleyden und gemeinhabender Religion sich verpflichtet befunden. Weiln aber Ew. Kön. Durchl. diß. Intercesion-Schreiben seithero ohne Effect lassen wollen/ haben sie zu den; die beyde Hn. Hn. reiten in höchster Bestürtzung fort/ und als sie nach Chur kommen / zeigen sie es an/ darauff sie vor dem gantzen Rath eydlich verhöret worden / daß also an der Gewißheit nit zu zweiffeln. Es sollen auch schon umb dieselbe Gegend in etlichen Tagen viele hundert Personen gestorben seyn/ wie dann dessen andere Freunde mehr/ von dar gebürtig/ sichere Nachricht bekommen haben. Die 4. Evangelische Cantons balten eine Conferentz zu Arran. Sonsten ist zu Arrau von denen 4. Evangelischen Cantons eine Conserentz gehalten worden; bey welcher ein junger Printz von Bareith/ ein Churfürstl. Brandenburg. Schreiben überlieffert hat/ dessen Inhalt/ in Versicherung der guten Zuneigung und guten Intention Sr. Churfürstl. Durchl. gegen die 4. Evangelische Cantons bestanden/ deme auch einig Placards beygeleget waren/ welche das gute Tractament und Freyheit/ so die Frantzösische geflüchtete Protestanten/ in Sr. Churfürstl. Durchl. Jurisdiction und Landen/ geniessen/ bezeugten. Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr. Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget: Durchleuchtigster Fürst und Herr sc. Die [unleserliches Material]Intereessional-Proposition der Evangelis. Eyogenoßschafft[unleserliches Material] bey dem Hertzog von Garoyen vor die verfolgte Piemonteser gebet ohne Frucht ab. DIe Recommendation und Intercessionen/ welche gesambte Evangelische Ort der Eydgenoßschafft unsere Respective gnädige Herren / für ihre Religions-Verwandte in denen Piemontischen Thälern Ew. Königl. Durchl. Unterthanen/ bey Ew. Königl. Durchl. Hrn. Praedecessoren glorwürdigsten Angedenckens zu unterschiedlichen Zeiten sowohl durch Schreiben/ als Gesandschafften interponiret/ seynd von denenselben jederzeit beliebet/ und niemahln unfruchtbahr gelassen worden. Derowegen unsre gnädige Herren auff bedaurliches vernehmen/ daß Ew. Königliche Durchl. jetzt gemeldten ihren Unterthanen/ die von vielen saeculis her genossene Religions-Freyheit zu interdiciren/ sehr starcke Gedancken gefast/ haben sie kurtz verwichener Zeit in guten Vertrauen auff Ew. Königl. Durchl. Clementz und Gütigkeit/ durch ein gründliches und bewegliches Schreiben für dieselbigen zu intercediren/ aus Christlichen Mitleyden und gemeinhabender Religion sich verpflichtet befunden. Weiln aber Ew. Kön. Durchl. diß. Intercesion-Schreiben seithero ohne Effect lassen wollen/ haben sie zu <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0335" n="323"/> den; die beyde Hn. Hn. reiten in höchster Bestürtzung fort/ und als sie nach Chur kommen / zeigen sie es an/ darauff sie vor dem gantzen Rath eydlich verhöret worden / daß also an der Gewißheit nit zu zweiffeln. Es sollen auch schon umb dieselbe Gegend in etlichen Tagen viele hundert Personen gestorben seyn/ wie dann dessen andere Freunde mehr/ von dar gebürtig/ sichere Nachricht bekommen haben.</p> <p><note place="right">Die 4. Evangelische Cantons balten eine Conferentz zu Arran.</note> Sonsten ist zu Arrau von denen 4. Evangelischen Cantons eine Conserentz gehalten worden; bey welcher ein junger Printz von Bareith/ ein Churfürstl. Brandenburg. Schreiben überlieffert hat/ dessen Inhalt/ in Versicherung der guten Zuneigung und guten Intention Sr. Churfürstl. Durchl. gegen die 4. Evangelische Cantons bestanden/ deme auch einig Placards beygeleget waren/ welche das gute Tractament und Freyheit/ so die Frantzösische geflüchtete Protestanten/ in Sr. Churfürstl. Durchl. Jurisdiction und Landen/ geniessen/ bezeugten.</p> <p>Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr. Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget:</p> <p>Durchleuchtigster Fürst und Herr sc.</p> <p><note place="right">Die <gap reason="illegible"/>Intereessional-Proposition der Evangelis. Eyogenoßschafft<gap reason="illegible"/> bey dem Hertzog von Garoyen vor die verfolgte Piemonteser gebet ohne Frucht ab.</note> DIe Recommendation und Intercessionen/ welche gesambte Evangelische Ort der Eydgenoßschafft unsere Respective gnädige Herren / für ihre Religions-Verwandte in denen Piemontischen Thälern Ew. Königl. Durchl. Unterthanen/ bey Ew. Königl. Durchl. Hrn. Praedecessoren glorwürdigsten Angedenckens zu unterschiedlichen Zeiten sowohl durch Schreiben/ als Gesandschafften interponiret/ seynd von denenselben jederzeit beliebet/ und niemahln unfruchtbahr gelassen worden. Derowegen unsre gnädige Herren auff bedaurliches vernehmen/ daß Ew. Königliche Durchl. jetzt gemeldten ihren Unterthanen/ die von vielen saeculis her genossene Religions-Freyheit zu interdiciren/ sehr starcke Gedancken gefast/ haben sie kurtz verwichener Zeit in guten Vertrauen auff Ew. Königl. Durchl. Clementz und Gütigkeit/ durch ein gründliches und bewegliches Schreiben für dieselbigen zu intercediren/ aus Christlichen Mitleyden und gemeinhabender Religion sich verpflichtet befunden. Weiln aber Ew. Kön. Durchl. diß. Intercesion-Schreiben seithero ohne Effect lassen wollen/ haben sie zu </p> </div> </body> </text> </TEI> [323/0335]
den; die beyde Hn. Hn. reiten in höchster Bestürtzung fort/ und als sie nach Chur kommen / zeigen sie es an/ darauff sie vor dem gantzen Rath eydlich verhöret worden / daß also an der Gewißheit nit zu zweiffeln. Es sollen auch schon umb dieselbe Gegend in etlichen Tagen viele hundert Personen gestorben seyn/ wie dann dessen andere Freunde mehr/ von dar gebürtig/ sichere Nachricht bekommen haben.
Sonsten ist zu Arrau von denen 4. Evangelischen Cantons eine Conserentz gehalten worden; bey welcher ein junger Printz von Bareith/ ein Churfürstl. Brandenburg. Schreiben überlieffert hat/ dessen Inhalt/ in Versicherung der guten Zuneigung und guten Intention Sr. Churfürstl. Durchl. gegen die 4. Evangelische Cantons bestanden/ deme auch einig Placards beygeleget waren/ welche das gute Tractament und Freyheit/ so die Frantzösische geflüchtete Protestanten/ in Sr. Churfürstl. Durchl. Jurisdiction und Landen/ geniessen/ bezeugten.
Die 4. Evangelische Cantons balten eine Conferentz zu Arran. Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr. Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget:
Durchleuchtigster Fürst und Herr sc.
DIe Recommendation und Intercessionen/ welche gesambte Evangelische Ort der Eydgenoßschafft unsere Respective gnädige Herren / für ihre Religions-Verwandte in denen Piemontischen Thälern Ew. Königl. Durchl. Unterthanen/ bey Ew. Königl. Durchl. Hrn. Praedecessoren glorwürdigsten Angedenckens zu unterschiedlichen Zeiten sowohl durch Schreiben/ als Gesandschafften interponiret/ seynd von denenselben jederzeit beliebet/ und niemahln unfruchtbahr gelassen worden. Derowegen unsre gnädige Herren auff bedaurliches vernehmen/ daß Ew. Königliche Durchl. jetzt gemeldten ihren Unterthanen/ die von vielen saeculis her genossene Religions-Freyheit zu interdiciren/ sehr starcke Gedancken gefast/ haben sie kurtz verwichener Zeit in guten Vertrauen auff Ew. Königl. Durchl. Clementz und Gütigkeit/ durch ein gründliches und bewegliches Schreiben für dieselbigen zu intercediren/ aus Christlichen Mitleyden und gemeinhabender Religion sich verpflichtet befunden. Weiln aber Ew. Kön. Durchl. diß. Intercesion-Schreiben seithero ohne Effect lassen wollen/ haben sie zu
Die _ Intereessional-Proposition der Evangelis. Eyogenoßschafft_ bey dem Hertzog von Garoyen vor die verfolgte Piemonteser gebet ohne Frucht ab.
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