Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

Bild:
<< vorherige Seite

laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen / schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter / welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth wallfahrten. Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat / künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist anhero gekommen/ umb Antwort auf das Englis. Memorial. den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören / von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte / darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern All[unleserliches Material]irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die eigentliche Recht-Banck seyn

laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen / schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter / welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth wallfahrten. Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat / künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist anhero gekommen/ umb Antwort auf das Englis. Memorial. den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören / von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte / darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern All[unleserliches Material]irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die eigentliche Recht-Banck seyn

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0095" n="83"/>
laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß                      zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen /                      schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter /                      welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den                      andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus                      ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die                      Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson                      seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt                      werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl                      dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu                      verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu                      ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr                      Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische                      Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere                      Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre <note place="right">Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth                          wallfahrten.</note> Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien                     / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es                      seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem                      Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe                      gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung                      der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat /                      künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la                      Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist                      anhero gekommen/ umb <note place="right">Antwort auf das Englis.                          Memorial.</note> den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein                      Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort                      bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und                      daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören /                      von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte /                      darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion                      negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn                      möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren                      Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen                      andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern                      All<gap reason="illegible"/>irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey                      der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die                      eigentliche Recht-Banck seyn
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[83/0095] laments Rath gehörig aus denen Bettern weggeholet/ wormit sie biß zu Mitternacht zugebracht/ weiln die Kinder ihrer Mutter umb den Hals fielen / schryen/ und bitterlich weyneten. Sie führten die Kinder zu ihrer Großmutter / welche schon vor etlichen Jahren der Reformirten Religion abgeschworen hat. Den andern als Sontag Abends umb 10. Uhren hernach haben sie auch die Mutter aus ihrem Bett weggenommen und in ein gemein Stifft gethan; unterdessen seynd die Dragoner noch immer in ihrem Hauß auff dem Feld/ und dafern Mons. Muisson seiner Relig. nicht abschwöret/ dörffte er chister Tagen in die Bastill geführt werden. Die Gräfin von Roye hat vom König Erlaubnuß erhalten/ zu ihrem Gemahl dem Hrn. Grafen von Roye mit dero 2. ältisten Töchtern in Dennemarck zu verreisen/ aber die 3. kleinesten nebst 2. Söhnen seynd ihr genommen/ und zu ihrem Schwager den Hertzog von Duras gethan worden. Den 15. diß hat der Herr Bischoff von Straßburg dem König auffgewartet. Den 17. dito ist der Holländische Ambassadeur von hier per posta nach dem Haag gereist. Durch eine andere Declaration von dem 12. dieses Monats/ seynd die kostbahre Andachten und Wahlfahrten nacher St. Jacob/ in Galicien / zu uns. lieb. Frawen zu Loretto und an andere Oerther verbotten zu thun/ es seye dann durch eine expresse Erlaubnuß vom König unterschrieben/ von einem Staats-Secretario, und auff Approbation deß Bißthums Bischosfen/ bey Straffe gegen die Männer/ ewig auff die Galleren/ und gegen die Weiber nach Befindung der Sachen. Man sagt/ daß der König dem Hn. Printzen von Turenne erlaubet hat / künfftige Campagne/ unter der Republic Venedig Armee zu dienen. Mons. de la Berisine ist vom König zum Ertzbischoff von Aix in Provence ernennet/ und ist anhero gekommen/ umb den Eyd abzulegen. Der Engell. Envoye hat auff sein Memorial die Restitution deß Fürstenthumbs Oranien betreffend/ zur Antwort bekommen/ daß man von keinem souvrain, als dem König in Franckreich wüste/ und daß man den Printzen von Oranien nit kennete/ aber man habe wohl reden hören / von einem Printzen von Nassau. Was das visitiren deß Pacquet-Boots anbelangte / darüber solte St. Aller-Christl. Maj. Ambassadeur in Engelland Mons. de Barilion negotiiren. Wiewohl viel vermeinet haben/ daß einig Dessein vor der Hand seyn möchte/ weiln alle Officirer Ordre hätten/ umb auff den 20. Febr. in ihren Guarnisonen zu erscheinen/ so glaubt man gleichwohl/ daß solches zu einen andern Vorhaben geschehen/ nemblich umb das Volck parat zu halten/ und unsern All_ irten im Fall der Noth damit zu assistiren. Der Conscientz-Hoff/ wobey der Cantzler Präsident/ ist vollkommen auffgericht/ und soll dieses die eigentliche Recht-Banck seyn Ohne Erlaubnus deß Königs darff niemand an weitentlegent Orth wallfahrten. Antwort auf das Englis. Memorial.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/95
Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/95>, abgerufen am 18.05.2024.