Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.Anmerk. 2: Entschuldigungen, welche sich in der Folge als unwahr herausstellen, sollen auf das Strengste bestraft werden; denn Lüge ist ein entehrendes Laster, das am allerwenigsten der Turner sich zu Schulden kommen lassen darf. 8) Wer viermal hintereinander ohne Entschuldigung 9) Es ist nicht erlaubt, vor dem am Schluß der 10) Es wird an jedem Turntage von jeder Riege 11) Fremde dürfen drei Mal eingeführt werden 12) Außer den Turntagen darf der Turnplatz nur Anmerk. 2: Entſchuldigungen, welche ſich in der Folge als unwahr herausſtellen, ſollen auf das Strengſte beſtraft werden; denn Luͤge iſt ein entehrendes Laſter, das am allerwenigſten der Turner ſich zu Schulden kommen laſſen darf. 8) Wer viermal hintereinander ohne Entſchuldigung 9) Es iſt nicht erlaubt, vor dem am Schluß der 10) Es wird an jedem Turntage von jeder Riege 11) Fremde dürfen drei Mal eingeführt werden 12) Außer den Turntagen darf der Turnplatz nur <TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0039" n="35"/> <list> <item>Anmerk. 2: Entſchuldigungen, welche ſich in der Folge<lb/> als unwahr herausſtellen, ſollen auf das Strengſte<lb/> beſtraft werden; denn Luͤge iſt ein entehrendes Laſter,<lb/> das am allerwenigſten der Turner ſich zu Schulden<lb/> kommen laſſen darf.</item> </list><lb/> <p>8) Wer viermal hintereinander ohne Entſchuldigung<lb/> fehlt, ſoll von dem Turnwart gemahnt, und wenn<lb/> die Ermahnung nichts fruchtet, ausgeſtoßen werden;<lb/> denn ein ſolcher giebt zu erkennen, daß die Uebungen<lb/> für ihn keinen Werth haben und kann daher durch<lb/> ſein böſes Beiſpiel der Geſellſchaft nur ſchädlich ſein.</p><lb/> <p>9) Es iſt nicht erlaubt, vor dem am Schluß der<lb/> Uebungen Statt findenden Verleſen <hi rendition="#g">ohne Entſchul-<lb/> digung</hi> den Turnplatz zu verlaſſen, und die Entſchul-<lb/> digungen müſſen vor dem Weggehen dem Turnwart<lb/> angegeben werden, bei 6 Kreuzer Strafe.</p><lb/> <p>10) Es wird an jedem Turntage von jeder Riege<lb/> an zwei verſchiedenen Geräthſchaften oder Uebungs-<lb/> plätzen nach einander geturnt. Die Aufeinanderfolge<lb/> der Uebungen iſt auf dem Turnplatz angehängt. Jede<lb/> Riege tritt beim Beginn zu der Uebung, welche für ſie<lb/> an der Reihe iſt, und auf das Zeichen des Turnwarts<lb/> rückt jede in Ordnung auf die ſie zunächſt treffende.<lb/> Von Zeit zu Zeit vereinigen ſich alle Riegen zu ge-<lb/> meinſchaftlichen Uebungen (Turnläufen, Turnfahrten,<lb/> Turnſpielen ꝛc.)</p><lb/> <p>11) Fremde dürfen drei Mal eingeführt werden<lb/> (vergl. §. 17.); Turner von <hi rendition="#g">auswärtigen</hi> Turn-<lb/> plätzen haben natürlich jederzeit Zutritt.</p><lb/> <p>12) Außer den Turntagen darf der Turnplatz nur<lb/> unter Aufſicht von geübten Turnern beſucht werden<lb/> und haben die Ungeübteren dieſen oder den gegenwär-<lb/> tigen Vorturnern und Anmännern Folge zu leiſten.<lb/> An ſolchen Tagen dürfen die beweglichen Geräthſchaf-<lb/> ten nur mit beſonderer Erlaubniß des Turnwarts be-<lb/> nutzt werden.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [35/0039]
Anmerk. 2: Entſchuldigungen, welche ſich in der Folge
als unwahr herausſtellen, ſollen auf das Strengſte
beſtraft werden; denn Luͤge iſt ein entehrendes Laſter,
das am allerwenigſten der Turner ſich zu Schulden
kommen laſſen darf.
8) Wer viermal hintereinander ohne Entſchuldigung
fehlt, ſoll von dem Turnwart gemahnt, und wenn
die Ermahnung nichts fruchtet, ausgeſtoßen werden;
denn ein ſolcher giebt zu erkennen, daß die Uebungen
für ihn keinen Werth haben und kann daher durch
ſein böſes Beiſpiel der Geſellſchaft nur ſchädlich ſein.
9) Es iſt nicht erlaubt, vor dem am Schluß der
Uebungen Statt findenden Verleſen ohne Entſchul-
digung den Turnplatz zu verlaſſen, und die Entſchul-
digungen müſſen vor dem Weggehen dem Turnwart
angegeben werden, bei 6 Kreuzer Strafe.
10) Es wird an jedem Turntage von jeder Riege
an zwei verſchiedenen Geräthſchaften oder Uebungs-
plätzen nach einander geturnt. Die Aufeinanderfolge
der Uebungen iſt auf dem Turnplatz angehängt. Jede
Riege tritt beim Beginn zu der Uebung, welche für ſie
an der Reihe iſt, und auf das Zeichen des Turnwarts
rückt jede in Ordnung auf die ſie zunächſt treffende.
Von Zeit zu Zeit vereinigen ſich alle Riegen zu ge-
meinſchaftlichen Uebungen (Turnläufen, Turnfahrten,
Turnſpielen ꝛc.)
11) Fremde dürfen drei Mal eingeführt werden
(vergl. §. 17.); Turner von auswärtigen Turn-
plätzen haben natürlich jederzeit Zutritt.
12) Außer den Turntagen darf der Turnplatz nur
unter Aufſicht von geübten Turnern beſucht werden
und haben die Ungeübteren dieſen oder den gegenwär-
tigen Vorturnern und Anmännern Folge zu leiſten.
An ſolchen Tagen dürfen die beweglichen Geräthſchaf-
ten nur mit beſonderer Erlaubniß des Turnwarts be-
nutzt werden.
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