Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.den. -- Auch hat der Vorturner die jedesmalige 3) Auf den Ruf "Bahn frei" hat Jeder sogleich 4) Während der Uebungen sollen alle Reden und 5) Nach gemachter Uebung tritt jeder sogleich auf 6) Ohne genügende Ursache darf Keiner während 7) Wer ohne triftige Gründe die ordentlichen Turn- Gründe, welche das Ausbleiben entschuldigen, a. dringende Geschäfte, b. Verreistsein, c. eine Krankheit, welche den Turner am Aus- gehen verhindert. Kann derselbe ausgehen, so ist er verpflichtet, zu erscheinen, und in diesem Falle tritt er, ausnahmsweise von §. 24., 1., als Zuschauer in seine Riege; denn auch das blose Zuschauen ist fördernd für die Uebungen. Anmerk. 1: Das Ausbleiben und die Gründe dafür sollen wo möglich vorher dem betreffenden Vorturner ange- zeigt werden. den. — Auch hat der Vorturner die jedesmalige 3) Auf den Ruf „Bahn frei“ hat Jeder ſogleich 4) Während der Uebungen ſollen alle Reden und 5) Nach gemachter Uebung tritt jeder ſogleich auf 6) Ohne genügende Urſache darf Keiner während 7) Wer ohne triftige Gründe die ordentlichen Turn- Gründe, welche das Ausbleiben entſchuldigen, a. dringende Geſchäfte, b. Verreiſtſein, c. eine Krankheit, welche den Turner am Aus- gehen verhindert. Kann derſelbe ausgehen, ſo iſt er verpflichtet, zu erſcheinen, und in dieſem Falle tritt er, ausnahmsweiſe von §. 24., 1., als Zuſchauer in ſeine Riege; denn auch das bloſe Zuſchauen iſt fördernd für die Uebungen. Anmerk. 1: Das Ausbleiben und die Gruͤnde dafuͤr ſollen wo moͤglich vorher dem betreffenden Vorturner ange- zeigt werden. <TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0038" n="34"/> den. — Auch hat der Vorturner die jedesmalige<lb/> Uebung laut auszurufen und beim Vormachen eine<lb/> deutliche Erklärung davon zu geben.</p><lb/> <p>3) Auf den Ruf <hi rendition="#g">„Bahn frei“</hi> hat Jeder ſogleich<lb/> den Raum zu verlaſſen, welcher zu der vorzunehmen-<lb/> den Uebung erforderlich iſt. Der Wichtigkeit dieſer<lb/> Regel wegen wird eine Strafe von 3 Kreuzer auf<lb/> ihre Verletzung geſetzt.</p><lb/> <p>4) Während der Uebungen ſollen alle Reden und<lb/> Handlungen, ſelbſt Scherze, welche die Aufmerkſamkeit<lb/> ſtören, unterlaſſen werden, und iſt der Wichtigkeit we-<lb/> gen auf jedes Dawiderhandeln eine Strafe von 3 Kreu-<lb/> zer geſetzt.</p><lb/> <p>5) Nach gemachter Uebung tritt jeder ſogleich auf<lb/> ſeinen Platz zurück.</p><lb/> <p>6) Ohne genügende Urſache darf Keiner während<lb/> der Uebungen aus der Riege treten und iſt ſolche vor-<lb/> her dem Vorturner anzugeben.</p><lb/> <p>7) Wer ohne triftige Gründe die ordentlichen Turn-<lb/> übungen verſäumt, verfällt in eine Strafe von 6<lb/> Kreuzer.</p><lb/> <p>Gründe, welche das Ausbleiben entſchuldigen,<lb/> ſind:</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">a.</hi> dringende Geſchäfte,</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">b.</hi> Verreiſtſein,</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">c.</hi> eine Krankheit, welche den Turner am Aus-<lb/> gehen verhindert. Kann derſelbe ausgehen,<lb/> ſo iſt er verpflichtet, zu erſcheinen, und in<lb/> dieſem Falle tritt er, ausnahmsweiſe von<lb/> §. 24., 1., als Zuſchauer in ſeine Riege;<lb/> denn auch das bloſe Zuſchauen iſt fördernd<lb/> für die Uebungen.</item><lb/> <item>Anmerk. 1: Das Ausbleiben und die Gruͤnde dafuͤr ſollen<lb/> wo moͤglich vorher dem betreffenden Vorturner ange-<lb/> zeigt werden.</item> </list><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [34/0038]
den. — Auch hat der Vorturner die jedesmalige
Uebung laut auszurufen und beim Vormachen eine
deutliche Erklärung davon zu geben.
3) Auf den Ruf „Bahn frei“ hat Jeder ſogleich
den Raum zu verlaſſen, welcher zu der vorzunehmen-
den Uebung erforderlich iſt. Der Wichtigkeit dieſer
Regel wegen wird eine Strafe von 3 Kreuzer auf
ihre Verletzung geſetzt.
4) Während der Uebungen ſollen alle Reden und
Handlungen, ſelbſt Scherze, welche die Aufmerkſamkeit
ſtören, unterlaſſen werden, und iſt der Wichtigkeit we-
gen auf jedes Dawiderhandeln eine Strafe von 3 Kreu-
zer geſetzt.
5) Nach gemachter Uebung tritt jeder ſogleich auf
ſeinen Platz zurück.
6) Ohne genügende Urſache darf Keiner während
der Uebungen aus der Riege treten und iſt ſolche vor-
her dem Vorturner anzugeben.
7) Wer ohne triftige Gründe die ordentlichen Turn-
übungen verſäumt, verfällt in eine Strafe von 6
Kreuzer.
Gründe, welche das Ausbleiben entſchuldigen,
ſind:
a. dringende Geſchäfte,
b. Verreiſtſein,
c. eine Krankheit, welche den Turner am Aus-
gehen verhindert. Kann derſelbe ausgehen,
ſo iſt er verpflichtet, zu erſcheinen, und in
dieſem Falle tritt er, ausnahmsweiſe von
§. 24., 1., als Zuſchauer in ſeine Riege;
denn auch das bloſe Zuſchauen iſt fördernd
für die Uebungen.
Anmerk. 1: Das Ausbleiben und die Gruͤnde dafuͤr ſollen
wo moͤglich vorher dem betreffenden Vorturner ange-
zeigt werden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |