Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.zeige der Veranlassung wird für freiwilliges Ausscheiden §. 5. Das Singen beim Hinaus- und Hereinwege, vor §. 6. Die Zöglinge gehen zu den Uebungen nach Able- §. 7. Sämmtliche Turner gehen in Zügen an die vor- §. 8. Vor und während der Versammlung der Turner §. 9. Bei Erhitzung, zumal nach dem Laufen, darf Nie- zeige der Veranlaſſung wird für freiwilliges Ausſcheiden §. 5. Das Singen beim Hinaus- und Hereinwege, vor §. 6. Die Zöglinge gehen zu den Uebungen nach Able- §. 7. Sämmtliche Turner gehen in Zügen an die vor- §. 8. Vor und während der Verſammlung der Turner §. 9. Bei Erhitzung, zumal nach dem Laufen, darf Nie- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0126" n="122"/> zeige der Veranlaſſung wird für freiwilliges Ausſcheiden<lb/> angekommen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 5.</head><lb/> <p>Das Singen beim Hinaus- und Hereinwege, vor<lb/> den Uebungen und während derſelben, iſt unterſagt.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 6.</head><lb/> <p>Die Zöglinge gehen zu den Uebungen nach Able-<lb/> gen des Rockes, der Kopfbedeckung, Halsbinde, Uhr ꝛc.<lb/> bekleidet mit einer grauleinenen Jacke, einfachen, beque-<lb/> men, die Bewegung der Schenkel nicht hemmenden<lb/> Beinkleidern und Halbſtiefeln oder Schuhen. Es iſt<lb/> aber nicht erlaubt, in jener Jacke ohne andere Beklei-<lb/> dung ſich von der Wohnung nach dem Uebungsplatze<lb/> zu begeben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 7.</head><lb/> <p>Sämmtliche Turner gehen in Zügen an die vor-<lb/> geſchriebenen Uebungsſtellen, wo dieſelbe Reihenfolge der<lb/> Uebenden bleibt, in welcher ſie in dem Zuge ſtehen;<lb/> von dieſem darf ſich Niemand entfernen, auch nicht,<lb/> wenn ihm einzelne Uebungen zu ſchwer ſcheinen ſollten.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 8.</head><lb/> <p>Vor und während der Verſammlung der Turner<lb/> iſt es nicht erlaubt, daß einzelne hier und da ihre Kunſt-<lb/> fertigkeit zeigen; vielmehr muß auf dem Verſammlungs-<lb/> platze das Zeichen zu dem gemeinſchaftlichen Abgange<lb/> nach den vorgeſchriebenen Stellen abgewartet werden.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 9.</head><lb/> <p>Bei Erhitzung, zumal nach dem Laufen, darf Nie-<lb/> mand ſtill ſtehen oder ſich ſetzen, ſich lagern oder gar<lb/> trinken, ſondern er muß umhergehend ſich abkühlen.</p> </div><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [122/0126]
zeige der Veranlaſſung wird für freiwilliges Ausſcheiden
angekommen.
§. 5.
Das Singen beim Hinaus- und Hereinwege, vor
den Uebungen und während derſelben, iſt unterſagt.
§. 6.
Die Zöglinge gehen zu den Uebungen nach Able-
gen des Rockes, der Kopfbedeckung, Halsbinde, Uhr ꝛc.
bekleidet mit einer grauleinenen Jacke, einfachen, beque-
men, die Bewegung der Schenkel nicht hemmenden
Beinkleidern und Halbſtiefeln oder Schuhen. Es iſt
aber nicht erlaubt, in jener Jacke ohne andere Beklei-
dung ſich von der Wohnung nach dem Uebungsplatze
zu begeben.
§. 7.
Sämmtliche Turner gehen in Zügen an die vor-
geſchriebenen Uebungsſtellen, wo dieſelbe Reihenfolge der
Uebenden bleibt, in welcher ſie in dem Zuge ſtehen;
von dieſem darf ſich Niemand entfernen, auch nicht,
wenn ihm einzelne Uebungen zu ſchwer ſcheinen ſollten.
§. 8.
Vor und während der Verſammlung der Turner
iſt es nicht erlaubt, daß einzelne hier und da ihre Kunſt-
fertigkeit zeigen; vielmehr muß auf dem Verſammlungs-
platze das Zeichen zu dem gemeinſchaftlichen Abgange
nach den vorgeſchriebenen Stellen abgewartet werden.
§. 9.
Bei Erhitzung, zumal nach dem Laufen, darf Nie-
mand ſtill ſtehen oder ſich ſetzen, ſich lagern oder gar
trinken, ſondern er muß umhergehend ſich abkühlen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |