Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.Statuten des Kölner Turnvereines. Der Zweck des Turnens ist eine möglichst voll- Diesen Zweck zu fördern, die gegen das Turn- §. 1. Zur Aufnahme in denselben ist berechtigt, jeder der §. 2. Der Turnverein hält halbjährlich eine Generalver- Die Einladung erfolgt durch die Kölnische Zeitung. §. 3. Organ des Turnvereines ist der Turnrath, der aus §. 4. Der Turnrath wird in allgemeiner Jahres-Versamm- 1. einen Ordner ernennt, der den Vorsitz in den Ver- sammlungen führt und den Turnrath zusammen ruft; Statuten des Kölner Turnvereines. Der Zweck des Turnens iſt eine möglichſt voll- Dieſen Zweck zu fördern, die gegen das Turn- §. 1. Zur Aufnahme in denſelben iſt berechtigt, jeder der §. 2. Der Turnverein hält halbjährlich eine Generalver- Die Einladung erfolgt durch die Kölniſche Zeitung. §. 3. Organ des Turnvereines iſt der Turnrath, der aus §. 4. Der Turnrath wird in allgemeiner Jahres-Verſamm- 1. einen Ordner ernennt, der den Vorſitz in den Ver- ſammlungen führt und den Turnrath zuſammen ruft; <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0142" n="138"/> <p> <hi rendition="#g">Statuten des Kölner Turnvereines.</hi> </p><lb/> <p>Der Zweck des Turnens iſt eine möglichſt voll-<lb/> kommene und allſeitige Ausbildung des Körpers, mit<lb/> welcher zugleich unmittelbar eine Kräftigung des Geiſtes<lb/> durch das Bewußtſein der dem Körper inwohnenden<lb/> Kraft und Sicherheit erzielt wird.</p><lb/> <p>Dieſen Zweck zu fördern, die gegen das Turn-<lb/> weſen gerichteten Vorurtheile ſo viel als möglich zu be-<lb/> kämpfen und für das Allgemeinerwerden der turneriſchen<lb/> Uebungen nach Kräften zu ſorgen, tritt<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#g">der Turnverein</hi></hi><lb/> zuſammen.</p><lb/> <div n="3"> <head>§. 1.</head><lb/> <p>Zur Aufnahme in denſelben iſt berechtigt, jeder der<lb/> einen jährlichen Beitrag von 1 Thlr. zahlt.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 2.</head><lb/> <p>Der Turnverein hält halbjährlich eine Generalver-<lb/> ſammlung zur gemeinſamen Berathung über die Vereins-<lb/> Angelegenheiten und zwar im Frühlinge und Herbſt vor<lb/> dem Beginnen des Sommer- und Winterturnens.</p><lb/> <p>Die Einladung erfolgt durch die Kölniſche Zeitung.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 3.</head><lb/> <p>Organ des Turnvereines iſt der Turnrath, der aus<lb/> zwölf Perſonen beſteht.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 4.</head><lb/> <p>Der Turnrath wird in allgemeiner Jahres-Verſamm-<lb/> lung auf ein Jahr gewählt, wonächſt derſelbe wiederum<lb/> aus ſeiner Mitte</p><lb/> <list> <item>1. einen Ordner ernennt, der den Vorſitz in den Ver-<lb/> ſammlungen führt und den Turnrath zuſammen<lb/> ruft;</item> </list><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [138/0142]
Statuten des Kölner Turnvereines.
Der Zweck des Turnens iſt eine möglichſt voll-
kommene und allſeitige Ausbildung des Körpers, mit
welcher zugleich unmittelbar eine Kräftigung des Geiſtes
durch das Bewußtſein der dem Körper inwohnenden
Kraft und Sicherheit erzielt wird.
Dieſen Zweck zu fördern, die gegen das Turn-
weſen gerichteten Vorurtheile ſo viel als möglich zu be-
kämpfen und für das Allgemeinerwerden der turneriſchen
Uebungen nach Kräften zu ſorgen, tritt
der Turnverein
zuſammen.
§. 1.
Zur Aufnahme in denſelben iſt berechtigt, jeder der
einen jährlichen Beitrag von 1 Thlr. zahlt.
§. 2.
Der Turnverein hält halbjährlich eine Generalver-
ſammlung zur gemeinſamen Berathung über die Vereins-
Angelegenheiten und zwar im Frühlinge und Herbſt vor
dem Beginnen des Sommer- und Winterturnens.
Die Einladung erfolgt durch die Kölniſche Zeitung.
§. 3.
Organ des Turnvereines iſt der Turnrath, der aus
zwölf Perſonen beſteht.
§. 4.
Der Turnrath wird in allgemeiner Jahres-Verſamm-
lung auf ein Jahr gewählt, wonächſt derſelbe wiederum
aus ſeiner Mitte
1. einen Ordner ernennt, der den Vorſitz in den Ver-
ſammlungen führt und den Turnrath zuſammen
ruft;
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