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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.

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2. einen Schreiber, der über die Verhandlungen ein
Protokollbuch führt und die sonst nöthigen Schrei-
bereien besorgt;
3. einen Schatzmeister, der die Kasse verwaltet, und
über Einnahme und Ausgabe Buch und Rechnung
führt
§. 5.

Dem Turnrath liegt es vorzugsweise ob, dafür zu
sorgen, daß der oben angedeutete Zweck des Turnvereins
bestmöglichst erreicht werde. Als Mittel dazu bieten sich
ihm dar die Berufung eines tüchtigen Turnlehrers, die
Beschaffung der Turngeräthe und des Turnplatzes, die
Annahme armer Turnschüler zu dem Turnunterricht auf
Kosten des Vereins, die Veranstaltung von öffentlichen
Schauturnen, allgemeinen Turnfahrten nach benachbarten
Orten und Turnfesten.

§. 6.

Von dem Turnrath erfolgt die Einladung zu den
General-Versammlungen (§. 2.), auch steht ihm das
Recht zu, außerordentliche Versammlungen zu veranlassen,
zu welchen die Einladung ebenfalls durch die kölnische
Zeitung ergeht. Zu jedem Beschlusse des Turnrathes
ist die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern erfor-
derlich, unter welchen absolute Stimmenmehrheit entschei-
det, und im Falle der Stimmengleichheit die Stimme
des Ordners den Ausschlag gibt.

Jn der allgemeinen Jahres-Versammlung legt der
Turnrath Rechnung über seine Verwaltung ab, und er-
stattet Bericht über die Wirksamkeit des Vereines, dessen
Veröffentlichung durch geeignete Blätter erfolgt.

§. 7.

Der Verein behält es sich vor, diese Gesetze nach
Jahresfrist abzuändern, falls Erfahrungen die Unzuläng-

2. einen Schreiber, der über die Verhandlungen ein
Protokollbuch führt und die ſonſt nöthigen Schrei-
bereien beſorgt;
3. einen Schatzmeiſter, der die Kaſſe verwaltet, und
über Einnahme und Ausgabe Buch und Rechnung
führt
§. 5.

Dem Turnrath liegt es vorzugsweiſe ob, dafür zu
ſorgen, daß der oben angedeutete Zweck des Turnvereins
beſtmöglichſt erreicht werde. Als Mittel dazu bieten ſich
ihm dar die Berufung eines tüchtigen Turnlehrers, die
Beſchaffung der Turngeräthe und des Turnplatzes, die
Annahme armer Turnſchüler zu dem Turnunterricht auf
Koſten des Vereins, die Veranſtaltung von öffentlichen
Schauturnen, allgemeinen Turnfahrten nach benachbarten
Orten und Turnfeſten.

§. 6.

Von dem Turnrath erfolgt die Einladung zu den
General-Verſammlungen (§. 2.), auch ſteht ihm das
Recht zu, außerordentliche Verſammlungen zu veranlaſſen,
zu welchen die Einladung ebenfalls durch die kölniſche
Zeitung ergeht. Zu jedem Beſchluſſe des Turnrathes
iſt die Anweſenheit von mindeſtens 5 Mitgliedern erfor-
derlich, unter welchen abſolute Stimmenmehrheit entſchei-
det, und im Falle der Stimmengleichheit die Stimme
des Ordners den Ausſchlag gibt.

Jn der allgemeinen Jahres-Verſammlung legt der
Turnrath Rechnung über ſeine Verwaltung ab, und er-
ſtattet Bericht über die Wirkſamkeit des Vereines, deſſen
Veröffentlichung durch geeignete Blätter erfolgt.

§. 7.

Der Verein behält es ſich vor, dieſe Geſetze nach
Jahresfriſt abzuändern, falls Erfahrungen die Unzuläng-

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[139/0143] 2. einen Schreiber, der über die Verhandlungen ein Protokollbuch führt und die ſonſt nöthigen Schrei- bereien beſorgt; 3. einen Schatzmeiſter, der die Kaſſe verwaltet, und über Einnahme und Ausgabe Buch und Rechnung führt §. 5. Dem Turnrath liegt es vorzugsweiſe ob, dafür zu ſorgen, daß der oben angedeutete Zweck des Turnvereins beſtmöglichſt erreicht werde. Als Mittel dazu bieten ſich ihm dar die Berufung eines tüchtigen Turnlehrers, die Beſchaffung der Turngeräthe und des Turnplatzes, die Annahme armer Turnſchüler zu dem Turnunterricht auf Koſten des Vereins, die Veranſtaltung von öffentlichen Schauturnen, allgemeinen Turnfahrten nach benachbarten Orten und Turnfeſten. §. 6. Von dem Turnrath erfolgt die Einladung zu den General-Verſammlungen (§. 2.), auch ſteht ihm das Recht zu, außerordentliche Verſammlungen zu veranlaſſen, zu welchen die Einladung ebenfalls durch die kölniſche Zeitung ergeht. Zu jedem Beſchluſſe des Turnrathes iſt die Anweſenheit von mindeſtens 5 Mitgliedern erfor- derlich, unter welchen abſolute Stimmenmehrheit entſchei- det, und im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Ordners den Ausſchlag gibt. Jn der allgemeinen Jahres-Verſammlung legt der Turnrath Rechnung über ſeine Verwaltung ab, und er- ſtattet Bericht über die Wirkſamkeit des Vereines, deſſen Veröffentlichung durch geeignete Blätter erfolgt. §. 7. Der Verein behält es ſich vor, dieſe Geſetze nach Jahresfriſt abzuändern, falls Erfahrungen die Unzuläng-

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst02_1844/143>, abgerufen am 22.11.2024.