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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.

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d)für die Schüler der
Weißfrauen-, Allerhei-
ligen-, Dom- und Drei-
königsschule ......
1838--39
fl. kr.
3. --
1839 - 41
fl. kr.
3. --
1842
fl. kr.
1. 48
e)für Erwachsene ....6. --4. 303. 30
f)für Mädchen .....6. --6. --5. 24

7) Vorausbezahlung ist Grundsatz; weitere Auslagen,
die Anschaffung einer Turnjacke ausgenommen, sind nicht
erforderlich. 8) Enthält Näheres über die Stundenein-
theilung. 9) Betrifft den gymnastischen Unterricht für
Mädchen. 10--13) Betrifft den Fechtunterricht für
Erwachsene, welcher jedoch seit dem Frühjahr 1842 auf
gegenseitiger Unterweisung der zu diesem Behufe ver-
einigten Freunde der Waffenübungen beruht, nachdem
alle Versuche, einen tüchtigen Fechtmeister dauernd zu
fesseln, fehlgeschlagen waren. 14--16) Betrifft den
Exercir-Unterricht a) für Knaben und b) für junge Leute,
welche sich für den Stadtwehrdienst vorbereiten wollen;
doch steht hierfür erst von der Zukunft eine größere
Theilnahme zu erwarten, die sich bis jetzt nur in gerin-
gem Maße gezeigt hat. 17) Privatunterricht, wo sol-
cher besonders verlangt wird, betreffend, so wie ortho-
pädische Behandlung leichter Verkrümmungen unter ärzt-
licher Mitwirkung.

Zwei Schriftchen, das eine unter dem Titel "Hand-
buch für die Schüler der Turnanstalt zu Frankfurt a. M.
Nach Jahn, Eiselen, Spieß und Euler. Nebst neuen
Tafeln über Heb- und Schwebeübungen; Frankfurt a. M.,
1841, in Commission bei Friedr. Wilmans (Preis 18 kr.),"
die Gesetze, vollständiges, nach Stufen geordnetes Ver-
zeichniß der Uebungen, Erklärung der Spiele und einige
Lieder enthaltend, und das andere unter dem Titel: "Die
Turnkunst in ihrer sittlichen Richtung als Beförderin
edler Gesinnungen und vaterländischer Tugenden. Erwach-
senen Turnern als ein freundlicher Wegweiser zu ihrer
Selbstveredelung; Behörden, Schulmännern und Freun-
den der Turnkunst aber als ein Beitrag zur Würdigung

d)für die Schüler der
Weißfrauen-, Allerhei-
ligen-, Dom- und Drei-
königsſchule ......
1838—39
fl. kr.
3. —
1839 – 41
fl. kr.
3. —
1842
fl. kr.
1. 48
e)für Erwachſene ....6. —4. 303. 30
f)für Mädchen .....6. —6. —5. 24

7) Vorausbezahlung iſt Grundſatz; weitere Auslagen,
die Anſchaffung einer Turnjacke ausgenommen, ſind nicht
erforderlich. 8) Enthält Näheres über die Stundenein-
theilung. 9) Betrifft den gymnaſtiſchen Unterricht für
Mädchen. 10—13) Betrifft den Fechtunterricht für
Erwachſene, welcher jedoch ſeit dem Frühjahr 1842 auf
gegenſeitiger Unterweiſung der zu dieſem Behufe ver-
einigten Freunde der Waffenübungen beruht, nachdem
alle Verſuche, einen tüchtigen Fechtmeiſter dauernd zu
feſſeln, fehlgeſchlagen waren. 14—16) Betrifft den
Exercir-Unterricht a) für Knaben und b) für junge Leute,
welche ſich für den Stadtwehrdienſt vorbereiten wollen;
doch ſteht hierfür erſt von der Zukunft eine größere
Theilnahme zu erwarten, die ſich bis jetzt nur in gerin-
gem Maße gezeigt hat. 17) Privatunterricht, wo ſol-
cher beſonders verlangt wird, betreffend, ſo wie ortho-
pädiſche Behandlung leichter Verkrümmungen unter ärzt-
licher Mitwirkung.

Zwei Schriftchen, das eine unter dem Titel „Hand-
buch für die Schüler der Turnanſtalt zu Frankfurt a. M.
Nach Jahn, Eiſelen, Spieß und Euler. Nebſt neuen
Tafeln über Heb- und Schwebeübungen; Frankfurt a. M.,
1841, in Commiſſion bei Friedr. Wilmans (Preis 18 kr.),“
die Geſetze, vollſtändiges, nach Stufen geordnetes Ver-
zeichniß der Uebungen, Erklärung der Spiele und einige
Lieder enthaltend, und das andere unter dem Titel: „Die
Turnkunſt in ihrer ſittlichen Richtung als Beförderin
edler Geſinnungen und vaterländiſcher Tugenden. Erwach-
ſenen Turnern als ein freundlicher Wegweiſer zu ihrer
Selbſtveredelung; Behörden, Schulmännern und Freun-
den der Turnkunſt aber als ein Beitrag zur Würdigung

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[31/0035] d) für die Schüler der Weißfrauen-, Allerhei- ligen-, Dom- und Drei- königsſchule ...... 1838—39 fl. kr. 3. — 1839 – 41 fl. kr. 3. — 1842 fl. kr. 1. 48 e) für Erwachſene .... 6. — 4. 30 3. 30 f) für Mädchen ..... 6. — 6. — 5. 24 7) Vorausbezahlung iſt Grundſatz; weitere Auslagen, die Anſchaffung einer Turnjacke ausgenommen, ſind nicht erforderlich. 8) Enthält Näheres über die Stundenein- theilung. 9) Betrifft den gymnaſtiſchen Unterricht für Mädchen. 10—13) Betrifft den Fechtunterricht für Erwachſene, welcher jedoch ſeit dem Frühjahr 1842 auf gegenſeitiger Unterweiſung der zu dieſem Behufe ver- einigten Freunde der Waffenübungen beruht, nachdem alle Verſuche, einen tüchtigen Fechtmeiſter dauernd zu feſſeln, fehlgeſchlagen waren. 14—16) Betrifft den Exercir-Unterricht a) für Knaben und b) für junge Leute, welche ſich für den Stadtwehrdienſt vorbereiten wollen; doch ſteht hierfür erſt von der Zukunft eine größere Theilnahme zu erwarten, die ſich bis jetzt nur in gerin- gem Maße gezeigt hat. 17) Privatunterricht, wo ſol- cher beſonders verlangt wird, betreffend, ſo wie ortho- pädiſche Behandlung leichter Verkrümmungen unter ärzt- licher Mitwirkung. Zwei Schriftchen, das eine unter dem Titel „Hand- buch für die Schüler der Turnanſtalt zu Frankfurt a. M. Nach Jahn, Eiſelen, Spieß und Euler. Nebſt neuen Tafeln über Heb- und Schwebeübungen; Frankfurt a. M., 1841, in Commiſſion bei Friedr. Wilmans (Preis 18 kr.),“ die Geſetze, vollſtändiges, nach Stufen geordnetes Ver- zeichniß der Uebungen, Erklärung der Spiele und einige Lieder enthaltend, und das andere unter dem Titel: „Die Turnkunſt in ihrer ſittlichen Richtung als Beförderin edler Geſinnungen und vaterländiſcher Tugenden. Erwach- ſenen Turnern als ein freundlicher Wegweiſer zu ihrer Selbſtveredelung; Behörden, Schulmännern und Freun- den der Turnkunſt aber als ein Beitrag zur Würdigung

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst02_1844/35>, abgerufen am 21.11.2024.