Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.Anstalt der öffentlichen Benutzung einzuräumen sei und War nun hiermit die äußere Stellung der Anstalt
Anſtalt der öffentlichen Benutzung einzuräumen ſei und War nun hiermit die äußere Stellung der Anſtalt
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0034" n="30"/> Anſtalt der öffentlichen Benutzung einzuräumen ſei und<lb/> daß endlich 12 Waiſenkinder unentgeldlich aufzunehmen<lb/> ſeien.</p><lb/> <p>War nun hiermit die äußere Stellung der Anſtalt<lb/> zum Staate bezeichnet, ſo zeigten kurze gedruckte Nach-<lb/> richten, welche 1838, 1839 und 1842 von dem Vor-<lb/> ſteher ausgegeben wurden, ihre innere Einrichtung. Wir<lb/> entheben dieſen Nachrichten das Weſentliche: 1) Aus-<lb/> bildung und Veredlung der körperlichen Kräfte und in<lb/> ihrem Gefolge Stählung der Geſundheit, Beförderung<lb/> der Sittlichkeit und Erzielung größerer Empfänglichkeit<lb/> der Seele für geiſtige Bildung der Pflegbefohlenen ſind<lb/> der Hauptzweck der Anſtalt. 2) Die Uebungen umfaſſen<lb/> das Turnen in ſeinem ganzen Umfange, einſchließlich des<lb/> Roßſchwingens (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens,<lb/> letztere beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen<lb/> Unterrichte getrennte Disciplinen. 3) Es findet in den<lb/> Uebungen ein, alle Gefährlichkeiten vermeidender Ueber-<lb/> gang vom Leichten zum Schweren ſtatt. 4) Es werden<lb/> die Uebungen während des ganzen Jahres, mit Ausſchluß<lb/> von je einigen Wochen Ferien in den Monaten April<lb/> und September, fortgeſetzt. Jm Winter finden dieſelben<lb/> in einem entſprechend geheizten Saale ſtatt. 5) Die<lb/> Aufnahme neuer Zöglinge iſt halbjährig. 6) Die Turn-<lb/> beiträge betrugen, mit Rückſicht auf die von hohem Se-<lb/> nate den Schülern öffentlicher Unterrichtsanſtalten vor-<lb/> behaltenen oben erwähnten Vergünſtigungen, halbjährig:</p><lb/> <table> <row> <cell> <hi rendition="#aq">a)</hi> </cell> <cell>für ſolche Knaben und<lb/> Jünglinge, welche keine<lb/> öffentlichen Lehranſtal-<lb/> ten beſuchen .....</cell> <cell>1838—39<lb/> fl. kr.<lb/> 9. —</cell> <cell>1839—41<lb/> fl. kr.<lb/> 9. —</cell> <cell>1842<lb/> fl. kr.<lb/> 5. 24</cell> </row><lb/> <row> <cell> <hi rendition="#aq">b)</hi> </cell> <cell>für die Schüler des<lb/> Gymnaſiums .....</cell> <cell>4. 30</cell> <cell>4. 30</cell> <cell>2. 42</cell> </row><lb/> <row> <cell> <hi rendition="#aq">c)</hi> </cell> <cell>für die Schüler der<lb/> Selecten-, Muſter- u.<lb/> Mittelſchule .....</cell> <cell>3. —</cell> <cell>3. —</cell> <cell>2. 42</cell> </row><lb/> </table> </div> </div> </body> </text> </TEI> [30/0034]
Anſtalt der öffentlichen Benutzung einzuräumen ſei und
daß endlich 12 Waiſenkinder unentgeldlich aufzunehmen
ſeien.
War nun hiermit die äußere Stellung der Anſtalt
zum Staate bezeichnet, ſo zeigten kurze gedruckte Nach-
richten, welche 1838, 1839 und 1842 von dem Vor-
ſteher ausgegeben wurden, ihre innere Einrichtung. Wir
entheben dieſen Nachrichten das Weſentliche: 1) Aus-
bildung und Veredlung der körperlichen Kräfte und in
ihrem Gefolge Stählung der Geſundheit, Beförderung
der Sittlichkeit und Erzielung größerer Empfänglichkeit
der Seele für geiſtige Bildung der Pflegbefohlenen ſind
der Hauptzweck der Anſtalt. 2) Die Uebungen umfaſſen
das Turnen in ſeinem ganzen Umfange, einſchließlich des
Roßſchwingens (Voltigirens), des Fechtens und Exercirens,
letztere beide jedoch als beſondere, von dem gewöhnlichen
Unterrichte getrennte Disciplinen. 3) Es findet in den
Uebungen ein, alle Gefährlichkeiten vermeidender Ueber-
gang vom Leichten zum Schweren ſtatt. 4) Es werden
die Uebungen während des ganzen Jahres, mit Ausſchluß
von je einigen Wochen Ferien in den Monaten April
und September, fortgeſetzt. Jm Winter finden dieſelben
in einem entſprechend geheizten Saale ſtatt. 5) Die
Aufnahme neuer Zöglinge iſt halbjährig. 6) Die Turn-
beiträge betrugen, mit Rückſicht auf die von hohem Se-
nate den Schülern öffentlicher Unterrichtsanſtalten vor-
behaltenen oben erwähnten Vergünſtigungen, halbjährig:
a) für ſolche Knaben und
Jünglinge, welche keine
öffentlichen Lehranſtal-
ten beſuchen ..... 1838—39
fl. kr.
9. — 1839—41
fl. kr.
9. — 1842
fl. kr.
5. 24
b) für die Schüler des
Gymnaſiums ..... 4. 30 4. 30 2. 42
c) für die Schüler der
Selecten-, Muſter- u.
Mittelſchule ..... 3. — 3. — 2. 42
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