Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.wahren Volksfesten werden -- erst dann möchte das Daß aber diese Zeit wirklich gekommen ist, davon wahren Volksfeſten werden — erſt dann möchte das Daß aber dieſe Zeit wirklich gekommen iſt, davon <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0047" n="43"/> wahren Volksfeſten werden — erſt dann möchte das<lb/> vollſtändig zu erreichen ſein, was die hohen Behörden<lb/> unſerer Stadt im Auge hatten, als ſie der neuen An-<lb/> ſtalt ihren wohlwollenden Schutz angedeihen ließen: die<lb/> Erziehung einer kernhaften, der Genußſucht und Wolluſt<lb/> abgeneigten, Ordnung und Sitte liebenden und zu jeder<lb/> Berufsthätigkeit anſtelligen und willigen Jugend. Unſer<lb/> Gemeinweſen hat ſich noch immer freigebig gezeigt, wenn<lb/> es galt, Schul- und Bildungsanſtalten mit den Mitteln<lb/> zu ſegenreichem Gedeihen auszuſtatten. Es wird auch<lb/> hier, wo ein ſo hoher, mit dem künftigen Staatswohl<lb/> ſo innig zuſammenhängender Zweck vor Augen ſchwebt,<lb/> zu rechter Zeit einzuſchreiten wiſſen.</p><lb/> <p>Daß aber dieſe Zeit wirklich gekommen iſt, davon<lb/> möge ein königl. preuß. Miniſterialerlaß in Betreff des<lb/> Turnweſens ſchließlich Zeugniß geben. Er lautet wie folgt:<lb/> „Da es bei den größeren Anſprüchen, welche an die<lb/> geiſtige Ausbildung der Jugend nach dem Entwickelungs-<lb/> gange und dem jetzigen Standpunkte der Bildung ge-<lb/> macht werden müſſen, nothwendig iſt, der Erhaltung und<lb/> Kräftigung der körperlichen Geſundheit der Jugend eine<lb/> beſondere Sorgfalt zu widmen, um durch eine harmo-<lb/> niſche Ausbildung der geiſtigen und körperlichen Kräfte<lb/> dem Vaterlande tüchtige Söhne zu erziehen, ſo haben<lb/> des <hi rendition="#g">Königs Majeſtät</hi> mittelſt Allerhöchſter Kabinets-<lb/> ordre vom 6. Juni 1842 zu beſtimmen geruht, daß die<lb/> Leibesübungen als ein nothwendiger und unentbehrlicher<lb/> Beſtandtheil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt<lb/> und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen<lb/> werden. Die Gymnaſtik ſoll demgemäß dem Ganzen<lb/> des Erziehungsweſen angereiht, und es ſollen zunächſt<lb/> mit den Gymnaſien, den höheren Stadtſchulen und den<lb/> Schullehrer-Seminarien Anſtalten für gymnaſtiſche Uebun-<lb/> gen verbunden werden.“</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </body> </text> </TEI> [43/0047]
wahren Volksfeſten werden — erſt dann möchte das
vollſtändig zu erreichen ſein, was die hohen Behörden
unſerer Stadt im Auge hatten, als ſie der neuen An-
ſtalt ihren wohlwollenden Schutz angedeihen ließen: die
Erziehung einer kernhaften, der Genußſucht und Wolluſt
abgeneigten, Ordnung und Sitte liebenden und zu jeder
Berufsthätigkeit anſtelligen und willigen Jugend. Unſer
Gemeinweſen hat ſich noch immer freigebig gezeigt, wenn
es galt, Schul- und Bildungsanſtalten mit den Mitteln
zu ſegenreichem Gedeihen auszuſtatten. Es wird auch
hier, wo ein ſo hoher, mit dem künftigen Staatswohl
ſo innig zuſammenhängender Zweck vor Augen ſchwebt,
zu rechter Zeit einzuſchreiten wiſſen.
Daß aber dieſe Zeit wirklich gekommen iſt, davon
möge ein königl. preuß. Miniſterialerlaß in Betreff des
Turnweſens ſchließlich Zeugniß geben. Er lautet wie folgt:
„Da es bei den größeren Anſprüchen, welche an die
geiſtige Ausbildung der Jugend nach dem Entwickelungs-
gange und dem jetzigen Standpunkte der Bildung ge-
macht werden müſſen, nothwendig iſt, der Erhaltung und
Kräftigung der körperlichen Geſundheit der Jugend eine
beſondere Sorgfalt zu widmen, um durch eine harmo-
niſche Ausbildung der geiſtigen und körperlichen Kräfte
dem Vaterlande tüchtige Söhne zu erziehen, ſo haben
des Königs Majeſtät mittelſt Allerhöchſter Kabinets-
ordre vom 6. Juni 1842 zu beſtimmen geruht, daß die
Leibesübungen als ein nothwendiger und unentbehrlicher
Beſtandtheil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt
und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen
werden. Die Gymnaſtik ſoll demgemäß dem Ganzen
des Erziehungsweſen angereiht, und es ſollen zunächſt
mit den Gymnaſien, den höheren Stadtſchulen und den
Schullehrer-Seminarien Anſtalten für gymnaſtiſche Uebun-
gen verbunden werden.“
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