Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.
für's Erste und bis die näheren Bestimmun- Die Turnübungen wurden daher in diesem Jahre Soweit Heydenreich. Hieraus geht nun Folgendes
für’s Erſte und bis die näheren Beſtimmun- Die Turnübungen wurden daher in dieſem Jahre Soweit Heydenreich. Hieraus geht nun Folgendes <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0098" n="94"/> für’s Erſte und bis die näheren Beſtimmun-<lb/> gen wegen Verbindung dieſer Uebungen mit<lb/> dem Unterrichtsweſen erfolgt ſein werden,</hi><lb/> wegen Eröffnung der Turnplätze keine Anftalten und<lb/> Einleitungen zu treffen hätten. Jndem wir denſelben<lb/> Obiges mittheilen, fordern wir ſie auf, ſich pflichtmäßig<lb/> nach dieſen Allerhöchſten Beſtimmungen überall zu<lb/> richten.“</p><lb/> <p>Die Turnübungen wurden daher in dieſem Jahre<lb/> nicht wieder begonnen, das Turnzeug auf Befehl der<lb/> Polizei fortgeräumt, ſelbſt die Turnſpiele hörten auf,<lb/> Sang und Klang verſtummte.</p><lb/> <p>Soweit Heydenreich. Hieraus geht nun Folgendes<lb/> hervor: Daß unſer Hochſelige König ſchon 1819 eine<lb/> Cabinetsordre erlaſſen hat, wornach das Turnen dem<lb/> geſammten Unterichtsweſen „untergeordnet“ werden ſolle;<lb/> daß die Cabinetsordre vom 6. Juni 1842 nur eine<lb/> wiederholte Einſchärfung der vor 24 Jahren gegebenen<lb/> iſt. Ferner, daß jene erſte Cabinetsordre ebenſowenig,<lb/> als die zweite vom 6. Juni 1842 veröffentlicht worden<lb/> iſt. Aber noch etwas anderes im höchſten Grade Un-<lb/> erfreuliches geht daraus hervor, nämlich daß eine König-<lb/> liche Cabinetsordre nun ſchon bald 25 Jahre auf ihre<lb/> Ausführung wartet. Und wer für getäuſchte Hoffnungen<lb/> ein Gedächtniß hat, der kann ſich nicht des trüben Ge-<lb/> dankens erwehren, daß wenn eine Königl. Cabinetsordre<lb/> in 24 Jahren keine Erlöſung gefunden, die zweite, jene<lb/> erſte einſchärfende, Cabinetsordre wenigſtens ſobald nicht<lb/> ihre Ausführung erhalten werde. Und endlich, daß die<lb/> Polizei gegen den klar und deutlich ausgeſprochenen<lb/> Willen Sr. Majeſtät des Königs die Turngeräthe ohne<lb/> Weiteres wegnehmen konnte. Und doch waren die Turn-<lb/> geräthe nicht öffentliches, ſondern Privateigenthum, das<lb/> nun ebenfalls ſeit 25 Jahren auf ſeine Wiedererſtattung<lb/> harret. Und wenn auf Befehl unſeres Königs die Turn-<lb/> geräthe in der Berliner Haſenheide, ſo dem Vater Jahn<lb/> gehörten, demſelben vor Kurzem wieder erſetzt wurden,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [94/0098]
für’s Erſte und bis die näheren Beſtimmun-
gen wegen Verbindung dieſer Uebungen mit
dem Unterrichtsweſen erfolgt ſein werden,
wegen Eröffnung der Turnplätze keine Anftalten und
Einleitungen zu treffen hätten. Jndem wir denſelben
Obiges mittheilen, fordern wir ſie auf, ſich pflichtmäßig
nach dieſen Allerhöchſten Beſtimmungen überall zu
richten.“
Die Turnübungen wurden daher in dieſem Jahre
nicht wieder begonnen, das Turnzeug auf Befehl der
Polizei fortgeräumt, ſelbſt die Turnſpiele hörten auf,
Sang und Klang verſtummte.
Soweit Heydenreich. Hieraus geht nun Folgendes
hervor: Daß unſer Hochſelige König ſchon 1819 eine
Cabinetsordre erlaſſen hat, wornach das Turnen dem
geſammten Unterichtsweſen „untergeordnet“ werden ſolle;
daß die Cabinetsordre vom 6. Juni 1842 nur eine
wiederholte Einſchärfung der vor 24 Jahren gegebenen
iſt. Ferner, daß jene erſte Cabinetsordre ebenſowenig,
als die zweite vom 6. Juni 1842 veröffentlicht worden
iſt. Aber noch etwas anderes im höchſten Grade Un-
erfreuliches geht daraus hervor, nämlich daß eine König-
liche Cabinetsordre nun ſchon bald 25 Jahre auf ihre
Ausführung wartet. Und wer für getäuſchte Hoffnungen
ein Gedächtniß hat, der kann ſich nicht des trüben Ge-
dankens erwehren, daß wenn eine Königl. Cabinetsordre
in 24 Jahren keine Erlöſung gefunden, die zweite, jene
erſte einſchärfende, Cabinetsordre wenigſtens ſobald nicht
ihre Ausführung erhalten werde. Und endlich, daß die
Polizei gegen den klar und deutlich ausgeſprochenen
Willen Sr. Majeſtät des Königs die Turngeräthe ohne
Weiteres wegnehmen konnte. Und doch waren die Turn-
geräthe nicht öffentliches, ſondern Privateigenthum, das
nun ebenfalls ſeit 25 Jahren auf ſeine Wiedererſtattung
harret. Und wenn auf Befehl unſeres Königs die Turn-
geräthe in der Berliner Haſenheide, ſo dem Vater Jahn
gehörten, demſelben vor Kurzem wieder erſetzt wurden,
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