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Wiener Zeitung. Nr. 236. [Wien], 3. Oktober 1850.

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[Beginn Spaltensatz] rial=Director Freiherrn v. Dalwigk auch auf solchen An-
laß hin bestimmt haben mögen, die in der Anlage enthal-
tene Erläuterung zu ertheilen, kann daher das Befrem-
den nicht unterdrücken, mit welchem es die Mittheilung
der verehrlichen zweiten Kammer erhalten hat. Dasselbe
muß die Zumuthung, wenn sie darin liegen sollte, sich
mit dem Gegenstand zu befassen, der so ungehörig und
unförmlich in die Verhandlungen der Kammer gezogen
worden ist, wie auch jeden desfallsigen Anspruch der ver-
ehrlichen Kammer hiermit entschieden zurückweisen und
kann eben darum unterlassen, das Beginnen nach Anlaß
und Zweck zu würdigen.

Herr Ministerial=Director v. Dalwigk erklärt in einem
an das großherzogliche Gesammt=Ministerium von dem-
selben Tage gerichteten Schreiben das Folgende:

Jm August l. J. ersuchte mich Heinrich Müller aus
Mainz um Anstellung oder Unterstützung, und trug zu-
gleich den Wunsch vor, mir seine Bitte mündlich begrün-
den zu dürfen. Daraufhin erfolgte meine Antwort vom
24. l. M. in der nämlichen Weise, wie ich anderen Perso-
nen, die mir mündlich Gesuche vortragen wollen, zu antwor-
ten pflege. Heinrich Müller erschien einige Tage darauf bei
mir, äußerte sich über das politische Treiben in Mainz und
erklärte, mir interessante Aufschlüsse geben zu können. Jch
erwiederte ihm, daß, wenn es sich um Angriffe auf die
Sicherheit des Staats und auf dessen Verfassung handle,
seine Mittheilungen mir sehr erwünscht sein wür-
den, und daß Vorlage durch die staatsbürgerlichen
Pflichten des Hrn. Müller sogar geboten sei. Daß bei
dieser Unterredung von einzelnen Personen die Rede
war, muß ich, trotz der eidlichen Versicherung des Hrn.
Müller, um so mehr in Abrede stellen, als ein Jndi-
viduum Namens "Pollitz", welches in der fraglichen
eidlichen Erklärung vorkommt, mir bis dahin gänzlich
unbekannt war. Unwahr ist, daß ich den Müller
beauftragt hätte, seinen Principal, Hrn. Müller=Mel-
chiors, auszukundschaften. Auch steht der Jnhalt der
Quittung ( Anlage E zur Protokoll=Beilage Nr. 117 ) ,
welcher dieses Factum anführt, und schwerlich von Hrn.
Heinrich Müller selbst concipirt, vielmehr schon darum ver-
dächtig ist, weil Heinrich Müller nach deren Unterzeich-
nung eine für ihn nicht unbeträchtliche Summe Geldes
zu empfangen hatte, mit dessen eidlicher Aussage ( An-
lage D ) , welche von der fraglichen Anmuthung nichts ent-
hält, im Widerspruch. Jch habe aber den Heinrich Mül-
ler nur einmal in meinem Leben gesehen, und nur ein-
mal, am 24. August ihm geschrieben. Was nun die ver-
schiedenen Briefe betrifft, die ich, von Müller empfan-
gen habe, so sind dieselben für mich so wenig interessant,
in Bezug auf Anstellung oder Unterstützung aber so
zahlreich und dringend gewesen, daß ich endlich durch Ver-
mittelung der Behörde vor etwa 14 Tagen dem Petenten
ein Geldgeschenk von fünf Gulden auszahlen und ihn gleich-
zeitig ersuchen ließ, mich mit weiteren Zuschriften zu ver-
schonen. Ganz unrichtig ist, wenn Müller behauptet, ich
habe ihm eine Anstellung versprochen. Jm Gegentheil
rieth ich ihm, als Clerc fortzuarbeiten und ruhig, wie
jeder andere zu erwarten, ob einmal für ihn ein geeigneter
Posten disponibel werde. Dies die einfache und wahr-
heitsgetreue Erzählung des Thatbestandes. Was den
Umstand betrifft, daß ich dem Müller anheim gege-
ben habe, mir politischen Bericht aus Mainz zu erstat-
ten, so kann es der zweiten Kammer und dem Herrn Prä-
sidenten nicht unbekannt sein, daß in der Provinz Rhein-
Hessen eine nicht geringe Zahl von Personen existirt,
welche die social=demokratische Republik für die voll-
kommenste Staatsform halten, und welche, weit ent-
fernt, hierbei auf dem Gebiete der Speculation stehen
zu bleiben, ihr Jdeal mit sehr practischen Mitteln ins
Leben zu führen suchen. Die verehrliche zweite Kammer
wird sicher der Staatsregierung nicht zumuthen, bei sol-
chen gegen das monarchische Princip gerichteten Bestre-
bungen neutral zu bleiben. Der unterzeichnete Director
des Ministeriums des Jnnern namentlich glaubt auf
vollkommene Billigung rechnen zu können, wenn er
sich bemüht, über die offene und geheime Thätigkeit
jener sehr gut organisirten staatsgefährlichen Partei fort-
während in Kenntniß zu bleiben, um im rechten Augen-
blick die rechten Mittel zum Schutze der bedrohten Gesell-
schaft ergreifen zu können. Der unterzeichnete Ministerial-
Director nimmt keinen Anstand zu erklären, daß er einer
sehr großen Anzahl rechtlicher und angesehener Bewohner
der Provinz Rheinhessen den Wunsch vorgetragen hat,
die Staatsregierung in ihrem Streben zur Vereitelung
staatsgefährlicher Pläne zu unterstützen, und daß ihm in
dieser Beziehung schon sehr viele dankenswerthe Mit-
theilungen zugekommen sind, wenn es auch noch
nicht hat gelingen wollen, eine so wohlorganisirte
Aufsicht zu schaffen, wie sie den republikanischen Ver-
einen thatsächlich zu Gebote steht. Schließlich be-
ehrt sich der unterzeichnete Ministerial=Director, anzu-
führen, daß ihm seiner Zeit von dem Heinrich Müller
brieflich mitgetheilt worden ist, man habe ihm auf dem
[Spaltenumbruch] Bureau des Herrn Abg. Müller=Melchiors heimlich sein
Pult geöffnet, und sich seiner darin verschlossenen Corre-
spondenz bemächtigt. Weit entfernt, den Herrn Abg.
Müller=Melchiors oder sonst Jemand einer so schmähli-
chen Handlung, welche an die im Jahre 1848 für poli-
tische Parteizwecke verübte Entwendung von Actenstücken
aus dem Bürgermeister=Archiv zu Oppenheim erinnern
würde, beschuldigen zu wollen, glaube ich dem Herrn
Müller=Melchiors eine erwünschte Gelegenheit gegeben zu
haben, von sich einen etwaigen Verdacht der Mitwissen-
schaft öffentlich abzuwälzen.     v. Dalwigk.

Abg. Müller=Melchiors gibt die Eröffnung des Pultes
zu, stellt aber seine Betheiligung dabei in Abrede; er
brauche sich um so weniger dagegen zu entschuldigen, als
es nur ein erlaubtes Mittel gegen einen Verräther ge-
wesen sei. -- Abg. Lehne behauptet, das Erbrechen des
Pultes sei hinlänglich gerechtfertigt; man sehe nun, wie
im Lande Anstellungen erworben werden, und aus was
für trüben Quellen die Regierung Nachrichten über die
Zustände des Landes schöpfe. -- Großherz. Regierungs-
Commissär Ministerialrath Maurer weist die Folgerungen
Lehne's mit Entrüstung zurück, zu denen dieser nicht im
entferntesten berechtigt sei, wenn er bei der Wahrheit blei-
ben wolle. Die Nachrichten müsse man da nehmen, wo
der Sumpf sei. Jm Himmel erfahre man nicht, was
in der Hölle vorgehe. Ob denn das fragliche Subject
angestellt worden, ob ihm Jemand eine Anstellung ver-
sprochen habe? Wo aber Verbrechen begangen wür-
den, da müsse man nachfragen. -- Müller=Mel-
chiors bemerkt, bei ihm würden keine Verbrechen be-
gangen! -- Ministerial=Director v. Dalwigk verwahrt
sich dagegen, als ob er sich auch nur entfernt in Herrn
Müller=Melchiors Angelegenheit habe mischen wollen,
was nicht in seinem Charakter liege. Ministerialrath
Maurer bemerkt, er habe den allgemeinen Vor-
würfen nur allgemein geantwortet. -- Der Präsident
Mohr nahm zuletzt die Sache zu den Acten und war die
Debatte hierüber somit abgethan. Nach noch einigen
Wahlberichten, worunter der zweite über Löwenthals Wahl
auf definitive Zulassung Löwenthal's antragend, trat man
über den zuerst erwähnten Doppelbericht in Berathung.
Präsident Mohr erinnerte an seine Eröffnungsrede, an
seine Empfehlung der Mäßigung in der Form, mischte
aber gleich so viel auch über das Festhalten am Recht
und muthiges Entgegentreten gegen jeden Verfassungs-
bruch ein. Minister Dalwigk, zuerst das Wort neh-
mend, bemerkte, daß Artikel 15 der alten Geschäfts-
ordnung, wonach sich die Ausschüsse mit den betreffenden
Regierungs=Commissären bei gestellten Anträgen in Be-
nehmen zu setzen und von diesen die erforderliche Auskunft
einzuziehen haben, in Bezug auf den Lehneschen Antrag
vom Finanz=Ausschuß durchaus nicht befolgt worden sei.
Unter diesen Umständen werde sich die Regierung bei der
Discussion nicht betheiligen, und hoffe er, daß die Kam-
mer diesen Antrag mit der Vorlage auf Verlängerung des
Finanzgesetzes nicht gleichzeitig behandeln werde. Schließ-
lich erläuterte er noch, wie ihm eine frühere Zusammenberu-
fung der Stände nicht möglich gewesen. Dann ließ sich der
Director des Finanz=Ministeriums, v. Schenck, auf
die finanzielle Frage ein, indem er ruhig, aber doch
nicht ohne einzelne Spitzen, die Einwendungen des Fi-
nanzausschusses über die Finanzverwaltung und die der
Kammer gemachten finanziellen Vorlagen durchging,
viele Unrichtigkeiten des Ausschußberichtes nachwies,
entwickelte, daß, was irgend in diesen Finanzsachen zu
thun, von der Regierung geschehen sei oder ganz in
der Nähe geschehen werde, daß das Vorgelegte
den Ständen die erforderliche Kenntniß über das ih-
nen Angesonnene gebe. Müller=Melchiors, der Ausschuß-
referent, sprach heftig hiergegen, verglich das Verfah-
ren der Regierung in den letzten drei Jahreu in Finanz-
sachen ( bei drei von den Ständen mitbeschlossenen Bud-
get=Verlängerungen mit einem Ansetzen der Pistole auf
die Brust, unter dem Rufe: La vie ou la bourse!
warnte davor, einem Ministerium Dalwigk zu
trauen, und schloß mit der Bemerkung, daß die
Folgen dieses Mißtranens, welche es auch sein
möchten, auf diejenigen zurückfallen würden, die es
veranlaßt hätten. Volhard stellte nun zwei Anträge:
den Antrag Lehne und den Verlängerungsvorschlag we-
gen ungenügenden und unvollständigen Berichts darüber
an den Finanz=Ausschuß zurück zu verweisen, und
begründete dieselben. Um diese Frage drehte sich
nun der Kampf. Gegen Volhard's beide Anträge
kämpften Frank v. R., Müller=Melchiors, Lehne,
Heldmann und Andere, während die Mitglieder der
bisherigen gemäßigten Fraction der Majorität, Steinber-
ger und von Steinherr, den Bemühungen der Consti-
tutionellen Reh, Eigenbrodt, Thudichum und Volhard
sich anschlossen, den Volhard'schen oder doch den Eigen-
brodt 'schen Antrag durchzubringen. Bei der Abstimmung
verwarf die Kammer mit 44 gegen 5 Stimmen den
[Spaltenumbruch] Volhard'schen und mit 27 gegen 22 Stimmen den Eigen-
brodt 'schen Antrag.

Kiel, 25. September. Jn der gestrigen Sitzung der
Landesversammlung wurde die Vorberathung über den
Ausschußbericht, wegen Außerkraftsetzung einiger Artikel
des Staatsgrundgesetzes, fortgesetzt. Der Departements-
Chef des Jnnern war gegen den Ausschußbericht, Dr.
Fock, als Berichterstatter, für denselben. Der Departe-
ments=Chef der Justiz sprach über die Befugniß der
Staatsgewalt zur Außerkraftsetzung der Artikel des
Staatsgrundgesetzes, Th. Olshausen gegen die unbedingte
Aufhebung des Art. 17, behielt sich jedoch in der Bezie-
hung ein Amendement vor. Dr. Lafaurie und Bünger
waren gegen jede Außerkraftsetzung der Artikel. Schluß-
berathung erfolgt am Donnerstage.

Vor Schluß der Sitzung wird noch der Bericht des
Ausschusses über die Regierungsvorlage wegen Ausprä-
gung von Scheidemünze angekündigt. -- Lafaurie fragt,
ob der Amnestie=Ausschuß nicht bald berichten werde, was
für morgen in Aussicht gestellt wird. -- Eine Anfrage
von Claussen wegen angeblicher Aeußerungen der Grafen
Rantzau und Hahn= Neuhaus in Bezug auf Nichtaner-
kennung des Staatsgrundgesetzes will der Departements-
Chef des Jnnern morgen beantworten.

Die Sitzung geht auf den Wunsch von 5 Mitgliedern
wieder in eine geheime über.

-- An die Stelle der als Mitglieder der Landesver-
sammlung ausgetretenen Graf Reventlow=Jersbeck und
Graf Baudissin=Borstel wurden in der heutigen Ergän-
zungswahl der großen Grundbesitzer die Herren v. Cron-
stern zu Nehmten, Marntendorf und Hohenschulen und
Graf Baudissin=Sophienhof gewählt.

-- Jn der heutigen Sitzung der Landesversammlung
erwiederte der Departements=Chef des Jnnern auf die
gestrige Jnterpellation Claussen's, daß dem Amtmann
Grafen Rantzau in Plön aufgegeben sei, sich nach dem
Staatsgrundgesetze zu richten, über die Weigerung der
Anerkennung des Staatsgrundgesetzes durch den Grafen
Hahn=Neuhaus sei ihm nichts bekannt. Der Präsident
interpellirte den Departements=Chef der Finanzen über
die etwanige Vorlegung eines Jagdgesetzes in der ordent-
lichen Diät der Landesversammlung. Der Departements-
Chef der Finanzen erwiederte, daß bereits alle Behör-
den über ein solches Jagdgesetz vernommen, daß aber die
Deputation der Prälaten und Ritterschaft noch nicht be-
richtet habe, und daß er bemüht sein werde, ein Jagd-
gesetz in der am 1. November beginnenden Diät vorzu-
legen. Hierauf fand auf Antrag des Abg. Heiberg die
Vorberathung über die Gesetzvorlage wegen Ausprägung
von Scheidemünze Statt. Der Departements=Chef der
Finanzen erklärte sich für den Ausschußbericht, welcher
die Ausprägung von Vierschillingsstücken abräth.

Die Angelegenheit wird auf morgen vertagt. Es folgt
eine geheime Sitzung.

Frankreich.

Paris, 26. September. Die permanente Commis-
sion der National=Versammlung hielt heute eine Sitzung,
welche fast von allen Mitgliedern besucht war. Der An-
trag eines Mitgliedes, die National=Versammlung vor
dem Ablaufe der Vertagungsfrist einzuberufen, wurde
verworfen. Die Commission beschäftigte sich hauptsäch-
lich mit dem Circulare Barthelemy's. Man erfuhr bei
dieser Gelegenheit einige Details, welche die jetzige Si-
tuation der legitimistischen Frage in ein neues Licht
stellen. Die Legitimisten bestehen, wenn man selbst die
Partei der "Gazette de France", deren Hauptvertreter
Larochejacquelin ist und welche die Legitimität durch die
Berufung an die Volks=Souverainetät herstellen will,
nicht in Anschlag bringt, aus zwei Fractionen. Dieselben
traten bisher minder scharf hervor, dürften aber jetzt,
da die Fraction der Berufung an das Volk sich auflösen
könnte, schärfer gesondert werden. Der Führer der einen
Fraction ist General St. Priest, der Führer der anderen
Berryer. Ganz genau die Unterscheidungspuncte dersel-
ben anzugeben, ist vor der Hand noch nicht möglich. Allein
folgende Mittheilung, welche Berryer heute der Verta-
gungs=Commission gemacht haben soll, läßt das Vorhan-
densein dieser Trennung kaum bezweifeln. Herr Berryer
versicherte, daß er von dem Circulare Barthelemy's, in
welchem er als einer der Minister des Grafen von Cham-
bord aufgeführt ist, erst aus einem Journal, in welchem
es abgedruckt war, Kenntniß erhalten habe. Er habe
beim Bischof von Orleans sein Frühstück eingenommen,
als er das legitimistische Manifest und zugleich Laroche-
jacquelin 's Entgegnung las. Einen Augenblick dachte er
daran, es zu desavouiren oder mindestens zu erklären,
daß es ohne seine Zustimmung erlassen worden sei. Nach-
dem er Erkundigungen eingezogen, sei er im Stande, mit-
zutheilen, wie es entstanden sei. Herr Barthelemy sei
nicht nur seit mehreren Jahren der Secretär des legitimi-
stischen Comite 's, sondern zugleich Privat=Secretär des
Grafen von St. Priest. Jn Wiesbaden habe er das Cir-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] rial=Director Freiherrn v. Dalwigk auch auf solchen An-
laß hin bestimmt haben mögen, die in der Anlage enthal-
tene Erläuterung zu ertheilen, kann daher das Befrem-
den nicht unterdrücken, mit welchem es die Mittheilung
der verehrlichen zweiten Kammer erhalten hat. Dasselbe
muß die Zumuthung, wenn sie darin liegen sollte, sich
mit dem Gegenstand zu befassen, der so ungehörig und
unförmlich in die Verhandlungen der Kammer gezogen
worden ist, wie auch jeden desfallsigen Anspruch der ver-
ehrlichen Kammer hiermit entschieden zurückweisen und
kann eben darum unterlassen, das Beginnen nach Anlaß
und Zweck zu würdigen.

Herr Ministerial=Director v. Dalwigk erklärt in einem
an das großherzogliche Gesammt=Ministerium von dem-
selben Tage gerichteten Schreiben das Folgende:

Jm August l. J. ersuchte mich Heinrich Müller aus
Mainz um Anstellung oder Unterstützung, und trug zu-
gleich den Wunsch vor, mir seine Bitte mündlich begrün-
den zu dürfen. Daraufhin erfolgte meine Antwort vom
24. l. M. in der nämlichen Weise, wie ich anderen Perso-
nen, die mir mündlich Gesuche vortragen wollen, zu antwor-
ten pflege. Heinrich Müller erschien einige Tage darauf bei
mir, äußerte sich über das politische Treiben in Mainz und
erklärte, mir interessante Aufschlüsse geben zu können. Jch
erwiederte ihm, daß, wenn es sich um Angriffe auf die
Sicherheit des Staats und auf dessen Verfassung handle,
seine Mittheilungen mir sehr erwünscht sein wür-
den, und daß Vorlage durch die staatsbürgerlichen
Pflichten des Hrn. Müller sogar geboten sei. Daß bei
dieser Unterredung von einzelnen Personen die Rede
war, muß ich, trotz der eidlichen Versicherung des Hrn.
Müller, um so mehr in Abrede stellen, als ein Jndi-
viduum Namens „Pollitz“, welches in der fraglichen
eidlichen Erklärung vorkommt, mir bis dahin gänzlich
unbekannt war. Unwahr ist, daß ich den Müller
beauftragt hätte, seinen Principal, Hrn. Müller=Mel-
chiors, auszukundschaften. Auch steht der Jnhalt der
Quittung ( Anlage E zur Protokoll=Beilage Nr. 117 ) ,
welcher dieses Factum anführt, und schwerlich von Hrn.
Heinrich Müller selbst concipirt, vielmehr schon darum ver-
dächtig ist, weil Heinrich Müller nach deren Unterzeich-
nung eine für ihn nicht unbeträchtliche Summe Geldes
zu empfangen hatte, mit dessen eidlicher Aussage ( An-
lage D ) , welche von der fraglichen Anmuthung nichts ent-
hält, im Widerspruch. Jch habe aber den Heinrich Mül-
ler nur einmal in meinem Leben gesehen, und nur ein-
mal, am 24. August ihm geschrieben. Was nun die ver-
schiedenen Briefe betrifft, die ich, von Müller empfan-
gen habe, so sind dieselben für mich so wenig interessant,
in Bezug auf Anstellung oder Unterstützung aber so
zahlreich und dringend gewesen, daß ich endlich durch Ver-
mittelung der Behörde vor etwa 14 Tagen dem Petenten
ein Geldgeschenk von fünf Gulden auszahlen und ihn gleich-
zeitig ersuchen ließ, mich mit weiteren Zuschriften zu ver-
schonen. Ganz unrichtig ist, wenn Müller behauptet, ich
habe ihm eine Anstellung versprochen. Jm Gegentheil
rieth ich ihm, als Clerc fortzuarbeiten und ruhig, wie
jeder andere zu erwarten, ob einmal für ihn ein geeigneter
Posten disponibel werde. Dies die einfache und wahr-
heitsgetreue Erzählung des Thatbestandes. Was den
Umstand betrifft, daß ich dem Müller anheim gege-
ben habe, mir politischen Bericht aus Mainz zu erstat-
ten, so kann es der zweiten Kammer und dem Herrn Prä-
sidenten nicht unbekannt sein, daß in der Provinz Rhein-
Hessen eine nicht geringe Zahl von Personen existirt,
welche die social=demokratische Republik für die voll-
kommenste Staatsform halten, und welche, weit ent-
fernt, hierbei auf dem Gebiete der Speculation stehen
zu bleiben, ihr Jdeal mit sehr practischen Mitteln ins
Leben zu führen suchen. Die verehrliche zweite Kammer
wird sicher der Staatsregierung nicht zumuthen, bei sol-
chen gegen das monarchische Princip gerichteten Bestre-
bungen neutral zu bleiben. Der unterzeichnete Director
des Ministeriums des Jnnern namentlich glaubt auf
vollkommene Billigung rechnen zu können, wenn er
sich bemüht, über die offene und geheime Thätigkeit
jener sehr gut organisirten staatsgefährlichen Partei fort-
während in Kenntniß zu bleiben, um im rechten Augen-
blick die rechten Mittel zum Schutze der bedrohten Gesell-
schaft ergreifen zu können. Der unterzeichnete Ministerial-
Director nimmt keinen Anstand zu erklären, daß er einer
sehr großen Anzahl rechtlicher und angesehener Bewohner
der Provinz Rheinhessen den Wunsch vorgetragen hat,
die Staatsregierung in ihrem Streben zur Vereitelung
staatsgefährlicher Pläne zu unterstützen, und daß ihm in
dieser Beziehung schon sehr viele dankenswerthe Mit-
theilungen zugekommen sind, wenn es auch noch
nicht hat gelingen wollen, eine so wohlorganisirte
Aufsicht zu schaffen, wie sie den republikanischen Ver-
einen thatsächlich zu Gebote steht. Schließlich be-
ehrt sich der unterzeichnete Ministerial=Director, anzu-
führen, daß ihm seiner Zeit von dem Heinrich Müller
brieflich mitgetheilt worden ist, man habe ihm auf dem
[Spaltenumbruch] Bureau des Herrn Abg. Müller=Melchiors heimlich sein
Pult geöffnet, und sich seiner darin verschlossenen Corre-
spondenz bemächtigt. Weit entfernt, den Herrn Abg.
Müller=Melchiors oder sonst Jemand einer so schmähli-
chen Handlung, welche an die im Jahre 1848 für poli-
tische Parteizwecke verübte Entwendung von Actenstücken
aus dem Bürgermeister=Archiv zu Oppenheim erinnern
würde, beschuldigen zu wollen, glaube ich dem Herrn
Müller=Melchiors eine erwünschte Gelegenheit gegeben zu
haben, von sich einen etwaigen Verdacht der Mitwissen-
schaft öffentlich abzuwälzen.     v. Dalwigk.

Abg. Müller=Melchiors gibt die Eröffnung des Pultes
zu, stellt aber seine Betheiligung dabei in Abrede; er
brauche sich um so weniger dagegen zu entschuldigen, als
es nur ein erlaubtes Mittel gegen einen Verräther ge-
wesen sei. — Abg. Lehne behauptet, das Erbrechen des
Pultes sei hinlänglich gerechtfertigt; man sehe nun, wie
im Lande Anstellungen erworben werden, und aus was
für trüben Quellen die Regierung Nachrichten über die
Zustände des Landes schöpfe. — Großherz. Regierungs-
Commissär Ministerialrath Maurer weist die Folgerungen
Lehne's mit Entrüstung zurück, zu denen dieser nicht im
entferntesten berechtigt sei, wenn er bei der Wahrheit blei-
ben wolle. Die Nachrichten müsse man da nehmen, wo
der Sumpf sei. Jm Himmel erfahre man nicht, was
in der Hölle vorgehe. Ob denn das fragliche Subject
angestellt worden, ob ihm Jemand eine Anstellung ver-
sprochen habe? Wo aber Verbrechen begangen wür-
den, da müsse man nachfragen. — Müller=Mel-
chiors bemerkt, bei ihm würden keine Verbrechen be-
gangen! — Ministerial=Director v. Dalwigk verwahrt
sich dagegen, als ob er sich auch nur entfernt in Herrn
Müller=Melchiors Angelegenheit habe mischen wollen,
was nicht in seinem Charakter liege. Ministerialrath
Maurer bemerkt, er habe den allgemeinen Vor-
würfen nur allgemein geantwortet. — Der Präsident
Mohr nahm zuletzt die Sache zu den Acten und war die
Debatte hierüber somit abgethan. Nach noch einigen
Wahlberichten, worunter der zweite über Löwenthals Wahl
auf definitive Zulassung Löwenthal's antragend, trat man
über den zuerst erwähnten Doppelbericht in Berathung.
Präsident Mohr erinnerte an seine Eröffnungsrede, an
seine Empfehlung der Mäßigung in der Form, mischte
aber gleich so viel auch über das Festhalten am Recht
und muthiges Entgegentreten gegen jeden Verfassungs-
bruch ein. Minister Dalwigk, zuerst das Wort neh-
mend, bemerkte, daß Artikel 15 der alten Geschäfts-
ordnung, wonach sich die Ausschüsse mit den betreffenden
Regierungs=Commissären bei gestellten Anträgen in Be-
nehmen zu setzen und von diesen die erforderliche Auskunft
einzuziehen haben, in Bezug auf den Lehneschen Antrag
vom Finanz=Ausschuß durchaus nicht befolgt worden sei.
Unter diesen Umständen werde sich die Regierung bei der
Discussion nicht betheiligen, und hoffe er, daß die Kam-
mer diesen Antrag mit der Vorlage auf Verlängerung des
Finanzgesetzes nicht gleichzeitig behandeln werde. Schließ-
lich erläuterte er noch, wie ihm eine frühere Zusammenberu-
fung der Stände nicht möglich gewesen. Dann ließ sich der
Director des Finanz=Ministeriums, v. Schenck, auf
die finanzielle Frage ein, indem er ruhig, aber doch
nicht ohne einzelne Spitzen, die Einwendungen des Fi-
nanzausschusses über die Finanzverwaltung und die der
Kammer gemachten finanziellen Vorlagen durchging,
viele Unrichtigkeiten des Ausschußberichtes nachwies,
entwickelte, daß, was irgend in diesen Finanzsachen zu
thun, von der Regierung geschehen sei oder ganz in
der Nähe geschehen werde, daß das Vorgelegte
den Ständen die erforderliche Kenntniß über das ih-
nen Angesonnene gebe. Müller=Melchiors, der Ausschuß-
referent, sprach heftig hiergegen, verglich das Verfah-
ren der Regierung in den letzten drei Jahreu in Finanz-
sachen ( bei drei von den Ständen mitbeschlossenen Bud-
get=Verlängerungen mit einem Ansetzen der Pistole auf
die Brust, unter dem Rufe: La vie ou la bourse!
warnte davor, einem Ministerium Dalwigk zu
trauen, und schloß mit der Bemerkung, daß die
Folgen dieses Mißtranens, welche es auch sein
möchten, auf diejenigen zurückfallen würden, die es
veranlaßt hätten. Volhard stellte nun zwei Anträge:
den Antrag Lehne und den Verlängerungsvorschlag we-
gen ungenügenden und unvollständigen Berichts darüber
an den Finanz=Ausschuß zurück zu verweisen, und
begründete dieselben. Um diese Frage drehte sich
nun der Kampf. Gegen Volhard's beide Anträge
kämpften Frank v. R., Müller=Melchiors, Lehne,
Heldmann und Andere, während die Mitglieder der
bisherigen gemäßigten Fraction der Majorität, Steinber-
ger und von Steinherr, den Bemühungen der Consti-
tutionellen Reh, Eigenbrodt, Thudichum und Volhard
sich anschlossen, den Volhard'schen oder doch den Eigen-
brodt 'schen Antrag durchzubringen. Bei der Abstimmung
verwarf die Kammer mit 44 gegen 5 Stimmen den
[Spaltenumbruch] Volhard'schen und mit 27 gegen 22 Stimmen den Eigen-
brodt 'schen Antrag.

Kiel, 25. September. Jn der gestrigen Sitzung der
Landesversammlung wurde die Vorberathung über den
Ausschußbericht, wegen Außerkraftsetzung einiger Artikel
des Staatsgrundgesetzes, fortgesetzt. Der Departements-
Chef des Jnnern war gegen den Ausschußbericht, Dr.
Fock, als Berichterstatter, für denselben. Der Departe-
ments=Chef der Justiz sprach über die Befugniß der
Staatsgewalt zur Außerkraftsetzung der Artikel des
Staatsgrundgesetzes, Th. Olshausen gegen die unbedingte
Aufhebung des Art. 17, behielt sich jedoch in der Bezie-
hung ein Amendement vor. Dr. Lafaurie und Bünger
waren gegen jede Außerkraftsetzung der Artikel. Schluß-
berathung erfolgt am Donnerstage.

Vor Schluß der Sitzung wird noch der Bericht des
Ausschusses über die Regierungsvorlage wegen Ausprä-
gung von Scheidemünze angekündigt. — Lafaurie fragt,
ob der Amnestie=Ausschuß nicht bald berichten werde, was
für morgen in Aussicht gestellt wird. — Eine Anfrage
von Claussen wegen angeblicher Aeußerungen der Grafen
Rantzau und Hahn= Neuhaus in Bezug auf Nichtaner-
kennung des Staatsgrundgesetzes will der Departements-
Chef des Jnnern morgen beantworten.

Die Sitzung geht auf den Wunsch von 5 Mitgliedern
wieder in eine geheime über.

— An die Stelle der als Mitglieder der Landesver-
sammlung ausgetretenen Graf Reventlow=Jersbeck und
Graf Baudissin=Borstel wurden in der heutigen Ergän-
zungswahl der großen Grundbesitzer die Herren v. Cron-
stern zu Nehmten, Marntendorf und Hohenschulen und
Graf Baudissin=Sophienhof gewählt.

— Jn der heutigen Sitzung der Landesversammlung
erwiederte der Departements=Chef des Jnnern auf die
gestrige Jnterpellation Claussen's, daß dem Amtmann
Grafen Rantzau in Plön aufgegeben sei, sich nach dem
Staatsgrundgesetze zu richten, über die Weigerung der
Anerkennung des Staatsgrundgesetzes durch den Grafen
Hahn=Neuhaus sei ihm nichts bekannt. Der Präsident
interpellirte den Departements=Chef der Finanzen über
die etwanige Vorlegung eines Jagdgesetzes in der ordent-
lichen Diät der Landesversammlung. Der Departements-
Chef der Finanzen erwiederte, daß bereits alle Behör-
den über ein solches Jagdgesetz vernommen, daß aber die
Deputation der Prälaten und Ritterschaft noch nicht be-
richtet habe, und daß er bemüht sein werde, ein Jagd-
gesetz in der am 1. November beginnenden Diät vorzu-
legen. Hierauf fand auf Antrag des Abg. Heiberg die
Vorberathung über die Gesetzvorlage wegen Ausprägung
von Scheidemünze Statt. Der Departements=Chef der
Finanzen erklärte sich für den Ausschußbericht, welcher
die Ausprägung von Vierschillingsstücken abräth.

Die Angelegenheit wird auf morgen vertagt. Es folgt
eine geheime Sitzung.

Frankreich.

Paris, 26. September. Die permanente Commis-
sion der National=Versammlung hielt heute eine Sitzung,
welche fast von allen Mitgliedern besucht war. Der An-
trag eines Mitgliedes, die National=Versammlung vor
dem Ablaufe der Vertagungsfrist einzuberufen, wurde
verworfen. Die Commission beschäftigte sich hauptsäch-
lich mit dem Circulare Barthelemy's. Man erfuhr bei
dieser Gelegenheit einige Details, welche die jetzige Si-
tuation der legitimistischen Frage in ein neues Licht
stellen. Die Legitimisten bestehen, wenn man selbst die
Partei der „Gazette de France“, deren Hauptvertreter
Larochejacquelin ist und welche die Legitimität durch die
Berufung an die Volks=Souverainetät herstellen will,
nicht in Anschlag bringt, aus zwei Fractionen. Dieselben
traten bisher minder scharf hervor, dürften aber jetzt,
da die Fraction der Berufung an das Volk sich auflösen
könnte, schärfer gesondert werden. Der Führer der einen
Fraction ist General St. Priest, der Führer der anderen
Berryer. Ganz genau die Unterscheidungspuncte dersel-
ben anzugeben, ist vor der Hand noch nicht möglich. Allein
folgende Mittheilung, welche Berryer heute der Verta-
gungs=Commission gemacht haben soll, läßt das Vorhan-
densein dieser Trennung kaum bezweifeln. Herr Berryer
versicherte, daß er von dem Circulare Barthelemy's, in
welchem er als einer der Minister des Grafen von Cham-
bord aufgeführt ist, erst aus einem Journal, in welchem
es abgedruckt war, Kenntniß erhalten habe. Er habe
beim Bischof von Orleans sein Frühstück eingenommen,
als er das legitimistische Manifest und zugleich Laroche-
jacquelin 's Entgegnung las. Einen Augenblick dachte er
daran, es zu desavouiren oder mindestens zu erklären,
daß es ohne seine Zustimmung erlassen worden sei. Nach-
dem er Erkundigungen eingezogen, sei er im Stande, mit-
zutheilen, wie es entstanden sei. Herr Barthelemy sei
nicht nur seit mehreren Jahren der Secretär des legitimi-
stischen Comité 's, sondern zugleich Privat=Secretär des
Grafen von St. Priest. Jn Wiesbaden habe er das Cir-
[Ende Spaltensatz]

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[2966/0006] 2966 rial=Director Freiherrn v. Dalwigk auch auf solchen An- laß hin bestimmt haben mögen, die in der Anlage enthal- tene Erläuterung zu ertheilen, kann daher das Befrem- den nicht unterdrücken, mit welchem es die Mittheilung der verehrlichen zweiten Kammer erhalten hat. Dasselbe muß die Zumuthung, wenn sie darin liegen sollte, sich mit dem Gegenstand zu befassen, der so ungehörig und unförmlich in die Verhandlungen der Kammer gezogen worden ist, wie auch jeden desfallsigen Anspruch der ver- ehrlichen Kammer hiermit entschieden zurückweisen und kann eben darum unterlassen, das Beginnen nach Anlaß und Zweck zu würdigen. Herr Ministerial=Director v. Dalwigk erklärt in einem an das großherzogliche Gesammt=Ministerium von dem- selben Tage gerichteten Schreiben das Folgende: Jm August l. J. ersuchte mich Heinrich Müller aus Mainz um Anstellung oder Unterstützung, und trug zu- gleich den Wunsch vor, mir seine Bitte mündlich begrün- den zu dürfen. Daraufhin erfolgte meine Antwort vom 24. l. M. in der nämlichen Weise, wie ich anderen Perso- nen, die mir mündlich Gesuche vortragen wollen, zu antwor- ten pflege. Heinrich Müller erschien einige Tage darauf bei mir, äußerte sich über das politische Treiben in Mainz und erklärte, mir interessante Aufschlüsse geben zu können. Jch erwiederte ihm, daß, wenn es sich um Angriffe auf die Sicherheit des Staats und auf dessen Verfassung handle, seine Mittheilungen mir sehr erwünscht sein wür- den, und daß Vorlage durch die staatsbürgerlichen Pflichten des Hrn. Müller sogar geboten sei. Daß bei dieser Unterredung von einzelnen Personen die Rede war, muß ich, trotz der eidlichen Versicherung des Hrn. Müller, um so mehr in Abrede stellen, als ein Jndi- viduum Namens „Pollitz“, welches in der fraglichen eidlichen Erklärung vorkommt, mir bis dahin gänzlich unbekannt war. Unwahr ist, daß ich den Müller beauftragt hätte, seinen Principal, Hrn. Müller=Mel- chiors, auszukundschaften. Auch steht der Jnhalt der Quittung ( Anlage E zur Protokoll=Beilage Nr. 117 ) , welcher dieses Factum anführt, und schwerlich von Hrn. Heinrich Müller selbst concipirt, vielmehr schon darum ver- dächtig ist, weil Heinrich Müller nach deren Unterzeich- nung eine für ihn nicht unbeträchtliche Summe Geldes zu empfangen hatte, mit dessen eidlicher Aussage ( An- lage D ) , welche von der fraglichen Anmuthung nichts ent- hält, im Widerspruch. Jch habe aber den Heinrich Mül- ler nur einmal in meinem Leben gesehen, und nur ein- mal, am 24. August ihm geschrieben. Was nun die ver- schiedenen Briefe betrifft, die ich, von Müller empfan- gen habe, so sind dieselben für mich so wenig interessant, in Bezug auf Anstellung oder Unterstützung aber so zahlreich und dringend gewesen, daß ich endlich durch Ver- mittelung der Behörde vor etwa 14 Tagen dem Petenten ein Geldgeschenk von fünf Gulden auszahlen und ihn gleich- zeitig ersuchen ließ, mich mit weiteren Zuschriften zu ver- schonen. 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Schließlich be- ehrt sich der unterzeichnete Ministerial=Director, anzu- führen, daß ihm seiner Zeit von dem Heinrich Müller brieflich mitgetheilt worden ist, man habe ihm auf dem Bureau des Herrn Abg. Müller=Melchiors heimlich sein Pult geöffnet, und sich seiner darin verschlossenen Corre- spondenz bemächtigt. Weit entfernt, den Herrn Abg. Müller=Melchiors oder sonst Jemand einer so schmähli- chen Handlung, welche an die im Jahre 1848 für poli- tische Parteizwecke verübte Entwendung von Actenstücken aus dem Bürgermeister=Archiv zu Oppenheim erinnern würde, beschuldigen zu wollen, glaube ich dem Herrn Müller=Melchiors eine erwünschte Gelegenheit gegeben zu haben, von sich einen etwaigen Verdacht der Mitwissen- schaft öffentlich abzuwälzen. v. Dalwigk. Abg. Müller=Melchiors gibt die Eröffnung des Pultes zu, stellt aber seine Betheiligung dabei in Abrede; er brauche sich um so weniger dagegen zu entschuldigen, als es nur ein erlaubtes Mittel gegen einen Verräther ge- wesen sei. — Abg. Lehne behauptet, das Erbrechen des Pultes sei hinlänglich gerechtfertigt; man sehe nun, wie im Lande Anstellungen erworben werden, und aus was für trüben Quellen die Regierung Nachrichten über die Zustände des Landes schöpfe. — Großherz. Regierungs- Commissär Ministerialrath Maurer weist die Folgerungen Lehne's mit Entrüstung zurück, zu denen dieser nicht im entferntesten berechtigt sei, wenn er bei der Wahrheit blei- ben wolle. Die Nachrichten müsse man da nehmen, wo der Sumpf sei. Jm Himmel erfahre man nicht, was in der Hölle vorgehe. Ob denn das fragliche Subject angestellt worden, ob ihm Jemand eine Anstellung ver- sprochen habe? Wo aber Verbrechen begangen wür- den, da müsse man nachfragen. — Müller=Mel- chiors bemerkt, bei ihm würden keine Verbrechen be- gangen! — Ministerial=Director v. Dalwigk verwahrt sich dagegen, als ob er sich auch nur entfernt in Herrn Müller=Melchiors Angelegenheit habe mischen wollen, was nicht in seinem Charakter liege. Ministerialrath Maurer bemerkt, er habe den allgemeinen Vor- würfen nur allgemein geantwortet. — Der Präsident Mohr nahm zuletzt die Sache zu den Acten und war die Debatte hierüber somit abgethan. Nach noch einigen Wahlberichten, worunter der zweite über Löwenthals Wahl auf definitive Zulassung Löwenthal's antragend, trat man über den zuerst erwähnten Doppelbericht in Berathung. Präsident Mohr erinnerte an seine Eröffnungsrede, an seine Empfehlung der Mäßigung in der Form, mischte aber gleich so viel auch über das Festhalten am Recht und muthiges Entgegentreten gegen jeden Verfassungs- bruch ein. Minister Dalwigk, zuerst das Wort neh- mend, bemerkte, daß Artikel 15 der alten Geschäfts- ordnung, wonach sich die Ausschüsse mit den betreffenden Regierungs=Commissären bei gestellten Anträgen in Be- nehmen zu setzen und von diesen die erforderliche Auskunft einzuziehen haben, in Bezug auf den Lehneschen Antrag vom Finanz=Ausschuß durchaus nicht befolgt worden sei. Unter diesen Umständen werde sich die Regierung bei der Discussion nicht betheiligen, und hoffe er, daß die Kam- mer diesen Antrag mit der Vorlage auf Verlängerung des Finanzgesetzes nicht gleichzeitig behandeln werde. Schließ- lich erläuterte er noch, wie ihm eine frühere Zusammenberu- fung der Stände nicht möglich gewesen. Dann ließ sich der Director des Finanz=Ministeriums, v. Schenck, auf die finanzielle Frage ein, indem er ruhig, aber doch nicht ohne einzelne Spitzen, die Einwendungen des Fi- nanzausschusses über die Finanzverwaltung und die der Kammer gemachten finanziellen Vorlagen durchging, viele Unrichtigkeiten des Ausschußberichtes nachwies, entwickelte, daß, was irgend in diesen Finanzsachen zu thun, von der Regierung geschehen sei oder ganz in der Nähe geschehen werde, daß das Vorgelegte den Ständen die erforderliche Kenntniß über das ih- nen Angesonnene gebe. Müller=Melchiors, der Ausschuß- referent, sprach heftig hiergegen, verglich das Verfah- ren der Regierung in den letzten drei Jahreu in Finanz- sachen ( bei drei von den Ständen mitbeschlossenen Bud- get=Verlängerungen mit einem Ansetzen der Pistole auf die Brust, unter dem Rufe: La vie ou la bourse! warnte davor, einem Ministerium Dalwigk zu trauen, und schloß mit der Bemerkung, daß die Folgen dieses Mißtranens, welche es auch sein möchten, auf diejenigen zurückfallen würden, die es veranlaßt hätten. Volhard stellte nun zwei Anträge: den Antrag Lehne und den Verlängerungsvorschlag we- gen ungenügenden und unvollständigen Berichts darüber an den Finanz=Ausschuß zurück zu verweisen, und begründete dieselben. Um diese Frage drehte sich nun der Kampf. Gegen Volhard's beide Anträge kämpften Frank v. R., Müller=Melchiors, Lehne, Heldmann und Andere, während die Mitglieder der bisherigen gemäßigten Fraction der Majorität, Steinber- ger und von Steinherr, den Bemühungen der Consti- tutionellen Reh, Eigenbrodt, Thudichum und Volhard sich anschlossen, den Volhard'schen oder doch den Eigen- brodt 'schen Antrag durchzubringen. Bei der Abstimmung verwarf die Kammer mit 44 gegen 5 Stimmen den Volhard'schen und mit 27 gegen 22 Stimmen den Eigen- brodt 'schen Antrag. Kiel, 25. September. Jn der gestrigen Sitzung der Landesversammlung wurde die Vorberathung über den Ausschußbericht, wegen Außerkraftsetzung einiger Artikel des Staatsgrundgesetzes, fortgesetzt. Der Departements- Chef des Jnnern war gegen den Ausschußbericht, Dr. Fock, als Berichterstatter, für denselben. Der Departe- ments=Chef der Justiz sprach über die Befugniß der Staatsgewalt zur Außerkraftsetzung der Artikel des Staatsgrundgesetzes, Th. Olshausen gegen die unbedingte Aufhebung des Art. 17, behielt sich jedoch in der Bezie- hung ein Amendement vor. Dr. Lafaurie und Bünger waren gegen jede Außerkraftsetzung der Artikel. Schluß- berathung erfolgt am Donnerstage. Vor Schluß der Sitzung wird noch der Bericht des Ausschusses über die Regierungsvorlage wegen Ausprä- gung von Scheidemünze angekündigt. — Lafaurie fragt, ob der Amnestie=Ausschuß nicht bald berichten werde, was für morgen in Aussicht gestellt wird. — Eine Anfrage von Claussen wegen angeblicher Aeußerungen der Grafen Rantzau und Hahn= Neuhaus in Bezug auf Nichtaner- kennung des Staatsgrundgesetzes will der Departements- Chef des Jnnern morgen beantworten. Die Sitzung geht auf den Wunsch von 5 Mitgliedern wieder in eine geheime über. — An die Stelle der als Mitglieder der Landesver- sammlung ausgetretenen Graf Reventlow=Jersbeck und Graf Baudissin=Borstel wurden in der heutigen Ergän- zungswahl der großen Grundbesitzer die Herren v. Cron- stern zu Nehmten, Marntendorf und Hohenschulen und Graf Baudissin=Sophienhof gewählt. — Jn der heutigen Sitzung der Landesversammlung erwiederte der Departements=Chef des Jnnern auf die gestrige Jnterpellation Claussen's, daß dem Amtmann Grafen Rantzau in Plön aufgegeben sei, sich nach dem Staatsgrundgesetze zu richten, über die Weigerung der Anerkennung des Staatsgrundgesetzes durch den Grafen Hahn=Neuhaus sei ihm nichts bekannt. Der Präsident interpellirte den Departements=Chef der Finanzen über die etwanige Vorlegung eines Jagdgesetzes in der ordent- lichen Diät der Landesversammlung. Der Departements- Chef der Finanzen erwiederte, daß bereits alle Behör- den über ein solches Jagdgesetz vernommen, daß aber die Deputation der Prälaten und Ritterschaft noch nicht be- richtet habe, und daß er bemüht sein werde, ein Jagd- gesetz in der am 1. November beginnenden Diät vorzu- legen. Hierauf fand auf Antrag des Abg. Heiberg die Vorberathung über die Gesetzvorlage wegen Ausprägung von Scheidemünze Statt. Der Departements=Chef der Finanzen erklärte sich für den Ausschußbericht, welcher die Ausprägung von Vierschillingsstücken abräth. Die Angelegenheit wird auf morgen vertagt. Es folgt eine geheime Sitzung. Frankreich. Paris, 26. September. Die permanente Commis- sion der National=Versammlung hielt heute eine Sitzung, welche fast von allen Mitgliedern besucht war. Der An- trag eines Mitgliedes, die National=Versammlung vor dem Ablaufe der Vertagungsfrist einzuberufen, wurde verworfen. Die Commission beschäftigte sich hauptsäch- lich mit dem Circulare Barthelemy's. Man erfuhr bei dieser Gelegenheit einige Details, welche die jetzige Si- tuation der legitimistischen Frage in ein neues Licht stellen. Die Legitimisten bestehen, wenn man selbst die Partei der „Gazette de France“, deren Hauptvertreter Larochejacquelin ist und welche die Legitimität durch die Berufung an die Volks=Souverainetät herstellen will, nicht in Anschlag bringt, aus zwei Fractionen. Dieselben traten bisher minder scharf hervor, dürften aber jetzt, da die Fraction der Berufung an das Volk sich auflösen könnte, schärfer gesondert werden. Der Führer der einen Fraction ist General St. Priest, der Führer der anderen Berryer. Ganz genau die Unterscheidungspuncte dersel- ben anzugeben, ist vor der Hand noch nicht möglich. Allein folgende Mittheilung, welche Berryer heute der Verta- gungs=Commission gemacht haben soll, läßt das Vorhan- densein dieser Trennung kaum bezweifeln. Herr Berryer versicherte, daß er von dem Circulare Barthelemy's, in welchem er als einer der Minister des Grafen von Cham- bord aufgeführt ist, erst aus einem Journal, in welchem es abgedruckt war, Kenntniß erhalten habe. Er habe beim Bischof von Orleans sein Frühstück eingenommen, als er das legitimistische Manifest und zugleich Laroche- jacquelin 's Entgegnung las. Einen Augenblick dachte er daran, es zu desavouiren oder mindestens zu erklären, daß es ohne seine Zustimmung erlassen worden sei. Nach- dem er Erkundigungen eingezogen, sei er im Stande, mit- zutheilen, wie es entstanden sei. Herr Barthelemy sei nicht nur seit mehreren Jahren der Secretär des legitimi- stischen Comité 's, sondern zugleich Privat=Secretär des Grafen von St. Priest. Jn Wiesbaden habe er das Cir-

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Rahel Hartz: Artikelstrukturierung

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 236. [Wien], 3. Oktober 1850, S. 2966. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener236_1850/6>, abgerufen am 03.12.2024.