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Wiener Zeitung. Nr. 280. [Wien], 23. November 1850.

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[Beginn Spaltensatz] dem Angeklagten gehörige Gasthaus, in dessen Küche sie
bei einer verhältnißmäßig geringen Menge von Geschirren
5 kupferne Gefässe von verschiedener Größe fand, die
zum Kochen dienten und mehr oder minder schlecht ver-
zinnt waren, so daß das Kupfer schon bloß lag. Die
Geschirre wurden gleich mit Beschlag belegt und an das
Bezirksgericht zur Untersuchung abgeführt.

Der Angeklagte führte zu seiner Vertheidigung an, daß
die Geschirre schon längere Zeit nicht gebraucht und des-
halb auch abseits gestellt worden waren, so wie daß er
einige Tage früher zum Kupferschmied geschickt habe, um
sie verzinnen zu lassen, die Botschaft habe jedoch densel-
ben nicht zu Hause getroffen, welche letztere Umstände auch
der beigezogene Zeuge, Kupferschmied Franz T. bestätigt.

Dagegen sagten die zwei Mitglieder der Sanitäts-
Commission und Sachverständige, der Stadtphysiker Dr.
Stuhlberger und Marktcommissär Albert Wur-
scher
in Uebereinstimmung aus, daß die Geschirre in
der Küche an verschiedenen Orten gestanden und daß die-
selben noch naß und einige davon in einem außerordent-
lich vernachlässigten Zustande waren; Dr. Stuhlber-
ger
sagt über besonderes Befragen des Bezirksrichters
und des Staatsanwaltes aus, daß diese Geschirre erst
durch einen längern, sogar wochenlangen Gebrauch in einem
solchen Grade angegriffen werden konnten, und daß das
Kochen in diesen Geschirren für die Gesundheit nach-
theilig sei.

Der Staatsanwalt weist in seiner Ausführung auf
diesen vorzüglich zu berücksichtigenden Umstand hin, er
hält auch in diesem Falle den Thatbestand der Uebertre-
tung für vollkommen hergestellt und trägt auf eine um
so strengere Bestrafung an, da die Vernachlässigung sich
auf 5 derartige Gegenstände erstreckt habe.

Das Gericht macht in der Auseinanderlegung seiner
Gründe die Bemerkung, daß es nicht nothwendig sei, daß
an dem Tage der Entdeckung in den Geschirren gekocht
wurde, da es sich von selbst versteht, und auch erwiesen
ist, daß früher ein oder mehrere Mal darin gekocht wurde,
während sie sich in schlechtem Zustande befanden. Es
zieht besonders in Erwägung, wie gefährlich eine Wie-
derholung eines solchen Vorfalls für das Gesammtwohl
sein würde und verurtheilt den Angeklagten zu einer Geld-
strafe von 25 fl. C. M.



Die erste Schwurgerichts=Sitzung in Gratz am
18ten wurde von dem Herrn Präsidenten mit einer Rede
eröffnet, in welcher er die Wichtigkeit des neuen Jnsti-
tutes darlegte. Jm folgte der Herr Staatsanwalt, der
in einer Rede die Pflichten des Anklägers auseinander-
setzte, zugleich aber auch den Geschwornen ihre ganze
Bedeutung darlegte.

Die ersten an die Beklagte und die 11 Zeugen gerich-
teten Fragen ergaben den überaus schmerzlichen und be-
fremdenden Umstand, daß jene und drei der letzteren
nicht anzugeben vermochten, zu welcher Religion sie sich
bekannten. Aus der Anklage geht ( dem Berichte der
"Gr. Ztg." gemäß ) folgender Thatbestand hervor:

Rosalia Gartner, ledige Dienstmagd beim Bauer
G ** in Freidorf, hatte mit einem Arbeiter einer benach-
barten Messingfabrik, Namens Baumann, ein Liebes-
verhältniß angeknüpft. Jung ( sie ist 1830 geboren ) , un-
überlegt und etwas leichtfertig, wie es scheint, kam das
Verhältniß so weit, daß sie um Pfingsten 1849 ein Kind
gebar. Nach Aussage der Hebamme hatte sie gegen das-
selbe viele Zärtlichkeit bewiesen und es gepflegt, so viel
in ihren Kräften stand, allein dasselbe scheint krankhafter
Anlage gewesen zu sein, denn obwohl sie sich alle Mühe
gegeben hatte, so starb es doch schon nach zehn Tagen.
Dieser Vorfall hätte sie zwar warnen sollen, allein sie
brach das Verhältniß mit Baumann nicht ab, und so
kam es, daß sie sich bald darauf wieder Mutter fühlte.
Jhr Dienstgeber G ** gab ihr in Uebereinstimmung mit
anderen Personen das Zeugniß, daß sie fleißig, arbeitsam
und willig sei; die Anderen sagen auch treu, er aber bemerkte
kleine Veruntreuungen, doch nicht von großem Werthe.
Baumann, dem sie ihre Lage meldete, versprach ihr, ein
Zeugniß zu schaffen, daß das Kind wirklich von ihm sei,
im Uebrigen könne sie für dasselbe kaufen, was sie wolle,
er aber kümmere sich um dasselbe gar nicht. G ** hatte
ihre Lage erfahren, und wie die Gartner aussagte,
habe er ihr gedroht, sie nebst ihrem Kinde vor die Thüre
zu werfen, was er zwar in Abrede stellt, jedoch auf wei-
teres Befragen zugibt, daß er so etwas allerdings gesagt
haben könne. Später drohte er auch die Mutter des Mäd-
chens aus ihrer Wohnung zu jagen, indem er schon frü-
her so viel Unannehmlichkeiten gehabt. Er wollte das
Mädchen aus seinen Diensten schicken, aber auf Bitten
der Mutter behielt er es, bis ihr wenigstens die Auf-
nahme in das Gratzer Gebärhaus gesichert sei. -- Um
dieses zu erlangen, verlangte sie ein Zeugniß ihres Dienst-
herrn, der diesen Umstand jedoch ebenfalls in Abrede
[Spaltenumbruch] stellt und sagt, das hätte er ihr gar nicht geben können,
indem die Gemeinde noch nicht constituirt sei. Man ver-
langte ein Armuthszeugniß von dem Dechant, welcher
antwortete, er wolle und könne es nicht ausstellen, übri-
gens solle die Gartner zu ihm kommen, damit er ihr
den bisherigen leichtfertigen Lebenswandel vorhalten und
ihr gute Lehren geben könne. Das Mädchen ist entschlossen,
an dem bestimmten Tage, den 22. April, hinzugehen.

Der 21. April, ein Sonntag, verging unter den Be-
schäftigungen, wie sie an diesem Tage auf dem Lande
Statt finden. Am Abende gegen 8 Uhr begibt sich Ro-
salia Gartner auf den Abort, ohne eine Ahnung von
der, um vier Wochen zu früh eintretenden, nahen Ent-
bindung zu haben, wie sie aussagt. Dorthin will sie
der Knecht Franz Pilz gehen gesehen haben. Ro-
salia Gartner betritt nach einiger Zeit die Wohn-
stube, soll sich noch auf den Herd gesetzt haben, hat
mit den Hausgenossen zu Abend gegessen, will jedoch
nur ein paar Löffel Suppe genossen haben. Darauf
wäscht sie das Geschirr und legt sich zu Bette.
So wurde es ungefähr halb 10 Uhr, als der Knecht
Pilz, der mit einem Fuhrmann, Namens Haus-
mann,
sich im Hofe unterredet, ein Gewinsel hört, das,
wie Beide aussagen, dem "Verenden einer Katze" glich.
Sie horchen einige Augenblicke, als Pilz sich plötzlich
an die vorgerückte Schwangerschaft der Nosalia Gartner
erinnerte und ausruft, die Rosalia könne geboren haben.
Sie begeben sich zum Abort, und Pilz greift mit der
Hand in die Grube, zieht zwei Stücke Rasen heraus,
deren Gesammtgewicht später sich auf10 3 / 4 Pfund her-
ausstellt, und dann findet er ein neugebornes Kind weib-
lichen Geschlechtes, verunreinigt und im Zustand ei-
ner weit vorgeschrittenen Erstarrung; die Aermchen sind
steif, stehen vom Leibe ab, und die Füßchen sind ge-
gen den Bauch hinaufgezogen. Man legt das Kind
mit dem Gesicht gegen den Boden nieder, und Pilz
geht, klopft an das Fenster des Bauern, und weckt
denselben, der das Kind ansieht, sogleich in das Zimmer
der Rosalia Gartner geht, jedoch ohne Licht mitzu-
nehmen, und da er sie im Bette liegend bemerkt, sagte
er zu ihr: "Aber um Gottes Willen Rosel, was hast
denn gethan?" Jhre Antwort nach seiner Angabe war:
"Lieber Bauer, seid nur still"; sie aber sagt aus, hin-
zugesetzt zu haben, "und bringt es mir"! Der Bauer
gibt zu, daß dieses gesagt worden sein könne, er habe
es aber nicht gehört. Jndessen wird das Kind in eine
warme Schürze gewickelt, die Hebamme kommt, badet
es in Wasser mit Wein gemischt, kurz, bringt alle Bele-
bungs- und Stärkungsversuche in Anwendung, bis das
Kind wieder mehr zu sich kommt, und Kraft zum
Schreien findet. Da die Gartner noch zu aufge-
regt ist, so nimmt die Passegger das Kind zu sich und
behält es bis zum andern Tage, wo sie es der Mutter
der Gartner bringt. Hier beginnt das Kind eine
stärkere Kränklichkeit zu äußern, es treten Fraisen auf,
welche mit dem Tode desselben am 26sten enden. Das
Gericht von Wildon greift die Sache auf, und R. G.
gibt folgende Thatsachen an: Sie habe durch zwei Tage
Kreuzschmerzen gefühlt, jedoch ohne deren Natur zu er-
kennen; gegen Abend des 21sten sei sie auf den Abort
gegangen, und dort habe sie das Kind plötzlich geboren,
welches in den nur ungefähr 3 Schuh tiefen Ort, der
vor einigen Tagen geräumt worden, gestürzt.

Jetzt habe sie die Nabelschnur zerrissen, das Kind an
sich genommen, und unter Schreck und krampfhaften
Schmerzen dasselbe in das Haus tragen wollen. Allein
[Spaltenumbruch] da sie bemerkt, daß ihr Dienstherr mit einem anderen
Bauer am Thore steht, so ergreift sie, um von diesem
nicht gesehen und mit ihrem Kinde keiner Mißhandlung
ausgesetzt zu werden, das erste Mittel, was ihr in den
Sinn kommt: sie legt das Kind in die Grube des Abortes,
der eine Bretterverschalung hat, die aber nicht an den Bo-
den reicht. Jn der Nähe dieser Bretterwand, ungefähr eine
Spanne weit, liegen Rasenstücke ( dort Rasenschippel ge-
nannt ) , jedoch geordnet, von diesen nimmt sie zwei und
legt sie neben d. s Kind, damit es rein bleibe. So ist ihre
Aussage; Pilz glaubt die Rasenstücke auf dem Kinde
gefunden zu haben. Dieses ist nicht mit Sicherheit zu
ermitteln. Auch hätte ein Gewicht von10 3 / 4 Pfund auf
einem Kinde, das im achten Monate zu Welt kam, nur
16 Zoll lang und nicht völlig zwei Pfund schwer war,
es ganz gewiß in kürzerer Zeit als einer Stunde ge-
tödtet; die Folgen des Druckes wären bei der Obduction
der Leiche erkannt worden. Ueberhaupt ist das visum
repertum
unvollständig.     ( Fortsetzung folgt. )



Am 14ten d. M. fand beim Landesgerichte in Jnns-
bruck,
als Berufungs=Jnstanz, eine interessante öffent-
liche Verhandlung wider Joh. Gschwendtner von Rat-
tenberg Statt. Er war vom Bezirks=Collegialgerichte
in Rattenberg wegen Kurpfuscherei zu 14tägigem Arreste
verurtheilt worden, worauf er die Berufung an das
Landesgericht einlegte. Gschwendtner erschien zu-
gleich mit seinem Vertheidiger Dr. Vogl, der die
Freisprechung seines Clienten verlangte und darlegte,
daß der §. 98 St. G. II. Th., auf Grund dessen die Ver-
urtheilung des Gschwendtner erfolgte, nur von dem
Falle spreche, wo man aus der unbefugten Ausübung der
Arzneikunde ein Gewerbe mache; das sei aber bei seinem
Clienten nicht der Fall. Er habe von den unter seiner
Behandlung gestandenen Kranken nichts als eine kleine
Vergütung für die ihnen während der Kurzeit in seinem
Hause angebotene Verpflegung und Wohnung verlangt,
und nur solche Patienten in Behandlung genommen, die
von den Aerzten schon aufgegeben worden waren. Der
Staatsanwalt trug auf Verurtheilung an, worauf jedoch
der Gerichtshof das Urtheil des Bezirks=Collegialgerichts
dahin abänderte, daß er den Gschwandtner freisprach.



Ausweis
über die Einnahmen und den Verkehr
auf der
k. k. südöstlichen Staats=Eisenbahn zwischen Gran=Pesth
und Pesth=Szolnok im Monate October 1850.

Per-
GewichtEinnahme.

sonen
Ztr.P.fl.kr.
Personen278853009716
Reisegepäck u. Eilgut44032643508
Militär=Transporte
Frachten94249462544015
Regiegüter1188789
Diverse Einnahmen140846
Telegraphenbau9520
    Zusammen27894110540616130145

    K. K. Betriebs=Direction der südöstlichen
    Staats=Eisenbahn.
    Pesth, am 18. November 1850.

[Ende Spaltensatz] [Beginn Spaltensatz]

Vier und vierzigster Bericht
des Comites zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute Wien's.
Jn Liquidation.

Laut Bericht Nr. 43 betrugen die Liquidations=Saldi am Septem-
    ber 1850..................     680.688 fl. 21 kr.
    Der heutige Stand derselben ist folgender:
    1. Saldi des Gewerbe=Credits=Geschäftes, bestehend
    in rückständigen baaren Darlehen, mit und ohne Sicherheit, an
    restirenden 10.104 einzelnen Parteien, und an 10 Corporationen 413.077 fl.16 3 / 4 kr.
    2. Saldi des Fabrications=Geschäftes, bestehend in
    noch nicht verkauften, durch das Comit e fabricirten Waaren, so
    wie in Differenzen des Verkaufes derselben gegen die Erzeu-
    gungspreise................ 237.981 "35 2 / 4 "
    3. Noch nicht gedeckte Regie=Unkosten.....     3.016 "53 3 / 4 "
    --------------------
    Zusammen...     654.075 " 46 "
    ----------------------------------------
Mithin haben sich die Liquidations=Saldi in diesem Monat verrin-
    gert, um..................     26.612 fl. 35 kr.
    Wien, am 31. October 1850.
    Vom Comit e zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute Wien's.
    Jn Liquidation.     Für die Haupt=Buchhaltung.
    Dr. Herrmann, Präses.     H. L. Scholtze.
    Brandeis Weikersheim,
Comite=Mitglied.
    Otto Hornbostel, Vice=Präses.

[Ende Spaltensatz]

Verantwortlicher Redacteur Dr. Leopold Schweitzer. -- Druck und Verlag der Edlen v. Ghelen'schen Erben.

[Beginn Spaltensatz] dem Angeklagten gehörige Gasthaus, in dessen Küche sie
bei einer verhältnißmäßig geringen Menge von Geschirren
5 kupferne Gefässe von verschiedener Größe fand, die
zum Kochen dienten und mehr oder minder schlecht ver-
zinnt waren, so daß das Kupfer schon bloß lag. Die
Geschirre wurden gleich mit Beschlag belegt und an das
Bezirksgericht zur Untersuchung abgeführt.

Der Angeklagte führte zu seiner Vertheidigung an, daß
die Geschirre schon längere Zeit nicht gebraucht und des-
halb auch abseits gestellt worden waren, so wie daß er
einige Tage früher zum Kupferschmied geschickt habe, um
sie verzinnen zu lassen, die Botschaft habe jedoch densel-
ben nicht zu Hause getroffen, welche letztere Umstände auch
der beigezogene Zeuge, Kupferschmied Franz T. bestätigt.

Dagegen sagten die zwei Mitglieder der Sanitäts-
Commission und Sachverständige, der Stadtphysiker Dr.
Stuhlberger und Marktcommissär Albert Wur-
scher
in Uebereinstimmung aus, daß die Geschirre in
der Küche an verschiedenen Orten gestanden und daß die-
selben noch naß und einige davon in einem außerordent-
lich vernachlässigten Zustande waren; Dr. Stuhlber-
ger
sagt über besonderes Befragen des Bezirksrichters
und des Staatsanwaltes aus, daß diese Geschirre erst
durch einen längern, sogar wochenlangen Gebrauch in einem
solchen Grade angegriffen werden konnten, und daß das
Kochen in diesen Geschirren für die Gesundheit nach-
theilig sei.

Der Staatsanwalt weist in seiner Ausführung auf
diesen vorzüglich zu berücksichtigenden Umstand hin, er
hält auch in diesem Falle den Thatbestand der Uebertre-
tung für vollkommen hergestellt und trägt auf eine um
so strengere Bestrafung an, da die Vernachlässigung sich
auf 5 derartige Gegenstände erstreckt habe.

Das Gericht macht in der Auseinanderlegung seiner
Gründe die Bemerkung, daß es nicht nothwendig sei, daß
an dem Tage der Entdeckung in den Geschirren gekocht
wurde, da es sich von selbst versteht, und auch erwiesen
ist, daß früher ein oder mehrere Mal darin gekocht wurde,
während sie sich in schlechtem Zustande befanden. Es
zieht besonders in Erwägung, wie gefährlich eine Wie-
derholung eines solchen Vorfalls für das Gesammtwohl
sein würde und verurtheilt den Angeklagten zu einer Geld-
strafe von 25 fl. C. M.



Die erste Schwurgerichts=Sitzung in Gratz am
18ten wurde von dem Herrn Präsidenten mit einer Rede
eröffnet, in welcher er die Wichtigkeit des neuen Jnsti-
tutes darlegte. Jm folgte der Herr Staatsanwalt, der
in einer Rede die Pflichten des Anklägers auseinander-
setzte, zugleich aber auch den Geschwornen ihre ganze
Bedeutung darlegte.

Die ersten an die Beklagte und die 11 Zeugen gerich-
teten Fragen ergaben den überaus schmerzlichen und be-
fremdenden Umstand, daß jene und drei der letzteren
nicht anzugeben vermochten, zu welcher Religion sie sich
bekannten. Aus der Anklage geht ( dem Berichte der
„Gr. Ztg.“ gemäß ) folgender Thatbestand hervor:

Rosalia Gartner, ledige Dienstmagd beim Bauer
G ** in Freidorf, hatte mit einem Arbeiter einer benach-
barten Messingfabrik, Namens Baumann, ein Liebes-
verhältniß angeknüpft. Jung ( sie ist 1830 geboren ) , un-
überlegt und etwas leichtfertig, wie es scheint, kam das
Verhältniß so weit, daß sie um Pfingsten 1849 ein Kind
gebar. Nach Aussage der Hebamme hatte sie gegen das-
selbe viele Zärtlichkeit bewiesen und es gepflegt, so viel
in ihren Kräften stand, allein dasselbe scheint krankhafter
Anlage gewesen zu sein, denn obwohl sie sich alle Mühe
gegeben hatte, so starb es doch schon nach zehn Tagen.
Dieser Vorfall hätte sie zwar warnen sollen, allein sie
brach das Verhältniß mit Baumann nicht ab, und so
kam es, daß sie sich bald darauf wieder Mutter fühlte.
Jhr Dienstgeber G ** gab ihr in Uebereinstimmung mit
anderen Personen das Zeugniß, daß sie fleißig, arbeitsam
und willig sei; die Anderen sagen auch treu, er aber bemerkte
kleine Veruntreuungen, doch nicht von großem Werthe.
Baumann, dem sie ihre Lage meldete, versprach ihr, ein
Zeugniß zu schaffen, daß das Kind wirklich von ihm sei,
im Uebrigen könne sie für dasselbe kaufen, was sie wolle,
er aber kümmere sich um dasselbe gar nicht. G ** hatte
ihre Lage erfahren, und wie die Gartner aussagte,
habe er ihr gedroht, sie nebst ihrem Kinde vor die Thüre
zu werfen, was er zwar in Abrede stellt, jedoch auf wei-
teres Befragen zugibt, daß er so etwas allerdings gesagt
haben könne. Später drohte er auch die Mutter des Mäd-
chens aus ihrer Wohnung zu jagen, indem er schon frü-
her so viel Unannehmlichkeiten gehabt. Er wollte das
Mädchen aus seinen Diensten schicken, aber auf Bitten
der Mutter behielt er es, bis ihr wenigstens die Auf-
nahme in das Gratzer Gebärhaus gesichert sei. — Um
dieses zu erlangen, verlangte sie ein Zeugniß ihres Dienst-
herrn, der diesen Umstand jedoch ebenfalls in Abrede
[Spaltenumbruch] stellt und sagt, das hätte er ihr gar nicht geben können,
indem die Gemeinde noch nicht constituirt sei. Man ver-
langte ein Armuthszeugniß von dem Dechant, welcher
antwortete, er wolle und könne es nicht ausstellen, übri-
gens solle die Gartner zu ihm kommen, damit er ihr
den bisherigen leichtfertigen Lebenswandel vorhalten und
ihr gute Lehren geben könne. Das Mädchen ist entschlossen,
an dem bestimmten Tage, den 22. April, hinzugehen.

Der 21. April, ein Sonntag, verging unter den Be-
schäftigungen, wie sie an diesem Tage auf dem Lande
Statt finden. Am Abende gegen 8 Uhr begibt sich Ro-
salia Gartner auf den Abort, ohne eine Ahnung von
der, um vier Wochen zu früh eintretenden, nahen Ent-
bindung zu haben, wie sie aussagt. Dorthin will sie
der Knecht Franz Pilz gehen gesehen haben. Ro-
salia Gartner betritt nach einiger Zeit die Wohn-
stube, soll sich noch auf den Herd gesetzt haben, hat
mit den Hausgenossen zu Abend gegessen, will jedoch
nur ein paar Löffel Suppe genossen haben. Darauf
wäscht sie das Geschirr und legt sich zu Bette.
So wurde es ungefähr halb 10 Uhr, als der Knecht
Pilz, der mit einem Fuhrmann, Namens Haus-
mann,
sich im Hofe unterredet, ein Gewinsel hört, das,
wie Beide aussagen, dem „Verenden einer Katze“ glich.
Sie horchen einige Augenblicke, als Pilz sich plötzlich
an die vorgerückte Schwangerschaft der Nosalia Gartner
erinnerte und ausruft, die Rosalia könne geboren haben.
Sie begeben sich zum Abort, und Pilz greift mit der
Hand in die Grube, zieht zwei Stücke Rasen heraus,
deren Gesammtgewicht später sich auf10 3 / 4 Pfund her-
ausstellt, und dann findet er ein neugebornes Kind weib-
lichen Geschlechtes, verunreinigt und im Zustand ei-
ner weit vorgeschrittenen Erstarrung; die Aermchen sind
steif, stehen vom Leibe ab, und die Füßchen sind ge-
gen den Bauch hinaufgezogen. Man legt das Kind
mit dem Gesicht gegen den Boden nieder, und Pilz
geht, klopft an das Fenster des Bauern, und weckt
denselben, der das Kind ansieht, sogleich in das Zimmer
der Rosalia Gartner geht, jedoch ohne Licht mitzu-
nehmen, und da er sie im Bette liegend bemerkt, sagte
er zu ihr: „Aber um Gottes Willen Rosel, was hast
denn gethan?“ Jhre Antwort nach seiner Angabe war:
„Lieber Bauer, seid nur still“; sie aber sagt aus, hin-
zugesetzt zu haben, „und bringt es mir“! Der Bauer
gibt zu, daß dieses gesagt worden sein könne, er habe
es aber nicht gehört. Jndessen wird das Kind in eine
warme Schürze gewickelt, die Hebamme kommt, badet
es in Wasser mit Wein gemischt, kurz, bringt alle Bele-
bungs- und Stärkungsversuche in Anwendung, bis das
Kind wieder mehr zu sich kommt, und Kraft zum
Schreien findet. Da die Gartner noch zu aufge-
regt ist, so nimmt die Passegger das Kind zu sich und
behält es bis zum andern Tage, wo sie es der Mutter
der Gartner bringt. Hier beginnt das Kind eine
stärkere Kränklichkeit zu äußern, es treten Fraisen auf,
welche mit dem Tode desselben am 26sten enden. Das
Gericht von Wildon greift die Sache auf, und R. G.
gibt folgende Thatsachen an: Sie habe durch zwei Tage
Kreuzschmerzen gefühlt, jedoch ohne deren Natur zu er-
kennen; gegen Abend des 21sten sei sie auf den Abort
gegangen, und dort habe sie das Kind plötzlich geboren,
welches in den nur ungefähr 3 Schuh tiefen Ort, der
vor einigen Tagen geräumt worden, gestürzt.

Jetzt habe sie die Nabelschnur zerrissen, das Kind an
sich genommen, und unter Schreck und krampfhaften
Schmerzen dasselbe in das Haus tragen wollen. Allein
[Spaltenumbruch] da sie bemerkt, daß ihr Dienstherr mit einem anderen
Bauer am Thore steht, so ergreift sie, um von diesem
nicht gesehen und mit ihrem Kinde keiner Mißhandlung
ausgesetzt zu werden, das erste Mittel, was ihr in den
Sinn kommt: sie legt das Kind in die Grube des Abortes,
der eine Bretterverschalung hat, die aber nicht an den Bo-
den reicht. Jn der Nähe dieser Bretterwand, ungefähr eine
Spanne weit, liegen Rasenstücke ( dort Rasenschippel ge-
nannt ) , jedoch geordnet, von diesen nimmt sie zwei und
legt sie neben d. s Kind, damit es rein bleibe. So ist ihre
Aussage; Pilz glaubt die Rasenstücke auf dem Kinde
gefunden zu haben. Dieses ist nicht mit Sicherheit zu
ermitteln. Auch hätte ein Gewicht von10 3 / 4 Pfund auf
einem Kinde, das im achten Monate zu Welt kam, nur
16 Zoll lang und nicht völlig zwei Pfund schwer war,
es ganz gewiß in kürzerer Zeit als einer Stunde ge-
tödtet; die Folgen des Druckes wären bei der Obduction
der Leiche erkannt worden. Ueberhaupt ist das visum
repertum
unvollständig.     ( Fortsetzung folgt. )



Am 14ten d. M. fand beim Landesgerichte in Jnns-
bruck,
als Berufungs=Jnstanz, eine interessante öffent-
liche Verhandlung wider Joh. Gschwendtner von Rat-
tenberg Statt. Er war vom Bezirks=Collegialgerichte
in Rattenberg wegen Kurpfuscherei zu 14tägigem Arreste
verurtheilt worden, worauf er die Berufung an das
Landesgericht einlegte. Gschwendtner erschien zu-
gleich mit seinem Vertheidiger Dr. Vogl, der die
Freisprechung seines Clienten verlangte und darlegte,
daß der §. 98 St. G. II. Th., auf Grund dessen die Ver-
urtheilung des Gschwendtner erfolgte, nur von dem
Falle spreche, wo man aus der unbefugten Ausübung der
Arzneikunde ein Gewerbe mache; das sei aber bei seinem
Clienten nicht der Fall. Er habe von den unter seiner
Behandlung gestandenen Kranken nichts als eine kleine
Vergütung für die ihnen während der Kurzeit in seinem
Hause angebotene Verpflegung und Wohnung verlangt,
und nur solche Patienten in Behandlung genommen, die
von den Aerzten schon aufgegeben worden waren. Der
Staatsanwalt trug auf Verurtheilung an, worauf jedoch
der Gerichtshof das Urtheil des Bezirks=Collegialgerichts
dahin abänderte, daß er den Gschwandtner freisprach.



Ausweis
über die Einnahmen und den Verkehr
auf der
k. k. südöstlichen Staats=Eisenbahn zwischen Gran=Pesth
und Pesth=Szolnok im Monate October 1850.

Per-
GewichtEinnahme.

sonen
Ztr.P.fl.kr.
Personen278853009716
Reisegepäck u. Eilgut44032643508
Militär=Transporte
Frachten94249462544015
Regiegüter1188789
Diverse Einnahmen140846
Telegraphenbau9520
    Zusammen27894110540616130145

    K. K. Betriebs=Direction der südöstlichen
    Staats=Eisenbahn.
    Pesth, am 18. November 1850.

[Ende Spaltensatz] [Beginn Spaltensatz]

Vier und vierzigster Bericht
des Comités zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute Wien's.
Jn Liquidation.

Laut Bericht Nr. 43 betrugen die Liquidations=Saldi am Septem-
    ber 1850..................     680.688 fl. 21 kr.
    Der heutige Stand derselben ist folgender:
    1. Saldi des Gewerbe=Credits=Geschäftes, bestehend
    in rückständigen baaren Darlehen, mit und ohne Sicherheit, an
    restirenden 10.104 einzelnen Parteien, und an 10 Corporationen 413.077 fl.16 3 / 4 kr.
    2. Saldi des Fabrications=Geschäftes, bestehend in
    noch nicht verkauften, durch das Comit é fabricirten Waaren, so
    wie in Differenzen des Verkaufes derselben gegen die Erzeu-
    gungspreise................ 237.981 „35 2 / 4 „
    3. Noch nicht gedeckte Regie=Unkosten.....     3.016 „53 3 / 4 „
    ——————————
    Zusammen...     654.075 „ 46 „
    ————————————————————
Mithin haben sich die Liquidations=Saldi in diesem Monat verrin-
    gert, um..................     26.612 fl. 35 kr.
    Wien, am 31. October 1850.
    Vom Comit é zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute Wien's.
    Jn Liquidation.     Für die Haupt=Buchhaltung.
    Dr. Herrmann, Präses.     H. L. Scholtze.
    Brandeis Weikersheim,
Comité=Mitglied.
    Otto Hornbostel, Vice=Präses.

[Ende Spaltensatz]

Verantwortlicher Redacteur Dr. Leopold Schweitzer. — Druck und Verlag der Edlen v. Ghelen'schen Erben.

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[3548/0006] 3548 dem Angeklagten gehörige Gasthaus, in dessen Küche sie bei einer verhältnißmäßig geringen Menge von Geschirren 5 kupferne Gefässe von verschiedener Größe fand, die zum Kochen dienten und mehr oder minder schlecht ver- zinnt waren, so daß das Kupfer schon bloß lag. Die Geschirre wurden gleich mit Beschlag belegt und an das Bezirksgericht zur Untersuchung abgeführt. Der Angeklagte führte zu seiner Vertheidigung an, daß die Geschirre schon längere Zeit nicht gebraucht und des- halb auch abseits gestellt worden waren, so wie daß er einige Tage früher zum Kupferschmied geschickt habe, um sie verzinnen zu lassen, die Botschaft habe jedoch densel- ben nicht zu Hause getroffen, welche letztere Umstände auch der beigezogene Zeuge, Kupferschmied Franz T. bestätigt. Dagegen sagten die zwei Mitglieder der Sanitäts- Commission und Sachverständige, der Stadtphysiker Dr. Stuhlberger und Marktcommissär Albert Wur- scher in Uebereinstimmung aus, daß die Geschirre in der Küche an verschiedenen Orten gestanden und daß die- selben noch naß und einige davon in einem außerordent- lich vernachlässigten Zustande waren; Dr. Stuhlber- ger sagt über besonderes Befragen des Bezirksrichters und des Staatsanwaltes aus, daß diese Geschirre erst durch einen längern, sogar wochenlangen Gebrauch in einem solchen Grade angegriffen werden konnten, und daß das Kochen in diesen Geschirren für die Gesundheit nach- theilig sei. Der Staatsanwalt weist in seiner Ausführung auf diesen vorzüglich zu berücksichtigenden Umstand hin, er hält auch in diesem Falle den Thatbestand der Uebertre- tung für vollkommen hergestellt und trägt auf eine um so strengere Bestrafung an, da die Vernachlässigung sich auf 5 derartige Gegenstände erstreckt habe. Das Gericht macht in der Auseinanderlegung seiner Gründe die Bemerkung, daß es nicht nothwendig sei, daß an dem Tage der Entdeckung in den Geschirren gekocht wurde, da es sich von selbst versteht, und auch erwiesen ist, daß früher ein oder mehrere Mal darin gekocht wurde, während sie sich in schlechtem Zustande befanden. Es zieht besonders in Erwägung, wie gefährlich eine Wie- derholung eines solchen Vorfalls für das Gesammtwohl sein würde und verurtheilt den Angeklagten zu einer Geld- strafe von 25 fl. C. M. Die erste Schwurgerichts=Sitzung in Gratz am 18ten wurde von dem Herrn Präsidenten mit einer Rede eröffnet, in welcher er die Wichtigkeit des neuen Jnsti- tutes darlegte. Jm folgte der Herr Staatsanwalt, der in einer Rede die Pflichten des Anklägers auseinander- setzte, zugleich aber auch den Geschwornen ihre ganze Bedeutung darlegte. Die ersten an die Beklagte und die 11 Zeugen gerich- teten Fragen ergaben den überaus schmerzlichen und be- fremdenden Umstand, daß jene und drei der letzteren nicht anzugeben vermochten, zu welcher Religion sie sich bekannten. Aus der Anklage geht ( dem Berichte der „Gr. Ztg.“ gemäß ) folgender Thatbestand hervor: Rosalia Gartner, ledige Dienstmagd beim Bauer G ** in Freidorf, hatte mit einem Arbeiter einer benach- barten Messingfabrik, Namens Baumann, ein Liebes- verhältniß angeknüpft. Jung ( sie ist 1830 geboren ) , un- überlegt und etwas leichtfertig, wie es scheint, kam das Verhältniß so weit, daß sie um Pfingsten 1849 ein Kind gebar. Nach Aussage der Hebamme hatte sie gegen das- selbe viele Zärtlichkeit bewiesen und es gepflegt, so viel in ihren Kräften stand, allein dasselbe scheint krankhafter Anlage gewesen zu sein, denn obwohl sie sich alle Mühe gegeben hatte, so starb es doch schon nach zehn Tagen. 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Er wollte das Mädchen aus seinen Diensten schicken, aber auf Bitten der Mutter behielt er es, bis ihr wenigstens die Auf- nahme in das Gratzer Gebärhaus gesichert sei. — Um dieses zu erlangen, verlangte sie ein Zeugniß ihres Dienst- herrn, der diesen Umstand jedoch ebenfalls in Abrede stellt und sagt, das hätte er ihr gar nicht geben können, indem die Gemeinde noch nicht constituirt sei. Man ver- langte ein Armuthszeugniß von dem Dechant, welcher antwortete, er wolle und könne es nicht ausstellen, übri- gens solle die Gartner zu ihm kommen, damit er ihr den bisherigen leichtfertigen Lebenswandel vorhalten und ihr gute Lehren geben könne. Das Mädchen ist entschlossen, an dem bestimmten Tage, den 22. April, hinzugehen. Der 21. April, ein Sonntag, verging unter den Be- schäftigungen, wie sie an diesem Tage auf dem Lande Statt finden. Am Abende gegen 8 Uhr begibt sich Ro- salia Gartner auf den Abort, ohne eine Ahnung von der, um vier Wochen zu früh eintretenden, nahen Ent- bindung zu haben, wie sie aussagt. Dorthin will sie der Knecht Franz Pilz gehen gesehen haben. Ro- salia Gartner betritt nach einiger Zeit die Wohn- stube, soll sich noch auf den Herd gesetzt haben, hat mit den Hausgenossen zu Abend gegessen, will jedoch nur ein paar Löffel Suppe genossen haben. Darauf wäscht sie das Geschirr und legt sich zu Bette. So wurde es ungefähr halb 10 Uhr, als der Knecht Pilz, der mit einem Fuhrmann, Namens Haus- mann, sich im Hofe unterredet, ein Gewinsel hört, das, wie Beide aussagen, dem „Verenden einer Katze“ glich. Sie horchen einige Augenblicke, als Pilz sich plötzlich an die vorgerückte Schwangerschaft der Nosalia Gartner erinnerte und ausruft, die Rosalia könne geboren haben. Sie begeben sich zum Abort, und Pilz greift mit der Hand in die Grube, zieht zwei Stücke Rasen heraus, deren Gesammtgewicht später sich auf10 3 / 4 Pfund her- ausstellt, und dann findet er ein neugebornes Kind weib- lichen Geschlechtes, verunreinigt und im Zustand ei- ner weit vorgeschrittenen Erstarrung; die Aermchen sind steif, stehen vom Leibe ab, und die Füßchen sind ge- gen den Bauch hinaufgezogen. Man legt das Kind mit dem Gesicht gegen den Boden nieder, und Pilz geht, klopft an das Fenster des Bauern, und weckt denselben, der das Kind ansieht, sogleich in das Zimmer der Rosalia Gartner geht, jedoch ohne Licht mitzu- nehmen, und da er sie im Bette liegend bemerkt, sagte er zu ihr: „Aber um Gottes Willen Rosel, was hast denn gethan?“ Jhre Antwort nach seiner Angabe war: „Lieber Bauer, seid nur still“; sie aber sagt aus, hin- zugesetzt zu haben, „und bringt es mir“! Der Bauer gibt zu, daß dieses gesagt worden sein könne, er habe es aber nicht gehört. Jndessen wird das Kind in eine warme Schürze gewickelt, die Hebamme kommt, badet es in Wasser mit Wein gemischt, kurz, bringt alle Bele- bungs- und Stärkungsversuche in Anwendung, bis das Kind wieder mehr zu sich kommt, und Kraft zum Schreien findet. Da die Gartner noch zu aufge- regt ist, so nimmt die Passegger das Kind zu sich und behält es bis zum andern Tage, wo sie es der Mutter der Gartner bringt. Hier beginnt das Kind eine stärkere Kränklichkeit zu äußern, es treten Fraisen auf, welche mit dem Tode desselben am 26sten enden. Das Gericht von Wildon greift die Sache auf, und R. G. gibt folgende Thatsachen an: Sie habe durch zwei Tage Kreuzschmerzen gefühlt, jedoch ohne deren Natur zu er- kennen; gegen Abend des 21sten sei sie auf den Abort gegangen, und dort habe sie das Kind plötzlich geboren, welches in den nur ungefähr 3 Schuh tiefen Ort, der vor einigen Tagen geräumt worden, gestürzt. Jetzt habe sie die Nabelschnur zerrissen, das Kind an sich genommen, und unter Schreck und krampfhaften Schmerzen dasselbe in das Haus tragen wollen. Allein da sie bemerkt, daß ihr Dienstherr mit einem anderen Bauer am Thore steht, so ergreift sie, um von diesem nicht gesehen und mit ihrem Kinde keiner Mißhandlung ausgesetzt zu werden, das erste Mittel, was ihr in den Sinn kommt: sie legt das Kind in die Grube des Abortes, der eine Bretterverschalung hat, die aber nicht an den Bo- den reicht. Jn der Nähe dieser Bretterwand, ungefähr eine Spanne weit, liegen Rasenstücke ( dort Rasenschippel ge- nannt ) , jedoch geordnet, von diesen nimmt sie zwei und legt sie neben d. s Kind, damit es rein bleibe. So ist ihre Aussage; Pilz glaubt die Rasenstücke auf dem Kinde gefunden zu haben. Dieses ist nicht mit Sicherheit zu ermitteln. Auch hätte ein Gewicht von10 3 / 4 Pfund auf einem Kinde, das im achten Monate zu Welt kam, nur 16 Zoll lang und nicht völlig zwei Pfund schwer war, es ganz gewiß in kürzerer Zeit als einer Stunde ge- tödtet; die Folgen des Druckes wären bei der Obduction der Leiche erkannt worden. Ueberhaupt ist das visum repertum unvollständig. ( Fortsetzung folgt. ) Am 14ten d. M. fand beim Landesgerichte in Jnns- bruck, als Berufungs=Jnstanz, eine interessante öffent- liche Verhandlung wider Joh. Gschwendtner von Rat- tenberg Statt. Er war vom Bezirks=Collegialgerichte in Rattenberg wegen Kurpfuscherei zu 14tägigem Arreste verurtheilt worden, worauf er die Berufung an das Landesgericht einlegte. Gschwendtner erschien zu- gleich mit seinem Vertheidiger Dr. Vogl, der die Freisprechung seines Clienten verlangte und darlegte, daß der §. 98 St. G. II. Th., auf Grund dessen die Ver- urtheilung des Gschwendtner erfolgte, nur von dem Falle spreche, wo man aus der unbefugten Ausübung der Arzneikunde ein Gewerbe mache; das sei aber bei seinem Clienten nicht der Fall. Er habe von den unter seiner Behandlung gestandenen Kranken nichts als eine kleine Vergütung für die ihnen während der Kurzeit in seinem Hause angebotene Verpflegung und Wohnung verlangt, und nur solche Patienten in Behandlung genommen, die von den Aerzten schon aufgegeben worden waren. Der Staatsanwalt trug auf Verurtheilung an, worauf jedoch der Gerichtshof das Urtheil des Bezirks=Collegialgerichts dahin abänderte, daß er den Gschwandtner freisprach. Ausweis über die Einnahmen und den Verkehr auf der k. k. südöstlichen Staats=Eisenbahn zwischen Gran=Pesth und Pesth=Szolnok im Monate October 1850. Per- Gewicht Einnahme. sonen Ztr. P. fl. kr. Personen 27885 30097 16 Reisegepäck u. Eilgut 4403 26 4350 8 Militär=Transporte Frachten 94249 46 25440 15 Regiegüter 11887 89 Diverse Einnahmen 1408 46 Telegraphenbau 9 5 20 Zusammen 27894 110540 61 61301 45 K. K. Betriebs=Direction der südöstlichen Staats=Eisenbahn. Pesth, am 18. November 1850. Vier und vierzigster Bericht des Comités zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute Wien's. Jn Liquidation. Laut Bericht Nr. 43 betrugen die Liquidations=Saldi am Septem- ber 1850.................. 680.688 fl. 21 kr. Der heutige Stand derselben ist folgender: 1. Saldi des Gewerbe=Credits=Geschäftes, bestehend in rückständigen baaren Darlehen, mit und ohne Sicherheit, an restirenden 10.104 einzelnen Parteien, und an 10 Corporationen 413.077 fl.16 3 / 4 kr. 2. Saldi des Fabrications=Geschäftes, bestehend in noch nicht verkauften, durch das Comit é fabricirten Waaren, so wie in Differenzen des Verkaufes derselben gegen die Erzeu- gungspreise................ 237.981 „35 2 / 4 „ 3. Noch nicht gedeckte Regie=Unkosten..... 3.016 „53 3 / 4 „ —————————— Zusammen... 654.075 „ 46 „ ———————————————————— Mithin haben sich die Liquidations=Saldi in diesem Monat verrin- gert, um.................. 26.612 fl. 35 kr. Wien, am 31. October 1850. Vom Comit é zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute Wien's. Jn Liquidation. Für die Haupt=Buchhaltung. Dr. Herrmann, Präses. H. L. Scholtze. Brandeis Weikersheim, Comité=Mitglied. Otto Hornbostel, Vice=Präses. Verantwortlicher Redacteur Dr. Leopold Schweitzer. — Druck und Verlag der Edlen v. Ghelen'schen Erben.

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 280. [Wien], 23. November 1850, S. 3548. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener280_1850/6>, abgerufen am 23.11.2024.