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Wiener Zeitung. Nr. 286. [Wien], 30. November 1850.

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[Beginn Spaltensatz] längstens binnen 14 Tagen nach geschehener Einzahlung
den auf diese geleistete Einzahlung entfallenden Betrag
in Obligationen. Jn so ferne der eingezahlte Betrag
nicht hinreicht, um den auf eine Obligation von 100 L. a.
entfallenden Betrag zu decken, wird die Obligation nach
Einzahlung der nächsten, jenen Betrag erreichenden
Ratenzahlung erfolgt werden.

Bei Empfang der Obligationen wird die entsprechende
Zinsenausgleichung gepflogen werden.

18. Bei Erlag der 9ten Rate werden auch für den
in klingender Münze und Schatzscheinen als Caution er-
legten und nach Berichtigung der ersten neun Raten als
10te Ratenzahlung geltenden Betrag gebührenden Obli-
gationen erfolgt.

19. Die Obligationen werden nach dem beiliegenden
Formulare D, E. ausgestellt, lauten über Beträge von 100,
300, 900, 1500 oder 3000 L. a. und entweder auf
Ueberbringer oder nach Wahl des Subscribenten auf
einen bestimmten Namen. Sie heißen Obligationen
des L. V. Anlehens "vom Jahr 1850", werden mit
5 pCt. in klingender Münze verzinset und binnen 25 Jah-
ren vom Jahre 1853 an gerechnet, bar zurückbezahlt.
Die am 1. Juni und 1. December jeden Jahres fälli-
gen Zinsen werden gegen Beibringung des entsprechenden
Coupons, bezahlet. Die Modalitäten der Rückzahlung
sind aus den beigefügten Formularien der Obligation
ersichtlich.

20. Zur Sicherstellung des Capitals und der Zinsen
dient als besondere Bedeckung die Grundsteuer der
Provinzen und Städte des Lomb. Venet. Königreiches.

21. Diejenigen, welche wenigstens 75.000 L. a. sub-
scribiren, erhalten außer den allgemeinen, durch dieses
Anlehen dargebotenen Vortheilen, noch eine Provision
von 1 / 4 pCt. des einzuzahlenden Betrages. Dieselbe Be-
günstigung erhalten diejenigen, welche Subscriptionsbe-
träge bis zum Gesammtbelaufe von 75.000 L. a. sammeln.

FormulareA.
Vor= und Zuname, dann Wohnort des Subscribenten.
Löbl. k. k. Präfectur des Lomb. Venet. Monte!

Der Unterzeichnete subscribirt auf das, mit der Kund-
machung vom 25. Nov. 1850 eröffnete freiwillige An-
lehen den Betrag von L. a. ( mit Ziffern und Worten ) ,
unterwirft sich allen, in jener Kundmachung festgesetzten
Bestimmung, erlegt als Caution:

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , und zwar:

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in klingender Münze,

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in Lomb. Venet.
Schatzscheinen.

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in Obligationen oder
Cartellen, laut beiliegender Specification,

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , laut beiliegenden Er-
lasses der k. k. Finanz=Oberdirection,

und bittet, daß die Verzinsung und Rückzahlung des Ca-
pitals in ( Namen der Stadt im Auslande, wenn die Ver-
zinsung und Rückzahlung an einem auswärtigen Handels-
platze gewünscht wird ) erfolge

( Unterschrift des Subscribenten. )

Formulare B.
( Vorderseite. )
Jnterims=Certificat.

N. N.... hat am... 185. auf das mit der Kund-
machung v. 25. Nov. 1850 eröffnete freiwillige L. V. Anlehen
den Betrag von L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , welcher
nach dem Wunsche des Subscribenten zu... ( Name der
Stadt im Auslande ) verzinst und zurückgezahlt werden,
subscribirt, und hat als Caution den Betrag erlegt von
L. a.... und zwar:

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) in klingender Münze.

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) in L. V. Schatzscheinen.
Dann laut beiliegender Specification:

L. a. ( mit Ziffern und Worten in Cartellen des L. V.
Monte ) .

fl. -- ( mit Ziffern und Worten ) in Obligationen.

L. a. ( oder fl. ) in Wechseln laut der von ihm vorgelegten
Erlagsbestätigung der löbl. Finanz=Ober=Direction.

Der Subscribent hat hiermit alle, in jener Kundma-
chung zugesicherte Rechte erworben, in so ferne er alle, in
derselben Kundmachung vorgeschriebenen Verpflichtungen
erfüllet.

Sollte er eine der festgesetzten auf der Rückseite ver-
zeichneten Ratenzahlungen nicht pünctlich leisten, so er-
lischt für ihn jeder Anspruch, welcher ihm aus der Sub-
scription erwachsen ist, und die von ihm erlegte Caution
fällt dem Aerar anheim.

..... den.... 185.

Von der k. k. Präfectur des L. V. Monte.
( oder: im Namen der k. k. Präfectur des L. V. Monte. )
Siegel und Unterschriften der beiden Cassebeamten.



Von dem Militärgerichte wurden seit der letzten Kund-
machung vom 19. d. M. wegen wörtlicher und thätlicher
Beleidigung der Sicherheitsorgane, widersetzlichen Be-
[Spaltenumbruch] nehmens und Hinderung der Wache in ihrer Amtsfunc-
tion, nach Maß der mehr oder minder erschwerenden Um-
stände, abermals nachfolgende Jndividuen verurtheilt:

Jakob Macha, Taglöhner, zu dreimonatlichem, Jo-
seph Billebauer, Gastwirth zu Unterlaa, dem auch
Ueberschreitung der gesetzlichen Sperrstunde zur Last fällt,
zu dreimonatlichem und dessen Bruder Franz zu vierwo-
chentlichem, Alois Höllner, Webermeister zu Sechs-
haus und Jakob Hajek, Taglöhner zu sechs=, Michael
Berlinger, Hutmachergeselle und Joseph Werli,
Greisler, zu fünf=, Caspar Windsteig, Gärtnerge-
hilfe und Wilhelm Gubitschek, Hausknecht zu vier=,
Mahias Enzfelder, Gasthausgeschäftsführer zu Ottakring,
Leopold Pollischefsky, Bandmachergeselle, Johann
Jmmervoll, Schuhmachergeselle, Anton Feigl,
Taglöhner, und Sophie Neubauer, Handarbeiterin,
zu dreiwochentlichem, Anton Weichselbaum, Holz-
scheiber, und Katharina Christ, Wäscherinn, zu vier-
zehntägigem, bei Letzterer durch zweimaliges Fasten in
der Woche verschärftem, Franz Hinterbuchinger,
Kutscher, zu sechstägigem Stockhausarreste in Eisen, Anna
Huber, Handarbeiterin, zu dreiwochentlichem einfachen
Stockhausarreste, Peter Kraml, Taglöhner, zu zwanzig
und Jgnaz Janda, Schlossergeselle, zu zehn Stockstreichen.

Wegen Renitenz im geringeren Grade wurde den Tag-
löhnern Joseph Kreithner und Andreas Bigl, der
Untersuchungsarrest als Strafe angerechnet, dagegen Jo-
seph Denk, Drechslermeister zu Fünfhaus, Jacob
Hahnreich, Seidenzeugmachergeselle, Franz Schlot-
ter,
Hausmeister, und Nicolaus Lehner, Taglöhner,
von der ihnen angeschuldeten Theilnahme an Hinderung
der Arretirung eines Excedenten aus Abgang rechtlicher
Beweise ab instantia losgesprochen.

Weiters wurde wegen aufreizenden Benehmens, gegen
die Taglöhner Franz Hainz und Mathias Kortal --
nebst Einrechnung des Untersuchungsarrestes in die Strafe
-- bei Ersterem auf vierzehn= bei Letzterem auf achttägi-
gen Stockhausarrest in Eisen erkannt, und die Weber-
steckerbuben: Leopold Tschebaum, Carl Doleschal,
Carl Metzger, Johann Gutni und Rudolph Ex-
ner,
jeder mit zehn Ruthenstreichen bestraft.

Endlich wurde wegen gröblicher Mißachtung des k. k.
Militärs, Katharina Pianta, Hausbesitzerin zu Otta-
kring, zu vierzehn=, wegen Verbreitung einer staatsgefähr-
lichen Schrift, Michael Spörlin, bürgl. Tapeten=Fa-
brikant, zu achttägigem Profoßenarreste, wegen verbots-
widrigem Druck und Verkauf einer Brochüre, Jakob
Michael Paschinger, pensionirter Finanzwachaufseher,
zu fünf=, und wegen Herausgabe des humcristisch=saty-
rischen Volkskalenders Saphirs mit verbotenen Jllu-
strationen, Friedrich Manz, bürgl. Buchhändler, zu
dreitägigem Arrest verurtheilt.

Se. Excellenz der Herr Civil= und Militär=Gouver-
neur haben Sich jedoch in Anbetracht rücksichtswürdiger
Gründe bewogen gefunden, von den angeführten Verur-
theilten dem Joseph Billebauer die Arreststrafe auf
die Dauer von vier Wochen und dem Franz Bille-
bauer
von vierzehn Tagen herabzusetzen, dem Michael
Spörlin die achttägige Arreststrafe in eine Geldbuße
von 100 fl. C. M. und der Katharina Pianta die
bereits im Wege der Milderung auf die Dauer von
8 Tagen verminderte Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe
von 80 fl. umzuwandeln, endlich dem Franz Hainz
den Rest der Strafe gänzlich nachzusehen.

Wien, am 29. November 1850.

Von der k. k. Militär=Central=Untersuchungs=Commission.



Heute den 30. November 1850 wird in der k. k. Hof-
und Staatsdruckerei in Wien das CLIV. Stück des allge-
meinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes, und zwar
sowohl in der Deutschen Allein=Ausgabe als sämmtlichen
neun Doppel=Ausgaben ausgegeben und versendet werden.

Dasselbe enthält unter

Nr. 453 die Verordnung der Ministerien des Jnnern
und der Justiz vom 19. November 1850, wodurch
eine Vorschrift über das Verfahren der Gensd' ar-
merie bei Verhaftungen und rücksichtlich der hier-
über, so wie über entdeckte Gesetzes=Uehertretungen
an die Justiz= und politischen Behörden zu erstattenden
Anzeigen kundgemacht wird.

Nr. 454 die Verordnung des Ministeriums des Jnnern
vom 25. November 1850, wodurch eine Theater-
Ordnung erlassen wird.

Nr. 455 den Erlaß des Finanz=Ministeriums vom 25sten
November 1850, über das Verfahren bei Entrich-
tung der Gebühren von den in inländische periodi-
sche Schriften eingeschalteten gebührenpflichtigen
Ankündigungen und Nachrichten.

Mit diesem Stücke wird das neun und fünfzigste
Beilageheft ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält
den, zu Nr. 454 des Reichsgesetzblattes gehörigen a. u.
Vortrag des Ministerrathes wegen Erlassung einer Thea-
ter=Ordnung.

[Spaltenumbruch]

Ebenfalls heute den 29. November 1850 wird in der
k. k. Hof= und Staatsdruckerei das am 2. October 1840
vorläufig blos in der Deutschen Allein=Ausgabe erschienene
CXXVIII. Stück in Böhmisch=, Jtalienisch= und Slove-
nisch=Deutscher Doppel=Ausgabe; dann das am 10. August
1850 vorläufig blos in Deutscher Allein=Ausgabe er-
schienene CIX. Stück in Böhmisch=, Slovenisch=, Croa-
tisch- und Serbisch=Deutscher Doppel=Ausgabe; endlich
das am 19. Juni 1850 vorläufig blos in der Deutschen
Allein=Ausgabe, dann in Böhmisch=, Jtalienisch= und
Slovenisch=Deutscher, und am 14. November 1850 in
Magyarisch=, Polnisch=, Croatisch=, Serbisch= und Ro-
manisch=Deutscher Doppel=Ausgabe erschienene LXXIII.
Stück des allemeinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes
in der Ruthenisch=Deutschen Doppel=Ausgabe ausgegeben
und versendet werden.

Die Jnhalts=Uebersicht über die in diesen Stücken
enthaltenen Erlässe, wurde bereits bei der Ankündigung
von dem Erscheinen derselben in der Deutschen Allein=Aus-
gabe gegeben.



Nichtamtlicher Theil.
Oesterreich.
Wien.
Protokoll
der zweiten Sitzung des Gemeinderathes der Reichs-
Haupt- und Residenzstadt Wien am 22. November 1850,
Abends 5 Uhr.
Unter dem Vorsitze des Alters=Präsidenten: Herrn
Mathias Seis.

1. Schriftführer Schiffner verliest das Protokoll
der ersten Sitzung vom 18. d. M.; welches nach einigen
Abänderungen angenommen wird.

2. Brodhuber erklärt, daß er nach Vorschrift des
§. 10 der Durchführungsbestimmungen im Landesgesetz-
blatte vom 5. April 1850 sich über seine Doppelwahl ent-
scheiden müsse, und die Wahl für den dritten Wahlkör-
per im Bezirke Neubau, worin er seinen Wohnsitz habe,
und selbst Wähler sei, annehme.

3. Der Alters=Präsident verliest folgende Einläufe:

a ) Zuschrift vom Landes=Militär=Commando, womit
ein Beitrag pr. 50 fl. zum Radetzkyfonde, vom pens.
Oberstwachtmeister Herrn Grafen Vetetani übermit-
telt wird.

b ) Note der h. Statthalterei, worin die Ernennung
des Herrn Ministerialrathes und Dom=Cantors, Franz
Zenner, zum Weihbischofe und General=Vicar bekannt
gegeben wird.

4. Prof. Kaiser stellt folgenden Antrag:

Jhre Majestät, die Kaiserin Carolina Augusta,
seit einer Reihe von Jahren in Wien bekannt unter dem
ehrenden Beinamen einer Mutter der Armen, haben das
dem frühern Gemeinderathe bei Gelegenheit Jhrer Be-
grüßung am Tage der silbernen Hochzeit Jhrer k. k. Ho-
heiten des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz
Carl
und der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin So-
phie
gegebene Versprechen huldreichst eingelöst und Höchst-
ihren Aufenthalt wieder unter der Bevölkerung Wiens in
der ehrwürdigen Kaiserburg zu nehmen geruht.

Jch erlaube mir daher den Antrag zu stellen, es möge
sofort von der Versammlung der freigewählten Vertreter
der Commune Wien eine Deputation von wenigstens
5 Mitgliedern erwählt werden, um diese, jedem biedern
Oesterreicher so theure, hohe Frau im Namen der gan-
zen Bevölkerung zu begrüßen, und Höchstderselben den
gebührenden Dank darzubringen.

Dieser Antrag wird durch vielfältigen Zuruf einstim-
mig angenommen, und das Bureau beauftragt, die De-
putations=Mitglieder zu bestimmen.

5. Ueber Brandmayer's Antrag "die Sitzungen
des Gemeinderathes in den Wintermonaten um 5, in
den Sommermonaten um 6 Uhr zu beginnen" wird zur
Tagesordnung geschritten.

6. Der in der ersten Sitzung gestellte Antrag Hüt-
ter 's:
bei der hohen Stadtcommandantur um Bewilli-
gung zur Abhaltung öffentlicher Sitzungen einzuschreiten
kommt an die Tagesordnung.

Der Antragsteller glaubt, sich jeder weitern Bemerkung
zu Gunsten seines Antrages enthalten zu sollen, weil ge-
wiß von allen Seiten das Bedürfniß öffentlicher Ver-
handlungen anerkannt sei.

Kreisrath Folwarzny spricht die Ansicht aus, daß
es weder einer Erlaubniß von Seite der hohen Stadt-
commandantur noch der hohen Statthalterei hiezu be-
dürfe, nachdem in der während des Belagerungszustandes
erschienenen Allerhöchst genehmigten Gemeindeordnung
die Oeffentlichkeit der Sitzungen bereits ausge-
sprochen ist.

Derselbe hält es aber für zweckmäßiger, erst nach vollen-
deter Constituirung und Wahl des Bürgermeisters öffent-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] längstens binnen 14 Tagen nach geschehener Einzahlung
den auf diese geleistete Einzahlung entfallenden Betrag
in Obligationen. Jn so ferne der eingezahlte Betrag
nicht hinreicht, um den auf eine Obligation von 100 L. a.
entfallenden Betrag zu decken, wird die Obligation nach
Einzahlung der nächsten, jenen Betrag erreichenden
Ratenzahlung erfolgt werden.

Bei Empfang der Obligationen wird die entsprechende
Zinsenausgleichung gepflogen werden.

18. Bei Erlag der 9ten Rate werden auch für den
in klingender Münze und Schatzscheinen als Caution er-
legten und nach Berichtigung der ersten neun Raten als
10te Ratenzahlung geltenden Betrag gebührenden Obli-
gationen erfolgt.

19. Die Obligationen werden nach dem beiliegenden
Formulare D, E. ausgestellt, lauten über Beträge von 100,
300, 900, 1500 oder 3000 L. a. und entweder auf
Ueberbringer oder nach Wahl des Subscribenten auf
einen bestimmten Namen. Sie heißen Obligationen
des L. V. Anlehens „vom Jahr 1850“, werden mit
5 pCt. in klingender Münze verzinset und binnen 25 Jah-
ren vom Jahre 1853 an gerechnet, bar zurückbezahlt.
Die am 1. Juni und 1. December jeden Jahres fälli-
gen Zinsen werden gegen Beibringung des entsprechenden
Coupons, bezahlet. Die Modalitäten der Rückzahlung
sind aus den beigefügten Formularien der Obligation
ersichtlich.

20. Zur Sicherstellung des Capitals und der Zinsen
dient als besondere Bedeckung die Grundsteuer der
Provinzen und Städte des Lomb. Venet. Königreiches.

21. Diejenigen, welche wenigstens 75.000 L. a. sub-
scribiren, erhalten außer den allgemeinen, durch dieses
Anlehen dargebotenen Vortheilen, noch eine Provision
von 1 / 4 pCt. des einzuzahlenden Betrages. Dieselbe Be-
günstigung erhalten diejenigen, welche Subscriptionsbe-
träge bis zum Gesammtbelaufe von 75.000 L. a. sammeln.

FormulareA.
Vor= und Zuname, dann Wohnort des Subscribenten.
Löbl. k. k. Präfectur des Lomb. Venet. Monte!

Der Unterzeichnete subscribirt auf das, mit der Kund-
machung vom 25. Nov. 1850 eröffnete freiwillige An-
lehen den Betrag von L. a. ( mit Ziffern und Worten ) ,
unterwirft sich allen, in jener Kundmachung festgesetzten
Bestimmung, erlegt als Caution:

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , und zwar:

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in klingender Münze,

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in Lomb. Venet.
Schatzscheinen.

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in Obligationen oder
Cartellen, laut beiliegender Specification,

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , laut beiliegenden Er-
lasses der k. k. Finanz=Oberdirection,

und bittet, daß die Verzinsung und Rückzahlung des Ca-
pitals in ( Namen der Stadt im Auslande, wenn die Ver-
zinsung und Rückzahlung an einem auswärtigen Handels-
platze gewünscht wird ) erfolge

( Unterschrift des Subscribenten. )

Formulare B.
( Vorderseite. )
Jnterims=Certificat.

N. N.... hat am... 185. auf das mit der Kund-
machung v. 25. Nov. 1850 eröffnete freiwillige L. V. Anlehen
den Betrag von L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , welcher
nach dem Wunsche des Subscribenten zu... ( Name der
Stadt im Auslande ) verzinst und zurückgezahlt werden,
subscribirt, und hat als Caution den Betrag erlegt von
L. a.... und zwar:

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) in klingender Münze.

L. a. ( mit Ziffern und Worten ) in L. V. Schatzscheinen.
Dann laut beiliegender Specification:

L. a. ( mit Ziffern und Worten in Cartellen des L. V.
Monte ) .

fl. — ( mit Ziffern und Worten ) in Obligationen.

L. a. ( oder fl. ) in Wechseln laut der von ihm vorgelegten
Erlagsbestätigung der löbl. Finanz=Ober=Direction.

Der Subscribent hat hiermit alle, in jener Kundma-
chung zugesicherte Rechte erworben, in so ferne er alle, in
derselben Kundmachung vorgeschriebenen Verpflichtungen
erfüllet.

Sollte er eine der festgesetzten auf der Rückseite ver-
zeichneten Ratenzahlungen nicht pünctlich leisten, so er-
lischt für ihn jeder Anspruch, welcher ihm aus der Sub-
scription erwachsen ist, und die von ihm erlegte Caution
fällt dem Aerar anheim.

..... den.... 185.

Von der k. k. Präfectur des L. V. Monte.
( oder: im Namen der k. k. Präfectur des L. V. Monte. )
Siegel und Unterschriften der beiden Cassebeamten.



Von dem Militärgerichte wurden seit der letzten Kund-
machung vom 19. d. M. wegen wörtlicher und thätlicher
Beleidigung der Sicherheitsorgane, widersetzlichen Be-
[Spaltenumbruch] nehmens und Hinderung der Wache in ihrer Amtsfunc-
tion, nach Maß der mehr oder minder erschwerenden Um-
stände, abermals nachfolgende Jndividuen verurtheilt:

Jakob Macha, Taglöhner, zu dreimonatlichem, Jo-
seph Billebauer, Gastwirth zu Unterlaa, dem auch
Ueberschreitung der gesetzlichen Sperrstunde zur Last fällt,
zu dreimonatlichem und dessen Bruder Franz zu vierwo-
chentlichem, Alois Höllner, Webermeister zu Sechs-
haus und Jakob Hajek, Taglöhner zu sechs=, Michael
Berlinger, Hutmachergeselle und Joseph Werli,
Greisler, zu fünf=, Caspar Windsteig, Gärtnerge-
hilfe und Wilhelm Gubitschek, Hausknecht zu vier=,
Mahias Enzfelder, Gasthausgeschäftsführer zu Ottakring,
Leopold Pollischefsky, Bandmachergeselle, Johann
Jmmervoll, Schuhmachergeselle, Anton Feigl,
Taglöhner, und Sophie Neubauer, Handarbeiterin,
zu dreiwochentlichem, Anton Weichselbaum, Holz-
scheiber, und Katharina Christ, Wäscherinn, zu vier-
zehntägigem, bei Letzterer durch zweimaliges Fasten in
der Woche verschärftem, Franz Hinterbuchinger,
Kutscher, zu sechstägigem Stockhausarreste in Eisen, Anna
Huber, Handarbeiterin, zu dreiwochentlichem einfachen
Stockhausarreste, Peter Kraml, Taglöhner, zu zwanzig
und Jgnaz Janda, Schlossergeselle, zu zehn Stockstreichen.

Wegen Renitenz im geringeren Grade wurde den Tag-
löhnern Joseph Kreithner und Andreas Bigl, der
Untersuchungsarrest als Strafe angerechnet, dagegen Jo-
seph Denk, Drechslermeister zu Fünfhaus, Jacob
Hahnreich, Seidenzeugmachergeselle, Franz Schlot-
ter,
Hausmeister, und Nicolaus Lehner, Taglöhner,
von der ihnen angeschuldeten Theilnahme an Hinderung
der Arretirung eines Excedenten aus Abgang rechtlicher
Beweise ab instantia losgesprochen.

Weiters wurde wegen aufreizenden Benehmens, gegen
die Taglöhner Franz Hainz und Mathias Kortal
nebst Einrechnung des Untersuchungsarrestes in die Strafe
— bei Ersterem auf vierzehn= bei Letzterem auf achttägi-
gen Stockhausarrest in Eisen erkannt, und die Weber-
steckerbuben: Leopold Tschebaum, Carl Doleschal,
Carl Metzger, Johann Gutni und Rudolph Ex-
ner,
jeder mit zehn Ruthenstreichen bestraft.

Endlich wurde wegen gröblicher Mißachtung des k. k.
Militärs, Katharina Pianta, Hausbesitzerin zu Otta-
kring, zu vierzehn=, wegen Verbreitung einer staatsgefähr-
lichen Schrift, Michael Spörlin, bürgl. Tapeten=Fa-
brikant, zu achttägigem Profoßenarreste, wegen verbots-
widrigem Druck und Verkauf einer Brochüre, Jakob
Michael Paschinger, pensionirter Finanzwachaufseher,
zu fünf=, und wegen Herausgabe des humcristisch=saty-
rischen Volkskalenders Saphirs mit verbotenen Jllu-
strationen, Friedrich Manz, bürgl. Buchhändler, zu
dreitägigem Arrest verurtheilt.

Se. Excellenz der Herr Civil= und Militär=Gouver-
neur haben Sich jedoch in Anbetracht rücksichtswürdiger
Gründe bewogen gefunden, von den angeführten Verur-
theilten dem Joseph Billebauer die Arreststrafe auf
die Dauer von vier Wochen und dem Franz Bille-
bauer
von vierzehn Tagen herabzusetzen, dem Michael
Spörlin die achttägige Arreststrafe in eine Geldbuße
von 100 fl. C. M. und der Katharina Pianta die
bereits im Wege der Milderung auf die Dauer von
8 Tagen verminderte Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe
von 80 fl. umzuwandeln, endlich dem Franz Hainz
den Rest der Strafe gänzlich nachzusehen.

Wien, am 29. November 1850.

Von der k. k. Militär=Central=Untersuchungs=Commission.



Heute den 30. November 1850 wird in der k. k. Hof-
und Staatsdruckerei in Wien das CLIV. Stück des allge-
meinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes, und zwar
sowohl in der Deutschen Allein=Ausgabe als sämmtlichen
neun Doppel=Ausgaben ausgegeben und versendet werden.

Dasselbe enthält unter

Nr. 453 die Verordnung der Ministerien des Jnnern
und der Justiz vom 19. November 1850, wodurch
eine Vorschrift über das Verfahren der Gensd' ar-
merie bei Verhaftungen und rücksichtlich der hier-
über, so wie über entdeckte Gesetzes=Uehertretungen
an die Justiz= und politischen Behörden zu erstattenden
Anzeigen kundgemacht wird.

Nr. 454 die Verordnung des Ministeriums des Jnnern
vom 25. November 1850, wodurch eine Theater-
Ordnung erlassen wird.

Nr. 455 den Erlaß des Finanz=Ministeriums vom 25sten
November 1850, über das Verfahren bei Entrich-
tung der Gebühren von den in inländische periodi-
sche Schriften eingeschalteten gebührenpflichtigen
Ankündigungen und Nachrichten.

Mit diesem Stücke wird das neun und fünfzigste
Beilageheft ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält
den, zu Nr. 454 des Reichsgesetzblattes gehörigen a. u.
Vortrag des Ministerrathes wegen Erlassung einer Thea-
ter=Ordnung.

[Spaltenumbruch]

Ebenfalls heute den 29. November 1850 wird in der
k. k. Hof= und Staatsdruckerei das am 2. October 1840
vorläufig blos in der Deutschen Allein=Ausgabe erschienene
CXXVIII. Stück in Böhmisch=, Jtalienisch= und Slove-
nisch=Deutscher Doppel=Ausgabe; dann das am 10. August
1850 vorläufig blos in Deutscher Allein=Ausgabe er-
schienene CIX. Stück in Böhmisch=, Slovenisch=, Croa-
tisch- und Serbisch=Deutscher Doppel=Ausgabe; endlich
das am 19. Juni 1850 vorläufig blos in der Deutschen
Allein=Ausgabe, dann in Böhmisch=, Jtalienisch= und
Slovenisch=Deutscher, und am 14. November 1850 in
Magyarisch=, Polnisch=, Croatisch=, Serbisch= und Ro-
manisch=Deutscher Doppel=Ausgabe erschienene LXXIII.
Stück des allemeinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes
in der Ruthenisch=Deutschen Doppel=Ausgabe ausgegeben
und versendet werden.

Die Jnhalts=Uebersicht über die in diesen Stücken
enthaltenen Erlässe, wurde bereits bei der Ankündigung
von dem Erscheinen derselben in der Deutschen Allein=Aus-
gabe gegeben.



Nichtamtlicher Theil.
Oesterreich.
Wien.
Protokoll
der zweiten Sitzung des Gemeinderathes der Reichs-
Haupt- und Residenzstadt Wien am 22. November 1850,
Abends 5 Uhr.
Unter dem Vorsitze des Alters=Präsidenten: Herrn
Mathias Seis.

1. Schriftführer Schiffner verliest das Protokoll
der ersten Sitzung vom 18. d. M.; welches nach einigen
Abänderungen angenommen wird.

2. Brodhuber erklärt, daß er nach Vorschrift des
§. 10 der Durchführungsbestimmungen im Landesgesetz-
blatte vom 5. April 1850 sich über seine Doppelwahl ent-
scheiden müsse, und die Wahl für den dritten Wahlkör-
per im Bezirke Neubau, worin er seinen Wohnsitz habe,
und selbst Wähler sei, annehme.

3. Der Alters=Präsident verliest folgende Einläufe:

a ) Zuschrift vom Landes=Militär=Commando, womit
ein Beitrag pr. 50 fl. zum Radetzkyfonde, vom pens.
Oberstwachtmeister Herrn Grafen Vetetani übermit-
telt wird.

b ) Note der h. Statthalterei, worin die Ernennung
des Herrn Ministerialrathes und Dom=Cantors, Franz
Zenner, zum Weihbischofe und General=Vicar bekannt
gegeben wird.

4. Prof. Kaiser stellt folgenden Antrag:

Jhre Majestät, die Kaiserin Carolina Augusta,
seit einer Reihe von Jahren in Wien bekannt unter dem
ehrenden Beinamen einer Mutter der Armen, haben das
dem frühern Gemeinderathe bei Gelegenheit Jhrer Be-
grüßung am Tage der silbernen Hochzeit Jhrer k. k. Ho-
heiten des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz
Carl
und der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin So-
phie
gegebene Versprechen huldreichst eingelöst und Höchst-
ihren Aufenthalt wieder unter der Bevölkerung Wiens in
der ehrwürdigen Kaiserburg zu nehmen geruht.

Jch erlaube mir daher den Antrag zu stellen, es möge
sofort von der Versammlung der freigewählten Vertreter
der Commune Wien eine Deputation von wenigstens
5 Mitgliedern erwählt werden, um diese, jedem biedern
Oesterreicher so theure, hohe Frau im Namen der gan-
zen Bevölkerung zu begrüßen, und Höchstderselben den
gebührenden Dank darzubringen.

Dieser Antrag wird durch vielfältigen Zuruf einstim-
mig angenommen, und das Bureau beauftragt, die De-
putations=Mitglieder zu bestimmen.

5. Ueber Brandmayer's Antrag „die Sitzungen
des Gemeinderathes in den Wintermonaten um 5, in
den Sommermonaten um 6 Uhr zu beginnen“ wird zur
Tagesordnung geschritten.

6. Der in der ersten Sitzung gestellte Antrag Hüt-
ter 's:
bei der hohen Stadtcommandantur um Bewilli-
gung zur Abhaltung öffentlicher Sitzungen einzuschreiten
kommt an die Tagesordnung.

Der Antragsteller glaubt, sich jeder weitern Bemerkung
zu Gunsten seines Antrages enthalten zu sollen, weil ge-
wiß von allen Seiten das Bedürfniß öffentlicher Ver-
handlungen anerkannt sei.

Kreisrath Folwarzny spricht die Ansicht aus, daß
es weder einer Erlaubniß von Seite der hohen Stadt-
commandantur noch der hohen Statthalterei hiezu be-
dürfe, nachdem in der während des Belagerungszustandes
erschienenen Allerhöchst genehmigten Gemeindeordnung
die Oeffentlichkeit der Sitzungen bereits ausge-
sprochen ist.

Derselbe hält es aber für zweckmäßiger, erst nach vollen-
deter Constituirung und Wahl des Bürgermeisters öffent-
[Ende Spaltensatz]

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[3624/0004] 3624 längstens binnen 14 Tagen nach geschehener Einzahlung den auf diese geleistete Einzahlung entfallenden Betrag in Obligationen. Jn so ferne der eingezahlte Betrag nicht hinreicht, um den auf eine Obligation von 100 L. a. entfallenden Betrag zu decken, wird die Obligation nach Einzahlung der nächsten, jenen Betrag erreichenden Ratenzahlung erfolgt werden. Bei Empfang der Obligationen wird die entsprechende Zinsenausgleichung gepflogen werden. 18. Bei Erlag der 9ten Rate werden auch für den in klingender Münze und Schatzscheinen als Caution er- legten und nach Berichtigung der ersten neun Raten als 10te Ratenzahlung geltenden Betrag gebührenden Obli- gationen erfolgt. 19. Die Obligationen werden nach dem beiliegenden Formulare D, E. ausgestellt, lauten über Beträge von 100, 300, 900, 1500 oder 3000 L. a. und entweder auf Ueberbringer oder nach Wahl des Subscribenten auf einen bestimmten Namen. Sie heißen Obligationen des L. V. Anlehens „vom Jahr 1850“, werden mit 5 pCt. in klingender Münze verzinset und binnen 25 Jah- ren vom Jahre 1853 an gerechnet, bar zurückbezahlt. Die am 1. Juni und 1. December jeden Jahres fälli- gen Zinsen werden gegen Beibringung des entsprechenden Coupons, bezahlet. Die Modalitäten der Rückzahlung sind aus den beigefügten Formularien der Obligation ersichtlich. 20. Zur Sicherstellung des Capitals und der Zinsen dient als besondere Bedeckung die Grundsteuer der Provinzen und Städte des Lomb. Venet. Königreiches. 21. Diejenigen, welche wenigstens 75.000 L. a. sub- scribiren, erhalten außer den allgemeinen, durch dieses Anlehen dargebotenen Vortheilen, noch eine Provision von 1 / 4 pCt. des einzuzahlenden Betrages. Dieselbe Be- günstigung erhalten diejenigen, welche Subscriptionsbe- träge bis zum Gesammtbelaufe von 75.000 L. a. sammeln. FormulareA. Vor= und Zuname, dann Wohnort des Subscribenten. Löbl. k. k. Präfectur des Lomb. Venet. Monte! Der Unterzeichnete subscribirt auf das, mit der Kund- machung vom 25. Nov. 1850 eröffnete freiwillige An- lehen den Betrag von L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , unterwirft sich allen, in jener Kundmachung festgesetzten Bestimmung, erlegt als Caution: L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , und zwar: L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in klingender Münze, L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in Lomb. Venet. Schatzscheinen. L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , in Obligationen oder Cartellen, laut beiliegender Specification, L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , laut beiliegenden Er- lasses der k. k. Finanz=Oberdirection, und bittet, daß die Verzinsung und Rückzahlung des Ca- pitals in ( Namen der Stadt im Auslande, wenn die Ver- zinsung und Rückzahlung an einem auswärtigen Handels- platze gewünscht wird ) erfolge ( Unterschrift des Subscribenten. ) Formulare B. ( Vorderseite. ) Jnterims=Certificat. N. N.... hat am... 185. auf das mit der Kund- machung v. 25. Nov. 1850 eröffnete freiwillige L. V. Anlehen den Betrag von L. a. ( mit Ziffern und Worten ) , welcher nach dem Wunsche des Subscribenten zu... ( Name der Stadt im Auslande ) verzinst und zurückgezahlt werden, subscribirt, und hat als Caution den Betrag erlegt von L. a.... und zwar: L. a. ( mit Ziffern und Worten ) in klingender Münze. L. a. ( mit Ziffern und Worten ) in L. V. Schatzscheinen. Dann laut beiliegender Specification: L. a. ( mit Ziffern und Worten in Cartellen des L. V. Monte ) . fl. — ( mit Ziffern und Worten ) in Obligationen. L. a. ( oder fl. ) in Wechseln laut der von ihm vorgelegten Erlagsbestätigung der löbl. Finanz=Ober=Direction. Der Subscribent hat hiermit alle, in jener Kundma- chung zugesicherte Rechte erworben, in so ferne er alle, in derselben Kundmachung vorgeschriebenen Verpflichtungen erfüllet. Sollte er eine der festgesetzten auf der Rückseite ver- zeichneten Ratenzahlungen nicht pünctlich leisten, so er- lischt für ihn jeder Anspruch, welcher ihm aus der Sub- scription erwachsen ist, und die von ihm erlegte Caution fällt dem Aerar anheim. ..... den.... 185. Von der k. k. Präfectur des L. V. Monte. ( oder: im Namen der k. k. Präfectur des L. V. Monte. ) Siegel und Unterschriften der beiden Cassebeamten. Von dem Militärgerichte wurden seit der letzten Kund- machung vom 19. d. M. wegen wörtlicher und thätlicher Beleidigung der Sicherheitsorgane, widersetzlichen Be- nehmens und Hinderung der Wache in ihrer Amtsfunc- tion, nach Maß der mehr oder minder erschwerenden Um- stände, abermals nachfolgende Jndividuen verurtheilt: Jakob Macha, Taglöhner, zu dreimonatlichem, Jo- seph Billebauer, Gastwirth zu Unterlaa, dem auch Ueberschreitung der gesetzlichen Sperrstunde zur Last fällt, zu dreimonatlichem und dessen Bruder Franz zu vierwo- chentlichem, Alois Höllner, Webermeister zu Sechs- haus und Jakob Hajek, Taglöhner zu sechs=, Michael Berlinger, Hutmachergeselle und Joseph Werli, Greisler, zu fünf=, Caspar Windsteig, Gärtnerge- hilfe und Wilhelm Gubitschek, Hausknecht zu vier=, Mahias Enzfelder, Gasthausgeschäftsführer zu Ottakring, Leopold Pollischefsky, Bandmachergeselle, Johann Jmmervoll, Schuhmachergeselle, Anton Feigl, Taglöhner, und Sophie Neubauer, Handarbeiterin, zu dreiwochentlichem, Anton Weichselbaum, Holz- scheiber, und Katharina Christ, Wäscherinn, zu vier- zehntägigem, bei Letzterer durch zweimaliges Fasten in der Woche verschärftem, Franz Hinterbuchinger, Kutscher, zu sechstägigem Stockhausarreste in Eisen, Anna Huber, Handarbeiterin, zu dreiwochentlichem einfachen Stockhausarreste, Peter Kraml, Taglöhner, zu zwanzig und Jgnaz Janda, Schlossergeselle, zu zehn Stockstreichen. Wegen Renitenz im geringeren Grade wurde den Tag- löhnern Joseph Kreithner und Andreas Bigl, der Untersuchungsarrest als Strafe angerechnet, dagegen Jo- seph Denk, Drechslermeister zu Fünfhaus, Jacob Hahnreich, Seidenzeugmachergeselle, Franz Schlot- ter, Hausmeister, und Nicolaus Lehner, Taglöhner, von der ihnen angeschuldeten Theilnahme an Hinderung der Arretirung eines Excedenten aus Abgang rechtlicher Beweise ab instantia losgesprochen. Weiters wurde wegen aufreizenden Benehmens, gegen die Taglöhner Franz Hainz und Mathias Kortal — nebst Einrechnung des Untersuchungsarrestes in die Strafe — bei Ersterem auf vierzehn= bei Letzterem auf achttägi- gen Stockhausarrest in Eisen erkannt, und die Weber- steckerbuben: Leopold Tschebaum, Carl Doleschal, Carl Metzger, Johann Gutni und Rudolph Ex- ner, jeder mit zehn Ruthenstreichen bestraft. Endlich wurde wegen gröblicher Mißachtung des k. k. Militärs, Katharina Pianta, Hausbesitzerin zu Otta- kring, zu vierzehn=, wegen Verbreitung einer staatsgefähr- lichen Schrift, Michael Spörlin, bürgl. Tapeten=Fa- brikant, zu achttägigem Profoßenarreste, wegen verbots- widrigem Druck und Verkauf einer Brochüre, Jakob Michael Paschinger, pensionirter Finanzwachaufseher, zu fünf=, und wegen Herausgabe des humcristisch=saty- rischen Volkskalenders Saphirs mit verbotenen Jllu- strationen, Friedrich Manz, bürgl. Buchhändler, zu dreitägigem Arrest verurtheilt. Se. Excellenz der Herr Civil= und Militär=Gouver- neur haben Sich jedoch in Anbetracht rücksichtswürdiger Gründe bewogen gefunden, von den angeführten Verur- theilten dem Joseph Billebauer die Arreststrafe auf die Dauer von vier Wochen und dem Franz Bille- bauer von vierzehn Tagen herabzusetzen, dem Michael Spörlin die achttägige Arreststrafe in eine Geldbuße von 100 fl. C. M. und der Katharina Pianta die bereits im Wege der Milderung auf die Dauer von 8 Tagen verminderte Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe von 80 fl. umzuwandeln, endlich dem Franz Hainz den Rest der Strafe gänzlich nachzusehen. Wien, am 29. November 1850. Von der k. k. Militär=Central=Untersuchungs=Commission. Heute den 30. November 1850 wird in der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien das CLIV. Stück des allge- meinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes, und zwar sowohl in der Deutschen Allein=Ausgabe als sämmtlichen neun Doppel=Ausgaben ausgegeben und versendet werden. Dasselbe enthält unter Nr. 453 die Verordnung der Ministerien des Jnnern und der Justiz vom 19. November 1850, wodurch eine Vorschrift über das Verfahren der Gensd' ar- merie bei Verhaftungen und rücksichtlich der hier- über, so wie über entdeckte Gesetzes=Uehertretungen an die Justiz= und politischen Behörden zu erstattenden Anzeigen kundgemacht wird. Nr. 454 die Verordnung des Ministeriums des Jnnern vom 25. November 1850, wodurch eine Theater- Ordnung erlassen wird. Nr. 455 den Erlaß des Finanz=Ministeriums vom 25sten November 1850, über das Verfahren bei Entrich- tung der Gebühren von den in inländische periodi- sche Schriften eingeschalteten gebührenpflichtigen Ankündigungen und Nachrichten. Mit diesem Stücke wird das neun und fünfzigste Beilageheft ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält den, zu Nr. 454 des Reichsgesetzblattes gehörigen a. u. Vortrag des Ministerrathes wegen Erlassung einer Thea- ter=Ordnung. Ebenfalls heute den 29. November 1850 wird in der k. k. Hof= und Staatsdruckerei das am 2. October 1840 vorläufig blos in der Deutschen Allein=Ausgabe erschienene CXXVIII. Stück in Böhmisch=, Jtalienisch= und Slove- nisch=Deutscher Doppel=Ausgabe; dann das am 10. August 1850 vorläufig blos in Deutscher Allein=Ausgabe er- schienene CIX. Stück in Böhmisch=, Slovenisch=, Croa- tisch- und Serbisch=Deutscher Doppel=Ausgabe; endlich das am 19. Juni 1850 vorläufig blos in der Deutschen Allein=Ausgabe, dann in Böhmisch=, Jtalienisch= und Slovenisch=Deutscher, und am 14. November 1850 in Magyarisch=, Polnisch=, Croatisch=, Serbisch= und Ro- manisch=Deutscher Doppel=Ausgabe erschienene LXXIII. Stück des allemeinen Reichsgesetz= und Regierungsblattes in der Ruthenisch=Deutschen Doppel=Ausgabe ausgegeben und versendet werden. Die Jnhalts=Uebersicht über die in diesen Stücken enthaltenen Erlässe, wurde bereits bei der Ankündigung von dem Erscheinen derselben in der Deutschen Allein=Aus- gabe gegeben. Nichtamtlicher Theil. Oesterreich. Wien. Protokoll der zweiten Sitzung des Gemeinderathes der Reichs- Haupt- und Residenzstadt Wien am 22. November 1850, Abends 5 Uhr. Unter dem Vorsitze des Alters=Präsidenten: Herrn Mathias Seis. 1. Schriftführer Schiffner verliest das Protokoll der ersten Sitzung vom 18. d. M.; welches nach einigen Abänderungen angenommen wird. 2. Brodhuber erklärt, daß er nach Vorschrift des §. 10 der Durchführungsbestimmungen im Landesgesetz- blatte vom 5. April 1850 sich über seine Doppelwahl ent- scheiden müsse, und die Wahl für den dritten Wahlkör- per im Bezirke Neubau, worin er seinen Wohnsitz habe, und selbst Wähler sei, annehme. 3. Der Alters=Präsident verliest folgende Einläufe: a ) Zuschrift vom Landes=Militär=Commando, womit ein Beitrag pr. 50 fl. zum Radetzkyfonde, vom pens. Oberstwachtmeister Herrn Grafen Vetetani übermit- telt wird. b ) Note der h. Statthalterei, worin die Ernennung des Herrn Ministerialrathes und Dom=Cantors, Franz Zenner, zum Weihbischofe und General=Vicar bekannt gegeben wird. 4. Prof. Kaiser stellt folgenden Antrag: Jhre Majestät, die Kaiserin Carolina Augusta, seit einer Reihe von Jahren in Wien bekannt unter dem ehrenden Beinamen einer Mutter der Armen, haben das dem frühern Gemeinderathe bei Gelegenheit Jhrer Be- grüßung am Tage der silbernen Hochzeit Jhrer k. k. Ho- heiten des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Carl und der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin So- phie gegebene Versprechen huldreichst eingelöst und Höchst- ihren Aufenthalt wieder unter der Bevölkerung Wiens in der ehrwürdigen Kaiserburg zu nehmen geruht. Jch erlaube mir daher den Antrag zu stellen, es möge sofort von der Versammlung der freigewählten Vertreter der Commune Wien eine Deputation von wenigstens 5 Mitgliedern erwählt werden, um diese, jedem biedern Oesterreicher so theure, hohe Frau im Namen der gan- zen Bevölkerung zu begrüßen, und Höchstderselben den gebührenden Dank darzubringen. Dieser Antrag wird durch vielfältigen Zuruf einstim- mig angenommen, und das Bureau beauftragt, die De- putations=Mitglieder zu bestimmen. 5. Ueber Brandmayer's Antrag „die Sitzungen des Gemeinderathes in den Wintermonaten um 5, in den Sommermonaten um 6 Uhr zu beginnen“ wird zur Tagesordnung geschritten. 6. Der in der ersten Sitzung gestellte Antrag Hüt- ter 's: bei der hohen Stadtcommandantur um Bewilli- gung zur Abhaltung öffentlicher Sitzungen einzuschreiten kommt an die Tagesordnung. Der Antragsteller glaubt, sich jeder weitern Bemerkung zu Gunsten seines Antrages enthalten zu sollen, weil ge- wiß von allen Seiten das Bedürfniß öffentlicher Ver- handlungen anerkannt sei. Kreisrath Folwarzny spricht die Ansicht aus, daß es weder einer Erlaubniß von Seite der hohen Stadt- commandantur noch der hohen Statthalterei hiezu be- dürfe, nachdem in der während des Belagerungszustandes erschienenen Allerhöchst genehmigten Gemeindeordnung die Oeffentlichkeit der Sitzungen bereits ausge- sprochen ist. Derselbe hält es aber für zweckmäßiger, erst nach vollen- deter Constituirung und Wahl des Bürgermeisters öffent-

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 286. [Wien], 30. November 1850, S. 3624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener286_1850/4>, abgerufen am 21.11.2024.