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Wiener Zeitung. Nr. 286. [Wien], 30. November 1850.

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[Beginn Spaltensatz] burg ( 452 D. mit 20.863 W. ) , Ministerium des Aeußern
( 302 Staatsdev. mit 19.847 W. ) , Gratz ( 541 D. mit
18.126 W. ) , Gloggnitz ( 990 D. mit 17.171 W. ) , Kriegs-
Ministerium ( 344 Staatsdep. mit 15.402 W. ) u. s. w.
Die wenigste Correspondenz kam vor bei den Aemtern zu:
Krakau 28 D. mit 968 W. ) , Agram 17 D. mit 584
W. ) , Venedig ( 12 Staatsdep. mit 521 W. ) , Botzen
( 9 D. mit 276 W. ) , Bodenbach ( 2 D. mit 77 W. ) ,
Gänserndorf ( 3 D. mit 76 W. ) . Sämmtliche zuletzt ge-
nannte Telegraphen=Stationen, mit Ausnahme von
Gänserndorf, wurden jedoch erst im Laufe der zwei letzten
Monate für den Depeschenverkehr eröffnet..

Das Verhältniß der Depeschen zur Wortzahl stellt
sich nach den obigen Gesammtbelangen u. z. bei der Staats-
Correspondenz wie 1: 36, bei den Privatdepeschen aber
wie 1: 30.

CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen.

Paris, 26. Nov. Der Präsident der Rüstungs-
Commission, Graf Mol e, beantragt im Namen dersel-
ben, die Concentration des Heeres und dessen Vermeh-
rung um 40.000 Mann. Die Majorität der Commis-
sion ist Preußen ungünstig gesinnt. Nach dem Departe-
ment Yonne sind Truppen entsendet worden, um Unord-
nungen vorzubeugen. Allais wird vor die Assisen gestellt
werden. Das Resultat der Wahlen im Cher=Departe-
ment ist noch nicht bekannt.

Berlin, 28. Nov. Die Fraction Geppert=Bodel-
schwingh ( dem rechten Centrum angehörig ) hat einstim-
mig folgendes Programm genehmigt: 1. Keine Räumung
Kurhessens. 2. Keine Execution der Bundestruppen in
Schleswig=Holstein. 3. Keine Verfassung eines weitern
Bundes ohne Zustimmung der Preußischen Volksvertre-
ter. Nach der "D. Reform" beabsichtigt der Kurfürst
von Hessen=Kassel mit den eigenen reorganisirten Truppen
nach Kassel zurück zu kehren und die Regierung verfas-
sungsmäßig zu übernehmen. Die Rückkehr solle in dem-
selben Augenblicke erfolgen, wo die fremden Truppen
sämmtlich das Land verlassen. Der Kurfürst habe seine
Jntentionen der Preußischen und Oesterreichischen Regie-
rung notificirt und es soll die Zustimmung bereits von ei-
ner Seite her eingetroffen sein. General Radowitz ist in
London angelangt.

Turin, 25. November. Mano ist zum Präsidenten,
Alfieri, Sostegno und Plizza sind zu Vice=Präsidenten
des Senates ernannt worden.

Bologna, 25. November. Ein Gesetz über die Ad-
ministration der Provinzen ist erschienen. Das Land wird
in 1 hauptstädtisches Gebiet und 4 Legationen, jede mit
einem Cardinal und 4 Räthen an der Spitze eingetheilt.
Die Untereintheilung der Legationen besteht aus Dele-
gationen, Gubernien und Communen. Das zweite und
dritte Capitel des Gesetzes beschäftigt sich mit den Amts-
geschäften der neuen Obrigkeiten; das vierte enthält An-
ordnungen bezüglich der Hauptstadt. Jm Ganzen be-
steht es aus 6 Capiteln.

Florenz, 25. November. Der Redacteur des " Costi-
tuzionale
" ist wegen einer Beleidigung Louis Napo-
leons über Anklage des Französischen Gesandten vor die
Polizei geladen worden.



Kronländer.

Olmütz, 28. Nov. Erst heute Abends 6 Uhr traf
Se. Exc. der Herr Minister Freiherr v. Manteuffel
aus Berlin hier ein. Die sofort eröffneten Conferenzen
dauerten bis tief in die Nacht. Der Flügel=Adjutant Sr.
Majestät des Königs von Preußen, Oberstlieutenant Frei-
herr v. Manteuffel, ist ebenfalls hier angekommen.

Pesth, 27. November. Laut amtlicher Kundmachung
der "Pesth. Ztg." hat das Kriegs=Ministerium bewilligt,
daß bei der im Zuge befindlichen Recrutenstellung die vor-
findigen Honveds ohne Ausnahme ex officio zur Stel-
lung gebracht und dem Contingente der aufgreifenden Ge-
meinde zu Gute gerechnet werden.

Die nicht flüchtigen Honveds werden gleichfalls, und
zwar nach der bisherigen Gepflogenheit ohne Rücksicht,
ob sich dieselben in dem stellungspflichtigen Alter befinden
oder nicht, bis zum 38. Lebensjahre zur Stellung bei-
gezogen; denselben bleibt jedoch, wenn sie nach ihrem Le-
bensalter nicht in die recrutirungspflichtigen Altersclassen
fallen, der Allerhöchste Gnaden=Act vom 12. März 1850
in Betreff der Offert= oder Concertations=Entlassung vor-
behalten.

Preßburg, 29. November. Das k. k. 2. Militär-
Districts=Commando hat zwar am 21sten v. M. an die
[Spaltenumbruch] Gensd'armerie den Befehl erlassen, daß die von den frü-
heren Herren Militär=Districts=Commandanten, als:
F. M. L. Bordolo, Kempen und Gedeon und
G. M. Alemann ausgestellten Waffenpässe ihre volle
Giltigkeit haben. Durch mehrere vorgekommene Jncon-
venienzen aber hat sich dasselbe bestimmt gefunden, die-
sen Befehl zu widerrufen, und nur den vom Herrn G. M.
Freiherrn v. Alemann ausgestellten Waffenpässen ihre
Giltigkeit zu belassen. Alle anderen Waffenpässe sind zur
Umschreibung dem Districts=Commando einzuliefern.

-- Jm Laufe der nächsten Tage wird hier eine Com-
mission zusammentreten, um den Zeitpunct der Eröffnung
der Preßburg=Pesther Eisenbahnstrecke definitiv festzu-
setzen.     ( Preßb. Ztg. )

Linz, 27. Nov. Die Wahlcommission für die im
Kronlande Oesterreich ob der Enns zu bildende Handels-
und Gewerbekammer hat das Scrutinium für die Han-
delskammer zu Ende gebracht. Es drängt sich dabei die
erfreuliche Wahrnehmung auf, daß die Theilnahme an
der Wahl von Seite der Wahlberechtigten eine äußerst
lebhafte war. Von den 450 Wahlberechtigten des Kron-
landes haben 318 ihre Stimmen abgegeben.

Zu Mitgliedern der Handelskammer mit relativer
Stimmenmehrheit wurden gewählt:

Die Herren: Mathias Radler, Kaufmann in Linz;
Carl Plank Edler v. Planckburg, Heinrich Jung-
wirth,
Joseph Thury, in Freystadt; A. G. Pum-
merer,
in Linz; Johann Mislik, Reinh. Körner,
Joseph Edler v. Koller, in Steyr; Simon Red-
tenbachers,
Söhne in Kirchdorf; Vincenz Fink,
Buchhändler in Linz; Jgnaz Mayr, Schiffmeister
in Linz.

Nachdem die Herren Vincenz Fink und Jgnaz
Mayer die gleiche Stimmenzahl erhalten hatten, so
wurde nach §. 21 der Ministerial=Verordnung vom
26. März zur Wahl durch das Los geschritten, wodurch
Hr. Jgnaz Mayer das 10. Mitglied der Handelskammer
wurde.

Sämmtliche Erwählte besitzen die Wahlfähigkeit nach
den Erfordernissen des §. 13 der oberwähnten Mini-
sterial=Verordnung, und es steht auch zu erwarten, daß
dieselben die an sie gerichtete Frage, ob sie die Wahl an-
zunehmen gedenken, bejahend beantworten werden.

    ( Linz. Ztg. )



Deutschland.

Berlin, 26. November. Jn der heutigen ( vierten )
Sitzung der ersten Kammer erfolgte die theilweise, schon
gestern begonnene Wahl der Schriftführer. Sie fiel auf
die Abgeordneten v. Tepper, v. Münchhausen, di Dio,
Delius, Möwes, v. Heyden, v. Prittwitz und Bockum-
Dolffs. Zu Quästoren wurden die Abgeordneten Mätzke
und Maquet erwählt.

Der Präsident theilt mit, daß die Commission für
Geschäftsordnung sich constituirt und den Abg. Baum-
stark zum Vorsitzenden, den Abg. Dieterici zu dessen
Stellvertreter und den Abg. v. Bockum=Dolffs zum
Schriftführer gewählt habe.

Derselbe zeigt ferner an, daß er von der Wahl der
Beamten des Hauses Sr. Majestät dem Könige und dem
andern Hause Mittheilung machen werde.

Der Antrag des Abg. Baumstark auf Bildung zu einer
Adreß=Commission ( siehe 3te Sitzung ) wird ohne De-
batte einstimmig angenommen. Das Amendement Zan-
der, welches für die Adreß=Commission ausnahmsweise
15 statt 10 Mitglieder, denen der Präsident des Hauses
präsidirt, verlangt, wird von dem Abg. Bornemann, als
der Geschäftsordnung nicht entsprechend, bekämpft. Der
Abg. v. Zander nimmt für die Geschäftsordnung die Sou-
verainetät der Kammer in Anspruch, die er aber keines-
weges auf andere Reglements ausdehnen will; auch
werde, wenn nicht jede Abtheilung 3 Mitglieder wähle,
die Mittelpartei gar nicht repräsentirt sein. Der Abg.
Brüggemann glaubt von der Zweckmäßigkeit des Antra-
ges absehen zu müssen, sieht aber in demselben einen An-
trag auf Abänderung der Geschäftsordnung. Nach einer
kurzen Discussion zieht der Abg. Zander seinen Antrag
zurück.

Der Präsident fordert die Abtheilungen auf, die Mit-
glieder zur Adreß= und Petitions=Commission zu wäh-
len, und schließt die Sitzung.

-- Eine vor mehreren Tagen erlassene Cabinetsordre
beauftragt nach der "C. C." den Präsidenten v. Putt-
kammer mit der Wahrnehmung der speciellen Angelegen-
heiten des Departements des Jnnern, weil Herr v.
Manteuffel durch das auswärtige Amt zu sehr in An-
spruch genommen wird.

-- Eine so eben ergangene Verfügung des Ober-
Präsidenten der Provinz Brandenburg verordnet nun-
mehr auch die schleunige Anlegung von Magazinen, und
weist die Landrathsämter, so wie die Magistrate an,
die respectiven Fourage= und Victualienbedürfnisse un-
verzüglich zu beschaffen. Der Ober=Präsident versieht
[Spaltenumbruch] sich zum Patriotismus und zur Loyalität der Civilbe-
hörden, daß sie ohne weitern Antrieb mit Energie da-
hin streben werden, die Operationen des Heeres zu un-
terstützen. Es ist demgemäß auch von hier aus bereits
Ordre ergangen, die erforderlichen Lieferungen an Korn,
Heu, Stroh, ferner Graupen, Grütze, und was sonst
dahin gehört, zu beschaffen.

-- Die "C. C." bringt nachstehende Erklärung, welche
ihr zur Veröffentlichung zugegangen ist:

"Die "Constitutionelle Zeitung" hat eine Adresse an
die Kammern veröffentlicht, welche fünf Anträge umfaßt.
Die beiden ersteren Anträge verlangen die Wahrung des
Rechtes Kurhessens und Schleswig=Holsteins. Der dritte
Antrag bezieht sich auf die künftige Gestaltung der Deut-
schen Gesammt=Verfassung. Der vierte lautet: ""Daß
die durch das Staatsgrundgesetz gewährleisteten Volks-
rechte in keiner Weise verkümmert werden, insbesondere
die Freiheit der Presse und die Unabhängigkeit des Rich-
terstandes wieder hergestellt, das Recht der Kirche, sich
aus ihrem eigenen Geiste frei zu gestatten, gewaltsamen
Deutungen enthoben, zur Wahrheit werde."" Der
fünfte lautet: ""Daß die großen Opfer, welche unser
Volk dem in seiner Ehre gefährdeten Vaterlande zu brin-
gen verlangt, nur unter Bürgschaften ihm auferlegt wer-
den, und daß Se. Majestät der König deshalb Männer
in Seinen Rath berufe, welche von dem verdienten Ver-
trauen des Landes getragen werden."" Ob zwar jedem
dieser Anträge die Bitte: ""mit allen gesetzlichen und
verfassungsmäßigen Mitteln dahin zu wirken, daß u. s.
w."" vorangesetzt ist, und während wir die drei ersteren
Anträge hier füglich bei Seite lassen dürfen, dringen uns
der vierte und fünfte Antrag die Erklärung ab, daß die
conservativ=constitutionelle Partei diesen Anträgen, mit-
hin der Adresse überhaupt nicht zustimmen kann, weil
dieselben theils der innern Begründung ermangeln, theils
unberechtigtes Mißtrauen gegen die Regierung und die
Kammern aussprechen, endlich aber, weil der letzterwähnte
Antrag geradezu unconstitutionell ist, indem die am Schluß
desselben gestellte Forderung an diejenige erinnert, durch
welche die auf den Boden der Revolution getretene Na-
tional=Versammlung in das Recht des Monarchen, seine
Minister nach seinem Ermessen zu wählen, einzugreifen
sich anmaßte. Berlin, den 23. November 1850."

Der Vorstand des conservativ=constitutionellen Wahl-
und Hilfs=Vereins.

-- Die Jahre 1848 und 1849 hatten sehr nachtheilig
auf die hiesige Bibelgesellschaft gewirkt. Dieselbe hat
in diesem Jahre über 14.000 Bibeln abgesetzt, während
ihr Absatz in den beiden erwähnten Jahren zusammen
noch nicht diese Zahl erreichte.

Dresden4 25. November. Die Tagesordnung der
heutigen Sitzung der ersten Kammer enthielt den Bericht
der zweiten Deputation über Abtheilung II. L., den
Bauetat betreffend. Derselbe wurde, wie bereits in
der II. Kammer geschehen, sowohl in seinen einzelnen
Positionen, als auch nach seinem Gesammtbetrage von
767.513 Thlr. 5 Ngr. für jedes Jahr genehmigt.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Be-
rathung des Berichts ebenfalls der zweiten Deputation
über den Reservefond. Uebereinstimmend mit den frü-
her vorgelegten Budgets werden von der Regierung 50
Tausend Thaler gemeinjährig auf die laufende Finanz-
Periode postulirt und von der Kammer ohne Debatte
genehmigt.

Den Rest der Sitzung füllte eine Verhandlung über
eine Petition.

-- Die zweite Kammer berieth das Ausgabe=Budget
für das Departement des Jnnern. Folgende Positionen
wurden nach dem Ansatze genehmigt: Ministerium nebst
Kanzlei jährlich 53.207 Thlr.; die vier Kreis=Directionen
und deren Kanzleien jährlich 70.004 Thlr.; Amtshaupt-
mannschaften 30.763 Thlr.; für gewerbliche Zwecke und
Anstalten jährlich 77.167 Thlr.

Karlsruhe, 22. November. Jn der heutigen Si-
tzung der zweiten Kammer wurde die Berathung des
Commissionsberichts über den die Polizei der Presse be-
treffenden Gesetzentwurf fortgesetzt und beendigt. Sie
bot keine interessanten Seiten dar und führte zu dem
Resultate, daß die Kammer bei der namentlichen Ab-
stimmung gedachten Entwurf nach der Fassung ihrer
Commission, mit allen Stimmen gegen eine ( Welker ) an-
nahm, und d. durch insbesondere auch die über Beschlag-
nahme von Druckschriften darin enthaltenen Bestimmun-
gen genehmigte. Nach den letzteren ist der Staatsan-
walt oder die Polizeibehörde oder das Gericht, letzteres
auf den Antrag des Staatsanwalt, ermächtigt, jede
Druckschrift, unter Angabe der Gründe, mit Beschlag zu
belegen, wenn es derselben an dem Namen des Verlegers
oder Druckers, und an der Angabe des Orts, wo sie ge-
druckt worden, und bei Zeitschriften und Zeitungen an
einem verantwortlichen Redacteur fehlt, wenn die erfor-
liche Caution nicht gestellt, oder im Falle eingetretener
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] burg ( 452 D. mit 20.863 W. ) , Ministerium des Aeußern
( 302 Staatsdev. mit 19.847 W. ) , Gratz ( 541 D. mit
18.126 W. ) , Gloggnitz ( 990 D. mit 17.171 W. ) , Kriegs-
Ministerium ( 344 Staatsdep. mit 15.402 W. ) u. s. w.
Die wenigste Correspondenz kam vor bei den Aemtern zu:
Krakau 28 D. mit 968 W. ) , Agram 17 D. mit 584
W. ) , Venedig ( 12 Staatsdep. mit 521 W. ) , Botzen
( 9 D. mit 276 W. ) , Bodenbach ( 2 D. mit 77 W. ) ,
Gänserndorf ( 3 D. mit 76 W. ) . Sämmtliche zuletzt ge-
nannte Telegraphen=Stationen, mit Ausnahme von
Gänserndorf, wurden jedoch erst im Laufe der zwei letzten
Monate für den Depeschenverkehr eröffnet..

Das Verhältniß der Depeschen zur Wortzahl stellt
sich nach den obigen Gesammtbelangen u. z. bei der Staats-
Correspondenz wie 1: 36, bei den Privatdepeschen aber
wie 1: 30.

CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen.

Paris, 26. Nov. Der Präsident der Rüstungs-
Commission, Graf Mol é, beantragt im Namen dersel-
ben, die Concentration des Heeres und dessen Vermeh-
rung um 40.000 Mann. Die Majorität der Commis-
sion ist Preußen ungünstig gesinnt. Nach dem Departe-
ment Yonne sind Truppen entsendet worden, um Unord-
nungen vorzubeugen. Allais wird vor die Assisen gestellt
werden. Das Resultat der Wahlen im Cher=Departe-
ment ist noch nicht bekannt.

Berlin, 28. Nov. Die Fraction Geppert=Bodel-
schwingh ( dem rechten Centrum angehörig ) hat einstim-
mig folgendes Programm genehmigt: 1. Keine Räumung
Kurhessens. 2. Keine Execution der Bundestruppen in
Schleswig=Holstein. 3. Keine Verfassung eines weitern
Bundes ohne Zustimmung der Preußischen Volksvertre-
ter. Nach der „D. Reform“ beabsichtigt der Kurfürst
von Hessen=Kassel mit den eigenen reorganisirten Truppen
nach Kassel zurück zu kehren und die Regierung verfas-
sungsmäßig zu übernehmen. Die Rückkehr solle in dem-
selben Augenblicke erfolgen, wo die fremden Truppen
sämmtlich das Land verlassen. Der Kurfürst habe seine
Jntentionen der Preußischen und Oesterreichischen Regie-
rung notificirt und es soll die Zustimmung bereits von ei-
ner Seite her eingetroffen sein. General Radowitz ist in
London angelangt.

Turin, 25. November. Mano ist zum Präsidenten,
Alfieri, Sostegno und Plizza sind zu Vice=Präsidenten
des Senates ernannt worden.

Bologna, 25. November. Ein Gesetz über die Ad-
ministration der Provinzen ist erschienen. Das Land wird
in 1 hauptstädtisches Gebiet und 4 Legationen, jede mit
einem Cardinal und 4 Räthen an der Spitze eingetheilt.
Die Untereintheilung der Legationen besteht aus Dele-
gationen, Gubernien und Communen. Das zweite und
dritte Capitel des Gesetzes beschäftigt sich mit den Amts-
geschäften der neuen Obrigkeiten; das vierte enthält An-
ordnungen bezüglich der Hauptstadt. Jm Ganzen be-
steht es aus 6 Capiteln.

Florenz, 25. November. Der Redacteur des „ Costi-
tuzionale
“ ist wegen einer Beleidigung Louis Napo-
leons über Anklage des Französischen Gesandten vor die
Polizei geladen worden.



Kronländer.

Olmütz, 28. Nov. Erst heute Abends 6 Uhr traf
Se. Exc. der Herr Minister Freiherr v. Manteuffel
aus Berlin hier ein. Die sofort eröffneten Conferenzen
dauerten bis tief in die Nacht. Der Flügel=Adjutant Sr.
Majestät des Königs von Preußen, Oberstlieutenant Frei-
herr v. Manteuffel, ist ebenfalls hier angekommen.

Pesth, 27. November. Laut amtlicher Kundmachung
der „Pesth. Ztg.“ hat das Kriegs=Ministerium bewilligt,
daß bei der im Zuge befindlichen Recrutenstellung die vor-
findigen Honveds ohne Ausnahme ex officio zur Stel-
lung gebracht und dem Contingente der aufgreifenden Ge-
meinde zu Gute gerechnet werden.

Die nicht flüchtigen Honveds werden gleichfalls, und
zwar nach der bisherigen Gepflogenheit ohne Rücksicht,
ob sich dieselben in dem stellungspflichtigen Alter befinden
oder nicht, bis zum 38. Lebensjahre zur Stellung bei-
gezogen; denselben bleibt jedoch, wenn sie nach ihrem Le-
bensalter nicht in die recrutirungspflichtigen Altersclassen
fallen, der Allerhöchste Gnaden=Act vom 12. März 1850
in Betreff der Offert= oder Concertations=Entlassung vor-
behalten.

Preßburg, 29. November. Das k. k. 2. Militär-
Districts=Commando hat zwar am 21sten v. M. an die
[Spaltenumbruch] Gensd'armerie den Befehl erlassen, daß die von den frü-
heren Herren Militär=Districts=Commandanten, als:
F. M. L. Bordolo, Kempen und Gedeon und
G. M. Alemann ausgestellten Waffenpässe ihre volle
Giltigkeit haben. Durch mehrere vorgekommene Jncon-
venienzen aber hat sich dasselbe bestimmt gefunden, die-
sen Befehl zu widerrufen, und nur den vom Herrn G. M.
Freiherrn v. Alemann ausgestellten Waffenpässen ihre
Giltigkeit zu belassen. Alle anderen Waffenpässe sind zur
Umschreibung dem Districts=Commando einzuliefern.

— Jm Laufe der nächsten Tage wird hier eine Com-
mission zusammentreten, um den Zeitpunct der Eröffnung
der Preßburg=Pesther Eisenbahnstrecke definitiv festzu-
setzen.     ( Preßb. Ztg. )

Linz, 27. Nov. Die Wahlcommission für die im
Kronlande Oesterreich ob der Enns zu bildende Handels-
und Gewerbekammer hat das Scrutinium für die Han-
delskammer zu Ende gebracht. Es drängt sich dabei die
erfreuliche Wahrnehmung auf, daß die Theilnahme an
der Wahl von Seite der Wahlberechtigten eine äußerst
lebhafte war. Von den 450 Wahlberechtigten des Kron-
landes haben 318 ihre Stimmen abgegeben.

Zu Mitgliedern der Handelskammer mit relativer
Stimmenmehrheit wurden gewählt:

Die Herren: Mathias Radler, Kaufmann in Linz;
Carl Plank Edler v. Planckburg, Heinrich Jung-
wirth,
Joseph Thury, in Freystadt; A. G. Pum-
merer,
in Linz; Johann Mislik, Reinh. Körner,
Joseph Edler v. Koller, in Steyr; Simon Red-
tenbachers,
Söhne in Kirchdorf; Vincenz Fink,
Buchhändler in Linz; Jgnaz Mayr, Schiffmeister
in Linz.

Nachdem die Herren Vincenz Fink und Jgnaz
Mayer die gleiche Stimmenzahl erhalten hatten, so
wurde nach §. 21 der Ministerial=Verordnung vom
26. März zur Wahl durch das Los geschritten, wodurch
Hr. Jgnaz Mayer das 10. Mitglied der Handelskammer
wurde.

Sämmtliche Erwählte besitzen die Wahlfähigkeit nach
den Erfordernissen des §. 13 der oberwähnten Mini-
sterial=Verordnung, und es steht auch zu erwarten, daß
dieselben die an sie gerichtete Frage, ob sie die Wahl an-
zunehmen gedenken, bejahend beantworten werden.

    ( Linz. Ztg. )



Deutschland.

Berlin, 26. November. Jn der heutigen ( vierten )
Sitzung der ersten Kammer erfolgte die theilweise, schon
gestern begonnene Wahl der Schriftführer. Sie fiel auf
die Abgeordneten v. Tepper, v. Münchhausen, di Dio,
Delius, Möwes, v. Heyden, v. Prittwitz und Bockum-
Dolffs. Zu Quästoren wurden die Abgeordneten Mätzke
und Maquet erwählt.

Der Präsident theilt mit, daß die Commission für
Geschäftsordnung sich constituirt und den Abg. Baum-
stark zum Vorsitzenden, den Abg. Dieterici zu dessen
Stellvertreter und den Abg. v. Bockum=Dolffs zum
Schriftführer gewählt habe.

Derselbe zeigt ferner an, daß er von der Wahl der
Beamten des Hauses Sr. Majestät dem Könige und dem
andern Hause Mittheilung machen werde.

Der Antrag des Abg. Baumstark auf Bildung zu einer
Adreß=Commission ( siehe 3te Sitzung ) wird ohne De-
batte einstimmig angenommen. Das Amendement Zan-
der, welches für die Adreß=Commission ausnahmsweise
15 statt 10 Mitglieder, denen der Präsident des Hauses
präsidirt, verlangt, wird von dem Abg. Bornemann, als
der Geschäftsordnung nicht entsprechend, bekämpft. Der
Abg. v. Zander nimmt für die Geschäftsordnung die Sou-
verainetät der Kammer in Anspruch, die er aber keines-
weges auf andere Reglements ausdehnen will; auch
werde, wenn nicht jede Abtheilung 3 Mitglieder wähle,
die Mittelpartei gar nicht repräsentirt sein. Der Abg.
Brüggemann glaubt von der Zweckmäßigkeit des Antra-
ges absehen zu müssen, sieht aber in demselben einen An-
trag auf Abänderung der Geschäftsordnung. Nach einer
kurzen Discussion zieht der Abg. Zander seinen Antrag
zurück.

Der Präsident fordert die Abtheilungen auf, die Mit-
glieder zur Adreß= und Petitions=Commission zu wäh-
len, und schließt die Sitzung.

— Eine vor mehreren Tagen erlassene Cabinetsordre
beauftragt nach der „C. C.“ den Präsidenten v. Putt-
kammer mit der Wahrnehmung der speciellen Angelegen-
heiten des Departements des Jnnern, weil Herr v.
Manteuffel durch das auswärtige Amt zu sehr in An-
spruch genommen wird.

— Eine so eben ergangene Verfügung des Ober-
Präsidenten der Provinz Brandenburg verordnet nun-
mehr auch die schleunige Anlegung von Magazinen, und
weist die Landrathsämter, so wie die Magistrate an,
die respectiven Fourage= und Victualienbedürfnisse un-
verzüglich zu beschaffen. Der Ober=Präsident versieht
[Spaltenumbruch] sich zum Patriotismus und zur Loyalität der Civilbe-
hörden, daß sie ohne weitern Antrieb mit Energie da-
hin streben werden, die Operationen des Heeres zu un-
terstützen. Es ist demgemäß auch von hier aus bereits
Ordre ergangen, die erforderlichen Lieferungen an Korn,
Heu, Stroh, ferner Graupen, Grütze, und was sonst
dahin gehört, zu beschaffen.

— Die „C. C.“ bringt nachstehende Erklärung, welche
ihr zur Veröffentlichung zugegangen ist:

„Die „Constitutionelle Zeitung“ hat eine Adresse an
die Kammern veröffentlicht, welche fünf Anträge umfaßt.
Die beiden ersteren Anträge verlangen die Wahrung des
Rechtes Kurhessens und Schleswig=Holsteins. Der dritte
Antrag bezieht sich auf die künftige Gestaltung der Deut-
schen Gesammt=Verfassung. Der vierte lautet: „„Daß
die durch das Staatsgrundgesetz gewährleisteten Volks-
rechte in keiner Weise verkümmert werden, insbesondere
die Freiheit der Presse und die Unabhängigkeit des Rich-
terstandes wieder hergestellt, das Recht der Kirche, sich
aus ihrem eigenen Geiste frei zu gestatten, gewaltsamen
Deutungen enthoben, zur Wahrheit werde.““ Der
fünfte lautet: „„Daß die großen Opfer, welche unser
Volk dem in seiner Ehre gefährdeten Vaterlande zu brin-
gen verlangt, nur unter Bürgschaften ihm auferlegt wer-
den, und daß Se. Majestät der König deshalb Männer
in Seinen Rath berufe, welche von dem verdienten Ver-
trauen des Landes getragen werden.““ Ob zwar jedem
dieser Anträge die Bitte: „„mit allen gesetzlichen und
verfassungsmäßigen Mitteln dahin zu wirken, daß u. s.
w.““ vorangesetzt ist, und während wir die drei ersteren
Anträge hier füglich bei Seite lassen dürfen, dringen uns
der vierte und fünfte Antrag die Erklärung ab, daß die
conservativ=constitutionelle Partei diesen Anträgen, mit-
hin der Adresse überhaupt nicht zustimmen kann, weil
dieselben theils der innern Begründung ermangeln, theils
unberechtigtes Mißtrauen gegen die Regierung und die
Kammern aussprechen, endlich aber, weil der letzterwähnte
Antrag geradezu unconstitutionell ist, indem die am Schluß
desselben gestellte Forderung an diejenige erinnert, durch
welche die auf den Boden der Revolution getretene Na-
tional=Versammlung in das Recht des Monarchen, seine
Minister nach seinem Ermessen zu wählen, einzugreifen
sich anmaßte. Berlin, den 23. November 1850.“

Der Vorstand des conservativ=constitutionellen Wahl-
und Hilfs=Vereins.

— Die Jahre 1848 und 1849 hatten sehr nachtheilig
auf die hiesige Bibelgesellschaft gewirkt. Dieselbe hat
in diesem Jahre über 14.000 Bibeln abgesetzt, während
ihr Absatz in den beiden erwähnten Jahren zusammen
noch nicht diese Zahl erreichte.

Dresden4 25. November. Die Tagesordnung der
heutigen Sitzung der ersten Kammer enthielt den Bericht
der zweiten Deputation über Abtheilung II. L., den
Bauetat betreffend. Derselbe wurde, wie bereits in
der II. Kammer geschehen, sowohl in seinen einzelnen
Positionen, als auch nach seinem Gesammtbetrage von
767.513 Thlr. 5 Ngr. für jedes Jahr genehmigt.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Be-
rathung des Berichts ebenfalls der zweiten Deputation
über den Reservefond. Uebereinstimmend mit den frü-
her vorgelegten Budgets werden von der Regierung 50
Tausend Thaler gemeinjährig auf die laufende Finanz-
Periode postulirt und von der Kammer ohne Debatte
genehmigt.

Den Rest der Sitzung füllte eine Verhandlung über
eine Petition.

— Die zweite Kammer berieth das Ausgabe=Budget
für das Departement des Jnnern. Folgende Positionen
wurden nach dem Ansatze genehmigt: Ministerium nebst
Kanzlei jährlich 53.207 Thlr.; die vier Kreis=Directionen
und deren Kanzleien jährlich 70.004 Thlr.; Amtshaupt-
mannschaften 30.763 Thlr.; für gewerbliche Zwecke und
Anstalten jährlich 77.167 Thlr.

Karlsruhe, 22. November. Jn der heutigen Si-
tzung der zweiten Kammer wurde die Berathung des
Commissionsberichts über den die Polizei der Presse be-
treffenden Gesetzentwurf fortgesetzt und beendigt. Sie
bot keine interessanten Seiten dar und führte zu dem
Resultate, daß die Kammer bei der namentlichen Ab-
stimmung gedachten Entwurf nach der Fassung ihrer
Commission, mit allen Stimmen gegen eine ( Welker ) an-
nahm, und d. durch insbesondere auch die über Beschlag-
nahme von Druckschriften darin enthaltenen Bestimmun-
gen genehmigte. Nach den letzteren ist der Staatsan-
walt oder die Polizeibehörde oder das Gericht, letzteres
auf den Antrag des Staatsanwalt, ermächtigt, jede
Druckschrift, unter Angabe der Gründe, mit Beschlag zu
belegen, wenn es derselben an dem Namen des Verlegers
oder Druckers, und an der Angabe des Orts, wo sie ge-
druckt worden, und bei Zeitschriften und Zeitungen an
einem verantwortlichen Redacteur fehlt, wenn die erfor-
liche Caution nicht gestellt, oder im Falle eingetretener
[Ende Spaltensatz]

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[3626/0006] 3626 burg ( 452 D. mit 20.863 W. ) , Ministerium des Aeußern ( 302 Staatsdev. mit 19.847 W. ) , Gratz ( 541 D. mit 18.126 W. ) , Gloggnitz ( 990 D. mit 17.171 W. ) , Kriegs- Ministerium ( 344 Staatsdep. mit 15.402 W. ) u. s. w. Die wenigste Correspondenz kam vor bei den Aemtern zu: Krakau 28 D. mit 968 W. ) , Agram 17 D. mit 584 W. ) , Venedig ( 12 Staatsdep. mit 521 W. ) , Botzen ( 9 D. mit 276 W. ) , Bodenbach ( 2 D. mit 77 W. ) , Gänserndorf ( 3 D. mit 76 W. ) . Sämmtliche zuletzt ge- nannte Telegraphen=Stationen, mit Ausnahme von Gänserndorf, wurden jedoch erst im Laufe der zwei letzten Monate für den Depeschenverkehr eröffnet.. Das Verhältniß der Depeschen zur Wortzahl stellt sich nach den obigen Gesammtbelangen u. z. bei der Staats- Correspondenz wie 1: 36, bei den Privatdepeschen aber wie 1: 30. CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen. Paris, 26. Nov. Der Präsident der Rüstungs- Commission, Graf Mol é, beantragt im Namen dersel- ben, die Concentration des Heeres und dessen Vermeh- rung um 40.000 Mann. Die Majorität der Commis- sion ist Preußen ungünstig gesinnt. Nach dem Departe- ment Yonne sind Truppen entsendet worden, um Unord- nungen vorzubeugen. Allais wird vor die Assisen gestellt werden. Das Resultat der Wahlen im Cher=Departe- ment ist noch nicht bekannt. Berlin, 28. Nov. Die Fraction Geppert=Bodel- schwingh ( dem rechten Centrum angehörig ) hat einstim- mig folgendes Programm genehmigt: 1. Keine Räumung Kurhessens. 2. Keine Execution der Bundestruppen in Schleswig=Holstein. 3. Keine Verfassung eines weitern Bundes ohne Zustimmung der Preußischen Volksvertre- ter. Nach der „D. Reform“ beabsichtigt der Kurfürst von Hessen=Kassel mit den eigenen reorganisirten Truppen nach Kassel zurück zu kehren und die Regierung verfas- sungsmäßig zu übernehmen. Die Rückkehr solle in dem- selben Augenblicke erfolgen, wo die fremden Truppen sämmtlich das Land verlassen. Der Kurfürst habe seine Jntentionen der Preußischen und Oesterreichischen Regie- rung notificirt und es soll die Zustimmung bereits von ei- ner Seite her eingetroffen sein. General Radowitz ist in London angelangt. Turin, 25. November. Mano ist zum Präsidenten, Alfieri, Sostegno und Plizza sind zu Vice=Präsidenten des Senates ernannt worden. Bologna, 25. November. Ein Gesetz über die Ad- ministration der Provinzen ist erschienen. Das Land wird in 1 hauptstädtisches Gebiet und 4 Legationen, jede mit einem Cardinal und 4 Räthen an der Spitze eingetheilt. Die Untereintheilung der Legationen besteht aus Dele- gationen, Gubernien und Communen. Das zweite und dritte Capitel des Gesetzes beschäftigt sich mit den Amts- geschäften der neuen Obrigkeiten; das vierte enthält An- ordnungen bezüglich der Hauptstadt. Jm Ganzen be- steht es aus 6 Capiteln. Florenz, 25. November. Der Redacteur des „ Costi- tuzionale “ ist wegen einer Beleidigung Louis Napo- leons über Anklage des Französischen Gesandten vor die Polizei geladen worden. Kronländer. Olmütz, 28. Nov. Erst heute Abends 6 Uhr traf Se. Exc. der Herr Minister Freiherr v. Manteuffel aus Berlin hier ein. Die sofort eröffneten Conferenzen dauerten bis tief in die Nacht. Der Flügel=Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen, Oberstlieutenant Frei- herr v. Manteuffel, ist ebenfalls hier angekommen. Pesth, 27. November. Laut amtlicher Kundmachung der „Pesth. Ztg.“ hat das Kriegs=Ministerium bewilligt, daß bei der im Zuge befindlichen Recrutenstellung die vor- findigen Honveds ohne Ausnahme ex officio zur Stel- lung gebracht und dem Contingente der aufgreifenden Ge- meinde zu Gute gerechnet werden. Die nicht flüchtigen Honveds werden gleichfalls, und zwar nach der bisherigen Gepflogenheit ohne Rücksicht, ob sich dieselben in dem stellungspflichtigen Alter befinden oder nicht, bis zum 38. Lebensjahre zur Stellung bei- gezogen; denselben bleibt jedoch, wenn sie nach ihrem Le- bensalter nicht in die recrutirungspflichtigen Altersclassen fallen, der Allerhöchste Gnaden=Act vom 12. März 1850 in Betreff der Offert= oder Concertations=Entlassung vor- behalten. Preßburg, 29. November. Das k. k. 2. Militär- Districts=Commando hat zwar am 21sten v. M. an die Gensd'armerie den Befehl erlassen, daß die von den frü- heren Herren Militär=Districts=Commandanten, als: F. M. L. Bordolo, Kempen und Gedeon und G. M. Alemann ausgestellten Waffenpässe ihre volle Giltigkeit haben. Durch mehrere vorgekommene Jncon- venienzen aber hat sich dasselbe bestimmt gefunden, die- sen Befehl zu widerrufen, und nur den vom Herrn G. M. Freiherrn v. Alemann ausgestellten Waffenpässen ihre Giltigkeit zu belassen. Alle anderen Waffenpässe sind zur Umschreibung dem Districts=Commando einzuliefern. — Jm Laufe der nächsten Tage wird hier eine Com- mission zusammentreten, um den Zeitpunct der Eröffnung der Preßburg=Pesther Eisenbahnstrecke definitiv festzu- setzen. ( Preßb. Ztg. ) Linz, 27. Nov. Die Wahlcommission für die im Kronlande Oesterreich ob der Enns zu bildende Handels- und Gewerbekammer hat das Scrutinium für die Han- delskammer zu Ende gebracht. Es drängt sich dabei die erfreuliche Wahrnehmung auf, daß die Theilnahme an der Wahl von Seite der Wahlberechtigten eine äußerst lebhafte war. Von den 450 Wahlberechtigten des Kron- landes haben 318 ihre Stimmen abgegeben. Zu Mitgliedern der Handelskammer mit relativer Stimmenmehrheit wurden gewählt: Die Herren: Mathias Radler, Kaufmann in Linz; Carl Plank Edler v. Planckburg, Heinrich Jung- wirth, Joseph Thury, in Freystadt; A. G. Pum- merer, in Linz; Johann Mislik, Reinh. Körner, Joseph Edler v. Koller, in Steyr; Simon Red- tenbachers, Söhne in Kirchdorf; Vincenz Fink, Buchhändler in Linz; Jgnaz Mayr, Schiffmeister in Linz. Nachdem die Herren Vincenz Fink und Jgnaz Mayer die gleiche Stimmenzahl erhalten hatten, so wurde nach §. 21 der Ministerial=Verordnung vom 26. März zur Wahl durch das Los geschritten, wodurch Hr. Jgnaz Mayer das 10. Mitglied der Handelskammer wurde. Sämmtliche Erwählte besitzen die Wahlfähigkeit nach den Erfordernissen des §. 13 der oberwähnten Mini- sterial=Verordnung, und es steht auch zu erwarten, daß dieselben die an sie gerichtete Frage, ob sie die Wahl an- zunehmen gedenken, bejahend beantworten werden. ( Linz. Ztg. ) Deutschland. Berlin, 26. November. Jn der heutigen ( vierten ) Sitzung der ersten Kammer erfolgte die theilweise, schon gestern begonnene Wahl der Schriftführer. Sie fiel auf die Abgeordneten v. Tepper, v. Münchhausen, di Dio, Delius, Möwes, v. Heyden, v. Prittwitz und Bockum- Dolffs. Zu Quästoren wurden die Abgeordneten Mätzke und Maquet erwählt. Der Präsident theilt mit, daß die Commission für Geschäftsordnung sich constituirt und den Abg. Baum- stark zum Vorsitzenden, den Abg. Dieterici zu dessen Stellvertreter und den Abg. v. Bockum=Dolffs zum Schriftführer gewählt habe. Derselbe zeigt ferner an, daß er von der Wahl der Beamten des Hauses Sr. Majestät dem Könige und dem andern Hause Mittheilung machen werde. Der Antrag des Abg. Baumstark auf Bildung zu einer Adreß=Commission ( siehe 3te Sitzung ) wird ohne De- batte einstimmig angenommen. Das Amendement Zan- der, welches für die Adreß=Commission ausnahmsweise 15 statt 10 Mitglieder, denen der Präsident des Hauses präsidirt, verlangt, wird von dem Abg. Bornemann, als der Geschäftsordnung nicht entsprechend, bekämpft. Der Abg. v. Zander nimmt für die Geschäftsordnung die Sou- verainetät der Kammer in Anspruch, die er aber keines- weges auf andere Reglements ausdehnen will; auch werde, wenn nicht jede Abtheilung 3 Mitglieder wähle, die Mittelpartei gar nicht repräsentirt sein. Der Abg. Brüggemann glaubt von der Zweckmäßigkeit des Antra- ges absehen zu müssen, sieht aber in demselben einen An- trag auf Abänderung der Geschäftsordnung. Nach einer kurzen Discussion zieht der Abg. Zander seinen Antrag zurück. Der Präsident fordert die Abtheilungen auf, die Mit- glieder zur Adreß= und Petitions=Commission zu wäh- len, und schließt die Sitzung. — Eine vor mehreren Tagen erlassene Cabinetsordre beauftragt nach der „C. C.“ den Präsidenten v. Putt- kammer mit der Wahrnehmung der speciellen Angelegen- heiten des Departements des Jnnern, weil Herr v. Manteuffel durch das auswärtige Amt zu sehr in An- spruch genommen wird. — Eine so eben ergangene Verfügung des Ober- Präsidenten der Provinz Brandenburg verordnet nun- mehr auch die schleunige Anlegung von Magazinen, und weist die Landrathsämter, so wie die Magistrate an, die respectiven Fourage= und Victualienbedürfnisse un- verzüglich zu beschaffen. Der Ober=Präsident versieht sich zum Patriotismus und zur Loyalität der Civilbe- hörden, daß sie ohne weitern Antrieb mit Energie da- hin streben werden, die Operationen des Heeres zu un- terstützen. Es ist demgemäß auch von hier aus bereits Ordre ergangen, die erforderlichen Lieferungen an Korn, Heu, Stroh, ferner Graupen, Grütze, und was sonst dahin gehört, zu beschaffen. — Die „C. C.“ bringt nachstehende Erklärung, welche ihr zur Veröffentlichung zugegangen ist: „Die „Constitutionelle Zeitung“ hat eine Adresse an die Kammern veröffentlicht, welche fünf Anträge umfaßt. Die beiden ersteren Anträge verlangen die Wahrung des Rechtes Kurhessens und Schleswig=Holsteins. Der dritte Antrag bezieht sich auf die künftige Gestaltung der Deut- schen Gesammt=Verfassung. Der vierte lautet: „„Daß die durch das Staatsgrundgesetz gewährleisteten Volks- rechte in keiner Weise verkümmert werden, insbesondere die Freiheit der Presse und die Unabhängigkeit des Rich- terstandes wieder hergestellt, das Recht der Kirche, sich aus ihrem eigenen Geiste frei zu gestatten, gewaltsamen Deutungen enthoben, zur Wahrheit werde.““ Der fünfte lautet: „„Daß die großen Opfer, welche unser Volk dem in seiner Ehre gefährdeten Vaterlande zu brin- gen verlangt, nur unter Bürgschaften ihm auferlegt wer- den, und daß Se. Majestät der König deshalb Männer in Seinen Rath berufe, welche von dem verdienten Ver- trauen des Landes getragen werden.““ Ob zwar jedem dieser Anträge die Bitte: „„mit allen gesetzlichen und verfassungsmäßigen Mitteln dahin zu wirken, daß u. s. w.““ vorangesetzt ist, und während wir die drei ersteren Anträge hier füglich bei Seite lassen dürfen, dringen uns der vierte und fünfte Antrag die Erklärung ab, daß die conservativ=constitutionelle Partei diesen Anträgen, mit- hin der Adresse überhaupt nicht zustimmen kann, weil dieselben theils der innern Begründung ermangeln, theils unberechtigtes Mißtrauen gegen die Regierung und die Kammern aussprechen, endlich aber, weil der letzterwähnte Antrag geradezu unconstitutionell ist, indem die am Schluß desselben gestellte Forderung an diejenige erinnert, durch welche die auf den Boden der Revolution getretene Na- tional=Versammlung in das Recht des Monarchen, seine Minister nach seinem Ermessen zu wählen, einzugreifen sich anmaßte. Berlin, den 23. November 1850.“ Der Vorstand des conservativ=constitutionellen Wahl- und Hilfs=Vereins. — Die Jahre 1848 und 1849 hatten sehr nachtheilig auf die hiesige Bibelgesellschaft gewirkt. Dieselbe hat in diesem Jahre über 14.000 Bibeln abgesetzt, während ihr Absatz in den beiden erwähnten Jahren zusammen noch nicht diese Zahl erreichte. Dresden4 25. November. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung der ersten Kammer enthielt den Bericht der zweiten Deputation über Abtheilung II. L., den Bauetat betreffend. Derselbe wurde, wie bereits in der II. Kammer geschehen, sowohl in seinen einzelnen Positionen, als auch nach seinem Gesammtbetrage von 767.513 Thlr. 5 Ngr. für jedes Jahr genehmigt. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Be- rathung des Berichts ebenfalls der zweiten Deputation über den Reservefond. Uebereinstimmend mit den frü- her vorgelegten Budgets werden von der Regierung 50 Tausend Thaler gemeinjährig auf die laufende Finanz- Periode postulirt und von der Kammer ohne Debatte genehmigt. Den Rest der Sitzung füllte eine Verhandlung über eine Petition. — Die zweite Kammer berieth das Ausgabe=Budget für das Departement des Jnnern. Folgende Positionen wurden nach dem Ansatze genehmigt: Ministerium nebst Kanzlei jährlich 53.207 Thlr.; die vier Kreis=Directionen und deren Kanzleien jährlich 70.004 Thlr.; Amtshaupt- mannschaften 30.763 Thlr.; für gewerbliche Zwecke und Anstalten jährlich 77.167 Thlr. Karlsruhe, 22. November. Jn der heutigen Si- tzung der zweiten Kammer wurde die Berathung des Commissionsberichts über den die Polizei der Presse be- treffenden Gesetzentwurf fortgesetzt und beendigt. Sie bot keine interessanten Seiten dar und führte zu dem Resultate, daß die Kammer bei der namentlichen Ab- stimmung gedachten Entwurf nach der Fassung ihrer Commission, mit allen Stimmen gegen eine ( Welker ) an- nahm, und d. durch insbesondere auch die über Beschlag- nahme von Druckschriften darin enthaltenen Bestimmun- gen genehmigte. Nach den letzteren ist der Staatsan- walt oder die Polizeibehörde oder das Gericht, letzteres auf den Antrag des Staatsanwalt, ermächtigt, jede Druckschrift, unter Angabe der Gründe, mit Beschlag zu belegen, wenn es derselben an dem Namen des Verlegers oder Druckers, und an der Angabe des Orts, wo sie ge- druckt worden, und bei Zeitschriften und Zeitungen an einem verantwortlichen Redacteur fehlt, wenn die erfor- liche Caution nicht gestellt, oder im Falle eingetretener

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 286. [Wien], 30. November 1850, S. 3626. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener286_1850/6>, abgerufen am 11.06.2024.