Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.alles was ihnen in der Furie vor die Hand kommet/ hawen sie mit ihren Säbeln nieder: Doch wann dem ersten Anfall der Polen männlich wiederstanden wird/ können sie leicht zu rück und in die Flucht getrieben werden. Der Adel dieses Reichs führet eine grosse Pracht so wohl in der Kleidung/ als in ihrer Hoffhaltung. Ihre Macht ist so nicht beschnitten/ wie in andern Königreichen der Christen/ daher Polen gemeiniglich der Edelen Reich genennet wird. Sie seyn auch alle gleich hoch im ansehen/ außerhalb denjenigen/ so in hohen Reichsbedienungen bestallet seyn/ und also über alle andere gehen. Der gantze polnische Adel ist verbunden/ auff beschehenen Auffbott/ zu Beschirmung des Reichs/ sich in die Waffen zu begeben/ welche dann den grössesten Theil ihrer Krieges-Macht auffbringen. Es hat auch der Adel eine ungebundene Macht über ihre Bauren und Unterthanen / deren viele ihnen als Leib-Eigene zugehören; und dafern derselben Jemand von dem Edelman/ etwa im Zorn oder auß Übermuht/ umbs Leben gebracht wird/ haben sie sich gar wenig wieder ihn durch Rechts-Forderung zu erholen. Sothane und mehrere Freyheiten/ die der polnische Adel geniest/ hat auch der König Sigismundus Augustus dem Littauischen/ und König Stephanus Battori den Liefländischen Adel mit getheilet/ wodurch das polnische Reich seine Landgräntzen sehr erweitert hat. Die Polen zehlen eine lange Reyhe der Königen/ auß ihrer eigenen Landes-Art zu dieser Hoheit durch die Wahl erhoben. Sie fangen an vom Könige Lecho dem ersten Stiffter dieses Königreichs/ von welchen sie auch Vorzeiten Lechiter genennet worden. Hernach ist die Oberherrschafft des polnischen Reichs unter das Gebiet der zwolff Waywoden gefallen. Nach einiger Zeit hat die königliche Hochheit ihre vorige Herrligkeit wieder bekommen. Nach ableben des Königes Casimiri des ersten/ haben die Polen nach frembden Fürsten außgesehen/ und denselben die königliche Cron auff gesetzet / vermeinend dadurch das Ansehen und die Macht des Reichs zu vermehren; Die eben gleiche Macht des Adels in vollkommenen Stande zubefästigen/ und allen feindseligen Streit und Uneinigkeit abzuwehren. Vor wenig Jahren haben sie wiederumb die Oberherrschafft einen innerhalb Reichs Gebohrnen auffgerragen. Zu der Wahl eines newen Königes kommen zusammen die Bischöffe / alles was ihnen in der Furie vor die Hand kommet/ hawen sie mit ihren Säbeln nieder: Doch wann dem ersten Anfall der Polen männlich wiederstanden wird/ können sie leicht zu rück und in die Flucht getrieben werden. Der Adel dieses Reichs führet eine grosse Pracht so wohl in der Kleidung/ als in ihrer Hoffhaltung. Ihre Macht ist so nicht beschnitten/ wie in andern Königreichen der Christen/ daher Polen gemeiniglich der Edelen Reich genennet wird. Sie seyn auch alle gleich hoch im ansehen/ außerhalb denjenigen/ so in hohen Reichsbedienungen bestallet seyn/ und also über alle andere gehen. Der gantze polnische Adel ist verbunden/ auff beschehenen Auffbott/ zu Beschirmung des Reichs/ sich in die Waffen zu begeben/ welche dann den grössesten Theil ihrer Krieges-Macht auffbringen. Es hat auch der Adel eine ungebundene Macht über ihre Bauren und Unterthanen / deren viele ihnen als Leib-Eigene zugehören; und dafern derselben Jemand von dem Edelman/ etwa im Zorn oder auß Übermuht/ umbs Leben gebracht wird/ haben sie sich gar wenig wieder ihn durch Rechts-Forderung zu erholen. Sothane und mehrere Freyheiten/ die der polnische Adel geniest/ hat auch der König Sigismundus Augustus dem Littauischen/ und König Stephanus Battori den Liefländischen Adel mit getheilet/ wodurch das polnische Reich seine Landgräntzen sehr erweitert hat. Die Polen zehlen eine lange Reyhe der Königen/ auß ihrer eigenen Landes-Art zu dieser Hoheit durch die Wahl erhoben. Sie fangen an vom Könige Lecho dem ersten Stiffter dieses Königreichs/ von welchen sie auch Vorzeiten Lechiter genennet worden. Hernach ist die Oberherrschafft des polnischen Reichs unter das Gebiet der zwolff Waywoden gefallen. Nach einiger Zeit hat die königliche Hochheit ihre vorige Herrligkeit wieder bekommen. Nach ableben des Königes Casimiri des ersten/ haben die Polen nach frembden Fürsten außgesehen/ und denselben die königliche Cron auff gesetzet / vermeinend dadurch das Ansehen und die Macht des Reichs zu vermehren; Die eben gleiche Macht des Adels in vollkommenen Stande zubefästigen/ und allen feindseligen Streit und Uneinigkeit abzuwehren. Vor wenig Jahren haben sie wiederumb die Oberherrschafft einen innerhalb Reichs Gebohrnen auffgerragen. 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Sie seyn auch alle gleich hoch im ansehen/ außerhalb denjenigen/ so in hohen Reichsbedienungen bestallet seyn/ und also über alle andere gehen.</p> <p>Der gantze polnische Adel ist verbunden/ auff beschehenen Auffbott/ zu Beschirmung des Reichs/ sich in die Waffen zu begeben/ welche dann den grössesten Theil ihrer Krieges-Macht auffbringen.</p> <p>Es hat auch der Adel eine ungebundene Macht über ihre Bauren und Unterthanen / deren viele ihnen als Leib-Eigene zugehören; und dafern derselben Jemand von dem Edelman/ etwa im Zorn oder auß Übermuht/ umbs Leben gebracht wird/ haben sie sich gar wenig wieder ihn durch Rechts-Forderung zu erholen. Sothane und mehrere Freyheiten/ die der polnische Adel geniest/ hat auch der König Sigismundus Augustus dem Littauischen/ und König Stephanus Battori den Liefländischen Adel mit getheilet/ wodurch das polnische Reich seine Landgräntzen sehr erweitert hat.</p> <p>Die Polen zehlen eine lange Reyhe der Königen/ auß ihrer eigenen Landes-Art zu dieser Hoheit durch die Wahl erhoben. Sie fangen an vom Könige Lecho dem ersten Stiffter dieses Königreichs/ von welchen sie auch Vorzeiten Lechiter genennet worden. Hernach ist die Oberherrschafft des polnischen Reichs unter das Gebiet der zwolff Waywoden gefallen. Nach einiger Zeit hat die königliche Hochheit ihre vorige Herrligkeit wieder bekommen.</p> <p>Nach ableben des Königes Casimiri des ersten/ haben die Polen nach frembden Fürsten außgesehen/ und denselben die königliche Cron auff gesetzet / vermeinend dadurch das Ansehen und die Macht des Reichs zu vermehren; Die eben gleiche Macht des Adels in vollkommenen Stande zubefästigen/ und allen feindseligen Streit und Uneinigkeit abzuwehren. Vor wenig Jahren haben sie wiederumb die Oberherrschafft einen innerhalb Reichs Gebohrnen auffgerragen.</p> <p>Zu der Wahl eines newen Königes kommen zusammen die Bischöffe / </p> </div> </body> </text> </TEI> [117/0129]
alles was ihnen in der Furie vor die Hand kommet/ hawen sie mit ihren Säbeln nieder: Doch wann dem ersten Anfall der Polen männlich wiederstanden wird/ können sie leicht zu rück und in die Flucht getrieben werden.
Der Adel dieses Reichs führet eine grosse Pracht so wohl in der Kleidung/ als in ihrer Hoffhaltung. Ihre Macht ist so nicht beschnitten/ wie in andern Königreichen der Christen/ daher Polen gemeiniglich der Edelen Reich genennet wird. Sie seyn auch alle gleich hoch im ansehen/ außerhalb denjenigen/ so in hohen Reichsbedienungen bestallet seyn/ und also über alle andere gehen.
Der gantze polnische Adel ist verbunden/ auff beschehenen Auffbott/ zu Beschirmung des Reichs/ sich in die Waffen zu begeben/ welche dann den grössesten Theil ihrer Krieges-Macht auffbringen.
Es hat auch der Adel eine ungebundene Macht über ihre Bauren und Unterthanen / deren viele ihnen als Leib-Eigene zugehören; und dafern derselben Jemand von dem Edelman/ etwa im Zorn oder auß Übermuht/ umbs Leben gebracht wird/ haben sie sich gar wenig wieder ihn durch Rechts-Forderung zu erholen. Sothane und mehrere Freyheiten/ die der polnische Adel geniest/ hat auch der König Sigismundus Augustus dem Littauischen/ und König Stephanus Battori den Liefländischen Adel mit getheilet/ wodurch das polnische Reich seine Landgräntzen sehr erweitert hat.
Die Polen zehlen eine lange Reyhe der Königen/ auß ihrer eigenen Landes-Art zu dieser Hoheit durch die Wahl erhoben. Sie fangen an vom Könige Lecho dem ersten Stiffter dieses Königreichs/ von welchen sie auch Vorzeiten Lechiter genennet worden. Hernach ist die Oberherrschafft des polnischen Reichs unter das Gebiet der zwolff Waywoden gefallen. Nach einiger Zeit hat die königliche Hochheit ihre vorige Herrligkeit wieder bekommen.
Nach ableben des Königes Casimiri des ersten/ haben die Polen nach frembden Fürsten außgesehen/ und denselben die königliche Cron auff gesetzet / vermeinend dadurch das Ansehen und die Macht des Reichs zu vermehren; Die eben gleiche Macht des Adels in vollkommenen Stande zubefästigen/ und allen feindseligen Streit und Uneinigkeit abzuwehren. Vor wenig Jahren haben sie wiederumb die Oberherrschafft einen innerhalb Reichs Gebohrnen auffgerragen.
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