[N. N.]: Der berühmte Ertz-Dieb und Strassen-Räuber Cartouche. Leipzig, 1722.tern unter währender Peinigung gestorben, sie haben aber dem ohnge- Den 28. des Morgens sahe man auf den Platz de Greve 5. Räder To-
tern unter waͤhrender Peinigung geſtorben, ſie haben aber dem ohnge- Den 28. des Morgens ſahe man auf den Platz de Greve 5. Raͤder To-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0022" n="16"/> tern unter waͤhrender Peinigung geſtorben, ſie haben aber dem ohnge-<lb/> achtet nicht das geringſte bekennen wollen. Nach der Tortur hat man<lb/> denſelben abermahls mit mehr als 40. Perſonen <hi rendition="#aq">confrontir</hi>et, und da er<lb/> durch ſo viel <hi rendition="#aq">Indicia</hi> genugſam uͤberwieſen worden, auf ſein eigen Bekaͤnt-<lb/> niß nicht <hi rendition="#aq">reflectir</hi>et, ſondern der General-Fiſcal hat am 27. Novembr.<lb/> den wider ihn vor dem Criminal-Gerichte des Parlements <hi rendition="#aq">formirt</hi>en<lb/> Proceß geſchloſſen, worauf dem <hi rendition="#aq">Cartouche</hi> ſein Urtheil vorgeleſen und<lb/> zugleich angedeutet worden, daß es folgendes Tages an ihm ſolte vollzo-<lb/> gen werden.</p><lb/> <p>Den 28. des Morgens ſahe man auf den Platz <hi rendition="#aq">de Greve</hi> 5. Raͤder<lb/> und 2. Galgen ſtehen, ſo des Nachts vorher aufgerichtet worden. Die<lb/> Obrigkeit war entſchloſſen zugleich nebſt <hi rendition="#aq">Cartouche</hi> 6. ſeiner Cameraden<lb/><hi rendition="#aq">juſtificir</hi>en, und an dieſem Ertz-Dieb, zu ſeiner deſto groͤſſern Quaal, die<lb/><hi rendition="#aq">Execution</hi> zuletzt vollziehen zu laſſen. Weil aber die Cameraden des<lb/><hi rendition="#aq">Cartouche</hi> noch mehrere von ihren Diebs-Geſellen angaben, ſo hatte<lb/> das <hi rendition="#aq">Criminal-</hi>Gericht vor rathſam befunden, dieſe Miſſethaͤter noch ei-<lb/> nige Tage beym Leben zu laſſen, damit man die angegebenen Diebs-Voͤ-<lb/> gel indeſſen greiffen und ſie mit ſelbigen <hi rendition="#aq">confrontir</hi>en koͤnnte; und dieſes<lb/> war die Urſache, daß Nachmittags 4. Raͤder und 2. Galgen wieder<lb/> weggenommen wurden. Ohnfehr gegen 3. Uhr ward <hi rendition="#aq">Cartouche</hi> unter<lb/> Begleitung aller Archiers und der Wacht zu Pferd und Fuſſe von der<lb/> Hauß-Vogtey auf den Platz <hi rendition="#aq">de Greve</hi> gebracht, und von 6. Archiers<lb/> oder Stadt-Knechten auf das <hi rendition="#aq">Chavot</hi> getragen. So bald er auf dieſes<lb/> zu ſtehen kam, wurden 4. von ſeinen Cameraden, die man zum Schein<lb/> hinauf gefuͤhret hatte, von dem <hi rendition="#aq">Chavot</hi> herunter geſtoſſen. Wie nun<lb/><hi rendition="#aq">Cartouche</hi> fragte, was dieſes zu bedeuten haͤtte, ſo ward ihm zur Antwort<lb/> gegeben, dieſe haͤtten ihr Verbrechen freywillig geſtanden und waͤren <hi rendition="#aq">par-<lb/> donir</hi>et worden. <hi rendition="#aq">Cartouche</hi> vermeinte durch ein freywilliges Bekaͤnnt-<lb/> niß gleichfalls <hi rendition="#aq">Pardon,</hi> oder doch eine Milderung ſeines Urtheils zu er-<lb/> halten, und begehrte mit ſeinen Richtern zu reden, weil er noch wichtige<lb/> Dinge zu entdecken haͤtte. Er ward ſodann auf das Stadt-Hauß, und<lb/> vor die daſelbſt befindliche Gerichts-Perſonen gebracht. Zu dieſen ſagte<lb/> derſelbe: Weil er nunmehro ſehen koͤnnte, daß das Ende ſeines Lebens na-<lb/> he waͤre, ſo haͤtte er ſich auf dem Wege entſchloſſen, ein auffrichtiges Be-<lb/> kenntniß aller ſeiner Verbrechen und eine weitlaͤufftige Entdeckung ſeiner<lb/> Cameraden zu thun. Er rechtfertigte hierauff den Richter, ſo ihm ſein<lb/> <fw place="bottom" type="catch">To-</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0022]
tern unter waͤhrender Peinigung geſtorben, ſie haben aber dem ohnge-
achtet nicht das geringſte bekennen wollen. Nach der Tortur hat man
denſelben abermahls mit mehr als 40. Perſonen confrontiret, und da er
durch ſo viel Indicia genugſam uͤberwieſen worden, auf ſein eigen Bekaͤnt-
niß nicht reflectiret, ſondern der General-Fiſcal hat am 27. Novembr.
den wider ihn vor dem Criminal-Gerichte des Parlements formirten
Proceß geſchloſſen, worauf dem Cartouche ſein Urtheil vorgeleſen und
zugleich angedeutet worden, daß es folgendes Tages an ihm ſolte vollzo-
gen werden.
Den 28. des Morgens ſahe man auf den Platz de Greve 5. Raͤder
und 2. Galgen ſtehen, ſo des Nachts vorher aufgerichtet worden. Die
Obrigkeit war entſchloſſen zugleich nebſt Cartouche 6. ſeiner Cameraden
juſtificiren, und an dieſem Ertz-Dieb, zu ſeiner deſto groͤſſern Quaal, die
Execution zuletzt vollziehen zu laſſen. Weil aber die Cameraden des
Cartouche noch mehrere von ihren Diebs-Geſellen angaben, ſo hatte
das Criminal-Gericht vor rathſam befunden, dieſe Miſſethaͤter noch ei-
nige Tage beym Leben zu laſſen, damit man die angegebenen Diebs-Voͤ-
gel indeſſen greiffen und ſie mit ſelbigen confrontiren koͤnnte; und dieſes
war die Urſache, daß Nachmittags 4. Raͤder und 2. Galgen wieder
weggenommen wurden. Ohnfehr gegen 3. Uhr ward Cartouche unter
Begleitung aller Archiers und der Wacht zu Pferd und Fuſſe von der
Hauß-Vogtey auf den Platz de Greve gebracht, und von 6. Archiers
oder Stadt-Knechten auf das Chavot getragen. So bald er auf dieſes
zu ſtehen kam, wurden 4. von ſeinen Cameraden, die man zum Schein
hinauf gefuͤhret hatte, von dem Chavot herunter geſtoſſen. Wie nun
Cartouche fragte, was dieſes zu bedeuten haͤtte, ſo ward ihm zur Antwort
gegeben, dieſe haͤtten ihr Verbrechen freywillig geſtanden und waͤren par-
doniret worden. Cartouche vermeinte durch ein freywilliges Bekaͤnnt-
niß gleichfalls Pardon, oder doch eine Milderung ſeines Urtheils zu er-
halten, und begehrte mit ſeinen Richtern zu reden, weil er noch wichtige
Dinge zu entdecken haͤtte. Er ward ſodann auf das Stadt-Hauß, und
vor die daſelbſt befindliche Gerichts-Perſonen gebracht. Zu dieſen ſagte
derſelbe: Weil er nunmehro ſehen koͤnnte, daß das Ende ſeines Lebens na-
he waͤre, ſo haͤtte er ſich auf dem Wege entſchloſſen, ein auffrichtiges Be-
kenntniß aller ſeiner Verbrechen und eine weitlaͤufftige Entdeckung ſeiner
Cameraden zu thun. Er rechtfertigte hierauff den Richter, ſo ihm ſein
To-
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