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Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.

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nicht geringer / sondern herrlicher / denn das Sacrament / gehalten werden / spricht Rod. Gualt. sup. 1. Cor. 11. Matt. 9. Wiewol die Zuricher in diesem Punet mit den Genfischen nicht einig / wie auch Erastus, Syluanus, Adamus Neuserus zu Heidelberg wider Oeluianum vnd Bezam, An. 1570 geschrieben / wie die Scripta im offenen Druck vorhanden.

6. Zwinglius in seinem letzten Bekentnis ad RegemZuschische Communion vom Zwingel angericht. Galliae, welchs H. Bullinger zulobet / beschreibet seine weise das Zwinglische Abendmahl zu halten / vnd in der Kirchen vmbher zu tragen / Bittet / der König wolle jhm solche weise nicht misfallen lassen / denn man habe erfahren / das etliche / die also miteinander gessen vnd getruncken haben / sind dardurch versuhnet worden / da sie zuuor einander gram gewesen / Tom. 2. fol. Daruon lehret der HErr Christus viel anders / Matth. 5. das man zuuor mit dem Bruder sich versühne / vnd hernach die Gabe auff dem Altar opffern solle. Aber weil die Zwinglianer die Altar vmbreissen / fragen sie billich nichts nach diesem Spruch des Sohns Gottes / so wenig als nach der Lehre Augspurgischer Confession / ob sie gleich bisweilen sich zur selben bekennen.

7. Die Saeramentirer lassens nicht frey / auff welcheZwangmüle der Caluinisten mit ihrem Brodbrechen. zeit einer communiciren wil / sondern des Jahrs haben sie etliche Tage / alle sechs oder dreyzehen Wochen / da sie jhre Communion halten / da mussen die Brüder vnd Schwestern alle hinzu gehen / es sey einer geschickt oder vngeschickt. Wie nun die verhöret können werden / nach der Lehre der Apologien / ist leicht zuermessen.

8. Noch eine Zwangmüle haben die Anhaltischen CaluinistenMit der Kindertauffe das / das sie keinem sein Kind wollen teuffen / der nicht mit jhnen das Sacrament empfangen wölle / wie von vielen

nicht geringer / sondern herrlicher / denn das Sacrament / gehalten werden / spricht Rod. Gualt. sup. 1. Cor. 11. Matt. 9. Wiewol die Zuricher in diesem Punet mit den Genfischen nicht einig / wie auch Erastus, Syluanus, Adamus Neuserus zu Heidelberg wider Oeluianum vnd Bezam, An. 1570 geschrieben / wie die Scripta im offenen Druck vorhanden.

6. Zwinglius in seinem letzten Bekentnis ad RegemZuschische Communion vom Zwingel angericht. Galliae, welchs H. Bullinger zulobet / beschreibet seine weise das Zwinglische Abendmahl zu halten / vnd in der Kirchen vmbher zu tragen / Bittet / der König wolle jhm solche weise nicht misfallen lassen / denn man habe erfahren / das etliche / die also miteinander gessen vnd getruncken haben / sind dardurch versuhnet worden / da sie zuuor einander gram gewesen / Tom. 2. fol. Daruon lehret der HErr Christus viel anders / Matth. 5. das man zuuor mit dem Bruder sich versühne / vnd hernach die Gabe auff dem Altar opffern solle. Aber weil die Zwinglianer die Altar vmbreissen / fragen sie billich nichts nach diesem Spruch des Sohns Gottes / so wenig als nach der Lehre Augspurgischer Confession / ob sie gleich bisweilen sich zur selben bekennen.

7. Die Saeramentirer lassens nicht frey / auff welcheZwangmüle der Caluinisten mit ihrem Brodbrechen. zeit einer communiciren wil / sondern des Jahrs haben sie etliche Tage / alle sechs oder dreyzehen Wochen / da sie jhre Communion halten / da mussen die Brüder vnd Schwestern alle hinzu gehen / es sey einer geschickt oder vngeschickt. Wie nun die verhöret können werden / nach der Lehre der Apologien / ist leicht zuermessen.

8. Noch eine Zwangmüle haben die Anhaltischen CaluinistenMit der Kindertauffe das / das sie keinem sein Kind wollen teuffen / der nicht mit jhnen das Sacrament empfangen wölle / wie von vielen

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[81/0177] nicht geringer / sondern herrlicher / denn das Sacrament / gehalten werden / spricht Rod. Gualt. sup. 1. Cor. 11. Matt. 9. Wiewol die Zuricher in diesem Punet mit den Genfischen nicht einig / wie auch Erastus, Syluanus, Adamus Neuserus zu Heidelberg wider Oeluianum vnd Bezam, An. 1570 geschrieben / wie die Scripta im offenen Druck vorhanden. 6. Zwinglius in seinem letzten Bekentnis ad Regem Galliae, welchs H. Bullinger zulobet / beschreibet seine weise das Zwinglische Abendmahl zu halten / vnd in der Kirchen vmbher zu tragen / Bittet / der König wolle jhm solche weise nicht misfallen lassen / denn man habe erfahren / das etliche / die also miteinander gessen vnd getruncken haben / sind dardurch versuhnet worden / da sie zuuor einander gram gewesen / Tom. 2. fol. Daruon lehret der HErr Christus viel anders / Matth. 5. das man zuuor mit dem Bruder sich versühne / vnd hernach die Gabe auff dem Altar opffern solle. Aber weil die Zwinglianer die Altar vmbreissen / fragen sie billich nichts nach diesem Spruch des Sohns Gottes / so wenig als nach der Lehre Augspurgischer Confession / ob sie gleich bisweilen sich zur selben bekennen. Zuschische Communion vom Zwingel angericht. 7. Die Saeramentirer lassens nicht frey / auff welche zeit einer communiciren wil / sondern des Jahrs haben sie etliche Tage / alle sechs oder dreyzehen Wochen / da sie jhre Communion halten / da mussen die Brüder vnd Schwestern alle hinzu gehen / es sey einer geschickt oder vngeschickt. Wie nun die verhöret können werden / nach der Lehre der Apologien / ist leicht zuermessen. Zwangmüle der Caluinisten mit ihrem Brodbrechen. 8. Noch eine Zwangmüle haben die Anhaltischen Caluinisten / das sie keinem sein Kind wollen teuffen / der nicht mit jhnen das Sacrament empfangen wölle / wie von vielen Mit der Kindertauffe das

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/177>, abgerufen am 24.11.2024.