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[Pahl, Johann Gottfried]: Geheimnisse eines mehr als fünfzigjährigen wirtembergischen Staatsmannes. [Heilbronn], 1799.

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Unumschränktheit seiner Macht, verbreitete sich über alle, die in seinem Namen handelten; die ständischen Rechte und die Landesprivilegien aber wurden, durch die täglichen Verhöhnungen, welchen sie ausgesetzt waren, verächtlich, oder als unbrauchbar gewordene Antiken betrachtet. Alles zitterte vor dem Despoten; alles gehorchte seinem Winke; alles schmeichelte und kroch; und um seinen Diensteifer recht deutlich an den Tag zu legen, half man zu jeder Ungerechtigkeit und ahmte sogar seine Laster nach. Auch so wie vor dem Fürsten, zitterte jeder Subaltern vor seinem Vorgesetzten, und alle rächten die Knechtschaft, in der sie sich befanden, an dem Volke. Der Uebermuth und die Ansprüche des Adels und der Offciere waren gränzenlos. Sie hudelten die sämtlichen Klassen des Bürgerstandes recht rittermässig, traten das Heiligthum unsrer Rechte und Freyheiten mit Füssen, und durften es sich so gar erlauben, Ober- und Staatsbeamte mit Rippstösen und Prügeln zu mishandeln.

Unumschränktheit seiner Macht, verbreitete sich über alle, die in seinem Namen handelten; die ständischen Rechte und die Landesprivilegien aber wurden, durch die täglichen Verhöhnungen, welchen sie ausgesetzt waren, verächtlich, oder als unbrauchbar gewordene Antiken betrachtet. Alles zitterte vor dem Despoten; alles gehorchte seinem Winke; alles schmeichelte und kroch; und um seinen Diensteifer recht deutlich an den Tag zu legen, half man zu jeder Ungerechtigkeit und ahmte sogar seine Laster nach. Auch so wie vor dem Fürsten, zitterte jeder Subaltern vor seinem Vorgesetzten, und alle rächten die Knechtschaft, in der sie sich befanden, an dem Volke. Der Uebermuth und die Ansprüche des Adels und der Offciere waren gränzenlos. Sie hudelten die sämtlichen Klassen des Bürgerstandes recht rittermässig, traten das Heiligthum unsrer Rechte und Freyheiten mit Füssen, und durften es sich so gar erlauben, Ober- und Staatsbeamte mit Rippstösen und Prügeln zu mishandeln.

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Unumschränktheit seiner Macht, verbreitete sich über alle, die in seinem Namen handelten; die ständischen Rechte und die Landesprivilegien aber wurden, durch die täglichen Verhöhnungen, welchen sie ausgesetzt waren, verächtlich, oder als unbrauchbar gewordene Antiken betrachtet. Alles zitterte vor dem Despoten; alles gehorchte seinem Winke; alles schmeichelte und kroch; und um seinen Diensteifer recht deutlich an den Tag zu legen, half man zu jeder Ungerechtigkeit und ahmte sogar seine Laster nach. Auch so wie vor dem Fürsten, zitterte jeder Subaltern vor seinem Vorgesetzten, und alle rächten die Knechtschaft, in der sie sich befanden, an dem Volke. Der Uebermuth und die Ansprüche des Adels und der Offciere waren gränzenlos. Sie hudelten die sämtlichen Klassen des Bürgerstandes recht rittermässig, traten das Heiligthum unsrer Rechte und Freyheiten mit Füssen, und durften es sich so gar erlauben, Ober- und Staatsbeamte mit Rippstösen und Prügeln zu mishandeln.
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[46/0046] Unumschränktheit seiner Macht, verbreitete sich über alle, die in seinem Namen handelten; die ständischen Rechte und die Landesprivilegien aber wurden, durch die täglichen Verhöhnungen, welchen sie ausgesetzt waren, verächtlich, oder als unbrauchbar gewordene Antiken betrachtet. Alles zitterte vor dem Despoten; alles gehorchte seinem Winke; alles schmeichelte und kroch; und um seinen Diensteifer recht deutlich an den Tag zu legen, half man zu jeder Ungerechtigkeit und ahmte sogar seine Laster nach. Auch so wie vor dem Fürsten, zitterte jeder Subaltern vor seinem Vorgesetzten, und alle rächten die Knechtschaft, in der sie sich befanden, an dem Volke. Der Uebermuth und die Ansprüche des Adels und der Offciere waren gränzenlos. Sie hudelten die sämtlichen Klassen des Bürgerstandes recht rittermässig, traten das Heiligthum unsrer Rechte und Freyheiten mit Füssen, und durften es sich so gar erlauben, Ober- und Staatsbeamte mit Rippstösen und Prügeln zu mishandeln.

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Zitationshilfe: [Pahl, Johann Gottfried]: Geheimnisse eines mehr als fünfzigjährigen wirtembergischen Staatsmannes. [Heilbronn], 1799, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_geheimnisse_1797/46>, abgerufen am 21.11.2024.