Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797.

Bild:
<< vorherige Seite

und unsre andern Privilegien, sind alte Papiere, die wohl bestaubt im Archive liegen, und, bloß um der Form willen, von Herr- und Landschaft noch manchmal allegirt werden, damit das Volk sich einbilde, es sey frey. Wozu sollten wir auch einen Fürsten haben, wenn er nicht thun dürfte, was er wollte? Müßte er sich nach Gesetzen und Verträgen richten, und von seinem Thun und Lassen Rede und Antwort geben, was wäre er alsdann weiter, als der Doge von Venedig, oder als der Bürgermeister von Weilerstadt? Eben um deßwillen ist er ein Fürst, daß er niemand weder über noch neben sich hat, daß er ganz nach Willkühr handeln kann, und daß er von seinen Handlungen keinen andern Grund anzuführen schuldig ist, als seinen gnädigsten Willen und Meinung; - und so ist es auch von jeher in praxi in Wirtemberg gehalten worden. Ist der Regent mit irgend einer Beschränkung umgeben, so wird der

und unsre andern Privilegien, sind alte Papiere, die wohl bestaubt im Archive liegen, und, bloß um der Form willen, von Herr- und Landschaft noch manchmal allegirt werden, damit das Volk sich einbilde, es sey frey. Wozu sollten wir auch einen Fürsten haben, wenn er nicht thun dürfte, was er wollte? Müßte er sich nach Gesetzen und Verträgen richten, und von seinem Thun und Lassen Rede und Antwort geben, was wäre er alsdann weiter, als der Doge von Venedig, oder als der Bürgermeister von Weilerstadt? Eben um deßwillen ist er ein Fürst, daß er niemand weder über noch neben sich hat, daß er ganz nach Willkühr handeln kann, und daß er von seinen Handlungen keinen andern Grund anzuführen schuldig ist, als seinen gnädigsten Willen und Meinung; – und so ist es auch von jeher in praxi in Wirtemberg gehalten worden. Ist der Regent mit irgend einer Beschränkung umgeben, so wird der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0035" n="35"/>
und unsre andern Privilegien, sind alte Papiere, die wohl bestaubt im Archive liegen, und, bloß um der Form willen, von Herr- und Landschaft noch manchmal allegirt werden, damit das Volk sich einbilde, es sey frey. Wozu sollten wir auch einen Fürsten haben, wenn er nicht thun dürfte, was er wollte? Müßte er sich nach Gesetzen und Verträgen richten, und von seinem Thun und Lassen Rede und Antwort geben, was wäre er alsdann weiter, als der Doge von <hi rendition="#i">Venedig</hi>, oder als der Bürgermeister von <hi rendition="#i">Weilerstadt</hi>? Eben um deßwillen ist er ein Fürst, daß er niemand weder über noch neben sich hat, daß er ganz nach Willkühr handeln kann, und daß er von seinen Handlungen keinen andern Grund anzuführen schuldig ist, als seinen <hi rendition="#i">gnädigsten Willen und Meinung</hi>; &#x2013; und so ist es auch von jeher <hi rendition="#i">in praxi</hi> in <hi rendition="#i">Wirtemberg</hi> gehalten worden. Ist der Regent mit irgend einer Beschränkung umgeben, so wird der
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[35/0035] und unsre andern Privilegien, sind alte Papiere, die wohl bestaubt im Archive liegen, und, bloß um der Form willen, von Herr- und Landschaft noch manchmal allegirt werden, damit das Volk sich einbilde, es sey frey. Wozu sollten wir auch einen Fürsten haben, wenn er nicht thun dürfte, was er wollte? Müßte er sich nach Gesetzen und Verträgen richten, und von seinem Thun und Lassen Rede und Antwort geben, was wäre er alsdann weiter, als der Doge von Venedig, oder als der Bürgermeister von Weilerstadt? Eben um deßwillen ist er ein Fürst, daß er niemand weder über noch neben sich hat, daß er ganz nach Willkühr handeln kann, und daß er von seinen Handlungen keinen andern Grund anzuführen schuldig ist, als seinen gnädigsten Willen und Meinung; – und so ist es auch von jeher in praxi in Wirtemberg gehalten worden. Ist der Regent mit irgend einer Beschränkung umgeben, so wird der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Der Seitenwechsel erfolgt bei Worttrennung nach dem gesamten Wort.
  • Geviertstriche (—) wurden durch Halbgeviertstriche ersetzt (–).
  • lang + rund s wird ß; Ligaturen werden getrennt (æ = ae); vv wird als w trankribiert



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797/35
Zitationshilfe: Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797/35>, abgerufen am 21.11.2024.