Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pahl, Johann Gottfried: Trost- und Condolenz-Schreiben an den guten Mann, welcher über dem Truzlibell für den Wirtembergischen Adel im Angesichte des ehrlöblichen Publicums, bittre Thränen vergossen hat. 1797.

Bild:
<< vorherige Seite

Endlich hast du auch darinn recht, mein Freund! wenn du auf der Behauptung bestehest, daß niemand den Fürsten hindern könne, seine adelichen Diener aus fernen Landen kommen zu lassen, sollte es auch, wie du meynest, aus einer ganz unbekannten Insel auf der Südsee, oder im nördlichen Ocean seyn. Denn das folgt aus dem Begriffe der absoluten Monarchie, welche wir, ich, du, und der Schulmeister zu Ganslosen, für die einzig vernünftige, einzig gerechte, und einzig dauerhafte Staatsform halten. Aber so richtig deine Resultate sind, so höckericht und krumm sind die Wege, auf denen du dazu gelangst, welches freylich, bei deinem oben besagten Leibesgebrechen, nicht wohl anders seyn kann. Wie schön und evident hat mein Herr Sebastian in seinem opusculum jene Befugniß des Fürsten gerechtfertigt? Aber du verschmähest seinen simplen, natürlichen Gang, und machst den sonderbaren Schluß: Das es Thorheit wäre, aus einem Lande auszuwandern, in dem man sein Glük gemacht hat, so - muß auch der fremde Adel in Wirtemberg in seinem Esse bleiben.

Endlich hast du auch darinn recht, mein Freund! wenn du auf der Behauptung bestehest, daß niemand den Fürsten hindern könne, seine adelichen Diener aus fernen Landen kommen zu lassen, sollte es auch, wie du meynest, aus einer ganz unbekannten Insel auf der Südsee, oder im nördlichen Ocean seyn. Denn das folgt aus dem Begriffe der absoluten Monarchie, welche wir, ich, du, und der Schulmeister zu Ganslosen, für die einzig vernünftige, einzig gerechte, und einzig dauerhafte Staatsform halten. Aber so richtig deine Resultate sind, so höckericht und krumm sind die Wege, auf denen du dazu gelangst, welches freylich, bei deinem oben besagten Leibesgebrechen, nicht wohl anders seyn kann. Wie schön und evident hat mein Herr Sebastian in seinem opusculum jene Befugniß des Fürsten gerechtfertigt? Aber du verschmähest seinen simplen, natürlichen Gang, und machst den sonderbaren Schluß: Das es Thorheit wäre, aus einem Lande auszuwandern, in dem man sein Glük gemacht hat, so – muß auch der fremde Adel in Wirtemberg in seinem Esse bleiben.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0037" n="37"/>
        <p>Endlich hast du auch darinn recht, mein Freund! wenn du auf der Behauptung bestehest, daß niemand den Fürsten hindern könne, seine adelichen Diener aus fernen Landen kommen zu lassen, sollte es auch, wie du meynest, aus einer ganz unbekannten Insel auf der <hi rendition="#fr">Südsee</hi>, oder im <hi rendition="#fr">nördlichen Ocean</hi> seyn. Denn das folgt aus dem Begriffe der absoluten Monarchie, welche wir, ich, du, und der Schulmeister zu <hi rendition="#fr">Ganslosen</hi>, für die einzig vernünftige, einzig gerechte, und einzig dauerhafte Staatsform halten. Aber so richtig deine Resultate sind, so höckericht und krumm sind die Wege, auf denen du dazu gelangst, welches freylich, bei deinem oben besagten Leibesgebrechen, nicht wohl anders seyn kann. Wie schön und <hi rendition="#aq">evident</hi> hat mein Herr <hi rendition="#fr">Sebastian</hi> in seinem <hi rendition="#aq">opusculum</hi> jene Befugniß des Fürsten gerechtfertigt? Aber du verschmähest seinen simplen, natürlichen Gang, und machst den sonderbaren Schluß: Das es Thorheit wäre, aus einem Lande auszuwandern, in dem man sein Glük gemacht hat, so &#x2013; muß auch der fremde Adel in Wirtemberg in seinem <hi rendition="#aq">Esse</hi> bleiben.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[37/0037] Endlich hast du auch darinn recht, mein Freund! wenn du auf der Behauptung bestehest, daß niemand den Fürsten hindern könne, seine adelichen Diener aus fernen Landen kommen zu lassen, sollte es auch, wie du meynest, aus einer ganz unbekannten Insel auf der Südsee, oder im nördlichen Ocean seyn. Denn das folgt aus dem Begriffe der absoluten Monarchie, welche wir, ich, du, und der Schulmeister zu Ganslosen, für die einzig vernünftige, einzig gerechte, und einzig dauerhafte Staatsform halten. Aber so richtig deine Resultate sind, so höckericht und krumm sind die Wege, auf denen du dazu gelangst, welches freylich, bei deinem oben besagten Leibesgebrechen, nicht wohl anders seyn kann. Wie schön und evident hat mein Herr Sebastian in seinem opusculum jene Befugniß des Fürsten gerechtfertigt? Aber du verschmähest seinen simplen, natürlichen Gang, und machst den sonderbaren Schluß: Das es Thorheit wäre, aus einem Lande auszuwandern, in dem man sein Glük gemacht hat, so – muß auch der fremde Adel in Wirtemberg in seinem Esse bleiben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Der Seitenwechsel erfolgt bei Worttrennung nach dem gesamten Wort.
  • Geviertstriche (—) wurden durch Halbgeviertstriche ersetzt (–).
  • Alle redaktionellen Texte dieses Projektes stehen unter der Lizenz CC-BY-SA 2.0 deutsch



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_truzlibell_1797
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_truzlibell_1797/37
Zitationshilfe: Pahl, Johann Gottfried: Trost- und Condolenz-Schreiben an den guten Mann, welcher über dem Truzlibell für den Wirtembergischen Adel im Angesichte des ehrlöblichen Publicums, bittre Thränen vergossen hat. 1797, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_truzlibell_1797/37>, abgerufen am 21.11.2024.