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Parthey, Gustav: Jugenderinnerungen. Bd. 1. Berlin, [1871].

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nicht zufrieden, erließ Napoleon am 17. Mai 1809 ein Dekret, welches aus Schönbrunn bei Wien datirt, der weltlichen Herrschaft des Papstes für jetzt ein Ende machte, und die sämmtlichen päpstlichen Staaten mit dem Königreiche Italien vereinigte.

Solcher unerhörten Gewalt gegenüber konnte Pius VII. nur von seinen geistlichen Waffen Gebrauch machen. Er sprach am 12. Juni 1809 über den Kaiser Napoleon einen feierlichen Bannfluch aus. Die Wachsamkeit der französischen Polizei konnte nicht verhindern, daß dieses merkwürdige Aktenstück in vielen Exemplaren sich im Lande verbreitete. Ob der Papst selbst von dieser antiquirten Maasregel sich irgend welchen Erfolg versprach, bleibt dahingestellt; sie mochte wohl geeignet sein, einige fromme Franzosen zu beunruhigen, blieb aber auf den Gang der Ereignisse ohne alle Wirkung. Wohl entsinne ich mich, daß uns in der Schule als ein Curiosum erzählt wurde, der Papst habe den mächtigen Kaiser Napoleon in den Bann gethan. Als nun der fürchterliche Inhalt davon erklärt wurde: daß Niemand mit dem Gebannten irgend Gemeinschaft haben, ihm weder ein Stück Brodt, noch einen Trunk Wasser reichen solle, daß sein Fleisch den Vögeln unter dem Himmel zur Speise gegeben werde u. s. w., so fragte wohl ein unschuldiger Tertianer, wie es denn möglich sei, daß der Papst, der sich doch für den Statthalter Christi auf Erden ausgebe, so grauenvolle Verwünschungen gegen andre, und wären es auch seine Feinde, ausstoßen könne? Der ächt protestantische Lehrer war nicht um eine Antwort verlegen; er sagte uns, daß schon Luther dargethan, man müsse den Papst eher für den Antichrist, als für den Statthalter Christi ansehn, übrigens aber

nicht zufrieden, erließ Napoléon am 17. Mai 1809 ein Dekret, welches aus Schönbrunn bei Wien datirt, der weltlichen Herrschaft des Papstes für jetzt ein Ende machte, und die sämmtlichen päpstlichen Staaten mit dem Königreiche Italien vereinigte.

Solcher unerhörten Gewalt gegenüber konnte Pius VII. nur von seinen geistlichen Waffen Gebrauch machen. Er sprach am 12. Juni 1809 über den Kaiser Napoléon einen feierlichen Bannfluch aus. Die Wachsamkeit der französischen Polizei konnte nicht verhindern, daß dieses merkwürdige Aktenstück in vielen Exemplaren sich im Lande verbreitete. Ob der Papst selbst von dieser antiquirten Maasregel sich irgend welchen Erfolg versprach, bleibt dahingestellt; sie mochte wohl geeignet sein, einige fromme Franzosen zu beunruhigen, blieb aber auf den Gang der Ereignisse ohne alle Wirkung. Wohl entsinne ich mich, daß uns in der Schule als ein Curiosum erzählt wurde, der Papst habe den mächtigen Kaiser Napoléon in den Bann gethan. Als nun der fürchterliche Inhalt davon erklärt wurde: daß Niemand mit dem Gebannten irgend Gemeinschaft haben, ihm weder ein Stück Brodt, noch einen Trunk Wasser reichen solle, daß sein Fleisch den Vögeln unter dem Himmel zur Speise gegeben werde u. s. w., so fragte wohl ein unschuldiger Tertianer, wie es denn möglich sei, daß der Papst, der sich doch für den Statthalter Christi auf Erden ausgebe, so grauenvolle Verwünschungen gegen andre, und wären es auch seine Feinde, ausstoßen könne? Der ächt protestantische Lehrer war nicht um eine Antwort verlegen; er sagte uns, daß schon Luther dargethan, man müsse den Papst eher für den Antichrist, als für den Statthalter Christi ansehn, übrigens aber

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[284/0296] nicht zufrieden, erließ Napoléon am 17. Mai 1809 ein Dekret, welches aus Schönbrunn bei Wien datirt, der weltlichen Herrschaft des Papstes für jetzt ein Ende machte, und die sämmtlichen päpstlichen Staaten mit dem Königreiche Italien vereinigte. Solcher unerhörten Gewalt gegenüber konnte Pius VII. nur von seinen geistlichen Waffen Gebrauch machen. Er sprach am 12. Juni 1809 über den Kaiser Napoléon einen feierlichen Bannfluch aus. Die Wachsamkeit der französischen Polizei konnte nicht verhindern, daß dieses merkwürdige Aktenstück in vielen Exemplaren sich im Lande verbreitete. Ob der Papst selbst von dieser antiquirten Maasregel sich irgend welchen Erfolg versprach, bleibt dahingestellt; sie mochte wohl geeignet sein, einige fromme Franzosen zu beunruhigen, blieb aber auf den Gang der Ereignisse ohne alle Wirkung. Wohl entsinne ich mich, daß uns in der Schule als ein Curiosum erzählt wurde, der Papst habe den mächtigen Kaiser Napoléon in den Bann gethan. Als nun der fürchterliche Inhalt davon erklärt wurde: daß Niemand mit dem Gebannten irgend Gemeinschaft haben, ihm weder ein Stück Brodt, noch einen Trunk Wasser reichen solle, daß sein Fleisch den Vögeln unter dem Himmel zur Speise gegeben werde u. s. w., so fragte wohl ein unschuldiger Tertianer, wie es denn möglich sei, daß der Papst, der sich doch für den Statthalter Christi auf Erden ausgebe, so grauenvolle Verwünschungen gegen andre, und wären es auch seine Feinde, ausstoßen könne? Der ächt protestantische Lehrer war nicht um eine Antwort verlegen; er sagte uns, daß schon Luther dargethan, man müsse den Papst eher für den Antichrist, als für den Statthalter Christi ansehn, übrigens aber

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Zitationshilfe: Parthey, Gustav: Jugenderinnerungen. Bd. 1. Berlin, [1871], S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/parthey_jugenderinnerungen01_1871/296>, abgerufen am 23.11.2024.