Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.""Verkauffung und Verpachtung als insonderheit "Es macht aber zwei Bände, sehen Sie!" „„Verkauffung und Verpachtung als inſonderheit „Es macht aber zwei Baͤnde, ſehen Sie!“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0111" n="101"/> „„Verkauffung und Verpachtung als inſonderheit<lb/> „„bei dem Ackerbau, ꝛc. ꝛc. und an¬<lb/> „„dern oͤkonomiſchen Materien vorkommen, der<lb/> „„geſunden Vernunft, denen roͤmiſch- und teut¬<lb/> „„ſchen Geſezen nach ordentlich abgehandelt wer¬<lb/> „„den, allen denenjenigen, ſo Landguͤter beſizen,<lb/> „„oder dieſelben zu <hi rendition="#aq">administriren</hi> haben, hoͤchſt<lb/> „„nuͤzlich und ohnentbehrlich. Die andere Auf¬<lb/> „„lage. Leipzig, 1738 verlegts J. Ch. Martini,<lb/> „„Buchhaͤndler in der Grimmiſchen Straße.““</p><lb/> <p>„Es macht aber zwei Baͤnde, ſehen Sie!“<lb/> Ich habe ſie ſelber, ſagte Knol. — „Nun wohl!<lb/> (ſchlos der Vater daraus weiter fort). Muß ein<lb/> Gerichtsmann nicht wie ein Hufſchmidt, die Ta¬<lb/> ſchen ſchon im Schurzfell bei der Hand haben, nicht<lb/> erſt in den Hoſen? O du lieber Gott, H. Fiſkalis,<lb/> wo zu pfaͤnden iſt — zu taxieren — zu einquartieren<lb/> — muͤndlich und ſchriftlich Unzaͤhliges anzuzeigen<lb/> — wo Kraͤnze und Brunnen zu machen, Zigaͤuner<lb/> aus dem Lande zu jagen, auf Straßen und Feuer¬<lb/> ſchau zu ſchauen — wo in Doͤrfern Peſten, Exzeſ¬<lb/> ſe, Spizbuͤbereien ſind: — da iſt ja ein Gerichts¬<lb/> mann der erſte dabei, und zeigt die Sachen an, ſo¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [101/0111]
„„Verkauffung und Verpachtung als inſonderheit
„„bei dem Ackerbau, ꝛc. ꝛc. und an¬
„„dern oͤkonomiſchen Materien vorkommen, der
„„geſunden Vernunft, denen roͤmiſch- und teut¬
„„ſchen Geſezen nach ordentlich abgehandelt wer¬
„„den, allen denenjenigen, ſo Landguͤter beſizen,
„„oder dieſelben zu administriren haben, hoͤchſt
„„nuͤzlich und ohnentbehrlich. Die andere Auf¬
„„lage. Leipzig, 1738 verlegts J. Ch. Martini,
„„Buchhaͤndler in der Grimmiſchen Straße.““
„Es macht aber zwei Baͤnde, ſehen Sie!“
Ich habe ſie ſelber, ſagte Knol. — „Nun wohl!
(ſchlos der Vater daraus weiter fort). Muß ein
Gerichtsmann nicht wie ein Hufſchmidt, die Ta¬
ſchen ſchon im Schurzfell bei der Hand haben, nicht
erſt in den Hoſen? O du lieber Gott, H. Fiſkalis,
wo zu pfaͤnden iſt — zu taxieren — zu einquartieren
— muͤndlich und ſchriftlich Unzaͤhliges anzuzeigen
— wo Kraͤnze und Brunnen zu machen, Zigaͤuner
aus dem Lande zu jagen, auf Straßen und Feuer¬
ſchau zu ſchauen — wo in Doͤrfern Peſten, Exzeſ¬
ſe, Spizbuͤbereien ſind: — da iſt ja ein Gerichts¬
mann der erſte dabei, und zeigt die Sachen an, ſo¬
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