Nun konnte Lukas sich nicht mehr halten: "H. "HofFiskalis! Peter hat seines Vaters Sinn nicht; "mich hätte man jura lassen sollen. Gott! ich hatte "Gaben und mein Pferdgedächtniß und Sizfleisch. "-- Es ist nur ein schlechter Gerichtsmann, der "nicht zugleich ein Zivilist -- ein Kameralist -- ein "Kriminalist -- ein Feudalist -- ein Kanolist -- ein "Publist ist, so weit er kann. Längst hätt' ich "dieses mein Amt niedergelegt -- denn was zieh' ich "weiter davon, als jährlich 3 Scheffel Besoldung "und die FasKanne und viel Versäumnis und Ver¬ "drüßlichkeit -- wär' im ganzen Dorf ein Mensch "zu haben, ders wieder nähme und scharmant ver¬ "sähe. Wo sind denn die vielen Schulzen hier zu "Lande, die vier Schulzenordnungen im Hause ha¬ "ben wie ich, nämlich die alte gothaische, die chur¬ "sächsische, die würtembergische und die Haarhaa¬ "rische? -- Und sez' ich nicht jede Bücherlotterie "und verstehe die gescheutesten Sachen, unter an¬ "dern: "Julii Bernhards von Rohr vollständi¬ ""ges HaushaltungsRecht, in welchem die nüz¬ ""lichsten Rechtslehren, welche sowohl bei den ""Landgütern überhaupt, derselben Kauffung,
Nun konnte Lukas ſich nicht mehr halten: „H. „HofFiſkalis! Peter hat ſeines Vaters Sinn nicht; „mich haͤtte man jura laſſen ſollen. Gott! ich hatte „Gaben und mein Pferdgedaͤchtniß und Sizfleiſch. „— Es iſt nur ein ſchlechter Gerichtsmann, der „nicht zugleich ein Ziviliſt — ein Kameraliſt — ein „Kriminaliſt — ein Feudaliſt — ein Kanoliſt — ein „Publiſt iſt, ſo weit er kann. Laͤngſt haͤtt' ich „dieſes mein Amt niedergelegt — denn was zieh' ich „weiter davon, als jaͤhrlich 3 Scheffel Beſoldung „und die FasKanne und viel Verſaͤumnis und Ver¬ „druͤßlichkeit — waͤr' im ganzen Dorf ein Menſch „zu haben, ders wieder naͤhme und ſcharmant ver¬ „ſaͤhe. Wo ſind denn die vielen Schulzen hier zu „Lande, die vier Schulzenordnungen im Hauſe ha¬ „ben wie ich, naͤmlich die alte gothaiſche, die chur¬ „ſaͤchſiſche, die wuͤrtembergiſche und die Haarhaa¬ „riſche? — Und ſez' ich nicht jede Buͤcherlotterie „und verſtehe die geſcheuteſten Sachen, unter an¬ „dern: „Julii Bernhards von Rohr vollſtaͤndi¬ „„ges HaushaltungsRecht, in welchem die nuͤz¬ „„lichſten Rechtslehren, welche ſowohl bei den „„Landguͤtern uͤberhaupt, derſelben Kauffung,
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0110"n="100"/><p>Nun konnte Lukas ſich nicht mehr halten: „H.<lb/>„HofFiſkalis! Peter hat ſeines Vaters Sinn nicht;<lb/>„mich haͤtte man <hirendition="#aq #g">jura</hi> laſſen ſollen. Gott! ich hatte<lb/>„Gaben und mein Pferdgedaͤchtniß und Sizfleiſch.<lb/>„— Es iſt nur ein ſchlechter Gerichtsmann, der<lb/>„nicht zugleich ein Ziviliſt — ein Kameraliſt — ein<lb/>„Kriminaliſt — ein Feudaliſt — ein Kanoliſt — ein<lb/>„Publiſt iſt, ſo weit er kann. Laͤngſt haͤtt' ich<lb/>„dieſes mein Amt niedergelegt — denn was zieh' ich<lb/>„weiter davon, als jaͤhrlich 3 Scheffel Beſoldung<lb/>„und die FasKanne und viel Verſaͤumnis und Ver¬<lb/>„druͤßlichkeit — waͤr' im ganzen Dorf ein Menſch<lb/>„zu haben, ders wieder naͤhme und ſcharmant ver¬<lb/>„ſaͤhe. Wo ſind denn die vielen Schulzen hier zu<lb/>„Lande, die vier Schulzenordnungen im Hauſe ha¬<lb/>„ben wie ich, naͤmlich die alte gothaiſche, die chur¬<lb/>„ſaͤchſiſche, die wuͤrtembergiſche und die Haarhaa¬<lb/>„riſche? — Und ſez' ich nicht jede Buͤcherlotterie<lb/>„und verſtehe die geſcheuteſten Sachen, unter an¬<lb/>„dern: „Julii Bernhards von Rohr vollſtaͤndi¬<lb/>„„ges HaushaltungsRecht, in welchem die nuͤz¬<lb/>„„lichſten Rechtslehren, welche ſowohl bei den<lb/>„„Landguͤtern uͤberhaupt, derſelben Kauffung,<lb/></p></div></body></text></TEI>
[100/0110]
Nun konnte Lukas ſich nicht mehr halten: „H.
„HofFiſkalis! Peter hat ſeines Vaters Sinn nicht;
„mich haͤtte man jura laſſen ſollen. Gott! ich hatte
„Gaben und mein Pferdgedaͤchtniß und Sizfleiſch.
„— Es iſt nur ein ſchlechter Gerichtsmann, der
„nicht zugleich ein Ziviliſt — ein Kameraliſt — ein
„Kriminaliſt — ein Feudaliſt — ein Kanoliſt — ein
„Publiſt iſt, ſo weit er kann. Laͤngſt haͤtt' ich
„dieſes mein Amt niedergelegt — denn was zieh' ich
„weiter davon, als jaͤhrlich 3 Scheffel Beſoldung
„und die FasKanne und viel Verſaͤumnis und Ver¬
„druͤßlichkeit — waͤr' im ganzen Dorf ein Menſch
„zu haben, ders wieder naͤhme und ſcharmant ver¬
„ſaͤhe. Wo ſind denn die vielen Schulzen hier zu
„Lande, die vier Schulzenordnungen im Hauſe ha¬
„ben wie ich, naͤmlich die alte gothaiſche, die chur¬
„ſaͤchſiſche, die wuͤrtembergiſche und die Haarhaa¬
„riſche? — Und ſez' ich nicht jede Buͤcherlotterie
„und verſtehe die geſcheuteſten Sachen, unter an¬
„dern: „Julii Bernhards von Rohr vollſtaͤndi¬
„„ges HaushaltungsRecht, in welchem die nuͤz¬
„„lichſten Rechtslehren, welche ſowohl bei den
„„Landguͤtern uͤberhaupt, derſelben Kauffung,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre01_1804/110>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.