Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 2. Tübingen, 1804.muß ich eben thun, um nicht zu zanken, son¬ Q. H. Nro. 19. Mergelstein. Sommers-Zeit -- Klothars Jagd. Izt fieng das Notariat des Notarius ordent¬ muß ich eben thun, um nicht zu zanken, ſon¬ Q. H. Nro. 19. Mergelſtein. Sommers-Zeit — Klothars Jagd. Izt fieng das Notariat des Notarius ordent¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0026" n="18"/> muß ich eben thun, um nicht zu zanken, ſon¬<lb/> dern noch zu lieben. Der Himmel weiß, wie<lb/> ich dich peinigen werde. Aber vorausgeſagt hab'<lb/> ichs hier in beſter Laune; und dann ſei dieſes<lb/> Blatt, wenn es aufgemacht wird, mein Schirm¬<lb/> mein Feigen- mein Oelblatt.</p><lb/> <p> <hi rendition="#aq">Q. H.</hi> </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> <div n="1"> <head> <hi rendition="#aq #b">N</hi> <hi rendition="#aq #sup">ro</hi> <hi rendition="#b">. 19. Mergelſtein.</hi> </head><lb/> <argument> <p rendition="#c">Sommers-Zeit — Klothars Jagd.</p> </argument><lb/> <p>Izt fieng das Notariat des Notarius ordent¬<lb/> lich erſt recht an. Er wurde der allgemeine In¬<lb/> ſtrumenten-Macher der neugierigen Stadt. Ge¬<lb/> richtlich bei den Teſtamentsexekutoren ſind die<lb/> Schuldverſchreibungen, die Protokolle uͤber ver¬<lb/> dorbne Waarenfaͤſſer, Pachtbriefe uͤber Handels¬<lb/> gewoͤlbe, Kontrakte uͤber zu reparierende Stadt-<lb/> Uhren u. dergleichen niederlegt, die er in ſo kur¬<lb/> zer Zeit ausfertigte, daß ein alter hinkender No¬<lb/> tarius nicht wuſte, was er dazu ſagen ſollte aus<lb/> Grimm, ſondern zu Gott hofte, der Amtsbru¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0026]
muß ich eben thun, um nicht zu zanken, ſon¬
dern noch zu lieben. Der Himmel weiß, wie
ich dich peinigen werde. Aber vorausgeſagt hab'
ichs hier in beſter Laune; und dann ſei dieſes
Blatt, wenn es aufgemacht wird, mein Schirm¬
mein Feigen- mein Oelblatt.
Q. H.
Nro. 19. Mergelſtein.
Sommers-Zeit — Klothars Jagd.
Izt fieng das Notariat des Notarius ordent¬
lich erſt recht an. Er wurde der allgemeine In¬
ſtrumenten-Macher der neugierigen Stadt. Ge¬
richtlich bei den Teſtamentsexekutoren ſind die
Schuldverſchreibungen, die Protokolle uͤber ver¬
dorbne Waarenfaͤſſer, Pachtbriefe uͤber Handels¬
gewoͤlbe, Kontrakte uͤber zu reparierende Stadt-
Uhren u. dergleichen niederlegt, die er in ſo kur¬
zer Zeit ausfertigte, daß ein alter hinkender No¬
tarius nicht wuſte, was er dazu ſagen ſollte aus
Grimm, ſondern zu Gott hofte, der Amtsbru¬
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