Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 4. Tübingen, 1805."nichts -- versetzt' er gegnerischen Seits; -- auch Eh' es Kuhnold that, erwies er dem Pfalzgra¬ „nichts — verſetzt' er gegneriſchen Seits; — auch Eh' es Kuhnold that, erwies er dem Pfalzgra¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0025" n="19"/> „nichts — verſetzt' er gegneriſchen Seits; — auch<lb/> „trau ich fremdem Gedaͤchtniß hier weit mehr als<lb/> „eignem. Doch was die Hauszeugen anlangt, ſo<lb/> „hielt ich es fuͤr eigenmaͤchtig und unmoͤglich, ſie<lb/> „durch mein bloßes Wort ihren Pflichten zu ent¬<lb/> „nehmen, und wieder zuruͤck zu geben.“ Darauf<lb/> ſagte H. Kuhnold, dieſer Grund ſei mehr edel ge¬<lb/> dacht als juriſtiſch und berief ſich auf H. Fiskal<lb/> Knoll. Nichts ſei laͤcherlicher, verſetzte dieſer und<lb/> ſchob nun zehn bis zwanzig breite hohle Worte an<lb/> einander, um bei den Teſtaments-Exekutoren um<lb/> daß nachzuſuchen, was ſich von ſelber verſtand —<lb/> die Eroͤffnung des hier eintretenden geheimen Ar¬<lb/> tikels.</p><lb/> <p>Eh' es Kuhnold that, erwies er dem Pfalzgra¬<lb/> fen, daß gar nicht alle Rechtsgelehrten allgemein<lb/> zu Nacht-Kontrakten drei Lichter begehrten, ſon¬<lb/> dern nur mancher; und langte — als Knoll auf ſei¬<lb/> nem Satze beharrte — blos das <hi rendition="#aq">promtuarium juris</hi><lb/> von Hommel oder Muͤller als den naͤchſten Beweis<lb/> aus dem Schranke vor. Die Rathsbibliothek war<lb/> nicht hoͤher als die vier Baͤnde des <hi rendition="#aq">promtuarium</hi><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [19/0025]
„nichts — verſetzt' er gegneriſchen Seits; — auch
„trau ich fremdem Gedaͤchtniß hier weit mehr als
„eignem. Doch was die Hauszeugen anlangt, ſo
„hielt ich es fuͤr eigenmaͤchtig und unmoͤglich, ſie
„durch mein bloßes Wort ihren Pflichten zu ent¬
„nehmen, und wieder zuruͤck zu geben.“ Darauf
ſagte H. Kuhnold, dieſer Grund ſei mehr edel ge¬
dacht als juriſtiſch und berief ſich auf H. Fiskal
Knoll. Nichts ſei laͤcherlicher, verſetzte dieſer und
ſchob nun zehn bis zwanzig breite hohle Worte an
einander, um bei den Teſtaments-Exekutoren um
daß nachzuſuchen, was ſich von ſelber verſtand —
die Eroͤffnung des hier eintretenden geheimen Ar¬
tikels.
Eh' es Kuhnold that, erwies er dem Pfalzgra¬
fen, daß gar nicht alle Rechtsgelehrten allgemein
zu Nacht-Kontrakten drei Lichter begehrten, ſon¬
dern nur mancher; und langte — als Knoll auf ſei¬
nem Satze beharrte — blos das promtuarium juris
von Hommel oder Muͤller als den naͤchſten Beweis
aus dem Schranke vor. Die Rathsbibliothek war
nicht hoͤher als die vier Baͤnde des promtuarium
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