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Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 4. Tübingen, 1805.

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"nichts -- versetzt' er gegnerischen Seits; -- auch
"trau ich fremdem Gedächtniß hier weit mehr als
"eignem. Doch was die Hauszeugen anlangt, so
"hielt ich es für eigenmächtig und unmöglich, sie
"durch mein bloßes Wort ihren Pflichten zu ent¬
"nehmen, und wieder zurück zu geben." Darauf
sagte H. Kuhnold, dieser Grund sei mehr edel ge¬
dacht als juristisch und berief sich auf H. Fiskal
Knoll. Nichts sei lächerlicher, versetzte dieser und
schob nun zehn bis zwanzig breite hohle Worte an
einander, um bei den Testaments-Exekutoren um
daß nachzusuchen, was sich von selber verstand --
die Eröffnung des hier eintretenden geheimen Ar¬
tikels.

Eh' es Kuhnold that, erwies er dem Pfalzgra¬
fen, daß gar nicht alle Rechtsgelehrten allgemein
zu Nacht-Kontrakten drei Lichter begehrten, son¬
dern nur mancher; und langte -- als Knoll auf sei¬
nem Satze beharrte -- blos das promtuarium juris
von Hommel oder Müller als den nächsten Beweis
aus dem Schranke vor. Die Rathsbibliothek war
nicht höher als die vier Bände des promtuarium

„nichts — verſetzt' er gegneriſchen Seits; — auch
„trau ich fremdem Gedaͤchtniß hier weit mehr als
„eignem. Doch was die Hauszeugen anlangt, ſo
„hielt ich es fuͤr eigenmaͤchtig und unmoͤglich, ſie
„durch mein bloßes Wort ihren Pflichten zu ent¬
„nehmen, und wieder zuruͤck zu geben.“ Darauf
ſagte H. Kuhnold, dieſer Grund ſei mehr edel ge¬
dacht als juriſtiſch und berief ſich auf H. Fiskal
Knoll. Nichts ſei laͤcherlicher, verſetzte dieſer und
ſchob nun zehn bis zwanzig breite hohle Worte an
einander, um bei den Teſtaments-Exekutoren um
daß nachzuſuchen, was ſich von ſelber verſtand —
die Eroͤffnung des hier eintretenden geheimen Ar¬
tikels.

Eh' es Kuhnold that, erwies er dem Pfalzgra¬
fen, daß gar nicht alle Rechtsgelehrten allgemein
zu Nacht-Kontrakten drei Lichter begehrten, ſon¬
dern nur mancher; und langte — als Knoll auf ſei¬
nem Satze beharrte — blos das promtuarium juris
von Hommel oder Muͤller als den naͤchſten Beweis
aus dem Schranke vor. Die Rathsbibliothek war
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[19/0025] „nichts — verſetzt' er gegneriſchen Seits; — auch „trau ich fremdem Gedaͤchtniß hier weit mehr als „eignem. Doch was die Hauszeugen anlangt, ſo „hielt ich es fuͤr eigenmaͤchtig und unmoͤglich, ſie „durch mein bloßes Wort ihren Pflichten zu ent¬ „nehmen, und wieder zuruͤck zu geben.“ Darauf ſagte H. Kuhnold, dieſer Grund ſei mehr edel ge¬ dacht als juriſtiſch und berief ſich auf H. Fiskal Knoll. Nichts ſei laͤcherlicher, verſetzte dieſer und ſchob nun zehn bis zwanzig breite hohle Worte an einander, um bei den Teſtaments-Exekutoren um daß nachzuſuchen, was ſich von ſelber verſtand — die Eroͤffnung des hier eintretenden geheimen Ar¬ tikels. Eh' es Kuhnold that, erwies er dem Pfalzgra¬ fen, daß gar nicht alle Rechtsgelehrten allgemein zu Nacht-Kontrakten drei Lichter begehrten, ſon¬ dern nur mancher; und langte — als Knoll auf ſei¬ nem Satze beharrte — blos das promtuarium juris von Hommel oder Muͤller als den naͤchſten Beweis aus dem Schranke vor. Die Rathsbibliothek war nicht hoͤher als die vier Baͤnde des promtuarium

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Zitationshilfe: Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 4. Tübingen, 1805, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre04_1805/25>, abgerufen am 23.11.2024.