Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 4. Tübingen, 1805.

Bild:
<< vorherige Seite

Schirmherr anfing vorzutragen und zu belegen,
"daß der offne geschworne Notar bisher sehr absurd
gewirthschaftet" -- daß er nicht nur erstlich und zwei¬
tens zweimal in Instrumenten abbreviret -- drit¬
tens ein nächtliches (das Thurm-Testament) mit
zweierlei Dinte und viertens bei einerlei Licht ge¬
schrieben -- fünftens einmal radiert -- sechstens ein¬
mal gar nicht angegeben, daß er ausdrücklich zur
Aufrichtung des Instruments vorgefordert worden,
-- desgleichen siebentens in dem nämlichen auch die
Stunde nicht -- achtens den nägelein-braunen Bind¬
faden, womit die Klagschrift N. N. contra N. N.
umwickelt gewesen, als einen gelben zu Protokoll
gebracht -- neuntens Hauszeugen, als sie eidlich
aussagten für ihren Herrn, ihrer Pflicht vorher
durch Handgeben sowohl zu entlassen, als diesen Akt
des Entlassens anzuzeigen ganz vergessen -- sondern
daß er auch zehntens einen falschen Datum im Wech¬
selprotest, ja eilftens neuerlich und ganz zuletzt ein
Instrument gar an einem 31 September, der nicht
existire, auszufertigen wenig Anstand genommen.
-- Nun wurd' er gerichtlich befragt, was er da¬
wider einzuwenden habe. "Ich wüßte eigentlich

Schirmherr anfing vorzutragen und zu belegen,
„daß der offne geſchworne Notar bisher ſehr abſurd
gewirthſchaftet“ — daß er nicht nur erſtlich und zwei¬
tens zweimal in Inſtrumenten abbreviret — drit¬
tens ein naͤchtliches (das Thurm-Teſtament) mit
zweierlei Dinte und viertens bei einerlei Licht ge¬
ſchrieben — fuͤnftens einmal radiert — ſechstens ein¬
mal gar nicht angegeben, daß er ausdruͤcklich zur
Aufrichtung des Inſtruments vorgefordert worden,
— desgleichen ſiebentens in dem naͤmlichen auch die
Stunde nicht — achtens den naͤgelein-braunen Bind¬
faden, womit die Klagſchrift N. N. contra N. N.
umwickelt geweſen, als einen gelben zu Protokoll
gebracht — neuntens Hauszeugen, als ſie eidlich
ausſagten fuͤr ihren Herrn, ihrer Pflicht vorher
durch Handgeben ſowohl zu entlaſſen, als dieſen Akt
des Entlaſſens anzuzeigen ganz vergeſſen — ſondern
daß er auch zehntens einen falſchen Datum im Wech¬
ſelproteſt, ja eilftens neuerlich und ganz zuletzt ein
Inſtrument gar an einem 31 September, der nicht
exiſtire, auszufertigen wenig Anſtand genommen.
— Nun wurd' er gerichtlich befragt, was er da¬
wider einzuwenden habe. „Ich wuͤßte eigentlich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0024" n="18"/>
Schirmherr anfing vorzutragen und zu belegen,<lb/>
&#x201E;daß der offne ge&#x017F;chworne Notar bisher &#x017F;ehr ab&#x017F;urd<lb/>
gewirth&#x017F;chaftet&#x201C; &#x2014; daß er nicht nur er&#x017F;tlich und zwei¬<lb/>
tens zweimal in In&#x017F;trumenten abbreviret &#x2014; drit¬<lb/>
tens ein na&#x0364;chtliches (das Thurm-Te&#x017F;tament) mit<lb/>
zweierlei Dinte und viertens bei einerlei Licht ge¬<lb/>
&#x017F;chrieben &#x2014; fu&#x0364;nftens einmal radiert &#x2014; &#x017F;echstens ein¬<lb/>
mal gar nicht angegeben, daß er ausdru&#x0364;cklich zur<lb/>
Aufrichtung des In&#x017F;truments vorgefordert worden,<lb/>
&#x2014; desgleichen &#x017F;iebentens in dem na&#x0364;mlichen auch die<lb/>
Stunde nicht &#x2014; achtens den na&#x0364;gelein-braunen Bind¬<lb/>
faden, womit die Klag&#x017F;chrift <hi rendition="#aq">N</hi>. <hi rendition="#aq">N</hi>. <hi rendition="#aq">contra N</hi>. <hi rendition="#aq">N</hi>.<lb/>
umwickelt gewe&#x017F;en, als einen gelben zu Protokoll<lb/>
gebracht &#x2014; neuntens Hauszeugen, als &#x017F;ie eidlich<lb/>
aus&#x017F;agten fu&#x0364;r ihren Herrn, ihrer Pflicht vorher<lb/>
durch Handgeben &#x017F;owohl zu entla&#x017F;&#x017F;en, als die&#x017F;en Akt<lb/>
des Entla&#x017F;&#x017F;ens anzuzeigen ganz verge&#x017F;&#x017F;en &#x2014; &#x017F;ondern<lb/>
daß er auch zehntens einen fal&#x017F;chen Datum im Wech¬<lb/>
&#x017F;elprote&#x017F;t, ja eilftens neuerlich und ganz zuletzt ein<lb/>
In&#x017F;trument gar an einem 31 September, der nicht<lb/>
exi&#x017F;tire, auszufertigen wenig An&#x017F;tand genommen.<lb/>
&#x2014; Nun wurd' er gerichtlich befragt, was er da¬<lb/>
wider einzuwenden habe. &#x201E;Ich wu&#x0364;ßte eigentlich<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[18/0024] Schirmherr anfing vorzutragen und zu belegen, „daß der offne geſchworne Notar bisher ſehr abſurd gewirthſchaftet“ — daß er nicht nur erſtlich und zwei¬ tens zweimal in Inſtrumenten abbreviret — drit¬ tens ein naͤchtliches (das Thurm-Teſtament) mit zweierlei Dinte und viertens bei einerlei Licht ge¬ ſchrieben — fuͤnftens einmal radiert — ſechstens ein¬ mal gar nicht angegeben, daß er ausdruͤcklich zur Aufrichtung des Inſtruments vorgefordert worden, — desgleichen ſiebentens in dem naͤmlichen auch die Stunde nicht — achtens den naͤgelein-braunen Bind¬ faden, womit die Klagſchrift N. N. contra N. N. umwickelt geweſen, als einen gelben zu Protokoll gebracht — neuntens Hauszeugen, als ſie eidlich ausſagten fuͤr ihren Herrn, ihrer Pflicht vorher durch Handgeben ſowohl zu entlaſſen, als dieſen Akt des Entlaſſens anzuzeigen ganz vergeſſen — ſondern daß er auch zehntens einen falſchen Datum im Wech¬ ſelproteſt, ja eilftens neuerlich und ganz zuletzt ein Inſtrument gar an einem 31 September, der nicht exiſtire, auszufertigen wenig Anſtand genommen. — Nun wurd' er gerichtlich befragt, was er da¬ wider einzuwenden habe. „Ich wuͤßte eigentlich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre04_1805
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre04_1805/24
Zitationshilfe: Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 4. Tübingen, 1805, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre04_1805/24>, abgerufen am 03.12.2024.