Jean Paul: Die unsichtbare Loge. Bd. 1. Berlin, 1793.kul oder ein genealogisches Saatregister aller Räu¬ Das verdroß Röpern ungemein: denn sein Ma¬ U
kul oder ein genealogiſches Saatregiſter aller Raͤu¬ Das verdroß Roͤpern ungemein: denn ſein Ma¬ U
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0341" n="305"/> kul oder ein genealogiſches Saatregiſter aller Raͤu¬<lb/> ber (Ehrenraͤuber ausgenommen), die in allen zehn<lb/> Kreiſen zu erndten ſtanden und wahre Spitzbuben<lb/> waren fuͤr ihn was fuͤr Fedderſen gutgeſinnte Men¬<lb/> ſchen ſind. Kurz er war ein aͤchter Kriminaliſt,<lb/> ganz wie ihn die alten Deutſchen oder neuen eng¬<lb/> liſchen Geſetze haben wollen: denn nach beiden ſoll<lb/> jeder bloß von ſeines Gleichen gerichtet und ver¬<lb/> dammt werden; Kolben aber mußte jeder Spitz¬<lb/> bube und Moͤrder fuͤr einen eben ſo großen halten<lb/> und Inkulpat konnte mithin ſagen, daß er die<lb/> Rechtswohlthat genoͤſſe, von einem ſeines Gleichen<lb/> gerichtet zu werden. Ich kenne nicht viele ebenbuͤr¬<lb/> tige Malefizraͤthe und Fakultiſten, auf die dieſes<lb/> anzuwenden waͤre.</p><lb/> <p>Das verdroß Roͤpern ungemein: denn ſein Ma¬<lb/> lefizrath zog ihm alle Monate einen koſtenſplitteri¬<lb/> gen Fraisfall zu; und hohen Frais-Gerichtsherrn<lb/> iſt doch nicht ſo wohl mit der Einfangung als Be¬<lb/> erbung der Inquiſiten gedient. Kurz als der Amt¬<lb/> mann eine neue Galgenrekruten-Aushebung im<lb/> Mauſſenbacher Walde vorzunehmen gedachte — wor¬<lb/> an <hi rendition="#g">vielleicht</hi> Robiſch ſchuld war: — ſo ſtellte<lb/> Hr. v. Roͤper dieſe Diebe-Preßgaͤnge dadurch ab,<lb/> <fw place="bottom" type="sig">U<lb/></fw> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [305/0341]
kul oder ein genealogiſches Saatregiſter aller Raͤu¬
ber (Ehrenraͤuber ausgenommen), die in allen zehn
Kreiſen zu erndten ſtanden und wahre Spitzbuben
waren fuͤr ihn was fuͤr Fedderſen gutgeſinnte Men¬
ſchen ſind. Kurz er war ein aͤchter Kriminaliſt,
ganz wie ihn die alten Deutſchen oder neuen eng¬
liſchen Geſetze haben wollen: denn nach beiden ſoll
jeder bloß von ſeines Gleichen gerichtet und ver¬
dammt werden; Kolben aber mußte jeder Spitz¬
bube und Moͤrder fuͤr einen eben ſo großen halten
und Inkulpat konnte mithin ſagen, daß er die
Rechtswohlthat genoͤſſe, von einem ſeines Gleichen
gerichtet zu werden. Ich kenne nicht viele ebenbuͤr¬
tige Malefizraͤthe und Fakultiſten, auf die dieſes
anzuwenden waͤre.
Das verdroß Roͤpern ungemein: denn ſein Ma¬
lefizrath zog ihm alle Monate einen koſtenſplitteri¬
gen Fraisfall zu; und hohen Frais-Gerichtsherrn
iſt doch nicht ſo wohl mit der Einfangung als Be¬
erbung der Inquiſiten gedient. Kurz als der Amt¬
mann eine neue Galgenrekruten-Aushebung im
Mauſſenbacher Walde vorzunehmen gedachte — wor¬
an vielleicht Robiſch ſchuld war: — ſo ſtellte
Hr. v. Roͤper dieſe Diebe-Preßgaͤnge dadurch ab,
U
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |