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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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XLV.
Landesberg vnter Hall / vnd Groitzsch
bey Pegaw.

WElches erst von Diterico III. Anno 1165. erbawet vnd besessen / jetzo aber gantz desolirt, vnnd wird des Orts mehr nicht als die alte Capell zum Gedechtnis / darinnen eine Marmorseule / so gantz spiegelicht / vnd darauff das Gewelbe im Chor ruhen thut / zu sehen / erhalten. Ist vor Alters ein sonders grosses Bergschlos gewesen / starck befestiget / darumb es dann auch desolirt, vnnd bißanhero vnerbawet gelassen / Inmassen auch das ander vnd Groitzsch vor Alters ein vornemes Propugnaculum, vnnd Graff Wiprechts des Eltern / Hauptschlos / jetzo gantz desolat zusehen / wird auch wol also vorbleiben / jedoch bleiben die beyde Herrschafften vor sich / vnd werden deroselben Regalien in der Marggraffen von Meissen vnnd Hertzogen von Sachsen Fahnlehn gebraucht vnd geführt / vnter denen Petersberg / dann auch die beyde sondere Herrschafftsheuser / Als

XLVI.
Zörbigk.

JEtzo noch etlicher massen erbawet / vnnd ein sonderes Churfürstliches Ampt / Dann

XLVII.
Wettien.

SO denen von Krossig einem Adelsgeschlechte zustendig / sind beyde Heuser von Alters hero berühmbt / vnd in der Marggraffen von Meissen / vnd Fürsten von Sachsen Fahnlehen.

Wann nun das Meißner / Oster vnnd Pleißnerland absolvirt, müssen wir auch zur Chur Sachsen schreiten / ehe wir das Landgraffthumb Thüringen vor die Hand nemen / Vnter denen dann:

XLV.
Landesberg vnter Hall / vnd Groitzsch
bey Pegaw.

WElches erst von Diterico III. Anno 1165. erbawet vnd besessen / jetzo aber gantz desolirt, vnnd wird des Orts mehr nicht als die alte Capell zum Gedechtnis / darinnen eine Marmorseule / so gantz spiegelicht / vnd darauff das Gewelbe im Chor ruhen thut / zu sehen / erhalten. Ist vor Alters ein sonders grosses Bergschlos gewesen / starck befestiget / darumb es dann auch desolirt, vnnd bißanhero vnerbawet gelassen / Inmassen auch das ander vnd Groitzsch vor Alters ein vornemes Propugnaculum, vnnd Graff Wiprechts des Eltern / Hauptschlos / jetzo gantz desolat zusehen / wird auch wol also vorbleiben / jedoch bleiben die beyde Herrschafften vor sich / vnd werden deroselben Regalien in der Marggraffen von Meissen vnnd Hertzogen von Sachsen Fahnlehn gebraucht vnd geführt / vnter denen Petersberg / dann auch die beyde sondere Herrschafftsheuser / Als

XLVI.
Zörbigk.

JEtzo noch etlicher massen erbawet / vnnd ein sonderes Churfürstliches Ampt / Dann

XLVII.
Wettien.

SO denen von Krossig einem Adelsgeschlechte zustendig / sind beyde Heuser von Alters hero berühmbt / vnd in der Marggraffen von Meissen / vnd Fürsten von Sachsen Fahnlehen.

Wann nun das Meißner / Oster vnnd Pleißnerland absolvirt, müssen wir auch zur Chur Sachsen schreiten / ehe wir das Landgraffthumb Thüringen vor die Hand nemen / Vnter denen dann:

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[33/0034] XLV. Landesberg vnter Hall / vnd Groitzsch bey Pegaw. WElches erst von Diterico III. Anno 1165. erbawet vnd besessen / jetzo aber gantz desolirt, vnnd wird des Orts mehr nicht als die alte Capell zum Gedechtnis / darinnen eine Marmorseule / so gantz spiegelicht / vnd darauff das Gewelbe im Chor ruhen thut / zu sehen / erhalten. Ist vor Alters ein sonders grosses Bergschlos gewesen / starck befestiget / darumb es dann auch desolirt, vnnd bißanhero vnerbawet gelassen / Inmassen auch das ander vnd Groitzsch vor Alters ein vornemes Propugnaculum, vnnd Graff Wiprechts des Eltern / Hauptschlos / jetzo gantz desolat zusehen / wird auch wol also vorbleiben / jedoch bleiben die beyde Herrschafften vor sich / vnd werden deroselben Regalien in der Marggraffen von Meissen vnnd Hertzogen von Sachsen Fahnlehn gebraucht vnd geführt / vnter denen Petersberg / dann auch die beyde sondere Herrschafftsheuser / Als XLVI. Zörbigk. JEtzo noch etlicher massen erbawet / vnnd ein sonderes Churfürstliches Ampt / Dann XLVII. Wettien. SO denen von Krossig einem Adelsgeschlechte zustendig / sind beyde Heuser von Alters hero berühmbt / vnd in der Marggraffen von Meissen / vnd Fürsten von Sachsen Fahnlehen. Wann nun das Meißner / Oster vnnd Pleißnerland absolvirt, müssen wir auch zur Chur Sachsen schreiten / ehe wir das Landgraffthumb Thüringen vor die Hand nemen / Vnter denen dann:

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/34>, abgerufen am 21.11.2024.