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Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721.

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II. Abth. III. Cap. Von dem
Die Gaben
wurden
freywilliggebracht.
§. III.

Zu solchen Opfferungen und Gaben aber wurde
niemand gezwungen. Es geschahe alles aus freywilligem
Hertzen.
Die brüderliche Liebe hat solches verursachet a).
Die Gläubigen in Achaja und Macedonien brachten frey-
willig eine Steuer
zufammen/ zum Unterhalt der armen
Gläubigen zu Jerusalem b). Die Apostel liessen sich An-
fangs solche Versorgung der Armen selbst angelegen seyn.

Nach-
nen Gemeinden Unterhalt fordern können. Paulus erweiset
solches mit gar vielen Gründen. 1. Cor. IX. 7. seq. Er stellet aber
der Kirche zu Ephesus vor, daß er niemahls von solcher Gold
oder Silber verlanget. Act. XX. 33. Seinen Corinthiern schrei-
bet er, daß er jhnen nicht einmahl beschwerlich gewesen, da er
Mangel gelitten. II. Cor. XI. 8. 9. Er hält auch solches andern
für, und gedencket, daß er sich mit seiner Hände Arbeit erneh-
ret, hätte Hunger und Durst gelitten, des Nachts gearbeitet, da-
mit er niemand beschwerlich fiele, oder der Kirche eine Last auf-
bürdete. Act. XX. 34. 1. Cor. IV. 11. 12. 1. Thess. II. 9. und anderswo.
a) Wie aus dem
Exempel Ana-
niä und Saphi-
rä erhellet.
Dieses ersiehet man aus der Historie von Anania und seinem
Weibe Saphira, da Petrus zu ihnen gesprochen: Hättest du ihn
doch wohl mögen behalten, da du ihn hattest, und da er
verkaufft war, war es auch in deiner Gewalt.
Act. V, 4. die-
se Art der Gemeinschafft wurde auch andern Gemeinden nicht
aufgedrungen.
b) Und der Ge-
meinden in
Macedonia
und Achaja.
Durch Paulum. Denn so schreibet er Rom. XV, 25. seq. Nun a-
ber fahre ich hin gen Jerusalem, den Heiligen zu Dienst.
Denn die aus Macedonia und Achaja haben williglich eine
gemeine Steuer zusammen geleget, den armen Heiligen zu
Jerusalem. Sie habens williglich gethan, und sind auch
ihre Schuldner. Denn so die Heyden sind ihrer geistlichen
Güther theilhafftig worden, ists billig, daß sie ihnen auch
in leiblichen Güthern Dienst erweisen. Wenn ich nun sol-
ches ausgerichtet, und ihnen diese Frucht versiegelt habe, will
ich durch euch in Hispanien ziehen.
Besiehe auch Act. XXIV. 17.
c) Die
II. Abth. III. Cap. Von dem
Die Gaben
wurden
freywilliggebracht.
§. III.

Zu ſolchen Opfferungen und Gaben aber wurde
niemand gezwungen. Es geſchahe alles aus freywilligem
Hertzen.
Die bruͤderliche Liebe hat ſolches verurſachet a).
Die Glaͤubigen in Achaja und Macedonien brachten frey-
willig eine Steuer
zufammen/ zum Unterhalt der armen
Glaͤubigen zu Jeruſalem b). Die Apoſtel lieſſen ſich An-
fangs ſolche Verſorgung der Armen ſelbſt angelegen ſeyn.

Nach-
nen Gemeinden Unterhalt fordern koͤnnen. Paulus erweiſet
ſolches mit gar vielen Gruͤnden. 1. Cor. IX. 7. ſeq. Er ſtellet aber
der Kirche zu Epheſus vor, daß er niemahls von ſolcher Gold
oder Silber verlanget. Act. XX. 33. Seinen Corinthiern ſchrei-
bet er, daß er jhnen nicht einmahl beſchwerlich geweſen, da er
Mangel gelitten. II. Cor. XI. 8. 9. Er haͤlt auch ſolches andern
fuͤr, und gedencket, daß er ſich mit ſeiner Haͤnde Arbeit erneh-
ret, haͤtte Hunger und Durſt gelitten, des Nachts gearbeitet, da-
mit er niemand beſchwerlich fiele, oder der Kirche eine Laſt auf-
buͤrdete. Act. XX. 34. 1. Cor. IV. 11. 12. 1. Thesſ. II. 9. und anderswo.
a) Wie aus dem
Exempel Ana-
niaͤ und Saphi-
raͤ erhellet.
Dieſes erſiehet man aus der Hiſtorie von Anania und ſeinem
Weibe Saphira, da Petrus zu ihnen geſprochen: Haͤtteſt du ihn
doch wohl moͤgen behalten, da du ihn hatteſt, und da er
verkaufft war, war es auch in deiner Gewalt.
Act. V, 4. die-
ſe Art der Gemeinſchafft wurde auch andern Gemeinden nicht
aufgedrungen.
b) Und der Ge-
meinden in
Macedonia
und Achaja.
Durch Paulum. Denn ſo ſchreibet er Rom. XV, 25. ſeq. Nun a-
ber fahre ich hin gen Jeruſalem, den Heiligen zu Dienſt.
Denn die aus Macedonia und Achaja haben williglich eine
gemeine Steuer zuſammen geleget, den armen Heiligen zu
Jeruſalem. Sie habens williglich gethan, und ſind auch
ihre Schuldner. Denn ſo die Heyden ſind ihrer geiſtlichen
Guͤther theilhafftig worden, iſts billig, daß ſie ihnen auch
in leiblichen Guͤthern Dienſt erweiſen. Wenn ich nun ſol-
ches ausgerichtet, und ihnen dieſe Frucht verſiegelt habe, will
ich durch euch in Hiſpanien ziehen.
Beſiehe auch Act. XXIV. 17.
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[240/0259] II. Abth. III. Cap. Von dem §. III. Zu ſolchen Opfferungen und Gaben aber wurde niemand gezwungen. Es geſchahe alles aus freywilligem Hertzen. Die bruͤderliche Liebe hat ſolches verurſachet a). Die Glaͤubigen in Achaja und Macedonien brachten frey- willig eine Steuer zufammen/ zum Unterhalt der armen Glaͤubigen zu Jeruſalem b). Die Apoſtel lieſſen ſich An- fangs ſolche Verſorgung der Armen ſelbſt angelegen ſeyn. Nach- (b) a) Dieſes erſiehet man aus der Hiſtorie von Anania und ſeinem Weibe Saphira, da Petrus zu ihnen geſprochen: Haͤtteſt du ihn doch wohl moͤgen behalten, da du ihn hatteſt, und da er verkaufft war, war es auch in deiner Gewalt. Act. V, 4. die- ſe Art der Gemeinſchafft wurde auch andern Gemeinden nicht aufgedrungen. b) Durch Paulum. Denn ſo ſchreibet er Rom. XV, 25. ſeq. Nun a- ber fahre ich hin gen Jeruſalem, den Heiligen zu Dienſt. Denn die aus Macedonia und Achaja haben williglich eine gemeine Steuer zuſammen geleget, den armen Heiligen zu Jeruſalem. Sie habens williglich gethan, und ſind auch ihre Schuldner. Denn ſo die Heyden ſind ihrer geiſtlichen Guͤther theilhafftig worden, iſts billig, daß ſie ihnen auch in leiblichen Guͤthern Dienſt erweiſen. Wenn ich nun ſol- ches ausgerichtet, und ihnen dieſe Frucht verſiegelt habe, will ich durch euch in Hiſpanien ziehen. Beſiehe auch Act. XXIV. 17. c) Die (b) nen Gemeinden Unterhalt fordern koͤnnen. Paulus erweiſet ſolches mit gar vielen Gruͤnden. 1. Cor. IX. 7. ſeq. Er ſtellet aber der Kirche zu Epheſus vor, daß er niemahls von ſolcher Gold oder Silber verlanget. Act. XX. 33. Seinen Corinthiern ſchrei- bet er, daß er jhnen nicht einmahl beſchwerlich geweſen, da er Mangel gelitten. II. Cor. XI. 8. 9. Er haͤlt auch ſolches andern fuͤr, und gedencket, daß er ſich mit ſeiner Haͤnde Arbeit erneh- ret, haͤtte Hunger und Durſt gelitten, des Nachts gearbeitet, da- mit er niemand beſchwerlich fiele, oder der Kirche eine Laſt auf- buͤrdete. Act. XX. 34. 1. Cor. IV. 11. 12. 1. Thesſ. II. 9. und anderswo.

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Zitationshilfe: Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pertsch_recht_1721/259>, abgerufen am 21.11.2024.