Es thut mir von Herzen weh, dir in deinen alten Tagen die Strafen anzuthun, die auf Verbrechen, wie die Deinigen sind, folgen müssen. Du hast den Tod verdient, nicht weil des Hübelrudis Matte oder mein Markstein eines Menschen Leben werth sind; sondern weil meyneidige Thaten und ein fre- ches Räuberleben über ein Land gränzenlose Ge- fahren und Unglück bringen können.
Der meyneidige Mann und der Räuber werden Mörder beym Anlaß, und sind Mörder im vielfa- chen Sinn durch die Folgen der Verwirrung, des Verdachts, des Jammers und des Elends, das sie anrichten.
Darum hast du den Tod verdient. Ich schenke zwar wegen deinem Alter, und weil du einen Theil deiner Verbrechen gegen mich versönlich ausge- übt hast, dir das Leben. -- Deine Strafe aber ist diese:
Du sollst noch heute, in Begleitung aller Vor- gesetzten, und wer sonst mitgehn will, zu meinem
Mark-
§. 89. Ein Urtheil.
Ungluͤcklicher Mann!
Es thut mir von Herzen weh, dir in deinen alten Tagen die Strafen anzuthun, die auf Verbrechen, wie die Deinigen ſind, folgen muͤſſen. Du haſt den Tod verdient, nicht weil des Huͤbelrudis Matte oder mein Markſtein eines Menſchen Leben werth ſind; ſondern weil meyneidige Thaten und ein fre- ches Raͤuberleben uͤber ein Land graͤnzenloſe Ge- fahren und Ungluͤck bringen koͤnnen.
Der meyneidige Mann und der Raͤuber werden Moͤrder beym Anlaß, und ſind Moͤrder im vielfa- chen Sinn durch die Folgen der Verwirrung, des Verdachts, des Jammers und des Elends, das ſie anrichten.
Darum haſt du den Tod verdient. Ich ſchenke zwar wegen deinem Alter, und weil du einen Theil deiner Verbrechen gegen mich verſoͤnlich ausge- uͤbt haſt, dir das Leben. — Deine Strafe aber iſt dieſe:
Du ſollſt noch heute, in Begleitung aller Vor- geſetzten, und wer ſonſt mitgehn will, zu meinem
Mark-
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§. 89.
Ein Urtheil.
Ungluͤcklicher Mann!
Es thut mir von Herzen weh, dir in deinen alten
Tagen die Strafen anzuthun, die auf Verbrechen,
wie die Deinigen ſind, folgen muͤſſen. Du haſt
den Tod verdient, nicht weil des Huͤbelrudis Matte
oder mein Markſtein eines Menſchen Leben werth
ſind; ſondern weil meyneidige Thaten und ein fre-
ches Raͤuberleben uͤber ein Land graͤnzenloſe Ge-
fahren und Ungluͤck bringen koͤnnen.
Der meyneidige Mann und der Raͤuber werden
Moͤrder beym Anlaß, und ſind Moͤrder im vielfa-
chen Sinn durch die Folgen der Verwirrung, des
Verdachts, des Jammers und des Elends, das ſie
anrichten.
Darum haſt du den Tod verdient. Ich ſchenke
zwar wegen deinem Alter, und weil du einen Theil
deiner Verbrechen gegen mich verſoͤnlich ausge-
uͤbt haſt, dir das Leben. — Deine Strafe aber iſt
dieſe:
Du ſollſt noch heute, in Begleitung aller Vor-
geſetzten, und wer ſonſt mitgehn will, zu meinem
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. [Bd. 1]. Berlin u. a., 1781, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard01_1781/372>, abgerufen am 22.11.2024.
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