für zahlen wollen, ich will dir hierinn nichts mehr in den Weg legen. Das einige, was ich von dir fodere, ist dieses: Wenn jemand unter deinen Händen stirbt, so must du ihm sein Grab machen. Da du aber alt, abge- soffen, und vom Husten geplagt bist, daß du wohl nicht mehr graben magst, so will ich dir auch in diesem Stük schonen; -- du kannst, wenn du graben solltest, nur einem Taglöhner deinen grauen Rok mit den vie- len Knöpfen, und deine schwarze Peruque leihen, und dieser kann dann in diesem Auf- zug für dich deinem Verstorbenen das Loch machen; aber du must auf einem Stuhl ne- ben ihm sizen, vom ersten Karststreich an, bis er damit fertig ist, und das muß seyn, -- und wenn du mir jemand verschweigst, der unter deinen Händen gestorben, so sperr' ich dich ein, wo du weder Sonn noch Mond siehest." --
Und hiemit kehrte er sich von ihm weg, und ließ ihn gehen.
§. 58.
fuͤr zahlen wollen, ich will dir hierinn nichts mehr in den Weg legen. Das einige, was ich von dir fodere, iſt dieſes: Wenn jemand unter deinen Haͤnden ſtirbt, ſo muſt du ihm ſein Grab machen. Da du aber alt, abge- ſoffen, und vom Huſten geplagt biſt, daß du wohl nicht mehr graben magſt, ſo will ich dir auch in dieſem Stuͤk ſchonen; — du kannſt, wenn du graben ſollteſt, nur einem Tagloͤhner deinen grauen Rok mit den vie- len Knoͤpfen, und deine ſchwarze Peruque leihen, und dieſer kann dann in dieſem Auf- zug fuͤr dich deinem Verſtorbenen das Loch machen; aber du muſt auf einem Stuhl ne- ben ihm ſizen, vom erſten Karſtſtreich an, bis er damit fertig iſt, und das muß ſeyn, — und wenn du mir jemand verſchweigſt, der unter deinen Haͤnden geſtorben, ſo ſperr' ich dich ein, wo du weder Sonn noch Mond ſieheſt.“ —
Und hiemit kehrte er ſich von ihm weg, und ließ ihn gehen.
§. 58.
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fuͤr zahlen wollen, ich will dir hierinn nichts
mehr in den Weg legen. Das einige, was
ich von dir fodere, iſt dieſes: Wenn jemand
unter deinen Haͤnden ſtirbt, ſo muſt du ihm
ſein Grab machen. Da du aber alt, abge-
ſoffen, und vom Huſten geplagt biſt, daß
du wohl nicht mehr graben magſt, ſo will
ich dir auch in dieſem Stuͤk ſchonen; — du
kannſt, wenn du graben ſollteſt, nur einem
Tagloͤhner deinen grauen Rok mit den vie-
len Knoͤpfen, und deine ſchwarze Peruque
leihen, und dieſer kann dann in dieſem Auf-
zug fuͤr dich deinem Verſtorbenen das Loch
machen; aber du muſt auf einem Stuhl ne-
ben ihm ſizen, vom erſten Karſtſtreich an,
bis er damit fertig iſt, und das muß ſeyn,
— und wenn du mir jemand verſchweigſt,
der unter deinen Haͤnden geſtorben, ſo ſperr'
ich dich ein, wo du weder Sonn noch Mond
ſieheſt.“ —
Und hiemit kehrte er ſich von ihm weg,
und ließ ihn gehen.
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Pestalozzi, Johann Heinrich: Lienhard und Gertrud. Bd. 2. Frankfurt (Main) u. a., 1783, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard02_1783/228>, abgerufen am 21.11.2024.
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