seyn, es müße übel stehen, er möge so groß thun als er wolle.
Sein Hochmuth aber ließ ihm nicht zu, sich einzuschränken, da es am Geld fehlte; er baute izt nur zum Troz desto kostbarer, weil er sah, daß man ihm weniger traute, und nahm auf Haus und Güter das Geld, das ihm niemand mehr auf freye Faust ge- ben wollte.
Er hatte zwar seine ältern Creditoren ver- sichert, er wolle ohne ihr Vorwissen Haus und Güter nie versezen, aber er sagte ihnen kein Wort, bis sie's selbst vernahmen, und es ihm vorhielten; -- seine Antwort war, daß er ein Gelächter anfieng, und zulezt sag- te, es seye um ein paar Jährli zu thun, so seye dieser Bättel wieder abbezahlt, und dann sey's ja im alten.
Er glaubte es aber selber nicht, und sah selber, daß er entsezlich zurük war. -- Er rechnete in dieser Zeit in einer Wochen wohl zehn bis zwölfmal zusammen, was er besize, und was er schuldig; aber wenn er auch Haus und Güter noch hoch ansezte, und die Sache links und rechts zu seinem Vortheil kehrte, so kam doch am End immer heraus, daß er mehr schuldig, als er vermöge.
Und er war wirklich für Wein u. Frucht izt so viel schuldig, daß er nichts weniger
wuß-
ſeyn, es muͤße uͤbel ſtehen, er moͤge ſo groß thun als er wolle.
Sein Hochmuth aber ließ ihm nicht zu, ſich einzuſchraͤnken, da es am Geld fehlte; er baute izt nur zum Troz deſto koſtbarer, weil er ſah, daß man ihm weniger traute, und nahm auf Haus und Guͤter das Geld, das ihm niemand mehr auf freye Fauſt ge- ben wollte.
Er hatte zwar ſeine aͤltern Creditoren ver- ſichert, er wolle ohne ihr Vorwiſſen Haus und Guͤter nie verſezen, aber er ſagte ihnen kein Wort, bis ſie's ſelbſt vernahmen, und es ihm vorhielten; — ſeine Antwort war, daß er ein Gelaͤchter anfieng, und zulezt ſag- te, es ſeye um ein paar Jaͤhrli zu thun, ſo ſeye dieſer Baͤttel wieder abbezahlt, und dañ ſey's ja im alten.
Er glaubte es aber ſelber nicht, und ſah ſelber, daß er entſezlich zuruͤk war. — Er rechnete in dieſer Zeit in einer Wochen wohl zehn bis zwoͤlfmal zuſammen, was er beſize, und was er ſchuldig; aber wenn er auch Haus und Guͤter noch hoch anſezte, und die Sache links und rechts zu ſeinem Vortheil kehrte, ſo kam doch am End immer heraus, daß er mehr ſchuldig, als er vermoͤge.
Und er war wirklich fuͤr Wein u. Frucht izt ſo viel ſchuldig, daß er nichts weniger
wuß-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0348"n="330"/>ſeyn, es muͤße uͤbel ſtehen, er moͤge ſo groß<lb/>
thun als er wolle.</p><lb/><p>Sein Hochmuth aber ließ ihm nicht zu,<lb/>ſich einzuſchraͤnken, da es am Geld fehlte;<lb/>
er baute izt nur zum Troz deſto koſtbarer,<lb/>
weil er ſah, daß man ihm weniger traute,<lb/>
und nahm auf Haus und Guͤter das Geld,<lb/>
das ihm niemand mehr auf freye Fauſt ge-<lb/>
ben wollte.</p><lb/><p>Er hatte zwar ſeine aͤltern Creditoren ver-<lb/>ſichert, er wolle ohne ihr Vorwiſſen Haus<lb/>
und Guͤter nie verſezen, aber er ſagte ihnen<lb/>
kein Wort, bis ſie's ſelbſt vernahmen, und<lb/>
es ihm vorhielten; —ſeine Antwort war,<lb/>
daß er ein Gelaͤchter anfieng, und zulezt ſag-<lb/>
te, es ſeye um ein paar Jaͤhrli zu thun, ſo<lb/>ſeye dieſer Baͤttel wieder abbezahlt, und dañ<lb/>ſey's ja im alten.</p><lb/><p>Er glaubte es aber ſelber nicht, und ſah<lb/>ſelber, daß er entſezlich zuruͤk war. — Er<lb/>
rechnete in dieſer Zeit in einer Wochen wohl<lb/>
zehn bis zwoͤlfmal zuſammen, was er beſize,<lb/>
und was er ſchuldig; aber wenn er auch<lb/>
Haus und Guͤter noch hoch anſezte, und die<lb/>
Sache links und rechts zu ſeinem Vortheil<lb/>
kehrte, ſo kam doch am End immer heraus,<lb/>
daß er mehr ſchuldig, als er vermoͤge.</p><lb/><p>Und er war wirklich fuͤr Wein u. Frucht<lb/>
izt ſo viel ſchuldig, daß er nichts weniger<lb/><fwplace="bottom"type="catch">wuß-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[330/0348]
ſeyn, es muͤße uͤbel ſtehen, er moͤge ſo groß
thun als er wolle.
Sein Hochmuth aber ließ ihm nicht zu,
ſich einzuſchraͤnken, da es am Geld fehlte;
er baute izt nur zum Troz deſto koſtbarer,
weil er ſah, daß man ihm weniger traute,
und nahm auf Haus und Guͤter das Geld,
das ihm niemand mehr auf freye Fauſt ge-
ben wollte.
Er hatte zwar ſeine aͤltern Creditoren ver-
ſichert, er wolle ohne ihr Vorwiſſen Haus
und Guͤter nie verſezen, aber er ſagte ihnen
kein Wort, bis ſie's ſelbſt vernahmen, und
es ihm vorhielten; — ſeine Antwort war,
daß er ein Gelaͤchter anfieng, und zulezt ſag-
te, es ſeye um ein paar Jaͤhrli zu thun, ſo
ſeye dieſer Baͤttel wieder abbezahlt, und dañ
ſey's ja im alten.
Er glaubte es aber ſelber nicht, und ſah
ſelber, daß er entſezlich zuruͤk war. — Er
rechnete in dieſer Zeit in einer Wochen wohl
zehn bis zwoͤlfmal zuſammen, was er beſize,
und was er ſchuldig; aber wenn er auch
Haus und Guͤter noch hoch anſezte, und die
Sache links und rechts zu ſeinem Vortheil
kehrte, ſo kam doch am End immer heraus,
daß er mehr ſchuldig, als er vermoͤge.
Und er war wirklich fuͤr Wein u. Frucht
izt ſo viel ſchuldig, daß er nichts weniger
wuß-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pestalozzi, Johann Heinrich: Lienhard und Gertrud. Bd. 2. Frankfurt (Main) u. a., 1783, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard02_1783/348>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.